BV2/135/2025
Einrichtung eines Zebrastreifens für die Kinder der Heinrich-Heine Gesamtschule an der Graf-Recke-Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/023/2025
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Informationsvorlage BV
1594 Zeichen
BV2/135/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einrichtung eines Zebrastreifens für die Kinder der Heinrich-Heine Gesamtschule an der Graf-Recke-Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/023/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Kenntnisnahme Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die vor der Dependance der Heinrich- Heine-Gesamtschule vorhandene Querungshilfe über die Graf-Recke-Straße durch einen Zebrastreifen zu ergänzen und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieser auch bei Dunkelheit gut sichtbar ist. Stellungnahme der Verwaltung: Unter Beachtung der gültigen Richtlinien (RASt 06 und R-FGÜ) erfüllt der Straßen- raum vor der Dependance nicht die Kriterien zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. Dieser darf maximal über zwei Fahrstreifen angelegt werden. Im angesprochenen Bereich befindet sich neben einem Fahrradschutzstreifen eine weitere Fahrbahn mit einer Breite von ca. 6,00m und somit zwei Fahrstreifen. Die Graf-Recke-Straße ist jedoch auch Bestandteil des Radhauptnetzes und somit grundsätzlich in diesem Bereich zu überplanen und umzubauen. In diesem Zusammenhang könnte dann auch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Berücksichtigung finden. Ein Zeitpunkt bezüglich der Aufnahme der Planung kann zurzeit jedoch nicht benannt werden. Aktuell werden vordringlich die Radleitrouten, der Radschnellweg und die Maßnahmen des Radwegeprogramms 2025 bearbeitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/135/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 23.06.2025 14:30