4212/2022
Städtebauliches Planungskonzept (VEP) Lerchenweg/Schaffrathsgasse Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (VEP)
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Anlage 3 - Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung
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Dieser Plan gilt im Zusammenhang mit der gesamten aktuellen Planung! Die Hinweise und Legenden auf den Grundrissen sind zu beachten! 2212_Lerchenweg / M 1:1000 2212_A_V_LP_00-02 Lageplan Vorgabenbeschluss Städtebauliche Anpassung Status Index Datum Änderung Vorentwurfsplanung Auslobung zur Mehrfachbeauftragung - "Lerchenweg/Schaffrathsgasse" , Köln Bocklemünd | 04.04.2022 11 Öffentlicher Spielplatz 2 Stp . Carsharing 8 Fahrrad Stp . Kita ZufahrtTiefgarage ZufahrtTiefgarage III III+I III+ III+ III+ III+ III+ IV 2 Stp . Kita Privater Spielplatz PrivaterSpielplatz PrivaterSpielplatz 8 Fahrrad Stp . Carsharing 6 Fahrrad Stp . Außenfläche Kita PrivaterSpielplatz Lage Gebäude gemäß städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den WeƩbewerb Lage Gebäude für Vorgabenbeschluss Außenflächen Zuwegung SchemaƟsch Stellplätze oberirdisch IV IV IV IV IV II N 00 13.12.2022 Anlage 3
Anlage 4 - Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach
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Anlage 4 Digitale Bürgerbeteiligung – Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln Bocklemünd/Mengenich Gesammelte (projektbezogenen) Fragen aus dem Live-Stream: 1. NN möchte anmerken, dass ruhig mehr als vier Etagen gebaut werden können. Es herrscht Wohnungsnot und man könnte zumindest fünf Etagen plus ein Staffelgeschoss bauen. Die geplante bauliche Höhe wird von der Verwaltung als verträglich für die umgebende städtebauliche Struktur angesehen. Eine Erhöhung der Gebäude hätte einen direkten Einfluss auf die geplante Anzahl von Wohneinheiten sowie die Flächen, welche für Stellplätze und Freiflächen vorgehalten werden sollen. Eine über die vorgestellte Planung hinausgehende Verdichtung, wird als nicht zielführend und unverträglich für die umgebenden Strukturen angesehen. 2. NN fragt nach, wie sichergestellt wird, dass die Bewohner des neuen Quartiers auch die zugrunde gelegte Nachhaltigkeit leben. Eine Vielzahl der vorgestellten Belange in Bezug auf die Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Bauausführung sowie während des Betriebes durch die Vorhabenträgerin sichergestellt (z. B. Energiegewinnung durch Solaranlagen). Das ergänzende Mobilitätskonzept soll durch umfangreiche sowie attraktive Maßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige Mobilität, die Akzeptanz der Anwohner steigern. 3. NN fragt nach, wie sich die soziale Förderung der Wohnungen auf den Mietspiegel der Umgebung auswirken wird? Hierzu können keine Aussagen gegebene werden. Ziel der Planung ist es mindestens, 30% geförderten Wohnraum gemäß dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln zur Verfügung zu stellen. Ein Bezug zum Mietspiegel der Umgebung kann nicht erkannt werden. 4. NN regt an, eine möglichst große Quartiersgarage zu bauen, damit Anwohner und auch Besucher aus der Umgebung dort parken können. Im Rahmen der weiteren Planung wird in Bezug auf die Stellplatzsatzung der Stadt Köln sowie unter Berücksichtigung des zu erarbeiteten Mobilitätskonzeptes, die notwendige Anzahl an Stellplätzen innerhalb der Tiefgarage vorgesehen. Eine genaue Angabe zur Anzahl kann erst im Rahmen des weiteren Verfahrens gegeben werden. Es wird jedoch gesondert angemerkt, dass die geplante Tiefgarage nur für die Anwohner des Plangebietes zur Verfügung stehen soll. 5. NN fragt nach, inwieweit die Hintergärten der Häuser am Lerchenweg beeinflusst werden? Können dort Garagen bzw. Zufahrten und Tore zur neuen Straße angeschlossen werden? Es wird angemerkt, dass die neu geplanten Gebäude die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zu den Grundstücken in der Umgebung einhalten werden und hierdurch ein Sozialabstand gewährleistet wird. Eine Anbindung von Garagen, Zufahrten und Toren in diesem Bereich, ist nicht Gegenstand der Planung. 6. NN fragt nach, ob eine Bäckerei oder ein Kiosk auf dem Grundstück geplant sind? Zum jetzigen Zeitpunkt sind für das Plangebiet lediglich eine Wohnnutzung sowie eine Kindertagesstätte geplant. Die Aufnahme von ergänzenden Nutzungen in Form einer Bäckerei bzw. eines Kiosks können im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden bzw. im Rahmen des nachfolgenden Wettbewerbsverfahrens thematisiert werden. 2 7. NN fragt nach, welche "Normstraßen-Situation" der Einstufung des Verkehrsaufkommens zugrunde liegt? Beispielsweise ist eine Rechtsabbieger-Situation in der Praxis anders als eine Linksabbieger-Situation. Gibt es eine Angabe zur Straßenbreite? Es wird auf den "Flaschenhals" im Bereich der Schaffrathsgasse hingewiesen. Wie schlägt sich dieser in der Einstufung und Bewertung (A-B-C-D-F) nieder? Gibt es hierzu öffentlich zugängliche Informationen? Nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt06) der FGSV sind einstreifige Fahrbahnverengungen an Zwangspunkten auf einer Länge bis 50 m bis etwa 250 Kfz/h bei Sicht auf den Gegenverkehr möglich. Die Breite der Fahrbahn innerhalb der Engstelle ist dabei so zu bemessen, dass sie sich von der Breite der zuführenden Fahrbahn erkennbar unterscheidet. Diese Anforderungen werden hier erfüllt. Eine verträgliche Querschnittsbelastung für die Schaffrathsgasse als Wohnstraße liegt bei maximal 400 Kfz/h. Die Verkehrsstärke auf der Schaffrathsgasse ist mit gut 60 Kfz/h heute vergleichsweise sehr gering belastet, so dass auch mit den zusätzlich zu erwartenden Verkehren diese Belastungsgrenzen nicht erreicht werden. 8. NN fragt nach, ob die Müllabfuhr, die dreimal in der Woche in der Schaffrathsgasse unterwegs ist, berücksichtigt wurde? Die das Gebiet betreffenden Liefer- und Wirtschaftsverkehre (z. B. Müllabfuhr) wurden im Rahmen der Verkehrserhebung berücksichtigt. 9. NN ist Anwohnerin/Anwohner und möchte wissen, ob es Maßnahmen zum Lärmschutz während der Bauzeit geben wird. Das Verfahren bzw. Projekt steht noch am Anfang und es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Überlegungen zum Lärmschutz während der Bauphase. Es wird jedoch ein Baustellenkonzept geben, welches unter anderem die Baustellenverkehre koordiniert und damit eine Verkehrslärmbelastung für die Anwohner nach Möglichkeit reduziert. 10. NN fragt nach, wie die Handy-Antennen-Versorgung sichergestellt wird, wenn der Schornstein entfällt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens, werden auch betroffene Telekommunikationsanbieter beteiligt. Eine Berücksichtigung dieser Belange erfolgt im weiteren Verfahren. 11. NN fragt nach, wie die geplanten Geschosshöhen zu der dörflichen Struktur passen? Warum ist keine Abstufung zu den Gärten an der Schaffrathsgasse und dem Lerchenweg geplant? Die Verwaltung sieht in diesem Bereich eine viergeschossige Bebauung als verträglich, auch im Hinblick auf die vorhandene Siedlungsstruktur. Ergänzend wird auf das Qualifizierungsverfahren verwiesen, welches im Rahmen des weiteren Verfahrens durchgeführt wird. Ziel ist es, den geplanten Hochbau sowie die Freiräume zu qualifizieren und ein stimmiges Gesamtbild hinsichtlich einer viergeschossigen Bebauung zu realisieren. Ein anderer Teilaspekt ist der während der Bürgerbeteiligung angesprochene Wohnraumbedarf, welcher nicht nur in Köln herrscht. Die wenigen Flächen in Innenstadtnähe, sollen auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit möglichst effektiv genutzt werden. Dies geht auch mit einer höheren Verdichtung, nicht nur in Köln, einher. 3 12. NN merkt an, dass die Knotenpunkte am Militärring und der Venloer Straße entscheidend für das Verkehrskonzept sind und diese nicht baulich geändert werden können. Es wird die Installation von Blitzanlagen zur Verkehrskontrolle angeregt. Die an den beiden genannten Knotenpunkten bestehenden Probleme sind Bestandsprobleme. Die zusätzlich zu erwartenden Verkehre sind mit 10 Kfz-Fahrten an der Venloer Straße und maximal 14 Kfz-Fahrten an der Militärringstraße jeweils in der Spitzenstunde anteilig so gering, dass sich die Situation kaum merklich verschlechtert. Trotzdem wird das Verkehrsgutachten auf diese Probleme eingehen und in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln versuchen, eine Lösung zu finden. 13. NN fragt nach, warum die Parkraumsituation nachmittags an einem Werktag beurteilt wurde? Die Auslastung sollte gemessen werden, wenn sich die Menschen im Wohngebiet aufhalten. Die stichprobenhafte Parkraumerhebung zeigt eine Parkraumauslastung von 85% bis 90%. Dies bedeutet eine hohe Auslastung des Parkraumangebotes und dass es im Straßenraum so gut wie keine Reserven mehr gibt. Die Aussage, dass es im Straßenraum so gut wie keine Reserven mehr gibt, wird sich auch abends oder früh morgens ergeben. 14. NN fragt nach, wann ein fertiges Verkehrskonzept vorgelegt wird? Gibt es ausreichend Stellplätze für die Zahl der Wohneinheiten, wenn man bedenkt, dass ein Haushalt im Schnitt über 1,5 Autos verfügt? Das Verfahren bzw. Projekt steht noch am Anfang und es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein finalisiertes und endabgestimmtes Verkehrskonzept. Grundlage für das Verkehrskonzept werden die Ergebnisse des nachgelagerten Qualifizierungsverfahrens sowie die Ergebnisse des abgestimmten Mobilitätskonzeptes sein. Anschließend wird das Verkehrskonzept fortgeführt und mit den entsprechenden Fachdienststellen der Verwaltung finalisiert. Das Gutachten wird dann im Rahmen der Offenlegung öffentlich ausgelegt und wird für alle Interessenten zugänglich sein. 15. NN fragt nach, ob es öffentliche Ladestationen für Elektroautos geben wird? Die Vorhabenträgerin befindet sich im Austausch mit unterschiedlichen Anbietern. Einer dieser Anbieter hat bereits Bereitschaft bekundet, sein Einzugsgebiet nach Bocklemünd hin zu erweitern und nach Realisierung des Vorhabens eine stationäre Car-Sharing-Station auf dem Grundstück einzurichten. Die Bereitstellung von öffentlichen Ladestationen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft. 16. NN fragt nach, ob sich Gedanken zur Abgeschlossenheit des Areals und zur Menge der Wohneinheiten gemacht wurden? Es werde eine Ghetto-Bildung befürchtet. Die Lage innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur sowie die Dimensionierung des Vorhabens werden als verträglich angesehen. Eine Isoliertheit kann nicht erkannt werden, vielmehr ist die Verwaltung der Meinung, dass sich das geplante Vorhaben in die vorhandenen Strukturen integriert. Die Bedenken in Bezug auf eine "Ghetto-Bildung" werden für das vorliegende Grundstück nicht geteilt. 17. NN merkt an, dass auf Höhe der Schaffrathsgasse 1 die Bürgersteigbreite lediglich 50 cm, gegenüber 60 cm beträgt. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator müssen jetzt schon auf die Straße ausweichen, welche selbst nur 3,26 breit ist. Bei einem zu erwartenden viel höheren Verkehrsaufkommen durch 160 zusätzliche Wohneinheiten in der Straße, wäre die Frage, wie diese jetzt schon schwierige Situation gelöst werden kann? 4 Die hier angesprochenen Probleme sind Bestandsprobleme. Es wird in der Spitzenstunde mit maximal 24 Kfz/h zusätzlich gerechnet. Trotzdem wird das Verkehrsgutachten auf diese Probleme eingehen und in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln versuchen, eine Lösung zu finden. 18. NN merkt an, dass das Kraftfahrzeugbundesamt für das Jahr 2017 durchschnittlich 1,14 Kfz pro Haushalt ermittelt hat. Wieso sind bei diesem Projekt sehr viel weniger Stellplätze vorgesehen und wo sollen die weiteren Fahrzeuge parken? Im Rahmen der weiteren Planung werden in Bezug auf die Stellplatzsatzung der Stadt Köln sowie unter Berücksichtigung des zu erarbeiteten Mobilitätskonzeptes, die notwendige Anzahl an Stellplätzen innerhalb der Tiefgarage vorgesehen. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen wird in Abstimmung mit der Verwaltung ermittelt. 19. NN möchte wissen, wo die Schulplätze im Primar- und Sekundarbereich herkommen sollen, die zweifelsohne zeitnah gebraucht werden? Die angrenzenden Schulen seien bereits jetzt voll ausgelastet. Wird der gleiche Fehler wie in Widdersdorf gemacht, einen Stadtteil (hier ein Wohnkomplex) zu bauen, ohne auf die Schulplätze zu achten? Im Rahmen des Verfahrens wurden auch die entsprechenden Dienststellen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung beteiligt. Die nächstgelegenen Schulen für das Plangebiet sind die KGS Mengenicher Straße und die GGS Görlinger Zentrum. Beide Schulen verfügen über ausreichend Kapazitäten, um die zu erwartenden Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. 20. NN merkt an, das die derzeitige Verkehrssituation äußerst kritisch zu bewerten sei. Wie soll diese geändert werden, wenn nicht einmal der „Nicht-Anlieger-Verkehr“ in den Stoßzeiten kontrolliert wird, der die Ampelkreuzungen auf der Venloer Str. und dem Militärring umfährt? Dass Problem mit dem Durchgangsverkehr oder „Nicht-Anlieger-Verkehr“ ändert sich durch das neue Bauvorhaben nicht. Der Ziel- und Quellverkehr für das Gebiet nimmt leicht zu. Der Verkehr im Untersuchungsgebiet bleibt jedoch auf einem verträglichen Niveau. Auf die Bestandsprobleme an den Knotenpunkten Venloer Straße und Militärringstraße wird das Verkehrsgutachten eingehen und in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln versuchen, eine Lösung zu finden. 21. NN fragt nach, wie mit den Abgasen der abfahrenden Autos (ca. 100 Fahrzeuge) jeden Morgen aus der Schaffrathsgasse umgegangen werden soll? Das Plangebiet liegt inmitten einer Wohnbaufläche sowie in der unmittelbaren Nähe des Lerchenwegs und der Schaffrathsgasse, welche als Frischluftschneisen fungieren. Auf Grund der geringen Mehrbelastung ist eine Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe unwahrscheinlich. 22. NN fragt nach, ob die postalisch zur Verfügung gestellten Fragen an Herr Spelthann angekommen sind? Die im Vorfeld der Veranstaltung zugeschickten Stellungnahmen bzw. Anregungen werden gebündelt und im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 4212/2022 Freigabedatum 23.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (VEP) Lerchenweg/Schaffrathsgasse Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezo- gener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetz- buch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli- maschadgases werden geprüft. Die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien zum Klimaschutz kom- men zur Anwendung. Hieraus ergibt sich entsprechend das Gutachtenerfordernis, welches noch final einer Prüfung unterzogen wird. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt, die zurzeit erarbeitet werden. Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu voraussicht- lich folgenden Themen erarbeitet: Verkehrsgutachten Artenschutzprüfung Lärmgutachten Luftschadstoffe Grünordnungsplan Niederschlagsentwässerungskonzept (inkl. Überflutungsnachweis) Verschattungsuntersuchung Erschütterungsuntersuchung Boden- und Altlastenuntersuchung Würde die Planung nicht umgesetzt, würden sich keine Veränderungen der Klimabilanz erge- ben. Allerdings würde dann das städtebauliche Ziel, dort Wohnen sowie eine Kindertages- stätte zu schaffen, nicht erreicht werden. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.05.2020 die Einleitung des vorhabenbezo- genen Bauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB – Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich beschlossen (Ses- sion-Nr. 0240/2020). Die Vorhabenträgerin PE Lerchenweg GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem Grundstück im Stadtteil Bocklemünd in der Innenlage zwischen Lerchenweg, Schaffrathsgasse und Militär- ringstraße Wohnungsbau zu errichten. Geplant ist der Neubau von Geschosswohnungsbau mit insgesamt circa 160 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich geförderten Wohnungen sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte. Derzeit ist das knapp 1,3 ha große Plangebiet zu gro- ßen Teilen versiegelt und mit Gewerbebauten bebaut. