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2011/0068

Erstes Maßnahmenpaket 'Aktiver Schallschutz', Sachstand Auffächerung der Abflugrouten vom Flughafen Frankfurt und sonstige Aktivitäten zur Umsetzung bestehender Gremienbeschlüsse

Magistratsvorlage 08.02.2011

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2011/0068

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2011/0068

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.02.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Fluglärmbeauftragte/r 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
Bezirksverwaltungen 
Darmstadt-Arheilgen 
Darmstadt-Wixhausen 
Darmstadt-Eberstadt 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0068 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Erstes Maßnahmenpaket  "Aktiver Schallschutz",  
Sachstand Auffächerung der Abflugrouten vom Flughafen Frankfurt und sonstige 
Aktivitäten zur Umsetzung bestehender Gremienbeschlüsse 
 
Vorlage vom:  8. 2.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt den Bericht über die wesentlichen Inhalte des aktuellen 1. Maßnahmen-paketes 
„Aktiver Schallschutz“ und den Sachstand zur Auffächerung von Abflugrouten vom Flughafen Frankfurt 
und sonstiger Aktivitäten zur Umsetzung bestehender Gremienbeschlüsse zur Kenntnis. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2011  
 
Mit diesem Bericht wird dem Informationsbedürfnis der städtischen Gremien zu den Inhalten des 1. 
Maßnahmenpaktes „Aktiver Schallschutz“ und den zu erwartenden Auswirkungen auf Darmstadt 
Rechnung getragen. 
Darüber hinaus erfolgt auch im Kontext der Bemühungen zur Umsetzung einer Streuung von 
Flugbewegungen eine Berichterstattung zur Umsetzung der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 
29.09.2000, 17.12.2009, 09.12.2010 sowie des Antrages des Ortsbeirates Wixhausen vom 
23.09.2009 
 
I. Vorbemerkung 
 
Um die Interessen sowohl der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch aller aktuell und/oder künftig 
von Fluglärm betroffener Einwohner zu wahren, hat der Magistrat als ständigen Vertreter in allen 
Fluglärm relevanten Gremien und Arbeitsgruppen Herrn Stadtrat Dieter Wenzel und als ständigen 
Stellvertreter Herrn Oberamtsrat Jens Bolze berufen. 
Soweit möglich werden alle Sitzungen des Forums Flughafen und Region (FFR), der Kommission 
zur Abwehr des Fluglärms (KAF) oder der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) 
wahrgenommen.  
Dabei wird im Rahmen der bestehenden Einflussmöglichkeiten Gebrauch gemacht, um Schaden 
von Darmstadt abzuwenden. 
 
II. 1. Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz“ 
 
Das Regionale Dialogforum hat in seiner annähernd 10 Jahre währenden Arbeit eine ganze Reihe 
von Vorschlägen zur Lärmminderung entwickelt. Im zur Umsetzung empfohlenen Anti-Lärm-Pakt 
wurden eine Reihe von Maßnahmen zum aktiven Schallschutz vorgeschlagen.  
Auch die Fluglärmkommission am Flughafen Frankfurt hat in der Vergangenheit eine ganze Reihe 
von Vorschlägen zum aktiven Lärmschutz entwickelt.  
Mit Unterzeichnung der gemeinsamen Deklaration vom 12. Dezember 2007 hat die Luftver-
kehrswirtschaft am Flughafenstandort Frankfurt ihren Willen und ihre Bereitschaft bekundet, 
Maßnahmen zu prüfen und zu entwickeln, um Potenziale des aktiven Schallschutzes so effektiv wie 
möglich zu erschließen.  
Auf diesem Wege soll eine Lärmentlastung erreicht werden, die sowohl im Ist-Zustand als auch in 
der zukünftigen Situation bis 2020 wirkt.  
 
Mit dem im Juni 2010 vorgelegten Bericht zum 1. Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz am 
Frankfurter Flughafen“ wurden diese Anregungen aufgegriffen und zusammen mit weiteren 
Vorschlägen im Detail geprüft und empfohlen.  
Das "Expertengremium Aktiver Schallschutz" beschreibt in dem Bericht ein erstes Paket von 
Maßnahmen, dessen Umsetzung aus Sicht der Beteiligten kurzfristig erfolgen soll. 
 
Bewertungsmaßstab aller Maßnahmen ist der „Frankfurter-Fluglärmindex“. Dieser spiegelt die 
Lärmbelastung für den angegebenen Zeitraum wider. Der Frankfurter Tagindex (FTI) gibt die 
Lärmbelastung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr an, der Frankfurter Nachtindex (FNI) die in der Zeit von 
22 bis 6 Uhr. 
Mit dem Fluglärm-Index können Zu- und Abnahmen von Belastungen errechnet und ausge-drückt 
werden – und zwar für unterschiedliche Gebiete, Flugbetriebe und Zeiträume.  Der Index ist 
wissenschaftlich abgesichert: Der „Tagindex“ beruht auf Gutachten des Regionalen Dialogforums 
zur Lärmbelästigung in Frankfurt, der „Nachtindex“ stützt sich auf eine Schlafstudie des Deutschen 
Zentrums für Luft- und Raumfahrt.

3 
... 
 
