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4212/2022

Städtebauliches Planungskonzept (VEP) Lerchenweg/Schaffrathsgasse Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (VEP)

Beschlussvorlage Ausschuss 23.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2023, TOP 10.3

Anlage 3 - Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 - Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 5 - Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB

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Anlage 6 - Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB

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Anlage 8 - Protokoll zur Jurysitzung

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Anlage 9 - Anmerkungen zu den Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung

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Anlage 7 - Wettbewerbsergebnisse

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 10- Auszug Beschlussprotokoll 10.2 SteA 02.02.2023

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Anlage 3 - Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung

879 Zeichen

Dieser Plan gilt im Zusammenhang mit der gesamten aktuellen Planung! Die Hinweise und Legenden auf den Grundrissen sind zu beachten!
2212_Lerchenweg
  / M
1:1000
2212_A_V_LP_00-02
Lageplan Vorgabenbeschluss
Städtebauliche Anpassung
Status Index Datum Änderung
Vorentwurfsplanung
Auslobung zur Mehrfachbeauftragung - "Lerchenweg/Schaffrathsgasse" , Köln Bocklemünd  |  04.04.2022    11
Öffentlicher
Spielplatz
2 Stp
. Carsharing
8 Fahrrad Stp
.
Kita
ZufahrtTiefgarage
ZufahrtTiefgarage
III
III+I
III+
III+
III+
III+
III+
IV
2 Stp
. Kita
Privater
Spielplatz
PrivaterSpielplatz
PrivaterSpielplatz
8 Fahrrad Stp
.
Carsharing
6 Fahrrad Stp
.
Außenfläche Kita
PrivaterSpielplatz
Lage Gebäude gemäß
städtebaulichen Entwurf als
Grundlage für den WeƩbewerb
Lage Gebäude für
Vorgabenbeschluss
Außenflächen
Zuwegung SchemaƟsch
Stellplätze oberirdisch
IV
IV
IV
IV
IV
II
N
00 13.12.2022 Anlage 3

Anlage 4 - Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach

12756 Zeichen

Anlage 4

Digitale Bürgerbeteiligung – Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln 
Bocklemünd/Mengenich 
 
Gesammelte (projektbezogenen) Fragen aus dem Live-Stream: 
 
1. NN möchte anmerken, dass ruhig mehr als vier Etagen gebaut werden können. Es herrscht 
Wohnungsnot und man könnte zumindest fünf Etagen plus ein Staffelgeschoss bauen. 
 
Die geplante bauliche Höhe wird von der Verwaltung als verträglich für die umgebende 
städtebauliche Struktur angesehen. Eine Erhöhung der Gebäude hätte einen direkten Einfluss auf 
die geplante Anzahl von Wohneinheiten sowie die Flächen, welche für Stellplätze und Freiflächen 
vorgehalten werden sollen. Eine über die vorgestellte Planung hinausgehende Verdichtung, wird 
als nicht zielführend und unverträglich für die umgebenden Strukturen angesehen. 
 
2. NN fragt nach, wie sichergestellt wird, dass die Bewohner des neuen Quartiers auch die zugrunde 
gelegte Nachhaltigkeit leben. 
 
Eine Vielzahl der vorgestellten Belange in Bezug auf die Nachhaltigkeit werden im Rahmen der 
Bauausführung sowie während des Betriebes durch die Vorhabenträgerin sichergestellt (z. B. 
Energiegewinnung durch Solaranlagen).  
Das ergänzende Mobilitätskonzept soll durch umfangreiche sowie attraktive Maßnahmen in 
Bezug auf eine nachhaltige Mobilität, die Akzeptanz der Anwohner steigern. 
 
3. NN fragt nach, wie sich die soziale Förderung der Wohnungen auf den Mietspiegel der 
Umgebung auswirken wird? 
 
Hierzu können keine Aussagen gegebene werden. Ziel der Planung ist es mindestens, 30% 
geförderten Wohnraum gemäß dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln zur Verfügung 
zu stellen. Ein Bezug zum Mietspiegel der Umgebung kann nicht erkannt werden. 
 
4. NN regt an, eine möglichst große Quartiersgarage zu bauen, damit Anwohner und auch Besucher 
aus der Umgebung dort parken können. 
 
Im Rahmen der weiteren Planung wird in Bezug auf die Stellplatzsatzung der Stadt Köln sowie 
unter Berücksichtigung des zu erarbeiteten Mobilitätskonzeptes, die notwendige Anzahl an 
Stellplätzen innerhalb der Tiefgarage vorgesehen. Eine genaue Angabe zur Anzahl kann erst im 
Rahmen des weiteren Verfahrens gegeben werden. Es wird jedoch gesondert angemerkt, dass 
die geplante Tiefgarage nur für die Anwohner des Plangebietes zur Verfügung stehen soll. 
 
5. NN fragt nach, inwieweit die Hintergärten der Häuser am Lerchenweg beeinflusst werden? 
Können dort Garagen bzw. Zufahrten und Tore zur neuen Straße angeschlossen werden? 
 
Es wird angemerkt, dass die neu geplanten Gebäude die bauordnungsrechtlichen 
Abstandsflächen zu den Grundstücken in der Umgebung einhalten werden und hierdurch ein 
Sozialabstand gewährleistet wird. Eine Anbindung von Garagen, Zufahrten und Toren in diesem 
Bereich, ist nicht Gegenstand der Planung. 
 
6. NN fragt nach, ob eine Bäckerei oder ein Kiosk auf dem Grundstück geplant sind? 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt sind für das Plangebiet lediglich eine Wohnnutzung sowie eine 
Kindertagesstätte geplant. Die Aufnahme von ergänzenden Nutzungen in Form einer Bäckerei 
bzw. eines Kiosks können im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden bzw. im Rahmen des 
nachfolgenden Wettbewerbsverfahrens thematisiert werden.

2 
 
7. NN fragt nach, welche "Normstraßen-Situation" der Einstufung des Verkehrsaufkommens 
zugrunde liegt? Beispielsweise ist eine Rechtsabbieger-Situation in der Praxis anders als eine 
Linksabbieger-Situation. Gibt es eine Angabe zur Straßenbreite? Es wird auf den "Flaschenhals" 
im Bereich der Schaffrathsgasse hingewiesen. Wie schlägt sich dieser in der Einstufung und 
Bewertung (A-B-C-D-F) nieder? Gibt es hierzu öffentlich zugängliche Informationen? 
 
Nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt06) der FGSV sind einstreifige 
Fahrbahnverengungen an Zwangspunkten auf einer Länge bis 50 m bis etwa 250 Kfz/h bei Sicht 
auf den Gegenverkehr möglich. Die Breite der Fahrbahn innerhalb der Engstelle ist dabei so zu 
bemessen, dass sie sich von der Breite der zuführenden Fahrbahn erkennbar unterscheidet. 
Diese Anforderungen werden hier erfüllt.  
Eine verträgliche Querschnittsbelastung für die Schaffrathsgasse als Wohnstraße liegt bei 
maximal 400 Kfz/h. 
Die Verkehrsstärke auf der Schaffrathsgasse ist mit gut 60 Kfz/h heute vergleichsweise sehr 
gering belastet, so dass auch mit den zusätzlich zu erwartenden Verkehren diese 
Belastungsgrenzen nicht erreicht werden.  
 
8. NN fragt nach, ob die Müllabfuhr, die dreimal in der Woche in der Schaffrathsgasse unterwegs 
ist, berücksichtigt wurde? 
 
Die das Gebiet betreffenden Liefer- und Wirtschaftsverkehre (z. B. Müllabfuhr) wurden im 
Rahmen der Verkehrserhebung berücksichtigt. 
 
9. NN ist Anwohnerin/Anwohner und möchte wissen, ob es Maßnahmen zum Lärmschutz während 
der Bauzeit geben wird. 
 
Das Verfahren bzw. Projekt steht noch am Anfang und es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 
Überlegungen zum Lärmschutz während der Bauphase. Es wird jedoch ein Baustellenkonzept 
geben, welches unter anderem die Baustellenverkehre koordiniert und damit eine 
Verkehrslärmbelastung für die Anwohner nach Möglichkeit reduziert. 
 
10. NN fragt nach, wie die Handy-Antennen-Versorgung sichergestellt wird, wenn der Schornstein 
entfällt. 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens, werden auch betroffene Telekommunikationsanbieter 
beteiligt. Eine Berücksichtigung dieser Belange erfolgt im weiteren Verfahren. 
 
11. NN fragt nach, wie die geplanten Geschosshöhen zu der dörflichen Struktur passen? Warum ist 
keine Abstufung zu den Gärten an der Schaffrathsgasse und dem Lerchenweg geplant? 
 
Die Verwaltung sieht in diesem Bereich eine viergeschossige Bebauung als verträglich, auch im 
Hinblick auf die vorhandene Siedlungsstruktur. Ergänzend wird auf das Qualifizierungsverfahren 
verwiesen, welches im Rahmen des weiteren Verfahrens durchgeführt wird. Ziel ist es, den 
geplanten Hochbau sowie die Freiräume zu qualifizieren und ein stimmiges Gesamtbild 
hinsichtlich einer viergeschossigen Bebauung zu realisieren. Ein anderer Teilaspekt ist der 
während der Bürgerbeteiligung angesprochene Wohnraumbedarf, welcher nicht nur in Köln 
herrscht. Die wenigen Flächen in Innenstadtnähe, sollen auch unter dem Aspekt der 
Nachhaltigkeit möglichst effektiv genutzt werden. Dies geht auch mit einer höheren Verdichtung, 
nicht nur in Köln, einher.

3 
 
12. NN merkt an, dass die Knotenpunkte am Militärring und der Venloer Straße entscheidend für das 
Verkehrskonzept sind und diese nicht baulich geändert werden können. Es wird die Installation 
von Blitzanlagen zur Verkehrskontrolle angeregt.  
 
Die an den beiden genannten Knotenpunkten bestehenden Probleme sind Bestandsprobleme. 
Die zusätzlich zu erwartenden Verkehre sind mit 10 Kfz-Fahrten an der Venloer Straße und 
maximal 14 Kfz-Fahrten an der Militärringstraße jeweils in der Spitzenstunde anteilig so gering, 
dass sich die Situation kaum merklich verschlechtert.  
Trotzdem wird das Verkehrsgutachten auf diese Probleme eingehen und in Zusammenarbeit mit 
der Stadt Köln versuchen, eine Lösung zu finden. 
 
13. NN fragt nach, warum die Parkraumsituation nachmittags an einem Werktag beurteilt wurde? 
Die Auslastung sollte gemessen werden, wenn sich die Menschen im Wohngebiet aufhalten. 
 
Die stichprobenhafte Parkraumerhebung zeigt eine Parkraumauslastung von 85% bis 90%. Dies 
bedeutet eine hohe Auslastung des Parkraumangebotes und dass es im Straßenraum so gut wie 
keine Reserven mehr gibt. Die Aussage, dass es im Straßenraum so gut wie keine Reserven mehr 
gibt, wird sich auch abends oder früh morgens ergeben. 
 
14. NN fragt nach, wann ein fertiges Verkehrskonzept vorgelegt wird? Gibt es ausreichend Stellplätze 
für die Zahl der Wohneinheiten, wenn man bedenkt, dass ein Haushalt im Schnitt über 1,5 Autos 
verfügt?  
 
Das Verfahren bzw. Projekt steht noch am Anfang und es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein 
finalisiertes und endabgestimmtes Verkehrskonzept. Grundlage für das Verkehrskonzept werden 
die Ergebnisse des nachgelagerten Qualifizierungsverfahrens sowie die Ergebnisse des 
abgestimmten Mobilitätskonzeptes sein. Anschließend wird das Verkehrskonzept fortgeführt und 
mit den entsprechenden Fachdienststellen der Verwaltung finalisiert. Das Gutachten wird dann 
im Rahmen der Offenlegung öffentlich ausgelegt und wird für alle Interessenten zugänglich sein.  
 
15. NN fragt nach, ob es öffentliche Ladestationen für Elektroautos geben wird? 
 
Die Vorhabenträgerin befindet sich im Austausch mit unterschiedlichen Anbietern. Einer dieser 
Anbieter hat bereits Bereitschaft bekundet, sein Einzugsgebiet nach Bocklemünd hin zu 
erweitern und nach Realisierung des Vorhabens eine stationäre Car-Sharing-Station auf dem 
Grundstück einzurichten. Die Bereitstellung von öffentlichen Ladestationen wird im Rahmen des 
weiteren Verfahrens geprüft. 
 
16. NN fragt nach, ob sich Gedanken zur Abgeschlossenheit des Areals und zur Menge der 
Wohneinheiten gemacht wurden? Es werde eine Ghetto-Bildung befürchtet.  
 
Die Lage innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur sowie die Dimensionierung des 
Vorhabens werden als verträglich angesehen. Eine Isoliertheit kann nicht erkannt werden, 
vielmehr ist die Verwaltung der Meinung, dass sich das geplante Vorhaben in die vorhandenen 
Strukturen integriert. Die Bedenken in Bezug auf eine "Ghetto-Bildung" werden für das 
vorliegende Grundstück nicht geteilt. 
 
17. NN merkt an, dass auf Höhe der Schaffrathsgasse 1 die Bürgersteigbreite lediglich 50 cm, 
gegenüber 60 cm beträgt. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator müssen jetzt schon auf die 
Straße ausweichen, welche selbst nur 3,26 breit ist. Bei einem zu erwartenden viel höheren 
Verkehrsaufkommen durch 160 zusätzliche Wohneinheiten in der Straße, wäre die Frage, wie 
diese jetzt schon schwierige Situation gelöst werden kann?

4 
 
Die hier angesprochenen Probleme sind Bestandsprobleme. Es wird in der Spitzenstunde mit 
maximal 24 Kfz/h zusätzlich gerechnet.  
Trotzdem wird das Verkehrsgutachten auf diese Probleme eingehen und in Zusammenarbeit mit 
der Stadt Köln versuchen, eine Lösung zu finden. 
 
18. NN merkt an, dass das Kraftfahrzeugbundesamt für das Jahr 2017 durchschnittlich 1,14 Kfz pro 
Haushalt ermittelt hat. Wieso sind bei diesem Projekt sehr viel weniger Stellplätze vorgesehen 
und wo sollen die weiteren Fahrzeuge parken? 
 
Im Rahmen der weiteren Planung werden in Bezug auf die Stellplatzsatzung der Stadt Köln sowie 
unter Berücksichtigung des zu erarbeiteten Mobilitätskonzeptes, die notwendige Anzahl an 
Stellplätzen innerhalb der Tiefgarage vorgesehen. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen wird in 
Abstimmung mit der Verwaltung ermittelt. 
 
19. NN möchte wissen, wo die Schulplätze im Primar- und Sekundarbereich herkommen sollen, die 
zweifelsohne zeitnah gebraucht werden? Die angrenzenden Schulen seien bereits jetzt voll 
ausgelastet. Wird der gleiche Fehler wie in Widdersdorf gemacht, einen Stadtteil (hier ein 
Wohnkomplex) zu bauen, ohne auf die Schulplätze zu achten? 
 
Im Rahmen des Verfahrens wurden auch die entsprechenden Dienststellen in Bezug auf die 
Schulentwicklungsplanung beteiligt. Die nächstgelegenen Schulen für das Plangebiet sind die KGS 
Mengenicher Straße und die GGS Görlinger Zentrum. Beide Schulen verfügen über ausreichend 
Kapazitäten, um die zu erwartenden Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.  
 
20. NN merkt an, das die derzeitige Verkehrssituation äußerst kritisch zu bewerten sei. Wie soll diese 
geändert werden, wenn nicht einmal der „Nicht-Anlieger-Verkehr“ in den Stoßzeiten kontrolliert 
wird, der die Ampelkreuzungen auf der Venloer Str. und dem Militärring umfährt? 
 
Dass Problem mit dem Durchgangsverkehr oder „Nicht-Anlieger-Verkehr“ ändert sich durch das 
neue Bauvorhaben nicht. Der Ziel- und Quellverkehr für das Gebiet nimmt leicht zu. Der Verkehr 
im Untersuchungsgebiet bleibt jedoch auf einem verträglichen Niveau. Auf die 
Bestandsprobleme an den Knotenpunkten Venloer Straße und Militärringstraße wird das 
Verkehrsgutachten eingehen und in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln versuchen, eine Lösung 
zu finden. 
 
 
21. NN fragt nach, wie mit den Abgasen der abfahrenden Autos (ca. 100 Fahrzeuge) jeden Morgen 
aus der Schaffrathsgasse umgegangen werden soll? 
 
Das Plangebiet liegt inmitten einer Wohnbaufläche sowie in der unmittelbaren Nähe des 
Lerchenwegs und der Schaffrathsgasse, welche als Frischluftschneisen fungieren. Auf Grund der 
geringen Mehrbelastung ist eine Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe unwahrscheinlich.  
 
22. NN fragt nach, ob die postalisch zur Verfügung gestellten Fragen an Herr Spelthann angekommen 
sind? 
 
Die im Vorfeld der Veranstaltung zugeschickten Stellungnahmen bzw. Anregungen werden 
gebündelt und im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt.