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 15.06.2021 nach Modell 2 (Abendveranstaltung) als Livestream statt. Die Bürgerinnen und 3 Bürger hatten die Möglichkeit per Chat Fragen zu stellen. Daran anschließend gab es die Möglichkeit, bis einschließlich 05.07.2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 4 beigefügt. Es sind 34 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangen Stellung- nahmen wurde im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: Erschließungssituation/Verkehr: - Forderung einer verbesserten Erschließungs- und Eingangssituation in das Quartier - Maßnahmen gegen das bereits hohe Verkehrsaufkommen und damit verbundene Stellplatzkonflikte rund um das Plangebiet - Erarbeitung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes - Forderung einer neuen Verkehrserhebung Städtebauliches Konzept: - Reduzierung der viergeschossigen Riegelbebauung - Anpassung der Bauweise und Bebauungshöhe entsprechend dem umliegenden dörfli- chen Charakter Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 5 dargestellt. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin von März bis Juni eine Mehrfachbeauftragung mit mehreren geeigneten Büros durchgeführt, um speziell den Hoch- bau und den Freiraum zu qualifizieren. Dabei wurde das städtebauliche Konzept von astoc ar- chitects and planners als Grundlage verwendet, welches im Rahmen des Aufstellungsbe- schlusses bereits in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt erstellt wurde. Die inhaltlichen Anmerkungen und Hinweise der Beteiligung wurden im Rahmen der Auslobungsunterlagen bereits berücksichtigt. Als Siegerentwurf ist das städtebaulich-freiräumliche Konzept von &MICA (ehem. Michels Architekten) hervorgegangen. Den Empfehlungen der Jury wurde zu großen Teilen zugestimmt und das Konzept entsprechend überarbeitet. Vereinzelten Empfeh- lungen der Jury wurde hingegen nach Prüfung nicht gefolgt (s. Anlage 9). Das vorliegende und als Anlage 2 beigefügte städtebauliche Konzept bildet nun die Grundlage für das Bebau- ungsplanverfahren. Weiterführung des Verfahrens/Änderungen der Planung Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine zweieinhalb- bis viergeschossige Bebauung vor. An der östlichen Grundstücksgrenze zum Militärring hin ist ein viergeschossiger und nur noch 125 Meter langer Gebäuderiegel geplant, der als Lärmschutzwand fungieren soll. West- lich der geschlossenen viergeschossigen Bebauung werden insgesamt sieben Solitärbauten mit maximal drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss entstehen. Die Solitärbauten gruppie- ren sich dabei um einen zentralen Quartiersplatz. Im Vergleich zum Konzept aus dem Einlei- tungsbeschluss wurden die Gebäudekörper der Solitärbauten leicht gedreht, wodurch neue qualitätsvolle Räume in Form von Kleinkinderspielplätze entstehen. Die Kindertagesstätte liegt im Süden des Plangebietes. Das Konzept sieht eine Erschließung über den Lerchenweg und die Schaffrathsgasse vor, wo- bei der individuelle Autoverkehr an den beiden Eingängen zum neuen Quartier in die vorgese- henen Tiefgaragen geleitet werden soll, sodass im Inneren ein möglichst autofreies Quartier entsteht. Fahrradstellplätze werden sowohl in den Tiefgaragen als auch an gesammelten Stellflächen an den Eingangsbereichen verortet. Als Mittelpunkt des neuen Quartiers soll ein zentraler Platz entstehen, der als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen wird, aber auch als Auf- enthalts- und Erholungsfläche für das gesamte Quartier dienen soll. Alle Wegeverbindungen innerhalb des Plangebiets werden sowohl für den öffentlichen Rad- als auch für den Fußver- kehr durchlässig geplant. Kooperatives Baulandmodell Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bau- landmodell unterschrieben. Es ist ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen ge- 4 plant. Die Mehrbedarfe nach kooperativem Baulandmodell für öffentliche Spielplatzflächen be- laufen sich auf ca. 735 m² und werden flächenmäßig vollständig im Plangebiet abgedeckt. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An- lage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be- rücksichtigen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 3 Darstellung der Änderungen des städtebaulichen Konzeptes gegenüber dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 4 Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB) Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzei- tigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB Anlage 7 Wettbewerbsergebnisse Anlage 8 Protokoll zur Jurysitzung Anlage 9 Anmerkungen zu den Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung
Anlage 2 - städtebauliches Planungskonzept
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Hinweise Dieser Plan gilt im Zusammenhang mit der gesamten aktuellen Planung! Die Hinweise und Legenden auf den Grundrissen sind zu beachten! Höhenlage 46,17 2212_Lerchenweg / M 1:500 2212_A_V_LP_00-01 Lageplan Vorgabenbeschluss 07.12.2022 Index Status Datum Änderungen Bearb. Gepr. Vorentwurfsplanung Scha ffrathsgas se Lerchenweg Grubenchers traße Militäringstraße Haus A Haus B Haus C Haus D Haus F Haus G Haus H Haus E Haus I Haus J Haus K Haus L Haus M Kita öffentlicherSpielplatz privaterSpielplatzprivaterSpielplatz privaterSpielplatz Außen fläche Kita 1 2 3 4 1 2 3 III+ II III+ III+ III+ III I III+ III+ IV IV IV IV IV IV Kita Carsharing 8F.Stpl . Zufahrt Tiefgarage Müllsammelstelle ZufahrtTiefgarage Carsharing 28 Fahrrad Stp . 6F.Stpl . Spielplatz Paketsta Ɵon N 00 07.12.2022 Jury Bearbeitungshinweise eingearbeitet Anlage 2
Anlage 5 - Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB
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Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln- Bocklemünd eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 15.06.2021 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Es sind 34 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.06.2021 bis zum 05.07.2021 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stand 15.11.2022 Lfd. Nr. Stellungnahme Berück- sichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Verdichtung Nutzungsmix Ob zwischen dem Lärmschutzriegel und den drei östlichen Punkthäusern wirklich das Aufeinandertreffen von vier Vollgeschossen zielführend sei, werde bezweifelt. Es werde für kritisch gehalten, die größte Dichte dort herzustellen, wo vermutlich der geförderte Wohnungsbau entstehe. Es wird angeregt die 30% geförderten Wohnungsbau auf die Einkommensgruppen A und B zu verteilen. Darüber hinaus wird angeregt, dass die verbleibenden Wohnungen nicht ausschließlich als Eigentumswohnungen geplant werden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die städtebauliche Verträglichkeit wurde im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens durch den prämierten Sieger- Entwurf aufgezeigt und wird von der Verwaltung sowie der Politik mitgetragen. Zwar wird der geförderte Wohnungsbau, wie von der Einwenderin bzw. dem Einwender korrekt benannt, innerhalb des Lärmschutzriegels verortet, dieser ist jedoch nicht anhand der architektonischen Qualität ablesbar. Eine einheitliche Ausgestaltung des geförderten sowie des freifinanzierten Wohnungsbaus war Bestandteil der Auslobung und wurde im Rahmen des Verfahrens aufgezeigt bzw. geprüft. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gemäß der fortgeschriebenen Fassung des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln, welche am 04.04.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und am 10.05.2017 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde werden 30% der Geschossfläche Wohnen im Segment des geförderten Wohnungsbaus geplant. Eine Berücksichtigung dieses Anteils wurde im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens aufgezeigt. Die Sicherung des erforderlichen Anteils wird im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt. Anlage 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 2 von 19 Eine Kita sollte nicht optional sein, sondern zwingend umgesetzt werden. Es mangelt in Alt-Bocklemünd insbesondere an Kinderbetreuung U3. Der Fokus sollte entsprechend auf U3 liegen. Alternativ wäre eine Großtagespflege denkbar. Ja Die dreigruppige Kindertagesstätte ist mittlerweile nicht mehr optional. Die Planung der Kindertagesstätte wurde zusammen mit der Kindergartenbedarfsplanung abgestimmt und ist fester Bestandteil des aktuellen Planungskonzeptes. Eine Berücksichtigung erfolgte auch im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt. 1.2 Verkehr/Erschließung/Infrastruktur Die Nadelöhrerschließung sei für ein Quartier dieser Größenordnung schon aus Adressbildungsgründen unglücklich. Es sollte dringend überlegt werden, ob sich dieses Nadelöhr nicht erweitern lasse zum Beispiel durch einen Verzicht auf den kleinen 2-geschossigen Blockrand an der Schaffrathsgasse oder durch eine weitere Fußgänger-Verwebung mit dem Ortskern in Richtung Grubenbecherstraße durch Arrondierung des "Abbruchhauses" Lerchenweg Hausnummer 22. Es wird um Angabe gebeten, wie die Anzahl der notwendigen Stellplätze ermittelt wird. Aufgrund der direkten Nähe zur Stadtbahnlinie sei eine deutliche Reduzierung des Stellplatzschlüssels (unter 1:1) denkbar. Im freifinanzierten Bereich sollte ein Stellplatzschlüssel von mindesten 1:1 umgesetzt werden. Im öffentlichen Bereich gibt es keine weiteren Stellplätze, welche von den neuen Bewohnern genutzt werden könnten. Daher sollten Besucherstellplätze für das neue Quartier mitgeplant werden. Die Stellplätze im Außenbereich sollten daher unter keinen Umständen auf die notwendigen Stellplätze angerechnet oder verkauft/vermietet werden, sondern Besuchern und dem Hol-/Bringverkehr der Kita zur Verfügung stehen. Die Verkehrszahlen für das Verkehrsgutachten sollten nicht während der aktuellen Corona-Zeit erhoben werden. Die verkehrsplanerische Bestandssituation bzw. die Parkplatzsituation wird bemängelt. In der näheren Umgebung Ja Teilweise Ja Kenntnisnahme Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde eine entsprechende Konzeption für die Eingangssituation entlang der Schaffrathsgasse aufgezeigt. Eine geschlossene Blockrandbebauung ist nicht mehr Gegenstand der Planung. Im Bereich entlang der Schaffrathsgasse wird eine oberirdische Eingangssituation geschaffen, welche die Adressbildung sowie die Fußgänger-Verwebung zum Quartier hin stärkt. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben anhand der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen und am 22.06.2022 im Amtsblatt bekannt gemachte Stellplatzsatzung ermittelt. Der rechnerisch ermittelte Bedarf wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung mit der Verwaltung der Stadt Köln abgestimmt und innerhalb der Bebauungsplanunterlagen aufgezeigt. Eine Abweichung (Stellplatzschlüssel von 1:1) von der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Die vorliegende Verkehrszählung wurde im Juli 2019 durchgeführt. Eine Zählung während der Corona-Zeit und/oder der Ferienzeit liegt nicht vor und wäre auch nicht repräsentativ. Der Stellungnahme wurde insoweit gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die notwendigen Stellplätze, welche durch das Bauvorhaben ausgelöst werden, werden auf dem eigenen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 3 von 19 des Plangebietes werde der gesamte Bürgersteig als Parkplatzfläche genutzt, sodass man mit Kinderwagen nicht hindurch kommt und auf die Straße ausweichen müsse. Diese Situation dürfe sich nicht zuspitzen. Der Knotenpunkt Venloer Straße, Andreas-Muhr-Straße, Freimersdorfer Weg sei genau zu beleuchten. Darüber hinaus müsse es ein neues Ampelkonzept geben. Ein Rückstau bis auf die Grevenbroicher Straße dürfen unter keinen Umständen riskiert werden. Sobald sich am Bahnübergang am Freimersdorfer Weg die Schranken schließen, wird die Situation verschärft, da die Vielzahl der Einfahrer nach Widdersdorf den weiterfließenden Verkehr auf der Venloer Straße blockiert. Um den Verkehr und die Parksituation in den Griff zu bekommen muss ein ehrliches Mobilitätskonzept erstellt werden. Zudem muss der Lieferverkehr bedacht werden. Daher sind unkomplizierte Konzepte umzusetzen, wie zum Beispiel eine Quartierspackstation, Lastenradsharing, etc. Zudem müssen Tiefgarage und Außenanlagen ausreichend Platz für sicheres Abstellen von Fahrrädern auch mit Gespann zu lassen. Es sollte überlegt werden, die Tiefgarage bewusst unattraktiv zu gestalten (Organisation Treppenhäuser), um die Nutzung des Autos zu minimieren. Kenntnisnahme Teilweise Grundstück nachgewiesen. Diese Vorgabe war Bestandteil des Qualifizierungsverfahrens und wurde vom prämierten Siegerentwurf auch vollumfänglich berücksichtigt. Der ruhende Verkehr soll vollständig innerhalb der Tiefgaragen verortet werden. Ausgenommen hiervon sind die Stellplätze (Hol- und Bringverkehr) für die Kindertagesstätte sowie Car-Sharing-Stellplätze, welche Bestandteil des Mobilitätskonzeptes sind. Im Rahmen des vertiefenden Verkehrsgutachtens wird die Verkehrssituation hinsichtlich der Verbesserung für Zufußgehende und Radfahrende in Schaffrathsgasse und Lerchenweg betrachtet. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die benannten Knotenpunkte wurden im Rahmen der vorläufigen Verkehrsuntersuchung in Teilen bereits betrachtet. Im Ergebnis wird aufgezeigt, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung der Verkehrsqualität durch das Vorhaben kommen wird. Es wird gesondert auf die anschließende Qualifizierung des Verkehrsgutachtens anhand der Ergebnisse (z. B. Anzahl Wohneinheiten) aus dem Qualifizierungsverfahren verwiesen. Im Weiteren wird das Verkehrsgutachten versuchen auf diese Bestandsprobleme einzugehen und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Lösungen aufzuzeigen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird ein entsprechendes Mobilitätskonzept auf Grundlage des prämierten Siegerentwurfes erarbeitet bzw. der im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellte Stand weiterentwickelt. Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannten Aspekte, wurden im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bereits berücksichtigt bzw. in Teilen umgesetzt. Einer bewusst unattraktiven Ausgestaltung der Tiefgarage wird jedoch nicht gefolgt. Dies wird insbesondere aus brandschutztechnischer Sicht kritisch gesehen. 1.3 Außenanlagen Die Planung von vielen vereinzelten Kleinkinderspielflächen wird bemängelt. Teilweise Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurden Aussagen bzw. Vorschläge zur Gestaltung sowie zur Verortung der notwendigen Kleinkinderspielflächen getroffen. Die Gestaltung und Dimensionierung werden im Rahmen des weiteren Verfahrens qualifiziert und mit den entsprechenden Fachämtern der Stadt Köln abgestimmt. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 4 von 19 1.4 Infrastrukturabgaben Nach Kenntnis der Einwenderin bzw. des Einwenders, wird der Bauträger im Zuge des städtebaulichen Vertrages und des Kölner Baulandmodells Infrastrukturabgaben leisten müssen. Es wird nachgefragt, wie sichergestellt werden kann, dass diese auch im Stadtteil ankommen und entsprechende Kompensationsmaßnahmen (öffentliche Grünflächen, Attraktivierung vorhandener Spielplätze, E-Ladestation) durchgeführt werden. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Inhalte und Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, welche durch das Vorhaben tangiert werden (z. B. Bedarf einer öffentlichen Spielplatzfläche), werden im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin gesichert. 1.5 Täglicher Bedarf Es wird nachgefragt, welches Einzelhandelskonzept die Stadt Köln für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich verfolgt. Es wird nachgefragt, ob im Bereich der Venloer Straße/A1 vor der Tankstelle noch Platz und auch Bedarf für ein Fachmarktzentrum sei. Das Görlinger Zentrum müsse gemeinsam mit der GAG völlig neu gedacht werden. Nein Die Planung eines Fachmarktzentrums im Bereich der Venloer Straße war nicht Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens bzw. des anschließenden Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird angemerkt, dass der benannte Bereich außerhalb des Geltungsbereiches liegt. