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3046/2025

Umbau eines Hockeyspielfeldes auf dem Vereinsgelände des Marienburger Sport-Club 1920 e.V. in Köln-Rodenkirchen, Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.10.2025

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Anlage 4 Querschnitt Unterbau

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Ansehen

Anlage 1 Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Ansehen

Anlage 2 Objektbeschreibung

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 4 Querschnitt Unterbau

1190 Zeichen

0,8%>
Betonpflasterstein20/10/8 cmSplitt-Brechsand-gemisch 0/2 3,0 cmTragschicht 0/4520,0 cm 48,62
i.L. 4,36 m2,0%>
<2,0%
Klemmrinne,100,0/18,8/20,0 cm,PolymerbetonBetonfundament, BetonC 12/15
1. Hockeyspielfeld2. Hockeyspielfeld
DränpackungDränleitung DN 65
Trainingsbeleuchtungsmast
48,62
VollkunststoffrasenElastikschicht 1,5 cmobere Asphaltschicht 2,5 cmuntere Asphaltschicht 4 cmobere Tragschicht ohneBindemittel 0/22 8 cmuntere Tragschicht ohneBindemittel 0/32 12 cm
BewässerungsleitungSand
Regner
StromleitungBewässerungsleitungLeerrohr DN/OD 110PVC-RohrDN 500 mmFundamentbeton C25/30 mm mitBewehrungSauberkeitsschichtC 8/10
<0,8%
2,00 m5,76 m0,70 m 0,70 m0,10 m0,10 m0,19 m 0,19 m1,10 m
Barriere mitGittermatte
Barriere mitGittermatte
0,10 m0,10 mEntwässerungsleitungDN 200Sand
DränpackungDränleitung DN 100
Baugrenze
0,45 m0,06 m0,06 m0,45 m
Marienburger Sport-Club Köln                  2. Hockeyplatz  Schnitt B-B'                 M 1:50
Holunderweg 46, 45133 EssenTel. / Fax: (0201) 520 165 -88 / -87info@ulenberg.de, www.ulenberg.deULENBERG ILLGASLandschaftsarchitekten GmbHA 4Marienburger Sport-Club 120 e.V.Umbau 2. HockeyspielfeldDetail, Schnitt B-B´st21.08.20254.150204 721

Anlage 1 Landschaftspflegerischer Begleitplan

56780 Zeichen

Stadt Köln 
Marienburger Sport-Club 1920 e.V.  
Umbau 2. Hockeyspielfeld  
Schillingsrotter Str. 99, Köln-Rodenkirchen 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 88, Flurstücke 735, 913 tlws. 
 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
 
Auftraggeber:  Marienburger Sportclub 1920 e.V.  
  Schillingsrotter Straße 99 
  50996 Köln 
 
Bonn, 13. Oktober 2025 
Projekt: 25-100

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  2 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung und Ausgangssituation 3 
1.1 Planungsanlass 3 
1.2 Methodik 3 
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets 3 
1.4 Einschlägige Fachgesetze und Fachplanungen 4 
1.5 Naturräumliche Lage 7 
1.6 Potenzielle natürliche Vegetation 8 
1.7 Heutige Nutzung 8 
2 Kurzdarstellung des Vorhabens 9 
3 Bestandserhebung und Bewertung 13 
3.1 Bestand Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 13 
3.2 Bestand Boden, Wasser, Klima / Luft 15 
3.3 Bestand Landschaftsbild 17 
4 Darstellung des Eingriffes 18 
4.1 Beeinträchtigung Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 18 
4.2 Beeinträchtigung von Boden, Wasser und Klima 18 
4.3 Beeinträchtigung Landschaftsbild 19 
4.4 Betroffenheit des Artenschutzes und von Schutzgebieten 22 
5 Landschaftspflegerische Maßnahmen 24 
6 Zusammenfassung 25 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Lage des Marienburger Sportclubs im Hahnwald (rote Umrandung) 4 
Abb. 2: Ausschnitt aus dem BP Nr. 1121 mit Lage des 2. Hockeyspielfelds 5 
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan mit Lage des Vereinsgeländes in Rot 6 
Abb. 4: Entwurf des 2. Hockeyspielfelds aus Kunststoffrasenbelag (roter Rahmen) 9 
Abb. 5: Schnitt durch den Übergang 1. zu 2. Hockeyspielfeld 10 
Abb. 6: Lage der Baustellenzufahrt und der Baustelleneinrichtungsfläche 12 
Abb. 7: Lage des geplanten 2. Hockeyspielfelds (rot umrahmt) 13 
Abb. 8: Hochwassergefahrenkarte HQ extrem, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt 15 
Abb. 9: Klimaanalysekarte Nacht, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt 16 
Abb. 10: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche 20 
Abb. 11: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche 20 
Abb. 12: Hockeyspielfeld 1 links, Hockeyspielfeld 2 rechts 21 
Abb. 13: Hockeyspielfeld 1 mit Kunstrasen wie für Spielfeld 2 geplant 21 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Potenzielle natürliche Vegetation 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald' 8 
Tabelle 2: Zusammenfassung der kartierten Biotope (Methode Sporbeck) 14 
Plan   
Bestands- und Konfliktplan           M 1: 500

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  3 
1 Einleitung und Ausgangssituation 
1.1 Planungsanlass  
Der Marienburger Sport-Club 1920 e.V. (MSC) in Köln-Rodenkirchen plant den Umbau 
eines nicht mehr genutzten Hockeyrasenspielfelds in ein modernes Kunststoffrasen-
spielfeld.  
Durch den Umbau soll das Trainingsangebot für die zahlreichen Mannschaften des 
Vereins erhöht werden. Das Rasenhockeyspielfeld ist für Trainingszwecke derzeit 
nicht geeignet.  
Das Vereinsgelände ist Teil eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Außenbereich 
und liegt in einem Landschafts- und Wasserschutzgebiet.  
Für das Vorhaben liegt ein planungsrechtlicher Vorbescheid vom 11.05.2025 vor. Eine 
Baugenehmigung ist für den Umbau nicht erforderlich.  
1.2 Methodik 
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erfasst die Bestandssituation und 
stellt die zu erwartende Eingriffe  in Natur und Landschaft im Sinne des §  14 Bun-
desnaturschutzgesetz1 dar. Er benennt Maßnahmen zur Verminderung und Wieder-
herstellung sowie zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen gemäß den 
gesetzlichen Vorgaben nach § 15 BNatSchG.  
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets 
Das ca. 4,6 ha große Gelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. befindet sich 
im Süden der Stadt Köln  in der Nähe der Ort steile Marienburg, Rodenkirchen und 
Hahnwald.  
Das Vereinsgelände mit den Sportflächen wurde Anfang der 1980er Jahren im Zuge 
der Anlage des Äußeren Grüngürtels im Waldgebiet 'Hahnwald' (Gem. Rondorf-Land, 
Flur 88, Flurstück 913)  errichtet. Durch den Aufwuchs des Baumbestands im Grün-
gürtel ergibt sich eine Lage inmitten eines Waldgebiets.  
Die Zufahrt zum Vereinsgelände erfolgt über die Schillingsrotter Straße.  
Das Gelände des Marienburger Sport -Clubs weist derzeit 16 Tennisaußenplätze, 4 
Tennishallenplätze mit vereinseigenen Mehrzwecksporthallen, ein Hockey -Kunstra-
senspielplatz sowie ein Rasenspielfeld auf.  
 
 
1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 
2021 (BGBl. I S. 3908)

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  4 
Abb. 1: Lage des Marienburger Sportclubs im Hahnwald (rote Umrandung) 
 
Quelle: TIM-online, abgerufen 01.09.2025 
1.4 Einschlägige Fachgesetze und Fachplanungen 
Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtge-
biet in Grundzügen dar. Er dient der städtebaulichen Zielplanung der Stadt, indem er 
sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen 
von Grundstücken darstellt. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Stadt Köln eine 
verbindliche Vorentscheidung für die zukünftige städtebauliche Entwicklung.  
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln2 ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. 
Die Nutzung des Sportverein-Geländes ist Bestandteil der Grünfläche.  
Bebauungsplan  
Das Vereinsgelände und der umgebende Wald  ist Teil des rechts kräftigen Bebau-
ungsplans Nr. 69389/02 aus dem Jahr 1974  inkl. 1. Änderung . Das ca. 20 ha große 
Gelände wird im Westen von der Schillingsrotter Straße im Nordosten von der Indust-
riestraße und im Süden von der Straße 'Am Neuen Forst' begrenzt.  
Die Vereinsbauten und Sportflächen sind als private Grünflächen , der umgebende 
Wald als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Fuß-, Rad- und Reitwege im Gelände sind 
ebenfalls dargestellt. Nachrichtlich wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass 
sich das Gelände im Wasser- und Landschaftsschutzgebiet befindet.  
 
2 http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-im-flaechennutzungsplan; Flächen-
nutzungsplan der Stadt Köln, Stand Juli 2016, abgerufen am 30.05.2025

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  5 
Abb. 2: Ausschnitt aus dem BP Nr. 1121 mit Lage des 2. Hockeyspielfelds 
Quelle: Stadt Köln, Bebauungsplan Nr. 1121 abgerufen, am 02.09.2025 
 
Landschaftsplan 
Das Vereinsgelände ist Teil  des Landschaftsplans der Stadt Köln  (Stand Oktober 
2017). 
Es liegt inmitten des Landschaftsschutzgebiets L19, LSG 'Friedenswald, Forstbotani-
scher Garten und Grünverbindungen um Hahnwald'.  
Es handelt sich um ein ca. 312,6 ha großes Gebiet, das im Norden von der Autobahn 
A 4, im Westen von der A  555, im Osten von Rodenkirchen und im Süden von den 
Industrieanlagen von Köln-Godorf begrenzt wird. Der Ortsteil Köln-Hahnwald liegt in-
mitten des Landschaftsschutzgebiets. Die Waldflächen 'Finkens Garten', 'Forstbota-
nischer Garten ' und 'Friedenswäldchen' befinden sich westlich der Schillingsrotter 
Straße.  
Als Entwicklungsziel wird die 'Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünan-
lagen'3 angegeben.  
 
3 Landschaftsplan der Stadt Köln, digitale Fassung ( 2021): Text und Erläuterung zur Entwicklungs - und 
Festsetzungskarte, Band I und Band II.

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  6 
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan mit Lage des Vereinsgeländes in Rot 
 
Quelle: Landschaftsplan Stadt Köln Stand 1991 (Blatt 7), abgerufen 30.05.2025 
Nach Festsetzung des Landschaftsplanes zielt der Schutzzweck des Landschafts-
schutzgebietes auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des 
Naturhaushalts durch Sicherung stadtklimatisch bedeutsamer Ausgleichsräume und 
eines Lebensräume-vernetzenden Systems von Grünverbindungen. Außerdem sollen 
Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich des 
Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes erhalten werden aufgrund der be-
sonderen Bedeutung als wichtiger stadtnaher Erholungsraum.4  
Ge- und Verbote 
Es gelten die Ge - und Verbote der allgemeinen textlichen Festsetzung für Land-
schaftsschutzgebiete. In Landschaftsschutzgebieten ist u.a. verboten:  
• Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile 
davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den 
Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beeinflussen. Bäume, Sträucher und 
sonstige Pflanzen gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist.  
• wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünftigen Grund zu be-
unruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen, zu 
töten, ihre Puppen, Larven, Eier, Nester und sonstigen Brut oder Wohnstätten fort-
zunehmen oder zu beschädigen sowie sie auf andere Weise in ihrer Fortpflanzung 
zu behindern.  
 
4 Landschaftsplan der Stadt Köln, digitale Fassung (2021): Text und Erläuterung zur Entwicklungs - und 
Festsetzungskarte, Band I und Band II.

