3046/2025
Umbau eines Hockeyspielfeldes auf dem Vereinsgelände des Marienburger Sport-Club 1920 e.V. in Köln-Rodenkirchen, Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
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Anlage 4 Querschnitt Unterbau
1190 Zeichen
0,8%> Betonpflasterstein20/10/8 cmSplitt-Brechsand-gemisch 0/2 3,0 cmTragschicht 0/4520,0 cm 48,62 i.L. 4,36 m2,0%> <2,0% Klemmrinne,100,0/18,8/20,0 cm,PolymerbetonBetonfundament, BetonC 12/15 1. Hockeyspielfeld2. Hockeyspielfeld DränpackungDränleitung DN 65 Trainingsbeleuchtungsmast 48,62 VollkunststoffrasenElastikschicht 1,5 cmobere Asphaltschicht 2,5 cmuntere Asphaltschicht 4 cmobere Tragschicht ohneBindemittel 0/22 8 cmuntere Tragschicht ohneBindemittel 0/32 12 cm BewässerungsleitungSand Regner StromleitungBewässerungsleitungLeerrohr DN/OD 110PVC-RohrDN 500 mmFundamentbeton C25/30 mm mitBewehrungSauberkeitsschichtC 8/10 <0,8% 2,00 m5,76 m0,70 m 0,70 m0,10 m0,10 m0,19 m 0,19 m1,10 m Barriere mitGittermatte Barriere mitGittermatte 0,10 m0,10 mEntwässerungsleitungDN 200Sand DränpackungDränleitung DN 100 Baugrenze 0,45 m0,06 m0,06 m0,45 m Marienburger Sport-Club Köln 2. Hockeyplatz Schnitt B-B' M 1:50 Holunderweg 46, 45133 EssenTel. / Fax: (0201) 520 165 -88 / -87info@ulenberg.de, www.ulenberg.deULENBERG ILLGASLandschaftsarchitekten GmbHA 4Marienburger Sport-Club 120 e.V.Umbau 2. HockeyspielfeldDetail, Schnitt B-B´st21.08.20254.150204 721
Anlage 1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
56780 Zeichen
Stadt Köln
Marienburger Sport-Club 1920 e.V.
Umbau 2. Hockeyspielfeld
Schillingsrotter Str. 99, Köln-Rodenkirchen
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 88, Flurstücke 735, 913 tlws.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Auftraggeber: Marienburger Sportclub 1920 e.V.
Schillingsrotter Straße 99
50996 Köln
Bonn, 13. Oktober 2025
Projekt: 25-100
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Ausgangssituation 3
1.1 Planungsanlass 3
1.2 Methodik 3
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets 3
1.4 Einschlägige Fachgesetze und Fachplanungen 4
1.5 Naturräumliche Lage 7
1.6 Potenzielle natürliche Vegetation 8
1.7 Heutige Nutzung 8
2 Kurzdarstellung des Vorhabens 9
3 Bestandserhebung und Bewertung 13
3.1 Bestand Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 13
3.2 Bestand Boden, Wasser, Klima / Luft 15
3.3 Bestand Landschaftsbild 17
4 Darstellung des Eingriffes 18
4.1 Beeinträchtigung Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 18
4.2 Beeinträchtigung von Boden, Wasser und Klima 18
4.3 Beeinträchtigung Landschaftsbild 19
4.4 Betroffenheit des Artenschutzes und von Schutzgebieten 22
5 Landschaftspflegerische Maßnahmen 24
6 Zusammenfassung 25
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des Marienburger Sportclubs im Hahnwald (rote Umrandung) 4
Abb. 2: Ausschnitt aus dem BP Nr. 1121 mit Lage des 2. Hockeyspielfelds 5
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan mit Lage des Vereinsgeländes in Rot 6
Abb. 4: Entwurf des 2. Hockeyspielfelds aus Kunststoffrasenbelag (roter Rahmen) 9
Abb. 5: Schnitt durch den Übergang 1. zu 2. Hockeyspielfeld 10
Abb. 6: Lage der Baustellenzufahrt und der Baustelleneinrichtungsfläche 12
Abb. 7: Lage des geplanten 2. Hockeyspielfelds (rot umrahmt) 13
Abb. 8: Hochwassergefahrenkarte HQ extrem, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt 15
Abb. 9: Klimaanalysekarte Nacht, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt 16
Abb. 10: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche 20
Abb. 11: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche 20
Abb. 12: Hockeyspielfeld 1 links, Hockeyspielfeld 2 rechts 21
Abb. 13: Hockeyspielfeld 1 mit Kunstrasen wie für Spielfeld 2 geplant 21
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Potenzielle natürliche Vegetation 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald' 8
Tabelle 2: Zusammenfassung der kartierten Biotope (Methode Sporbeck) 14
Plan
Bestands- und Konfliktplan M 1: 500
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 3
1 Einleitung und Ausgangssituation
1.1 Planungsanlass
Der Marienburger Sport-Club 1920 e.V. (MSC) in Köln-Rodenkirchen plant den Umbau
eines nicht mehr genutzten Hockeyrasenspielfelds in ein modernes Kunststoffrasen-
spielfeld.
Durch den Umbau soll das Trainingsangebot für die zahlreichen Mannschaften des
Vereins erhöht werden. Das Rasenhockeyspielfeld ist für Trainingszwecke derzeit
nicht geeignet.
Das Vereinsgelände ist Teil eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Außenbereich
und liegt in einem Landschafts- und Wasserschutzgebiet.
Für das Vorhaben liegt ein planungsrechtlicher Vorbescheid vom 11.05.2025 vor. Eine
Baugenehmigung ist für den Umbau nicht erforderlich.
1.2 Methodik
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erfasst die Bestandssituation und
stellt die zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bun-
desnaturschutzgesetz1 dar. Er benennt Maßnahmen zur Verminderung und Wieder-
herstellung sowie zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen gemäß den
gesetzlichen Vorgaben nach § 15 BNatSchG.
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das ca. 4,6 ha große Gelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. befindet sich
im Süden der Stadt Köln in der Nähe der Ort steile Marienburg, Rodenkirchen und
Hahnwald.
Das Vereinsgelände mit den Sportflächen wurde Anfang der 1980er Jahren im Zuge
der Anlage des Äußeren Grüngürtels im Waldgebiet 'Hahnwald' (Gem. Rondorf-Land,
Flur 88, Flurstück 913) errichtet. Durch den Aufwuchs des Baumbestands im Grün-
gürtel ergibt sich eine Lage inmitten eines Waldgebiets.
Die Zufahrt zum Vereinsgelände erfolgt über die Schillingsrotter Straße.
Das Gelände des Marienburger Sport -Clubs weist derzeit 16 Tennisaußenplätze, 4
Tennishallenplätze mit vereinseigenen Mehrzwecksporthallen, ein Hockey -Kunstra-
senspielplatz sowie ein Rasenspielfeld auf.
1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August
2021 (BGBl. I S. 3908)
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 4
Abb. 1: Lage des Marienburger Sportclubs im Hahnwald (rote Umrandung)
Quelle: TIM-online, abgerufen 01.09.2025
1.4 Einschlägige Fachgesetze und Fachplanungen
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtge-
biet in Grundzügen dar. Er dient der städtebaulichen Zielplanung der Stadt, indem er
sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen
von Grundstücken darstellt. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Stadt Köln eine
verbindliche Vorentscheidung für die zukünftige städtebauliche Entwicklung.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln2 ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt.
Die Nutzung des Sportverein-Geländes ist Bestandteil der Grünfläche.
Bebauungsplan
Das Vereinsgelände und der umgebende Wald ist Teil des rechts kräftigen Bebau-
ungsplans Nr. 69389/02 aus dem Jahr 1974 inkl. 1. Änderung . Das ca. 20 ha große
Gelände wird im Westen von der Schillingsrotter Straße im Nordosten von der Indust-
riestraße und im Süden von der Straße 'Am Neuen Forst' begrenzt.
Die Vereinsbauten und Sportflächen sind als private Grünflächen , der umgebende
Wald als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Fuß-, Rad- und Reitwege im Gelände sind
ebenfalls dargestellt. Nachrichtlich wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass
sich das Gelände im Wasser- und Landschaftsschutzgebiet befindet.
2 http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-im-flaechennutzungsplan; Flächen-
nutzungsplan der Stadt Köln, Stand Juli 2016, abgerufen am 30.05.2025
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Abb. 2: Ausschnitt aus dem BP Nr. 1121 mit Lage des 2. Hockeyspielfelds
Quelle: Stadt Köln, Bebauungsplan Nr. 1121 abgerufen, am 02.09.2025
Landschaftsplan
Das Vereinsgelände ist Teil des Landschaftsplans der Stadt Köln (Stand Oktober
2017).
Es liegt inmitten des Landschaftsschutzgebiets L19, LSG 'Friedenswald, Forstbotani-
scher Garten und Grünverbindungen um Hahnwald'.
Es handelt sich um ein ca. 312,6 ha großes Gebiet, das im Norden von der Autobahn
A 4, im Westen von der A 555, im Osten von Rodenkirchen und im Süden von den
Industrieanlagen von Köln-Godorf begrenzt wird. Der Ortsteil Köln-Hahnwald liegt in-
mitten des Landschaftsschutzgebiets. Die Waldflächen 'Finkens Garten', 'Forstbota-
nischer Garten ' und 'Friedenswäldchen' befinden sich westlich der Schillingsrotter
Straße.
Als Entwicklungsziel wird die 'Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünan-
lagen'3 angegeben.
3 Landschaftsplan der Stadt Köln, digitale Fassung ( 2021): Text und Erläuterung zur Entwicklungs - und
Festsetzungskarte, Band I und Band II.
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
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Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan mit Lage des Vereinsgeländes in Rot
Quelle: Landschaftsplan Stadt Köln Stand 1991 (Blatt 7), abgerufen 30.05.2025
Nach Festsetzung des Landschaftsplanes zielt der Schutzzweck des Landschafts-
schutzgebietes auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts durch Sicherung stadtklimatisch bedeutsamer Ausgleichsräume und
eines Lebensräume-vernetzenden Systems von Grünverbindungen. Außerdem sollen
Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich des
Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes erhalten werden aufgrund der be-
sonderen Bedeutung als wichtiger stadtnaher Erholungsraum.4
Ge- und Verbote
Es gelten die Ge - und Verbote der allgemeinen textlichen Festsetzung für Land-
schaftsschutzgebiete. In Landschaftsschutzgebieten ist u.a. verboten:
• Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile
davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den
Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beeinflussen. Bäume, Sträucher und
sonstige Pflanzen gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist.
• wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünftigen Grund zu be-
unruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen, zu
töten, ihre Puppen, Larven, Eier, Nester und sonstigen Brut oder Wohnstätten fort-
zunehmen oder zu beschädigen sowie sie auf andere Weise in ihrer Fortpflanzung
zu behindern.
4 Landschaftsplan der Stadt Köln, digitale Fassung (2021): Text und Erläuterung zur Entwicklungs - und
Festsetzungskarte, Band I und Band II.
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
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• die Versiegelung von Feldwegen und Flächen - insbesondere im Traufbereich der
Bäume (Kronenbereich) - sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens.
• bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und
Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn die keiner bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich.
Für das Landschaftsschutzgebiet L 19 LSG 'Friedenswald, Forstbotanischer Garten
und Grünverbindungen um Hahnwald' wird zusätzlich als Schutzzweck festgesetzt: 5
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
durch Sicherung stadtklimatisch bedeutsamer Ausgleichsräume und eines Le-
bensräume-vernetzenden Systems von Grünverbindungen.
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere
im Bereich des Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes.
• wegen der besonderen Bedeutung als wichtiger stadtnaher Erholungsraum.
Im Landschaftsplan wird darauf hingewiesen, dass die Sportanlagen der 'aktiven Er-
holung' dienen und die meist der 'stillen Erholung' vorbehaltenen Bereiche des Forst-
botanischen Gartens, des Friedenswaldes und der übrigen Waldgebiete, der alten
Kleingartenanlage nördlich der Schillingsrotter Straße und des alten Stadtteilfriedhofs
an der Sürther Straße ergänzen.
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks des Landschaftsschutzgebiets sind über die
Allgemeinen Gebote hinaus, Anpflanzungen in den Grünverbindungen um Hahnwald
und Sürth ausschließlich mit heimischen und – soweit möglich – bodenständigen
Laubgehölzen vorzunehmen. Hierdurch soll die Vernetzungsfunktion dieser Grünver-
bindungen zur Sicherung der Artenvielfalt unterstützt werden.
Ausnahmeregelung
Die Untere Naturschutzbehörde kann eine Ausnahme von den festgesetzten Verbo-
ten für Maßnahmen, die weder den Charakter des Gebietes verändern noch dem be-
sonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, erteilen.
1.5 Naturräumliche Lage
Das Vereinsgelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. befindet sich in der na-
turräumlichen Haupteinheit 'Köln-Bonner Rheinebene', der Untereinheit 'Köln-Bonner
Niederterrasse'. Die sich von etwa 60 m in Bonn auf ca. 45 m nördlich von Köln ab-
flachende Niederterrasse ist gleichmäßig von Hochflutbild ungen mit durchweg leh-
migen Böden bedeckt6. Diese werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ledig-
lich der äußere Grüngürtel der Stadt Köln besteht aus vorwiegend forstlich genutzten
Flächen.
5 Landschaftsplan der Stadt Köln, digitale Fassung (20 21): Text und Erläuterung zur Entwicklungs - und
Festsetzungskarte, Band I und Band II.
6 Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands –
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen.
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1.6 Potenzielle natürliche Vegetation
Als potenzielle natürliche Vegetation wird diejenige Pflanzengemeinschaft bezeich-
net, die sich auf unversiegelten Böden ohne weiteren Kultureinfluss in dem Gebiet
einstellen würde. Im Gegensatz zur 'realen Vegetation' stellt sie die bei den derzeiti-
gen Standortbedingungen stabile 'Idealvegetation' dar, woraus sich Rückschlüsse auf
eine standortgerechte Artenwahl ziehen lassen.
Das Plangebiet liegt in der Vegetationseinheit 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald
der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras -Traubeneichen-Buchenwald,
auf lehmigen Böden'.7 Folgende Gehölze sind hier standortgerecht:
Tabelle 1: Potenzielle natürliche Vegetation 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald'
Deutscher Name Botanischer Name Deutscher Name Botanischer Name
Buche Fagus sylvatica Hasel Corylus avellana
Traubeneiche Quercus petraea Weißdorn Crataegus monogyna
Hainbuche Carpinus betulus Hundsrose Rosa canina
Winterlinde Tilia cordata Schlehe Prunus spinosa
Stieleiche Quercus robur Hartriegel Cornus sanguinea
Salweide Salix caprea
1.7 Heutige Nutzung
Das ca. 4,6 ha Vereinsgelände des Marienburger Sport-Clubs 1920 e.V. (MSC) stellt
eine parkartig gestaltete Fläche mit entsprechenden Sportanlagen zur Ausübung des
Hockey- und Tennissports dar.
Das Vereinsgelände befindet sich inmitten des forstwirtschaftlich genutzten Hahn-
walds im Äußeren Grüngürtel der Stadt Köln. Eine potenzielle natürliche Vegetation
(s.o.) ist nicht vorhanden.
In Bezug auf das geplante Vorhaben verfügt der Marienburger Sport-Club über ein
Hockeyspielfeld mit einem Kunststoffrasenbelag und Flutlichtbeleuchtung. Das
zweite angrenzende Hockeyspielfeld ist als Rasenplatz angelegt und kann aufgrund
der Erfordernisse des modernen Hockeysports nicht zu Trainingszwecken genutzt
werden.
7 Bundesamt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landespflege (Hrsg.): Vegetationskarte der Bun-
desrepublik Deutschland. M 1:200.000, Potenzielle natürliche Vegetation, Blatt CC5502, Köln
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2 Kurzdarstellung des Vorhabens
Der Marienburger Sportclub e.V. verfügt derzeit über ein bespielbares Spielfeld mit
einem Kunststoffrasenbelag. Das zweite Hockeyspielfeld ist als Rasenplatz ausge-
staltet und soll aufgrund der großen Anzahl von Spielerinnen und Spielern mit einem
Kunststoffrasen ausgestattet werden. Für den Hockeysport hat sich zwischenzeitlich
mit Blick auf die Verletzungsgefahr und Spielqualität bei Naturrasenflächen, sowohl
im Leistungssportbereich als auch im Breitensport der Kunststoffrasen als Sportbo-
den etabliert. Dabei werden im Gegensatz zu F ußballspielfeldern keine Füllstoffgra-
nulate für den niederflorigen Kunststoffrasenbelag verwendet.
Die gesamte Bearbeitungsfläche beträgt ca. 7.700 m². Sie setzt sich wie im Folgen-
den weiter beschrieben aus Spiel - und Sportflächen sowie Ergänzungsflächen zu-
sammen.
Das 2. Hockeyspielfeld mit den Abmessungen von netto 91,40 x 55,00 m, erhält einen
Kunststoffrasenbelag mit einem Satteldachgefälle von max. 0,8 % quer zur Haupt-
spielrichtung.
Für das Spielfeld und die erforderlichen Sicherheitszonen ist entsprechend DIN
18035-7 'Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasensysteme' folgender Aufbau vorgese-
hen:
20,0 cm Tragschicht ohne Bindemittel aus Natursteinmaterial
6,5 cm Asphaltschicht, wasserdurchlässig
1,5 cm Elastikschicht
ca. 1,5 cm Kunststoffrasenbelag
Abb. 4: Entwurf des 2. Hockeyspielfelds aus Kunststoffrasenbelag (roter Rahmen)
Quelle: Ulenberg Illgas Landschaftsarchitekten, Stand 25.08.2025
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
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Zwischen den beiden Hockeyspielfeldern soll eine Wegeverbindung mit einem Beton-
steinpflasterbelag hergestellt werden. Diese hat eine Breite von ca. 5 m. Am südlichen
Ende des Weges ist eine Lagerfläche für die mobilen Hockeytore vorgesehen. Sämt-
liche Bereiche um die Spielfelder und die Hockeyfelder selbst sind barrierefrei nutz-
bar.
Abb. 5: Schnitt durch den Übergang 1. zu 2. Hockeyspielfeld
Quelle: Ulenberg Illgas Landschaftsarchitekten, Stand 21.08.2025
Im südlichen Bereich de r Wegefläche zwischen den beiden Hockeyspielfeldern ist
eine Aufstellfläche für die bereits vorhandene Anzeigentafel berücksichtigt worden.
An der östlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes sind zwei, jeweils 4 m
lange Spielerkabinen eingeplant.
Entwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird durch an den beiden Längsseiten des Spiel-
feldes angeordnete Entwässerungsrinnen mit Abläufen gesammelt. Zur Ableitung des
versickernden Niederschlagswassers werden auf dem Kunststoffrasenspielfeld
Dränleitungen aus PVC-Endlosrohren DN 65 im Abstand von ca. 6 m quer zum Gefälle
gemäß DIN 18035-3 'Sportplätze – Teil 3: Entwässerung' verlegt. Sämtliches von den
Sportflächen abfließendes Regenwasser wird, wie bisher, über geschlossene Rohr-
leitungen der vorhandenen Muldenversickerung zugeführt.
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
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Ballfangzäune und Barrieren
Zum Schutz vor abirrenden Bällen sind an den Stirnseiten des Hockeyspielfeldes 4 -
6 m hohe Ballfangzäune vorgesehen. Diese werden bis zu einer Höhe von 2 m mit
Stabgittermatten hergestellt, davor werden, in Abhängigkeit von der jeweiligen Zaun-
höhe, Ballfangnetze montiert, welche bis zum Boden reichen.
Um eine höhere Auslastung der Hockeyspielfelder zu erreichen, wird im Trainingsbe-
trieb u.a. in Querrichtung zum Hauptspielfeld gespielt. Damit das Unfallrisiko reduziert
wird, sind in den Bereichen der Schusskreise jeweils 4 m hohe Ballfangnetze vorge-
sehen. An dem bestehenden Kunststoffrasenspielfeld werden diese im Rahmen der
Maßnahme ergänzt.
An der westlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes werden die Ballfang-
netze durch eine Barriere mit Gitterfüllung ergänzt, diese verhindert, dass flach ge-
spielte Bälle auf den Verbindungsweg rollen können.
Beleuchtungsanlage
Das 2. Hockeyspielfeld soll eine moderne LED -Beleuchtungsanlage erhalten. Hierzu
ist vorgesehen, insgesamt 6 neue Beleuchtungsmaste n zu errichten, wobei drei der
Masten, die zwischen den beiden Spielfeldern vorhandenen Maste n ersetzen sollen
und dann für beide Spielfelder genutzt werden können.
Die Lichtpunkthöhe der Beleuchtungsmaste n soll entsprechend der vorhandenen
Masten 16 m betragen. Durch diese wird eine ausreichende Leuchtstärke und gleich-
mäßige Ausleuchtung der Spielfläche erreicht.
Zur Reduzierung der Anlockwirkung von Insekten wird eine Farbtemperatur von ca.
3.000 Kelvin (K) angestrebt.
Beregnungsanlage
Die bestehende Beregnungsanlage wird unter Berücksichtigung der DIN 18035 -2
'Sportplätze – Teil 2: Bewässerung' umgebaut. Die Bewässerung verbessert bei einem
Kunststoffrasenbelag das Gleit- und Spielverhalten. Die Wasserausbringung erfolgt
über eine autom atische Unterflurberegnungsanlage mit Randregnern (Teilkreisreg-
ner), welche außerhalb des Kunststoffrasenbelags angeordnet werden.
Einfriedung
Die Entwurfsplanung des zweiten Hockeyspielfeldes orientiert sich an dem derzeiti-
gen Zaunverlauf, ungeachtet des Sachverhaltes, dass die Nutzungsgrenze gemäß
dem rechtskräftigen Bebauungsplan eine größere Fläche umschließt.