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 2 2.1 Verkehrliche Erschließung Es wird auf das hohe Verkehrsaufkommen (morgens / abends) im Bestand hingewiesen und auf die hiermit verbundenen Rückstaulängen. Noch mehr Verkehr könne Alt-Bocklemünd nicht vertragen. Die Anbindung an den Militärring wird kritisch gesehen. Es wird angeregt, sich die aktuelle Verkehrssituation morgens und nachmittags vor Ort anzusehen. Siehe auch Stellungnahme 1.2 Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verkehrssituation wurde bereits im Rahmen der vorläufigen Verkehrsuntersuchung (morgens / abends) betrachtet. Im Weiteren wird das Verkehrsgutachten in Bezug auf die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens fortgeschrieben. Im Weiteren wird das Verkehrsgutachten versuchen auf diese Bestandsprobleme einzugehen und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Lösungen aufzuzeigen. Siehe auch Stellungnahme 1.2 2.2 Gebäudehöhen Die Höhe (Lärmschutzriegel) der geplanten Bebauung in Bezug auf die bestehenden Gebäude wird bemängelt. Nein Die geplante Bebauungsstruktur dient auch dem Lärmschutz (Riegelbebauung) und staffelt sich nach Westen hin ab. Verwaltung und Politik sehen in diesem Bereich eine viergeschossige Bebauung als verträglich an und empfinden die Konzeption als harmonische Fortführung der vorhandenen Siedlungsstruktur. Diese Empfehlung wurde vom prämierten Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens berücksichtigt und im Rahmen des Entwurfes aufgezeigt. Die Hochbau- und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 5 von 19 Freiraumstrukturen wurden qualifiziert sowie ein stimmiges Gesamtbild hinsichtlich einer viergeschossigen Bebauung erarbeitet. Eine Diskrepanz zwischen der aufgezeigten Planung und dem städtebaulichen Umfeld kann nicht erkannt werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 3 3.1 Verkehr Es wird nachgefragt, wie die neue Zufahrt in das Wohngebiet geregelt wird. Siehe auch Stellungnahme 1.2 Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Um das Quartier möglichst autofrei gestalten zu können, sieht der prämierte Siegerentwurf die Erschließung von der Schaffrathsgasse sowie dem Lerchenweg vor. Entsprechend befinden sich an beiden Eingängen die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage sowie die Mobilitätspunkte mit Angeboten zum Car-Sharing. Die Organisation der beiden Ein- und Ausfahrtssituationen, wird im Rahmen der Verkehrsuntersuchung detailliert betrachtet. Siehe auch Stellungnahme 1.2 3.2 Stadtteilentwicklung Es wird nachgefragt, wer auf politischer Ebene für das Stadtteilmanagement verantwortlich sei. Darüber hinaus wird angefragt, welche Möglichkeiten es gäbe, um eine bessere Durchmischung zu erreichen als es zwischen Alt-und Neu-Bocklemünd bis heute der Fall ist. Es wird angeregt, im Rahmen des Verfahrens ein Angebot für alle Bürger (z. B. einen Bürgertreff) zu berücksichtigen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Teilweise Das Stadtteilmanagement obliegt der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) sowie dem Stadtentwicklungsausschuss. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Fragestellung bezieht sich auf eine grundlegende Thematik bzw. Zielstellung der Stadtentwicklung, welche auch im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens Berücksichtigung fand. Innerhalb der Auslobung wurde ein differenzierter Wohnungsmix gefordert, der eine Durchmischung des Plangebietes begünstigt. Neben Wohnungen für Familien, wurden auch Wohnungsgrößen für Singles eingeplant. Darüber hinaus berücksichtigt der prämierte Siegerentwurf eine barrierefreie Erschließung, sodass die aufgezeigten Wohnungen auch für ältere sowie Menschen mit Behinderung geeignet sind. Der prämierte Siegerentwurf sieht zum aktuellen Zeitpunkt keine ergänzende Nutzung in Form eines "Bürgertreffs" vor. Innerhalb der städtebaulichen Konzeption ist jedoch ein entsprechendes Flächenangebot nachweisbar. Im Rahmen der weiteren Planung wird in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin sowie der Verwaltung eine ergänzende Nutzung in Form eines "Bürgertreffs" geprüft. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 6 von 19 Statt eine neue Kindertagesstätte zu planen wird angeregt, die bestehende zu erweitern. Darüber hinaus wird nachgefragt, in welche Grundschule die Kinder (Bocklemünd, Vogelsang) zukünftig gehen sollen. Es wird nachgefragt, warum das Gelände nicht für einen Schulbau zur Verfügung gestellt wurde (Grundschule). Nein Kenntnisnahme Zur bestehenden Kindertagesstätte können im Rahmen des vorliegenden Verfahrens keine Aussagen getroffen werden, da diese nicht Bestandteil des Gebietes bzw. des Verfahrens ist. Zur Sicherung der notwendigen Kindertagesplätze wird jedoch der Neubau einer entsprechenden Kindertagesstätte vorgesehen. Der prämierte Siegerentwurf berücksichtigt die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes. Die nächstgelegenen Schulen für das Plangebiet sind die KGS Mengenicher Straße und die GGS Görlinger Zentrum. Beide Schulen verfügen über ausreichend Kapazitäten um die erwarteten Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. Im Rahmen der Vorbereitung zum Planungskonzept wurden auch die entsprechenden Fachdienststellen der Verwaltung, im vorliegenden Fall zum Beispiel die Dienststelle zur Schulentwicklungsplanung, beteiligt. Zusammen mit den Fachdienststellen wurden der Bedarf sowie die Eignung der Fläche für eine Schulplanung geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es in Bocklemünd bzw. Ehrenfeld geeignetere Flächen und Standorte für eine Schulentwicklung gibt. Auf Grund dessen wurde in Rücksprache mit dem Vorhabenträger Abstand von einer Schulplanung genommen. 3.3 Bauplanung/Bauausführung Es wird nachgefragt, was mit dem Grüngürtel passiert und ob Bäume gefällt werden müssen. Es wird nachgefragt, warum ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird. Es wird nachgefragt, wie viel höher der viergeschossige Riegel in Bezug auf die bestehende Lagerhalle wird und wie viele Wohnungen im sogenannten „Lärmschutzregel“ geplant seien. Es wird nachgefragt, ob es bereits Überlegungen zur Wohnungsgröße gibt (Familien, Einzelpersonen). Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Der Grüngürtel wird durch die Planung nicht tangiert. Er ist auch nicht Bestandteil des Geltungsbereiches. Baumfällungen außerhalb des Plangebietes bzw. im Bereich des Grüngürtels sind nicht erforderlich. Das Projekt stellt eine Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. eine innerstädtische Nachverdichtung dar. Darüber hinaus liegt die Grundfläche gemäß § 13 a Absatz 1 BauGB unter 20.000 m². Die Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Verfahren werden dahingehend vollumfänglich erfüllt. Explizite Angaben zur baulichen Höhe, zum Wohnungsmix sowie zur Wohnungsgröße werden im Rahmen des weiteren Verfahrens qualifiziert. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde jedoch ein differenzierter Wohnungsmix gefordert. Der prämierte Siegerentwurf berücksichtigt diesen Wohnungsmix und sieht unterschiedliche Wohnungsgrößen für Singles sowie Familien vor. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 7 von 19 Es wird nachgefragt, ob die Bauplanung und Bauausführung in einer Hand liegt. Es wird nachgefragt, wann der geplante Baubeginn ist und wie lange die Bauzeit angesetzt ist. Ja Kenntnisnahme Siehe auch Stellungnahme 3.2 Planung und Ausführung liegen zum jetzigen Zeitpunkt bei der Vorhabenträgerin. Eine Auskunft zum Baubeginn kann zum derzeitigen Stand nicht gegeben werden. Für das Qualifizierungsverfahren sowie das hieran anschließende Bauleitplanverfahren werden in der Regel ca. zwei bis drei Jahre benötigt. 4 4.1 Erschließung Es werden die im Verkehrsgutachten aufgezeigten Zahlen angezweifelt. Die Einwenderin bzw. der Einwender gehe von mindestens einer Verdopplung der von BSV angegebenen Anzahl der Fahrten aus. Daran wird auch die gute KVB- Anbindung und das bereits erarbeitete Mobilitätskonzept zugunsten von Fahrrädern etc. nichts ändern. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die finale Anzahl der Wohneinheiten sowie die hiervon abhängigen Fahrbewegungen und Stellpl ätze werden im Rahmen des weiteren Verfahrens ermittelt. Unter Berücksichtigung der geplanten Wohneinheiten sowie des Mobilitätskonzeptes werden dann die voraussichtlichen Fahrten sowie die erforderlichen Stellplätze im Rahmen des Verkehrsgutachtens berechnet. Die von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Einzelfallbetrachtung ist für die Ermittlung der Fahrten nicht repräsentativ. 4.2 Parkraum Situation Siehe Stellungnahme 1.2 Es wird nachgefragt, was man als Anwohnerin bzw. Anwohner tun kann, wenn auf dem eigenen Grund und Boden widerrechtlich geparkt werde. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.2 Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die Inhalte des vorliegenden Verfahrens und kann daher nicht behandelt werden. 5 Verkehrsaufkommen Es wird angemerkt, dass das Verkehrsaufkommen in den betroffenen Straßen durch die Neubebauung höher sei wie momentan angenommen. Es sei zu beachten, dass der Verkehr in Bocklemünd und Mengenich zum größten Teil über zwei Straßen abfließt. Es wird angeregt zu prüfen, ob ein direkter Anschluss an den Militärring umsetzbar sei. Nein Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs sowie einer zusätzlichen Gleisquerung ist eine direkte Anbindung von der Militärringstraße nicht Gegenstand der Planung. Hierdurch würde auch ein umfangreicher Eingriff in den vorhandenen Grüngürtel nötig werden. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 6 Verkehrssituation und Dichte Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2 Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 8 von 19 Die bestehende Wegeverbindung für Fahrradfahrer wird kritisiert. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Bezirksvertretung dieses Problem annehmen würde. Zumal die Dringlichkeit noch weiter zunimmt, wenn die Radwegeverbindung ausgebaut werde. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 7 7.1 Höhe der Bebauung (Lärmschutzriegel) Siehe auch Stellungnahme 2.2 Die Ausbildung einer viergeschossigen und 145 Meter langen verkehrslärm-abschirmenden Riegelbebauung zur Militärringstraße wird kritisch gesehen. Es müsse beziffert werden, welchen messbaren Unterschied eine dreigeschossige und eine viergeschossige Bauhöhe in Bezug auf den Lärmschutz haben. Es müsse aufgezeigt werden, welchen quantitativen Mehrwert eine Schalldämmung über vier Geschosse habe. Die optische und tatsächliche Wahrnehmung der Gebäudehöhe beeinflusst das Wohnempfinden der Nachbarschaft unmittelbar, so dass eine Abwägung zwischen " dörflichem Charakter " und "Wohnblockbebauung" zwingend erforderlich ist. Auch wenn die Riegelbebauung in Gliederstruktur geplant ist, so wirkt die Länge von 145 Metern doch eher beklemmend, weil sie an eine (Ein-)Mauerung erinnern werde. Konkrete Eingabe/Forderung: Der zur Militärringstraße gelegene Geschosswohnungsbau weist eine maximale Höhe von drei (statt vier) Geschossen auf. Teilweise Siehe auch Stellungnahme 2.2 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine exakte Aussage zur Verbesserung bzw. zum Unterschied der abschirmenden Wirkung der Gebäude (drei – oder viergeschossig) in Bezug auf den Verkehrslärm kann zum derzeitigen Stand nicht erfolgen. Eine schalltechnische Untersuchung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet. Es wird jedoch gesondert darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Wirkung einer drei- oder viergeschossigen Struktur, eine viergeschossige Bebauung von Politik und Verwaltung als städtebaulich verträglich angesehen wird. Diese Verträglichkeit wurde im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens durch den prämierten Siegerentwurf aufgezeigt. 7.2 Höhe der Bebauung (Solitäre) Siehe Stellungnahme 2.2 Konkrete Eingabe/Forderung: Die Punktgebäude weisen eine maximale Höhe von zwei Geschossen (ggfls. plus Staffelgeschoss) auf. Unter Berücksichtigung der bereits genannten Aspekte kann ein integratives Bild zusammen mit Nein Siehe Stellungnahme 2.2 Die bauliche Höhe der Solitärgebäude wird parallel zur Dimensionierung des Lärmschutzriegels als städtebaulich verträglich angesehen. Ein massiver Eingriff in den bestehenden Ortskern von Bocklemünd kann nicht erkannt werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 9 von 19 dem Bestand entstehen und ein massiver Eingriff in den Ortskern von Bocklemünd abgewendet werden. 7.3 Verkehrssituation Während der Online-Diskussion wurde angegeben, dass eine Verkehrszählung (vor den Sommerferien 2019) im Bereich Lerchenweg durchgeführt worden ist. Hier ist als Ergebnis festgehalten worden, dass die Zubringerstraßen hinsichtlich der Verkehrsdichte- und belastung grundsätzlich dazu in der Lage sind, weiteren Verkehr aufzunehmen. Im Übrigen weisen die Unterlagen auf ein zu erstellendes Verkehrsgutachten hin, welches zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet wird. Es wird angeregt, dabei nicht nur Zahlen, Daten und Fakten zu berücksichtigen. Vielmehr sollen auch weiche Faktoren wie die Ansichten und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung mit einfließen. Es wird angeregt, dass während der Bauzeit Ortsbegehungen durch die Stadt durchgeführt werden, um die verkehrlichen Auswirkungen zu dokumentieren und ggfls. Erlaubnisbescheide ausstellen. Aus Sicht der Anwohner stehe die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden, besonders der Kinder, im Vordergrund. Hierbei sei die Geschwindigkeit der Fahrzeuge der entscheidende und limitierende Faktor. Die vorliegende Verkehrsführung, werde daher kritisch gesehen. Vor Zunahme des Verkehrsaufkommens sollen alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgeschöpft werden. Es sollten zum Beispiel Verschwenkungen, Fahrbahnverengungen, Aufpflasterungen oder Schwellen eingerichtet werden. Siehe auch Stellungnahme 1.2 Teilweise Teilweise Teilweise Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Verkehrsgutachten bzw. die entsprechende Analyse sowie das Mobilitätskonzept werden anhand von anerkannten Berechnungsmethoden in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln bzw. den entsprechenden Fachdienststellen objektiv erarbeitet. Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt sowie der Politik vorgelegt. Für die Bauzeit wird ein entsprechendes Konzept von der Vorhabenträgerin in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln erarbeitet bzw. abgestimmt. Ziel ist es, die durch die Bauphase hervorgerufenen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst abzumildern bzw. gering zu halten. Der Stellungnahme wird durch Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes in Teilen gefolgt. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung/Verkehrsgutachten werden geschwindigkeits- und verkehrssicherheitsregulierende Maßnahmen erarbeitet und in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und den entsprechenden Fachdienststellen abgestimmt. Siehe auch Stellungnahme 1.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 10 von 19 7.4 Fazit Es wird angemerkt, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung kein Selbstzweck ist und nicht aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen durchgeführt werden sollte. Vielmehr gehe es darum, dass die vom Bauvorhaben unmittelbar Betroffenen ihre Sicht auf die Dinge einbringen sollen, weil sie mit den Auswirkungen in der Zukunft umgehen müssen. Teilweise Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die von den Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt und der Politik vorgelegt. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass für das vorliegende Verfahren keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung besteht (beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB) und das die durchgeführte Abendveranstaltung freiwillig von der Stadt und der Vorhabenträgerin durchgeführt wurde, um die Bürgerinnen und Bürger in die Planung mit einzubinden. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens informiert. 