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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  7 
• die Versiegelung von Feldwegen und Flächen - insbesondere im Traufbereich der 
Bäume (Kronenbereich) - sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens.  
• bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und 
Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn die keiner bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich.  
 
Für das Landschaftsschutzgebiet L 19 LSG 'Friedenswald, Forstbotanischer Garten 
und Grünverbindungen um Hahnwald' wird zusätzlich als Schutzzweck festgesetzt: 5  
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 
durch Sicherung stadtklimatisch bedeutsamer Ausgleichsräume und eines Le-
bensräume-vernetzenden Systems von Grünverbindungen.  
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere 
im Bereich des Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes. 
• wegen der besonderen Bedeutung als wichtiger stadtnaher Erholungsraum.  
 
Im Landschaftsplan wird darauf hingewiesen, dass die Sportanlagen der 'aktiven Er-
holung' dienen und die meist der 'stillen Erholung' vorbehaltenen Bereiche des Forst-
botanischen Gartens, des Friedenswaldes und der übrigen Waldgebiete, der alten 
Kleingartenanlage nördlich der Schillingsrotter Straße und des alten Stadtteilfriedhofs 
an der Sürther Straße ergänzen.  
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks des Landschaftsschutzgebiets sind über die 
Allgemeinen Gebote hinaus, Anpflanzungen in den Grünverbindungen um Hahnwald 
und Sürth ausschließlich mit heimischen und – soweit möglich – bodenständigen 
Laubgehölzen vorzunehmen. Hierdurch soll die Vernetzungsfunktion dieser Grünver-
bindungen zur Sicherung der Artenvielfalt unterstützt werden.  
Ausnahmeregelung 
Die Untere Naturschutzbehörde kann eine Ausnahme von den festgesetzten Verbo-
ten für Maßnahmen, die weder den Charakter des Gebietes verändern noch dem be-
sonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, erteilen.  
 
1.5 Naturräumliche Lage 
Das Vereinsgelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. befindet sich in der na-
turräumlichen Haupteinheit 'Köln-Bonner Rheinebene', der Untereinheit 'Köln-Bonner 
Niederterrasse'. Die sich von etwa 60 m in Bonn auf ca. 45 m nördlich von Köln ab-
flachende Niederterrasse ist gleichmäßig von Hochflutbild ungen mit durchweg leh-
migen Böden bedeckt6. Diese werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ledig-
lich der äußere Grüngürtel der Stadt Köln besteht aus vorwiegend forstlich genutzten 
Flächen.  
  
 
5 Landschaftsplan der Stadt Köln, digitale Fassung (20 21): Text und Erläuterung zur Entwicklungs - und 
Festsetzungskarte, Band I und Band II. 
6 Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands – 
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen.

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1.6 Potenzielle natürliche Vegetation 
Als potenzielle natürliche Vegetation wird diejenige Pflanzengemeinschaft bezeich-
net, die sich auf unversiegelten Böden ohne weiteren Kultureinfluss in dem Gebiet 
einstellen würde. Im Gegensatz zur 'realen Vegetation' stellt sie die bei den derzeiti-
gen Standortbedingungen stabile 'Idealvegetation' dar, woraus sich Rückschlüsse auf 
eine standortgerechte Artenwahl ziehen lassen.  
Das Plangebiet liegt in der Vegetationseinheit 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald 
der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras -Traubeneichen-Buchenwald, 
auf lehmigen Böden'.7 Folgende Gehölze sind hier standortgerecht:  
Tabelle 1: Potenzielle natürliche Vegetation 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald'  
Deutscher Name Botanischer Name Deutscher Name Botanischer Name 
Buche Fagus sylvatica Hasel Corylus avellana 
Traubeneiche Quercus petraea Weißdorn Crataegus monogyna 
Hainbuche Carpinus betulus Hundsrose Rosa canina 
Winterlinde Tilia cordata Schlehe Prunus spinosa 
Stieleiche Quercus robur Hartriegel Cornus sanguinea 
Salweide Salix caprea   
 
1.7 Heutige Nutzung 
Das ca. 4,6 ha Vereinsgelände des Marienburger Sport-Clubs 1920 e.V. (MSC) stellt 
eine parkartig gestaltete Fläche mit entsprechenden Sportanlagen zur Ausübung des 
Hockey- und Tennissports dar.  
Das Vereinsgelände befindet sich  inmitten des forstwirtschaftlich genutzten Hahn-
walds im Äußeren Grüngürtel der Stadt Köln. Eine potenzielle natürliche Vegetation 
(s.o.) ist nicht vorhanden.  
 
In Bezug auf das geplante Vorhaben verfügt der Marienburger Sport-Club über ein 
Hockeyspielfeld mit einem Kunststoffrasenbelag und Flutlichtbeleuchtung. Das 
zweite angrenzende Hockeyspielfeld ist als Rasenplatz angelegt und kann aufgrund 
der Erfordernisse des modernen Hockeysports nicht zu Trainingszwecken genutzt 
werden.  
 
  
 
7 Bundesamt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landespflege (Hrsg.): Vegetationskarte der Bun-
desrepublik Deutschland. M 1:200.000, Potenzielle natürliche Vegetation, Blatt CC5502, Köln

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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  9 
2 Kurzdarstellung des Vorhabens 
Der Marienburger Sportclub e.V. verfügt derzeit über ein bespielbares Spielfeld mit 
einem Kunststoffrasenbelag. Das zweite Hockeyspielfeld ist als Rasenplatz ausge-
staltet und soll aufgrund der großen Anzahl von Spielerinnen und Spielern mit einem 
Kunststoffrasen ausgestattet werden. Für den Hockeysport hat sich zwischenzeitlich 
mit Blick auf die Verletzungsgefahr und Spielqualität bei Naturrasenflächen, sowohl 
im Leistungssportbereich als auch im Breitensport der Kunststoffrasen als Sportbo-
den etabliert. Dabei werden im Gegensatz zu F ußballspielfeldern keine Füllstoffgra-
nulate für den niederflorigen Kunststoffrasenbelag verwendet.  
Die gesamte Bearbeitungsfläche beträgt ca. 7.700 m². Sie setzt sich wie im Folgen-
den weiter beschrieben aus Spiel - und Sportflächen sowie Ergänzungsflächen zu-
sammen. 
Das 2. Hockeyspielfeld mit den Abmessungen von netto 91,40 x 55,00 m, erhält einen 
Kunststoffrasenbelag mit einem Satteldachgefälle von max. 0,8 % quer zur Haupt-
spielrichtung.  
Für das Spielfeld und die erforderlichen Sicherheitszonen ist entsprechend DIN 
18035-7 'Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasensysteme' folgender Aufbau vorgese-
hen: 
 20,0 cm    Tragschicht ohne Bindemittel aus Natursteinmaterial 
 6,5 cm    Asphaltschicht, wasserdurchlässig 
 1,5 cm    Elastikschicht 
 ca. 1,5 cm    Kunststoffrasenbelag  
Abb. 4: Entwurf des 2. Hockeyspielfelds aus Kunststoffrasenbelag (roter Rahmen) 
 
Quelle: Ulenberg Illgas Landschaftsarchitekten, Stand 25.08.2025

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  10 
Zwischen den beiden Hockeyspielfeldern soll eine Wegeverbindung mit einem Beton-
steinpflasterbelag hergestellt werden. Diese hat eine Breite von ca. 5 m. Am südlichen 
Ende des Weges ist eine Lagerfläche für die mobilen Hockeytore vorgesehen. Sämt-
liche Bereiche um die Spielfelder und die Hockeyfelder selbst sind barrierefrei nutz-
bar. 
Abb. 5: Schnitt durch den Übergang 1. zu 2. Hockeyspielfeld  
Quelle: Ulenberg Illgas Landschaftsarchitekten, Stand 21.08.2025  
 
Im südlichen Bereich de r Wegefläche zwischen den beiden Hockeyspielfeldern ist 
eine Aufstellfläche für die bereits vorhandene Anzeigentafel berücksichtigt worden. 
An der östlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes sind zwei, jeweils 4  m 
lange Spielerkabinen eingeplant. 
Entwässerung 
Das anfallende Oberflächenwasser wird durch an den beiden Längsseiten des Spiel-
feldes angeordnete Entwässerungsrinnen mit Abläufen gesammelt. Zur Ableitung des 
versickernden Niederschlagswassers werden auf dem Kunststoffrasenspielfeld 
Dränleitungen aus PVC-Endlosrohren DN 65 im Abstand von ca. 6 m quer zum Gefälle 
gemäß DIN 18035-3 'Sportplätze – Teil 3: Entwässerung' verlegt. Sämtliches von den 
Sportflächen abfließendes Regenwasser wird, wie bisher, über geschlossene Rohr-
leitungen der vorhandenen Muldenversickerung zugeführt.

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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  11 
Ballfangzäune und Barrieren 
Zum Schutz vor abirrenden Bällen sind an den Stirnseiten des Hockeyspielfeldes 4 - 
6 m hohe Ballfangzäune vorgesehen. Diese werden bis zu einer Höhe von 2  m mit 
Stabgittermatten hergestellt, davor werden, in Abhängigkeit von der jeweiligen Zaun-
höhe, Ballfangnetze montiert, welche bis zum Boden reichen.  
Um eine höhere Auslastung der Hockeyspielfelder zu erreichen, wird im Trainingsbe-
trieb u.a. in Querrichtung zum Hauptspielfeld gespielt. Damit das Unfallrisiko reduziert 
wird, sind in den Bereichen der Schusskreise jeweils 4  m hohe Ballfangnetze vorge-
sehen. An dem bestehenden Kunststoffrasenspielfeld werden diese im Rahmen der 
Maßnahme ergänzt. 
An der westlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes werden die Ballfang-
netze durch eine Barriere mit Gitterfüllung ergänzt, diese verhindert, dass flach ge-
spielte Bälle auf den Verbindungsweg rollen können.  
Beleuchtungsanlage 
Das 2. Hockeyspielfeld soll eine moderne LED -Beleuchtungsanlage erhalten. Hierzu 
ist vorgesehen, insgesamt 6 neue Beleuchtungsmaste n zu errichten, wobei drei der 
Masten, die zwischen den beiden Spielfeldern vorhandenen Maste n ersetzen sollen 
und dann für beide Spielfelder genutzt werden können.  
Die Lichtpunkthöhe der Beleuchtungsmaste n soll entsprechend der vorhandenen 
Masten 16 m betragen. Durch diese wird eine ausreichende Leuchtstärke und gleich-
mäßige Ausleuchtung der Spielfläche erreicht.  
Zur Reduzierung der Anlockwirkung von Insekten wird eine Farbtemperatur von ca. 
3.000 Kelvin (K) angestrebt.  
Beregnungsanlage 
Die bestehende Beregnungsanlage wird unter Berücksichtigung der DIN 18035 -2 
'Sportplätze – Teil 2: Bewässerung' umgebaut. Die Bewässerung verbessert bei einem 
Kunststoffrasenbelag das Gleit- und Spielverhalten. Die Wasserausbringung erfolgt 
über eine autom atische Unterflurberegnungsanlage mit Randregnern (Teilkreisreg-
ner), welche außerhalb des Kunststoffrasenbelags angeordnet werden.  
Einfriedung 
Die Entwurfsplanung des zweiten Hockeyspielfeldes orientiert sich an dem derzeiti-
gen Zaunverlauf, ungeachtet des Sachverhaltes, dass die Nutzungsgrenze gemäß 
dem rechtskräftigen Bebauungsplan eine größere Fläche umschließt.  
Im Rahmen der Baumaßnahme soll der vorhandene Außenzaun durch einen neuen, 
2 m hohen, Stabgitterzaun ersetzt werden. Im Bereich der beiden östlichen Schuss-
kreise wird der Stabgitterzaun jeweils mit 4 m hohen Ballfangnetzen ergänzt. 
Vegetations- und Rasenflächen 
Die an der nördlichen Stirnseite des Hockeyspielfeldes vorhandene Rasenfläche für 
Athletiktraining sowie die Ausgleichsfläche mit einer Strauch - und Gehölzstruktur 
bleiben erhalten. Die Nebenflächen an der östlichen Längs- und südlichen Stirnseite 
des 2. Hockeyspielfeldes erhalten eine Einsaat mit Landschaftsrasen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Umbau 2. Hockeyspielfeld - Marienburger SC 1920 e.V. Köln-Rodenkirchen 
 