Beschlussvorlage Ausschuss

8883 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 4212/2022 
Freigabedatum 23.12.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (VEP) Lerchenweg/Schaffrathsgasse  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (VEP)  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetz-
buch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli-
maschadgases werden geprüft. 
Die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien zum Klimaschutz kom-
men zur Anwendung. Hieraus ergibt sich entsprechend das Gutachtenerfordernis, welches 
noch final einer Prüfung unterzogen wird. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer-
den verschiedene Umweltgutachten erstellt, die zurzeit erarbeitet werden.  
Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu voraussicht-
lich folgenden Themen erarbeitet: 
 
 Verkehrsgutachten 
 Artenschutzprüfung 
 Lärmgutachten 
 Luftschadstoffe 
 Grünordnungsplan  
 Niederschlagsentwässerungskonzept (inkl. Überflutungsnachweis) 
 Verschattungsuntersuchung 
 Erschütterungsuntersuchung 
 Boden- und Altlastenuntersuchung 
 
Würde die Planung nicht umgesetzt, würden sich keine Veränderungen der Klimabilanz erge-
ben. Allerdings würde dann das städtebauliche Ziel, dort Wohnen sowie eine Kindertages-
stätte zu schaffen, nicht erreicht werden.  
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.05.2020 die Einleitung des vorhabenbezo-
genen Bauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB –
Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich beschlossen (Ses-
sion-Nr. 0240/2020).  
 
Die Vorhabenträgerin PE Lerchenweg GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem Grundstück im 
Stadtteil Bocklemünd in der Innenlage zwischen Lerchenweg, Schaffrathsgasse und Militär-
ringstraße Wohnungsbau zu errichten. Geplant ist der Neubau von Geschosswohnungsbau 
mit insgesamt circa 160 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich geförderten Wohnungen sowie 
einer dreigruppigen Kindertagesstätte. Derzeit ist das knapp 1,3 ha große Plangebiet zu gro-
ßen Teilen versiegelt und mit Gewerbebauten bebaut. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 
15.06.2021 nach Modell 2 (Abendveranstaltung) als Livestream statt. Die Bürgerinnen und

3 
Bürger hatten die Möglichkeit per Chat Fragen zu stellen. Daran anschließend gab es die 
Möglichkeit, bis einschließlich 05.07.2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. 
 
Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 4 beigefügt. Es sind 34 schriftliche 
Stellungnahmen eingegangen. In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangen Stellung-
nahmen wurde im Wesentlichen Folgendes vorgetragen:  
 
Erschließungssituation/Verkehr: 
- Forderung einer verbesserten Erschließungs- und Eingangssituation in das Quartier  
- Maßnahmen gegen das bereits hohe Verkehrsaufkommen und damit verbundene 
Stellplatzkonflikte rund um das Plangebiet  
- Erarbeitung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes 
- Forderung einer neuen Verkehrserhebung 
 
Städtebauliches Konzept: 
- Reduzierung der viergeschossigen Riegelbebauung 
- Anpassung der Bauweise und Bebauungshöhe entsprechend dem umliegenden dörfli-
chen Charakter  
 
Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung 
im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 5 dargestellt. 
 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin von März bis Juni eine 
Mehrfachbeauftragung mit mehreren geeigneten Büros durchgeführt, um speziell den Hoch-
bau und den Freiraum zu qualifizieren. Dabei wurde das städtebauliche Konzept von astoc ar-
chitects and planners als Grundlage verwendet, welches im Rahmen des Aufstellungsbe-
schlusses bereits in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt erstellt wurde. Die inhaltlichen 
Anmerkungen und Hinweise der Beteiligung wurden im Rahmen der Auslobungsunterlagen 
bereits berücksichtigt. Als Siegerentwurf ist das städtebaulich-freiräumliche Konzept von 
&MICA (ehem. Michels Architekten) hervorgegangen. Den Empfehlungen der Jury wurde zu 
großen Teilen zugestimmt und das Konzept entsprechend überarbeitet. Vereinzelten Empfeh-
lungen der Jury wurde hingegen nach Prüfung nicht gefolgt (s. Anlage 9). Das vorliegende 
und als Anlage 2 beigefügte städtebauliche Konzept bildet nun die Grundlage für das Bebau-
ungsplanverfahren. 
 
Weiterführung des Verfahrens/Änderungen der Planung 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine zweieinhalb- bis viergeschossige Bebauung 
vor. An der östlichen Grundstücksgrenze zum Militärring hin ist ein viergeschossiger und nur 
noch 125 Meter langer Gebäuderiegel geplant, der als Lärmschutzwand fungieren soll. West-
lich der geschlossenen viergeschossigen Bebauung werden insgesamt sieben Solitärbauten 
mit maximal drei Vollgeschossen  plus Staffelgeschoss entstehen. Die Solitärbauten gruppie-
ren sich dabei um einen zentralen Quartiersplatz. Im Vergleich zum Konzept aus dem Einlei-
tungsbeschluss wurden die Gebäudekörper der Solitärbauten leicht gedreht, wodurch neue 
qualitätsvolle Räume in Form von Kleinkinderspielplätze entstehen. Die Kindertagesstätte liegt 
im Süden des Plangebietes. 
 
Das Konzept sieht eine Erschließung über den Lerchenweg und die Schaffrathsgasse vor, wo-
bei der individuelle Autoverkehr an den beiden Eingängen zum neuen Quartier in die vorgese-
henen Tiefgaragen geleitet werden soll, sodass im Inneren ein möglichst autofreies Quartier 
entsteht. Fahrradstellplätze werden sowohl in den Tiefgaragen als auch an gesammelten 
Stellflächen an den Eingangsbereichen verortet. Als Mittelpunkt des neuen Quartiers soll ein 
zentraler Platz entstehen, der als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen wird, aber auch als Auf-
enthalts- und Erholungsfläche für das gesamte Quartier dienen soll. Alle Wegeverbindungen 
innerhalb des Plangebiets werden sowohl für den öffentlichen Rad- als auch für den Fußver-
kehr durchlässig geplant.  
 
Kooperatives Baulandmodell  
Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bau-
landmodell unterschrieben. Es ist ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen ge-

4 
plant. Die Mehrbedarfe nach kooperativem Baulandmodell für öffentliche Spielplatzflächen be-
laufen sich auf ca. 735 m² und werden flächenmäßig vollständig im Plangebiet abgedeckt. 
 
Verwaltungsvorschlag  
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An-
lage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be-
rücksichtigen. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1  Geltungsbereich  
Anlage 2  Städtebauliches Planungskonzept  
Anlage 3  Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem 
Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 4  Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 BauGB)  
Anlage 5  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB  
Anlage 6  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei-
tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 
§ 4 Absatz 1 BauGB 
Anlage 7  Wettbewerbsergebnisse 
Anlage 8 Protokoll zur Jurysitzung 
Anlage 9 Anmerkungen zu den Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung

Anlage 2 - städtebauliches Planungskonzept

836 Zeichen

Hinweise
Dieser Plan gilt im Zusammenhang mit der gesamten aktuellen Planung!
Die Hinweise und Legenden auf den Grundrissen sind zu beachten!
Höhenlage 46,17 2212_Lerchenweg
  / M 1:500
2212_A_V_LP_00-01
Lageplan Vorgabenbeschluss
07.12.2022
Index Status Datum Änderungen Bearb. Gepr. Vorentwurfsplanung
Scha
ffrathsgas
se
Lerchenweg
Grubenchers
traße
Militäringstraße
Haus A
Haus
B
Haus
C
Haus
D
Haus
F
Haus
G
Haus
H
Haus
E
Haus
I
Haus
J
Haus
K
Haus
L
Haus
M
Kita
öffentlicherSpielplatz
privaterSpielplatzprivaterSpielplatz
privaterSpielplatz
Außen
fläche
Kita
1
2
3
4
1
2
3
III+
II
III+
III+
III+
III
I
III+
III+
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Kita
Carsharing
8F.Stpl
.
Zufahrt Tiefgarage
Müllsammelstelle
ZufahrtTiefgarage
Carsharing
28 Fahrrad Stp
.
6F.Stpl
.
Spielplatz
Paketsta
Ɵon
N
00 07.12.2022 Jury Bearbeitungshinweise eingearbeitet
Anlage 2

Anlage 5 - Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB

52018 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-
Bocklemünd eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 
15.06.2021 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Es sind 34 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.06.2021 bis 
zum 05.07.2021 eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Stand 15.11.2022 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berück- 
sichtigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Verdichtung Nutzungsmix 
Ob zwischen dem Lärmschutzriegel und den drei östlichen 
Punkthäusern wirklich das Aufeinandertreffen von vier 
Vollgeschossen zielführend sei, werde bezweifelt. Es werde für 
kritisch gehalten, die größte Dichte dort herzustellen, wo 
vermutlich der geförderte Wohnungsbau entstehe.  
Es wird angeregt die 30% geförderten Wohnungsbau auf die 
Einkommensgruppen A und B zu verteilen. Darüber hinaus wird 
angeregt, dass die verbleibenden Wohnungen nicht 
ausschließlich als Eigentumswohnungen geplant werden. 
Kenntnisnahme 
Kenntnisnahme 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die städtebauliche Verträglichkeit 
wurde im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens durch den prämierten Sieger-
Entwurf aufgezeigt und wird von der Verwaltung sowie der Politik mitgetragen. 
Zwar wird der geförderte Wohnungsbau, wie von der Einwenderin bzw. dem 
Einwender korrekt benannt, innerhalb des Lärmschutzriegels verortet, dieser ist 
jedoch nicht anhand der architektonischen Qualität ablesbar. Eine einheitliche 
Ausgestaltung des geförderten sowie des freifinanzierten Wohnungsbaus war 
Bestandteil der Auslobung und wurde im Rahmen des Verfahrens aufgezeigt  bzw. 
geprüft.  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gemäß der fortgeschriebenen 
Fassung des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln, welche am 04.04.2017 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen und am 10.05.2017 im Amtsblatt bekannt 
gemacht wurde werden 30% der Geschossfläche Wohnen im Segment des 
geförderten Wohnungsbaus geplant. Eine Berücksichtigung dieses Anteils wurde 
im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens aufgezeigt. Die Sicherung des 
erforderlichen Anteils wird im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt.  
Anlage 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 2 von 19 
Eine Kita sollte nicht optional sein, sondern zwingend umgesetzt 
werden. Es mangelt in Alt-Bocklemünd insbesondere an 
Kinderbetreuung U3. Der Fokus sollte entsprechend auf U3 
liegen. Alternativ wäre eine Großtagespflege denkbar. 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Die dreigruppige Kindertagesstätte ist mittlerweile nicht mehr optional. Die Planung 
der Kindertagesstätte wurde zusammen mit der Kindergartenbedarfsplanung 
abgestimmt und ist fester Bestandteil des aktuellen Planungskonzeptes. Eine 
Berücksichtigung erfolgte auch im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens. Der 
Stellungnahme wurde insoweit gefolgt. 
1.2 Verkehr/Erschließung/Infrastruktur 
Die Nadelöhrerschließung sei für ein Quartier dieser 
Größenordnung schon aus Adressbildungsgründen unglücklich. 
Es sollte dringend überlegt werden, ob sich dieses Nadelöhr 
nicht erweitern lasse zum Beispiel durch einen Verzicht auf den 
kleinen 2-geschossigen Blockrand an der Schaffrathsgasse 
oder durch eine weitere Fußgänger-Verwebung mit dem 
Ortskern in Richtung Grubenbecherstraße durch Arrondierung 
des "Abbruchhauses" Lerchenweg Hausnummer 22. 
 
Es wird um Angabe gebeten, wie die Anzahl der notwendigen 
Stellplätze ermittelt wird. Aufgrund der direkten Nähe zur 
Stadtbahnlinie sei eine deutliche Reduzierung des 
Stellplatzschlüssels (unter 1:1) denkbar. Im freifinanzierten 
Bereich sollte ein Stellplatzschlüssel von mindesten 1:1 
umgesetzt werden. Im öffentlichen Bereich gibt es keine 
weiteren Stellplätze, welche von den neuen Bewohnern genutzt 
werden könnten. Daher sollten Besucherstellplätze für das neue 
Quartier mitgeplant werden. Die Stellplätze im Außenbereich 
sollten daher unter keinen Umständen auf die notwendigen 
Stellplätze angerechnet oder verkauft/vermietet werden, 
sondern Besuchern und dem Hol-/Bringverkehr der Kita zur 
Verfügung stehen. 
 
Die Verkehrszahlen für das Verkehrsgutachten sollten nicht 
während der aktuellen Corona-Zeit erhoben werden. 
 
 
Die verkehrsplanerische Bestandssituation bzw. die 
Parkplatzsituation wird bemängelt. In der näheren Umgebung 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde eine entsprechende Konzeption 
für die Eingangssituation entlang der Schaffrathsgasse aufgezeigt. Eine 
geschlossene Blockrandbebauung ist nicht mehr Gegenstand der Planung. Im 
Bereich entlang der Schaffrathsgasse wird eine oberirdische Eingangssituation 
geschaffen, welche die Adressbildung sowie die Fußgänger-Verwebung zum 
Quartier hin stärkt. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt. 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren 
Verfahrens werden die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben anhand der am 
17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen und am 22.06.2022 im 
Amtsblatt bekannt gemachte Stellplatzsatzung ermittelt. Der rechnerisch ermittelte 
Bedarf wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung mit der Verwaltung der Stadt 
Köln abgestimmt und innerhalb der Bebauungsplanunterlagen aufgezeigt. Eine 
Abweichung (Stellplatzschlüssel von 1:1) von der Stellplatzsatzung der Stadt Köln 
ist nicht Gegenstand des Verfahrens. 
 
 
 
 
 
 
Die vorliegende Verkehrszählung wurde im Juli 2019 durchgeführt. Eine Zählung 
während der Corona-Zeit und/oder der Ferienzeit liegt nicht vor und wäre auch 
nicht repräsentativ. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt. 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die notwendigen Stellplätze, 
welche durch das Bauvorhaben ausgelöst werden, werden auf dem eigenen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 3 von 19 
des Plangebietes werde der gesamte Bürgersteig als 
Parkplatzfläche genutzt, sodass man mit Kinderwagen nicht 
hindurch kommt und auf die Straße ausweichen müsse. Diese 
Situation dürfe sich nicht zuspitzen. 
 
 
 
 
 
Der Knotenpunkt Venloer Straße, Andreas-Muhr-Straße, 
Freimersdorfer Weg sei genau zu beleuchten. Darüber hinaus 
müsse es ein neues Ampelkonzept geben. Ein Rückstau bis auf 
die Grevenbroicher Straße dürfen unter keinen Umständen 
riskiert werden. Sobald sich am Bahnübergang am 
Freimersdorfer Weg die Schranken schließen, wird die Situation 
verschärft, da die Vielzahl der Einfahrer nach Widdersdorf den 
weiterfließenden Verkehr auf der Venloer Straße blockiert. 
 
 
Um den Verkehr und die Parksituation in den Griff zu 
bekommen muss ein ehrliches Mobilitätskonzept erstellt 
werden. Zudem muss der Lieferverkehr bedacht werden. Daher 
sind unkomplizierte Konzepte umzusetzen, wie zum Beispiel 
eine Quartierspackstation, Lastenradsharing, etc. Zudem 
müssen Tiefgarage und Außenanlagen ausreichend Platz für 
sicheres Abstellen von Fahrrädern auch mit Gespann zu lassen.  
Es sollte überlegt werden, die Tiefgarage bewusst unattraktiv zu 
gestalten (Organisation Treppenhäuser), um die Nutzung des 
Autos zu minimieren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Grundstück nachgewiesen. Diese Vorgabe war Bestandteil des 
Qualifizierungsverfahrens und wurde vom prämierten Siegerentwurf auch 
vollumfänglich berücksichtigt. Der ruhende Verkehr soll vollständig innerhalb der 
Tiefgaragen verortet werden. Ausgenommen hiervon sind die Stellplätze (Hol- und 
Bringverkehr) für die Kindertagesstätte sowie Car-Sharing-Stellplätze, welche 
Bestandteil des Mobilitätskonzeptes sind. Im Rahmen des vertiefenden 
Verkehrsgutachtens wird die Verkehrssituation hinsichtlich der Verbesserung für 
Zufußgehende und Radfahrende in Schaffrathsgasse und Lerchenweg betrachtet. 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die benannten Knotenpunkte 
wurden im Rahmen der vorläufigen Verkehrsuntersuchung in Teilen bereits 
betrachtet. Im Ergebnis wird aufgezeigt, dass es zu keiner wesentlichen 
Verschlechterung der Verkehrsqualität durch das Vorhaben kommen wird. Es wird 
gesondert auf die anschließende Qualifizierung des Verkehrsgutachtens anhand 
der Ergebnisse (z. B. Anzahl Wohneinheiten) aus dem Qualifizierungsverfahren 
verwiesen. Im Weiteren wird das Verkehrsgutachten versuchen auf diese 
Bestandsprobleme einzugehen und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung 
Lösungen aufzuzeigen. 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren 
Verfahrens wird ein entsprechendes Mobilitätskonzept auf Grundlage des 
prämierten Siegerentwurfes erarbeitet bzw. der im Rahmen der frühzeitigen 
Bürgerbeteiligung vorgestellte Stand weiterentwickelt. Die von der Einwenderin 
bzw. dem Einwender benannten Aspekte, wurden im Rahmen des 
Qualifizierungsverfahrens bereits berücksichtigt bzw. in Teilen umgesetzt. Einer 
bewusst unattraktiven Ausgestaltung der Tiefgarage wird jedoch nicht gefolgt. Dies 
wird insbesondere aus brandschutztechnischer Sicht kritisch gesehen. 
1.3 Außenanlagen 
Die Planung von vielen vereinzelten Kleinkinderspielflächen 
wird bemängelt.  
 