8 8.1 Lärmschutz – Militärring Es wird angeregt, im Rahmen des Bebauungsplanes die Lärmschutzwand Militärring/Ollenhauerring bis zu Schaffrathsgasse/Venloer Straße zu erweitern, um den Lärm direkt an seiner Quelle zu minimieren und damit gleich die europäischen Richtlinien (220/49/EG) zu erfüllen. Von einer solchen Maßnahme würden nicht nur die Bewohner des neuen Quartieres profitieren, sondern ebenfalls die umliegenden Anwohner, was sich positiv auf die Akzeptanz auswirken dürfte. Eine Tempolimit-Reduktion von 70 km/h auf 50 km/h zwischen den Kreuzungen würde die Lärmschutzmaßnahme vervollständigen und sich positiv und nachhaltig auf die Umwelt, Tiere und Menschen auswirken. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die benannten Maßnahmen liegen außerhalb des Geltungsbereiches des geplanten Vorhabens und können daher nicht behandelt werden. Eine Berücksichtigung von aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine schalltechnische Untersuchung wird im Rahmen des weiteren Verfahrens auf Grundlage des prämierten Siegerentwurfes erarbeitet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die benannten Maßnahmen liegen außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Planvorhabens und können daher nicht behandelt werden. 8.2 Mobilitätskonzept/Verkehr und Parkplatzsituation im Bereich Schaffrathsgasse/Lerchenweg Auch wenn der Durchfahrtsverkehr bis zu 600 PKWs/Stunde betragen darf – wird die Frage gestellt, ob dies noch zeitgemäß ist und einem nachhaltigen Stadtkonzept entspricht. Es wird eine deutliche Kennzeichnung und Beschilderung sowie regelmäßige Kontrollen und ein durchdachtes Mobilitätskonzept vorgeschlagen Teilweise Wohnstraßen können Verkehre bis 400 Kfz/h nach den gültigen Regelwerken verträglich abwickeln. Die besonderen Nutzungsansprüche bei Wohnstraßen sind Aufenthalt und Parken. Der Verkehr auf dem Lerchenweg liegt mit ca. 210 Kfz/h (1.850 Kfz/d) und der Schaffrathsgasse mit gut 60 Kfz/h (400 Kfz/d) deutlich unter dem Grenzwert. Die Nutzung – Parken – ist hierbei bei der ermittelten Kfz-Anzahl bereits berücksichtigt. Die Hinweise zu diesem Bestandsproblem werden zur Kenntnis genommen. Die das Gebiet betreffenden Liefer- und Wirtschaftsverkehre wurden im Rahmen der Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 11 von 19 Siehe auch Stellungnahme 7.3 Verkehrserhebung bereits berücksichtigt und werden im Weiteren anhand des prämierten Siegerentwurfes qualifiziert. Siehe auch Stellungnahme 7.3 9 9.1 Verkehrskonzept Das vorgestellte Verkehrskonzept inkl. Klassifizierung der Knotenpunkte wird in Frage gestellt. Auch wenn hier eine Betrachtung außerhalb der Ferien stattgefunden hat, so wäre der Erfassungszeitpunkt und die Erfassungsdauer interessant und auch an wievielen Tagen eine Messung stattgefunden hat. Ob durch einen Walking-Bus die Anlieferung von Kindergarten- Kindern weniger durch Autos stattfinden wird, wird zu hoffnungsfroh gesehen. Teilweise Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An den Knotenpunkten wurden 24- stündige Knotenpunktzählungen (11. Juli 2019) und an den Querschnitten kontinuierliche Zählungen über eine Woche außerhalb der Ferien durchgeführt. Gemäß den Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) wäre eine Erhebung von zweimal 4 Stunden ausreichend gewesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsgutachten im Rahmen der weiteren Planung anhand des prämierten Siegerentwurfes fortgeführt wird. Das vorgestellte Mobilitätskonzept soll durch umfangreiche (z. B. Walking-Bus) sowie attraktive Maßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige Mobilität, die Akzeptanz der Anwohner steigern. 9.2 Bürgerbeteiligung Es wird nachgefragt ob es korrekt ist, dass die Verteilung der Flyer für den Live-Stream nicht im kompletten Stadtteil durchgeführt wurde. Bei geplanten 160 Wohneinheiten ist der komplette Ortsteil mit allen Ausfahrten betroffen, da wäre die Information aller Anwohner angemessen gewesen. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Vorfeld der Bürgerbeteiligung wurden insgesamt 1000 Flyer in einem Radius von ca. 500 m um das Plangebiet verteilt. Dies entspricht der gängigen Vorgehensweise der Stadt Köln. Eine Berücksichtigung des gesamten Ortsteiles wird in Bezug auf die Größe und Lage des Plangebietes als unverhältnismäßig angesehen. 9.3 Gebäudehöhe/Lärmschutz Der geplante Wohnriegel in viergeschossiger Bauweise in einer Höhe von mind. 12 Meter grenzt wenige Meter an die bestehenden Gärten. Hierbei werde ein Verstoß gegen die Wahrung der nachbarschaftlichen Interessen gesehen. Die Höhe der geplanten Gebäude sollte zwei Geschosse plus Staffelgeschoss nicht überschreiten. Die Lärm-Argumentation ist aus Sicht der Einwenderin bzw. des Einwenders nur ein Vorwand. Es gibt heute auch keinen Lärmschirm und durch den Baumbestand, ist ein natürlicher Lärmschutz gegeben. Nein Kenntnisnahme In Bezug auf die nachbarschaftlichen Interessen wird angemerkt, dass im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens die Einhaltung der gemäß Bauordnung NRW zulässigen Abstandsflächen (0,4H) zur Nachbarbebauung geprüft und aufgezeigt wurde. Ein Konflikt zwischen der Neubebauung und den angrenzenden Strukturen kann unter Einhaltung der benannten Abstandsflächen nicht erkannt werden. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. Gemäß den Straßen-Lärmkarten des LANUV NRW liegt eine Lärmbelastung durch den Straßenverkehr (Militärringstraße) für das Plangebiet sowie für die westlich angrenzenden Strukturen (Freiflächen) vor. Der von der Einwenderin bzw. dem Einwender benannte Baumbestand weist lediglich einen geringen natürlichen Lärmschutz auf. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der Sachverhalt durch Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 12 von 19 Siehe auch Stellungnahme 2.2 einen entsprechenden Fachgutachter untersucht und mit der Stadt Köln bzw. der entsprechenden Fachdienststelle abgestimmt. Siehe auch Stellungnahme 2.2 10 Parkplatzsituation Die Einwenderin bzw. der Einwender weist auf ein Schreiben (Anhang) inkl. Unterschriftenliste an Herr Wirges hin. Es wird angeregt, für das neue Wohnquartier eine Stellplatz- Mietpflicht einzuführen, sofern ein Auto beim Mieter vorhanden ist. Siehe auch Stellungnahme 1.2 Kenntnisnahme Nein Der Hinweis sowie das beigefügte Schreiben werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Mietpflicht bezieht sich nicht auf die Inhalte des Planverfahrens und kann daher nicht behandelt werden. Siehe auch Stellungnahme 1.2 11 Wohnungsbau Die Einwenderin bzw. der Einwender bittet um weitere Informationen zu Vorhaben und würden sich im Rahmen der weiteren Planung gerne auf eine Wohnung bewerben. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnisnahme genommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen des weiteren Verfahrens über das Projekt informiert (Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB). 12 Grundstückserwerb Die Einwenderin bzw. der Einwender hätte gerne weitere Informationen zum Planvorhaben. Darüber hinaus wird angefragt, ob es bereits Ansprechpartner gibt, an die man sich bei Kaufinteresse wenden kann. Es wird nachgefragt, ob Reihenhäuser, Bungalows oder ähnliches geplant werden. Darüber hinaus wird nachgefragt, ob man Grundstücke erwerben kann. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnisnahme genommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen des weiteren Verfahrens über das Projekt informiert (Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2). Reihenhäuser oder Bungalows sowie ein Verkauf von Teilbereichen des Grundstückes sind nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. 13 Preisgestaltung Wohnungsbau Siehe Stellungnahme 1.1 Siehe Stellungnahme 1.1 14 Verkehrsführung Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, wie die Verkehrsführung zu der Venloer Straße und dem Militärring angepasst wird. Das Verkehrskonzept lässt ein Durchkommen, insbesondere zu den Ausfahrten Ollenhauerring und Venloer Straße, kaum zu. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verkehrsführung zu den Hauptverkehrsstraßen wird im vertiefendem Verkehrsgutachten dargestellt und bewertet Nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt06) der FGSV sind einstreifige Fahrbahnverengungen an Zwangspunkten auf einer Länge bis 50 m bis etwa 250 Kfz/h bei Sicht auf den Gegenverkehr möglich. Die Breite der Fahrbahn innerhalb der Engstelle ist dabei so zu bemessen, dass sie sich von der Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 13 von 19 Siehe Stellungnahme 1.2 Wie soll der Kita-Verkehr zu Stoßzeiten geregelt werden? Der Baustellenverkehr wird über eine längere Zeit die Zufahrtswege beeinträchtigen. Wird es hierzu eine Sonderverkehrsführung geben? Kenntnisnahme Breite der zuführenden Fahrbahn erkennbar unterscheidet. Diese Anforderungen werden hier erfüllt. Siehe Stellungnahme 1.2 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beurteilung in Bezug auf die Spitzenzeiten (Stoßzeiten) wird im Rahmen des Verkehrsgutachtens erfolgen. Siehe auch Stellungnahme 7.3 15 15.1 Ortsbild und städtebauliches Planungskonzept Durch die Neuansiedlung von ca. 600 Menschen, wird sich der Ortsteil in seiner Struktur elementar und nachteilig verändern. Siehe auch Stellungnahme 1.2 und 2.2 Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genaue Anzahl der Wohneinheiten bzw. zu erwartenden Einwohnerzahl wird im Rahmen des weiteren Verfahrens ermittelt. Der prämierte Siegerentwurf sieht zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt ca. 163 Wohneinheiten vor. Mit einer anzusetzenden Erstbelegungsquote von 2,3 (gemäß Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln 2017) kann von ca. 375 neuen Anwohnern ausgegangen werden. Eine nachteilige strukturelle Änderung des gesamten Ortsteils aufgrund der voraussichtlichen Einwohnerzahl und Baustruktur kann nicht erkannt werden. Siehe auch Stellungnahme 1.2 und 2.2 15.2 Bürgerveranstaltung Die Durchführung der Bürgerveranstaltung in Form einer Online-Diskussion wird bemängelt. Auf Grund der Größe des Bauvorhabens sowie einem Inzidenzwert gegen 0 wäre ein anderes Diskussionsformat angebrachter gewesen. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Durchführung der Bürgerveranstaltung in Form einer Online-Diskussion entspricht auf Grund der aktuellen Gegebenheiten (Corona-Pandemie) der gängigen Vorgehensweise der Stadt Köln. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Bürgerveranstaltung auf freiwilliger Basis vorgenommen wurde und es keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB gibt. 16 Verkehrssituation Siehe Stellungnahme 14 und 7.3 Siehe Stellungnahme 14 und 7.3 17 Die Einwenderin bzw. der Einwender hat der Stellungnahme eine Unterschriftenliste beigefügt und verweist auf die Stellungnahme Nummer 7. Kenntnisnahme Siehe auch Stellungnahme 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 14 von 19 18 Verkehrskonzept Siehe Stellungnahme 1.2 Es wird angefragt, wo die notwendigen Aufstellflächen für die AWB verortet sind und wo der Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden soll. Es wird angeregt die benannten Flächen innerhalb des neuen Quartieres zu verorten. Kenntnisnahme Siehe auch Stellungnahme 7 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Qualifizierung der Außenflächen inkl. Müllaufstellfächen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens auch in Abstimmung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Köln erarbeitet. 19 19.1 Artenschutz Auf dem Gelände leben mehrere geschützte Tierarten: Fledermäuse, Schwalben und Mauersegler. Es wird nachgefragt, wie mit den vorhandenen Arten umgegangen wird. Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erarbeitet. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die planungsrelevanten Tierarten aufgenommen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gemäß BNatSchG getroffen und im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt. 19.2 Verkehrssituation Siehe Stellungnahme 4.1, 5 und 14 Siehe Stellungnahme 4.1, 5 und 14 19.3 Bürgerzentrum Siehe Stellungnahme 3.2 Siehe Stellungnahme 3.2 19.4 Gebäudehöhe Siehe Stellungnahme 2.2 Siehe Stellungnahme 2.2 20 20.1 Verkehrsproblematik Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 20.2 Mobilitätskonzept Es wird bezweifelt, dass das vorgestellte Mobilitätskonzept funktioniere. Es könne nur realisiert werden, wenn die Bewohner per Kauf- oder Mietvertrag gezwungen würden, kein eigenes Fahrzeug zu besitzen. Ist diese Maßnahme geplant und wird die Einhaltung kontrolliert? Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des weiteren Verfahrens fortgeführt. Eine vertragliche Regelung zum Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug kann im Rahmen des Planverfahrens nicht erfolgen. 20.3 Verkehrssituation/ Verkehrssicherheit Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 20.4 Bauliche Höhe Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2 Siehe Stellungnahme 1.2 und 2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 15 von 19 20.5 Ghettobildung Es werden Parallelen zum Görlinger-Zentrum befürchtet. Die Errichtung des "Quartierseigenen Kindergartens" wird kritisch gesehen. Die Vermischung mit Kindern des "Dorfes" wird für unwahrscheinlich gehalten. Siehe Stellungnahme 3.2 Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Befürchtungen werden nicht geteilt, da der aus dem Planvorhaben resultierende rechnerische Bedarf an Kita- Plätzen deutlich geringer ausfällt, wie die geplante Anzahl an Plätzen die durch das Vorhaben (dreigruppige-Kindertagesstätte) gesichert werden. Die Entwicklung eines "Quartierseigenen Kindergartens" kann daher nicht erkannt werden. Siehe Stellungnahme 3.2 21 Verkehrskonzept Siehe Stellungnahme 7.3 und 14 Es wird bemängelt, dass die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (Lastenräder, Car-Sharing, etc.) nicht praktikabel seien. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 7.3 und 14 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Mobilitätskonzept soll durch umfangreiche sowie attraktive Maßnahmen in Bezug auf eine nachhaltige Mobilität, die Akzeptanz der Anwohner steigern. Dies wurde bereits in anderen Verfahren mit vergleichbaren Maßnahmen erzielt. 22 Die Einwenderin bzw. der Einwender verweist auf die Inhalte der Stellungnahmen 7 und 15. Siehe Stellungnahme 3.2 Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 7 und 15 Siehe Stellungnahme 3.2 23 Die Einwenderin bzw. der Einwender merkt an, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zum Verbleib der bestehenden Mieter in den Wohnungen gemacht wurden. Es seien insgesamt vier Parteien betroffen. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezieht sich jedoch nicht auf die planerischen Inhalte des Verfahrens und kann daher nicht behandelt werden. 24 24.1 Höhe baulicher Anlagen Siehe Stellungnahme 2.2 Siehe Stellungnahme 2.2 24.2 Verkehrssituation Die Ausführungen zum Verkehrskonzept werden angezweifelt. Es werde eine Erhebung im November gefordert. Siehe Stellungnahme 1.2 Nein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Rahmenbedingungen der Verkehrszählung - Knotenstromzählung über 24 Stunden am 11. Juli 2019 - entsprechen den Richtlinien der Stadt Köln. Siehe Stellungnahme 1.2 25 25.1 Bebauungshöhe Siehe Stellungnahme 2.2 Siehe Stellungnahme 2.2 25.2 Parkplätze in neuem Quartier Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 16 von 19 Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 25.3 Straßenverkehr im Ort Siehe Stellungnahme 4.1, 5, 7.3 und 14 Siehe Stellungnahme 4.1, 5, 7.3 und 14 26 26.1 Bebauungshöhe Siehe Stellungnahme 2.2 Siehe Stellungnahme 2.2 26.2 Verkehr Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 26.3 Natur- und Artenschutz Siehe Stellungnahme 19.1 Durch die großflächige Versieglung des Geländes werde eine große Menge Schmutz- und Regenwasser zu bewältigen sein. Es wird nachgefragt, ob das Kanalnetz hierfür ausgelegt sei und ob Versickerungsflächen geplant seien. Ja Siehe Stellungnahme 19.1 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird auch ein Entwässerungskonzept in Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln in Bezug auf Starkregenereignisse erarbeitet. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass der prämierte Siegerentwurf bereits im Zuge der Freiflächen- bzw. Freiraumplanung notwendige Retentionsflächen in Bezug auf Starkregenereignisse berücksichtigt hat. Der Stellungnahme wird insoweit durch Prüfung der Sachverhalte gefolgt. 