 
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Baustellenzufahrt und Lagerfläche 
Damit während der Bauzeit eine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer der Sport-
anlage durch den Baustellenverkehr ausgeschlossen werden kann sowie vorhandene 
Strauch- und Gehölzstrukturen auf dem Gelände der Sportanlage erhalten bleiben, 
soll die Baustellenzufahrt über den von der Industriestraße bis unmittelbar an die öst-
liche Grenze des Sportgeländes heranreichenden Wirtschaftsweg erfolgen.  
Der als Schotterfläche befestigte ca. 180 m lange Forstweg führt durch das angren-
zende Waldgebiet.  
Für die temporäre Baustellenzufahrt sind zwischen dem Forstweg und Vereinsge-
lände zwei Bäume (eine junge Esche und ein beschädigter Ahorn) zu entfernen. Dies 
soll bereits im Winter 2025 durch den Forstbetrieb der Stadt Köln erfolgen.  
Diese Wegeverbindung soll temporär mit einer Schotterauflage befestigt werden. Bei 
der Unteren Forstbehörde wird ein Antrag auf temporärem Waldumbau gestellt.  
Eine ca. 500 m² Rasenfläche nördlich der Hockeyspielfelder soll als temporäre Bau-
stellen-Lagerfläche genutzt werden. Diese wird en tsprechend durch eine Schot-
terauflage ertüchtigt. Gehölzbestände sind durch diese Maßnahme nicht betroffen.  
Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die temporäre Baustellenzufahrt sowie 
die Lagerfläche wieder zurückgebaut. 
Abb. 6: Lage der Baustellenzufahrt und der Baustelleneinrichtungsfläche 
 
Quelle: Ulenberg Illgas Landschaftsarchitekten, Stand 29.08.2025  
 
  
Umbau Rasenhockeyspiel-
feld

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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten  13 
3 Bestandserhebung und Bewertung 
3.1 Bestand Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 
Das ca. 4,6 ha große Vereinsgelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. besteht 
aus mehreren Hockey- und Tennisplätzen, eine Vereinsgebäude sowie Mehrzweck-
hallen und Stellplätzen. Die Anlage ist parkartig angelegt und mit vielen Bäumen be-
pflanzt. Das Vereinsgelände ist von Waldflächen mit unterschiedlichen Bäumen um-
schlossen. 
Das Rasenhockeyspielfeld befindet sich im südöstlichen Teil des Vereinsgeländes  
und grenzt im Süden und Osten an Waldflächen. 
Abb. 7: Lage des geplanten 2. Hockeyspielfelds (rot umrahmt) 
 
Quelle: TIM-online, abgerufen 2025 
 
Im Folgenden werden die für das Vorhaben des Hockeyrasenfelds und der näheren 
Umgebung relevanten Biotoptypen beschrieben und in ei nem Bestands- und Kon-
fliktplan dargestellt.  
Die Zuordnung basiert auf dem Stadtbiotopschlüssel, dem sogenannten Köln -Code 
von 1996, der aus der 'Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von 
Biotoptypen' von D. Ludwig entwickelt wurde (Naturraumgruppe 3).  
GH3321 (AY12) - Wald, Mischbestand Laub- und Nadelhölzer, mittleres Baumholz 
Die das Vereinsgelände umgebenden Waldflächen bestehen aus überwiegend ge-
bietsheimischen Laubgehölzen mit einem geringen Anteil an gebietsfremden Nadel-
gehölzen (Kiefer) an. Die Waldflächen sind durch die Einzäunung von dem Gelände 
des Sportvereins getrennt. Lediglich die Ausgleichsfläche nördlich des Hockeyfelds 
liegt im Vereinsgelände und ist eingezäunt.

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GH621 (BA12) - Feldgehölze mit mittlerem Baumholz 
Der Tennisplatz nördlich des Rasenhockeyfelds ist von einem Damm umgeben, der 
eine Baumbestand gebietsheimischer Bäume aufweist.  
PA112 (HM1) - Parks und Grünanlagen ohne alten Baumbestand 
Die Sport anlagen des Vereinsgeländes sind meist von Rasenfläche mit geringem 
Baumbestand umgeben. Die Rasenflächen werden regelmäßig geschnitten und inten-
siv gepflegt.  
PA311 (HM51) – Sportanlage mit Rasenbelag 
Das zweite Hockeyspielfeld im östlichen Teil des Vereinsgeländes an der Grenze zum 
Wald besteht aus einer regelmäßig geschnittenen Rasenfläche.  
PA312 (HY2) – Sportanlagen mit sonstigem Belag 
Die Tennisplätze aus Tennenb elag und das Hockeyfeld mit Kuns tstoffrasenbelag 
werden dem Biotoptyp Sportanlagen mit sonstigem Belag zugeordnet. Die Sammlung 
des anfallenden Wassers aus den Niederschlägen und der Bewässerung des Ho-
ckeyplatzes vor den Spielen erfolgt über die seitlichen Entwässerungsrinnen, die in 
eine Versickerungsmulde im Norden des Vereinsgeländes entwässern. 
SB242 (HN6) – sonstige Gebäude 
Die Vereinsgebäude und Schuppen stellen versiegelte Flächen dar.  
VF213 (HY2) - teilversiegelte Wege 
Die versiegelten Wege innerhalb Vereinsgelände sind als Pflaster oder Asphaltflächen 
ausgebildet.  
VF221 (HY1) - versiegelte Flächen/Pflaster, Asphalt 
Die Wege und auch die Flächen zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenfeld 
sind versiegelt.  
Tabelle 2: Zusammenfassung der kartierten Biotope (Methode Sporbeck)  
Biotop-Code 
Biotoptyp 
Köln-Code Sporbeck 
GH3321 AY12 Wald, Mischbestand Laub- und Nadelhölzer, mittleres Baumholz 
GH621 BA12 Feldgehölze mit mittlerem Baumholz 
PA112 HM1 Parks und Grünanlagen ohne alten Baumbestand 
PA311 HM51 Sportanlage mit Rasenbelag 
PA312 HY2 Sportanlagen mit sonstigem Belag 
SB242 HN6 sonstige Gebäude (Vereinshalle, Schuppen) 
VF213 HY1 teilversiegelte Wege 
VF221 HY1** versiegelte Flächen/Kunstrasenbelag 
 
Die biologische Vielfalt ist durch den häufigen Schnitt des Hockeyrasenfelds gering. 
Es gibt nur wenige ungestörte Bereiche mit extensiver Nutzung an den Rändern und 
Übergängen zu den Waldflächen.  
Die Rasenfläche des zweiten Hockeyspielfelds stellt keinen Lebensraum seltener 
oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dar.

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Das Vereinsgelände befindet sich inmitten der ca. 1.419 ha großen Biotopverbundflä-
che 'Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen' (VB -K-5007-005). 
Die als Park - und Waldflächen ausgestaltete Grünanlage ist von Bedeutung für die 
Vernetzung von Gehölz -Grünland-Komplexen (Kulturlandschaften). Als Maßnahme 
wird die Erhaltung und Optimierung der reich gegliederten städtischen Erholungs-
landschaft in Köln genannt.  
 
3.2 Bestand Boden, Wasser, Klima / Luft 
Bestand Boden 
Nach der Bodenkarte 1: 50.000 von NRW des Geologischen Dienstes liegen hier na-
türlicherweise typische Braunerden (B51) vor, die sich durch Ablagerungen des 
Rheins auf der rheinischen Niederterrasse gebildet haben. Es handelt sich um sandige 
Lehme mit mittlerer Bodenfruchtbarkeit.  
Durch die Anlage eines Rasenhockeyspielfelds in den 1980er Jahren wurde jedoch 
die natürliche Bodenschichtung vollständig verändert. Nach dem Bodengutachten 
(Prüfbericht Nr.: 8494) des Labors Lehmacher / Schneider aus dem Jahr 2017 hat das 
vorhandene Rasenspielfeld einen Aufbau entsprechend der DIN 18035-4 'Sportplätze 
– Teil 4:  
• ca. 21,4 cm starke Rasentragschicht und  
• ca. 8,3 cm dicke Dränschicht aus Kiessand 0/32.  
Der Baugrund besteht aus Schluff und ist nicht versickerungsfähig.  
 
Bestand Wasser 
Das Vereinsgelände weist keine Oberflächengewässer bzw. festgesetzte Über-
schwemmungsgebiete auf.  
Nach der Starkregenkarte aus dem Fachinformationssystem Klimaanpassung NRW 8 
liegt bei extremen Starkregenereignissen (90 mm/h) ein Wasseranstau auf den meis-
ten Tennisaußenplätzen von ca. 0,2 m vor. Auf dem Parkplatz kann in diesem Fall 
auch 0,8 m sowie dem südlich angrenzenden Tennisaußenplatz 0,6 m Wasserhöhe 
auftreten.  
Das zweite Hockeyspielfeld ist von keinem Wasserstau durch Starkregenereignisse 
betroffen. Die Niederschlagsentwässerung für beide Hockeyfelder erfolgt derzeit 
über eine Versickerungsmulde, die sich im Norden des Vereinsgeländes befindet.  
Das Vereinsgelände befindet sich in der Wasserschutzzone IIIA des Trinkwasser-
schutzgebiets 'Hochkirchen'. Hoch anstehendes Grundwasser ist nicht vorhanden.9  
 
Nach der Hochwassergefahrenkarte besteht aufgrund der Hochwasserschutzdämme 
eine niedrige Wahrscheinlichkeit.  
Im Hinblick auf Hochwasser ist bei HQ häufig (alle 10 - 20 Jahre) mit keiner Überflu-
tung des Vereinsgeländes auszugehen.  
  
 
8 http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/, abgerufen am 30.05.2025 
9 ELWAS-web, abgerufen am 30.05.2025

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Lediglich bei einem extremen Hochwasserereignis (HQ extrem, seltener als alle 100 
Jahre) sind Wasserhöhen von 1,10 m auf den Hockeyspielfeldern und 1,80 m auf den 
Tennisplätzen möglich. 
Abb. 8: Hochwassergefahrenkarte HQ extrem, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt 
 
Quelle: Klimaatlas NRW, abgerufen 09.2025 
Bestand Klima / Luft 
Das Vereinsgelände weist nach dem Fachinformationssystem Klimaanpassung NRW 
ein ausgleichendes Klima innerstädtischer Grünflächen auf (Klimatop). Eine nächtli-
che Überwärmung an heißen Sommerwetterlagen ist nicht zu befürchten. Der nächt-
liche Kaltluftstrom ist aufgrund der ebenen Lage und der Abschirmung der Bebauung 
am Rhein gering ausgebildet.  
Abb. 9: Klimaanalysekarte Nacht, 2. Hockeyspielfeld rot umrahmt 
 
Quelle: Klimaatlas NRW, abgerufen 09.2025

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3.3 Bestand Landschaftsbild 
Das Vereinsgelände des Marienburger Sportclubs 1920 e.V. liegt im Äußeren Kölner 
Grüngürtels der Stadt Köln und ist Teil des Landschaftsschutzgebiets L19, LSG 'Frie-
denswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald'. 
Bei dem Landschaftsschutzgebiet handelt sich um einen wichtigen stadtnahen Erho-
lungsraum, der aufgrund seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds, 
insbesondere im Bereich des Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes, von 
besonderer Bedeutung ist.  
Der darin eingebettete Marienburger Sport-Club umfasst 16 Tennisaußenplätze, 4 
Tennishallenplätze, einen Kunstrasenplatz und eine Mehrzwecksporthalle mit Ver-
einsgebäude. Die Plätze werden von 22 Tennis-Erwachsenen- als auch 8 Tennis-Ju-
gendmannschaften sowie 3 Hockey -Erwachsenen- und 35 Hockey -Jugendmann-
schaften bespielt. Der Club weist mehr als 1.700 Mitglieder auf.  
Die ausschließlich durch Vereinsmitglieder stattfindende Nutzung des Geländes zur 
sportlichen Betätigung verursacht keine für die Anwohn enden der Kölner Ortsteil e 
Hahnwald und Rodenkirchen störende Immissionen (Schall und Licht).  
Der Marienburger Sport-Club liegt innerhalb von hohen Baumbeständen und ist von 
außen nicht einsehbar.