Teilweise 
 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurden Aussagen bzw. Vorschläge zur 
Gestaltung sowie zur Verortung der notwendigen Kleinkinderspielflächen getroffen. 
Die Gestaltung und Dimensionierung werden im Rahmen des weiteren Verfahrens 
qualifiziert und mit den entsprechenden Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt.  
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 4 von 19 
1.4 Infrastrukturabgaben 
Nach Kenntnis der Einwenderin bzw. des Einwenders, wird der 
Bauträger im Zuge des städtebaulichen Vertrages und des 
Kölner Baulandmodells Infrastrukturabgaben leisten müssen. Es 
wird nachgefragt, wie sichergestellt werden kann, dass diese 
auch im Stadtteil ankommen und entsprechende 
Kompensationsmaßnahmen (öffentliche Grünflächen, 
Attraktivierung vorhandener Spielplätze, E-Ladestation) 
durchgeführt werden.  
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Inhalte und Vorgaben des 
Kooperativen Baulandmodells, welche durch das Vorhaben tangiert werden (z. B. 
Bedarf einer öffentlichen Spielplatzfläche), werden im Rahmen des städtebaulichen 
Vertrages zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin gesichert. 
1.5 Täglicher Bedarf 
Es wird nachgefragt, welches Einzelhandelskonzept die Stadt 
Köln für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich verfolgt.  
 
Es wird nachgefragt, ob im Bereich der Venloer Straße/A1 vor 
der Tankstelle noch Platz und auch Bedarf für ein 
Fachmarktzentrum sei. Das Görlinger Zentrum müsse 
gemeinsam mit der GAG völlig neu gedacht werden. 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
Die Planung eines Fachmarktzentrums im Bereich der Venloer Straße war nicht 
Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens bzw. des anschließenden 
Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht berücksichtigt werden. Darüber 
hinaus wird angemerkt, dass der benannte Bereich außerhalb des 
Geltungsbereiches liegt. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 
2 
2.1 
Verkehrliche Erschließung 
Es wird auf das hohe Verkehrsaufkommen (morgens / abends) 
im Bestand hingewiesen und auf die hiermit verbundenen 
Rückstaulängen. Noch mehr Verkehr könne Alt-Bocklemünd 
nicht vertragen. Die Anbindung an den Militärring wird kritisch 
gesehen. Es wird angeregt, sich die aktuelle Verkehrssituation 
morgens und nachmittags vor Ort anzusehen. 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verkehrssituation wurde bereits 
im Rahmen der vorläufigen Verkehrsuntersuchung (morgens / abends) betrachtet. 
Im Weiteren wird das Verkehrsgutachten in Bezug auf die Ergebnisse des 
Qualifizierungsverfahrens fortgeschrieben. Im Weiteren wird das 
Verkehrsgutachten versuchen auf diese Bestandsprobleme einzugehen und in 
Zusammenarbeit mit der Verwaltung Lösungen aufzuzeigen. 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
 
2.2 Gebäudehöhen 
Die Höhe (Lärmschutzriegel) der geplanten Bebauung in Bezug 
auf die bestehenden Gebäude wird bemängelt.  
 
Nein 
 
Die geplante Bebauungsstruktur dient auch dem Lärmschutz (Riegelbebauung) 
und staffelt sich nach Westen hin ab. Verwaltung und Politik sehen in diesem 
Bereich eine viergeschossige Bebauung als verträglich an und empfinden die 
Konzeption als harmonische Fortführung der vorhandenen Siedlungsstruktur.  Diese 
Empfehlung wurde vom prämierten Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens 
berücksichtigt und im Rahmen des Entwurfes aufgezeigt. Die Hochbau- und

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 5 von 19 
Freiraumstrukturen wurden qualifiziert sowie ein stimmiges Gesamtbild hinsichtlich 
einer viergeschossigen Bebauung erarbeitet. Eine Diskrepanz zwischen der 
aufgezeigten Planung und dem städtebaulichen Umfeld kann nicht erkannt werden.  
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 
3 
3.1 
Verkehr 
Es wird nachgefragt, wie die neue Zufahrt in das Wohngebiet 
geregelt wird.  
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Um das Quartier möglichst autofrei 
gestalten zu können, sieht der prämierte Siegerentwurf die Erschließung von der 
Schaffrathsgasse sowie dem Lerchenweg vor. Entsprechend befinden sich an 
beiden Eingängen die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage sowie die Mobilitätspunkte 
mit Angeboten zum Car-Sharing. Die Organisation der beiden Ein- und 
Ausfahrtssituationen, wird im Rahmen der Verkehrsuntersuchung detailliert 
betrachtet.  
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
3.2 Stadtteilentwicklung 
Es wird nachgefragt, wer auf politischer Ebene für das 
Stadtteilmanagement verantwortlich sei.  
 
Darüber hinaus wird angefragt, welche Möglichkeiten es gäbe, 
um eine bessere Durchmischung zu erreichen als es zwischen 
Alt-und Neu-Bocklemünd bis heute der Fall ist. 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird angeregt, im Rahmen des Verfahrens ein Angebot für 
alle Bürger (z. B. einen Bürgertreff) zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
  
Das Stadtteilmanagement obliegt der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) sowie dem 
Stadtentwicklungsausschuss. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Fragestellung bezieht sich auf eine 
grundlegende Thematik bzw. Zielstellung der Stadtentwicklung, welche auch im 
Rahmen des Qualifizierungsverfahrens Berücksichtigung fand. Innerhalb der 
Auslobung wurde ein differenzierter Wohnungsmix gefordert, der eine 
Durchmischung des Plangebietes begünstigt. Neben Wohnungen für Familien, 
wurden auch Wohnungsgrößen für Singles eingeplant. Darüber hinaus 
berücksichtigt der prämierte Siegerentwurf eine barrierefreie Erschließung, sodass 
die aufgezeigten Wohnungen auch für ältere sowie Menschen mit Behinderung 
geeignet sind.  
 
Der prämierte Siegerentwurf sieht zum aktuellen Zeitpunkt keine ergänzende 
Nutzung in Form eines "Bürgertreffs" vor. Innerhalb der städtebaulichen Konzeption 
ist jedoch ein entsprechendes Flächenangebot nachweisbar. Im Rahmen der 
weiteren Planung wird in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin sowie der 
Verwaltung eine ergänzende Nutzung in Form eines "Bürgertreffs" geprüft. Der 
Stellungnahme wird teilweise gefolgt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 6 von 19 
Statt eine neue Kindertagesstätte zu planen wird angeregt, die 
bestehende zu erweitern. Darüber hinaus wird nachgefragt, in 
welche Grundschule die Kinder (Bocklemünd, Vogelsang) 
zukünftig gehen sollen. 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird nachgefragt, warum das Gelände nicht für einen 
Schulbau zur Verfügung gestellt wurde (Grundschule). 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Zur bestehenden Kindertagesstätte können im Rahmen des vorliegenden 
Verfahrens keine Aussagen getroffen werden, da diese nicht Bestandteil des 
Gebietes bzw. des Verfahrens ist. Zur Sicherung der notwendigen 
Kindertagesplätze wird jedoch der Neubau einer entsprechenden Kindertagesstätte 
vorgesehen. Der prämierte Siegerentwurf berücksichtigt die Errichtung einer 
dreigruppigen Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes. 
Die nächstgelegenen Schulen für das Plangebiet sind die KGS Mengenicher 
Straße und die GGS Görlinger Zentrum. Beide Schulen verfügen über ausreichend 
Kapazitäten um die erwarteten Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Der 
Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 
 
Im Rahmen der Vorbereitung zum Planungskonzept wurden auch die 
entsprechenden Fachdienststellen der Verwaltung, im vorliegenden Fall zum 
Beispiel die Dienststelle zur Schulentwicklungsplanung, beteiligt. Zusammen mit 
den Fachdienststellen wurden der Bedarf sowie die Eignung der Fläche für eine 
Schulplanung geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es in Bocklemünd bzw. 
Ehrenfeld geeignetere Flächen und Standorte für eine Schulentwicklung gibt. Auf 
Grund dessen wurde in Rücksprache mit dem Vorhabenträger Abstand von einer 
Schulplanung genommen. 
3.3 Bauplanung/Bauausführung 
Es wird nachgefragt, was mit dem Grüngürtel passiert und ob 
Bäume gefällt werden müssen.  
 
 
Es wird nachgefragt, warum ein beschleunigtes Verfahren 
gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird. 
 
 
 
 
Es wird nachgefragt, wie viel höher der viergeschossige Riegel 
in Bezug auf die bestehende Lagerhalle wird und wie viele 
Wohnungen im sogenannten „Lärmschutzregel“ geplant seien.  
Es wird nachgefragt, ob es bereits Überlegungen zur 
Wohnungsgröße gibt (Familien, Einzelpersonen). 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Der Grüngürtel wird durch die Planung nicht tangiert. Er ist auch nicht Bestandteil 
des Geltungsbereiches. Baumfällungen außerhalb des Plangebietes bzw. im 
Bereich des Grüngürtels sind nicht erforderlich. 
 
Das Projekt stellt eine Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. eine 
innerstädtische Nachverdichtung dar. Darüber hinaus liegt die Grundfläche gemäß 
§ 13 a Absatz 1 BauGB unter 20.000 m². Die Voraussetzungen bzw. 
Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Verfahren werden dahingehend 
vollumfänglich erfüllt. 
 
Explizite Angaben zur baulichen Höhe, zum Wohnungsmix sowie zur 
Wohnungsgröße werden im Rahmen des weiteren Verfahrens qualifiziert. Im 
Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde jedoch ein differenzierter 
Wohnungsmix gefordert. Der prämierte Siegerentwurf berücksichtigt diesen 
Wohnungsmix und sieht unterschiedliche Wohnungsgrößen für Singles sowie 
Familien vor.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 7 von 19 
 
 
 
Es wird nachgefragt, ob die Bauplanung und Bauausführung in 
einer Hand liegt. 
 
Es wird nachgefragt, wann der geplante Baubeginn ist und wie 
lange die Bauzeit angesetzt ist. 
 
 
 
Ja 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe auch Stellungnahme 3.2 
 
Planung und Ausführung liegen zum jetzigen Zeitpunkt bei der Vorhabenträgerin. 
 
 
Eine Auskunft zum Baubeginn kann zum derzeitigen Stand nicht gegeben werden. 
Für das Qualifizierungsverfahren sowie das hieran anschließende 
Bauleitplanverfahren werden in der Regel ca. zwei bis drei Jahre benötigt.  
4 
4.1 
Erschließung 
Es werden die im Verkehrsgutachten aufgezeigten Zahlen 
angezweifelt. Die Einwenderin bzw. der Einwender gehe von 
mindestens einer Verdopplung der von BSV angegebenen 
Anzahl der Fahrten aus. Daran wird auch die gute KVB-
Anbindung und das bereits erarbeitete Mobilitätskonzept 
zugunsten von Fahrrädern etc. nichts ändern. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die finale Anzahl der 
Wohneinheiten sowie die hiervon abhängigen Fahrbewegungen und Stellpl ätze 
werden im Rahmen des weiteren Verfahrens ermittelt. Unter Berücksichtigung der 
geplanten Wohneinheiten sowie des Mobilitätskonzeptes werden dann die 
voraussichtlichen Fahrten sowie die erforderlichen Stellplätze im Rahmen des 
Verkehrsgutachtens berechnet. Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender 
benannte Einzelfallbetrachtung ist für die Ermittlung der Fahrten nicht 
repräsentativ. 
  
4.2 Parkraum Situation 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Es wird nachgefragt, was man als Anwohnerin bzw. Anwohner 
tun kann, wenn auf dem eigenen Grund und Boden 
widerrechtlich geparkt werde. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
  
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die Inhalte des vorliegenden Verfahrens 
und kann daher nicht behandelt werden. 
5 Verkehrsaufkommen 
Es wird angemerkt, dass das Verkehrsaufkommen in den 
betroffenen Straßen durch die Neubebauung höher sei wie 
momentan angenommen. Es sei zu beachten, dass der Verkehr 
in Bocklemünd und Mengenich zum größten Teil über zwei 
Straßen abfließt. Es wird angeregt zu prüfen, ob ein direkter 
Anschluss an den Militärring umsetzbar sei. 
 
Nein 
 
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs sowie einer 
zusätzlichen Gleisquerung ist eine direkte Anbindung von der Militärringstraße nicht 
Gegenstand der Planung. Hierdurch würde auch ein umfangreicher Eingriff in den 
vorhandenen Grüngürtel nötig werden. Der Stellungnahme wird insoweit nicht 
gefolgt. 
 
6 Verkehrssituation und Dichte 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 8 von 19 
Die bestehende Wegeverbindung für Fahrradfahrer wird 
kritisiert. Es wäre wünschenswert, wenn sich die 
Bezirksvertretung dieses Problem annehmen würde. Zumal die 
Dringlichkeit noch weiter zunimmt, wenn die 
Radwegeverbindung ausgebaut werde. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
7 
7.1 
Höhe der Bebauung (Lärmschutzriegel) 
Siehe auch Stellungnahme 2.2 
 
Die Ausbildung einer viergeschossigen und 145 Meter langen 
verkehrslärm-abschirmenden Riegelbebauung zur 
Militärringstraße wird kritisch gesehen. Es müsse beziffert 
werden, welchen messbaren Unterschied eine dreigeschossige 
und eine viergeschossige Bauhöhe in Bezug auf den 
Lärmschutz haben. Es müsse aufgezeigt werden, welchen 
quantitativen Mehrwert eine Schalldämmung über vier 
Geschosse habe. Die optische und tatsächliche Wahrnehmung 
der Gebäudehöhe beeinflusst das Wohnempfinden der 
Nachbarschaft unmittelbar, so dass eine Abwägung zwischen " 
dörflichem Charakter " und "Wohnblockbebauung" zwingend 
erforderlich ist. Auch wenn die Riegelbebauung in 
Gliederstruktur geplant ist, so wirkt die Länge von 145 Metern 
doch eher beklemmend, weil sie an eine (Ein-)Mauerung 
erinnern werde.  
 
Konkrete Eingabe/Forderung: Der zur Militärringstraße 
gelegene Geschosswohnungsbau weist eine maximale Höhe 
von drei (statt vier) Geschossen auf. 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe auch Stellungnahme 2.2 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine exakte Aussage zur 
Verbesserung bzw. zum Unterschied der abschirmenden Wirkung der Gebäude 
(drei – oder viergeschossig) in Bezug auf den Verkehrslärm kann zum derzeitigen 
Stand nicht erfolgen. Eine schalltechnische Untersuchung wird im Rahmen des  
Bebauungsplanverfahrens erarbeitet. Es wird jedoch gesondert darauf 
hingewiesen, dass unabhängig von der Wirkung einer drei- oder viergeschossigen 
Struktur, eine viergeschossige Bebauung von Politik und Verwaltung als 
städtebaulich verträglich angesehen wird. Diese Verträglichkeit wurde im Rahmen 
des Qualifizierungsverfahrens durch den prämierten Siegerentwurf aufgezeigt.  
 
 
 
 
 
7.2 Höhe der Bebauung (Solitäre) 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
Konkrete Eingabe/Forderung: Die Punktgebäude weisen eine 
maximale Höhe von zwei Geschossen (ggfls. plus 
Staffelgeschoss) auf. Unter Berücksichtigung der bereits 
genannten Aspekte kann ein integratives Bild zusammen mit 
 
 
 
Nein 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
Die bauliche Höhe der Solitärgebäude wird parallel zur Dimensionierung des 
Lärmschutzriegels als städtebaulich verträglich angesehen. Ein massiver Eingriff in 
den bestehenden Ortskern von Bocklemünd kann nicht erkannt werden. Der 
Stellungnahme wird nicht gefolgt.

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dem Bestand entstehen und ein massiver Eingriff in den 
Ortskern von Bocklemünd abgewendet werden. 
 
7.3 Verkehrssituation 
Während der Online-Diskussion wurde angegeben, dass eine 
Verkehrszählung (vor den Sommerferien 2019) im Bereich 
Lerchenweg durchgeführt worden ist. Hier ist als Ergebnis 
festgehalten worden, dass die Zubringerstraßen hinsichtlich der 
Verkehrsdichte- und belastung grundsätzlich dazu in der Lage 
sind, weiteren Verkehr aufzunehmen. Im Übrigen weisen die 
Unterlagen auf ein zu erstellendes Verkehrsgutachten hin, 
welches zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet wird. Es wird 
angeregt, dabei nicht nur Zahlen, Daten und Fakten zu 
berücksichtigen. Vielmehr sollen auch weiche Faktoren wie die 
Ansichten und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger in die 
Entscheidungsfindung mit einfließen. 
 
Es wird angeregt, dass während der Bauzeit Ortsbegehungen 
durch die Stadt durchgeführt werden, um die verkehrlichen 
Auswirkungen zu dokumentieren und ggfls. Erlaubnisbescheide 
ausstellen. 
 