27 27.1 Höhe und Dichte der Bebauung Siehe Stellungnahme 2.2 und 15.2 Siehe Stellungnahme 2.2 und 15.2 27.2 Verkehrliche Erschließung / Parkraumsituation Siehe Stellungnahme 1,2, 3.1 und 4.1 Siehe Stellungnahme 1.2, 3.1 und 4. 27.3 Kita/Grundschule Siehe Stellungnahme 3.2 Siehe Stellungnahme 3.2 28 Städtebauliches Konzept Siehe Stellungnahme 3.1, 7, 9.1 und 15 Siehe Stellungnahme 3.1, 7, 9.1 und 15 29 Verkehrssituation Siehe Stellungnahme 1.2 und 7.3 Siehe Stellungnahme 1.2 und 7.3 30 30.1 Die Einwenderin bzw. der Einwender weist auf die städtebaulichen Großprojekte (Görlinger Zentrum) aus der Vergangenheit hin und auf die hiermit verbundenen Probleme. Siehe Stellungnahme 2.2 Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Siehe Stellungnahme 2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 17 von 19 30.2 Verkehrliche Situation Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 30.3 Parkplatzsituation Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 30.4 Fazit Siehe Stellungnahme 1.2, 2.2 und 25.3 Siehe Stellungnahme 1.2, 2.2 und 25.3 31 31.1 Verkehrssituation Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 Siehe Stellungnahme 1.2 und 14 31.2 Bauliche Höhe Siehe Stellungnahme 2.2 Siehe Stellungnahme 2.2 32 Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 33 33.1 Dichte der Bebauung Zwar werden im Inneren des Wohngebietes Freiflächen geplant, dennoch scheint die Bebauung des Gebietes deutlich dichter als in der direkten Umgebung – dieses Argument werde auch nicht durch die Tatsache abgemildert, dass momentan eine stärkere Versiegelung vorliege, als nach der Realisierung. Über die GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) wurde im Rahmen der Vorstellung nicht diskutiert. Es werden Zweifel geäußert, dass sich die vorliegenden Werte an der Nachbarschaft orientieren. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der weiteren Planung werden die städtebaulichen Kennwerte (GRZ / GFZ) geprüft. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass sich das Maß der baulichen Nutzung, an den Orientierungswerten der Obergrenzen des § 17 BauNVO (Baunutzungsverordnung) für ein allgemeines Wohngebiet orientieren werde. Dies entspricht auch der baulichen Umgebung bzw. Nutzung. 33.2 Höhe der Bebauung Siehe Stellungnahme 2.2 Siehe Stellungnahme 2.2 33.3 Unzureichende Parkmöglichkeiten Siehe Stellungnahme 1.2 Siehe Stellungnahme 1.2 33.4 Verkehrsbelastung Siehe Stellungnahme 1.2 und 4.2 Siehe Stellungnahme 1.2 und 4.2 33.5 Bürgerveranstaltung Siehe Stellungnahme 15.8 Siehe Stellungnahme 15.8 34 Siehe Stellungnahme 14 und 7.3 Siehe Stellungnahme 14 und 7.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 18 von 19 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln- Bocklemünd – eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stand 28.09.2022 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Verkehrskonzept Siehe Stellungnahme 1.2 Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.2 1.2 Leerstand Es wird angemerkt, dass das Haus am Lerchenweg 26 seit über 10 Jahren leer steht und das Plangebiet über das genannte Grundstück erschlossen werden könnte. Nein Das benannte Grundstück liegt außerhalb des Plangebietes und befindet sich nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 1.3 Geschosshöhe Siehe Stellungnahme 2.2 Nein Siehe Stellungnahme 2.2 1.4 Sozialraum Es wird angeregt innerhalb der städtebaulichen Konzeption, Flächen für Einzelhandel, Restaurants, Cafés oder Bars vorzuhalten. Nein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Wohnraum. Der prämierte Siegerentwurf sieht daher keine ergänzende Nutzung in Form von Einzelhandels- oder Gastronomiebetrieben vor. Die benannten gewerblichen Nutzungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ in Köln-Bocklemünd/Mengenich Seite 19 von 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung würden auch in Konflikt mit der bestehenden Wohnnutzung stehen (Schallschutz). Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 1.5 Spielplatz Fliesteder Straße Es wird angefragt, ob im Rahmen des Projektes auch der Spielplatz an der Fliesteder Straße aufgewertet werden könnte. Nein. Der prämierte Siegerentwurf sieht die Ausbildung eines öffentlichen Spielplatzes vor. Die Aufwertung des bestehenden Spielplatzes entlang der Fliesteder Straße ist daher momentan nicht Gegenstand der Planung. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt.
Anlage 6 - Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
10924 Zeichen
Seite 1 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln Bock- lemünd/Mengenich - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 14.08.2019 bis 19.09.2019 zum durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/Kenntnis- nahme Stellungnahme der Verwaltung 01 Bezirksregierung Düsseldorf/Dezernat 22.5 Kampfmit- telbeseitigung (KDB) Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem Bombenab- wurfgebiet bzw. in einem Gebiet wo vermehrte Kampf- handlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampf- mittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbe- hördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauen- den Fläche auf Kampfmittel empfohlen. ja Die Bestimmungen zur Kampfmittelbe- seitigung werden im Planverfahren als Hinweise aufgenommen. 02 Industrie- und Handelskammer zu Köln Das oben genannte Vorhaben beabsichtigt 160 Wohnein- heiten zu realisieren. Der Standort wurde durch ein metall- verarbeitendes Unternehmen genutzt, welches 2017 seine Produktion einstellte. Das dörfliche Wohnumfeld und die Aussage des Flächennutzungsplanes (W) legen die Reali- sierung von Wohnnutzung nahe. Nichtsdestotrotz fällt er- neut ein Standort für produzierendes Gewerbe weg. Im Rahmen eines dynamischen Flächenmanagements wird eine Kompensation gefordert. Eine Tauschbörse kann etwa Wohnbauflächen zu Gewerbe- und Industrieflächen umwan- nein Die Problematik obliegt einer gesamt- städtischen Strategie und kann in die- sem Verfahren nicht gelöst werden. Tat- sache ist, dass das Grundstück ohnehin in einem Wohnumfeld liegt und neue Gewerbeansiedlungen dann den Lärmanforderungen nach aktuellem Stand der Technik unterliegen. Zudem ließ sich keine nachfolgende, nachhaltig langfristige Gewerbeansiedlung ansie- deln. Die Entscheidung zugunsten Woh- nen wurde zudem bereits im Flächennut- zungsplan gefällt. Anlage 6 Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd Seite 2 deln oder umgekehrt. Wichtig ist dabei eine stets ausgegli- chene Gesamtbilanz. Damit ist eine wirtschaftsfreundliche und sparsame Flächenpolitik möglich. 03 Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH Keine Rückmeldung 04 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln Es bestehen Bedenken bezüglich der Lärmimmissionen durch die Militärringstraße. Notwendige Lärmschutzmaß- nahmen sind allein durch den Vorhabenträger finanziell zu tragen. ja Die Lärmimmissionen sind bekannt, kön- nen jedoch planerisch beispielsweise mit entsprechender Grundrissorientierung und passiven Lärmschutzmaßnahmen gelöst werden. Ein Lärmgutachten wird erstellt, welches geeignete Maßnahmen ermitteln wird, die dann auch im Bebau- ungsplan festgeschrieben werden. Sämtliche Kosten werden vom Vorha- benträger übernommen 05 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken 06 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminal- prävention/Opferschutz (KK KP/O) Nach aktueller Sachlage bestehen keine Bedenken. Es wird aber ein kostenloses Beratungsangebot zur städte- baulichen Kriminalprävention sowie Kriminalpräventiv wir- kenden Ausstattung von Bauobjekten mit einbruchhem- menden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) angeboten. Kenntnisnahme Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd Seite 3 07 Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22 Keine Rückmeldung 08 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das städtebauliche Planungskonzept RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Im Plangebiet befindet sich eine Stromstation, die zur Ver- sorgung der gewerblichen Nutzung im Plangebiet dient. Für die Versorgung der zukünftigen Wohnnutzung wird ebenfalls mindestens eine Stromstation im Plangebiet (möglichst in zentraler Lage) benötigt. Der Investor wird gebeten, zwecks Klärung der Versorgungssituation recht- zeitig vor Baubeginn eine Versorgungsanfrage zu stellen, um die versorgungstechnischen Rahmenbedingungen frü- hestmöglich abzustimmen. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Versorgung des Planbereichs gegebenenfalls mit klima- freundlicher und umweltschonender Fernwärme möglich ist ja Die Stromstationen werden mit dem Trä- ger abgestimmt und die Standorte im Bebauungsplan festgeschrieben. Kölner Verkehrs-Betriebe AG Seitens der KVB bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es durch die in unmittelbarer Nähe verkehrenden Stadtbahnlinie 3 zu Erschütterungen und Lärmemissionen kommen kann. Es müssen somit ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immissionen getroffen werden. Betriebliche Ein- schränkungen durch eventuelle spätere Forderungen der Bewohner können seitens der KVB nicht toleriert werden. ja Es wird ein Lärmgutachten erstellt. Auch mögliche Erschütterungen werden gut- achterlich bewertet und ggf. Gegenmaß- nahmen ergriffen, die ebenfalls ggf. im Bebauungsplan festgesetzt werden. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd Seite 4 09 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH: (Ergänzung) Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bewertung der Lärmsituation auch die gewerblichen und industriellen Akti- vitäten wie das Heizwerk Bocklemünd im Umfeld des Plan- gebietes zu berücksichtigen sind. ja Ein Lärmschutzgutachten wird erstellt. Im Rahmen eines anderen Verfahrens (Fettenhof) hat 2016 eine schalltechni- sche Bewertung des Heizwerkes Bock- lemünd der Rheinenergie durch das Büro ACCON stattgefunden. Aufgrund der räumlichen Distanz des Plangebie- tes ist kein schalltechnischer Konflikt zwischen dem Heizkraftwerk und der ge- planten Wohnbebauung zu erwarten. 10 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Entwässerungstechnische Erschließung Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser sollte, wenn möglich, dezentral auf den Grundstücken versickert wer- den. Sofern eine Versickerung nicht möglich ist, kann die Ablei- tung des Niederschlags- und Schmutzwassers in den vor- handenen Abwasserkanal erfolgen. In diesem Fall muss seitens der StEB Köln noch untersucht werden, ob eine Drosselwassermenge festgesetzt wird. Überflutungsvorsorge Starkregen Das Plangebiet ist bei einem Starkregenereignis auf Grund der derzeitigen Topographie nicht direkt gefährdet. In Starkregenfall kann es zu einem deutlichen Wasser- einstau in der nördlichen, an das Planungsgebiet angren- zenden, Tieflage kommen Zum Thema Starkregen wird darauf hingewiesen, dass ge- eignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Da Kanal- netze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermen- gen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte ja Die Hinweise werden berücksichtigt und Maßnahmen in den Planungsprozess eingestellt. Die Behandlung des Themas Nieder- schlag soll im Qualifizierungsverfahren aufgenommen werden. Weitere Abstimmungen mit der StEB zur Drosselwassermenge werden im Laufe des Verfahrens durchgeführt. Ein Bodengutachten besteht bereits und wird hinsichtlich des Themas Nieder- schlag, Versickerungs- und Rückhalte- möglichkeiten aktualisiert. Mögliche not- wendige Maßnahmen werden im Bebau- ungsplan festgeschrieben. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd Seite 5 dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder- schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu spei- chern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: • Wahl der Straßenführung • gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereig- nissen über Grünflächen • Rückhaltung von Niederschlagswasser • Notüberläufe • Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten • Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Ge- bäude Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahr- ten und Hauseingänge zu legen. Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt nicht in einem Hochwasser-Risikoge- biet. Grundhochwasserschutz Das Plangebiet liegt nicht in einem Grundhochwasser-Risi- kogebiet. 11 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp- kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand- plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge- beten. Besonderheit: Mülltonnen bis zu einem Volumen von 240ltr befinden sich dort im „Teilservice". ja Die Frage der Müllentsorgung wird so- wohl im Qualifizierungsverfahren als auch in der weiteren Planung behandelt und geklärt. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Lerchenweg in Köln-Bocklemünd Seite 6 12 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbear- beitung Open Grid Europe GmbH, Essen Keine Bedenken 13 Thyssengas GmbH, Abteilung Netzbetrieb Keine Bedenken
Anlage 8 - Protokoll zur Jurysitzung
17211 Zeichen
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse, Qualifizierungsverfahren
Protokoll zur Jurysitzung
Datum: 24.06.2022
BAUWENS Development GmbH & Co. KG, Holzmarkt 1 in 50676 Köln
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste
Verteiler: wie Teilnehmer
Seiten: 7
1. Preisrichtervorbesprechung
(09:00 Uhr bis 09:30 Uhr)
- Begrüßung der Teilnehmer durch die BAUWENS Development GmbH & Co. KG.
- Herr Minkus wird durch die BAUWENS Development GmbH & Co. KG sowie durch die Verwaltung
der Stadt Köln als Vorsitzender des Jurygremiums vorgeschlagen; der Vorschlag (bei eigener Enthal-
tung) wird einstimmig angenommen.
- Herr Minkus benennt die wesentlichen Zielsetzungen und skizziert den weiteren Ablauf der Jurysit-
zung.
- Stadtplanung Zimmermann stellt in einer Kurzpräsentation den Vorprüfbericht zum Qualifizierungs-
verfahren vor.
2. Vorstellung der Arbeiten durch die Teilnehmer
(09:50 Uhr bis 12:10 Uhr)
- Die Entwurfsverfasser präsentieren in der vorgegebenen Reihenfolge ihre jeweiligen Projekte und er-
läutern die konzeptionellen städtebaulichen und gestalterischen Zielsetzungen sowie die Überlegun-
gen und Vorstellungen in Bezug auf eine nachhaltige Projektentwicklung. Die Verfasser stehen so-
dann für Rückfragen durch die Jury zur Verfügung.
3. Erster Rundgang; Bewertung der Arbeiten; Schaffung eines Meinungsbildes
(12:45 Uhr bis 14:00 Uhr)
- Im Zuge des ersten Rundganges werden die vorgestellten Arbeiten durch die Fachpreisrichter in ihren
Qualitäten und Defiziten analysiert bzw. bewertet und anschließend im Gremium erörtert. Der Erste
Anlage 8
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022 Seite 2 von 7
Rundgang dient hierbei der Schaffung eines Meinungsbildes in Bezug auf die städtebaulichen Ent-
würfe sowie die konzeptionellen Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit.
Bewertung ASTOC
- Beibehaltung der zu Grunde liegenden konzeptionellen Idee aus der Machbarkeitsstudie; Erschlie-
ßung des Quartiers unter Berücksichtigung der Entwicklung eines autofreien Quartieres ; die vorge-
schlagene Erschließung und Struktur wurde aufgenommen und im Detail verfeinert.
- Die unterschiedlichen Gebäudetypologien wurden sinnvoll weiterentwickelt bzw. ausdifferenziert und
gruppieren sich um den geplanten öffentlichen Spielplatz; insgesamt wurde die Qualität des Entwurfes
gesteigert.
- Die geplante Höhenentwicklung weicht von den Vorgaben der Auslobung bzw. der Machbarkeitsstudie
ab und entwickelt eine Gebäudestruktur von III++ (zwei Staffelgeschoss e); die höhere Ausnutzung
(Höhenentwicklung) kann als zeitgemäß betrachtet werden, wird jedoch am benannten Standort und
in Bezug auf die Umgebung kritisch gesehen.
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin.
- Die strukturelle Anpassung bzw. Neugliederung des Lärmriegels, auch im Hinblick auf die direkt an-
grenzende öffentliche Spielplatzfläche, wird positiv bewertet.
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird bemängelt.