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4 Darstellung des Eingriffes 
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 14 Abs. 
1 BNatSchG) sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder 
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund-
wasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Land-
schaftsbildes erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.  
Der Umbau des zweiten Hockeyfeldes in einen Kunststoffrasenplatz wird nach Aus-
sagen des Stadtplanungs- und Umweltamt der Stadt Köln nicht als Eingriff gewertet. 
Eine Bilanzierung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich können dadurch entfallen.  
Im Folgenden werden die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen des Vor-
habens hinsichtlich der Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft geprüft.  
 
4.1 Beeinträchtigung Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt  
Der Umbau des  zweiten Hockeyspielfeld verursacht keine Beeinträchtigungen ge-
fährdeter oder seltener Pflanzen- und Tierarten. Der Biotoptyp ändert sich von einer 
Sportanlage mit Rasenbelag (PA311/HM51) in eine Sportanlage mit sonstigem Belag 
(PA312/HY2).  
Für die Nutzung des Kunststoffspielfelds während der Trainingszeiten in den Däm-
merungs- und Nachtstunden wird wie auch auf dem ersten Hockeyspielfeld eine Flut-
lichtbeleuchtung eingesetzt. Die Trainingsbeleuchtung soll durch 6 Maste mit einer 
Beleuchtungsanlage garantiert werden. Durch die Verwendung von Leuchtmitteln mit 
einer Lichtfarbe von maximal 3.000 Kelvin und einer Unterbindung der Abstrahlung in 
die angrenzenden Waldflächen wird garantiert, dass es zu einer vernachlässigbaren, 
geringen Anlockung von Insekten aus der Umgebung kommen wird.  
Funktionen der Biotopverbundfläche 'Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und 
Rodenkirchen' (VB-K-5007-005) sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Die Aus-
übung der sportlichen Aktivitäten auf dem Vereinsgelände wirken sich nicht nachteilig 
auf die bedeutsamen Biotope des Grüngürtels aus.  
Insgesamt betrachtet führt d er Umbau de s Hockeyspielfeld zu keinen erheblichen 
Eingriffen in Tier- und Pflanzenlebensräume.  
 
4.2 Beeinträchtigung von Boden, Wasser und Klima  
Beeinträchtigung Boden 
Das Vorhaben verursacht keinen Verlust natürlicher Bodenschichten.  
Das Rasenspielfeld besteht aus einem anthropogen überformten Boden und weist ei-
nen typischen Sportplatzaufbau mit einer Rasentragschicht und Dränschicht aus 
Kiessand auf.  
Der Umbau zu einem Kunstrasenfeld erfordert eine Verfestigung des Baugrunds. Das 
neue Hockeyspielfeld erhält daher eine wasserdurchlässige Asphaltschicht, auf die 
ein Kunststoffrasenbelag aufgetragen wird.  
Der Eingriff in den Boden wird als nicht erheblich eingestuft, da keine natürlichen Bo-
denschichten betroffen sind.

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Beeinträchtigung Wasser 
Von dem Vorhaben sind keine Oberflächengewässer betroffen.  
Das anfallende Niederschlagswasser auf der Fläche des Hockeyspielfeldes wird über 
das bestehende Entwässerungssystem abgeleitet und über geschlossene Rohrleitun-
gen einer Versickerungsmulde im nördlichen Teil des Vereinsgeländes zugeführt. Der 
Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser ändert sich durch den Umbau in ein 
Kunststoffrasenfeld nicht.  
Da der Ku nststoffrasenbelag im Gegen satz zu Fußballspie lfeldern auf Kunstrasen 
keine Verfüllung durch G ummigranulat erhäl t, kann folglich kein Mikroplastik hier-
durch in die Umwelt gelangen. Für den Kuns tstoffrasenbelag werden biobasierte 
Kunststofffasern ('Poligras Paris GT Zero' der Firma Polytan) verwendet. Diese wer-
den klimaneutral hergestellt und sind Recyclingfähigkeit. Durch das Vorhaben werden 
keine Schadstoffe in die Umwelt imitiert.  
Eine Beeinträchtigung der  Wasserschutzzone IIIA des Trinkwasserschutzgebiets 
'Hochkirchen' wird ausgeschlossen.  
Eine Verschlechterung der Situation der Starkregenereignisse durch das Vorhaben ist 
nicht zu befürchten.  
Beeinträchtigung Klima / Luft 
Beeinträchtigungen des Klimas durch den Umbau des Hockeyspielfeldes von einem 
Rasen- zu einem Kunststoffrasenfeld sind nicht erkennbar.  
Eine Änderung der ausgleichenden Wirkung der innerstädtischen Grünflächen (Klima-
top) auf den Stadtraum wird ausgeschlossen. Der nächtliche Kaltluftstrom wird nicht 
beeinflusst.  
Der Baumbestand mit der klimaausgleichenden Wirkung bleibt erhalten. Es ändert 
sich nichts an der Beschattungssituation.  
 
4.3 Beeinträchtigung Landschaftsbild 
Sowohl der Bau als auch die Nutzung des Kunstrasenspielfelds führt zu keinen er-
kennbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds , da der Umbau zu 
keinen wesentlichen Veränderungen des Landschaftsbilds führen wird. Es werden bis 
auf die wenigen, bauseits notwendigen Rodungen zwischen dem Hockeyfeld und der 
Forstweg keine Gehölzbestände in Anspruch gen ommen. Der derzeitige Waldrand 
bleibt bis auf die Baustellenzufahrt vollständig erhalten.  
Das Vereinsgeländes ist nur für Vereinsmitglieder und deren Gäste zugänglich. Wege 
zur Erholungsnutzung in der unmittelbaren Umgebung werden nicht in Anspruch ge-
nommen.  
Eine Beeinträchtigung der Außenwirkung des geplanten zweiten Hockeyfelds auf das 
Landschaftsbild ist aufgrund der Lage inmitten des Waldgebiets und der fehlenden 
Einsehbarkeit von den öffentlich genutzten Waldwegen wird ausgeschlossen.

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Abb. 10: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche  
 
 
Abb. 11: Hockeyspielfeld 2, aktueller Zustand als Rasenspielfläche

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Abb. 12: Hockeyspielfeld 1 links, Hockeyspielfeld 2 rechts 
 
 
Abb. 13: Hockeyspielfeld 1 mit Kunstrasen wie für Spielfeld 2 geplant

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4.4 Betroffenheit des Artenschutzes und von Schutzgebieten  
Artenschutz 
Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 
1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Umbaus des Hockeyspiel-
felds sind nach fachlicher Einschätzung nicht erkennbar.  
Das Hockeyspielfeld und die nähere Umgebung innerhalb des Vereinsgeländes weist 
nach fachlicher Einschätzung keine Lebensräume planungsrelevanter Säugetier -, 
Amphibien-, Reptilien und Insektenarten auf.  
Das umzubauende Rasenhockeyspielfeld stellt keinen Lebensraum artenschutzrecht-
lich relevanter Arten dar . Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind durch den Umbau 
nicht betroffen.  
Eine Beeinträchtigung von Vogelarten (Tötung, Verletzung von Arten, Störung oder 
Verlust von Brutlebensräumen) durch den Bau des Hockeyspielfelds  wird ausge-
schlossen, da die Rodung der Bäume an der Baustellenzufahrt außerhalb der Vogel-
brutzeit erfolgen wird. Brutlebensräume von Vogelarten oder Quartiere von Fleder-
mausarten sind aufgrund des Fehlens von Spechthöhlen oder Spalten an den Stäm-
men nicht betroffen.  
Das zweite Hockeyspielfeld soll, wie das erste Spielfeld ebenfalls während des Spiel-
betriebs in den Nachtstunden bis 22 Uhr beleuchtet  werden. Die sechs neuen Be-
leuchtungsmaste (Höhe 16  m) werden mit moder nen LED-Leuchten mit einer Farb-
temperatur von maximal 3.000 Kelvin ausgestattet. Die Abstrahlung in die Umgebung 
wird durch entsprechende Abschirmung verhindert. 
Durch die Verwendung von warmweißem Licht mit geringem UV-Anteil wird die An-
lockwirkung auf Insekten gegenüber dem derzeitigen Zustand deutlich reduziert. Eine 
Störung der im Waldgebiet möglicherweise vorkommenden Fledermausarten wird als 
gering eingestuft.  
 
Landschaftsschutz 
Das Hockeyspielfeld befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L19, LSG 'Friedens-
wald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald'.  
Es gelten demnach die Ge- und Verbote der allgemeinen textlichen Festsetzung für 
Landschaftsschutzgebiete.  
Der Umbau des Hockeyspielfeld führt bis auf die temporäre Entnahme von Bäumen 
zwischen dem Vereinsgelände und dem Forstweg im Osten zu keinen Beschädigun-
gen oder Verlusten von Bäumen, Sträuchern oder sonstige Pflanzen . Durch die Er-
tüchtigung der Baustellenzufahrt über den vorhandenen Forstweg an der In dustrie-
straße mittels Schotterauflage werden Beschädigungen des Wurzelwerks vermieden. 
Eine Verdichtung des Bodens  insbesondere im Kronentraufbereich der Bäume wird 
dadurch vermieden. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schottereinbauten 
entfernt und der gerodete Bereich aufgeforstet.   
Wildlebende Tiere werden durch das Vorhaben weder gestört noch dessen Lebens-
räume beeinträchtigt.  
Der Umbau des Hockeyspiel felds von einem Rasen- zu einem Kunststoffrasenplatz 
stellt keine Nutzungsänderung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans dar.

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Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets bleibt auch nach dem Umbau des 
Hockeyspielfelds bestehen. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere 
der stadtklimatisch bedeutsamen Ausgleichsräume und des vernetzenden Systems 
von Grünverbindungen bleibet erhalten.  
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbild s, insbesondere im Bereich 
des Forstbotanischen Gartens und des Friedenswaldes bleibt erhalten. 
Die besondere Bedeutung als wichtiger stadtnaher Erholungsraum  wird durch den 
Umbau nicht beeinträchtigt.  
Im Landschaftsplan wird darauf hingewiesen, dass die Sportanlagen der 'aktiven Er-
holung' dienen und die meist der 'stillen Erholung' vorbehaltenen Bereiche des Forst-
botanischen Gartens, des Friedenswaldes und der übrigen Waldgebiete, der alten 
Kleingartenanlage nördlich der Schillingsrotter Straße und des alten Stadtteilfriedhofs 
an der Sürther Straße ergänzen.