 
Aus Sicht der Anwohner stehe die Verkehrssicherheit der 
Verkehrsteilnehmenden, besonders der Kinder, im Vordergrund. 
Hierbei sei die Geschwindigkeit der Fahrzeuge der 
entscheidende und limitierende Faktor. Die vorliegende 
Verkehrsführung, werde daher kritisch gesehen. Vor Zunahme 
des Verkehrsaufkommens sollen alle Möglichkeiten zur 
Erhöhung der Verkehrssicherheit und Einhaltung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit ausgeschöpft werden. Es sollten zum 
Beispiel Verschwenkungen, Fahrbahnverengungen, 
Aufpflasterungen oder Schwellen eingerichtet werden. 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Verkehrsgutachten bzw. die 
entsprechende Analyse sowie das Mobilitätskonzept werden anhand von 
anerkannten Berechnungsmethoden in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln bzw. 
den entsprechenden Fachdienststellen objektiv erarbeitet. Die von den Bürgerinnen 
und Bürgern vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden im Rahmen der 
weiteren Planung berücksichtigt sowie der Politik vorgelegt.  
 
 
 
 
 
 
 
Für die Bauzeit wird ein entsprechendes Konzept von der Vorhabenträgerin in 
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln erarbeitet bzw. abgestimmt. Ziel ist es, die 
durch die Bauphase hervorgerufenen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und 
Anwohner möglichst abzumildern bzw. gering zu halten. Der Stellungnahme wird 
durch Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes in Teilen gefolgt.  
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung/Verkehrsgutachten werden 
geschwindigkeits- und verkehrssicherheitsregulierende Maßnahmen erarbeitet und 
in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und den entsprechenden Fachdienststellen 
abgestimmt. 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 10 von 19 
7.4 Fazit 
Es wird angemerkt, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung kein 
Selbstzweck ist und nicht aufgrund der rechtlichen 
Verpflichtungen durchgeführt werden sollte. Vielmehr gehe es 
darum, dass die vom Bauvorhaben unmittelbar Betroffenen ihre 
Sicht auf die Dinge einbringen sollen, weil sie mit den 
Auswirkungen in der Zukunft umgehen müssen. 
 
Teilweise 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die von den Bürgerinnen und 
Bürger vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden im Rahmen der weiteren 
Planung berücksichtigt und der Politik vorgelegt. Der Stellungnahme wird insoweit 
gefolgt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass für das vorliegende Verfahren 
keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer frühzeitigen 
Bürgerbeteiligung besteht (beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB) und 
das die durchgeführte Abendveranstaltung freiwillig von der Stadt und der 
Vorhabenträgerin durchgeführt wurde, um die Bürgerinnen und Bürger in die 
Planung mit einzubinden. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger über 
die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens informiert.  
8 
8.1 
Lärmschutz – Militärring 
Es wird angeregt, im Rahmen des Bebauungsplanes die 
Lärmschutzwand Militärring/Ollenhauerring bis zu 
Schaffrathsgasse/Venloer Straße zu erweitern, um den Lärm 
direkt an seiner Quelle zu minimieren und damit gleich die 
europäischen Richtlinien (220/49/EG) zu erfüllen. Von einer 
solchen Maßnahme würden nicht nur die Bewohner des neuen 
Quartieres profitieren, sondern ebenfalls die umliegenden 
Anwohner, was sich positiv auf die Akzeptanz auswirken dürfte.  
 
Eine Tempolimit-Reduktion von 70 km/h auf 50 km/h zwischen 
den Kreuzungen würde die Lärmschutzmaßnahme 
vervollständigen und sich positiv und nachhaltig auf die Umwelt, 
Tiere und Menschen auswirken.  
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die benannten Maßnahmen liegen 
außerhalb des Geltungsbereiches des geplanten Vorhabens und können daher 
nicht behandelt werden. Eine Berücksichtigung von aktiven 
Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
Gegenstand des Verfahrens. Eine schalltechnische Untersuchung wird im Rahmen 
des weiteren Verfahrens auf Grundlage des prämierten Siegerentwurfes erarbeitet. 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die benannten Maßnahmen liegen 
außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Planvorhabens und können 
daher nicht behandelt werden. 
8.2 Mobilitätskonzept/Verkehr und Parkplatzsituation im 
Bereich Schaffrathsgasse/Lerchenweg 
Auch wenn der Durchfahrtsverkehr bis zu 600 PKWs/Stunde 
betragen darf – wird die Frage gestellt, ob dies noch zeitgemäß 
ist und einem nachhaltigen Stadtkonzept entspricht. 
Es wird eine deutliche Kennzeichnung und Beschilderung sowie 
regelmäßige Kontrollen und ein durchdachtes Mobilitätskonzept 
vorgeschlagen  
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wohnstraßen können Verkehre bis 400 Kfz/h nach den gültigen Regelwerken 
verträglich abwickeln. Die besonderen Nutzungsansprüche bei Wohnstraßen sind 
Aufenthalt und Parken. Der Verkehr auf dem Lerchenweg liegt mit ca. 210 Kfz/h 
(1.850 Kfz/d) und der Schaffrathsgasse mit gut 60 Kfz/h (400 Kfz/d) deutlich unter 
dem Grenzwert. Die Nutzung – Parken – ist hierbei bei der ermittelten Kfz-Anzahl 
bereits berücksichtigt. 
Die Hinweise zu diesem Bestandsproblem werden zur Kenntnis genommen. Die 
das Gebiet betreffenden Liefer- und Wirtschaftsverkehre wurden im Rahmen der

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 11 von 19 
 
Siehe auch Stellungnahme 7.3 
 
 
Verkehrserhebung bereits berücksichtigt und werden im Weiteren anhand des 
prämierten Siegerentwurfes qualifiziert. 
 
Siehe auch Stellungnahme 7.3 
9 
9.1 
Verkehrskonzept 
Das vorgestellte Verkehrskonzept inkl. Klassifizierung der 
Knotenpunkte wird in Frage gestellt. Auch wenn hier eine 
Betrachtung außerhalb der Ferien stattgefunden hat, so wäre 
der Erfassungszeitpunkt und die Erfassungsdauer interessant 
und auch an wievielen Tagen eine Messung stattgefunden hat. 
Ob durch einen Walking-Bus die Anlieferung von Kindergarten-
Kindern weniger durch Autos stattfinden wird, wird zu 
hoffnungsfroh gesehen. 
  
 
 
Teilweise 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An den Knotenpunkten wurden 24-
stündige Knotenpunktzählungen (11. Juli 2019) und an den Querschnitten 
kontinuierliche Zählungen über eine Woche außerhalb der Ferien durchgeführt. 
Gemäß den Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) wäre eine Erhebung 
von zweimal 4 Stunden ausreichend gewesen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsgutachten im Rahmen der weiteren 
Planung anhand des prämierten Siegerentwurfes fortgeführt wird.  
Das vorgestellte Mobilitätskonzept soll durch umfangreiche (z. B. Walking-Bus) 
sowie attraktive Maßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige Mobilität, die 
Akzeptanz der Anwohner steigern. 
9.2 Bürgerbeteiligung 
Es wird nachgefragt ob es korrekt ist, dass die Verteilung der 
Flyer für den Live-Stream nicht im kompletten Stadtteil 
durchgeführt wurde. Bei geplanten 160 Wohneinheiten ist der 
komplette Ortsteil mit allen Ausfahrten betroffen, da wäre die 
Information aller Anwohner angemessen gewesen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Vorfeld der Bürgerbeteiligung 
wurden insgesamt 1000 Flyer in einem Radius von ca. 500 m um das Plangebiet 
verteilt. Dies entspricht der gängigen Vorgehensweise der Stadt Köln. Eine 
Berücksichtigung des gesamten Ortsteiles wird in Bezug auf die Größe und Lage 
des Plangebietes als unverhältnismäßig angesehen.  
9.3 Gebäudehöhe/Lärmschutz 
Der geplante Wohnriegel in viergeschossiger Bauweise in einer 
Höhe von mind. 12 Meter grenzt wenige Meter an die 
bestehenden Gärten. Hierbei werde ein Verstoß gegen die 
Wahrung der nachbarschaftlichen Interessen gesehen. Die 
Höhe der geplanten Gebäude sollte zwei Geschosse plus 
Staffelgeschoss nicht überschreiten. 
 
Die Lärm-Argumentation ist aus Sicht der Einwenderin bzw. des 
Einwenders nur ein Vorwand. Es gibt heute auch keinen 
Lärmschirm und durch den Baumbestand, ist ein natürlicher 
Lärmschutz gegeben.  
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
In Bezug auf die nachbarschaftlichen Interessen wird angemerkt, dass im Rahmen 
des Qualifizierungsverfahrens die Einhaltung der gemäß Bauordnung NRW 
zulässigen Abstandsflächen (0,4H) zur Nachbarbebauung geprüft und aufgezeigt 
wurde. Ein Konflikt zwischen der Neubebauung und den angrenzenden Strukturen 
kann unter Einhaltung der benannten Abstandsflächen nicht erkannt werden. Der 
Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 
 
Gemäß den Straßen-Lärmkarten des LANUV NRW liegt eine Lärmbelastung durch 
den Straßenverkehr (Militärringstraße) für das Plangebiet sowie für die westlich 
angrenzenden Strukturen (Freiflächen) vor. Der von der Einwenderin bzw. dem 
Einwender benannte Baumbestand weist lediglich einen geringen natürlichen 
Lärmschutz auf. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der Sachverhalt durch

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 12 von 19 
 
 
Siehe auch Stellungnahme 2.2 
einen entsprechenden Fachgutachter untersucht und mit der Stadt Köln bzw. der 
entsprechenden Fachdienststelle abgestimmt. 
 
Siehe auch Stellungnahme 2.2 
10 Parkplatzsituation 
Die Einwenderin bzw. der Einwender weist auf ein Schreiben 
(Anhang) inkl. Unterschriftenliste an Herr Wirges hin.  
 
Es wird angeregt, für das neue Wohnquartier eine Stellplatz-
Mietpflicht einzuführen, sofern ein Auto beim Mieter vorhanden 
ist. 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nein 
 
 
Der Hinweis sowie das beigefügte Schreiben werden zur Kenntnis genommen.  
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Mietpflicht bezieht sich nicht auf 
die Inhalte des Planverfahrens und kann daher nicht behandelt werden. 
 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 
11 Wohnungsbau 
Die Einwenderin bzw. der Einwender bittet um weitere 
Informationen zu Vorhaben und würden sich im Rahmen der 
weiteren Planung gerne auf eine Wohnung bewerben. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnisnahme genommen. Die Bürgerinnen und Bürger 
werden im Rahmen des weiteren Verfahrens über das Projekt informiert 
(Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB).  
12 Grundstückserwerb 
Die Einwenderin bzw. der Einwender hätte gerne weitere 
Informationen zum Planvorhaben. Darüber hinaus wird 
angefragt, ob es bereits Ansprechpartner gibt, an die man sich 
bei Kaufinteresse wenden kann. Es wird nachgefragt, ob 
Reihenhäuser, Bungalows oder ähnliches geplant werden. 
Darüber hinaus wird nachgefragt, ob man Grundstücke 
erwerben kann. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnisnahme genommen. Die Bürgerinnen und Bürger 
werden im Rahmen des weiteren Verfahrens über das Projekt informiert 
(Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2). Reihenhäuser oder Bungalows sowie ein 
Verkauf von Teilbereichen des Grundstückes sind nicht Gegenstand des aktuellen 
Verfahrens. 
13 Preisgestaltung Wohnungsbau 
Siehe Stellungnahme 1.1  
  
Siehe Stellungnahme 1.1 
14 Verkehrsführung 
Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, wie die 
Verkehrsführung zu der Venloer Straße und dem Militärring 
angepasst wird. Das Verkehrskonzept lässt ein Durchkommen, 
insbesondere zu den Ausfahrten Ollenhauerring und Venloer 
Straße, kaum zu.  
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verkehrsführung zu den 
Hauptverkehrsstraßen wird im vertiefendem Verkehrsgutachten dargestellt und 
bewertet Nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt06) der 
FGSV sind einstreifige Fahrbahnverengungen an Zwangspunkten auf einer Länge 
bis 50 m bis etwa 250 Kfz/h bei Sicht auf den Gegenverkehr möglich. Die Breite der 
Fahrbahn innerhalb der Engstelle ist dabei so zu bemessen, dass sie sich von der

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 13 von 19 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Wie soll der Kita-Verkehr zu Stoßzeiten geregelt werden? Der 
Baustellenverkehr wird über eine längere Zeit die Zufahrtswege 
beeinträchtigen. Wird es hierzu eine Sonderverkehrsführung 
geben? 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Breite der zuführenden Fahrbahn erkennbar unterscheidet. Diese Anforderungen 
werden hier erfüllt.  
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beurteilung in 
Bezug auf die Spitzenzeiten (Stoßzeiten) wird im Rahmen des Verkehrsgutachtens 
erfolgen.  
 
Siehe auch Stellungnahme 7.3 
15 
15.1 
Ortsbild und städtebauliches Planungskonzept 
Durch die Neuansiedlung von ca. 600 Menschen, wird sich der 
Ortsteil in seiner Struktur elementar und nachteilig verändern. 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 und 2.2 
 
Kenntnisnahme 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genaue Anzahl der Wohneinheiten 
bzw. zu erwartenden Einwohnerzahl wird im Rahmen des weiteren Verfahrens 
ermittelt. Der prämierte Siegerentwurf sieht zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt ca. 
163 Wohneinheiten vor. Mit einer anzusetzenden Erstbelegungsquote von 2,3 
(gemäß Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln 2017) kann von ca. 375 neuen 
Anwohnern ausgegangen werden. Eine nachteilige strukturelle Änderung des 
gesamten Ortsteils aufgrund der voraussichtlichen Einwohnerzahl und Baustruktur 
kann nicht erkannt werden. 
 
Siehe auch Stellungnahme 1.2 und 2.2 
15.2 Bürgerveranstaltung 
Die Durchführung der Bürgerveranstaltung in Form einer 
Online-Diskussion wird bemängelt. Auf Grund der Größe des 
Bauvorhabens sowie einem Inzidenzwert gegen 0 wäre ein 
anderes Diskussionsformat angebrachter gewesen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Durchführung der 
Bürgerveranstaltung in Form einer Online-Diskussion entspricht auf Grund der 
aktuellen Gegebenheiten (Corona-Pandemie) der gängigen Vorgehensweise der 
Stadt Köln. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Bürgerveranstaltung 
auf freiwilliger Basis vorgenommen wurde und es keine rechtliche Verpflichtung zur 
Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung im Rahmen eines beschleunigten 
Verfahrens gemäß § 13a BauGB gibt.  
16 Verkehrssituation 
Siehe Stellungnahme 14 und 7.3 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 14 und 7.3 
17 Die Einwenderin bzw. der Einwender hat der Stellungnahme 
eine Unterschriftenliste beigefügt und verweist auf die 
Stellungnahme Nummer 7. 
Kenntnisnahme 
 
Siehe auch Stellungnahme 7

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
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18 Verkehrskonzept 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Es wird angefragt, wo die notwendigen Aufstellflächen für die 
AWB verortet sind und wo der Sperrmüll zur Abholung 
bereitgestellt werden soll. Es wird angeregt die benannten 
Flächen innerhalb des neuen Quartieres zu verorten. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe auch Stellungnahme 7 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Qualifizierung der 
Außenflächen inkl. Müllaufstellfächen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens 
auch in Abstimmung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Köln erarbeitet.  
 
 
19 
19.1 
 
Artenschutz 
Auf dem Gelände leben mehrere geschützte Tierarten: 
Fledermäuse, Schwalben und Mauersegler. Es wird 
nachgefragt, wie mit den vorhandenen Arten umgegangen wird.  
 