- Die Struktur und Ausgestaltung der Fassade bzw. die aufgezeigte Adressbildung könnte prägnanter
entwickelt werden.
- Die städtebauliche Struktur weist keine Eindeutigkeit auf; das Fehlen einer gemeinschaftlichen Platz-
situation sowie die Massivität und Höhenentwicklung in Teilbereichen des Gebietes werden bemän-
gelt.
- Die verkehrliche Erschließung der Kindertagesstätte sowie das geplante Vorderhaus werden als nicht
optimal gelöst bewertet.
- Großzügige Ausbildung von Dach - und Gemeinschaftsterrassen; daher ein geringer Anteil von PV -
Anlagen oberhalb der Dachflächen.
- Berücksichtigung unterschiedliche Materialien; nachwachsenden Rohstoffen in geringem Umfang be-
rücksichtigt
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung).
- Insgesamt wird die Arbeit als gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bewertet.
Meinungsbild:
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 5 : 8, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird.
Bewertung Spine Architects
- Die der Auslobung zu Grunde liegenden Gebäudestrukturen wurden weiterentwickelt, die Volumina
aufgelöst und sinnvoll in die konzeptionelle Idee eingegliedert.
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022 Seite 3 von 7
- Durch die Zusammenlegung der einzelnen Gebäudestrukturen wird eine qualitätsvolle und ausdiffe-
renzierte Platzsituation (Dorfplatz) innerhalb des Plangebietes geschaffen.
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin.
- Neben der zentralen Platzsituation bilden sich mehrere untergeordnete Freiräume (mit unterschiedli-
chen Nutzungen) aus, welche stimmig in das Gesamtbild integriert werden.
- Die erforderlichen Kleinkinderspielflächen wurden im Rahmen der Bearbeitung nicht explizit ausge-
wiesen, könnten jedoch innerhalb der Konzeption berücksichtigt werden; die Flächen sind grundsätz-
lich vorstellbar.
- Die Kindertagesstätte wird mit insgesamt zwei Außenbereichen geplant und ist im Wesentlichen nach
Norden orientiert; die Orientierung nach Norden wird bemängelt.
- Die Tiefgaragenerschließung wird im Süden innerhalb des Vorderhauses abgewickelt und fördert die
Zielsetzung eines autofreien Quartiers.
- Für die Erschließung des Lärmriegels wird ein Laubengang vorgeschlagen ; die Adressbildung sowie
die Ausbildung der privaten Freiräume werden im Zusammenspiel mit der Laubengangerschließung
kritisch gesehen; die Adressbildung ist nicht vollständig nachvollziehbar; die aufgezeigten Grundrisse
sind flexibel und ökonomisch intelligent gestaltet; insgesamt eine positive Gestaltung der Wohneinhei-
ten bzw. des Wohnungsmix.
- Die optionale Anbindung nach Osten wird zentral innerhalb des Lärmriegels verortet ; die klar geglie-
derte fußläufige Erschließung und Führung innerhalb des Plangebietes wird begrüßt
- Die Tiefgarage -Konzeption wird als flächeneffizient bewertet; die Konzeption berücksichtigt bereits
den erforderlichen Raum für Baumpflanzungen.
- Die geplante Laubengangerschließung bindet die östlich angrenzende Vegetationsfläche, durch die
Ausbildung von Freiräumen zum "Wald" mit ein; Öffnung noch Westen zum öffentlichen und belebten
Raum; die Drehung des Lärmriegels um 180 Grad sowie die hierdurch geänderte Erschließungssys-
tematik könnte die städtebauliche Konzeption weiter stärken.
- Der Entwurf berücksichtigt eine große Flexibilität in Bezug auf die Nachhaltigkeit (ökonomische Grund-
rissgestaltung)
- Berücksichtigung unterschiedliche Materialien
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung).
- Insgesamt wird die Arbeit als sehr gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens be-
wertet.
Meinungsbild:
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 13 : 0, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird.
Bewertung Michels Architekten
- Die städtebauliche Figur und insbesondere die Anordnung und Drehung der Punkthäuser weisen eine
hohe Qualität und Adressbildung auf.
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022 Seite 4 von 7
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin.
- Die Tiefgaragenerschließung wird im Süden innerhalb des Vorderhauses abgewickelt und fördert die
Zielsetzung eines autofreien Quartiers.
- Eindeutige und klare Verkehrsführung innerhalb des Plangebietes (Fuß- und Radverkehr sowie MIV)
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Süden wird begrüßt.
- Gut organisierte Grundrisse mit insgesamt zwei Belichtungsrichtungen; klar strukturierte Erschlie-
ßungskerne auf der Ostseite des Lärmriegels (keine Laubengangerschließung); Ausbildung von kla-
ren Adressen auf der öffentlichen nach Westen orientierten Seite; sehr gute Umsetzbarkeit.
- Serielles und ausdifferenziertes Erscheinungsbild des Lärmriegels; klare Gliederung durch die geplan-
ten Eingangssituationen.
- Die oberirdische Einfahrtssituation an der Schaffrathsgasse wird kritisiert; die vorgeseh ene Erschlie-
ßungssituation führt direkte auf die Fassade der Kindertagesstätte (mangelnde Adressbildung).
- Die optionale Anbindung an die östlich gelegene Vegetationsfläche ist nur untergeordnet ausgebildet
und weist keine Qualität auf (Anbindung im südlichen Bereich des Plangebietes).
- Die geplanten Dachflächen und Gebäudekonstruktionen (Materialität) sind in Bezug auf die Nachhal-
tigkeit durchdacht; ein weiterführendes Optimierungspotenzial ist gegeben und sollte berücksichtigt
werden.
- Die Tiefgaragen-Konzeption erscheint großzügiger als notwendig.
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung).
- Insgesamt wird die Arbeit als außerordentlich gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsver-
fahrens bewertet.
Meinungsbild:
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 12 : 1, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird.
Bewertung Partner und Partner Architekten
- Die Tiefgaragen-Konzeption ist sehr flächeneffizient geplant und sieht lediglich PKW -Stellplätze vor;
die erforderlichen Fahrradabstellflächen sind oberirdisch angeordnet; der sparsame Umgang wird als
Einstellungsmerkmal des Entwurfes benannt, berücksichtigt jedoch nicht die Vorgaben der Auslobung.
- Gestaltung und Anordnung der Außenräume (inkl. Baumpflanzungen) profitieren von der Tiefgaragen-
Konzeption und werden ebenfalls als positiv bewertet.
- Die Tiefgaragenerschließung wird im Süden innerhalb des Vorderhauses abgewickelt und fördert die
Zielsetzung eines autofreien Quartiers.
- Die Verortung des öffentlichen Spielplatzes im Norden des Plangebietes mit Anbindung zum Lerchen-
weg wird befürwortet; der öffentliche Charakter wird hierdurch gestärkt; der zentrale begrünte Hof wirkt
durch die Anordnung der Punkthäuser schwer zugänglich.
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird bemängelt.
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022 Seite 5 von 7
- Die Grundrissorganisation berücksichtigt durchgestreckte Wohnungen und ermöglicht eine Belichtung
von zwei Seiten; für die Erschließung des Lärmriegels wird ein Laubengang vorgeschlagen; Unt ertei-
lung des Lärmriegels ist nachvollziehbar.
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin.
- Die Ausbildung der Punkthäuser wirken nicht ausdifferenziert bzw. beliebig.
- Die Adressbildung des Lärmriegels überzeugt und unterstützt die Identität des Quartiers.
- Die vorgesehene Ausnutzung (Geschossfläche) des städtebaulichen Entwurfes bzw. der Wegfall ei-
nes Punkthauses entsprechen nicht der Zielsetzung der Auslobung.
- Die vorgesehene Laubengangerschließung beeinträchtigt die Belichtungssituation der geplanten
Wohnungen im Westen; insbesondere die Belichtungssituation der westlich verorteten Loggien, steht
im Konflikt mit der aufgezeigten Erschließungsvariante.
- Alle relevanten Themen in Bezug auf die Nachhaltigkeit wurden im Rahmen des Entwurfes berück-
sichtigt.
- Umfangreiche Begrünung innerhalb des Plangebietes (Dach- und Fassadenbegrünung).
- Insgesamt wird die Arbeit als gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bewertet.
Meinungsbild:
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Ergebnis 5 : 8, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufgenom-
men wird.
Bewertung Kaden+
- Der städtebauliche Entwurf löst die orthogonale Form der Punkthäuser auf und bildet durch die diffe-
renzierte Gestaltung und Anordnung der Gebäude eine klare und stimmige Platzabfolge bzw. Erschlie-
ßungssystematik aus; die "Schrägen" innerhalb der Konzeption w erden als Alleinstellungsmerkmal
des Entwurfes benannt.
- Die entwickelten Wohnungseinheiten sowie der entsprechende Wohnungsmix werden als gelungen
bewertet und entsprechen den Vorgaben der Ausloberin.
- Die Gliederung bzw. das Aufbrechen der vorgegebenen Lärmriegelstruktur wird als gelungen bewer-
tet; die in diesem Zusammenhang aufgezeigte Erschließungssituation (Laubengang im Westen/Os-
ten) wird jedoch kritisch gesehen.
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird bemängelt.
- Die Verortung der geplante Tiefgaragenerschließung bzw. Tiefgarageneinfahrt von der Schaffraths-
gasse aus, wird als ungünstig bewertet; diese liegt unmittelbar am Baukörper (Kindertagesstätte)
- Die Grundrisse sind nachvollziehbar organisiert, werden jedoch in Bezug auf die "Schrägen" als un-
flexibel angesehen; die Umsetzung der geplanten Konfiguration wird als problematisch bewertet.
- Die Konstruktionsweise sowie die Dachflächen werden in Bezug auf die Nachhaltigkeit als positiv be-
wertet.
- Berücksichtigung unterschiedliche Materialien.
- Die Tiefgaragen-Konzeption erscheint großzügiger als notwendig.
- Insgesamt wird die Arbeit als gelungener Beitrag im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens bewertet.
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022 Seite 6 von 7
Meinungsbild:
- Kein Antrag auf Ausscheiden; Meinungsbild: 5 : 8, dass der Entwurf in den zweiten Rundgang aufge-
nommen wird.
4. Zweiter Rundgang; Diskussion und Abstimmung über die Arbeiten (14:10 Uhr bis 14:30 Uhr)
- Nach Beendigung des ersten Wertungsrundganges sowie einer weiteren Diskussion der Fachjury,
wird in einem zweiten Rundgang über die Anträge auf Ausscheiden mit nachstehenden Stimmverhält-
nissen befunden:
Die Arbeiten von ASTOC, Partner und Partner und Kaden+, werden auf Grundlage des vorange-
gangenen Bewertungsrundganges mit 13 . 0 Stimmen (einstimmig), ausgeschlossen.
Nach Ausschluss der oben benannten Arbeiten, werden die Entwürfe von Michels Architekten und
Spine Architects gegenübergestellt und vergleichend, auch anhand der städtebaulichen Modelle,
bewertet:
Spine Architects
- Der städtebauliche Entwurf wird als insgesamt sehr gelungen bewertet.
- Gelungene und sehr flexible Grundrissgestaltung.
- Die Ausrichtung des Lärmriegels sowie die hiermit verbundene Laubengangerschließung entlang der
westlichen Gebäudeseite werden als klare Mängel angesehen.
- Die Orientierung der Kita-Außenfläche nach Norden wird kritisch gesehen.
Michels Architekten
- Die Adressbildung der Gebäudestrukturen sowie die Gestaltung und Orientierung der Außenräume
werden positiv bewertet; der Lärmriegel wirkt in seiner Gestaltung zunächst monoton, wird jedoch
durch die einfache und klare (feingliedrige) Gliederung begrüßt.
- Die städtebauliche Konzeption wird insgesamt als stimmig und qualitätsvoll bewertet.
Nach der zusammenfassenden Bewertung der beiden Arbeiten durch die Fach- und Sachpreisrichter,
wird der Entwurf von Michels Architekten mit 13 : 0 Stimmen (einstimmig) als Vorzugsvariante prä-
miert.
Köln – Lerchenweg/Schaffrathsgasse; Protokoll Jurysitzung 24.06.2022 Seite 7 von 7
5. Zusammenfassung der Empfehlungen für die weitere Bearbeitung (14:30 Uhr bis 14:45 Uhr)
- Die Einfahrtssituation läuft direkt auf das südlichste Punkthaus (Kindertagesstätte) zu. Die Erschlie-
ßungssituation bzw. die aufgezeigte Adressbildung des Quartiers von der Schaffrathsgasse aus, ist
zu überarbeiten.
- Die innere fußläufige Erschließung ist eindeutiger auszubilden und hinsichtlich von "Schleichwe gen"
(Nordosten) zu überarbeiten; klarere Gliederung in Bezug auf Fuß - und Radverkehr; die optionale
Anbindung an die östliche Vegetationsfläche ist zu überdenken und in ihrer Verortung (Adressierung)
zu planen.
- Die Tiefgaragenkonzeption ist im weiteren unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der Stadt Köln
fortzuentwickeln bzw. in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme zu optimieren; die aufgezeigten
Baumpflanzungen sowie die notwendigen Abstände zur Tiefgarage sind zu prüfen; darüber hinaus ist
die Organisation der Fahrradabstellplätze zu überarbeiten.
- Es ist zu prüfen, ob die geplanten Car-Sharing Stellplätze auch in der Tiefgarage nachzuweisen sind.
- Der Abschluss der Attika soll im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden (gestalterische Maß-
nahme).
- In Bezug auf die Nachbarschaft wird angeregt zu prüfen, ob die aufgezeigten Dachflächen der Ge-
bäude auch in geneigter Form ausgebildet werden können; hierdurch würde sich der städtebauliche
Entwurf mehr in die Umgebung eingliedern; eine Diskrepanz zwischen geneigten Dachflächen und
der Ausbildung von PV -Anlagen kann nicht erkannt werden und ist im weiteren durch das Büro zu
untersuchen.
6. Ende der Veranstaltung (14:45 Uhr)
- Nachdem keine weiteren Überarbeitungsempfehlungen benannt werden, bedankt sich Herr Minkus
für die rege Teilnahme des Jurygremiums und gibt den Vorsitz an die Ausloberin zurück.
- Die BAUWENS Development GmbH & Co. KG bedankt sich ebenfalls bei allen Teilne hmern und be-
endet die Jurysitzung um circa 14:45 Uhr.
