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1863/2017

Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen; VEP; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 26.06.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.07.2017, TOP 10.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 3 städtebauliches Konzept

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Ansehen

Analge 2 Begründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

710 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Solb KeSB 
 
Vorlagen-Nummer 
1863/2017
Stand: 08.08.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Bebauungsplan Nr.64494.02.000.00, Arbeitstitel: „Autohaus Robert-Perthel-Straße in 
Köln-Longerich/ -Bilderstöckchen“, ist am 27.09.2018 vom Rat als Satzung beschlossen und 
am 05.12.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht worden. 
Nächste Schritte: 
Nicht erforderlich 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Anlage 1 Übersichtsplan

385 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  Autohaus Robert-Perthel-Straße
LQ.|OQ/RQJHULFK%LOGHUVW|FNFKHQ
0D‰VWDE

Anlage 3 städtebauliches Konzept

1588 Zeichen

Pg
Pg
Pylon
Zufahrt
Zufahrt
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Müllplatz
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
5.00
Grundstücksgrenze
6.50
6.001.15
5.50 6.50
6.001.15
4.03
1.00
F III
F III
4
5
3
1
KD=46.97KS=43.06
KD=47.30KS=45.35
KD=47.09KS=44.96
KD=47.22KS=45.04
KD=47.42
KS= 
n.m.
KD=47.19KS=45.53
KD=47.39KS=42.82
KD=48.09
KS= 
n.m.
Stellplätze
Stellplätze
Robert-Perthel-Straße
Stadt Köln
Grdb.Bl.: 106
488
491
559
533
490
558
531
Stadt Köln
Grdb.Bl.: 106
Stadt Köln
Grdb.Bl.: 106
Stadt Köln
Grdb.Bl.: 106
538
S
Ruth-Hallensleben-Straße
Baulast Nr. 1288/97GF 
Recht 
zu 
Gunsten
Stadt Köln(A
mt 
fü
r Stadtentwässerung)
Verwaltungsgesellschaft GewerbeparkBilderstöckchen 
GmbH
Grdb.Bl.: 35752
539
Heinrich-Pesch-Straße ( Privatstraße)
Lager
FD
II
Beschickung
Service
Eingang Direktannahme
Nacht-
anlieferung
Werkstatt
Einfahrt
Portalwäsche
Einfahrt
Handwäsche
Einfahrt
Pflegehalle
Einfahrt
Öllager
Haupteingang JLR
Parkdeck
FD
II
Arbeitsplatz
Einfahrt
Auslieferung
Maximale Gebäudehöhe: 6,40 m
Aufstockung um weitere 2 Ebenen möglichMaximale Gebäudehöhe dann 12,00 m
Extensive
Dachbegrünung
Galerie 
über EG
Ausstellung
FD
I
Verwaltung/ Lager
FD
II
Werkstattbereich
FD
I
Extensive
Dachbegrünung
Maximale Gebäudehöhe: 8,00 m
Maximale Gebäudehöhe: 7,20 m
FD
III
Max. GH: 8,50 m
Pg
ln Bl.: 106
Pg
FDFD
mm
g JLR
5.00
4.03
1.001
ÖllagerÖ
Grundstück: ca. 8.155 qm
Grünfläche (20%):            ca. 1.631 qm
Grundfläche Gebäude:    ca. 3.714 qm
Überbaute Fl.: ca. 2.724 qm
Grünfl. geplant: ca. 1.717 qm
BGF:  ca. 6.315 qm
GRZ:  0,8
GFZ:  0,8
Anlage 3

Analge 2 Begründung

15880 Zeichen

1 
A N L A G E   2 
 
 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
 
Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen 
 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
Die Matzker KFZ-Technik GmbH beabsichtigt, ihren Unternehmenssitz von der Robert-
Perthel-Straße 31 stadteinwärts an die Robert-Perthel-Straße südöstlich des Kreuzungsbe-
reichs zur Ruth-Hallensleben-Straße zu verlegen, um sich erweitern zu können. 
Die Matzker KFZ-Technik GmbH ist Werkstatt- und Vertragshändler für die Marke Land Ro-
ver. Ein LOI für einen Handelsvertrag mit dem Hersteller Jaguar liegt seit Mitte des Jahres 
2016 vor. Zu den Geschäftsbereichen der Matzker KFZ-Technik GmbH gehören (siehe Ma-
nagement Summary, Stand März 2017): 
-  Land Rover Vertragshandel und autorisierter Servicepartner, 
-  Gebrauchtwagen An- und Verkauf, 
-  Restauration und Oldtimer-Service, 
-  Entwicklung, Konstruktion und Vertrieb von Zubehör- und Tuningteilen, 
-  Individualisierung von Fahrzeugen – Custom-Cars, 
-  Expeditionsmobil MDX, 
-  Motorsport, 
-  Firmen- und Kundenevents. 
Die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 64496/02, in dessen Gel-
tungsbereich das Plangebiet liegt, lässt die geplante Nutzung hinsichtlich der Art der Nut-
zung nicht zu. 
 