Kenntnisnahme 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung 
(ASP) erarbeitet. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die planungsrelevanten 
Tierarten aufgenommen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gemäß 
BNatSchG getroffen und im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt. 
19.2 Verkehrssituation 
Siehe Stellungnahme 4.1, 5 und 14 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 4.1, 5 und 14 
19.3 Bürgerzentrum 
Siehe Stellungnahme 3.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
19.4 Gebäudehöhe 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
20 
20.1 
Verkehrsproblematik 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
20.2 Mobilitätskonzept 
Es wird bezweifelt, dass das vorgestellte Mobilitätskonzept 
funktioniere. Es könne nur realisiert werden, wenn die 
Bewohner per Kauf- oder Mietvertrag gezwungen würden, kein 
eigenes Fahrzeug zu besitzen. Ist diese Maßnahme geplant und 
wird die Einhaltung kontrolliert? 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Mobilitätskonzept wird im 
Rahmen des weiteren Verfahrens fortgeführt. Eine vertragliche Regelung zum 
Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug kann im Rahmen des Planverfahrens nicht 
erfolgen. 
20.3  Verkehrssituation/ Verkehrssicherheit 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
20.4 Bauliche Höhe 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2

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Seite 15 von 19 
20.5 Ghettobildung 
Es werden Parallelen zum Görlinger-Zentrum befürchtet. Die 
Errichtung des "Quartierseigenen Kindergartens" wird kritisch 
gesehen. Die Vermischung mit Kindern des "Dorfes" wird für 
unwahrscheinlich gehalten. 
 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Befürchtungen werden nicht 
geteilt, da der aus dem Planvorhaben resultierende rechnerische Bedarf an Kita-
Plätzen deutlich geringer ausfällt, wie die geplante Anzahl an Plätzen die durch das 
Vorhaben (dreigruppige-Kindertagesstätte) gesichert werden. Die Entwicklung 
eines "Quartierseigenen Kindergartens" kann daher nicht erkannt werden.  
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
21 Verkehrskonzept 
Siehe Stellungnahme 7.3 und 14 
 
Es wird bemängelt, dass die Maßnahmen des 
Mobilitätskonzeptes (Lastenräder, Car-Sharing, etc.) nicht 
praktikabel seien.  
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 7.3 und 14 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Mobilitätskonzept soll durch 
umfangreiche sowie attraktive Maßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige Mobilität, 
die Akzeptanz der Anwohner steigern. Dies wurde bereits in anderen Verfahren mit 
vergleichbaren Maßnahmen erzielt.  
22 Die Einwenderin bzw. der Einwender verweist auf die Inhalte 
der Stellungnahmen 7 und 15. 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 Siehe Stellungnahme 7 und 15 
 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
23 Die Einwenderin bzw. der Einwender merkt an, dass bis zum 
jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zum Verbleib der 
bestehenden Mieter in den Wohnungen gemacht wurden. Es 
seien insgesamt vier Parteien betroffen. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezieht sich jedoch 
nicht auf die planerischen Inhalte des Verfahrens und kann daher nicht behandelt 
werden.  
24  
24.1 
Höhe baulicher Anlagen 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
24.2 Verkehrssituation 
Die Ausführungen zum Verkehrskonzept werden angezweifelt. 
Es werde eine Erhebung im November gefordert.  
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Nein 
 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Rahmenbedingungen der 
Verkehrszählung - Knotenstromzählung über 24 Stunden am 11. Juli 2019 - 
entsprechen den Richtlinien der Stadt Köln.  
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
25 
25.1 
Bebauungshöhe 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
25.2 Parkplätze in neuem Quartier

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 16 von 19 
Siehe Stellungnahme 1.2  Siehe Stellungnahme 1.2 
25.3 Straßenverkehr im Ort 
Siehe Stellungnahme 4.1, 5, 7.3 und 14 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 4.1, 5, 7.3 und 14 
26 
26.1 
Bebauungshöhe 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
26.2 Verkehr 
Siehe Stellungnahme 1.2  
  
Siehe Stellungnahme 1.2  
26.3 Natur- und Artenschutz 
Siehe Stellungnahme 19.1 
 
Durch die großflächige Versieglung des Geländes werde eine 
große Menge Schmutz- und Regenwasser zu bewältigen sein. 
Es wird nachgefragt, ob das Kanalnetz hierfür ausgelegt sei und 
ob Versickerungsflächen geplant seien. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 19.1 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird auch ein Entwässerungskonzept in 
Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln in Bezug 
auf Starkregenereignisse erarbeitet. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass 
der prämierte Siegerentwurf bereits im Zuge der Freiflächen- bzw. 
Freiraumplanung notwendige Retentionsflächen in Bezug auf Starkregenereignisse 
berücksichtigt hat. Der Stellungnahme wird insoweit durch Prüfung der 
Sachverhalte gefolgt. 
27 
27.1 
Höhe und Dichte der Bebauung 
Siehe Stellungnahme 2.2 und 15.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 und 15.2 
27.2 Verkehrliche Erschließung / Parkraumsituation 
Siehe Stellungnahme 1,2, 3.1 und 4.1 
  
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2, 3.1 und 4. 
27.3 Kita/Grundschule 
Siehe Stellungnahme 3.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 3.2 
28 Städtebauliches Konzept 
Siehe Stellungnahme 3.1, 7, 9.1 und 15 
 
 
  
Siehe Stellungnahme 3.1, 7, 9.1 und 15 
29 Verkehrssituation 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 7.3  
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 7.3  
30 
30.1 
Die Einwenderin bzw. der Einwender weist auf die 
städtebaulichen Großprojekte (Görlinger Zentrum) aus der 
Vergangenheit hin und auf die hiermit verbundenen Probleme. 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 17 von 19 
30.2 Verkehrliche Situation 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 
30.3 Parkplatzsituation 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
30.4 Fazit 
Siehe Stellungnahme 1.2, 2.2 und 25.3 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2, 2.2 und 25.3 
31 
31.1 
Verkehrssituation 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 
31.2 Bauliche Höhe 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
32 Siehe Stellungnahme 1.2  Siehe Stellungnahme 1.2 
33 
33.1 
Dichte der Bebauung 
Zwar werden im Inneren des Wohngebietes Freiflächen geplant, 
dennoch scheint die Bebauung des Gebietes deutlich dichter als 
in der direkten Umgebung – dieses Argument werde auch nicht 
durch die Tatsache abgemildert, dass momentan eine stärkere 
Versiegelung vorliege, als nach der Realisierung. 
Über die GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ 
(Geschossflächenzahl) wurde im Rahmen der Vorstellung nicht 
diskutiert. Es werden Zweifel geäußert, dass sich die 
vorliegenden Werte an der Nachbarschaft orientieren. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der weiteren Planung 
werden die städtebaulichen Kennwerte (GRZ / GFZ) geprüft. 
Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass sich das Maß der baulichen Nutzung, 
an den Orientierungswerten der Obergrenzen des § 17 BauNVO 
(Baunutzungsverordnung) für ein allgemeines Wohngebiet orientieren werde. Dies 
entspricht auch der baulichen Umgebung bzw. Nutzung. 
33.2 Höhe der Bebauung 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
33.3 Unzureichende Parkmöglichkeiten 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
33.4 Verkehrsbelastung 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 4.2 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 und 4.2 
33.5 Bürgerveranstaltung 
Siehe Stellungnahme 15.8 
  
Siehe Stellungnahme 15.8 
34 Siehe Stellungnahme 14 und 7.3  Siehe Stellungnahme 14 und 7.3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 18 von 19 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-
Bocklemünd – eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB 
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB ist 1 Stellungnahme aus 
der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Stand 28.09.2022 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Verkehrskonzept 
Siehe Stellungnahme 1.2 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 1.2 
1.2 Leerstand 
Es wird angemerkt, dass das Haus am Lerchenweg 26 seit über 
10 Jahren leer steht und das Plangebiet über das genannte 
Grundstück erschlossen werden könnte. 
 
 
Nein 
 
 
Das benannte Grundstück liegt außerhalb des Plangebietes und 
befindet sich nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der 
Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 
1.3 Geschosshöhe 
Siehe Stellungnahme 2.2 
 
 
Nein 
 
Siehe Stellungnahme 2.2 
1.4 Sozialraum 
Es wird angeregt innerhalb der städtebaulichen Konzeption, 
Flächen für Einzelhandel, Restaurants, Cafés oder Bars 
vorzuhalten. 
 
Nein 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ziel des Verfahrens ist 
die Schaffung von Wohnraum. Der prämierte Siegerentwurf sieht daher 
keine ergänzende Nutzung in Form von Einzelhandels- oder 
Gastronomiebetrieben vor. Die benannten gewerblichen Nutzungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
Seite 19 von 19 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
würden auch in Konflikt mit der bestehenden Wohnnutzung stehen 
(Schallschutz). Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 
1.5 Spielplatz Fliesteder Straße 
Es wird angefragt, ob im Rahmen des Projektes auch der 
Spielplatz an der Fliesteder Straße aufgewertet werden könnte. 
 
 
Nein. 
 
Der prämierte Siegerentwurf sieht die Ausbildung eines öffentlichen 
Spielplatzes vor. Die Aufwertung des bestehenden Spielplatzes entlang 
der Fliesteder Straße ist daher momentan nicht Gegenstand der 
Planung. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt.

Anlage 6 - Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB

10924 Zeichen

Seite 1 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln Bock-
lemünd/Mengenich - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 14.08.2019 bis 
19.09.2019 zum durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/Kenntnis-
nahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
01 Bezirksregierung Düsseldorf/Dezernat 22.5 Kampfmit-
telbeseitigung (KDB) 
Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem Bombenab-
wurfgebiet bzw. in einem Gebiet wo vermehrte Kampf-
handlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampf-
mittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbe-
hördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauen-
den Fläche auf Kampfmittel empfohlen. 
ja Die Bestimmungen zur Kampfmittelbe-
seitigung werden im Planverfahren als 
Hinweise aufgenommen. 
02 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Das oben genannte Vorhaben beabsichtigt 160 Wohnein-
heiten zu realisieren. Der Standort wurde durch ein metall-
verarbeitendes Unternehmen genutzt, welches 2017 seine 
Produktion einstellte. Das dörfliche Wohnumfeld und die 
Aussage des Flächennutzungsplanes (W) legen die Reali-
sierung von Wohnnutzung nahe. Nichtsdestotrotz fällt er-
neut ein Standort für produzierendes Gewerbe weg. Im 
Rahmen eines dynamischen Flächenmanagements wird 
eine Kompensation gefordert. Eine Tauschbörse kann etwa 
Wohnbauflächen zu Gewerbe- und Industrieflächen umwan-
nein Die Problematik obliegt einer gesamt-
städtischen Strategie und kann in die-
sem Verfahren nicht gelöst werden. Tat-
sache ist, dass das Grundstück ohnehin 
in einem Wohnumfeld liegt und neue 
Gewerbeansiedlungen dann den 
Lärmanforderungen nach aktuellem 
Stand der Technik unterliegen. Zudem 
ließ sich keine nachfolgende, nachhaltig 
langfristige Gewerbeansiedlung ansie-
deln. Die Entscheidung zugunsten Woh-
nen wurde zudem bereits im Flächennut-
zungsplan gefällt.  
Anlage 6

Stadt Köln                                                                                              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd 
 
Seite 2  
deln oder umgekehrt. Wichtig ist dabei eine stets ausgegli-
chene Gesamtbilanz. Damit ist eine wirtschaftsfreundliche 
und sparsame Flächenpolitik möglich. 
03 Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Keine Rückmeldung 
  
04 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln 
Es bestehen Bedenken bezüglich der Lärmimmissionen 
durch die Militärringstraße. Notwendige Lärmschutzmaß-
nahmen sind allein durch den Vorhabenträger finanziell zu 
tragen. 
ja Die Lärmimmissionen sind bekannt, kön-
nen jedoch planerisch beispielsweise mit 
entsprechender Grundrissorientierung 
und passiven Lärmschutzmaßnahmen 
gelöst werden. Ein Lärmgutachten wird 
erstellt, welches geeignete Maßnahmen 
ermitteln wird, die dann auch im Bebau-
ungsplan festgeschrieben werden. 
Sämtliche Kosten werden vom Vorha-
benträger übernommen 
05 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr 
Keine Bedenken 
  
06 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminal-
prävention/Opferschutz (KK KP/O) 
Nach aktueller Sachlage bestehen keine Bedenken. Es 
wird aber ein kostenloses Beratungsangebot zur städte-
baulichen Kriminalprävention sowie Kriminalpräventiv wir-
kenden Ausstattung von Bauobjekten mit einbruchhem-
menden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall- 
und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) angeboten. 
Kenntnisnahme

Stadt Köln                                                                                              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd 
 
Seite 3  
07 Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH, TI NL 
West, PTI 22 
Keine Rückmeldung 
  
08 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften 
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das 
städtebauliche Planungskonzept 
  
 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH  
Im Plangebiet befindet sich eine Stromstation, die zur Ver-
sorgung der gewerblichen Nutzung im Plangebiet dient. 
Für die Versorgung der zukünftigen Wohnnutzung wird 
ebenfalls mindestens eine Stromstation im Plangebiet 
(möglichst in zentraler Lage) benötigt. Der Investor wird 
gebeten, zwecks Klärung der Ver­sorgungssituation recht-
zeitig vor Baubeginn eine Versorgungsanfrage zu stellen, 
um die versorgungs­technischen Rahmenbedingungen frü-
hestmöglich abzustimmen.  
Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die 
Versorgung des Planbereichs gegebenenfalls mit klima-
freundlicher und umweltschonender Fernwärme möglich 
ist 
ja Die Stromstationen werden mit dem Trä-
ger abgestimmt und die Standorte im 
Bebauungsplan festgeschrieben. 
 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Seitens der KVB bestehen grundsätzlich keine Bedenken. 
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es durch die 
in unmittelbarer Nähe verkehrenden Stadtbahnlinie 3 zu 
Erschütterungen und Lärmemissionen kommen kann. Es 
müssen somit ausreichende Vorkehrungen zum Schutz 
vor den Immissionen getroffen werden. Betriebliche Ein-
schränkungen durch eventuelle spätere Forderungen der 
Bewohner können sei­tens der KVB nicht toleriert werden. 
ja Es wird ein Lärmgutachten erstellt. Auch 
mögliche Erschütterungen werden gut-
achterlich bewertet und ggf. Gegenmaß-
nahmen ergriffen, die ebenfalls ggf. im 
Bebauungsplan festgesetzt werden.

Stadt Köln                                                                                              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd 
 
Seite 4  
09 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH: 
(Ergänzung) 
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bewertung der 
Lärmsituation auch die gewerblichen und industriellen Akti-
vitäten wie das Heizwerk Bocklemünd im Umfeld des Plan-
gebietes zu berücksichtigen sind. 
ja Ein Lärmschutzgutachten wird erstellt. 
Im Rahmen eines anderen Verfahrens 
(Fettenhof) hat 2016 eine schalltechni-
sche Bewertung des Heizwerkes Bock-
lemünd der Rheinenergie durch das 
Büro ACCON stattgefunden. Aufgrund 
der räumlichen Distanz des Plangebie-
tes ist kein schalltechnischer Konflikt 
zwischen dem Heizkraftwerk und der ge-
planten Wohnbebauung zu erwarten. 
10 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.  
Entwässerungstechnische Erschließung  
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser sollte, wenn 
möglich, dezentral auf den Grundstücken versickert wer-
den.  
Sofern eine Versickerung nicht möglich ist, kann die Ablei-
tung des Niederschlags- und Schmutzwassers in den vor-
handenen Abwasserkanal erfolgen. In diesem Fall muss 
seitens der StEB Köln noch untersucht werden, ob eine 
Drosselwassermenge festgesetzt wird.  
Überflutungsvorsorge Starkregen  
Das Plangebiet ist bei einem Starkregenereignis auf Grund 
der derzeitigen Topographie nicht direkt gefährdet.  
In Starkregenfall kann es zu einem deutlichen Wasser-
einstau in der nördlichen, an das Planungsgebiet angren-
zenden, Tieflage kommen  
Zum Thema Starkregen wird darauf hingewiesen, dass ge-
eignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der 
Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Da Kanal-
netze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermen-
gen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte 
ja Die Hinweise werden berücksichtigt und 
Maßnahmen in den Planungsprozess 
eingestellt. 
Die Behandlung des Themas Nieder-
schlag soll im Qualifizierungsverfahren 
aufgenommen werden.  
Weitere Abstimmungen mit der StEB zur 
Drosselwassermenge werden im Laufe 
des Verfahrens durchgeführt. 
Ein Bodengutachten besteht bereits und 
wird hinsichtlich des Themas Nieder-
schlag, Versickerungs- und Rückhalte-
möglichkeiten aktualisiert. Mögliche not-
wendige Maßnahmen werden im Bebau-
ungsplan festgeschrieben.

Stadt Köln                                                                                              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd 
 
Seite 5  
dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu spei-
chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten.  
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
• Wahl der Straßenführung 
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereig-
nissen über Grünflächen 
• Rückhaltung von Niederschlagswasser 
• Notüberläufe 
• Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser 
möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten 
• Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge-
bäude 
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahr-
ten und Hauseingänge zu legen.  
Hochwasserschutz  
Das Plangebiet liegt nicht in einem Hochwasser-Risikoge-
biet.  
Grundhochwasserschutz  
Das Plangebiet liegt nicht in einem Grundhochwasser-Risi-
kogebiet. 
11 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen.  
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand-
plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten.  
Besonderheit: Mülltonnen bis zu einem Volumen von 
240ltr befinden sich dort im „Teilservice". 
ja Die Frage der Müllentsorgung wird so-
wohl im Qualifizierungsverfahren als 
auch in der weiteren Planung behandelt 
und geklärt.

