V/0321/2014
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2014
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Anlage 1
1931 Zeichen
Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell erkrankte Menschen 10 X 200 2 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 X 200 3 Bürgerschützen Handorf 327 X 300 4 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 120 X 275 5 Carneval Club Turmuhlen e. V. 53 X 100 6 Chorgemeinschaft St. Petronilla 47 X 100 7 Eintracht Münster e. V. 217 X 400 8 Förderverein der Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V. X 1.000 9 Förderverein der Matthias Claudius Schule Handorf e. V. X 550 10 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. X 400 11 Heidenarren Gelmer Interessensgemeinschaft 10 X 100 12 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 160 X 250 13 Heimatverein Handorf e. V. 612 X X 300 14 Jagdhornbläserclub „Die Dorbaumer Jäger“ 19 X 150 15 Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 167 X 250 16 Kath. Öffentliche Bücherei St. Petronilla 15 X 200 17 kfd St. Petronilla 492 X 250 18 Landfrauen Handorf 58 X 150 19 MC „Liederhort“ Sudmühle 28 X 250 20 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 33 X 200 21 Nachbarschaftsverein Kasewinkel 60 X 200 22 Naturhornbläser Gelmer 10 X 100 23 Paddel Sport Münster von 1923 e. V. 187 X 200 - 2 - Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 24 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 130 X 200 25 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 189 X 200 26 Seniorenverband BRH Kreisverband Münster 342 X 100 27 SG DJK Dyckburg e. V. 339 X 700 28 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 103 X 100 29 Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf von 1914 e. V. 34 X X 200 30 Tennisclub Handorf 387 X 200 31 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1784 X 700 32 KLJB Handorf – Wolbeck 62 X 150
Beschlussvorlage
2762 Zeichen
V/0321/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2014
Beratungsfolge
08.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen
oder Jubiläen.
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf,
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2014
Zeile 15 Transferaufwendungen
a) Zuschüsse an Vereine im
Bezirk Münster-Ost
b) Kontakte zu Bundes-
wehreinheiten
9.175
insgesamt 9.175
Vorlagen-Nr.:
V/0321/2014
Auskunft erteilt:
Frau Groh
Ruf:
21097-20 u. 02506/9319-160
E-Mail:
GrohK@stadt-muenster.de
Datum:
10.04.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0321/2014
Begründung:
Zu 1.
Termingerecht gingen insgesamt 32 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -
Ost (Anlage 2) bewilligt.
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zuschussb eträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl,
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen au s-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen, insbesondere für
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter Nr. 7,
23, 27, 30 und 31 aufgeführten Sportvereine erfüllt.
Zu 2.
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 29.01.2014 einen
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am
14.11.2014 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage 2
3856 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Au fwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der ö rtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf An trag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf An trag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützen vereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unte r- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss . 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres ges tellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung be - reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Eichenaue
- Kasewinkel 60x
- Pötterhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0321/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37