1.2 Ziel der Planung 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kfz-Handelsbetriebes mit Werkstatt 
geschaffen werden. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Voraussetzung für die Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), da es 
sich hierbei um die Inanspruchnahme von bereits beplanten Flächen handelt und die maxi-
mal zulässige Grundfläche circa 6.600 m² beträgt und damit unter der maximal zulässigen 
Größe der Grundfläche von 20.000 m² liegt. Auch wird durch den Bebauungsplan nicht die 
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 
Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemein-

2 
schaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete: Natura 2000-Gebiete) beste-
hen nicht. 
Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und 
Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem wird von der Erstellung 
eines Umweltberichtes abgesehen. Insofern wird auch keine Umweltprüfung durchgeführt, 
die in einem Umweltbericht zu dokumentieren wäre. Die relevanten Umweltbelange werden 
gleichwohl ermittelt und in die Abwägung eingestellt. 
 
Mit der Bekanntmachung über die Einleitung des beschleunigten Verfahrens wird ebenfalls 
bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB be-
reits vor der durchzuführenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes über 
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei 
der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, unterrichten kann, und dass sich die Öffentlichkeit inner-
halb einer damit verbundenen zweiwöchigen Frist zur Planung äußern kann. 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Plangebiet) umfasst in der 
Gemarkung Longerich, Flur 6 das Flurstück 539 mit einer Fläche von rund 8.200 qm. 
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das nördlich anschließende Gewerbegebiet entlang 
der Robert-Perthel-Straße vom Heckweg im Norden bis zur Bahnüberführung zwischen Et-
zelstraße und Longericher Straße im Süden an. 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet ist Teil des südlich der Ruth-Hallensleben-Straße geplanten und östlich der 
Heinrich-Pesch-Straße bereits realisierten Gewerbeparks mit Büro- und Hallenflächen (Sirius 
Cölln Parc). Nördlich der Ruth-Hallensleben-Straße befindet sich ein Handwerkerhof an der 
Alex-Altenkirch-Straße. 
Das Plangebiet selbst ist bisher baulich nicht genutzt. Parallel zur südwestlichen Grund-
stücksgrenze verläuft eine Wegeparzelle. Hier befinden sich auf dem Grundstück randlich 
Gehölzstrukturen. Ansonsten ist die Fläche grundsätzlich frei von Gehölzen. Südlich verläuft 
die geplante Trasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße. Diese ca. 60 m breite Flä-
che ist als Wiesenfläche angelegt. Südlich davon schließt ein Wohngebiet an (Luftlinie zum 
geplanten Vorhaben ca. 100 m). 
Westlich der Robert-Perthel-Straße befinden sich auf Höhe der Einmündung Ruth-
Hallensleben-Straße offene Stellplätze des Autohauses an der Robert-Perthel-Straße 1. 
Unmittelbar westlich davon schließt ein Kiesabbaugebiet an. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet liegt östlich der Anschlussstelle Köln-Bickendorf/A57. Im Kreuzungspunkt 
Äußere Kanalstraße / Robert-Perthel-Straße führt die Escher Straße in südöstlicher Richtung 
bis zum Parkgürtel. 
Das Plangebiet liegt südöstlich des Kreuzungsbereichs der Robert-Perthel-Straße mit der 
Ruth-Hallensleben-Straße, die in einer Wendeschleife endet. Die Heinrich-Pesch-Straße 
schließt als Ringerschließung an die Ruth-Hallensleben-Straße an und verläuft entlang der 
östlichen Grundstücksgrenze des Plangebiets.

3 
Die Alex-Altenkirch-Straße erschließt den nördlich angrenzenden Handwerkerhof über die 
Ruth-Hallensleben-Straße und endet ebenfalls in einer Wendeschleife. 
Die Wasser- und Energieversorgung ist durch den Anschluss an vorhandene Netze (Trink-
wasser und Erdgas) möglich. Abwasser wird im Mischwassersystem entsorgt. 
 