Stadt Köln                                                                                              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd 
 
Seite 6  
 
 
12 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbear-
beitung Open Grid Europe GmbH, Essen 
Keine Bedenken 
  
13 Thyssengas GmbH, Abteilung Netzbetrieb 
Keine Bedenken

Anlage 8 - Protokoll zur Jurysitzung

17211 Zeichen

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse, Qualifizierungsverfahren 
Protokoll zur Jurysitzung 
Datum:  24.06.2022 
BAUWENS Development GmbH & Co. KG, Holzmarkt 1 in 50676 Köln 
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste 
Verteiler: wie Teilnehmer 
Seiten: 7 
1. Preisrichtervorbesprechung
(09:00 Uhr bis 09:30 Uhr)
- Begrüßung der Teilnehmer durch die BAUWENS Development GmbH & Co. KG.
- Herr Minkus wird durch die BAUWENS Development GmbH & Co. KG sowie durch die Verwaltung
der Stadt Köln als Vorsitzender des Jurygremiums vorgeschlagen; der Vorschlag (bei eigener Enthal-
tung) wird einstimmig angenommen.
- Herr Minkus benennt die wesentlichen Zielsetzungen und skizziert den weiteren Ablauf der Jurysit-
zung.
- Stadtplanung Zimmermann stellt in einer Kurzpräsentation den Vorprüfbericht zum Qualifizierungs-
verfahren vor.
2. Vorstellung der Arbeiten durch die Teilnehmer
(09:50 Uhr bis 12:10 Uhr)
- Die Entwurfsverfasser präsentieren in der vorgegebenen Reihenfolge ihre jeweiligen Projekte und er-
läutern die konzeptionellen städtebaulichen und gestalterischen Zielsetzungen sowie die Überlegun-
gen und Vorstellungen in Bezug auf eine nachhaltige Projektentwicklung. Die Verfasser stehen so-
dann für Rückfragen durch die Jury zur Verfügung.
3. Erster Rundgang; Bewertung der Arbeiten; Schaffung eines Meinungsbildes
(12:45 Uhr bis 14:00 Uhr)
- Im Zuge des ersten Rundganges werden die vorgestellten Arbeiten durch die Fachpreisrichter in ihren
Qualitäten und Defiziten analysiert bzw. bewertet und anschließend im Gremium erörtert. Der Erste
Anlage 8

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022                       Seite 2 von 7 
Rundgang dient hierbei der Schaffung eines Meinungsbildes in Bezug auf die städtebaulichen Ent-
würfe sowie die konzeptionellen Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit. 
 
Bewertung ASTOC 
- Beibehaltung der zu Grunde liegenden konzeptionellen Idee aus der Machbarkeitsstudie; Erschlie-
ßung des Quartiers unter Berücksichtigung der Entwicklung eines autofreien Quartieres ; die vorge-
schlagene Erschließung und Struktur wurde aufgenommen und im Detail verfeinert. 
- Die unterschiedlichen Gebäudetypologien wurden sinnvoll weiterentwickelt  bzw. ausdifferenziert und 
gruppieren sich um den geplanten öffentlichen Spielplatz; insgesamt wurde die Qualität des Entwurfes 
gesteigert.  
- Die geplante Höhenentwicklung weicht von den Vorgaben der Auslobung bzw. der Machbarkeitsstudie 
ab und entwickelt eine Gebäudestruktur von III++ (zwei Staffelgeschoss e); die höhere Ausnutzung  
(Höhenentwicklung) kann als zeitgemäß betrachtet werden, wird jedoch am benannten Standort und 
in Bezug auf die Umgebung kritisch gesehen. 
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen 
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin. 
- Die strukturelle Anpassung bzw. Neugliederung des Lärmriegels, auch im Hinblick auf die direkt an-
grenzende öffentliche Spielplatzfläche, wird positiv bewertet. 
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird bemängelt. 
- Die Struktur und Ausgestaltung der Fassade bzw. die aufgezeigte Adressbildung könnte prägnanter 
entwickelt werden. 
- Die städtebauliche Struktur weist keine Eindeutigkeit auf; das Fehlen einer gemeinschaftlichen Platz-
situation sowie die Massivität und Höhenentwicklung in Teilbereichen des Gebietes werden bemän-
gelt. 
- Die verkehrliche Erschließung der Kindertagesstätte sowie das geplante Vorderhaus werden als nicht 
optimal gelöst bewertet. 
- Großzügige Ausbildung von Dach - und Gemeinschaftsterrassen; daher ein geringer Anteil von PV -
Anlagen oberhalb der Dachflächen. 
- Berücksichtigung unterschiedliche Materialien; nachwachsenden Rohstoffen in geringem Umfang be-
rücksichtigt 
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung). 
- Insgesamt wird die Arbeit als gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bewertet. 
 
Meinungsbild: 
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 5 : 8, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird. 
 
Bewertung Spine Architects 
- Die der Auslobung zu Grunde liegenden Gebäudestrukturen wurden weiterentwickelt, die Volumina 
aufgelöst und sinnvoll in die konzeptionelle Idee eingegliedert.

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022                       Seite 3 von 7 
- Durch die Zusammenlegung der einzelnen Gebäudestrukturen wird eine qualitätsvolle und ausdiffe-
renzierte Platzsituation (Dorfplatz) innerhalb des Plangebietes geschaffen. 
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen 
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin. 
- Neben der zentralen Platzsituation bilden sich mehrere untergeordnete Freiräume (mit unterschiedli-
chen Nutzungen) aus, welche stimmig in das Gesamtbild integriert werden. 
- Die erforderlichen Kleinkinderspielflächen wurden im Rahmen der Bearbeitung nicht explizit ausge-
wiesen, könnten jedoch innerhalb der Konzeption berücksichtigt werden; die Flächen sind grundsätz-
lich vorstellbar. 
- Die Kindertagesstätte wird mit insgesamt zwei Außenbereichen geplant und ist im Wesentlichen nach 
Norden orientiert; die Orientierung nach Norden wird bemängelt. 
- Die Tiefgaragenerschließung wird im Süden innerhalb des Vorderhauses abgewickelt und fördert die 
Zielsetzung eines autofreien Quartiers. 
- Für die Erschließung des Lärmriegels wird ein Laubengang vorgeschlagen ; die Adressbildung sowie 
die Ausbildung der privaten Freiräume werden im Zusammenspiel mit der Laubengangerschließung 
kritisch gesehen; die Adressbildung ist nicht vollständig nachvollziehbar; die aufgezeigten Grundrisse 
sind flexibel und ökonomisch intelligent gestaltet; insgesamt eine positive Gestaltung der Wohneinhei-
ten bzw. des Wohnungsmix. 
- Die optionale Anbindung nach Osten wird zentral innerhalb des Lärmriegels verortet ; die klar geglie-
derte fußläufige Erschließung und Führung innerhalb des Plangebietes wird begrüßt   
- Die Tiefgarage -Konzeption wird als flächeneffizient bewertet; die Konzeption berücksichtigt bereits 
den erforderlichen Raum für Baumpflanzungen. 
- Die geplante Laubengangerschließung bindet die östlich angrenzende Vegetationsfläche, durch die 
Ausbildung von Freiräumen zum "Wald" mit ein; Öffnung noch Westen zum öffentlichen und belebten 
Raum; die Drehung des Lärmriegels um 180 Grad sowie die hierdurch geänderte Erschließungssys-
tematik könnte die städtebauliche Konzeption weiter stärken. 
- Der Entwurf berücksichtigt eine große Flexibilität in Bezug auf die Nachhaltigkeit (ökonomische Grund-
rissgestaltung) 
- Berücksichtigung unterschiedliche Materialien  
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung). 
- Insgesamt wird die Arbeit als sehr gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens be-
wertet. 
 
Meinungsbild: 
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 13 : 0, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird. 
 
Bewertung Michels Architekten 
- Die städtebauliche Figur und insbesondere die Anordnung und Drehung der Punkthäuser weisen eine 
hohe Qualität und Adressbildung auf.

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022                       Seite 4 von 7 
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen 
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin. 
- Die Tiefgaragenerschließung wird im Süden innerhalb des Vorderhauses abgewickelt und fördert die 
Zielsetzung eines autofreien Quartiers. 
- Eindeutige und klare Verkehrsführung innerhalb des Plangebietes (Fuß- und Radverkehr sowie MIV) 
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Süden wird begrüßt. 
- Gut organisierte Grundrisse mit insgesamt zwei Belichtungsrichtungen; klar strukturierte Erschlie-
ßungskerne auf der Ostseite des Lärmriegels (keine Laubengangerschließung); Ausbildung von kla-
ren Adressen auf der öffentlichen nach Westen orientierten Seite; sehr gute Umsetzbarkeit. 
- Serielles und ausdifferenziertes Erscheinungsbild des Lärmriegels; klare Gliederung durch die geplan-
ten Eingangssituationen. 
- Die oberirdische Einfahrtssituation an der Schaffrathsgasse wird kritisiert; die vorgeseh ene Erschlie-
ßungssituation führt direkte auf die Fassade der Kindertagesstätte (mangelnde Adressbildung).  
- Die optionale Anbindung an die östlich gelegene Vegetationsfläche ist nur untergeordnet ausgebildet 
und weist keine Qualität auf (Anbindung im südlichen Bereich des Plangebietes). 
- Die geplanten Dachflächen und Gebäudekonstruktionen (Materialität) sind in Bezug auf die Nachhal-
tigkeit durchdacht; ein weiterführendes Optimierungspotenzial ist gegeben und sollte berücksichtigt 
werden. 
- Die Tiefgaragen-Konzeption erscheint großzügiger als notwendig. 
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung). 
- Insgesamt wird die Arbeit als außerordentlich gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsver-
fahrens bewertet. 
 
Meinungsbild: 
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 12 : 1, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird. 
 
Bewertung Partner und Partner Architekten 
- Die Tiefgaragen-Konzeption ist sehr flächeneffizient geplant und sieht lediglich PKW -Stellplätze vor; 
die erforderlichen Fahrradabstellflächen sind oberirdisch angeordnet; der sparsame Umgang wird als 
Einstellungsmerkmal des Entwurfes benannt, berücksichtigt jedoch nicht die Vorgaben der Auslobung. 
- Gestaltung und Anordnung der Außenräume (inkl. Baumpflanzungen) profitieren von der Tiefgaragen-
Konzeption und werden ebenfalls als positiv bewertet. 
- Die Tiefgaragenerschließung wird im Süden innerhalb des Vorderhauses abgewickelt und fördert die 
Zielsetzung eines autofreien Quartiers. 
- Die Verortung des öffentlichen Spielplatzes im Norden des Plangebietes mit Anbindung zum Lerchen-
weg wird befürwortet; der öffentliche Charakter wird hierdurch gestärkt; der zentrale begrünte Hof wirkt 
durch die Anordnung der Punkthäuser schwer zugänglich. 
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird bemängelt.

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022                       Seite 5 von 7 
- Die Grundrissorganisation berücksichtigt durchgestreckte Wohnungen und ermöglicht eine Belichtung 
von zwei Seiten; für die Erschließung des Lärmriegels wird ein Laubengang vorgeschlagen; Unt ertei-
lung des Lärmriegels ist nachvollziehbar. 
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen 
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin. 
- Die Ausbildung der Punkthäuser wirken nicht ausdifferenziert bzw. beliebig. 
- Die Adressbildung des Lärmriegels überzeugt und unterstützt die Identität des Quartiers.  
- Die vorgesehene Ausnutzung (Geschossfläche) des städtebaulichen Entwurfes bzw. der Wegfall ei-
nes Punkthauses entsprechen nicht der Zielsetzung der Auslobung. 
- Die vorgesehene Laubengangerschließung beeinträchtigt die Belichtungssituation der geplanten 
Wohnungen im Westen; insbesondere die Belichtungssituation der westlich verorteten Loggien, steht 
im Konflikt mit der aufgezeigten Erschließungsvariante. 
- Alle relevanten Themen in Bezug auf die Nachhaltigkeit wurden im Rahmen des Entwurfes berück-
sichtigt. 
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung). 
- Insgesamt wird die Arbeit als gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bewertet. 
 
Meinungsbild: 
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 5 : 8, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird. 
 
Bewertung Kaden+ 
- Der städtebauliche Entwurf löst die orthogonale Form der Punkthäuser auf und bildet durch die diffe-
renzierte Gestaltung und Anordnung der Gebäude eine klare und stimmige Platzabfolge bzw. Erschlie-
ßungssystematik aus; die "Schrägen" innerhalb der Konzeption w erden als Alleinstellungsmerkmal 
des Entwurfes benannt. 
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen 
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin. 
- Die Gliederung bzw. das Aufbrechen der vorgegebenen Lärmriegelstruktur wird als gelungen bewer-
tet; die in diesem Zusammenhang aufgezeigte Erschließungssituation (Laubengang im Westen/Os-
ten) wird jedoch kritisch gesehen. 
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird bemängelt. 
- Die Verortung der geplante Tiefgaragenerschließung  bzw. Tiefgarageneinfahrt von der Schaffraths-
gasse aus, wird als ungünstig bewertet; diese liegt unmittelbar am Baukörper (Kindertagesstätte) 
- Die Grundrisse sind nachvollziehbar organisiert, werden jedoch in Bezug auf die "Schrägen" als un-
flexibel angesehen; die Umsetzung der geplanten Konfiguration wird als problematisch bewertet.  
- Die Konstruktionsweise sowie die Dachflächen werden in Bezug auf die Nachhaltigkeit als positiv be-
wertet. 
- Berücksichtigung unterschiedliche Materialien. 
- Die Tiefgaragen-Konzeption erscheint großzügiger als notwendig. 
- Insgesamt wird die Arbeit als gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bewertet.

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022                       Seite 6 von 7 
 
 
 
Meinungsbild: 
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Meinungsbild: 5 : 8, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufge-
nommen wird. 
 
4. Zweiter Rundgang; Diskussion und Abstimmung über die Arbeiten (14:10 Uhr bis 14:30 Uhr) 
 
- Nach Beendigung des ersten Wertungsrundganges sowie einer weiteren Diskussion der Fachjury, 
wird in einem zweiten Rundgang über die Anträge auf Ausscheiden mit nachstehenden Stimmverhält-
nissen befunden: 
 
Die Arbeiten von ASTOC, Partner und Partner und Kaden+, werden auf Grundlage des vorange-
gangenen Bewertungsrundganges mit 13 . 0 Stimmen (einstimmig), ausgeschlossen. 
 
Nach Ausschluss der oben benannten Arbeiten, werden die Entwürfe von Michels Architekten und 
Spine Architects gegenübergestellt und vergleichend, auch anhand der städtebaulichen Modelle, 
bewertet:  
 
Spine Architects 
- Der städtebauliche Entwurf wird als insgesamt sehr gelungen bewertet.  
- Gelungene und sehr flexible Grundrissgestaltung. 
- Die Ausrichtung des Lärmriegels sowie die hiermit verbundene Laubengangerschließung entlang der 
westlichen Gebäudeseite werden als klare Mängel angesehen. 
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird kritisch gesehen. 
 
Michels Architekten 
- Die Adressbildung der Gebäudestrukturen sowie die Gestaltung und Orientierung der Außenräume 
werden positiv bewertet; der Lärmriegel wirkt in seiner Gestaltung zunächst monoton, wird jedoch 
durch die einfache und klare (feingliedrige) Gliederung begrüßt.  
- Die städtebauliche Konzeption wird insgesamt als stimmig und qualitätsvoll bewertet. 
 
Nach der zusammenfassenden Bewertung der beiden Arbeiten durch die Fach- und Sachpreisrichter, 
wird der Entwurf von Michels Architekten mit 13 : 0 Stimmen (einstimmig) als Vorzugsvariante prä-
miert.

Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022                       Seite 7 von 7 
 
 
5. Zusammenfassung der Empfehlungen für die weitere Bearbeitung (14:30 Uhr bis 14:45 Uhr) 
 
- Die Einfahrtssituation läuft direkt auf das südlichste Punkthaus (Kindertagesstätte) zu. Die Erschlie-
ßungssituation bzw. die aufgezeigte Adressbildung des Quartiers von der Schaffrathsgasse aus, ist 
zu überarbeiten. 
- Die innere fußläufige Erschließung ist eindeutiger auszubilden und hinsichtlich von "Schleichwe gen" 
(Nordosten) zu überarbeiten; klarere Gliederung in Bezug auf Fuß - und Radverkehr; die optionale 
Anbindung an die östliche Vegetationsfläche ist zu überdenken und in ihrer Verortung (Adressierung) 
zu planen. 
- Die Tiefgaragenkonzeption ist im weiteren unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der Stadt Köln 
fortzuentwickeln bzw. in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme zu optimieren; die aufgezeigten 
Baumpflanzungen sowie die notwendigen Abstände zur Tiefgarage sind zu prüfen; darüber hinaus ist 
die Organisation der Fahrradabstellplätze zu überarbeiten. 
- Es ist zu prüfen, ob die geplanten Car-Sharing Stellplätze auch in der Tiefgarage nachzuweisen sind. 
- Der Abschluss der Attika soll im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden (gestalterische Maß-
nahme). 
- In Bezug auf die Nachbarschaft wird angeregt zu prüfen, ob die aufgezeigten Dachflächen der Ge-
bäude auch in geneigter Form ausgebildet werden können; hierdurch würde sich der städtebauliche 
Entwurf mehr in die Umgebung eingliedern; eine Diskrepanz zwischen  geneigten Dachflächen und 
der Ausbildung von PV -Anlagen kann nicht erkannt werden und ist im weiteren durch das Büro zu 
untersuchen. 
 