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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen  
Vermeidungsmaßnahmen 
Vermeidung von Störungen während der Brutzeiten 
Die Rodungen des Gehölzaufwuchses für die baustellenzufahrt zwischen dem Ho-
ckeyfeld und dem Forstweg ist nach dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 (5) Nr. 
2 BNatSchG grundsätzlich außerhalb der Vogelbrutzeiten durchzuführen.  
Minimierung Vogelschlagrisiko 
Zur Minimierung des Vogelschlagrisikos ist grundsätzlich der Leitfaden 'Vogelfreund-
liches Bauen mit Glas und Licht' der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (2022) 10 
zu beachten. Bei den Neubauten, auch bei kleineren Bauteilen, wie z.B. Spielerkabi-
nen dürfen keine größeren transparenten oder spiegelnden Flächen eingesetzt wer-
den.  
Vermeidung Lichtimmissionen 
Bei der Flutlichtbeleuchtung ist darauf zu achten, dass weitreichende Lichtimmissio-
nen, die insbesondere nachtaktive Tiere (z.B. Nachtfalter, Fledermäuse) beeinträch-
tigen können, vermieden werden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Licht ist 
im geänderten Bundesnaturschutzgesetz in § 41a zum Schutz der Insektenvielfalt in 
Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften, vom 18.08.2021, Artikel 1 Nr. 13 
(§ 41a)) geregelt:  
'Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen 
baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Wer-
beanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu ver-
sehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachtei-
ligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind, …'11. 
Die Flutlichtanlagen an 6 Stellen rund um den Kunstrasenplatz ist mit moderner LED-
Leuchten auszustatten, die eine Leuchtfarbe von maximal 3.000 Kelvin aufweisen 
dürfen. Die Beleuchtung ist so auszurichten, dass eine Abstrahlung in die Umgebung 
minimiert ist. Die Leuchten sollten staubdicht sein, damit keine Insekten in das Ge-
häuse gelangen können.   
Die Beleuchtungszeiten der Trainingsbeleuchtung werden auf die Dauer der Nutzung 
(bis max. 22 Uhr) beschränkt.  
Rückbau der Baustellenflächen 
Die Ertüchtigung des Forstwegs von der Industriestraße als Baustellenzufahrt, sowie 
der Baustelleneinrichtungsfläche nördlich des Hockeyspielfelds wird nach Abschluss 
der Bauarbeiten vollständig zurückgebaut.  
Die Baustellenfläche zwischen dem Spielfeld und dem Forstweg, auf der Bäume ge-
rodet werden müssen, werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet, 
so dass der Ausgleich gegeben ist.  
  
 
10 Rössler, M., W. Doppler, R. Furrer, H. Haupt, H. Schmid, A. Schneider, K. Steiof & C. Wegworth (2022): 
Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 3. Überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte 
Sempach. 
11 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 30. August 2021: Gesetz zum 
Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. August 
2021. Bundesanzeiger Verlag, Köln.

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Ausgleichsmaßnahmen 
Für das Vorhaben des Umbaus sind unter Beachtung der genannten Vermeidungs-
maßnahmen keine erheblichen Eingriffe  in Natur und Landschaft im Sinne des Bun-
desnaturschutzgesetzes zu erwarten.  
Eine Ausgleichsverpflichtung ergibt sich durch den Umbau des zweiten Hockeyspiel-
felds nicht.  
 
 
6 Zusammenfassung 
Der Marienburger Sport-Club 1920 e.V. (MSC) in Köln-Rodenkirchen plant den Umbau 
eines Hockeyrasenspielfelds in ein modernes Kunststoffrasenspielfeld. Durch den 
Umbau soll das Trainingsangebot für die zahlreichen Mannschaften des Vereins er-
höht werden. Das  Rasenhockeyspielfeld ist für Trainingszwecke eingeschränkt ge-
eignet.  
Das Vereinsgelände ist Teil eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Außenbereich 
sowie eines Landschafts- und Wasserschutzgebiets.  
Von dem Vorhaben sind auf dem Gelände des Sport -Clubs keine Bäume betroffen. 
Lediglich für die temporäre Baustellenzufahrt müssen wenige Bäume zwischen dem 
Vereinsgelände und dem Forstweg entnommen werden, die nach Abschluss der Bau-
arbeiten ersetzt werden. 
Lebensräume von Pflanzen und Tiere werden durch die geplante Maßnahme nicht 
erheblich beeinträchtigt. Durch die Nutzung des zweiten Hockeyspielfelds ergeben 
sich keine erkennbaren weitreichenden Wirkungen auf den Tierbestand im Umfeld . 
Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach §  44 Abs. 1, Nrn. 1 -3 BNatSchG 
(Zugriffsverbote) werden ausgeschlossen.  
Gravierende Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Verän-
derungen natürlicher Bodenschichten und des Wasserhaushalts werden ausge-
schlossen. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts bleibt aufgrund 
der Geringfügigkeit der Maßnahme erhalten.  
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima werden ausgeschlossen.  
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds im Landschaftsschutzge-
biet wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, da der geplante Umbau des Ho-
ckeyspielfelds bis auf den temporär genutzten Forstweg als Baustraße innerhalb des 
Vereinsgeländes liegt und nur für Vereinsmitglieder und deren Gäste zugänglich  ist. 
Durch die umstehenden Waldbestände ist das Vereinsgelände von außen nicht ein-
sehbar.  
Insgesamt betrachtet führt das geplante Vorhaben zu keinen erheblichen Eingriffen 
in Natur und Landschaft.