2.4 Planungsrechtliche Situation 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6450/07 „Gewerbegebiet Robert-Perthel-
Straße / Longericher Straße“ in Köln-Nippes (Rechtskraft: August 2007) umfasst das Ge-
werbegebiet entlang der Robert-Perthel-Straße vom Heckweg im Norden bis zur Bahnüber-
führung zwischen Etzelstraße und Longericher Straße im Süden. 
Gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 BauNVO sind im hier festgesetzten Gewerbegebiet Einzel-
handelsbetriebe unzulässig. Davon ausgenommen sind u. a. Kfz-Handelsbetriebe ein-
schließlich Zubehörhandel. 
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6450/07 wurden Vergnügungsstätten als 
unzulässige Nutzung im Gewerbegebiet festgesetzt. 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64496/02 „Robert-Perthel-
Straße“ in Köln-Nippes (Rechtskraft: Mai 1997) umfasst den unmittelbar südlich anschlie-
ßenden Bereich, der über die Ruth-Hallensleben-Straße erschlossen wird. Gem. § 1 Abs. 4 
BauNVO ist das hier festgesetzte Gewerbegebiet auf der Grundlage der Abstandsliste vom 
22.09.1994 gegliedert, um die südlich angrenzende Wohnbebauung vor schädlichen Immis-
sionen zu schützen. Zusätzlich sind immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungs-
pegel festgesetzt. Im Bereich der geplanten baulichen Anlage ist festgesetzt, dass nur sol-
che Betriebe und Anlagearten zulässig sind, deren immissionswirksame flächenbezogene 
Schallleistungspegel Lw‘‘ tags (06:00 – 22:00 Uhr) 60 dB(A) und nachts (22:00 – 06:00 Uhr) 
45 dB(A) nicht überschreiten. Betriebsarten der Abstandsklasse I – VI (Abstandsliste vom 
22.09.1994) sind nicht zulässig.  
Zum Schutz gegen Verkehrslärm, ausgehend von der Robert-Perthel-Straße, ist festgesetzt, 
dass an den Gebäudefronten zur Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße das 
Gesamtdämmmaß der Umfassungsteile von Büroräumen mindestens 40 dB betragen muss. 
Gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstel-
len von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise 
an den Endverbraucher wenden, nicht zugelassen. Im Wege der Ausnahme nach § 31 Abs. 
1 BauGB sind nur solche Verkaufsstellen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und be-
trieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen. 
Die festgesetzte Gebäudehöhe im angrenzenden Gewerbepark (VEP Nr. 64496/02) beträgt 
grundsätzlich 9,0 m Höhe. Zur Robert-Perthel-Straße sind Gebäudehöhen bis zu 13 m bzw. 
17 m zulässig. Es sind Flachdächer mit max. 10° Gefälle festgesetzt. 
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans 
Nr. 64496/02. Die geplante Nutzung - Kfz-Handelsbetrieb – ist hier unzulässig. 
 
3.  Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Bereichs für gewerbliche 
und industrielle Nutzungen (GIB), der die Fläche parallel zur Bahntrasse zwischen Longeri-
cher Straße und Robert-Perthel-Straße umfasst. Unmittelbar südlich grenzt ein Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) an. Westlich sind Waldbereiche überlagert mit der Darstellung „re-

4 
gionaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ 
festgesetzt. 
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche 
dar. Unmittelbar südlich ist die geplante Trasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße 
über die Anschlussstelle zur A57 Richtung Nord-Osten als „Fläche für Hauptverkehrszüge“ 
dargestellt. 
Südlich des geplanten Hauptverkehrszuges schließt die Darstellung einer Wohnbaufläche 
an, die durch eine Grünfläche von der Straße abgeschirmt wird. 
Östlich der Longericher Straße grenzen Bahnflächen (Verschiebebahnhof Nippes) an. West-
lich der Robert-Perthel-Straße, angrenzend an die gewerbliche Baufläche, ist eine Grünflä-
che dargestellt. 
 
3.3 Landschaftsplan 
Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ist das Landschaftsschutzgebiet 10 „Erholungs-
gebiet Bürgerpark-Nord und angrenzende Grünverbindungen“ festgesetzt. 
Der Landschaftsplan setzt hier u. a. die Anlage von Schutzpflanzungen (5.2-04) mit mehrstu-
figem Aufbau (Kraut-, Strauch- und Baumschicht) entlang der Robert-Perthel-Straße zwi-
schen Escher Straße und Kiesgrube (R 513 a) fest. 
Für das Plangebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzung. 
 