6. Ende der Veranstaltung (14:45 Uhr) 
 
- Nachdem keine weiteren Überarbeitungsempfehlungen benannt werden, bedankt sich Herr Minkus 
für die rege Teilnahme des Jurygremiums und gibt den Vorsitz an die Ausloberin zurück.  
- Die BAUWENS Development GmbH & Co. KG bedankt sich ebenfalls bei allen Teilne hmern und be-
endet die Jurysitzung um circa 14:45 Uhr. 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                 Köln, 29. Juni 2022 
               Stadtplanung Zimmermann GmbH

Anlage 9 - Anmerkungen zu den Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung

20386 Zeichen

WOHNQUARTIER
GRÜNWERK
Lerchenweg/Schaffrathsgasse 
Köln Bocklemünd
Anlage 9

2
GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
Hinweise und Anmerkungen zu den 
Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung 
vom 24.06.2022
Auslober Wettbewerb: 
Bauwens Development GmbH &Co.KG /
PE Lerchenweg GmbH &Co. KG
1.Preis Wettbewerb:
&MICA GmbH 
(ehem. Michels Architekturbüro GmbH)

3
GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
1. Die Einfahrtssituation läuft direkt auf das 
südlichste Punkthaus (Kindertagesstätte) zu. 
Die Erschließungssituation bzw. die aufgezeigte 
Adressbildung des Quartiers von der Schaffraths-
gasse aus ist zu überarbeiten.
- Der dreigeschossige Solitärbau, im Eingangsbereich 
des Quartiers von der Schaffrathsgasse aus, 
liegt zurückversetzt in zweiter Reihe hinter der 
gewachsenen Gebäudestruktur  entlang der Straße. 
Er bildet mit seiner gestalteten Holzfassade mitsamt 
Fenstern eine einladende Geste zum neuen Quartier 
und gibt einen ersten Eindruck des neuen Quartiers 
preis.
w
-  Auch die Begrünung der Fassade  zur Schaffraths-
gasse stellt eine weitere Möglichkeit für die Getaltung 
einer einladenden Eingangssituation dar .
- Die Zufahrtssituation für die Tiefgarage wurde 
bewusst vom Hauptzugang ins Quartier getrennt.
- Mit der gewählten Positionierung des Punkthauses 
(Haus A), welches die KiTa beherbergt, wurde  eine 
optimale Ausrichtung der KiTa Außenflächen  sowie 
die Möglichkeit des direkten Austrittes aus dem KiTa- 
Gebäude in die KiTa Außenbereiche geschaffen.
Eine Veränderung dieser Situation zugunsten einer 
gesteigerten Einsehbarkeit ins Quartier wäre vor 
allem für die Nutzung als KiTa sehr nachteilig.
Zufahrtssituation Schaffrathsgasse
Scha
ffrathsgas
se
Grevenbroicher 
Straße
Lerchenweg
Lerchenweg
Kurt
-Weill
-Weg
Sintherer Straße
Grubenchers
traße
Fliesteder 
Straße
Militäringstraße
Haus 
A
Haus
B
Haus
C
Haus
D
Haus
F
Haus
G
Haus
H
Haus
E
Haus
I
Haus
J
Haus
K
Haus
L
Haus
M
Kita
öffentlicherSpielplatz
privaterSpielplatzprivaterSpielplatz
privaterSpielplatz
Außen
fläche
Kita
1
2
3
4
1
2
3
III+
II
III+
III+
III+
III
I
III+
III+
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Kita
 
Carsharing
8F.Stpl
.
Zufahrt 
Tiefgarage
Müllsammelstelle
Müllsammelstelle
ZufahrtTiefgarage
Carsharing
28 Fahrrad 
Stp.
6F.Stpl
.
Spielplatz
Paketsta
ƟŽŶ

4
GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
- Die zusätzlich geschaffene Außenraumbegrünung, 
insbesondere die Baumreihe entlang der Außenfläche 
der KiTa weist bereits von der Straßenperspektive 
der Schaffrathsgasse auf die grüne und nachhaltige 
Gestaltung und Ausrichtung des Quartiers hin.
- Durch ein gerichtetes Wegenetz  mit klar lesbarem 
Bodenbelag, wird die Durchwegung zum Eingang der 
KiTa, sowie zum Quartiersplatz hervorgehoben.
Bereits nach wenigen Metern von der Schaffrathgasse 
eröffnet sich dem Besucher eine Sichtachse in das 
Gebiet zu dem großen begrünten Quartiersplatz mit 
öffentlichen Spielplatz.
Beispielfotos Fassaden- und Außenraumbegrünung
Grünwerk Köln   I   Stand 02.12.2022   WWW .GREENBOX.LA
VEGET A TION | IDEEN

5
GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
2. Die innere fußläufige Erschließung ist eindeutiger 
auszubilden und hinsichtlich von „Schleichwegen“ 
(Nordosten) zu überarbeiten; klarere Gliederung 
in Bezug auf Fuß- und Radverkehr; die optionale 
Anbindung an die östliche Vegetationsfläche ist zu 
überdenken und in ihrer Verortung (Adressierung) zu 
planen. 
- Die Wegeführung wurde entsprechend der 
Kommentierung überarbeitet. Die nordöstliche 
Zuwegung aus Richtung des Lerchenwegs entlang der 
Grundstücksgrenze entfällt.
- Die Anbindungen an die östliche Vegetationsfläche 
zum Militärring entfällt  vorerst, da diese bisher 
keine Durchwegung enthält. Im Zuge der weiteren 
Quartiersentwicklung soll/kann aber gemeinsam mit 
der Stadt Köln eine eventuelle Anbindung besprochen 
werden. 
- Die inneren Erschließungswege sind als „shared Space“ 
geplant und dienen den Fußgängern und Radfahrern 
sowie der Zufahrt der Feuerwehr . 
- Der Großteil der Fahrradstellplätze ist in der Tiefgarage 
verortet. Es wird außerdem in den Eingangsbereichen 
des Quartiers gesammelte Stellflächen für Fahrräder 
sowie Lastenräder geben. Aus diesen Gründen ist nicht 
mit erhöhtem Fahrradverkehr im Quartier zu rechnen  
und es kann auf die Ausbildung separater Fahrradwege 
verzichtet werden.
Scha
ffrathsgas
se
Grevenbroicher 
Straße
Lerchenweg
Lerchenweg
Kurt
-Weill
-Weg
Sintherer Straße
Grubenchers
traße
Fliesteder 
Straße
Militäringstraße
Haus 
A
Haus
B
Haus
C
Haus
D
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F
Haus
G
Haus
H
Haus
E
Haus
I
Haus
J
Haus
K
Haus
L
Haus
M
Kita
öffentlicherSpielplatz
privaterSpielplatzprivaterSpielplatz
privaterSpielplatz
Außen
fläche
Kita
1
2
3
4
1
2
3
III+
II
III+
III+
III+
III
I
III+
III+
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Kita
 
Carsharing
8F.Stpl
.
Zufahrt 
Tiefgarage
Müllsammelstelle
Müllsammelstelle
ZufahrtTiefgarage
Carsharing
28 Fahrrad 
Stp.
6F.Stpl
.
Spielplatz
Paketsta
ƟŽŶ
aktualisierter Lageplan

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GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
- Kleinere Plätze, die sich entlang des Wegenetzes 
entwickeln, dienen als intimes Kleinod für die 
Anwohner:innen, während sich der Quartiers-treffpunkt 
als ein lebendiger Ort für alle platziert. 
- Um die Versiegelung möglichst gering sowie 
die Grünflächen größtmöglich zu halten, 
werden befahrbare in Teilen begrünte Gehwegbeläge 
gewählt. Diese sorgen für eine Verzahnung der 
Bewegungsflächen mit den Grünräumen und 
integrieren z.B. Feuerwehraufstellflächen behutsam 
in die Außenraumgestaltung. Zudem tragen sie  für 
eine Entschleunigung des geringfügig aufkommenden 
Radverkehrs innerhalb des Quartiers bei.
Grünwerk Köln   I   Stand 02.12.2022   WWW .GREENBOX.LA
BELÄGE | IDEEN 
Vorschläge Gestaltung Erschließungswege

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GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
WohnquarƟĞƌ 'ZmEtZ< ŝŶ <ƂůŶ ŽĐŬůĞŵƺŶĚ
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
92
93
94
33
34
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86
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90
91
61
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80
81
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32
27
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30
97
98
95
96
52
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83
84
20
21
22
23
24
25
26
99
100
101
102
-3,60
-3,60
-3,60
19 Abst
ellŇćĐŚĞ
11 Abstell
ŇćĐŚĞ
Technik
Müll
Technik
16 
F. Stpl
.
Müll
Technik
18 Abstell
ŇćĐŚĞ
139 F.Slp
.
Technik
Technik
Technik
Technik
Technik
Technik
Technik
Müll
Müll
Technik
14 AbstellŇćĐŚĞ
Müll
63 Abstell
ŇćĐŚĞ
Müll
Technik
Technik
gemeinsam
er
Abstellraum
102
 F.Slp
.
133
 F.Slp
.
Kita
Kita
Kita
zur 
Sch
aīƌĂ
thsgasse
zu
m Lerchenweg
Haus 
A
Haus 
B
Haus 
C
Haus 
D
Haus 
F
Haus 
G
Haus 
H
Haus 
E
Haus 
I
Haus 
J
Haus 
K
Haus 
L
Haus 
M
Technik
Technik
Technik
Technik
Technik
13 Abstell
ŇćĐŚĞ
2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20
12,80
Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen und
innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ>ƵŌŬĂŵŵĞƌŶĂƵƐ
heimischen Nadelhölzern, z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem.
Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐĂƵƐ
silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood.
Innen bekleidet mit
HolzfaserdämmplaƩĞ(ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ),
PutzträgerplaƩĞ(z.B. StrohbauplaƩĞ),
Spachtel und Anstrich.
Fenster aus massivem heimischen Nadelholz,
mit 3-fach Isolierverglasung, ohne Sonnenschutzbeschichtung.
Der Sonnenschutz erfolgt über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ
DeckenauĩĂƵ:
3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ
Zementestrich mit Fußbodenheizung
TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ
Holzbetonverbunddecke
DachauĩĂƵ:
Photovoltaik-Panele
Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach
RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
wurzelfeste Abdichtung
Wärmedämmung
DampĩƌĞŵƐĞ
Holzbetonverbunddecke
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf
UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj,
z.B. Organowood,
auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ
Geländer
als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ
mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ
DeckenauĩĂƵ:
VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚŝŶƚĞŶƐŝǀĞĞŐƌƺŶƵŶŐ
RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
Abdichtung
Stahlbetondecke
Spannseile für Berankung durch
bodengebundene Begrünung.
StahlbetonbodenplaƩĞth
Fassadengliederung und Adressbildung
Die stark gegliederten Fassaden, insbesondere im Bereich der Balkone, bilden einen ruhigen
Rahmen für die individuelle Ausgestaltung der privaten FreiŇćĐŚĞŶ, wodurch die IdenƟĮŬĂƟŽŶ
mit dem QuarƟĞƌŐĞƐƚĞŝŐĞƌƚƵŶĚĞŝŶǀŝĞůĨćůƟŐĞƐƵŶĚďƵŶƚĞƐƌƐĐŚĞŝŶƵnŐƐďŝůĚĞŶƚƐtĞŚƚ.
Unterstützt wird die verƟŬĂůĞ'ůŝĞĚĞƌƵŶŐĚƵƌĐŚƐĐŚŵĂůĞ,ŽůnjƐƚƺƚnjĞŶ, an denen auch das
Rankgerüst für die Fassadenbegrünung verläuŌ, und die Absturzsicherung aus Edelstahlnetzen
befesƟŐƚŝƐƚ.
Wir schaīĞŶ/ĚĞŶƟtćtĚƵƌĐŚĞŐƌƺŶƵnŐ. Die intensive Fassadenbegrünung des Riegels und der
Solitärbauten gewährleistet nicht nur die ökologische NachhalƟŐŬĞŝƚ. Durch die Auswahl
unterschiedlicher PŇĂŶnjĞŶũĞ'ĞďćƵĚĞǁŝƌĚĚŝĞ&ĂƐsĂĚĞĂƵĐŚŝŶĞŝŶĚĞƵƟŐŝĚĞŶƟĮnjiĞƌďĂƌĞ
Adressen gegliedert, deren Farbgestaltung sich im Verlauf der Jahreszeiten verändert.
Das für die Fassade verwendete mineralisierte Holz, das eine warme und gleichzeiƟŐůĞŝĐŚƚĞ
Anmutung besitzt, verändert sich ebenfalls mit der Zeit, indem es auf WiƩĞƌƵŶŐƐ- und
UmwelteinŇƺƐsĞƌĞĂŐŝĞƌƚ. Zusammen mit der individuellen Ausgestaltung der Balkone ergeben
sich so Adressen mit hoher Individualität, die sich im Einklang mit der Natur, dem
Jahresrhythmus, der Zeit und den Bewohner:innen verändern.
Grundriss Tiefgarage M 1:200
Blick von Norden auf den Gebäuderiegel
FassadenschniƩD1:50FassadenausschniƩ/ Grundriss M 1:50
NachhalƟŐŬĞŝƚ
Unser Entwurf ist sowohl ökologisch, ökonomisch als auch sozial nachhalƟŐ. Die zentrale GrünŇćĐŚĞ, die durch die begrünten
Fassaden eingefasst ist, gewährleistet die ökologische NachhalƟŐŬĞŝƚ. Die bodengebundene Fassadenbegrünung stärkt zusammen
mit der grünen MiƩĞĚŝĞŝŽĚŝǀĞƌƐŝƚćƚŝŵYƵĂƌƟĞƌƵŶĚ, durch die Möglichkeit der Verbindung verschiedener GrünŇćĐŚĞŶŝŵ
Stadtraum, über das QuarƟĞƌŚŝŶĂƵƐ. Alle Gebäude werden in nachhalƟŐĞƌ,Žůnj-Hybrid-Bauweise errichtet. Die Materialien sind
ökobilanziell auf die Einsparung Grauer Energie opƟŵŝĞƌƚ, unter anderem mit BaustoīĞŶĂƵƐŶĂĐŚǁĂĐŚƐĞŶĚĞŶZŽŚƐƚŽīĞŶƵŶĚ
Recyclingmaterialien. Soweit es sinnvoll ist, setzen wir demonƟĞƌďĂƌĞsĞƌďŝŶĚƵŶŐĞŶĞŝŶ, um eine Wiederverwendung im Sinne des
Cradle-to-Cradle-Konzepts zu ermöglichen.
Die ökonomische NachhalƟŐŬĞŝƚ zeigt sich durch die Flexibilität in der Nutzung, die durch die Anpassungsfähigkeit der Grundrisse
und eine hohe FlächeneĸnjiĞŶnjĞƌƌĞŝĐŚƚǁŝƌĚ.
Die soziale NachhalƟŐŬĞŝƚ wird insbesondere durch die zentrale GrünŇćĐŚĞĞƌůĞďbĂƌ, die als grüne MiƩĞĞŝŶĞŚŽĐŚǁĞƌƟŐĞƵŶĚ
großzügige öīĞŶƚůŝĐŚĞ&ƌĞŝŇćĐŚĞŵŝƚŚŽhĞƌƵĨĞŶƚŚĂůƚƐƋƵĂůŝƚćtƐĐŚĂŏ, die sowohl den Anwohner:innen als auch der umliegenden
NachbarschaŌŐůĞŝĐŚĞƌŵĂƘĞŶnjƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐƐƚĞŚƚƵŶĚĚŝĞnjƵƐĂŵmĞŶŵŝƚĚĞŶ„privaten Gärten“ die Flächen der Wohnungen um
GemeinschaŌƐ- und AufenthaltsŇćĐŚĞŶĞƌǁĞŝƚĞƌŶ. Darüber hinaus bietet der GemeinschaŌƐƌĂƵŵĂŵƐƺĚůŝĐŚĞŶŝŶŐĂŶŐĞŝŶĞŶKƌƚ
für gemeinsame AkƟǀŝƚćƚĞŶ.
In unserem Entwurf sind Anforderungen für altersangepasstes und barrierefreies Wohnen als opƟŽŶĂůĞ'ƌƵŶĚƌŝƐsǀĂƌŝĂŶƚĞŶ
geprüŌ. Die Kriterien der aktuell geltenden Vorgaben für eine Förderung mit EĸnjiĞŶnjŚĂƵƐƐƚĂŶĚĂƌĚ40 EE und QNG-Siegel können
erfüllt werden.
Lerchenweg
Schaffrathsgasse
3. Die Tiefgaragenkonzeption ist im weiteren 
unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der 
Stadt Köln fortzuentwickeln bzw. in Bezug auf 
die Flächeninanspruchnahme zu optimieren; 
die aufgezeigten Baumpflanzungen sowie die 
notwendigen Abstände zur Tiefgarage sind zu 
prüfen; darüber hinaus ist die Organisation der 
Fahrradabstellplätze zu überarbeiten. 
- Eine Optimierung der Tiefgarage findet im Zuge der 
weiteren Planung statt: 
Fahr- und Laufwege, PKW Stellplatzorganisation 
(gemäß Stellplatzsatzung) und die Organisation der 
Fahrradstellplätze
- Eine Flächenreduzierung ist angestrebt und kann 
evtl. durch zentrale Aufgänge in das Wohnquartier 
erreicht werden.
 
- Baumpflanzungen werden im Zuge der weiteren 
Planung gemeinsam mit den Landschaftsarchitekten 
ausgearbeitet und im Zuge der Tiefgaragen-
optimierung im Detail mitgedacht.
- ergänzende Fahrradstellplätze im Außenbereich sind 
gestalterisch sinnvoll in den Zugangsbereichen des 
Quartiers integriert um Besuchern des Quartiers eine 
oberirdische Parkmöglichkeit zu bieten.