Im Rahmen der Baumaßnahme soll der vorhandene Außenzaun durch einen neuen,
2 m hohen, Stabgitterzaun ersetzt werden. Im Bereich der beiden östlichen Schuss-
kreise wird der Stabgitterzaun jeweils mit 4 m hohen Ballfangnetzen ergänzt.
Vegetations- und Rasenflächen
Die an der nördlichen Stirnseite des Hockeyspielfeldes vorhandene Rasenfläche für
Athletiktraining sowie die Ausgleichsfläche mit einer Strauch - und Gehölzstruktur
bleiben erhalten. Die Nebenflächen an der östlichen Längs- und südlichen Stirnseite
des 2. Hockeyspielfeldes erhalten eine Einsaat mit Landschaftsrasen.
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Baustellenzufahrt und Lagerfläche
Damit während der Bauzeit eine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer der Sport-
anlage durch den Baustellenverkehr ausgeschlossen werden kann sowie vorhandene
Strauch- und Gehölzstrukturen auf dem Gelände der Sportanlage erhalten bleiben,
soll die Baustellenzufahrt über den von der Industriestraße bis unmittelbar an die öst-
liche Grenze des Sportgeländes heranreichenden Wirtschaftsweg erfolgen.
Der als Schotterfläche befestigte ca. 180 m lange Forstweg führt durch das angren-
zende Waldgebiet.
Für die temporäre Baustellenzufahrt sind zwischen dem Forstweg und Vereinsge-
lände zwei Bäume (eine junge Esche und ein beschädigter Ahorn) zu entfernen. Dies
soll bereits im Winter 2025 durch den Forstbetrieb der Stadt Köln erfolgen.
Diese Wegeverbindung soll temporär mit einer Schotterauflage befestigt werden. Bei
der Unteren Forstbehörde wird ein Antrag auf temporärem Waldumbau gestellt.
Eine ca. 500 m² Rasenfläche nördlich der Hockeyspielfelder soll als temporäre Bau-
stellen-Lagerfläche genutzt werden. Diese wird en tsprechend durch eine Schot-
terauflage ertüchtigt. Gehölzbestände sind durch diese Maßnahme nicht betroffen.
Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die temporäre Baustellenzufahrt sowie
die Lagerfläche wieder zurückgebaut.
Abb. 6: Lage der Baustellenzufahrt und der Baustelleneinrichtungsfläche
Quelle: Ulenberg Illgas Landschaftsarchitekten, Stand 29.08.2025
Umbau Rasenhockeyspiel-
feld
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3 Bestandserhebung und Bewertung
3.1 Bestand Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das ca. 4,6 ha große Vereinsgelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. besteht
aus mehreren Hockey- und Tennisplätzen, eine Vereinsgebäude sowie Mehrzweck-
hallen und Stellplätzen. Die Anlage ist parkartig angelegt und mit vielen Bäumen be-
pflanzt. Das Vereinsgelände ist von Waldflächen mit unterschiedlichen Bäumen um-
schlossen.
Das Rasenhockeyspielfeld befindet sich im südöstlichen Teil des Vereinsgeländes
und grenzt im Süden und Osten an Waldflächen.
Abb. 7: Lage des geplanten 2. Hockeyspielfelds (rot umrahmt)
Quelle: TIM-online, abgerufen 2025
Im Folgenden werden die für das Vorhaben des Hockeyrasenfelds und der näheren
Umgebung relevanten Biotoptypen beschrieben und in ei nem Bestands- und Kon-
fliktplan dargestellt.
Die Zuordnung basiert auf dem Stadtbiotopschlüssel, dem sogenannten Köln -Code
von 1996, der aus der 'Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von
Biotoptypen' von D. Ludwig entwickelt wurde (Naturraumgruppe 3).
GH3321 (AY12) - Wald, Mischbestand Laub- und Nadelhölzer, mittleres Baumholz
Die das Vereinsgelände umgebenden Waldflächen bestehen aus überwiegend ge-
bietsheimischen Laubgehölzen mit einem geringen Anteil an gebietsfremden Nadel-
gehölzen (Kiefer) an. Die Waldflächen sind durch die Einzäunung von dem Gelände
des Sportvereins getrennt. Lediglich die Ausgleichsfläche nördlich des Hockeyfelds
liegt im Vereinsgelände und ist eingezäunt.
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GH621 (BA12) - Feldgehölze mit mittlerem Baumholz
Der Tennisplatz nördlich des Rasenhockeyfelds ist von einem Damm umgeben, der
eine Baumbestand gebietsheimischer Bäume aufweist.
PA112 (HM1) - Parks und Grünanlagen ohne alten Baumbestand
Die Sport anlagen des Vereinsgeländes sind meist von Rasenfläche mit geringem
Baumbestand umgeben. Die Rasenflächen werden regelmäßig geschnitten und inten-
siv gepflegt.
PA311 (HM51) – Sportanlage mit Rasenbelag
Das zweite Hockeyspielfeld im östlichen Teil des Vereinsgeländes an der Grenze zum
Wald besteht aus einer regelmäßig geschnittenen Rasenfläche.
PA312 (HY2) – Sportanlagen mit sonstigem Belag
Die Tennisplätze aus Tennenb elag und das Hockeyfeld mit Kuns tstoffrasenbelag
werden dem Biotoptyp Sportanlagen mit sonstigem Belag zugeordnet. Die Sammlung
des anfallenden Wassers aus den Niederschlägen und der Bewässerung des Ho-
ckeyplatzes vor den Spielen erfolgt über die seitlichen Entwässerungsrinnen, die in
eine Versickerungsmulde im Norden des Vereinsgeländes entwässern.
SB242 (HN6) – sonstige Gebäude
Die Vereinsgebäude und Schuppen stellen versiegelte Flächen dar.
VF213 (HY2) - teilversiegelte Wege
Die versiegelten Wege innerhalb Vereinsgelände sind als Pflaster oder Asphaltflächen
ausgebildet.
VF221 (HY1) - versiegelte Flächen/Pflaster, Asphalt
Die Wege und auch die Flächen zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenfeld
sind versiegelt.
Tabelle 2: Zusammenfassung der kartierten Biotope (Methode Sporbeck)
Biotop-Code
Biotoptyp
Köln-Code Sporbeck
GH3321 AY12 Wald, Mischbestand Laub- und Nadelhölzer, mittleres Baumholz
GH621 BA12 Feldgehölze mit mittlerem Baumholz
PA112 HM1 Parks und Grünanlagen ohne alten Baumbestand
PA311 HM51 Sportanlage mit Rasenbelag
PA312 HY2 Sportanlagen mit sonstigem Belag
SB242 HN6 sonstige Gebäude (Vereinshalle, Schuppen)
VF213 HY1 teilversiegelte Wege
VF221 HY1** versiegelte Flächen/Kunstrasenbelag
Die biologische Vielfalt ist durch den häufigen Schnitt des Hockeyrasenfelds gering.
Es gibt nur wenige ungestörte Bereiche mit extensiver Nutzung an den Rändern und
Übergängen zu den Waldflächen.
Die Rasenfläche des zweiten Hockeyspielfelds stellt keinen Lebensraum seltener
oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dar.
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
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Das Vereinsgelände befindet sich inmitten der ca. 1.419 ha großen Biotopverbundflä-
che 'Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen' (VB -K-5007-005).
Die als Park - und Waldflächen ausgestaltete Grünanlage ist von Bedeutung für die
Vernetzung von Gehölz -Grünland-Komplexen (Kulturlandschaften). Als Maßnahme
wird die Erhaltung und Optimierung der reich gegliederten städtischen Erholungs-
landschaft in Köln genannt.
3.2 Bestand Boden, Wasser, Klima / Luft
Bestand Boden
Nach der Bodenkarte 1: 50.000 von NRW des Geologischen Dienstes liegen hier na-
türlicherweise typische Braunerden (B51) vor, die sich durch Ablagerungen des
Rheins auf der rheinischen Niederterrasse gebildet haben. Es handelt sich um sandige
Lehme mit mittlerer Bodenfruchtbarkeit.
Durch die Anlage eines Rasenhockeyspielfelds in den 1980er Jahren wurde jedoch
die natürliche Bodenschichtung vollständig verändert. Nach dem Bodengutachten
(Prüfbericht Nr.: 8494) des Labors Lehmacher / Schneider aus dem Jahr 2017 hat das
vorhandene Rasenspielfeld einen Aufbau entsprechend der DIN 18035-4 'Sportplätze
– Teil 4:
• ca. 21,4 cm starke Rasentragschicht und
• ca. 8,3 cm dicke Dränschicht aus Kiessand 0/32.
Der Baugrund besteht aus Schluff und ist nicht versickerungsfähig.
Bestand Wasser
Das Vereinsgelände weist keine Oberflächengewässer bzw. festgesetzte Über-
schwemmungsgebiete auf.
Nach der Starkregenkarte aus dem Fachinformationssystem Klimaanpassung NRW 8
liegt bei extremen Starkregenereignissen (90 mm/h) ein Wasseranstau auf den meis-
ten Tennisaußenplätzen von ca. 0,2 m vor. Auf dem Parkplatz kann in diesem Fall
auch 0,8 m sowie dem südlich angrenzenden Tennisaußenplatz 0,6 m Wasserhöhe
auftreten.
Das zweite Hockeyspielfeld ist von keinem Wasserstau durch Starkregenereignisse
betroffen. Die Niederschlagsentwässerung für beide Hockeyfelder erfolgt derzeit
über eine Versickerungsmulde, die sich im Norden des Vereinsgeländes befindet.
Das Vereinsgelände befindet sich in der Wasserschutzzone IIIA des Trinkwasser-
schutzgebiets 'Hochkirchen'. Hoch anstehendes Grundwasser ist nicht vorhanden.9
Nach der Hochwassergefahrenkarte besteht aufgrund der Hochwasserschutzdämme
eine niedrige Wahrscheinlichkeit.
Im Hinblick auf Hochwasser ist bei HQ häufig (alle 10 - 20 Jahre) mit keiner Überflu-
tung des Vereinsgeländes auszugehen.
8 http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/, abgerufen am 30.05.2025
9 ELWAS-web, abgerufen am 30.05.2025
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Lediglich bei einem extremen Hochwasserereignis (HQ extrem, seltener als alle 100
Jahre) sind Wasserhöhen von 1,10 m auf den Hockeyspielfeldern und 1,80 m auf den
Tennisplätzen möglich.
Abb. 8: Hochwassergefahrenkarte HQ extrem, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt
Quelle: Klimaatlas NRW, abgerufen 09.2025
Bestand Klima / Luft
Das Vereinsgelände weist nach dem Fachinformationssystem Klimaanpassung NRW
ein ausgleichendes Klima innerstädtischer Grünflächen auf (Klimatop). Eine nächtli-
che Überwärmung an heißen Sommerwetterlagen ist nicht zu befürchten. Der nächt-
liche Kaltluftstrom ist aufgrund der ebenen Lage und der Abschirmung der Bebauung
am Rhein gering ausgebildet.
Abb. 9: Klimaanalysekarte Nacht, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt
Quelle: Klimaatlas NRW, abgerufen 09.2025
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3.3 Bestand Landschaftsbild
Das Vereinsgelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. liegt im Äußeren Kölner
Grüngürtels der Stadt Köln und ist Teil des Landschaftsschutzgebiets L19, LSG 'Frie-
denswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald'.