KD=46.98
KD=48.68
KD=48.27
KD=47.52
KD=48.57
KD=48.61
KD=48.58
KD=48.68
KD=48.67
KD=48.69
KD=48.12
KD=48.13
KD=48.23
KD=48.54
KD=48.73
KD=48.68
KD=47.84
KD=47.63
KD=46.98
KD=47.41
Eing-H
Eing-H
47.54
47.23
47.53
47.47
46.91
46.90
47.00
47.83
48.65
48.35
48.65
48.71
48.66
48.73
48.87
48.71
48.58
48.62
48.62
48.15
48.36
48.56
47.11
47.46
48.61
48.72
49.10
48.75
49.32
49.42
49.74
49.83
50.01
49.37
48.38
48.83
48.84
48.61
49.18
47.54
47.54
47.57
47.60
47.52
47.50
47.55
47.55
47.04
47.09
47.04
47.03
47.06
47.32
47.14
47.19
47.60
47.58
47.04
47.25
47.14
47.92
47.41
47.79
47,54
47,49
47,57
47,51
47,56
47,60
47,49
47,49
47,48
47,51
48,48
47,02
46,99
49,05
49,08
47,10
47,06
47,92
49,00
47,09
47,07
47,02
47,02
46,99
47,01
48,21
49,22
49,65
47,56
49,83
50,05
49,70
49,68
49,72
49,34
47,86
49,38
49,15
48,79
49,21
48,80
47,44
48,74
49,14
48,97
48,31
47,45
47,58
47,58
47,12
47,07
47,14
48,70
48,67
48,69
48,56
48,33
48,15
47,99
47,96
Baum H=54.0
Baum H=54.1
Baum H=52.9
Baum H=60.9
Baum H=61.1
Baum H=61.6
Baum H=63.3
Baum H=63.8
Baum H=62.7
Baum H=64.0
Baum H=62.8
Baum H=61.7
Baum H=60.7
Baum H=60.1
Baum H=59.1
Baum H=55.0
Baum H=58.0
Baum H=54.4
Baum H=62.7
Baum H=64.1
Baum H=64.4
Baum H=64.9
Baum H=65.4
Baum H=67.3
Baum H=67.1
Baum H=66.7
Baum H=61.0
Baum H=64.6
Baum H=67.4
Baum H=65.7
Baum H=65.2
Baum H=53.0
Baum H=57.7
Baum H=58.5
Baum H=66.9
Baum H=68.3Baum H=62.7
Baum H=67.1
Baum H=61.2
Baum H=58.5
Baum H=57.3
Baum H=52.8
65.00
Kiefer
U=1,3
D=8,0
Kiefer
U=1,1
D=7,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Kiefer
U=1,0
D=5,0
Kiefer
U=1,0
D=5,0
Kiefer
U=0,7
D=3,0
Kiefer
U=0,7
D=7,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Kiefer
U=1,2
D=10,0
Kiefer
U=1,0
D=7,0
Kiefer
U=1,2
D=10,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Kiefer
U=0,9
D=6,0
Kiefer
U=0,9
D=6,0
Kiefer
U=1,1
D=10,0
Kiefer
U=1,2
D=10,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,6+0,6
D=7,0
Kiefer
U=1,0
D=8,0
Kiefer
U=0,8
D=8,0 Kiefer
U=1,4
D=10,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Kiefer
U=0,6
D=4,0
Laubbaum
U=0,9
D=7,0 Kiefer
U=1,2
D=8,0
Kiefer
U=0,9
D=5,0 Kiefer
U=0,7
D=4,0
Laubbaum
7-stämmig
U=0,4-0,8
D=10,0
Ahorn
3-stämmig
U=0-3-0,5
D=10,0
Ahorn
3-stämmig
U=0-3-0,5
D=10,0
Kiefer
U=0,9
D=5,0
Kiefer
U=0,9
D=5,0
Kirsche
U=1,2
D=12,0
Ahorn
U=0,7
D=7,0
Ahorn
U=0,7
D=7,0
Kiefer
U=1,4
D=10,0
Kiefer
U=1,4
D=10,0
Kiefer
U=0,7
D=6,0
WALD
WALD
W
ALD
WALD
165.00
3.00 5.00
50.00
Fuß - Rad - Reitweg
5.00
Fläche mit Leitun
gsre
cht  (Kanal-Hauptsammle
r)
W
Wasserschutzzone III
L
Landschaftsschutzgebiet
Private Grünfläche
(Hockeyplätze)
Öffentliche Grünfläche
(Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern)
Öffentliche Grünfläche
(Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern)
Fichte
U=1,2
D=5,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Fichte
U=1,2
D=6,0
Fichte
U=1,5
D=6,0
Kiefer
U=1,5
D=8,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Eiche
U=1,5
D=12,0
Kiefer
U=1,1
D=7,0
Fichte
U=0,9
D=5,0
Trompetenbaum
U=0,6
D=4,0
FH=
53.49
Laubbaum
U=0,90
D=7,0
Birke
U=0,27
D=2,5
Kirsche
U=0,29
D=4,0
Buche
U=0,47
D=4,0
Buche
U=0,81
D=6,0
Buche
U=0,60
D=6,0
Buche
U=0,25
D=1,5Buche
U=0,93
D=10,0
Laubbaum
U=0,50
D=4,0
Buche
4-stämmig
U=0,88+0,80+0,93+0,56
D=13,0
Buche
U=0,75
D=6,0
Buche
U=1,00
D=7,0
Buche
U=0,73
D=8,0
Buche
U=0,54
D=5,0
Buche
U=0,98
D=8,0
Buche
2-stämmig
U=0,80+0,69
D=10,0
Laubbaum
U=1,27
D=12,0
Laubbaum
U=0,22
D=3,0
Laubbaum
U=1,11
D=10,0
Laubbaum
U=0,64
D=4,0
Buche
U=0,21
D=1,0
Buche
U=0,26
D=1,5
Buche
U=0,97
D=8,0
Buche
U=1,14
D=10,0
Buche
U=1,02
D=7,0
Buche
U=0,68
D=5,0
Buche
2-stämmig
U=0,73+0,59
D=5,0
Buche
U=0,79
D=8,0
Buche
U=0,32
D=1,5
Buche
U=0,53
D=5,0
Laubbaum
U=0,34
D=5,0
Buche
U=0,67
D=6,0
Buche
U=0,65
D=6,0
Buche
U=0,79
D=6,0
Laubbaum
U=0,41
D=4,0
Laubbaum
U=0,24
D=2,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,34+0,27
D=3,0
Laubbaum
U=0,25
D=1,5
Laubbaum
U=0,31
D=1,5
Buche
5-stämmig
U=0,90+3*0,85+0,65
D=12,0
Buche
U=0,91
D=6,0
Buche
U=0,46
D=4,0
Buche
U=1,19
D=10,0
Buche
U=0,26
D=2,0 Buche
U=0,94
D=8,0
Buche
U=1,04
D=10,0
Buche
U=0,44
D=5,0
Buche
U=0,53
D=6,0
Laubbaum
U=1,68
D=11,0
Laubbaum
U=0,37
D=2,0
Laubbaum
U=0,32
D=2,0
Laubbaum
U=0,29
D=2,0 Laubbaum
6-stämmig
U=6*0,22
D=3,0 Laubbaum
5-stämmig
U=2*0,13+3*0,25
D=4,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,19+0,15
D=1,5Laubbaum
2-stämmig
U=2*0,29
D=2,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,22+0,18
D=2,0
Laubbaum
6-stämmig
U=0,33+5*0,22
D=6,0
Laubbaum
5-stämmig
U=4*0,30+0,17
D=6,0
Laubbaum
4-stämmig
U=2*0,23+2*0,17
D=5,0
Laubbaum
6-stämmig
U=3*0,25+3*0,16
D=5,0
Laubbaum
5-stämmig
U=2*0,15+3*0,22
D=4,0
Laubbaum
5-stämmig
U=5*0,23
D=5,0
Buche
3-stämmig
U=0,69+1,05+0,95
D=14,0
Buche
U=0,64
D=6,0
Laubbaum
U=0,35
D=3,0
Laubbaum
U=0,27
D=1,5
Laubbaum
U=0,35
D=1,5
Buche
U=1,04
D=10,0
Buche
U=0,73
D=6,0
Buche
U=0,77
D=8,0
Buche
U=0,82
D=8,0
Buche
U=0,69
D=5,0
Buche
U=0,53
D=5,0
Buche
U=0,93
D=8,0 Buche
U=0,78
D=6,0
Buche
U=0,81
D=8,0
Buche
U=0,83
D=8,0
Buche
U=0,24
D=2,0
Laubbaum
U=0,50
D=3,0
Laubbaum
2-stämmig
U=0,21+0,20
D=3,0
Laubbaum
U=0,22
D=1,0
Laubbaum
U=0,32
D=1,5
Laubbaum
U=0,26
D=1,5
Laubbaum
U=0,28
D=1,5
Buche
U=0,61
D=4,0
Laubbaum
U=0,53
D=3,0
Buche
U=0,65
D=5,0
Buche
3-stämmig
U=0,69+0,42+0,46
D=5,0
Buche
U=0,47
D=3,0
Buche
U=0,67
D=4,0
Kirsche
U=0,79
D=5,0
Buche
U=0,39
D=3,0
Kirsche
U=0,76
D=6,0
Kirsche
U=0,50
D=4,0
Kirsche
U=0,52
D=3,0
Kirsche
U=1,03
D=10,0
Buche
U=0,55
D=5,0
Buche
U=0,67
D=6,0
Buche
U=0,79
D=6,0
Kirsche
U=0,34
D=2,0
Kirsche
U=0,40
D=2,0 Buche
U=0,58
D=2,5
Buche
U=0,53
D=2,0
Laubbaum
U=0,89
D=6,0
Buche
U=0,90
D=9,0
Kirsche
U=0,67
D=7,0
Kirsche
U=0,62
D=6,0Kirsche
U=0,61
D=6,0
Kirsche
U=0,50
D=5,0
Kirsche
U=0,66
D=8,0
Buche
U=0,38
D=3,0
Buche
U=0,63
D=5,0
Buche
U=0,53
D=4,0
Buche
U=0,84
D=8,0
Buche
U=0,88
D=8,0Buche
U=0,54
D=5,0
Buche
U=0,69
D=7,0
Buche
U=0,59
D=4,0
Buche
U=0,50
D=4,0
Buche
U=0,52
D=6,0Kirsche
U=0,53
D=5,0
Kirsche
U=0,58
D=3,0
Laubbaum
U=0,64
D=6,0
Kirsche
U=0,51
D=2,0
Kirsche
U=0,55
D=4,0
Kirsche
U=0,72
D=5,0
Kirsche
U=0,37
D=2,0
Kirsche
U=0,99
D=7,0 Kirsche
U=0,55
D=4,0
Kirsche
U=0,87
D=5,0
Laubbaum
U=0,83
D=6,0
Kirsche
U=0,31
D=3,0
Laubbaum
U=0,31
D=1,5
Laubbaum
U=0,23
D=2,0
Laubbaum
U=0,52
D=4,0
Laubbaum
U=0,38
D=4,0
Laubbaum
U=0,34
D=2,0
Laubbaum
U=0,44
D=4,0
Laubbaum
U=0,52
D=6,0
Laubbaum
U=0,34
D=2,0
Laubbaum
U=0,30
D=2,0
Laubbaum
U=0,41
D=2,0
Laubbaum
U=0,33
D=2,0
Laubbaum
U=0,32
D=2,0
Laubbaum
U=0,34
D=2,0
Laubbaum
U=0,24
D=1,0
Baum H=53.8
Kronenlinie
Kronenlinie
Kronenlinie
910
913
913
W
H=
50
.9
6
W
H=50.96
FH=5
3.54
FH=51.15
FH=53.
54
FH=53.48
WH=50.14
W
H=50.94
W
H=50
.98
W
H=50.9
6
W
H=5
0.90
W
H=50.96
Eing-H
=47,68
Eing-H
=47,65
W
H=50
.96
W
H=50.
96
FH=53.
54
WH
=50.
96
W
H=50.96
FH=5
3.5
4
W
H=50.96
W
H=50.96
W
H=5
0.90
FH=53.4
8
W
H=50.96
735
Baum H=53.6
Baum H=59.6
(99.)
I FD
-13.17-
-36.6
0-
-54.85-
-4
4.01-
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Hockeyplatz
(Kunstrasen)
W
eg (gepflastert)
Rasengittersteine
Tribüne
Grün
Grün
Schotterweg Grün
Wiese
Wiese
W
eg
Pflaster
Grün
Grün
Grün
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Holzschp
Grün
-10.00-
-10.00-
Industriestraße  L 300
Weg
 (S
ch
otter
)
W
eg
I SD Wintergarten
Holzschp
Rasengittersteine
Stadt Köln
Gb. 00088
Stadt Köln
Gb. 00088
Stadt Köln
Gb. 00088
Aco-Rinne
Schirm
Schirm
Schirm
Aco-Rinne
I SD
I SD
Clubhaus
Überdachung
Überdachung
Stützmauer Stützma
uer
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
VF221 (HY1)
VF221 (HY1)
PA312 (HY2*)
SB242 (HN6)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA112 (HM1)
PA311 (HM51)
PA112 (HM1)
VF213(HY2)
VF213 (HY2)
VF213 (HY2)
GH621 (BA12)
W
L
GH621 (BA12)
GH621 (BA12)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2*)
PA312 (HY2)
VF213 (HY2)
GH3321 (AY12)
GH3321 (AY12)
GH3321 (AY12)
VF221 (HY1)
SB242 (HN6)
NHN 
Bestands- und Konfliktplan
25-100_Bestandsplan
Entwurf
Marienburger Sportclub 1920 e.V. Köln
Umbau 2. Hockeyspielfeld
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Bonn, den
13.10.2025
1:500
 
 
Freigabe: 
Datum / Unterschrift
Marienburger Sportclub 1920 e.V.
Schillingsrotter Straße 99
50996 Köln
 
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich 
zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. 
Planinhalt Datum
Plannummer  
Leistungsphase 
Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Projekt
Bauherr / Auftraggeber
Baubereich
13.10.2025
Köln
Hamburg
Mannheim
Berlin
Bonn
DIN A2
13.10.2025Druckdatum                     :
N
Bestands- und Konfliktplan
Biotoptypen (nach Köln-Code (Sporbeck), Naturraum 3)
Konflikte
GH3321 (AY12) Wald, Mischbestand Laub- und Nadelhölzer, mittleres 
Baumholz
PA112 (HM1) Parks und Grünanlagen ohne alten Baumbestand
versiegelte Flächen: Pflaster, Asphalt
Sonstige Darstellungen
W
L L19 - LSG 'Friedenswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um 
Hahnwald'
Wasserschutzzone IIIA des Trinkwasserschutzgebiets 'Hochkirchen'
Bäume
Einzelbäume und Baumgruppen gemäß Vermesserplan
temporäre Versiegelung: Baustelleneinrichtungsfläche
VF221 (HY1)
Versiegelung: Kunstrasen
Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplans Vermessungsbüro M-R-D Köln
(Stand 29.03.2022) 
Baustellenzufahrt über Forstweg
SB242 (HN6) Gebäude
VF213 (HY2) Fahr- und Feldwege, teilversiegelt
Sportanlagen mit sonstigem Belag (Tennen-, Kunstrasen-
belag)PA312 (HY2*)
PA311 (HM51) Sportanlagen/Spielplätze mit Rasenbelag

Anlage 2 Objektbeschreibung

14454 Zeichen

ULENBERG ILLGAS 
Landschaftsarchitekten GmbH  
 
ULENBERG  ILLGAS Landschaftsarchitekten GmbH 
Geschäftsführer Markus Illgas | Sitz Essen | Amtsgericht Essen HRB 34181 
 
 
 
 
 
 
 
Projekt: Marienburger Sport-Club, Umbau 2. Hockeyspielfeld  -  204 721 
   
 
 
 
 
 
O b j e k t b e s c h r e i b u n g 
zum 
Entwurf Blatt-Nr.: 2.0 
 
 
 
 
 
 
 
Essen, den 10. Oktober 2025

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
 Seite 2 von 9 
AUSGANGSLAGE 
Das Sportgelände des Marienburger Sport-Clubs (MSC) befindet sich im Ortsteil Köln-Rodenkirchen. 
Über die Industriestraße und die Schillingsrotter Straße gelangen die Nutzerinnen und Nutzer zum 
Eingangsbereich des Sportclubs. In dem gültigen Bebauungsplan Nr.: 69389/02 ist das Sportgelände, 
einschließlich der beiden vorhandenen Hockeyplätze, als sportlich zu nutzende private Grünfläche 
ausgewiesen. Derzeit verfügt der MSC über zwei Hockeyspielfelder, wobei ein Spielfeld mit einem 
Kunststoffrasenbelag ausgestattet und das zweite Spielfeld mit einem Sportrasen hergestellt worden 
ist. 
Luftbild des Sportgeländes 
Die gelbe, gestrichelte Linie 
markiert das für den Umbau 
vorgesehene 2. Hockeyspielfeld; 
Die Versickermulde für die beiden 
Hockeyspielfelder befindet sich in 
ca. 80 Metern Entfernung, nördlich 
der beiden Spielfelder. 
 
