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3943/2019

Öffentlichkeitsarbeit zu der Forststraße in Köln-Heimersdorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.01.2020, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2015 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3943/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
 
Öffentlichkeitsarbeit zu der Forststraße in Köln-Heimersdorf  
hier Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
19.09.2019, TOP 7.2.1 
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
 
„Aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort wird der rechte Fahrbahnrand der Forststraße in Köln-
Heimersdorf in Fahrtrichtung Heimersdorf Zentrum berechtigterweise zum Abstellen von Fahrzeugen 
genutzt. Auf die Bürgereingabe vom 16.05.2019 erklärte die Verwaltung, dass das Parken von Fahr-
zeugen im Bereich der Forststraße erlaubt ist. Hieraus reagierten die Anwohner mit Unmut und ste-
hen der Parknutzung der Forststraße nach wie vor kritisch gegenüber. Zur Begründung wird ange-
führt, dass die Parknutzung nicht durch entsprechende Beschilderung gestattet sei. Um die Konflikte 
vor Ort zu beheben und Missverständnisse auszuräumen, fordert die SPD Fraktion Verwaltung auf, 
zeitnah die Parknutzung des Fahrbahnrands der Fortststraße in Fahrtrichtung Heimersdorf Zentrum 
durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der Bevölkerung mitzuteilen.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf der Forststraße im Bereich zwischen Buchenpfad und Pappelstraße gilt auf der Fahrbahn gemäß 
§ 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) das Rechtsparkgebot, d. h. das Parken ist am rechten 
Fahrbahnrand zulässig. Nach der Straßenverkehrsordnung sind öffentliche Parkplätze für jedermann 
zugänglich. Die Prüfung hat ergeben, dass neben den geparkten Fahrzeugen eine ausreichende 
Restbreite verbleibt. Der Straßenabschnitt ist zudem sehr übersichtlich. Die Anwohnerinnen und An-
wohner der Forststraße werden von der Verwaltung über die ordnungsrechtliche Situation in der 
Forststraße mittels Hauswurfsendung informiert.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Forststraße
  • Buchenpfad

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Details

Aktenzeichen
3943/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.11.2019
Erstellt
12.11.2019 12:51