Bei dem Landschaftsschutzgebiet handelt sich um einen wichtigen stadtnahen Erho-
lungsraum, der aufgrund seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds,
insbesondere im Bereich des Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes, von
besonderer Bedeutung ist.
Der darin eingebettete Marienburger Sport-Club umfasst 16 Tennisaußenplätze, 4
Tennishallenplätze, einen Kunstrasenplatz und eine Mehrzwecksporthalle mit Ver-
einsgebäude. Die Plätze werden von 22 Tennis-Erwachsenen- als auch 8 Tennis-Ju-
gendmannschaften sowie 3 Hockey -Erwachsenen- und 35 Hockey -Jugendmann-
schaften bespielt. Der Club weist mehr als 1.700 Mitglieder auf.
Die ausschließlich durch Vereinsmitglieder stattfindende Nutzung des Geländes zur
sportlichen Betätigung verursacht keine für die Anwohn enden der Kölner Ortsteil e
Hahnwald und Rodenkirchen störende Immissionen (Schall und Licht).
Der Marienburger Sport-Club liegt innerhalb von hohen Baumbeständen und ist von
außen nicht einsehbar.
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4 Darstellung des Eingriffes
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 14 Abs.
1 BNatSchG) sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund-
wasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Land-
schaftsbildes erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.
Der Umbau des zweiten Hockeyfeldes in einen Kunststoffrasenplatz wird nach Aus-
sagen des Stadtplanungs- und Umweltamt der Stadt Köln nicht als Eingriff gewertet.
Eine Bilanzierung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich können dadurch entfallen.
Im Folgenden werden die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen des Vor-
habens hinsichtlich der Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft geprüft.
4.1 Beeinträchtigung Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Der Umbau des zweiten Hockeyspielfeld verursacht keine Beeinträchtigungen ge-
fährdeter oder seltener Pflanzen- und Tierarten. Der Biotoptyp ändert sich von einer
Sportanlage mit Rasenbelag (PA311/HM51) in eine Sportanlage mit sonstigem Belag
(PA312/HY2).
Für die Nutzung des Kunststoffspielfelds während der Trainingszeiten in den Däm-
merungs- und Nachtstunden wird wie auch auf dem ersten Hockeyspielfeld eine Flut-
lichtbeleuchtung eingesetzt. Die Trainingsbeleuchtung soll durch 6 Maste mit einer
Beleuchtungsanlage garantiert werden. Durch die Verwendung von Leuchtmitteln mit
einer Lichtfarbe von maximal 3.000 Kelvin und einer Unterbindung der Abstrahlung in
die angrenzenden Waldflächen wird garantiert, dass es zu einer vernachlässigbaren,
geringen Anlockung von Insekten aus der Umgebung kommen wird.
Funktionen der Biotopverbundfläche 'Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und
Rodenkirchen' (VB-K-5007-005) sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Die Aus-
übung der sportlichen Aktivitäten auf dem Vereinsgelände wirken sich nicht nachteilig
auf die bedeutsamen Biotope des Grüngürtels aus.
Insgesamt betrachtet führt d er Umbau de s Hockeyspielfeld zu keinen erheblichen
Eingriffen in Tier- und Pflanzenlebensräume.
4.2 Beeinträchtigung von Boden, Wasser und Klima
Beeinträchtigung Boden
Das Vorhaben verursacht keinen Verlust natürlicher Bodenschichten.
Das Rasenspielfeld besteht aus einem anthropogen überformten Boden und weist ei-
nen typischen Sportplatzaufbau mit einer Rasentragschicht und Dränschicht aus
Kiessand auf.
Der Umbau zu einem Kunstrasenfeld erfordert eine Verfestigung des Baugrunds. Das
neue Hockeyspielfeld erhält daher eine wasserdurchlässige Asphaltschicht, auf die
ein Kunststoffrasenbelag aufgetragen wird.
Der Eingriff in den Boden wird als nicht erheblich eingestuft, da keine natürlichen Bo-
denschichten betroffen sind.
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Beeinträchtigung Wasser
Von dem Vorhaben sind keine Oberflächengewässer betroffen.
Das anfallende Niederschlagswasser auf der Fläche des Hockeyspielfeldes wird über
das bestehende Entwässerungssystem abgeleitet und über geschlossene Rohrleitun-
gen einer Versickerungsmulde im nördlichen Teil des Vereinsgeländes zugeführt. Der
Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser ändert sich durch den Umbau in ein
Kunststoffrasenfeld nicht.
Da der Ku nststoffrasenbelag im Gegen satz zu Fußballspie lfeldern auf Kunstrasen
keine Verfüllung durch G ummigranulat erhäl t, kann folglich kein Mikroplastik hier-
durch in die Umwelt gelangen. Für den Kuns tstoffrasenbelag werden biobasierte
Kunststofffasern ('Poligras Paris GT Zero' der Firma Polytan) verwendet. Diese wer-
den klimaneutral hergestellt und sind Recyclingfähigkeit. Durch das Vorhaben werden
keine Schadstoffe in die Umwelt imitiert.
Eine Beeinträchtigung der Wasserschutzzone IIIA des Trinkwasserschutzgebiets
'Hochkirchen' wird ausgeschlossen.
Eine Verschlechterung der Situation der Starkregenereignisse durch das Vorhaben ist
nicht zu befürchten.
Beeinträchtigung Klima / Luft
Beeinträchtigungen des Klimas durch den Umbau des Hockeyspielfeldes von einem
Rasen- zu einem Kunststoffrasenfeld sind nicht erkennbar.
Eine Änderung der ausgleichenden Wirkung der innerstädtischen Grünflächen (Klima-
top) auf den Stadtraum wird ausgeschlossen. Der nächtliche Kaltluftstrom wird nicht
beeinflusst.
Der Baumbestand mit der klimaausgleichenden Wirkung bleibt erhalten. Es ändert
sich nichts an der Beschattungssituation.
4.3 Beeinträchtigung Landschaftsbild
Sowohl der Bau als auch die Nutzung des Kunstrasenspielfelds führt zu keinen er-
kennbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds , da der Umbau zu
keinen wesentlichen Veränderungen des Landschaftsbilds führen wird. Es werden bis
auf die wenigen, bauseits notwendigen Rodungen zwischen dem Hockeyfeld und der
Forstweg keine Gehölzbestände in Anspruch gen ommen. Der derzeitige Waldrand
bleibt bis auf die Baustellenzufahrt vollständig erhalten.
Das Vereinsgeländes ist nur für Vereinsmitglieder und deren Gäste zugänglich. Wege
zur Erholungsnutzung in der unmittelbaren Umgebung werden nicht in Anspruch ge-
nommen.
Eine Beeinträchtigung der Außenwirkung des geplanten zweiten Hockeyfelds auf das
Landschaftsbild ist aufgrund der Lage inmitten des Waldgebiets und der fehlenden
Einsehbarkeit von den öffentlich genutzten Waldwegen wird ausgeschlossen.
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Abb. 10: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche
Abb. 11: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche
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Abb. 12: Hockeyspielfeld 1 links, Hockeyspielfeld 2 rechts
Abb. 13: Hockeyspielfeld 1 mit Kunstrasen wie für Spielfeld 2 geplant
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4.4 Betroffenheit des Artenschutzes und von Schutzgebieten
Artenschutz
Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn.
1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Umbaus des Hockeyspiel-
felds sind nach fachlicher Einschätzung nicht erkennbar.
Das Hockeyspielfeld und die nähere Umgebung innerhalb des Vereinsgeländes weist
nach fachlicher Einschätzung keine Lebensräume planungsrelevanter Säugetier -,
Amphibien-, Reptilien und Insektenarten auf.
Das umzubauende Rasenhockeyspielfeld stellt keinen Lebensraum artenschutzrecht-
lich relevanter Arten dar . Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind durch den Umbau
nicht betroffen.
Eine Beeinträchtigung von Vogelarten (Tötung, Verletzung von Arten, Störung oder
Verlust von Brutlebensräumen) durch den Bau des Hockeyspielfelds wird ausge-
schlossen, da die Rodung der Bäume an der Baustellenzufahrt außerhalb der Vogel-
brutzeit erfolgen wird. Brutlebensräume von Vogelarten oder Quartiere von Fleder-
mausarten sind aufgrund des Fehlens von Spechthöhlen oder Spalten an den Stäm-
men nicht betroffen.
Das zweite Hockeyspielfeld soll, wie das erste Spielfeld ebenfalls während des Spiel-
betriebs in den Nachtstunden bis 22 Uhr beleuchtet werden. Die sechs neuen Be-
leuchtungsmaste (Höhe 16 m) werden mit moder nen LED-Leuchten mit einer Farb-
temperatur von maximal 3.000 Kelvin ausgestattet. Die Abstrahlung in die Umgebung
wird durch entsprechende Abschirmung verhindert.
Durch die Verwendung von warmweißem Licht mit geringem UV-Anteil wird die An-
lockwirkung auf Insekten gegenüber dem derzeitigen Zustand deutlich reduziert. Eine
Störung der im Waldgebiet möglicherweise vorkommenden Fledermausarten wird als
gering eingestuft.
Landschaftsschutz
Das Hockeyspielfeld befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L19, LSG 'Friedens-
wald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald'.
Es gelten demnach die Ge- und Verbote der allgemeinen textlichen Festsetzung für
Landschaftsschutzgebiete.
Der Umbau des Hockeyspielfeld führt bis auf die temporäre Entnahme von Bäumen
zwischen dem Vereinsgelände und dem Forstweg im Osten zu keinen Beschädigun-
gen oder Verlusten von Bäumen, Sträuchern oder sonstige Pflanzen . Durch die Er-
tüchtigung der Baustellenzufahrt über den vorhandenen Forstweg an der In dustrie-
straße mittels Schotterauflage werden Beschädigungen des Wurzelwerks vermieden.
Eine Verdichtung des Bodens insbesondere im Kronentraufbereich der Bäume wird
dadurch vermieden. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schottereinbauten
entfernt und der gerodete Bereich aufgeforstet.
Wildlebende Tiere werden durch das Vorhaben weder gestört noch dessen Lebens-
räume beeinträchtigt.
Der Umbau des Hockeyspiel felds von einem Rasen- zu einem Kunststoffrasenplatz
stellt keine Nutzungsänderung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans dar.
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen
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Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets bleibt auch nach dem Umbau des
Hockeyspielfelds bestehen. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere
der stadtklimatisch bedeutsamen Ausgleichsräume und des vernetzenden Systems
von Grünverbindungen bleibet erhalten.
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbild s, insbesondere im Bereich
des Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes bleibt erhalten.
Die besondere Bedeutung als wichtiger stadtnaher Erholungsraum wird durch den
Umbau nicht beeinträchtigt.
Im Landschaftsplan wird darauf hingewiesen, dass die Sportanlagen der 'aktiven Er-
holung' dienen und die meist der 'stillen Erholung' vorbehaltenen Bereiche des Forst-
botanischen Gartens, des Friedenswaldes und der übrigen Waldgebiete, der alten
Kleingartenanlage nördlich der Schillingsrotter Straße und des alten Stadtteilfriedhofs
an der Sürther Straße ergänzen.