4. Städtebauliche Konzeption 
Geplant ist ein parallel zur südwestlichen Grundstücksgrenze orientierter Gebäuderiegel in 
einer Abmessung von rund 95 m Länge und maximal 40 m Breite, der vollständig innerhalb 
der im Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 64496/02 festgesetzten Baugrenze liegt. Die 
maximale Gebäudehöhe beträgt rund 8 m. Der nördliche Gebäudeteil ist sowohl in der Ge-
bäudehöhe als auch in der Materialität betont. Hier befindet sich im Erdgeschoss ein 
Showroom, der dreiseitig mit großen Schaufenstern ausgebildet ist. Der südliche Gebäude-
teil umfasst im Wesentlichen die Werkstatt, Pflege- und Serviceflächen sowie Lagerflächen.  
Zur Ruth-Hallensleben-Straße sind der Haupteingang und eine Grundstückszufahrt orien-
tiert. Eine weitere Zufahrt befindet sich südlich des geplanten Hallenkomplexes an der Hein-
rich-Pesch-Straße. Der südliche Grundstücksteil sowie Grundstücksflächen zur Ruth-
Hallensleben-Straße und Heinrich-Pesch-Straße sind für Stellplätze und Zufahrten zu den 
Service- und Werkstattflächen vorgesehen. Entlang der Grundstücksgrenzen sind Begrü-
nungen geplant. 
 
5.  Begründung der Planinhalte 
5.1 Art der baulichen Nutzung 
Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung eines Gebäudes, wobei im nördlichen Ge-
bäudeteil Ausstellungs- und Büroflächen mit Nebenräumen (rund 1.500 qm Showroom, rund 
350 qm Büroflächen) sowie im Untergeschoss ein Neuwagenlager (30 Stellplätze) und im 
südlichen Gebäudeteil Kfz-Werkstätten (rund 1.300 qm) vorgesehen sind.

5 
Durch die Realisierung des Vorhabens sind durch den Autohandel keine negativen Auswir-
kungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauGB zu erwarten: 
Die Zulässigkeit der Einzelhandelsnutzung auf rund 1.500 qm Geschossfläche umfasst 
nicht- zentrenrelevante Sortimente (Kfz-Handel und Zubehör). Auf der Verkaufsfläche wer-
den rund 22 Kfz ausgestellt. In den geschlossenen Werkstätten werden Wartung und Ser-
vice durchgeführt. 
Gem. Abstandsliste zum Runderlass vom 06.06.2007 sind Kraftfahrzeug-
Reparaturwerkstätten (Lfd. Nr. 220) in einem Abstand von 100 m (Abstandsklasse VII) zur 
nächstgelegenen, schutzwürdigen Nutzung zulässig. Dieser Abstand wird eingehalten.  
Wie im nördlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 6450/07 „Gewerbegebiet Robert-
Perthel-Straße / Longericher Straße“, sollen im geplanten Gewerbegebiet Einzelhandelsbe-
triebe nicht zulässig sein - mit Ausnahme von Kfz-Handelsbetrieben einschließlich Zubehör-
handel. 
 
5.2 Maß der baulichen Nutzung 
Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung eines Gebäudes (geplante Abmessung der 
Gebäudegrundfläche rund 2.800 qm) sowie von versiegelten Stellplatzanlagen, Zufahrten 
und Wegen auf dem Grundstück. 
Die maximal zulässigen Obergrenzen gem. § 17 Abs. 1 BauNVO für Gewerbegebiete wer-
den nicht überschritten. Mindestens 20 % der Grundstücksfläche bleiben unversiegelt. Die 
geplante Gebäudehöhe beträgt maximal rund 8 m. Es ist ein Flachdach vorgesehen. 
 
5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
Der geplante Baukörper liegt parallel zur bzw. auf der Grundstücksgrenze zur Wegeparzelle 
entlang der Robert-Perthel-Straße. 
Die für Stellplätze bzw. für die Zufahrten bzw. Wege benötigten Flächen werden versiegelt. 
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird eine Begrünung vorgesehen. 
Die maximal überbaubaren Grundstücksflächen sollen mit Baugrenzen entsprechend der 
Vorhabenplanung festgesetzt werden. 
 