 
 
 
Quelle: Google Earth, Bildaufnahme 
17.07.2022 
Der MSC bildet die derzeit größte Hockeyabteilung in Köln, von den 1.977 Mitgliedern ist über 1/3 aktiv 
im Hockeysport. Nachfolgend aufgeführte 41 Mannschaften nutzen intensiv die beiden vorhandenen 
Hockeyflächen: 
Minis - U 6 4 Mannschaften 
Mädchen - U 8 4 Mannschaften 
Mädchen - U 10 3 Mannschaften 
Mädchen - U 12 2 Mannschaften 
Mädchen - U 14 2 Mannschaft 
Mädchen - U 16 1 Mannschaft 
Jungen - U 8 7 Mannschaften 
Jungen - U 10 4 Mannschaften 
Jungen - U 12 3 Mannschaften 
Jungen - U 14 2 Mannschaften 
Jungen - U 16 2 Mannschaften 
Jungen - U 18 1 Mannschaft 
Elternhockey 
Damen 
Mulden- versickerung

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
 Seite 3 von 9 
1. Herren 
2. Herren 
3. Herren 
Altherren 
Aufgrund der großen Anzahl von Spielerinnen und Spielern müssen derzeit im Landesleistungszentrum 
(LLZ) der DHB Akademie zusätzliche Trainingszeiten angemietet werden. Eine intensivere Nutzung des 
Rasenspielfeldes würde zu einer Schädigung der Rasennarbe und in dessen Folge zu einem kompletten 
Ausfall der Sportfläche führen. Die einfache Fahrstrecke zwischen der Sportanlage des MSC und dem 
LLZ beträgt ca. 12 Kilometer, sodass insbesondere für die Kinder und Jugendlichen Fahrdienste 
organisiert werden müssen. 
Das Leistungsniveau der verschiedenen Mannschaften fängt bei der Anfängerliga an und geht mit 
Mannschaften in den Bezirksligen, der Oberliga, den Verbandsligen bis zum Leistungssport in der  
2. Bundesliga. Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) empfiehlt zeitgemäßes Hockey auf Kunststoffrasen 
zu spielen, Meisterschaftsspiele der Bundesliegen müssen auf Kunststoffrasen ausgetragen werden 
(Anlage 1). Dies ist mit dem derzeitigen Sportrasenspielfeld nicht möglich. 
Entsprechend dem Vorbescheid (AZ.: 63-GVBP-4292-2023) aus dem Jahr 2025 ist der Umbau der 
Sportrasenfläche in ein Kunststoffrasenspielfeld aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig 
und bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. 
Für die Sportanlage liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69389/02 aus dem Jahr 1974 inkl. 1. 
Änderung der Gemeinde Rodenkirchen vor. Für diesen gilt der Landschaftsplan Köln 
(Landschaftsschutzgebiet 19 „Friedenswald“). Durch das Büro RMPSL werden parallel zu der 
Entwurfsplanung gesondert Unterlagen für eine Beantragung der Befreiung vom Landschaftsschutz 
erarbeitet. 
GELÄNDE-/BODENVERHÄLTNISSE 
Unter Bezug auf das Bodengutachten (Prüfbericht Nr.: 8494) des Labors Lehmacher / Schneider aus 
dem Jahr 2017 hat das vorhandene Rasenspielfeld folgenden Aufbau entsprechend  
DIN 18035-4 „Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen“:  
 21,4 cm Rasentragschicht 
  8,3 cm Dränschicht, Kiessand 0/32  
   Baugrund aus Schluff  
Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht angetroffen.

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
 Seite 4 von 9 
Foto 1: 
Blick in südlich Richtung vom 
vorhandenen Kunststoffrasen-
spielfeld auf das 2. Hockeyspielfeld 
mit Rasenbelag. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto 2: 
Ballfangzaun an der nördlichen 
Stirnseite des Rasenspielfeldes 
 
 
 
 
 
 
 
Foto 3: 
Östliche Längsseite des 
Rasenspielfeldes

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
 Seite 5 von 9 
Die Niederschlagsentwässerung für beide Spielfelder erfolgt bereits über eine in ca. 80 Metern 
Entfernung im Jahr 1996 angelegte Muldenversickerung. 
Foto 4: 
Verlauf der vorhandenen 
Entwässerungsleitung von den 
beiden Hockeyspielfeldern 
 
 
 
 
 
 
 
Foto 5: 
Weiterer Verlauf der vorhandenen 
Entwässerungsleitung bis zur 
Muldenversickerung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto 6:  
Vorhandene Versickermulde der 
beiden Hockeyspielfelder

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
 Seite 6 von 9 
KAMPFMITTEL 
Eine Luftbildauswertung hat gezeigt, dass das Gelände grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet 
bzw. in einem Gebiet mit vermehrten Kampfhandlungen liegt. Eine Überprüfung der zu überbauende 
Fläche auf Kampfmittel wird daher aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sowie aus 
ordnungsbehördlicher Sicht empfohlen. Dies würde im Rahmen der Umbaumaßnahme des derzeitigen 
Rasenspielfeldes erfolgen. 
PLANUNG – ENTWURF, BLATT-NR.: 2.0 
Die gesamte Bearbeitungsfläche beträgt ca. 7.700 m². Sie setzt sich wie im Folgenden weiter 
beschrieben aus Spiel- und Sportflächen sowie Ergänzungsflächen zusammen. 
Das 2. Hockeyspielfeld mit den Abmessungen von netto 91,40 x 55,00 m, erhält einen Kunst-
stoffrasenbelag mit einem Satteldachgefälle von max. 0,8 % quer zur Hauptspielrichtung. Für das 
Spielfeld und die erforderlichen Sicherheitszonen ist entsprechend DIN 18035-7 „Sportplätze – Teil 7: 
Kunststoffrasensysteme“ folgender Aufbau vorgesehen: 
Verbesserter Baugrund / Bodenverfestigung 
 20,0 cm Tragschicht ohne Bindemittel aus Natursteinmaterial 
 6,5 cm Asphaltschicht, wasserdurchlässig 
 1,5 cm Elastikschicht 
 ca. 1,5 cm Kunststoffrasenbelag mit ungefüllter Polschicht  
Belagstyp 1, Tabelle B.1 gemäß DIN EN 15330-1 
Für den Hockeysport hat sich zwischenzeitlich mit Blick auf die Verletzungsgefahr und Spielqualität bei 
Naturrasenflächen, sowohl im Leistungssportbereich als auch im Breitensport der Kunststoffrasen als 
Sportboden etabliert. Dabei werden im Gegensatz zu Fußballspielfeldern unverfüllte 
Kunststoffrasenbeläge verwendet. Da keine Gummigranulatverfüllung eingebaut wird, kann folglich kein 
Austrag von Mikroplastik in Form von Einstreugranulat in die Umwelt stattfinden. 
Zur Minimierung der Umweltauswirkungen des Kunststoffrasenbelags, werden bei der Belagsauswahl 
Kriterien wie die Verwendung von biobasierten Kunststoffen, Klimaneutralität und Recyclingfähigkeit 
einbezogen. Beispielhaft kann hier der Kunststoffrasen „Poligras Paris GT Zero“ von der Firma Polytan 
genannten werden, dessen Kunststoffrasenfasern unter Verwendung von biobasierten Rohstoffen 
entstehen und die spätere Recyclierbarkeit bereits bei der Entwicklung des Belags berücksichtigt 
worden ist. Dieser Belag ist nach unseren Informationen in Deutschland bisher lediglich beim 
Hamburger Polo Club e.V. verlegt worden und würde für die Sportstadt Köln neue Erkenntnisse bieten. 
Entwässerung 
Das anfallende Oberflächenwasser wird durch an den beiden Längsseiten des Spielfeldes angeordnete 
Entwässerungsrinnen mit Abläufen gesammelt. Zur Ableitung des versickernden Niederschlagswassers 
werden auf dem Kunststoffrasenspielfeld Dränleitungen aus PVC-Endlosrohren DN 65 im Abstand von 
ca. 6 m quer zum Gefälle gemäß DIN 18035-3 „Sportplätze – Teil 3: Entwässerung“ verlegt. Sämtliches

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
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von den Sportflächen abfließendes Regenwasser wird, wie bisher, über geschlossene Rohrleitungen 
der vorhandenen Muldenversickerung zugeführt. 
In der überarbeiteten und inzwischen erschienenen DIN 18035-3 wurden die mittleren Abfluss- 
beiwerte cm für Sportrasen- und Kunststoffrasenflächen gleichermaßen mit 0,10 festgelegt. Die 
Anpassung der Abflussbeiwerte basiert auf Ergebnisse aus dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt 
„Sportplätze als Sickeranlagen; Entwicklung einer nachhaltigen Bauweise der Entwässerung“ vom 
Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bei dem u.a. das 
Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit Sitz in Bonn beteiligt war. Der gesamte Bericht kann unter 
folgendem Link heruntergeladen werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43803. 
Für das konkrete Vorhaben bedeutet dies, dass sich der Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser 
bei dem Umbau des Sportrasens in einen wasserdurchlässigen Kunststoffrasen nicht ändert. 
Ballfangzäune und Barrieren 
Zum Schutz vor abirrenden Bällen sind an den Stirnseiten des Hockeyspielfeldes 6 bzw. 4 Meter hohe 
Ballfangzäune vorgesehen. Diese werden bis zu einer Höhe von 2 Metern mit Stabgittermatten 
hergestellt, davor werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Zaunhöhe, Ballfangnetze montiert, welche 
bis zum Boden reichen.  
Um eine höhere Auslastung der Hockeyspielfelder zu erreichen, wird im Trainingsbetrieb u.a. in 
Querrichtung zum Hauptspielfeld gespielt. Damit das Unfallrisiko reduziert wird, sind in den Bereichen 
der Schußkreise jeweils 4 Meter hohe Ballfangnetze vorgesehen. An dem bestehenden Kunststoff-
rasenspielfeld werden diese im Rahmen der Maßnahme ergänzt. 
An der westlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes werden die Ballfangnetz durch eine 
Barriere mit Gitterfüllung ergänzt, diese verhindert, dass flach gespielte Bälle auf den Verbindungsweg 
rollen können. 
Beleuchtungsanlage 
Das 2. Hockeyspielfeld soll eine moderne LED-Beleuchtungsanlage erhalten. Hierzu ist vorgesehen, 
insgesamt 6 neue Beleuchtungsmaste zu errichten, wobei drei der Maste, die zwischen den beiden 
Spielfeldern vorhandenen Maste ersetzen sollen und dann für beide Spielfelder genutzt werden 
könnten. Die Lichtpunkthöhe der Beleuchtungsmaste soll entsprechend der vorhandenen Maste  
16 Meter betragen. Durch diese wird eine ausreichende Leuchtstärke und gleichmäßige Ausleuchtung 
der Spielfläche erreicht. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Sportamt der Stadt 
Köln werden die LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin (K) ausgestattet. Nach 
derzeitigem Stand der Technik gibt es keinen Hersteller, der für den Einsatz bei Spielfeldern Leuchten 
mit einer Farbtemperatur von 2.700 K anbietet. 
Beregnungsanlage 
Die bestehende Beregnungsanlage wird unter Berücksichtigung der DIN 18035-2 „Sportplätze – Teil 2: 
Bewässerung“ umgebaut. Die Bewässerung verbessert bei einem Kunststoffrasenbelag das Gleit- und

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
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Spielverhalten. Die Wasserausbringung erfolgt über eine automatische Unterflurberegnungsanlage mit 
Randregnern (Teilkreisregner), welche außerhalb des Kunststoffrasenbelags angeordnet werden. 
Wegeanbindungen 
Zwischen den beiden Hockeyspielfeldern soll eine Wegeverbindung mit einem Betonsteinpflasterbelag 
hergestellt werden. Diese hat eine lichte Breite von ca. 4,35 m. Am südlichen Ende des Weges ist eine 
Lagerfläche für die mobilen Hockeytore vorgesehen. Sämtliche Bereiche um die Spielfelder und die 
Hockeyfelder selbst sind barrierefrei nutzbar. 
Weitere Einbauten 
Im südlichen Bereich des Wegefläche zwischen den beiden Hockeyspielfeldern ist eine Aufstellfläche 
für die bereits vorhandene Anzeigentafel berücksichtigt worden. 
An der östlichen Längsseite des zweiten Hockeyspielfeldes sind zwei, jeweils 4 Meter lange 
Spielerkabinen eingeplant. 
Einfriedung 
Die Entwurfsplanung des zweiten Hockeyspielfeldes orientiert sich an dem derzeitigen Zaunverlauf, 
ungeachtet des Sachverhaltes, dass die Nutzungsgrenze gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan 
eine größere Fläche umschließt. Im Rahme der Baumaßnahme soll der vorhandene Außenzaun durch 
einen neuen, 2 Meter hohen, Stabgitterzaun ersetzt werden. Im Bereich der beiden östlichen 
Schußkreise wird der Stabgitterzaun jeweils mit 4 Meter hohe Ballfangnetze ergänzt. 
Vegetations- und Rasenflächen 
Die an der nördlichen Stirnseite des Hockeyspielfeldes vorhandene Rasenfläche für Athletiktraining 
sowie die Ausgleichsfläche mit einer Strauch- und Gehölzstruktur bleiben erhalten. Die Nebenflächen 
an der östlichen Längs- und südlichen Stirnseite des 2. Hockeyspielfeldes erhalten eine Einsaat mit 
Landschaftsrasen. 
Foto 7: 
Vorhandene Rasenfläche für 
Athletiktraining mit der Ausgleichs-
fläche