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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidung von Störungen während der Brutzeiten
Die Rodungen des Gehölzaufwuchses für die baustellenzufahrt zwischen dem Ho-
ckeyfeld und dem Forstweg ist nach dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 (5) Nr.
2 BNatSchG grundsätzlich außerhalb der Vogelbrutzeiten durchzuführen.
Minimierung Vogelschlagrisiko
Zur Minimierung des Vogelschlagrisikos ist grundsätzlich der Leitfaden 'Vogelfreund-
liches Bauen mit Glas und Licht' der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (2022) 10
zu beachten. Bei den Neubauten, auch bei kleineren Bauteilen, wie z.B. Spielerkabi-
nen dürfen keine größeren transparenten oder spiegelnden Flächen eingesetzt wer-
den.
Vermeidung Lichtimmissionen
Bei der Flutlichtbeleuchtung ist darauf zu achten, dass weitreichende Lichtimmissio-
nen, die insbesondere nachtaktive Tiere (z.B. Nachtfalter, Fledermäuse) beeinträch-
tigen können, vermieden werden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Licht ist
im geänderten Bundesnaturschutzgesetz in § 41a zum Schutz der Insektenvielfalt in
Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften, vom 18.08.2021, Artikel 1 Nr. 13
(§ 41a)) geregelt:
'Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen
baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Wer-
beanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu ver-
sehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachtei-
ligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind, …'11.
Die Flutlichtanlagen an 6 Stellen rund um den Kunstrasenplatz ist mit moderner LED-
Leuchten auszustatten, die eine Leuchtfarbe von maximal 3.000 Kelvin aufweisen
dürfen. Die Beleuchtung ist so auszurichten, dass eine Abstrahlung in die Umgebung
minimiert ist. Die Leuchten sollten staubdicht sein, damit keine Insekten in das Ge-
häuse gelangen können.
Die Beleuchtungszeiten der Trainingsbeleuchtung werden auf die Dauer der Nutzung
(bis max. 22 Uhr) beschränkt.
Rückbau der Baustellenflächen
Die Ertüchtigung des Forstwegs von der Industriestraße als Baustellenzufahrt, sowie
der Baustelleneinrichtungsfläche nördlich des Hockeyspielfelds wird nach Abschluss
der Bauarbeiten vollständig zurückgebaut.
Die Baustellenfläche zwischen dem Spielfeld und dem Forstweg, auf der Bäume ge-
rodet werden müssen, werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet,
so dass der Ausgleich gegeben ist.
10 Rössler, M., W. Doppler, R. Furrer, H. Haupt, H. Schmid, A. Schneider, K. Steiof & C. Wegworth (2022):
Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 3. Überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte
Sempach.
11 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 30. August 2021: Gesetz zum
Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. August
2021. Bundesanzeiger Verlag, Köln.
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Ausgleichsmaßnahmen
Für das Vorhaben des Umbaus sind unter Beachtung der genannten Vermeidungs-
maßnahmen keine erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bun-
desnaturschutzgesetzes zu erwarten.
Eine Ausgleichsverpflichtung ergibt sich durch den Umbau des zweiten Hockeyspiel-
felds nicht.
6 Zusammenfassung
Der Marienburger Sport-Club 1920 e.V. (MSC) in Köln-Rodenkirchen plant den Umbau
eines Hockeyrasenspielfelds in ein modernes Kunststoffrasenspielfeld. Durch den
Umbau soll das Trainingsangebot für die zahlreichen Mannschaften des Vereins er-
höht werden. Das Rasenhockeyspielfeld ist für Trainingszwecke eingeschränkt ge-
eignet.
Das Vereinsgelände ist Teil eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Außenbereich
sowie eines Landschafts- und Wasserschutzgebiets.
Von dem Vorhaben sind auf dem Gelände des Sport -Clubs keine Bäume betroffen.
Lediglich für die temporäre Baustellenzufahrt müssen wenige Bäume zwischen dem
Vereinsgelände und dem Forstweg entnommen werden, die nach Abschluss der Bau-
arbeiten ersetzt werden.
Lebensräume von Pflanzen und Tiere werden durch die geplante Maßnahme nicht
erheblich beeinträchtigt. Durch die Nutzung des zweiten Hockeyspielfelds ergeben
sich keine erkennbaren weitreichenden Wirkungen auf den Tierbestand im Umfeld .
Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1 -3 BNatSchG
(Zugriffsverbote) werden ausgeschlossen.
Gravierende Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Verän-
derungen natürlicher Bodenschichten und des Wasserhaushalts werden ausge-
schlossen. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts bleibt aufgrund
der Geringfügigkeit der Maßnahme erhalten.
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima werden ausgeschlossen.
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds im Landschaftsschutzge-
biet wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, da der geplante Umbau des Ho-
ckeyspielfelds bis auf den temporär genutzten Forstweg als Baustraße innerhalb des
Vereinsgeländes liegt und nur für Vereinsmitglieder und deren Gäste zugänglich ist.
Durch die umstehenden Waldbestände ist das Vereinsgelände von außen nicht ein-
sehbar.
Insgesamt betrachtet führt das geplante Vorhaben zu keinen erheblichen Eingriffen
in Natur und Landschaft.
KD=46.98
KD=48.68
KD=48.27
KD=47.52
KD=48.57
KD=48.61
KD=48.58
KD=48.68
KD=48.67
KD=48.69
KD=48.12
KD=48.13
KD=48.23
KD=48.54
KD=48.73
KD=48.68
KD=47.84
KD=47.63
KD=46.98
KD=47.41
Eing-H
Eing-H
47.54
47.23
47.53
47.47
46.91
46.90
47.00
47.83
48.65
48.35
48.65
48.71
48.66
48.73
48.87
48.71
48.58
48.62
48.62
48.15
48.36
48.56
47.11
47.46
48.61
48.72
49.10
48.75
49.32
49.42
49.74
49.83
50.01
49.37
48.38
48.83
48.84
48.61
49.18
47.54
47.54
47.57
47.60
47.52
47.50
47.55
47.55
47.04
47.09
47.04
47.03
47.06
47.32
47.14
47.19
47.60
47.58
47.04
47.25
47.14
47.92
47.41
47.79
47,54
47,49
47,57
47,51
47,56
47,60
47,49
47,49
47,48
47,51
48,48
47,02
46,99
49,05
49,08
47,10
47,06
47,92
49,00
47,09
47,07
47,02
47,02
46,99
47,01
48,21
49,22
49,65
47,56
49,83
50,05
49,70
49,68
49,72
49,34
47,86
49,38
49,15
48,79
49,21
48,80
47,44
48,74
49,14
48,97
48,31
47,45
47,58
47,58
47,12
47,07
47,14
48,70
48,67
48,69
48,56
48,33
48,15
47,99
47,96
Baum H=54.0
Baum H=54.1
Baum H=52.9
Baum H=60.9
Baum H=61.1
Baum H=61.6
Baum H=63.3
Baum H=63.8
Baum H=62.7
Baum H=64.0
Baum H=62.8
Baum H=61.7
Baum H=60.7
Baum H=60.1
Baum H=59.1
Baum H=55.0
Baum H=58.0
Baum H=54.4
Baum H=62.7
Baum H=64.1
Baum H=64.4
Baum H=64.9
Baum H=65.4
Baum H=67.3
Baum H=67.1
Baum H=66.7
Baum H=61.0
Baum H=64.6
Baum H=67.4
Baum H=65.7
Baum H=65.2
Baum H=53.0
Baum H=57.7
Baum H=58.5
Baum H=66.9
Baum H=68.3Baum H=62.7
Baum H=67.1
Baum H=61.2
Baum H=58.5
