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2694/2017

Silvester 2017 - Kulturelles Rahmenprogramm im Umfeld des Doms

Mitteilung Ausschuss 11.09.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4316 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01/13/1 
 
11.09.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2694/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.09.2017 
 
Silvester 2017 - Kulturelles Rahmenprogramm im Umfeld des Doms 
Wie bereits im Vorjahr ist es Im Zusammenhang mit den behördlichen Planungen zum Jahreswechsel 
2017/2018 Aufgabe der Verwaltung, neben der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes für die unmit-
telbare Domumgebung ein künstlerisches Programmkonzept zu erstellen. Anstelle einer durch Si-
cherheitserwägungen begründeten lichtintensiven Ausstrahlung der Schutzzone rund um den Dom 
wird auch in diesem Jahr angestrebt, den Kölnerinnen und Kölnern sowie den Besuchern dieser Stadt 
und den Medien ein Programm anzubieten, das erneut ein deutlich sichtbares Zeichen eines friedli-
chen und feierlichen Jahreswechsels setzt.  
 
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit der letztjährigen Inszenierung konzentriert sich die Verwal-
tung bei der Konzeption für das kulturelle Rahmenprogramm im Umfeld des Doms sowohl auf ein 
erneutes Lichtkunstprojekt als auch auf einen partizipativen Ansatz, der die Kölnerinnen und Kölner 
mit in die lichtkunstbezogene wie auch in die musikalische Inszenierung des Silvesterabends einbe-
zieht (vgl. Vorlage 1837/2017, Sitzung des Hauptausschusses von 12.06.2017).  
 
Im zweiten Quartal wurden daher mittels einer Angebotsbeiziehung insgesamt 16 ausgewählte Krea-
tive der Licht- und Projektionskunst aufgefordert, ein Konzept für ein kulturelles Rahmenprogramm in 
der unmittelbaren Domumgebung in der Silvesternacht 2017/2018 bis zum 31.07.2017 einzureichen. 
Neben international agierenden Künstler/innen wurden auch renommierte Kreativagenturen der Be-
reiche Design, Events und Live Marketing eingebunden. Dabei wurden sowohl Kölner als auch Agen-
turen/Künstler/innen aus anderen Regionen/Ländern gleichermaßen berücksichtigt. 
 
Die erbetene Konzeption hatte dabei konkret spezifizierten Rahmenbedingungen zu genügen, unter 
anderem mit Blick auf die finanziellen Rahmendaten, die dem des Vorjahres entsprechen sollen, den 
partizipativen Ansatz oder die sicherheitsspezifischen Vorgaben.  
 
Insgesamt wurden 11 Konzepte eingereicht. Nach einer ersten Vorprüfung bzgl. der Einhaltung der 
vorgegebenen Rahmenbedingungen erhielten nach einer ersten verwaltungsinternen Auswahlrunde 
fünf KünstlerInnen und Agenturen, deren Konzepte als zielsetzungskonform bewertet wurden, die 
Gelegenheit, ihre Konzepte der Auswahlrunde persönlich vorzustellen. 
 
Vor einer endgültigen Festlegung der weiter zu bearbeitenden Konzepte erfolgte zudem zwischenzeit-
lich eine Abstimmung mit dem Metropolitankapitel, da einige der Konzepte auch Teile der Domfassa-
de mit in die Projektions- und Illuminationsideen einbeziehen. Dieses Abstimmungsgespräch fand am

2 
 
06.09.2017 statt. Das Metropolitankapitel bat jedoch, von deren dombezogenen Projektionskompo-
nenten Abstand zu nehmen. Die in jüngster Vergangenheit getroffene Entscheidung, den Dom grund-
sätzlich nicht für säkulare Anlässe als Projektionsfläche zur Verfügung zu stellen, wurde als wesentli-
cher Grund genannt. Insofern werden sich die weiteren Vorbereitungen auf Konzepte konzentrieren, 
die sich auf die domumgebenden Plätze und Fassaden der umliegenden Gebäude beschränken. Im 
weiteren Verfahren sind nun noch technische und finanzielle Detailfragen zu klären.  
 
In Abhängigkeit von dem Lichtprojekt, das letztlich ausgewählt wird, gilt es, in den kommenden Wo-
chen auch das musikalische Begleitprogramm festzulegen. Soweit mit dem Lichtkonzept kompatibel, 
sollen – wie zum Jahreswechsel 2016/17 – wieder musikalische Beiträge aus der Kölner Stadtgesell-
schaft mit einbezogen werden. Hier liegen entsprechende Interessensbekundungen vor, u. a. von 
Akteuren, die bereits im vergangenen Jahr mitgewirkt haben, aber auch von prominenteren Kölner 
Bands. Entscheidend für die Festlegung der künstlerischen Konzeption ist allerdings, dass diese mit 
den Vorgaben des Sicherheitskonzeptes kompatibel sein müssen.  
Die Verwaltung beabsichtigt, der Politik nach Abschluss des derzeit noch laufenden Abstimmungs-
prozesses zu Beginn des vierten Quartals das Konzept eines kulturellen Rahmenprogramms vorzu-
stellen und dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2694/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.09.2017
Erstellt
30.08.2017 10:09