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V/0321/2014

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2014

Vorlagen 11.04.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 08.05.2014, TOP 2.1

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

1931 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Betreuen und Bewegen 
Gruppe für demenziell erkrankte Menschen 10 X   
200 
2 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 X   200 
3 Bürgerschützen Handorf 327 X   300 
4 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 120   X 275 
5 Carneval Club Turmuhlen e. V. 53 X   100 
6 Chorgemeinschaft St. Petronilla  47  X  100 
7 Eintracht Münster e. V. 217   X 400 
8 Förderverein der  
Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V.    X 
1.000 
9 Förderverein der  
Matthias Claudius Schule Handorf e. V.    X 
550 
10 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V.    X 400 
11 Heidenarren Gelmer Interessensgemeinschaft 10   X 100 
12 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 
160 X   
250 
13 Heimatverein Handorf e. V. 612 X  X 300 
14 Jagdhornbläserclub „Die Dorbaumer Jäger“ 19 X   150 
15 Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 167   X 250 
16 Kath. Öffentliche Bücherei St. Petronilla 15   X  200 
17 kfd St. Petronilla 492 X   250 
18 Landfrauen Handorf 58 X   150 
19 MC „Liederhort“ Sudmühle 28 X   250 
20 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 33 X   200 
21 Nachbarschaftsverein Kasewinkel 60  X  200 
22 Naturhornbläser Gelmer 10 X   100 
23 Paddel Sport Münster von 1923 e. V. 187   X 200

- 2 - 
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
24 Schützenbruderschaft  
St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 130 X   
200 
25 Schützenbruderschaft 
St. Josef Gelmer 1865 e. V. 189 X   
200 
26 Seniorenverband BRH 
Kreisverband Münster 342 X   
100 
27 SG DJK Dyckburg e. V.  339   X 700 
28 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 103 X   100 
29 Spielmannszug  
„In Treue fest“ Handorf von 1914 e. V. 34 X X  
200 
30 Tennisclub Handorf 387   X 200 
31 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1784   X 700 
32 KLJB Handorf – Wolbeck 62 X   150

Beschlussvorlage

2762 Zeichen

V/0321/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und  Initiativen 
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen  
oder Jubiläen. 
 
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf, 
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2014   
Zeile 15 Transferaufwendungen 
a) Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Ost 
b) Kontakte zu Bundes-
wehreinheiten 
 9.175 
         
 
        
 
insgesamt  9.175     
   
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0321/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
21097-20 u. 02506/9319-160 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.04.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0321/2014 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Termingerecht gingen insgesamt 32 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussb eträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen au s-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen, insbesondere für 
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter Nr.  7, 
23, 27, 30 und 31 aufgeführten Sportvereine erfüllt. 
 
 
Zu 2. 
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 29.01.2014 einen 
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am 
14.11.2014 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben. 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage 2

3856 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen                                                              Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Au fwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- 
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der ö rtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen  Stellen Förderungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf An trag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- 
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf An trag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützen vereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unte r- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss . 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres ges tellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung be - 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Eichenaue
  • Kasewinkel 60x
  • Pötterhoek

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0321/2014
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37