Baum H=57.3
Baum H=52.8
65.00
Kiefer
U=1,3
D=8,0
Kiefer
U=1,1
D=7,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Kiefer
U=1,0
D=5,0
Kiefer
U=1,0
D=5,0
Kiefer
U=0,7
D=3,0
Kiefer
U=0,7
D=7,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Kiefer
U=1,2
D=10,0
Kiefer
U=1,0
D=7,0
Kiefer
U=1,2
D=10,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Kiefer
U=0,9
D=6,0
Kiefer
U=0,9
D=6,0
Kiefer
U=1,1
D=10,0
Kiefer
U=1,2
D=10,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,6+0,6
D=7,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Kiefer
U=0,8
D=8,0 Kiefer
U=1,4
D=10,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Laubbaum
U=0,9
D=7,0 Kiefer
U=1,2
D=8,0
Kiefer
U=0,9
D=5,0 Kiefer
U=0,7
D=4,0
Laubbaum
7-stämmig
U=0,4-0,8
D=10,0
Ahorn
3-stämmig
U=0-3-0,5
D=10,0
Ahorn
3-stämmig
U=0-3-0,5
D=10,0
Kiefer
U=0,9
D=5,0
Kiefer
U=0,9
D=5,0
Kirsche
U=1,2
D=12,0
Ahorn
U=0,7
D=7,0
Ahorn
U=0,7
D=7,0
Kiefer
U=1,4
D=10,0
Kiefer
U=1,4
D=10,0
Kiefer
U=0,7
D=6,0
WALD
WALD
W
ALD
WALD
165.00
3.00 5.00
50.00
Fuß - Rad - Reitweg
5.00
Fläche mit Leitun
gsre
cht (Kanal-Hauptsammle
r)
W
Wasserschutzzone III
L
Landschaftsschutzgebiet
Private Grünfläche
(Hockeyplätze)
Öffentliche Grünfläche
(Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern)
Öffentliche Grünfläche
(Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern)
Fichte
U=1,2
D=5,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Fichte
U=1,2
D=6,0
Fichte
U=1,5
D=6,0
Kiefer
U=1,5
D=8,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Kiefer
U=1,1
D=7,0
Fichte
U=0,9
D=5,0
Trompetenbaum
U=0,6
D=4,0
FH=
53.49
Laubbaum
U=0,90
D=7,0
Birke
U=0,27
D=2,5
Kirsche
U=0,29
D=4,0
Buche
U=0,47
D=4,0
Buche
U=0,81
D=6,0
Buche
U=0,60
D=6,0
Buche
U=0,25
D=1,5Buche
U=0,93
D=10,0
Laubbaum
U=0,50
D=4,0
Buche
4-stämmig
U=0,88+0,80+0,93+0,56
D=13,0
Buche
U=0,75
D=6,0
Buche
U=1,00
D=7,0
Buche
U=0,73
D=8,0
Buche
U=0,54
D=5,0
Buche
U=0,98
D=8,0
Buche
2-stämmig
U=0,80+0,69
D=10,0
Laubbaum
U=1,27
D=12,0
Laubbaum
U=0,22
D=3,0
Laubbaum
U=1,11
D=10,0
Laubbaum
U=0,64
D=4,0
Buche
U=0,21
D=1,0
Buche
U=0,26
D=1,5
Buche
U=0,97
D=8,0
Buche
U=1,14
D=10,0
Buche
U=1,02
D=7,0
Buche
U=0,68
D=5,0
Buche
2-stämmig
U=0,73+0,59
D=5,0
Buche
U=0,79
D=8,0
Buche
U=0,32
D=1,5
Buche
U=0,53
D=5,0
Laubbaum
U=0,34
D=5,0
Buche
U=0,67
D=6,0
Buche
U=0,65
D=6,0
Buche
U=0,79
D=6,0
Laubbaum
U=0,41
D=4,0
Laubbaum
U=0,24
D=2,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,34+0,27
D=3,0
Laubbaum
U=0,25
D=1,5
Laubbaum
U=0,31
D=1,5
Buche
5-stämmig
U=0,90+3*0,85+0,65
D=12,0
Buche
U=0,91
D=6,0
Buche
U=0,46
D=4,0
Buche
U=1,19
D=10,0
Buche
U=0,26
D=2,0 Buche
U=0,94
D=8,0
Buche
U=1,04
D=10,0
Buche
U=0,44
D=5,0
Buche
U=0,53
D=6,0
Laubbaum
U=1,68
D=11,0
Laubbaum
U=0,37
D=2,0
Laubbaum
U=0,32
D=2,0
Laubbaum
U=0,29
D=2,0 Laubbaum
6-stämmig
U=6*0,22
D=3,0 Laubbaum
5-stämmig
U=2*0,13+3*0,25
D=4,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,19+0,15
D=1,5Laubbaum
2-stämmig
U=2*0,29
D=2,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,22+0,18
D=2,0
Laubbaum
6-stämmig
U=0,33+5*0,22
D=6,0
Laubbaum
5-stämmig
U=4*0,30+0,17
D=6,0
Laubbaum
4-stämmig
U=2*0,23+2*0,17
D=5,0
Laubbaum
6-stämmig
U=3*0,25+3*0,16
D=5,0
Laubbaum
5-stämmig
U=2*0,15+3*0,22
D=4,0
Laubbaum
5-stämmig
U=5*0,23
D=5,0
Buche
3-stämmig
U=0,69+1,05+0,95
D=14,0
Buche
U=0,64
D=6,0
Laubbaum
U=0,35
D=3,0
Laubbaum
U=0,27
D=1,5
Laubbaum
U=0,35
D=1,5
Buche
U=1,04
D=10,0
Buche
U=0,73
D=6,0
Buche
U=0,77
D=8,0
Buche
U=0,82
D=8,0
Buche
U=0,69
D=5,0
Buche
U=0,53
D=5,0
Buche
U=0,93
D=8,0 Buche
U=0,78
D=6,0
Buche
U=0,81
D=8,0
Buche
U=0,83
D=8,0
Buche
U=0,24
D=2,0
Laubbaum
U=0,50
D=3,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,21+0,20
D=3,0
Laubbaum
U=0,22
D=1,0
Laubbaum
U=0,32
D=1,5
Laubbaum
U=0,26
D=1,5
Laubbaum
U=0,28
D=1,5
Buche
U=0,61
D=4,0
Laubbaum
U=0,53
D=3,0
Buche
U=0,65
D=5,0
Buche
3-stämmig
U=0,69+0,42+0,46
D=5,0
Buche
U=0,47
D=3,0
Buche
U=0,67
D=4,0
Kirsche
U=0,79
D=5,0
Buche
U=0,39
D=3,0
Kirsche
U=0,76
D=6,0
Kirsche
U=0,50
D=4,0
Kirsche
U=0,52
D=3,0
Kirsche
U=1,03
D=10,0
Buche
U=0,55
D=5,0
Buche
U=0,67
D=6,0
Buche
U=0,79
D=6,0
Kirsche
U=0,34
D=2,0
Kirsche
U=0,40
D=2,0 Buche
U=0,58
D=2,5
Buche
U=0,53
D=2,0
Laubbaum
U=0,89
D=6,0
Buche
U=0,90
D=9,0
Kirsche
U=0,67
D=7,0
Kirsche
U=0,62
D=6,0Kirsche
U=0,61
D=6,0
Kirsche
U=0,50
D=5,0
Kirsche
U=0,66
D=8,0
Buche
U=0,38
D=3,0
Buche
U=0,63
D=5,0
Buche
U=0,53
D=4,0
Buche
U=0,84
D=8,0
Buche
U=0,88
D=8,0Buche
U=0,54
D=5,0
Buche
U=0,69
D=7,0
Buche
U=0,59
D=4,0
Buche
U=0,50
D=4,0
Buche
U=0,52
D=6,0Kirsche
U=0,53
D=5,0
Kirsche
U=0,58
D=3,0
Laubbaum
U=0,64
D=6,0
Kirsche
U=0,51
D=2,0
Kirsche
U=0,55
D=4,0
Kirsche
U=0,72
D=5,0
Kirsche
U=0,37
D=2,0
Kirsche
U=0,99
D=7,0 Kirsche
U=0,55
D=4,0
Kirsche
U=0,87
D=5,0
Laubbaum
U=0,83
D=6,0
Kirsche
U=0,31
D=3,0
Laubbaum
U=0,31
D=1,5
Laubbaum
U=0,23
D=2,0
Laubbaum
U=0,52
D=4,0
Laubbaum
U=0,38
D=4,0
Laubbaum
U=0,34
D=2,0
Laubbaum
U=0,44
D=4,0
Laubbaum
U=0,52
D=6,0
Laubbaum
U=0,34
D=2,0
Laubbaum
U=0,30
D=2,0
Laubbaum
U=0,41
D=2,0
Laubbaum
U=0,33
D=2,0
Laubbaum
U=0,32
D=2,0
Laubbaum
U=0,34
D=2,0
Laubbaum
U=0,24
D=1,0
Baum H=53.8
Kronenlinie
Kronenlinie
Kronenlinie
910
913
913
W
H=
50
.9
6
W
H=50.96
FH=5
3.54
FH=51.15
FH=53.
54
FH=53.48
WH=50.14
W
H=50.94
W
H=50
.98
W
H=50.9
6
W
H=5
0.90
W
H=50.96
Eing-H
=47,68
Eing-H
=47,65
W
H=50
.96
W
H=50.
96
FH=53.
54
WH
=50.
96
W
H=50.96
FH=5
3.5
4
W
H=50.96
W
H=50.96
W
H=5
0.90
FH=53.4
8
W
H=50.96
735
Baum H=53.6
Baum H=59.6
(99.)
I FD
-13.17-
-36.6
0-
-54.85-
-4
4.01-
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Hockeyplatz
(Kunstrasen)
W
eg (gepflastert)
Rasengittersteine
Tribüne
Grün
Grün
Schotterweg Grün
Wiese
Wiese
W
eg
Pflaster
Grün
Grün
Grün
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Holzschp
Grün
-10.00-
-10.00-
Industriestraße L 300
Weg
(S
ch
otter
)
W
eg
I SD Wintergarten
Holzschp
Rasengittersteine
Stadt Köln
Gb. 00088
Stadt Köln
Gb. 00088
Stadt Köln
Gb. 00088
Aco-Rinne
Schirm
Schirm
Schirm
Aco-Rinne
I SD
I SD
Clubhaus
Überdachung
Überdachung
Stützmauer Stützma
uer
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
VF221 (HY1)
VF221 (HY1)
PA312 (HY2*)
SB242 (HN6)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA311 (HM51)
PA112 (HM1)
VF213(HY2)
VF213 (HY2)
VF213 (HY2)
GH621 (BA12)
W
L
GH621 (BA12)
GH621 (BA12)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2)
VF213 (HY2)
GH3321 (AY12)
GH3321 (AY12)
GH3321 (AY12)
VF221 (HY1)
SB242 (HN6)
NHN
Bestands- und Konfliktplan
25-100_Bestandsplan
Entwurf
Marienburger Sportclub 1920 e.V. Köln
Umbau 2. Hockeyspielfeld
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Bonn, den
13.10.2025
1:500
Freigabe:
Datum / Unterschrift
Marienburger Sportclub 1920 e.V.