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GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
4. Es ist zu prüfen, ob die geplanten Car-Sharing 
Stellplätze auch in der Tiefgarage nachzuweisen 
sind. 
- nach Rücksprache mit dem Bauherren können 
die Car-Sharing Stellplätze theoretisch auch in der 
Tiefgarage untergebracht werden.
- Die Car-Sharing Angebote sollen jedoch nicht nur 
quartiersintern sondern übergreifend auch für die  
umliegende Nachbarschaft nutzbar sein.
Für eine solche öffentliche Nutzung sind einsehbare 
Stellplätze außerhalb der Tiefgarage von großem 
Vorteil und von den aller meisten Car-Sharing 
Anbietern vorgegeben.
Scha
ffrathsgas
se
Grevenbroicher 
Straße
Lerchenweg
Lerchenweg
Kurt
-Weill
-Weg
Sintherer Straße
Grubenchers
traße
Fliesteder 
Straße
Militäringstraße
Haus 
A
Haus
B
Haus
C
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D
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F
Haus
G
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H
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E
Haus
I
Haus
J
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K
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L
Haus
M
Kita
öffentlicherSpielplatz
privaterSpielplatzprivaterSpielplatz
privaterSpielplatz
Außen
fläche
Kita
1
2
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4
1
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III+
II
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III+
III+
III
I
III+
III+
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Kita
 
Carsharing
8F.Stpl
.
Zufahrt 
Tiefgarage
Müllsammelstelle
Müllsammelstelle
ZufahrtTiefgarage
Carsharing
28 Fahrrad 
Stp.
6F.Stpl
.
Spielplatz
Paketsta
ƟŽŶ

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GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
5. Der Abschluss der Attika soll im Rahmen der 
weiteren Planung geprüft werden (gestalterische 
Maßnahme). 
- Der Aufbau der Attika im Übergang zum 
Staffelgeschoss wird im Zuge der weiteren Planung 
überprüft und gestalterisch optimiert. 
Im Zuge der Bearbeitung werden für die Attika 
frühzeitig im Hinblick auf Aufbauhöhe und Materialität 
Alternativen entwickelt.
2,95 60 2,70 40 2,70 40 2,70 50 2,70 70
2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20
12,80
Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen
und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ
LuŌŬĂŵmĞƌŶĂƵƐ
heimischen Nadelhölzern,
z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem.
Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐ
aus
silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood.
Innen bekleidet mit
HolzfaserdämmplaƩĞn (ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ),
PutzträgerplaƩĞn (z.B. StrohbauplaƩĞ),
Spachtel und Anstrich.
Fenster aus massivem heimischen Nadelholz,
mit 3-fach Isolierverglasung,
ohne Sonnenschutzbeschichtung.
Der Sonnenschutz erfolgt
über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ
DeckenauĩĂƵ:
3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ
Zementestrich mit Fußbodenheizung
TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ
Holzbetonverbunddecke
DachauĩĂƵ:
Photovoltaik-Paneele
Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach
RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
wurzelfeste Abdichtung
Wärmedämmung
DampĩƌĞŵƐĞ
Holzbetonverbunddecke
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B.
Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj,
z.B. Organowood,
auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ
Geländer
als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ
mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ
DeckenauĩĂƵ:
VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚ, intensive Begrünung
RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
Abdichtung
Stahlbetondecke
Spannseile für Berankung durch bodengebundene
Begrünung.
StahlbetonbodenplaƩĞth
2,95 60 2,70 40 2,70 40 2,70 50 2,70 70
2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20
12,80
Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen
und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ
LuŌŬĂŵmĞƌŶĂƵƐ
heimischen Nadelhölzern,
z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem.
Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐ
aus
silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood.
Innen bekleidet mit
HolzfaserdämmplaƩĞn (ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ),
PutzträgerplaƩĞn (z.B. StrohbauplaƩĞ),
Spachtel und Anstrich.
Fenster aus massivem heimischen Nadelholz,
mit 3-fach Isolierverglasung,
ohne Sonnenschutzbeschichtung.
Der Sonnenschutz erfolgt
über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ
DeckenauĩĂƵ:
3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ
Zementestrich mit Fußbodenheizung
TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ
Holzbetonverbunddecke
DachauĩĂƵ:
Photovoltaik-Paneele
Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach
RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
wurzelfeste Abdichtung
Wärmedämmung
DampĩƌĞŵƐĞ
Holzbetonverbunddecke
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B.
Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj,
z.B. Organowood,
auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ
Geländer
als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ
mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ
DeckenauĩĂƵ:
VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚ, intensive Begrünung
RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
Abdichtung
Stahlbetondecke
Spannseile für Berankung durch bodengebundene
Begrünung.
StahlbetonbodenplaƩĞth
2,95 60 2,70 40 2,70 40 2,70 50 2,70 70
2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20
12,80
Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen
und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ
LuŌŬĂŵmĞƌŶĂƵƐ
heimischen Nadelhölzern,
z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem.
Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐ
aus
silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood.
Innen bekleidet mit
HolzfaserdämmplaƩĞn (ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ),
PutzträgerplaƩĞn (z.B. StrohbauplaƩĞ),
Spachtel und Anstrich.
Fenster aus massivem heimischen Nadelholz,
mit 3-fach Isolierverglasung,
ohne Sonnenschutzbeschichtung.
Der Sonnenschutz erfolgt
über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ
DeckenauĩĂƵ:
3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ
Zementestrich mit Fußbodenheizung
TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ
Holzbetonverbunddecke
DachauĩĂƵ:
Photovoltaik-Paneele
Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach
RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
wurzelfeste Abdichtung
Wärmedämmung
DampĩƌĞŵƐĞ
Holzbetonverbunddecke
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B.
Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ
TerrassenauĩĂƵ:
Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj,
z.B. Organowood,
auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung,
auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ
Geländer
als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ
mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ
DeckenauĩĂƵ:
VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚ, intensive Begrünung
RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ
Abdichtung
Stahlbetondecke
Spannseile für Berankung durch bodengebundene
Begrünung.
StahlbetonbodenplaƩĞth
Attikasituation Wettbewerbsstand

10
GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022
6. In Bezug auf die Nachbarschaft wird angeregt zu 
prüfen, ob die aufgezeigten Dachflächen der Gebäude 
auch in geneigter Form ausgebildet werden können; 
hierdurch würde sich der städtebauliche Entwurf mehr 
in die Umgebung eingliedern; eine Diskrepanz zwischen 
geneigten Dachflächen und der Ausbildung von PV-
Anlagen kann nicht erkannt werden und ist im Weiteren 
durch das Büro zu untersuchen.
03-PV und begrüntes Dach
04-Green Cooling
05-Retentionsdächer
02
03
01
05
04
04
04
04
04
03
06
06
07
- Die vorgesehenen begrünten Flachdächer haben vor allem 
im Bezug auf das Nachhaltigkeitskonzept im Vergleich zu 
geneigten Dächern einige bedeutende Vorteile:
- Für das Regenwassermanagment werden Retentions-
dächer zum Schutz bei Starkregenereignissen vorgesehen
- Artenschutz und Biodiversität durch Gründächer
- Verdunstungskühlung gegen die Entstehung von Hitzeinseln 
und Schutz der Innenräume gegen Überhitzung.
- zusätzlich ist der Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen auf 
begrünten Dächern  - bedingt durch die dort vorherrschenden 
wesentlich niedrigen Umgebungstemperaturen - deutlich 
höher .
- städtebaulich haben die Gebäude größtenteils durch 
ihre rückwärtige Lage im Viertel keinen direkten Bezug zu 
der Nachbarschaftsbebauung. Das einzige straßenseitige 
Gebäude in der Schaffrathsgasse wird aus diesem Grund 
mit geneigtem Dach ausgeformt und fügt sich somit ins 
Staßenbild ein.

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GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG       &MICA 07.12.2022

Anlage 7 - Wettbewerbsergebnisse

7967 Zeichen

[...] Mit dem „GRÜNWERK“ entsteht ein neues Wohn-
quartier, welches sich durch großzügige Vorgartenbe-
reiche und stringente Wegebeziehungen auszeichnet. 
Das urbane Konzept schafft bewusst unterschiedliche 
Orte mit facettenreichen Qualitäten, um eine Vielzahl 
an Charaktere zu entwickeln, welche die flexible und 
wechselnde Wohn- und Arbeitskultur des 21sten Jahr -
hunderts widerspiegelt. Urbane Plätze und Begeg-
nungszonen als Kommunikationsinseln verbinden sich 
in wechselnden Raumdimensionen zu einem lebendi-
gen und gut vernetzten Stadtraum. 
Am Waldrand im Osten ist eine viergeschossige Bebau-
ung geplant, die den Verkehrslärm nicht nur für die 
Bewohner des neuen Quartiers, sondern auch der 
gesamten Nachbarschaft am Lerchenweg und der 
Schaffrathsgasse abschirmt. Diese Bebauung wird 
II +
I
III
SG I
SG II
öffentliche Spielfläche
Car Sharing
Schaffrathsgasse
Lerchenweg
Lerchenweg
Sintherer Straße
Grubenbecherstraße
SG
IV
Müllsammelbehälter
Paketstation
Parken 
Temporär
Parken 
Temporär
Parken Temporär
öffentliche Spielfläche
III
II
III
III
SG I
SG II
III
SG
SG
III
SG
IV
IV
KITA
 Bring 
+Hol
Kleinkindspiel
Versickerungsmulde
Waldspielplatz
Dachbegrünung
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung
Dach
garten
Dach
garten
Dach
garten
Dach
garten
Dach
garten
Dachbegrünung
Dach
garten
Kleinkindspiel
Dach
garten
Kleinkindspiel
SG I
SG
Spielfläche Kita
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
SG I
+12,00
+12,00
+15,00
+15,00
+12,00
+12,00
+12,
00
+3,
00
+9,00
+15,00
+12,00
+12,00
+12,00
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
Retentionsflächen
III
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
FassadenbegrünungKleinkindspiel
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
Kleinkindspiel
W-O
W-O
N-S
N-S
ASTOC Archtitects and Planners 
& Landschaftsarchitektur Kraft.Raum
N
M 1 : 1500
ergänzt von sieben Solitärgebäude im Zentrum des 
Quartiers, die die Nachbarschaft in Dichte, Maßstäb-
lichkeit und in der Höhenentwicklung, mit anfänglich 
zwei bis hin zu dreieinhalbgeschossigen Gebäuden zum 
Waldriegel, weiterführt bzw. zu ihr hin ab staffelt. Die 
Ausrichtung und Geometrie der Gebäude ermöglichen 
eine maximale Besonnung der Hauptfassaden, bei mini-
malisierter Verschattung untereinander, auch werden 
somit qualitativ hochwertige Grün- und Freiräume 
ermöglicht. Am Schnittpunkt beider Wohnkonzepte ist 
ein öffentlicher Spielplatz angedacht, der zum einen 
diese verbindet und zum anderen das kooperative Bau-
landmodell der Stadt Köln umsetzt. [...]
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
Anlage 7

[...] Zwischen Waldstück und gewachsener Dorfstruktur 
gelegen, entwickelt sich das neue Wohnquartier im 
Kölner Stadtteil Bocklemünd zu einer grünen Insel. 
Ein Riegel am Rande des Quartiers schafft den nötigen 
Schutz vor Verkehrslärm und stellt zugleich Bezüge zum 
dahinterliegenden Waldstück her, das zum Spazieren 
einlädt. Im Zusammenspiel mit den gegenüberliegen-
den Punktbauten entstehen Grüninseln, die neben dem 
großen Spielplatz, dem Quartier eine hohe Lebensqua-
lität geben. 
Als zukunftsweisende Quartiersplanung wird mit der 
Umsetzung einer ressourcensparenden Bauweise sowie 
einem klimaneutralen Energiekonzept ein positiver Bei-
trag zum Klimaschutz geleistet. Um graue Energie in 
der Gebäudekonstruktion zu vermeiden, wird auf die 
Verwendung des Werkstoffes Holz gesetzt. In Kombi-
nation mit Rankgerüsten für Pflanzen trägt das Quartier 
mit seinem grünen Erscheinungsbild auch nach außen 
den Leitgedanken einer nachhaltigen Wohnraument-
wicklung. [...]
Kaden + 
& einenkel Landschaftsarchitektur
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
N
M 1 : 1500

[...] Zwischen Schaffrathsgasse und Lerchenweg ent-
steht ein lebendiger Wohnstandort mit einer Kinderta-
gesstätte und einem öffentlichen Spielplatz, der in 
Bezug auf Wohnqualität, Begrünung und Nachhaltig-
keit hohe Maßstäbe setzt. Differenzierte Wegeverbin-
dungen, die KiTa, die Spielflächen und der zentrale 
Quartiersplatz verknüpfen die Neubebauung mit der 
bestehenden Nachbarschaft und lassen alt und neu zu 
einer Einheit verschmelzen. 
Unser städtebauliches Konzept folgt den Prämissen der 
Auslobung: So planen wir an der östlichen Grund-
stücksgrenze einen viergeschossigen, etwas 125 Meter 
langen Gebäuderiegel, der das Quartier vor den Emissi-
onen der Militärringstraße und der dort verlaufenden 
Stadtbahnlinie abschirmt. Sieben Solitärbauten grup-
pieren sich westlich davon um einen großen zentralen 
Quartiersplatz - die grüne Mitte; der Gebäuderiegel 
bleibt sichtbar. Durch die Drehung der sieben Solitäre 
werden in der Peripherie interessante Außenräume mit 
unterschiedlichen Qualitäten geschaffen: hier entste-
hen Kleinkinderspielplätze, aber auch Gemüsegärten, 
Treffpunkte für die Bewohner:innen u.v.m. Der zentrale 
Quartiersplatz ist als öffentlicher Spielplatz geplant, 
fungiert aber auch als Ort der Kommunikation und 
Begegnung. [...]
Michels Architekten
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
N
M 1 : 1500

[...] Das neue, grüne Quartier nimmt den Werkstatt-
Charakter des Areals auf und bietet den Bewohner:innen 
viel Raum um selbst aktiv zu werden. Das Entwurfskon-
zept basiert dabei auf der städtebaulichen Voruntersu-
chung und entwickelt daraus ein Quartierskonzept, das 
die stadträumlichen Potentiale neu interpretiert. Durch 
die Neuordnung der zentralen, solitären Gebäude ent-
steht eine Abfolge von drei thematisch gegliederten 
Höfen, die gemeinschaftsstiftende Orte schaffen und 
dazu einladen, zusammen zu werkeln, zu spielen und 
zu gärtnern.
Beginnend dem Quartiersplatz, der sich um den Schorn-
stein aufspannt, welcher als baukulturelles Erbe des 
Gebietes erhalten bleibt und als „Landmark“ einen 
identitätsstiftenden Ankerpunkt ausbildet – wird das 
Thema der Begegnung und des gemeinsamen 
„Machens“ in das Quartier eingeführt. An der Mobili-
tätsstation können Fahrräder im Hof repariert oder auf-
geladen werden. Sportbegeisterte können sich an der 
Fitness-Werkbank richtig austoben oder für die Joggin-
grunde im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet auf-
wärmen.
Der Grüne Hof hingegen steht für Entschleunigung und 
Regeneration. Zwischen Gemeinschaftsbeeten, blühen-
den Hecken und ausladenden Obstgehölzen fühlen sich 
nicht nur Insekten und Vögel wohl: der Hof bildet mit 
seiner großzügigen Wiesenfläche in der Mitte auch für 
die Anwohner einen geschützten Rückzugsraum. Hier 
kann man bei einer Partie Boule oder beim Grillen mit 
den Nachbarn ins Gespräch kommen oder einfach auf 
der Wiese ausspannen. [...]
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
Partner & Partner Architekten
& ARGE Lavaland/Treibhaus Landschaftsarchitektur
N
M 1 : 1500

[...] Die Anordnung der Gebäude ist der lockeren 
Bebauung eines „Dorfes“ mit maßstäblicher Bebauung 
und qualitätsvollen Freiräumen nachempfunden. Das 
vorh. städtebauliche Konzept wurde hinsichtlich Licht-
einfalls und solare Energiegewinnung optimiert, um 
reine Nordseiten auszuschließen. Der lange Gebäude-
riegel ist nun weniger räumlich abgegrenzt und wirkt 
weiterhin als Lärmpuffer zur vielbefahrenen Straße. 
Die Adresse der Gebäude liegt zum verkehrsberuhigten 
„Dorfplatz“. In diesem für Kinder sicheren Bereich fin-
det das Leben statt. Gemeinschaftliche Grünflächen 
und Aktivitäten prägen das Leben
Die Neubauten halten sich mit ihrer sachlichen Archi-
tektursprache in Punkto Geometrie, Materialauswahl 
und Farbigkeit zurück. 
Durch Kompensationsmaßnamen, z.B. Carsharing-
Plätze, Erhöhung der Anzahl Fahrradstellplätze und 
Fahrradverleihstation (inkl. Lastenfahrräder) wurde die 
Anzahl der baurechtlich notwendigen KFZ-Stellplätze 
um 30% reduziert. [...]
Auszug aus dem Erläuterungsbericht
N
M 1 : 1500
Spine Architects
& Landschaftsarchitektur Rabe Landschaften

Anlage 1 Geltungsbereich

350 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanLerchenwegin Köln - Bocklemünd / Mengenich
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 10- Auszug Beschlussprotokoll 10.2 SteA 02.02.2023

1167 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.02.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 
öffentlich 
10.2 Städtebauliches Planungskonzept (VEP) Lerchenweg/Schaffrathsgasse  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) 
4212/2022 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld und 
 
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan -Entwurf 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a Baugese tzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung 
nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4212/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.12.2022
Erstellt
12.12.2022 14:47