5.4 Erschließung 
Zufahrten zum Grundstück sind von der Ruth-Hallensleben-Straße, wo sich der Hauptein-
gang zum Showroom befindet, und von der Heinrich-Pesch-Straße geplant. Direkte Ein- und 
Ausfahrten auf die Robert-Perthel-Straße sind aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mög-
lich. 
Unmittelbar vor dem Haupteingang an der Ruth-Hallensleben-Straße sind 5 Stellplätze für 
Vorführwagen und 6 Kundenstellplätze vorgesehen. Senkrecht zur Heinrich-Pesch-Straße 
sind auf dem Grundstück 30 Stellplätze für Gebrauchtwagen vorgesehen, die von Süden er-
schlossen werden. Südlich des geplanten Gebäudes sind 27 Stellplätze für Servicekunden, 
Vorführfahrzeuge, Werkstattersatzwagen und Mitarbeiter geplant. Hier soll optional die Er-
richtung einer Parkpalette möglich sein. 
Die Werkstätten sowie die Tiefgarage (Pkw-Aufzug) haben ihre Zufahrten auf der zur Hein-
rich-Pesch-Straße orientierten Gebäudefront bzw. auf der südlichen Schmalseite des Ge-
bäudes.

6 
5.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 
Im Kreuzungsbereich zur Ruth-Hallensleben-Straße sollen Werbeanlagen (Pylon) errichtet 
werden. 
Hier befindet sich bereits eine Werbetafel für den Gewerbepark. 
Entlang der Ruth-Hallensleben-Straße sowie entlang der südlichen Grundstücksgrenze sind 
Begrünungen vorgesehen. 
 
 
6. Umweltbelange 
 
6.1 Tiere und Pflanzen 
Im weiteren Verfahren wird eine ökologische Bestandserfassung durchgeführt. 
 
6.2 Lärm 
Im weiteren Verfahren werden die schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens auf die 
nächstgelegene Wohnbebauung (Gewerbelärm) sowie die Notwendigkeit passiver Lärm-
schutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen (Verkehrslärm) überprüft. 
Lackierarbeiten oder umfangreiche Karosseriearbeiten werden nicht in der eigenen Werk-
statt vorgenommen, sondern an externe Fachbetriebe beauftragt. 
 
6.3  Altstandort 
Das Plangebiet liegt in der Nähe der Altablagerung 50709 und der Altlast 50702/II (innerhalb 
des 100 m Nahbereichs), aus denen Gasmigrationen nicht ausgeschlossen werden können. 
Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 64496/02 durchgeführte Altlastenuntersuchung ergab, dass keine Altlastenbelastung für 
das Plangebiet vorliegt und die angestrebte Gewerbenutzung unbedenklich ist. 
 
 
7.  Planverwirklichung 
Der Stadt Köln entstehen durch die Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans keine Kosten. 
Es ist keine Umlegung erforderlich. Die Flächen innerhalb des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans sind vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers.

Beschlussvorlage Ausschuss

3145 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Solb KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1863/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße, westliche Grenze der öffentlichen Grünfläche, Robert-Perthel-
Straße und Ruth-Hallensleben-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Autohaus 
Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen— einzuleiten mit dem Ziel, die Errich-
tung eines Kfz-Handelsbetriebes mit Reparaturwerkstatt sowie die Errichtung einer zugehörigen 
Parkpalette festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 29.06.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.07.2017 
Stadtentwicklungsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 21.03.2017 hat die Matzker KFZ Technik GmbH, vertreten durch Frau Nina  
Matzker, Robert-Perthel-Straße 31, 50739 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens 
gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes beantragt. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a 
BauGB durchgeführt werden. 
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, ihren Unternehmenssitz von der Robert-Perthel-Straße 31 an die 
Robert-Perthel-Straße südöstlich des Kreuzungsbereiches zur Ruth-Hallensleben-Straße zu verlegen, 
um sich erweitern zu können. 
 
Zu den Geschäftsbereichen der Matzker KFZ-Technik GmbH gehören: 
- Land Rover Vertragshandel und autorisierter Servicepartner, 
- Gebrauchtwagen An- und Verkauf, 
- Restauration und Oldtimer-Service, 
- Entwicklung, Konstruktion und Vertrieb von Zubehör- und Tuningteilen, 
- Individualisierung von Fahrzeugen – Custom-Cars, 
- Expeditionsmobil MDX, 
- Motorsport, 
- Firmen- und Kundenevents. 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit dem 20.05.1997 rechtsgültigen Vorhaben- und Er-
schließungsplanes 64496/02. In diesem sind Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen von Hand-
werksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an den Endverbraucher 
wenden, nicht zugelassen.  
 
Die geplante Verlegung und Erweiterung des Unternehmenssitzes ist auf der Grundlage des rechts-
gültigen Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht möglich. 
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kfz-Handelsbetriebes mit Reparaturwerkstatt sowie 
für die Errichtung einer zugehörigen Parkpalette geschaffen werden. 
 
 
 
 
3 Anlagen

Beratungsverlauf (2)

29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1863/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27