Schillingsrotter Straße 99
50996 Köln
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich
zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
Planinhalt Datum
Plannummer
Leistungsphase
Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Projekt
Bauherr / Auftraggeber
Baubereich
13.10.2025
Köln
Hamburg
Mannheim
Berlin
Bonn
DIN A2
13.10.2025Druckdatum :
N
Bestands- und Konfliktplan
Biotoptypen (nach Köln-Code (Sporbeck), Naturraum 3)
Konflikte
GH3321 (AY12) Wald, Mischbestand Laub- und Nadelhölzer, mittleres
Baumholz
PA112 (HM1) Parks und Grünanlagen ohne alten Baumbestand
versiegelte Flächen: Pflaster, Asphalt
Sonstige Darstellungen
W
L L19 - LSG 'Friedenswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um
Hahnwald'
Wasserschutzzone IIIA des Trinkwasserschutzgebiets 'Hochkirchen'
Bäume
Einzelbäume und Baumgruppen gemäß Vermesserplan
temporäre Versiegelung: Baustelleneinrichtungsfläche
VF221 (HY1)
Versiegelung: Kunstrasen
Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplans Vermessungsbüro M-R-D Köln
(Stand 29.03.2022)
Baustellenzufahrt über Forstweg
SB242 (HN6) Gebäude
VF213 (HY2) Fahr- und Feldwege, teilversiegelt
Sportanlagen mit sonstigem Belag (Tennen-, Kunstrasen-
belag)PA312 (HY2*)
PA311 (HM51) Sportanlagen/Spielplätze mit Rasenbelag
Anlage 2 Objektbeschreibung
14454 Zeichen
ULENBERG ILLGAS Landschaftsarchitekten GmbH ULENBERG ILLGAS Landschaftsarchitekten GmbH Geschäftsführer Markus Illgas | Sitz Essen | Amtsgericht Essen HRB 34181 Projekt: Marienburger Sport-Club, Umbau 2. Hockeyspielfeld - 204 721 O b j e k t b e s c h r e i b u n g zum Entwurf Blatt-Nr.: 2.0 Essen, den 10. Oktober 2025 Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 2 von 9 AUSGANGSLAGE Das Sportgelände des Marienburger Sport-Clubs (MSC) befindet sich im Ortsteil Köln-Rodenkirchen. Über die Industriestraße und die Schillingsrotter Straße gelangen die Nutzerinnen und Nutzer zum Eingangsbereich des Sportclubs. In dem gültigen Bebauungsplan Nr.: 69389/02 ist das Sportgelände, einschließlich der beiden vorhandenen Hockeyplätze, als sportlich zu nutzende private Grünfläche ausgewiesen. Derzeit verfügt der MSC über zwei Hockeyspielfelder, wobei ein Spielfeld mit einem Kunststoffrasenbelag ausgestattet und das zweite Spielfeld mit einem Sportrasen hergestellt worden ist. Luftbild des Sportgeländes Die gelbe, gestrichelte Linie markiert das für den Umbau vorgesehene 2. Hockeyspielfeld; Die Versickermulde für die beiden Hockeyspielfelder befindet sich in ca. 80 Metern Entfernung, nördlich der beiden Spielfelder. Quelle: Google Earth, Bildaufnahme 17.07.2022 Der MSC bildet die derzeit größte Hockeyabteilung in Köln, von den 1.977 Mitgliedern ist über 1/3 aktiv im Hockeysport. Nachfolgend aufgeführte 41 Mannschaften nutzen intensiv die beiden vorhandenen Hockeyflächen: Minis - U 6 4 Mannschaften Mädchen - U 8 4 Mannschaften Mädchen - U 10 3 Mannschaften Mädchen - U 12 2 Mannschaften Mädchen - U 14 2 Mannschaft Mädchen - U 16 1 Mannschaft Jungen - U 8 7 Mannschaften Jungen - U 10 4 Mannschaften Jungen - U 12 3 Mannschaften Jungen - U 14 2 Mannschaften Jungen - U 16 2 Mannschaften Jungen - U 18 1 Mannschaft Elternhockey Damen Mulden- versickerung Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 3 von 9 1. Herren 2. Herren 3. Herren Altherren Aufgrund der großen Anzahl von Spielerinnen und Spielern müssen derzeit im Landesleistungszentrum (LLZ) der DHB Akademie zusätzliche Trainingszeiten angemietet werden. Eine intensivere Nutzung des Rasenspielfeldes würde zu einer Schädigung der Rasennarbe und in dessen Folge zu einem kompletten Ausfall der Sportfläche führen. Die einfache Fahrstrecke zwischen der Sportanlage des MSC und dem LLZ beträgt ca. 12 Kilometer, sodass insbesondere für die Kinder und Jugendlichen Fahrdienste organisiert werden müssen. Das Leistungsniveau der verschiedenen Mannschaften fängt bei der Anfängerliga an und geht mit Mannschaften in den Bezirksligen, der Oberliga, den Verbandsligen bis zum Leistungssport in der 2. Bundesliga. Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) empfiehlt zeitgemäßes Hockey auf Kunststoffrasen zu spielen, Meisterschaftsspiele der Bundesliegen müssen auf Kunststoffrasen ausgetragen werden (Anlage 1). Dies ist mit dem derzeitigen Sportrasenspielfeld nicht möglich. Entsprechend dem Vorbescheid (AZ.: 63-GVBP-4292-2023) aus dem Jahr 2025 ist der Umbau der Sportrasenfläche in ein Kunststoffrasenspielfeld aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig und bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Für die Sportanlage liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69389/02 aus dem Jahr 1974 inkl. 1. Änderung der Gemeinde Rodenkirchen vor. Für diesen gilt der Landschaftsplan Köln (Landschaftsschutzgebiet 19 „Friedenswald“). Durch das Büro RMPSL werden parallel zu der Entwurfsplanung gesondert Unterlagen für eine Beantragung der Befreiung vom Landschaftsschutz erarbeitet. GELÄNDE-/BODENVERHÄLTNISSE Unter Bezug auf das Bodengutachten (Prüfbericht Nr.: 8494) des Labors Lehmacher / Schneider aus dem Jahr 2017 hat das vorhandene Rasenspielfeld folgenden Aufbau entsprechend DIN 18035-4 „Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen“: 21,4 cm Rasentragschicht 8,3 cm Dränschicht, Kiessand 0/32 Baugrund aus Schluff Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht angetroffen. Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 4 von 9 Foto 1: Blick in südlich Richtung vom vorhandenen Kunststoffrasen- spielfeld auf das 2. Hockeyspielfeld mit Rasenbelag. Foto 2: Ballfangzaun an der nördlichen Stirnseite des Rasenspielfeldes Foto 3: Östliche Längsseite des Rasenspielfeldes Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 5 von 9 Die Niederschlagsentwässerung für beide Spielfelder erfolgt bereits über eine in ca. 80 Metern Entfernung im Jahr 1996 angelegte Muldenversickerung. Foto 4: Verlauf der vorhandenen Entwässerungsleitung von den beiden Hockeyspielfeldern Foto 5: Weiterer Verlauf der vorhandenen Entwässerungsleitung bis zur Muldenversickerung Foto 6: Vorhandene Versickermulde der beiden Hockeyspielfelder Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 6 von 9 KAMPFMITTEL Eine Luftbildauswertung hat gezeigt, dass das Gelände grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet mit vermehrten Kampfhandlungen liegt. Eine Überprüfung der zu überbauende Fläche auf Kampfmittel wird daher aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht empfohlen. Dies würde im Rahmen der Umbaumaßnahme des derzeitigen Rasenspielfeldes erfolgen. PLANUNG – ENTWURF, BLATT-NR.: 2.0 Die gesamte Bearbeitungsfläche beträgt ca. 7.700 m². Sie setzt sich wie im Folgenden weiter beschrieben aus Spiel- und Sportflächen sowie Ergänzungsflächen zusammen. Das 2. Hockeyspielfeld mit den Abmessungen von netto 91,40 x 55,00 m, erhält einen Kunst- stoffrasenbelag mit einem Satteldachgefälle von max. 0,8 % quer zur Hauptspielrichtung. Für das Spielfeld und die erforderlichen Sicherheitszonen ist entsprechend DIN 18035-7 „Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasensysteme“ folgender Aufbau vorgesehen: Verbesserter Baugrund / Bodenverfestigung 20,0 cm Tragschicht ohne Bindemittel aus Natursteinmaterial 6,5 cm Asphaltschicht, wasserdurchlässig 1,5 cm Elastikschicht ca. 1,5 cm Kunststoffrasenbelag mit ungefüllter Polschicht Belagstyp 1, Tabelle B.1 gemäß DIN EN 15330-1 Für den Hockeysport hat sich zwischenzeitlich mit Blick auf die Verletzungsgefahr und Spielqualität bei Naturrasenflächen, sowohl im Leistungssportbereich als auch im Breitensport der Kunststoffrasen als Sportboden etabliert. Dabei werden im Gegensatz zu Fußballspielfeldern unverfüllte Kunststoffrasenbeläge verwendet. Da keine Gummigranulatverfüllung eingebaut wird, kann folglich kein Austrag von Mikroplastik in Form von Einstreugranulat in die Umwelt stattfinden. Zur Minimierung der Umweltauswirkungen des Kunststoffrasenbelags, werden bei der Belagsauswahl Kriterien wie die Verwendung von biobasierten Kunststoffen, Klimaneutralität und Recyclingfähigkeit einbezogen. Beispielhaft kann hier der Kunststoffrasen „Poligras Paris GT Zero“ von der Firma Polytan genannten werden, dessen Kunststoffrasenfasern unter Verwendung von biobasierten Rohstoffen entstehen und die spätere Recyclierbarkeit bereits bei der Entwicklung des Belags berücksichtigt worden ist. Dieser Belag ist nach unseren Informationen in Deutschland bisher lediglich beim Hamburger Polo Club e.V. verlegt worden und würde für die Sportstadt Köln neue Erkenntnisse bieten. Entwässerung Das anfallende Oberflächenwasser wird durch an den beiden Längsseiten des Spielfeldes angeordnete Entwässerungsrinnen mit Abläufen gesammelt. Zur Ableitung des versickernden Niederschlagswassers werden auf dem Kunststoffrasenspielfeld Dränleitungen aus PVC-Endlosrohren DN 65 im Abstand von ca. 6 m quer zum Gefälle gemäß DIN 18035-3 „Sportplätze – Teil 3: Entwässerung“ verlegt. Sämtliches Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 7 von 9 von den Sportflächen abfließendes Regenwasser wird, wie bisher, über geschlossene Rohrleitungen der vorhandenen Muldenversickerung zugeführt. In der überarbeiteten und inzwischen erschienenen DIN 18035-3 wurden die mittleren Abfluss- beiwerte cm für Sportrasen- und Kunststoffrasenflächen gleichermaßen mit 0,10 festgelegt. Die Anpassung der Abflussbeiwerte basiert auf Ergebnisse aus dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Sportplätze als Sickeranlagen; Entwicklung einer nachhaltigen Bauweise der Entwässerung“ vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bei dem u.a. das Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit Sitz in Bonn beteiligt war. Der gesamte Bericht kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43803. Für das konkrete Vorhaben bedeutet dies, dass sich der Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser bei dem Umbau des Sportrasens in einen wasserdurchlässigen Kunststoffrasen nicht ändert. Ballfangzäune und Barrieren Zum Schutz vor abirrenden Bällen sind an den Stirnseiten des Hockeyspielfeldes 6 bzw. 4 Meter hohe Ballfangzäune vorgesehen. Diese werden bis zu einer Höhe von 2 Metern mit Stabgittermatten hergestellt, davor werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Zaunhöhe, Ballfangnetze montiert, welche bis zum Boden reichen. Um eine höhere Auslastung der Hockeyspielfelder zu erreichen, wird im Trainingsbetrieb u.a. in Querrichtung zum Hauptspielfeld gespielt. Damit das Unfallrisiko reduziert wird, sind in den Bereichen der Schußkreise jeweils 4 Meter hohe Ballfangnetze vorgesehen. An dem bestehenden Kunststoff- rasenspielfeld werden diese im Rahmen der Maßnahme ergänzt. An der westlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes werden die Ballfangnetz durch eine Barriere mit Gitterfüllung ergänzt, diese verhindert, dass flach gespielte Bälle auf den Verbindungsweg rollen können. Beleuchtungsanlage Das 2. Hockeyspielfeld soll eine moderne LED-Beleuchtungsanlage erhalten. Hierzu ist vorgesehen, insgesamt 6 neue Beleuchtungsmaste zu errichten, wobei drei der Maste, die zwischen den beiden Spielfeldern vorhandenen Maste ersetzen sollen und dann für beide Spielfelder genutzt werden könnten. Die Lichtpunkthöhe der Beleuchtungsmaste soll entsprechend der vorhandenen Maste 16 Meter betragen. Durch diese wird eine ausreichende Leuchtstärke und gleichmäßige Ausleuchtung der Spielfläche erreicht. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Sportamt der Stadt Köln werden die LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin (K) ausgestattet. Nach derzeitigem Stand der Technik gibt es keinen Hersteller, der für den Einsatz bei Spielfeldern Leuchten mit einer Farbtemperatur von 2.700 K anbietet. Beregnungsanlage Die bestehende Beregnungsanlage wird unter Berücksichtigung der DIN 18035-2 „Sportplätze – Teil 2: Bewässerung“ umgebaut. Die Bewässerung verbessert bei einem Kunststoffrasenbelag das Gleit- und Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 8 von 9 Spielverhalten. Die Wasserausbringung erfolgt über eine automatische Unterflurberegnungsanlage mit Randregnern (Teilkreisregner), welche außerhalb des Kunststoffrasenbelags angeordnet werden. Wegeanbindungen Zwischen den beiden Hockeyspielfeldern soll eine Wegeverbindung mit einem Betonsteinpflasterbelag hergestellt werden. Diese hat eine lichte Breite von ca. 4,35 m. Am südlichen Ende des Weges ist eine Lagerfläche für die mobilen Hockeytore vorgesehen. Sämtliche Bereiche um die Spielfelder und die Hockeyfelder selbst sind barrierefrei nutzbar. Weitere Einbauten Im südlichen Bereich des Wegefläche zwischen den beiden Hockeyspielfeldern ist eine Aufstellfläche für die bereits vorhandene Anzeigentafel berücksichtigt worden. An der östlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes sind zwei, jeweils 4 Meter lange Spielerkabinen eingeplant. Einfriedung Die Entwurfsplanung des zweiten Hockeyspielfeldes orientiert sich an dem derzeitigen Zaunverlauf, ungeachtet des Sachverhaltes, dass die Nutzungsgrenze gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan eine größere Fläche umschließt. Im Rahme der Baumaßnahme soll der vorhandene Außenzaun durch einen neuen, 2 Meter hohen, Stabgitterzaun ersetzt werden. Im Bereich der beiden östlichen Schußkreise wird der Stabgitterzaun jeweils mit 4 Meter hohe Ballfangnetze ergänzt. Vegetations- und Rasenflächen Die an der nördlichen Stirnseite des Hockeyspielfeldes vorhandene Rasenfläche für Athletiktraining sowie die Ausgleichsfläche mit einer Strauch- und Gehölzstruktur bleiben erhalten. Die Nebenflächen an der östlichen Längs- und südlichen Stirnseite des 2. Hockeyspielfeldes erhalten eine Einsaat mit Landschaftsrasen. Foto 7: Vorhandene Rasenfläche für Athletiktraining mit der Ausgleichs- fläche Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 9 von 9 Baustellenzufahrt und Lagerfläche Damit während der Bauzeit eine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlage durch den Baustellenverkehr ausgeschlossen werden kann sowie vorhandene Strauch- und Gehölzstrukturen auf dem Gelände der Sportanlage erhalten bleiben, soll die Baustellenzufahrt, wie auf dem Bild 1 dargestellt, über den von der Industriestraße bis unmittelbar an die östliche Grenze des Sportgeländes heranreichenden Wirtschaftsweg erfolgen. Bild 1 Verlauf der geplanten Baustellenzufahrt Der als Schotterfläche befestigte Wirtschaftsweg führt durch das angrenzende Waldgebiet und dient der Unterhaltung der vorhandenen Kanaltrasse, welche u.a. das 2. Hockeyspielfeld quert. Foto 8: Vorhandener Wirtschaftsweg von der Industriestraße kommend Für die erforderliche, temporäre Baustellenzufahrt wird in Abstimmung mit Wald und Holz NRW sowie der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln eine temporäre Umwandlung von Wald für den Bereich zwischen dem Wirtschaftsweg und dem Vereinsgelände erfolgen. Zwei Bäume (Esche und ein beschädigter Ahorn) müssen für die Zufahrt entnommen werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Baustellenzufahrt wieder zurückgebaut und als Waldfläche hergestellt. Die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen nach Vorgaben der Genehmigungsbehörden. Objektbeschreibung zum Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 Seite 10 von 9 Als Lagerfläche (ca. 500 m²) während der Bauzeit wird die vorhandene Rasenfläche auf dem Vereinsgelände genutzt (siehe Foto 7). Auch diese Fläche wird nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgesetzt.