Köln, 29. Juni 2022
Stadtplanung Zimmermann GmbH
Anlage 9 - Anmerkungen zu den Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung
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WOHNQUARTIER GRÜNWERK Lerchenweg/Schaffrathsgasse Köln Bocklemünd Anlage 9 2 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 Hinweise und Anmerkungen zu den Bearbeitungsempfehlungen der Jurysitzung vom 24.06.2022 Auslober Wettbewerb: Bauwens Development GmbH &Co.KG / PE Lerchenweg GmbH &Co. KG 1.Preis Wettbewerb: &MICA GmbH (ehem. Michels Architekturbüro GmbH) 3 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 1. Die Einfahrtssituation läuft direkt auf das südlichste Punkthaus (Kindertagesstätte) zu. Die Erschließungssituation bzw. die aufgezeigte Adressbildung des Quartiers von der Schaffraths- gasse aus ist zu überarbeiten. - Der dreigeschossige Solitärbau, im Eingangsbereich des Quartiers von der Schaffrathsgasse aus, liegt zurückversetzt in zweiter Reihe hinter der gewachsenen Gebäudestruktur entlang der Straße. Er bildet mit seiner gestalteten Holzfassade mitsamt Fenstern eine einladende Geste zum neuen Quartier und gibt einen ersten Eindruck des neuen Quartiers preis. w - Auch die Begrünung der Fassade zur Schaffraths- gasse stellt eine weitere Möglichkeit für die Getaltung einer einladenden Eingangssituation dar . - Die Zufahrtssituation für die Tiefgarage wurde bewusst vom Hauptzugang ins Quartier getrennt. - Mit der gewählten Positionierung des Punkthauses (Haus A), welches die KiTa beherbergt, wurde eine optimale Ausrichtung der KiTa Außenflächen sowie die Möglichkeit des direkten Austrittes aus dem KiTa- Gebäude in die KiTa Außenbereiche geschaffen. Eine Veränderung dieser Situation zugunsten einer gesteigerten Einsehbarkeit ins Quartier wäre vor allem für die Nutzung als KiTa sehr nachteilig. Zufahrtssituation Schaffrathsgasse Scha ffrathsgas se Grevenbroicher Straße Lerchenweg Lerchenweg Kurt -Weill -Weg Sintherer Straße Grubenchers traße Fliesteder Straße Militäringstraße Haus A Haus B Haus C Haus D Haus F Haus G Haus H Haus E Haus I Haus J Haus K Haus L Haus M Kita öffentlicherSpielplatz privaterSpielplatzprivaterSpielplatz privaterSpielplatz Außen fläche Kita 1 2 3 4 1 2 3 III+ II III+ III+ III+ III I III+ III+ IV IV IV IV IV IV Kita Carsharing 8F.Stpl . Zufahrt Tiefgarage Müllsammelstelle Müllsammelstelle ZufahrtTiefgarage Carsharing 28 Fahrrad Stp. 6F.Stpl . Spielplatz Paketsta ƟŽŶ 4 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 - Die zusätzlich geschaffene Außenraumbegrünung, insbesondere die Baumreihe entlang der Außenfläche der KiTa weist bereits von der Straßenperspektive der Schaffrathsgasse auf die grüne und nachhaltige Gestaltung und Ausrichtung des Quartiers hin. - Durch ein gerichtetes Wegenetz mit klar lesbarem Bodenbelag, wird die Durchwegung zum Eingang der KiTa, sowie zum Quartiersplatz hervorgehoben. Bereits nach wenigen Metern von der Schaffrathgasse eröffnet sich dem Besucher eine Sichtachse in das Gebiet zu dem großen begrünten Quartiersplatz mit öffentlichen Spielplatz. Beispielfotos Fassaden- und Außenraumbegrünung Grünwerk Köln I Stand 02.12.2022 WWW .GREENBOX.LA VEGET A TION | IDEEN 5 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 2. Die innere fußläufige Erschließung ist eindeutiger auszubilden und hinsichtlich von „Schleichwegen“ (Nordosten) zu überarbeiten; klarere Gliederung in Bezug auf Fuß- und Radverkehr; die optionale Anbindung an die östliche Vegetationsfläche ist zu überdenken und in ihrer Verortung (Adressierung) zu planen. - Die Wegeführung wurde entsprechend der Kommentierung überarbeitet. Die nordöstliche Zuwegung aus Richtung des Lerchenwegs entlang der Grundstücksgrenze entfällt. - Die Anbindungen an die östliche Vegetationsfläche zum Militärring entfällt vorerst, da diese bisher keine Durchwegung enthält. Im Zuge der weiteren Quartiersentwicklung soll/kann aber gemeinsam mit der Stadt Köln eine eventuelle Anbindung besprochen werden. - Die inneren Erschließungswege sind als „shared Space“ geplant und dienen den Fußgängern und Radfahrern sowie der Zufahrt der Feuerwehr . - Der Großteil der Fahrradstellplätze ist in der Tiefgarage verortet. Es wird außerdem in den Eingangsbereichen des Quartiers gesammelte Stellflächen für Fahrräder sowie Lastenräder geben. Aus diesen Gründen ist nicht mit erhöhtem Fahrradverkehr im Quartier zu rechnen und es kann auf die Ausbildung separater Fahrradwege verzichtet werden. Scha ffrathsgas se Grevenbroicher Straße Lerchenweg Lerchenweg Kurt -Weill -Weg Sintherer Straße Grubenchers traße Fliesteder Straße Militäringstraße Haus A Haus B Haus C Haus D Haus F Haus G Haus H Haus E Haus I Haus J Haus K Haus L Haus M Kita öffentlicherSpielplatz privaterSpielplatzprivaterSpielplatz privaterSpielplatz Außen fläche Kita 1 2 3 4 1 2 3 III+ II III+ III+ III+ III I III+ III+ IV IV IV IV IV IV Kita Carsharing 8F.Stpl . Zufahrt Tiefgarage Müllsammelstelle Müllsammelstelle ZufahrtTiefgarage Carsharing 28 Fahrrad Stp. 6F.Stpl . Spielplatz Paketsta ƟŽŶ aktualisierter Lageplan 6 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 - Kleinere Plätze, die sich entlang des Wegenetzes entwickeln, dienen als intimes Kleinod für die Anwohner:innen, während sich der Quartiers-treffpunkt als ein lebendiger Ort für alle platziert. - Um die Versiegelung möglichst gering sowie die Grünflächen größtmöglich zu halten, werden befahrbare in Teilen begrünte Gehwegbeläge gewählt. Diese sorgen für eine Verzahnung der Bewegungsflächen mit den Grünräumen und integrieren z.B. Feuerwehraufstellflächen behutsam in die Außenraumgestaltung. Zudem tragen sie für eine Entschleunigung des geringfügig aufkommenden Radverkehrs innerhalb des Quartiers bei. Grünwerk Köln I Stand 02.12.2022 WWW .GREENBOX.LA BELÄGE | IDEEN Vorschläge Gestaltung Erschließungswege 7 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 WohnquarƟĞƌ 'ZmEtZ< ŝŶ <ƂůŶ ŽĐŬůĞŵƺŶĚ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 92 93 94 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 85 86 87 88 89 90 91 61 62 63 64 65 78 79 80 81 82 32 27 28 29 30 97 98 95 96 52 53 54 31 58 59 60 55 56 57 46 47 48 49 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 50 51 83 84 20 21 22 23 24 25 26 99 100 101 102 -3,60 -3,60 -3,60 19 Abst ellŇćĐŚĞ 11 Abstell ŇćĐŚĞ Technik Müll Technik 16 F. Stpl . Müll Technik 18 Abstell ŇćĐŚĞ 139 F.Slp . Technik Technik Technik Technik Technik Technik Technik Müll Müll Technik 14 AbstellŇćĐŚĞ Müll 63 Abstell ŇćĐŚĞ Müll Technik Technik gemeinsam er Abstellraum 102 F.Slp . 133 F.Slp . Kita Kita Kita zur Sch aīƌĂ thsgasse zu m Lerchenweg Haus A Haus B Haus C Haus D Haus F Haus G Haus H Haus E Haus I Haus J Haus K Haus L Haus M Technik Technik Technik Technik Technik 13 Abstell ŇćĐŚĞ 2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20 12,80 Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ>ƵŌŬĂŵŵĞƌŶĂƵƐ heimischen Nadelhölzern, z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem. Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐĂƵƐ silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood. Innen bekleidet mit HolzfaserdämmplaƩĞ(ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ), PutzträgerplaƩĞ(z.B. StrohbauplaƩĞ), Spachtel und Anstrich. Fenster aus massivem heimischen Nadelholz, mit 3-fach Isolierverglasung, ohne Sonnenschutzbeschichtung. Der Sonnenschutz erfolgt über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ DeckenauĩĂƵ: 3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ Zementestrich mit Fußbodenheizung TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ Holzbetonverbunddecke DachauĩĂƵ: Photovoltaik-Panele Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ wurzelfeste Abdichtung Wärmedämmung DampĩƌĞŵƐĞ Holzbetonverbunddecke TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ Geländer als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ DeckenauĩĂƵ: VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚŝŶƚĞŶƐŝǀĞĞŐƌƺŶƵŶŐ RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ Abdichtung Stahlbetondecke Spannseile für Berankung durch bodengebundene Begrünung. StahlbetonbodenplaƩĞth Fassadengliederung und Adressbildung Die stark gegliederten Fassaden, insbesondere im Bereich der Balkone, bilden einen ruhigen Rahmen für die individuelle Ausgestaltung der privaten FreiŇćĐŚĞŶ, wodurch die IdenƟĮŬĂƟŽŶ mit dem QuarƟĞƌŐĞƐƚĞŝŐĞƌƚƵŶĚĞŝŶǀŝĞůĨćůƟŐĞƐƵŶĚďƵŶƚĞƐƌƐĐŚĞŝŶƵnŐƐďŝůĚĞŶƚƐtĞŚƚ. Unterstützt wird die verƟŬĂůĞ'ůŝĞĚĞƌƵŶŐĚƵƌĐŚƐĐŚŵĂůĞ,ŽůnjƐƚƺƚnjĞŶ, an denen auch das Rankgerüst für die Fassadenbegrünung verläuŌ, und die Absturzsicherung aus Edelstahlnetzen befesƟŐƚŝƐƚ. Wir schaīĞŶ/ĚĞŶƟtćtĚƵƌĐŚĞŐƌƺŶƵnŐ. Die intensive Fassadenbegrünung des Riegels und der Solitärbauten gewährleistet nicht nur die ökologische NachhalƟŐŬĞŝƚ. Durch die Auswahl unterschiedlicher PŇĂŶnjĞŶũĞ'ĞďćƵĚĞǁŝƌĚĚŝĞ&ĂƐsĂĚĞĂƵĐŚŝŶĞŝŶĚĞƵƟŐŝĚĞŶƟĮnjiĞƌďĂƌĞ Adressen gegliedert, deren Farbgestaltung sich im Verlauf der Jahreszeiten verändert. Das für die Fassade verwendete mineralisierte Holz, das eine warme und gleichzeiƟŐůĞŝĐŚƚĞ Anmutung besitzt, verändert sich ebenfalls mit der Zeit, indem es auf WiƩĞƌƵŶŐƐ- und UmwelteinŇƺƐsĞƌĞĂŐŝĞƌƚ. Zusammen mit der individuellen Ausgestaltung der Balkone ergeben sich so Adressen mit hoher Individualität, die sich im Einklang mit der Natur, dem Jahresrhythmus, der Zeit und den Bewohner:innen verändern. Grundriss Tiefgarage M 1:200 Blick von Norden auf den Gebäuderiegel FassadenschniƩD1:50FassadenausschniƩ/ Grundriss M 1:50 NachhalƟŐŬĞŝƚ Unser Entwurf ist sowohl ökologisch, ökonomisch als auch sozial nachhalƟŐ. Die zentrale GrünŇćĐŚĞ, die durch die begrünten Fassaden eingefasst ist, gewährleistet die ökologische NachhalƟŐŬĞŝƚ. Die bodengebundene Fassadenbegrünung stärkt zusammen mit der grünen MiƩĞĚŝĞŝŽĚŝǀĞƌƐŝƚćƚŝŵYƵĂƌƟĞƌƵŶĚ, durch die Möglichkeit der Verbindung verschiedener GrünŇćĐŚĞŶŝŵ Stadtraum, über das QuarƟĞƌŚŝŶĂƵƐ. Alle Gebäude werden in nachhalƟŐĞƌ,Žůnj-Hybrid-Bauweise errichtet. Die Materialien sind ökobilanziell auf die Einsparung Grauer Energie opƟŵŝĞƌƚ, unter anderem mit BaustoīĞŶĂƵƐŶĂĐŚǁĂĐŚƐĞŶĚĞŶZŽŚƐƚŽīĞŶƵŶĚ Recyclingmaterialien. Soweit es sinnvoll ist, setzen wir demonƟĞƌďĂƌĞsĞƌďŝŶĚƵŶŐĞŶĞŝŶ, um eine Wiederverwendung im Sinne des Cradle-to-Cradle-Konzepts zu ermöglichen. Die ökonomische NachhalƟŐŬĞŝƚ zeigt sich durch die Flexibilität in der Nutzung, die durch die Anpassungsfähigkeit der Grundrisse und eine hohe FlächeneĸnjiĞŶnjĞƌƌĞŝĐŚƚǁŝƌĚ. Die soziale NachhalƟŐŬĞŝƚ wird insbesondere durch die zentrale GrünŇćĐŚĞĞƌůĞďbĂƌ, die als grüne MiƩĞĞŝŶĞŚŽĐŚǁĞƌƟŐĞƵŶĚ großzügige öīĞŶƚůŝĐŚĞ&ƌĞŝŇćĐŚĞŵŝƚŚŽhĞƌƵĨĞŶƚŚĂůƚƐƋƵĂůŝƚćtƐĐŚĂŏ, die sowohl den Anwohner:innen als auch der umliegenden NachbarschaŌŐůĞŝĐŚĞƌŵĂƘĞŶnjƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐƐƚĞŚƚƵŶĚĚŝĞnjƵƐĂŵmĞŶŵŝƚĚĞŶ„privaten Gärten“ die Flächen der Wohnungen um GemeinschaŌƐ- und AufenthaltsŇćĐŚĞŶĞƌǁĞŝƚĞƌŶ. Darüber hinaus bietet der GemeinschaŌƐƌĂƵŵĂŵƐƺĚůŝĐŚĞŶŝŶŐĂŶŐĞŝŶĞŶKƌƚ für gemeinsame AkƟǀŝƚćƚĞŶ. In unserem Entwurf sind Anforderungen für altersangepasstes und barrierefreies Wohnen als opƟŽŶĂůĞ'ƌƵŶĚƌŝƐsǀĂƌŝĂŶƚĞŶ geprüŌ. Die Kriterien der aktuell geltenden Vorgaben für eine Förderung mit EĸnjiĞŶnjŚĂƵƐƐƚĂŶĚĂƌĚ40 EE und QNG-Siegel können erfüllt werden. Lerchenweg Schaffrathsgasse 3. Die Tiefgaragenkonzeption ist im weiteren unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung der Stadt Köln fortzuentwickeln bzw. in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme zu optimieren; die aufgezeigten Baumpflanzungen sowie die notwendigen Abstände zur Tiefgarage sind zu prüfen; darüber hinaus ist die Organisation der Fahrradabstellplätze zu überarbeiten. - Eine Optimierung der Tiefgarage findet im Zuge der weiteren Planung statt: Fahr- und Laufwege, PKW Stellplatzorganisation (gemäß Stellplatzsatzung) und die Organisation der Fahrradstellplätze - Eine Flächenreduzierung ist angestrebt und kann evtl. durch zentrale Aufgänge in das Wohnquartier erreicht werden. - Baumpflanzungen werden im Zuge der weiteren Planung gemeinsam mit den Landschaftsarchitekten ausgearbeitet und im Zuge der Tiefgaragen- optimierung im Detail mitgedacht. - ergänzende Fahrradstellplätze im Außenbereich sind gestalterisch sinnvoll in den Zugangsbereichen des Quartiers integriert um Besuchern des Quartiers eine oberirdische Parkmöglichkeit zu bieten. 8 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 4. Es ist zu prüfen, ob die geplanten Car-Sharing Stellplätze auch in der Tiefgarage nachzuweisen sind. - nach Rücksprache mit dem Bauherren können die Car-Sharing Stellplätze theoretisch auch in der Tiefgarage untergebracht werden. - Die Car-Sharing Angebote sollen jedoch nicht nur quartiersintern sondern übergreifend auch für die umliegende Nachbarschaft nutzbar sein. Für eine solche öffentliche Nutzung sind einsehbare Stellplätze außerhalb der Tiefgarage von großem Vorteil und von den aller meisten Car-Sharing Anbietern vorgegeben. Scha ffrathsgas se Grevenbroicher Straße Lerchenweg Lerchenweg Kurt -Weill -Weg Sintherer Straße Grubenchers traße Fliesteder Straße Militäringstraße Haus A Haus B Haus C Haus D Haus F Haus G Haus H Haus E Haus I Haus J Haus K Haus L Haus M Kita öffentlicherSpielplatz privaterSpielplatzprivaterSpielplatz privaterSpielplatz Außen fläche Kita 1 2 3 4 1 2 3 III+ II III+ III+ III+ III I III+ III+ IV IV IV IV IV IV Kita Carsharing 8F.Stpl . Zufahrt Tiefgarage Müllsammelstelle Müllsammelstelle ZufahrtTiefgarage Carsharing 28 Fahrrad Stp. 6F.Stpl . Spielplatz Paketsta ƟŽŶ 9 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 5. Der Abschluss der Attika soll im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden (gestalterische Maßnahme). - Der Aufbau der Attika im Übergang zum Staffelgeschoss wird im Zuge der weiteren Planung überprüft und gestalterisch optimiert. Im Zuge der Bearbeitung werden für die Attika frühzeitig im Hinblick auf Aufbauhöhe und Materialität Alternativen entwickelt. 2,95 60 2,70 40 2,70 40 2,70 50 2,70 70 2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20 12,80 Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ LuŌŬĂŵmĞƌŶĂƵƐ heimischen Nadelhölzern, z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem. Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐ aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood. Innen bekleidet mit HolzfaserdämmplaƩĞn (ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ), PutzträgerplaƩĞn (z.B. StrohbauplaƩĞ), Spachtel und Anstrich. Fenster aus massivem heimischen Nadelholz, mit 3-fach Isolierverglasung, ohne Sonnenschutzbeschichtung. Der Sonnenschutz erfolgt über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ DeckenauĩĂƵ: 3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ Zementestrich mit Fußbodenheizung TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ Holzbetonverbunddecke DachauĩĂƵ: Photovoltaik-Paneele Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ wurzelfeste Abdichtung Wärmedämmung DampĩƌĞŵƐĞ Holzbetonverbunddecke TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ Geländer als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ DeckenauĩĂƵ: VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚ, intensive Begrünung RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ Abdichtung Stahlbetondecke Spannseile für Berankung durch bodengebundene Begrünung. StahlbetonbodenplaƩĞth 2,95 60 2,70 40 2,70 40 2,70 50 2,70 70 2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20 12,80 Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ LuŌŬĂŵmĞƌŶĂƵƐ heimischen Nadelhölzern, z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem. Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐ aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood. Innen bekleidet mit HolzfaserdämmplaƩĞn (ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ), PutzträgerplaƩĞn (z.B. StrohbauplaƩĞ), Spachtel und Anstrich. Fenster aus massivem heimischen Nadelholz, mit 3-fach Isolierverglasung, ohne Sonnenschutzbeschichtung. Der Sonnenschutz erfolgt über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ DeckenauĩĂƵ: 3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ Zementestrich mit Fußbodenheizung TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ Holzbetonverbunddecke DachauĩĂƵ: Photovoltaik-Paneele Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ wurzelfeste Abdichtung Wärmedämmung DampĩƌĞŵƐĞ Holzbetonverbunddecke TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ Geländer als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ DeckenauĩĂƵ: VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚ, intensive Begrünung RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ Abdichtung Stahlbetondecke Spannseile für Berankung durch bodengebundene Begrünung. StahlbetonbodenplaƩĞth 2,95 60 2,70 40 2,70 40 2,70 50 2,70 70 2,20 40 35 60 2,70 20 20 2,70 20 20 2,70 20 50 3,20 12,80 Vollholzwand, bestehend aus außen liegenden Decklagen und innen liegenden verƟŬĂůĞŶůŽĐŬŚƂůnjĞƌŶŵŝƚ LuŌŬĂŵmĞƌŶĂƵƐ heimischen Nadelhölzern, z.B. H.R.W.-Vollholzwandsystem. Außen bekleidet mit hinterlüŌĞƚĞƌǀĞƌƟŬĂůĞƌ^ĐŚĂůƵŶŐ aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood. Innen bekleidet mit HolzfaserdämmplaƩĞn (ElektroinstallaƟŽŶƐĞďĞŶĞ), PutzträgerplaƩĞn (z.B. StrohbauplaƩĞ), Spachtel und Anstrich. Fenster aus massivem heimischen Nadelholz, mit 3-fach Isolierverglasung, ohne Sonnenschutzbeschichtung. Der Sonnenschutz erfolgt über motorisch betriebene TexƟůƌŽůlŽƐ DeckenauĩĂƵ: 3-Schicht-ParkeƩŝĐŚĞ Zementestrich mit Fußbodenheizung TriƩƐĐŚĂůlĚćŵmƵŶŐ,ŽůnjĨĂƐĞƌ Holzbetonverbunddecke DachauĩĂƵ: Photovoltaik-Paneele Extensive Begrünung als Biodiversitätsgründach RetenƟŽŶƐĞďĞŶĞnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ wurzelfeste Abdichtung Wärmedämmung DampĩƌĞŵƐĞ Holzbetonverbunddecke TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, Gefälledämmung, DampĩƌĞŵƐĞ TerrassenauĩĂƵ: Terrassendielen aus silikaƟƐŝĞƌƚĞŵEĂĚĞůŚŽůnj, z.B. Organowood, auf UnterkonstrukƟŽŶ, Abdichtung, auf FurnierschichtholzplaƩĞŶŝŵ'ĞĨćůlĞ Geländer als geschweißte StahlrahmenkonstrukƟŽŶ mit eingespannten StanzgiƩĞƌŶ DeckenauĩĂƵ: VegetaƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚ, intensive Begrünung RetenƟŽŶƐsĐŚŝĐŚƚnjƵƌZĞŐĞŶǁĂƐsĞƌrƺĐŬŚĂůƚƵŶŐ Abdichtung Stahlbetondecke Spannseile für Berankung durch bodengebundene Begrünung. StahlbetonbodenplaƩĞth Attikasituation Wettbewerbsstand 10 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022 6. In Bezug auf die Nachbarschaft wird angeregt zu prüfen, ob die aufgezeigten Dachflächen der Gebäude auch in geneigter Form ausgebildet werden können; hierdurch würde sich der städtebauliche Entwurf mehr in die Umgebung eingliedern; eine Diskrepanz zwischen geneigten Dachflächen und der Ausbildung von PV- Anlagen kann nicht erkannt werden und ist im Weiteren durch das Büro zu untersuchen. 03-PV und begrüntes Dach 04-Green Cooling 05-Retentionsdächer 02 03 01 05 04 04 04 04 04 03 06 06 07 - Die vorgesehenen begrünten Flachdächer haben vor allem im Bezug auf das Nachhaltigkeitskonzept im Vergleich zu geneigten Dächern einige bedeutende Vorteile: - Für das Regenwassermanagment werden Retentions- dächer zum Schutz bei Starkregenereignissen vorgesehen - Artenschutz und Biodiversität durch Gründächer - Verdunstungskühlung gegen die Entstehung von Hitzeinseln und Schutz der Innenräume gegen Überhitzung. - zusätzlich ist der Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen auf begrünten Dächern - bedingt durch die dort vorherrschenden wesentlich niedrigen Umgebungstemperaturen - deutlich höher . - städtebaulich haben die Gebäude größtenteils durch ihre rückwärtige Lage im Viertel keinen direkten Bezug zu der Nachbarschaftsbebauung. Das einzige straßenseitige Gebäude in der Schaffrathsgasse wird aus diesem Grund mit geneigtem Dach ausgeformt und fügt sich somit ins Staßenbild ein. 11 GRÜNWERK | ANMERKUNKEN ZUR BEARBEITSUNGSEMPFEHLUNG &MICA 07.12.2022
Anlage 7 - Wettbewerbsergebnisse
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[...] Mit dem „GRÜNWERK“ entsteht ein neues Wohn- quartier, welches sich durch großzügige Vorgartenbe- reiche und stringente Wegebeziehungen auszeichnet. Das urbane Konzept schafft bewusst unterschiedliche Orte mit facettenreichen Qualitäten, um eine Vielzahl an Charaktere zu entwickeln, welche die flexible und wechselnde Wohn- und Arbeitskultur des 21sten Jahr - hunderts widerspiegelt. Urbane Plätze und Begeg- nungszonen als Kommunikationsinseln verbinden sich in wechselnden Raumdimensionen zu einem lebendi- gen und gut vernetzten Stadtraum. Am Waldrand im Osten ist eine viergeschossige Bebau- ung geplant, die den Verkehrslärm nicht nur für die Bewohner des neuen Quartiers, sondern auch der gesamten Nachbarschaft am Lerchenweg und der Schaffrathsgasse abschirmt. Diese Bebauung wird II + I III SG I SG II öffentliche Spielfläche Car Sharing Schaffrathsgasse Lerchenweg Lerchenweg Sintherer Straße Grubenbecherstraße SG IV Müllsammelbehälter Paketstation Parken Temporär Parken Temporär Parken Temporär öffentliche Spielfläche III II III III SG I SG II III SG SG III SG IV IV KITA Bring +Hol Kleinkindspiel Versickerungsmulde Waldspielplatz Dachbegrünung Dachbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Dach garten Dach garten Dach garten Dach garten Dach garten Dachbegrünung Dach garten Kleinkindspiel Dach garten Kleinkindspiel SG I SG Spielfläche Kita Kleinkindspiel Kleinkindspiel SG I +12,00 +12,00 +15,00 +15,00 +12,00 +12,00 +12, 00 +3, 00 +9,00 +15,00 +12,00 +12,00 +12,00 Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen Retentionsflächen III Kleinkindspiel Kleinkindspiel Kleinkindspiel Kleinkindspiel FassadenbegrünungKleinkindspiel Kleinkindspiel Kleinkindspiel Kleinkindspiel Kleinkindspiel Kleinkindspiel W-O W-O N-S N-S ASTOC Archtitects and Planners & Landschaftsarchitektur Kraft.Raum N M 1 : 1500 ergänzt von sieben Solitärgebäude im Zentrum des Quartiers, die die Nachbarschaft in Dichte, Maßstäb- lichkeit und in der Höhenentwicklung, mit anfänglich zwei bis hin zu dreieinhalbgeschossigen Gebäuden zum Waldriegel, weiterführt bzw. zu ihr hin ab staffelt. Die Ausrichtung und Geometrie der Gebäude ermöglichen eine maximale Besonnung der Hauptfassaden, bei mini- malisierter Verschattung untereinander, auch werden somit qualitativ hochwertige Grün- und Freiräume ermöglicht. Am Schnittpunkt beider Wohnkonzepte ist ein öffentlicher Spielplatz angedacht, der zum einen diese verbindet und zum anderen das kooperative Bau- landmodell der Stadt Köln umsetzt. [...] Auszug aus dem Erläuterungsbericht Anlage 7 [...] Zwischen Waldstück und gewachsener Dorfstruktur gelegen, entwickelt sich das neue Wohnquartier im Kölner Stadtteil Bocklemünd zu einer grünen Insel. Ein Riegel am Rande des Quartiers schafft den nötigen Schutz vor Verkehrslärm und stellt zugleich Bezüge zum dahinterliegenden Waldstück her, das zum Spazieren einlädt. Im Zusammenspiel mit den gegenüberliegen- den Punktbauten entstehen Grüninseln, die neben dem großen Spielplatz, dem Quartier eine hohe Lebensqua- lität geben. Als zukunftsweisende Quartiersplanung wird mit der Umsetzung einer ressourcensparenden Bauweise sowie einem klimaneutralen Energiekonzept ein positiver Bei- trag zum Klimaschutz geleistet. Um graue Energie in der Gebäudekonstruktion zu vermeiden, wird auf die Verwendung des Werkstoffes Holz gesetzt. In Kombi- nation mit Rankgerüsten für Pflanzen trägt das Quartier mit seinem grünen Erscheinungsbild auch nach außen den Leitgedanken einer nachhaltigen Wohnraument- wicklung. [...] Kaden + & einenkel Landschaftsarchitektur Auszug aus dem Erläuterungsbericht N M 1 : 1500 [...] Zwischen Schaffrathsgasse und Lerchenweg ent- steht ein lebendiger Wohnstandort mit einer Kinderta- gesstätte und einem öffentlichen Spielplatz, der in Bezug auf Wohnqualität, Begrünung und Nachhaltig- keit hohe Maßstäbe setzt. Differenzierte Wegeverbin- dungen, die KiTa, die Spielflächen und der zentrale Quartiersplatz verknüpfen die Neubebauung mit der bestehenden Nachbarschaft und lassen alt und neu zu einer Einheit verschmelzen. Unser städtebauliches Konzept folgt den Prämissen der Auslobung: So planen wir an der östlichen Grund- stücksgrenze einen viergeschossigen, etwas 125 Meter langen Gebäuderiegel, der das Quartier vor den Emissi- onen der Militärringstraße und der dort verlaufenden Stadtbahnlinie abschirmt. Sieben Solitärbauten grup- pieren sich westlich davon um einen großen zentralen Quartiersplatz - die grüne Mitte; der Gebäuderiegel bleibt sichtbar. Durch die Drehung der sieben Solitäre werden in der Peripherie interessante Außenräume mit unterschiedlichen Qualitäten geschaffen: hier entste- hen Kleinkinderspielplätze, aber auch Gemüsegärten, Treffpunkte für die Bewohner:innen u.v.m. Der zentrale Quartiersplatz ist als öffentlicher Spielplatz geplant, fungiert aber auch als Ort der Kommunikation und Begegnung. [...] Michels Architekten Auszug aus dem Erläuterungsbericht N M 1 : 1500 [...] Das neue, grüne Quartier nimmt den Werkstatt- Charakter des Areals auf und bietet den Bewohner:innen viel Raum um selbst aktiv zu werden. Das Entwurfskon- zept basiert dabei auf der städtebaulichen Voruntersu- chung und entwickelt daraus ein Quartierskonzept, das die stadträumlichen Potentiale neu interpretiert. Durch die Neuordnung der zentralen, solitären Gebäude ent- steht eine Abfolge von drei thematisch gegliederten Höfen, die gemeinschaftsstiftende Orte schaffen und dazu einladen, zusammen zu werkeln, zu spielen und zu gärtnern. Beginnend dem Quartiersplatz, der sich um den Schorn- stein aufspannt, welcher als baukulturelles Erbe des Gebietes erhalten bleibt und als „Landmark“ einen identitätsstiftenden Ankerpunkt ausbildet – wird das Thema der Begegnung und des gemeinsamen „Machens“ in das Quartier eingeführt. An der Mobili- tätsstation können Fahrräder im Hof repariert oder auf- geladen werden. Sportbegeisterte können sich an der Fitness-Werkbank richtig austoben oder für die Joggin- grunde im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet auf- wärmen. Der Grüne Hof hingegen steht für Entschleunigung und Regeneration. Zwischen Gemeinschaftsbeeten, blühen- den Hecken und ausladenden Obstgehölzen fühlen sich nicht nur Insekten und Vögel wohl: der Hof bildet mit seiner großzügigen Wiesenfläche in der Mitte auch für die Anwohner einen geschützten Rückzugsraum. Hier kann man bei einer Partie Boule oder beim Grillen mit den Nachbarn ins Gespräch kommen oder einfach auf der Wiese ausspannen. [...] Auszug aus dem Erläuterungsbericht Partner & Partner Architekten & ARGE Lavaland/Treibhaus Landschaftsarchitektur N M 1 : 1500 [...] Die Anordnung der Gebäude ist der lockeren Bebauung eines „Dorfes“ mit maßstäblicher Bebauung und qualitätsvollen Freiräumen nachempfunden. Das vorh. städtebauliche Konzept wurde hinsichtlich Licht- einfalls und solare Energiegewinnung optimiert, um reine Nordseiten auszuschließen. Der lange Gebäude- riegel ist nun weniger räumlich abgegrenzt und wirkt weiterhin als Lärmpuffer zur vielbefahrenen Straße. Die Adresse der Gebäude liegt zum verkehrsberuhigten „Dorfplatz“. In diesem für Kinder sicheren Bereich fin- det das Leben statt. Gemeinschaftliche Grünflächen und Aktivitäten prägen das Leben Die Neubauten halten sich mit ihrer sachlichen Archi- tektursprache in Punkto Geometrie, Materialauswahl und Farbigkeit zurück. Durch Kompensationsmaßnamen, z.B. Carsharing- Plätze, Erhöhung der Anzahl Fahrradstellplätze und Fahrradverleihstation (inkl. Lastenfahrräder) wurde die Anzahl der baurechtlich notwendigen KFZ-Stellplätze um 30% reduziert. [...] Auszug aus dem Erläuterungsbericht N M 1 : 1500 Spine Architects & Landschaftsarchitektur Rabe Landschaften
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanLerchenwegin Köln - Bocklemünd / Mengenich Maßstab 1 : 2 500
Anlage 10- Auszug Beschlussprotokoll 10.2 SteA 02.02.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 03.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 10.2 Städtebauliches Planungskonzept (VEP) Lerchenweg/Schaffrathsgasse Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) 4212/2022 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Be- zirksvertretung Ehrenfeld und beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugese tzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4212/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.12.2022
- Erstellt
- 12.12.2022 14:47