Objektbeschreibung zum   
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 Seite 9 von 9 
Baustellenzufahrt und Lagerfläche 
Damit während der Bauzeit eine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlage durch den 
Baustellenverkehr ausgeschlossen werden kann sowie vorhandene Strauch- und Gehölzstrukturen auf 
dem Gelände der Sportanlage erhalten bleiben, soll die Baustellenzufahrt, wie auf dem Bild 1 
dargestellt, über den von der Industriestraße bis unmittelbar an die östliche Grenze des Sportgeländes 
heranreichenden Wirtschaftsweg erfolgen.  
Bild 1 
Verlauf der geplanten Baustellenzufahrt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der als Schotterfläche befestigte Wirtschaftsweg führt durch das angrenzende Waldgebiet und dient der 
Unterhaltung der vorhandenen Kanaltrasse, welche u.a. das 2. Hockeyspielfeld quert. 
Foto 8: 
Vorhandener Wirtschaftsweg von der 
Industriestraße kommend 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für die erforderliche, temporäre Baustellenzufahrt wird in Abstimmung mit Wald und Holz NRW sowie 
der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln eine temporäre Umwandlung von Wald für den Bereich 
zwischen dem Wirtschaftsweg und dem Vereinsgelände erfolgen. Zwei Bäume (Esche und ein 
beschädigter Ahorn) müssen für die Zufahrt entnommen werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme 
wird die Baustellenzufahrt wieder zurückgebaut und als Waldfläche hergestellt. Die erforderlichen 
Nachpflanzungen erfolgen nach Vorgaben der Genehmigungsbehörden.

Objektbeschreibung zum   
Entwurf, Blatt-Nr.: 2.0 
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Als Lagerfläche (ca. 500 m²) während der Bauzeit wird die vorhandene Rasenfläche auf dem 
Vereinsgelände genutzt (siehe Foto 7). Auch diese Fläche wird nach Beendigung der Baumaßnahme 
wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgesetzt.

Anlage 3 Lageplan

868 Zeichen

MSC Köln Umbau 2. Hockeyspielfeld

(s1’er

0'0'0'0'0'00°0'0’Q

Tennisplatz
vorhanden

OO DR :0,9,0,0. 9 0,0 ,0,0.0 0,0 ,0.,0.0,0 0 ,0.,0. OR 0,9,0. 0 D,0,0,0,0.0 ;0 ,0,0,0.0 2,0 ;0 ;0 0 0 ;0,0.,0 0.0 0 ,0,0,0.,0 0,0.,0,0;0. 0 2,0 ;0,0,0. 0 ;0,0,0,0.0 2,0 ,0,0.,0. 0,00 ,0;0 DD 0,0 ,0;0. 0 ;0,0.:0.,0. 0.2 ,0.,0.:0.0.0,0.,0,0m
0°0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'0'00'0'0%

Trainingsbeleuchtungsmast
Ballfangnetz

Spielanzeige e Höhe 4,00 m

Fläche für
Hockeytore

ULENBERG ILLGAS
Landschaftsarchitekten GmbH
Holunderweg 46, 45133 Essen

Tel. / Fax: (0201) 520 165 - 88 / - 87
info@ulenberg.de, www.ulenberg.de

I
proserr: Marienburger Sport-Club 120 e.V.
Umbau 2. Hockeyspielfeld

Entwurf

Ballf tz : au
- nahe 00 = - en ee BLATTGR: DIN AI BLATTNR.: 2.0 PROJEKT NR.: 204 721
Nutzungsartengrenz& i en & >,
auf vorhandener auf vorhandener

im Bebauungsplan Zaunflücht Zaunflucht

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8017 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3046/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbau eines Hockeyspielfeldes auf dem Vereinsgelände des Marienburger Sport-Club 
1920 e.V. in Köln-Rodenkirchen, Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans 
gem. § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Umbau des Hockeyspielfeldes auf 
dem Vereinsgelände des Marienburger Sport-Club 1920 e.V. in Köln-Rodenkirchen.  
einverstanden.  
Er widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschafts-
plans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht. 
 
Alternative:  
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der beabsichtigten Befreiung von 
den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG). 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Marienburger Sport-Club 1920 e. V. (MSC) befindet sich im Bezirk Rodenkirchen, im Sü-
den der Stadt Köln. Die Zufahrt zum Vereinsgelände erfolgt über die Schillingsrotter Straße. 
Das ca. 4,6 Hektar große Gelände verfügt über mehrere Tennisaußen und -hallenplätze sowie 
zwei Hockeyspielfelder. Eines der Felder ist mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet, wäh-
rend das andere mit einem Sportrasen hergestellt wurde. Nun plant der MSC das bestehende 
Sportrasenspielfeld ebenfalls in ein Kunststoffrasenspielfeld umzubauen. 
 
Das Sportrasenspielfeld ist aufgrund seiner Beschaffenheit für Trainingszwecke derzeit nicht 
geeignet. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl im Hockeybereich muss der MSC daher zusätzli-
che Trainingsflächen bei anderen Sportvereinen anmieten, sodass insbesondere für Kinder 
und Jugendliche Fahrdienste organisiert werden müssen. Durch den Umbau soll vor Ort das 
Trainingsangebot für zahlreiche Mannschaften erhöht werden. 
 
Es ist geplant, auf dem vorhandenen Sportrasenspielfeld mit den Abmessungen von ca. 91 
Metern Länge und 55 Metern Breite einen Kunststoffrasenbelag mit entsprechender Unterbau-
konstruktion (siehe Anlage 4) zu errichten. Das abfließende und versickernde Regenwasser 
wird der vorhandenen Muldenversickerung zugeführt. Im Gegensatz zu Fußballspielfeldern 
werden für den niederflorigen Kunststoffbelag keine Füllstoffgranulate eingesetzt. Gleichzeitig 
soll zur Minimierung der Umweltauswirkungen ein klimaneutral hergestellter Kunststoffrasen 
verwendet werden, der als Pilotprojekt erstmals im Kölner Stadtgebiet zum Einsatz käme. 
 
Das Hockeyspielfeld soll eine LED-Beleuchtungsanlage erhalten. Zu diesem Zweck werden 
insgesamt sechs neue Beleuchtungsmasten errichtet. Dabei werden die drei bereits vorhan-
denen Masten zwischen den Spielfeldern ersetzt, sodass sie zukünftig für beide Spielfelder 
genutzt werden können. Die Lichtpunkthöhe beträgt 16 Meter. Es werden LED-Leuchten mit 
einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin verwendet. 
 
Die Baustellenzufahrt soll über einen von der Industriestraße bis unmittelbar an die östliche 
Grenze des Sportgeländes heranreichenden Wirtschaftsweg erfolgen. Für die Zufahrt zum 
Gelände des MSC müssen im nordöstlichen Bereich des Spielfelds zwei Bäume gefällt wer-
den. Für die Fällung ist eine Genehmigung zur temporären Waldumwandlung bei dem Regio-
nalforstamt Rhein-Sieg-Erft (Wald und Holz NRW) zu beantragen. Nach Abschluss der Bau-
maßnahme wird die Baustellenzufahrt zurückgebaut und die Waldfläche wiederhergestellt. 
 
Das Gelände des MSC liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 
69389/02, der für den Vorhabensbereich eine private Grünfläche mit der Zweckbindung „Ho-
ckeyplätze“ festsetzt. Der Umbau der Sportrasenfläche ist aus planungsrechtlicher Sicht zu-
lässig und bauordnungsrechtlich verfahrensfrei.

3 
Gleichzeitig befindet sich das Gelände im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschafts-
plans der Stadt Köln, der dort das Landschaftsschutzgebiet L19 „Friedenswald, Forstbotani-
scher Garten und Grünverbindungen um Hahnwald“ festsetzt.  
 
Gemäß § 7 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW kann sich ein Landschaftsplan 
unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf Flächen erstrecken, die gemäß § 9 
Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan als öffentliche oder private Grünflä-
che festgesetzt wurden. Demnach gelten die Ge- und Verbote des Landschaftsplans trotz 
rechtskräftigem Bebauungsplan weiterhin.  
 
Eingriff / Kompensation: 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, daher ist die 
naturschutzfachliche Eingriffsregelung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nicht anzu-
wenden.  
Für das Vorhaben wurde dennoch ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Stand 13. Okto-
ber 2025, siehe Anlage 1) eingereicht. Darin werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten 
Wirkungen des Vorhabens hinsichtlich der Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft ge-
prüft und Vermeidungsmaßnahmen abgeleitet. 
 
Artenschutz 
Die neue LED-Beleuchtungsanlage wird mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin hergestellt. 
Die Beleuchtung ist auf den Bereich des Spielfelds beschränkt, eine Abstrahlung nach oben 
oder zur Seite erfolgt nicht. Dadurch wird eine Beeinträchtigung der umliegenden Gehölzflä-
chen verhindert. Die Beleuchtungsdauer wird auf das notwendige Maß begrenzt. Zudem müs-
sen die Leuchtgehäuse staubdicht gegen das Eindringen von Insekten abgeschirmt werden.  
Sie dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Da auch die älteren 
Strahler des bestehenden Spielfelds modernisiert werden, werden die Auswirkungen auf 
nachtaktive Tiere minimiert. Da auf der Anlage bereits Spielbetrieb herrscht, sind durch den 
Umbau keine erheblichen neuen Störwirkungen zu erwarten. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Dem Vorhaben stehen diverse Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes entgegen. Ins-
besondere ist verboten, bauliche Anlagen, Wege, Plätze, Zäune etc. zu errichten, Leitungen 
zu verlegen, die Beseitigung und Beeinträchtigung von Vegetation sowie Bodenveränderun-
gen vorzunehmen. 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetzes eine Be-
freiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol-
cher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung 
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land-
schaftspflege vereinbar ist. 
Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des MSC ist eine intensivere Nutzung der vorhandenen 
Sportplätze erforderlich. Aufgrund seiner Beschaffenheit ist dies auf dem Sportrasenplatz je-
doch nicht möglich. Der MSC möchte auch zukünftig ein sportliches und gesellschaftliches 
Angebot schaffen, in dem Aspekte wie Gesundheit und Fitness, aber auch Jugendförderung, 
Gemeinschaft, Ehrenamt und Engagement altersübergreifend vermittelt werden. 
 
Das öffentliche Interesse einer zeitgemäßen Ausübung des Hockeysportes unter den vorge-
nannten Aspekten überwiegt damit gegenüber dem Interesse, dass die Verbote des Land-

4 
schaftsplans in den Landschaftsschutzgebieten eingehalten werden. Dabei ist auch von Be-
deutung, dass Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur und Landschaft so weit wie mög-
lich vermieden werden. 
 
Somit kann aus Sicht der Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 
BNatSchG erteilt werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitek-
ten, Stand 13.10.2025) 
 
Anlage 2: Objektbeschreibung 
 
Anlage 3: Lageplan 
 
Anlage 4: Querschnitt Unterbau

Beratungsverlauf (1)

24.11.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3046/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.10.2025
Erstellt
24.10.2025 11:35