Anlage 3 Lageplan
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MSC Köln Umbau 2. Hockeyspielfeld (s1’er 0'0'0'0'0'00°0'0’Q Tennisplatz vorhanden OO DR :0,9,0,0. 9 0,0 ,0,0.0 0,0 ,0.,0.0,0 0 ,0.,0. OR 0,9,0. 0 D,0,0,0,0.0 ;0 ,0,0,0.0 2,0 ;0 ;0 0 0 ;0,0.,0 0.0 0 ,0,0,0.,0 0,0.,0,0;0. 0 2,0 ;0,0,0. 0 ;0,0,0,0.0 2,0 ,0,0.,0. 0,00 ,0;0 DD 0,0 ,0;0. 0 ;0,0.:0.,0. 0.2 ,0.,0.:0.0.0,0.,0,0m 0°0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'00'0'0% Trainingsbeleuchtungsmast Ballfangnetz Spielanzeige e Höhe 4,00 m Fläche für Hockeytore ULENBERG ILLGAS Landschaftsarchitekten GmbH Holunderweg 46, 45133 Essen Tel. / Fax: (0201) 520 165 - 88 / - 87 info@ulenberg.de, www.ulenberg.de I proserr: Marienburger Sport-Club 120 e.V. Umbau 2. Hockeyspielfeld Entwurf Ballf tz : au - nahe 00 = - en ee BLATTGR: DIN AI BLATTNR.: 2.0 PROJEKT NR.: 204 721 Nutzungsartengrenz& i en & >, auf vorhandener auf vorhandener im Bebauungsplan Zaunflücht Zaunflucht
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3046/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau eines Hockeyspielfeldes auf dem Vereinsgelände des Marienburger Sport-Club 1920 e.V. in Köln-Rodenkirchen, Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Umbau des Hockeyspielfeldes auf dem Vereinsgelände des Marienburger Sport-Club 1920 e.V. in Köln-Rodenkirchen. einverstanden. Er widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschafts- plans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG). Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Marienburger Sport-Club 1920 e. V. (MSC) befindet sich im Bezirk Rodenkirchen, im Sü- den der Stadt Köln. Die Zufahrt zum Vereinsgelände erfolgt über die Schillingsrotter Straße. Das ca. 4,6 Hektar große Gelände verfügt über mehrere Tennisaußen und -hallenplätze sowie zwei Hockeyspielfelder. Eines der Felder ist mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet, wäh- rend das andere mit einem Sportrasen hergestellt wurde. Nun plant der MSC das bestehende Sportrasenspielfeld ebenfalls in ein Kunststoffrasenspielfeld umzubauen. Das Sportrasenspielfeld ist aufgrund seiner Beschaffenheit für Trainingszwecke derzeit nicht geeignet. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl im Hockeybereich muss der MSC daher zusätzli- che Trainingsflächen bei anderen Sportvereinen anmieten, sodass insbesondere für Kinder und Jugendliche Fahrdienste organisiert werden müssen. Durch den Umbau soll vor Ort das Trainingsangebot für zahlreiche Mannschaften erhöht werden. Es ist geplant, auf dem vorhandenen Sportrasenspielfeld mit den Abmessungen von ca. 91 Metern Länge und 55 Metern Breite einen Kunststoffrasenbelag mit entsprechender Unterbau- konstruktion (siehe Anlage 4) zu errichten. Das abfließende und versickernde Regenwasser wird der vorhandenen Muldenversickerung zugeführt. Im Gegensatz zu Fußballspielfeldern werden für den niederflorigen Kunststoffbelag keine Füllstoffgranulate eingesetzt. Gleichzeitig soll zur Minimierung der Umweltauswirkungen ein klimaneutral hergestellter Kunststoffrasen verwendet werden, der als Pilotprojekt erstmals im Kölner Stadtgebiet zum Einsatz käme. Das Hockeyspielfeld soll eine LED-Beleuchtungsanlage erhalten. Zu diesem Zweck werden insgesamt sechs neue Beleuchtungsmasten errichtet. Dabei werden die drei bereits vorhan- denen Masten zwischen den Spielfeldern ersetzt, sodass sie zukünftig für beide Spielfelder genutzt werden können. Die Lichtpunkthöhe beträgt 16 Meter. Es werden LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin verwendet. Die Baustellenzufahrt soll über einen von der Industriestraße bis unmittelbar an die östliche Grenze des Sportgeländes heranreichenden Wirtschaftsweg erfolgen. Für die Zufahrt zum Gelände des MSC müssen im nordöstlichen Bereich des Spielfelds zwei Bäume gefällt wer- den. Für die Fällung ist eine Genehmigung zur temporären Waldumwandlung bei dem Regio- nalforstamt Rhein-Sieg-Erft (Wald und Holz NRW) zu beantragen. Nach Abschluss der Bau- maßnahme wird die Baustellenzufahrt zurückgebaut und die Waldfläche wiederhergestellt. Das Gelände des MSC liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 69389/02, der für den Vorhabensbereich eine private Grünfläche mit der Zweckbindung „Ho- ckeyplätze“ festsetzt. Der Umbau der Sportrasenfläche ist aus planungsrechtlicher Sicht zu- lässig und bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. 3 Gleichzeitig befindet sich das Gelände im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschafts- plans der Stadt Köln, der dort das Landschaftsschutzgebiet L19 „Friedenswald, Forstbotani- scher Garten und Grünverbindungen um Hahnwald“ festsetzt. Gemäß § 7 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW kann sich ein Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf Flächen erstrecken, die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan als öffentliche oder private Grünflä- che festgesetzt wurden. Demnach gelten die Ge- und Verbote des Landschaftsplans trotz rechtskräftigem Bebauungsplan weiterhin. Eingriff / Kompensation: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, daher ist die naturschutzfachliche Eingriffsregelung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nicht anzu- wenden. Für das Vorhaben wurde dennoch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Stand 13. Okto- ber 2025, siehe Anlage 1) eingereicht. Darin werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens hinsichtlich der Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft ge- prüft und Vermeidungsmaßnahmen abgeleitet. Artenschutz Die neue LED-Beleuchtungsanlage wird mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin hergestellt. Die Beleuchtung ist auf den Bereich des Spielfelds beschränkt, eine Abstrahlung nach oben oder zur Seite erfolgt nicht. Dadurch wird eine Beeinträchtigung der umliegenden Gehölzflä- chen verhindert. Die Beleuchtungsdauer wird auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem müs- sen die Leuchtgehäuse staubdicht gegen das Eindringen von Insekten abgeschirmt werden. Sie dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Da auch die älteren Strahler des bestehenden Spielfelds modernisiert werden, werden die Auswirkungen auf nachtaktive Tiere minimiert. Da auf der Anlage bereits Spielbetrieb herrscht, sind durch den Umbau keine erheblichen neuen Störwirkungen zu erwarten. Befreiungsvoraussetzungen: Dem Vorhaben stehen diverse Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes entgegen. Ins- besondere ist verboten, bauliche Anlagen, Wege, Plätze, Zäune etc. zu errichten, Leitungen zu verlegen, die Beseitigung und Beeinträchtigung von Vegetation sowie Bodenveränderun- gen vorzunehmen. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetzes eine Be- freiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol- cher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land- schaftspflege vereinbar ist. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des MSC ist eine intensivere Nutzung der vorhandenen Sportplätze erforderlich. Aufgrund seiner Beschaffenheit ist dies auf dem Sportrasenplatz je- doch nicht möglich. Der MSC möchte auch zukünftig ein sportliches und gesellschaftliches Angebot schaffen, in dem Aspekte wie Gesundheit und Fitness, aber auch Jugendförderung, Gemeinschaft, Ehrenamt und Engagement altersübergreifend vermittelt werden. Das öffentliche Interesse einer zeitgemäßen Ausübung des Hockeysportes unter den vorge- nannten Aspekten überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Land- 4 schaftsplans in den Landschaftsschutzgebieten eingehalten werden. Dabei ist auch von Be- deutung, dass Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft so weit wie mög- lich vermieden werden. Somit kann aus Sicht der Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitek- ten, Stand 13.10.2025) Anlage 2: Objektbeschreibung Anlage 3: Lageplan Anlage 4: Querschnitt Unterbau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3046/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 24.10.2025 11:35