Maßnahme 1 - Vertikale Optimierung von Abflugverfahren  
 
Durch die Optimierung von Abflugverfahren wird das Ziel verfolgt, schneller höhere Abstände zu 
den Wohngebieten zu gewinnen. Die Maßnahme hat gleichzeitig den Vorteil, dass die Abflugrouten 
genauer eingehalten werden können.  
Vertikal optimierte Abflugprofile wurden für alle Flugstrecken geprüft. Für die meisten Strecken war 
das Ergebnis positiv, so dass für diese Strecken Geschwindigkeitsbegrenzungen entwickelt wurden. 
Diese Höchstgeschwindigkeiten führen dazu, dass der Schub durch die Triebwerke schneller in 
Höhe umgesetzt werden muss, das Flugzeug also etwas steiler steigt. Die optimierten 
Abflugverfahren sollen sowohl am Tag als auch in der Nacht angewendet werden.  
Einige Abflugrouten in südlicher und südöstlicher Richtung bei Betriebsrichtung 25 (darunter 
KNG_kurz zwischen Arheilgen und Wixhausen) wurden hinsichtlich der Abflugverfahren bereits im 
Jahr 2008 optimiert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung bei der vertikale Optimierung von Abflugverfahren 
sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht  
• Entlastungswirkung wann?: Tag  
• Entlastungswirkung wann?: Start 
• Entlastungswirkung durch?: Abstand zur Lärmquelle erhöhen 
 
Auswirkungen für die Region insgesamt: POSITIV - Lärm mindernd ! 
 
Maßnahme 2 - Umrüstung der Boeing-737-Flotte der Lufthansa
 
 
Lufthansa hat beschlossen, ihre gesamte in Frankfurt stationierte 737-Flotte bis Ende 2011 zu 
modifizieren. Rund ein Fünftel der Flugbewegungen der Lufthansa wird künftig mit Flugzeugen der 
Typen 737-300 und 737-500 durchgeführt. Der Austausch der schallabsorbierenden Auskleidung im 
Einlauf der Triebwerke gegen eine effizientere Variante führt zu deutlich niedrigeren 
Lärmemissionen.

4 
... 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung der Flotten-Umrüstung sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht  
• Entlastungswirkung wann?: Tag  
• Entlastungswirkung wann?: Landeanflug 
• Entlastungswirkung wann?: Start 
• Entlastungswirkung durch?: Technologische Lärmminderung 
 
Auswirkungen für die Region insgesamt: POSITIV - Lärm mindernd ! 
 
Maßnahme 3 - Optimierung beim Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind
 
 
Die Start- und Landerichtung (Betriebsrichtung) wird im Grundsatz durch die Windrichtung 
bestimmt, da üblicherweise gegen den Wind gestartet und gelandet wird.  
 
Da insbesondere bei wechselhaften bzw. „drehenden“ Winden nicht permanent auch die 
Betriebsrichtung gewechselt werden kann, sind Landungen bis zu einem gewissen Grad auch mit 
Rückenwindkomponente möglich. Hier liegt die Grenze derzeit bei 5 Knoten 
Rückenwindkomponente, das entspricht rund 9 km/h.  
 
Da westlich des Flughafens einige Wohngebiete sehr nahe am Flughafen liegen und Landungen 
besonders niedrige Überflüge verursachen, wurde auch schon bisher angestrebt, den Flughafen 
möglichst von Osten aus anzufliegen und nach Westen zu starten (Westbetrieb, sog. 
Betriebsrichtung 25). Das ist im langjährigen Mittel bei etwa 75 % der Betriebszeit der Fall.  
 
Die Maßnahme strebt an, den Anteil der Betriebsrichtung 25 zu erhöhen.  
 
Dies soll durch bessere  Ausnutzung der gegenwärtigen Rückenwindkomponente in der Praxis 
einerseits und durch eine Anhebung derselben von 5 auf 7 Knoten andererseits  geschehen.

5 
... 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung bei Optimierung des Betriebsrichtungswechsel sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht  
• Entlastungswirkung wann?: Tag  
• Entlastungswirkung wann?: Start 
• Entlastungswirkung wann?: Landeanflug 
• Entlastungswirkung durch?: Lärm verteilen 
• Entlastungswirkung durch?: Lärmpausen schaffen 
 
Auswirkungen für Darmstadt:  
 
• Mehr erwartete Flugbewegungen im Bereich Arheilgen und Wixhausen (Abflug) 
 
Maßnahme 4 - Segmented RNAV (GPS) Approach
 
 
Segmentierte Anflugverfahren haben zum Ziel, durch parallelen Versatz eines Teils der 
Anfluggrundlinie ein Umfliegen von Besiedlungszentren zu erreichen.  
 
Hiervon insbesondere betroffen im Sinne einer Entlastung sind die Siedlungszentren Offenbach und 
Hanau im Osten und Mainz im Westen des Flughafens sowie einige andere kleinere Kommunen.  
 
Einige Kommunen (darunter Darmstadt) , die südlich der bisherigen Endanfluggrundlinien liegen, 
werden durch das segmentierte Anflugverfahren nunmehr überflogen.  
 
Es handelt sich also um ein den Fluglärm verteilendes Verfahren.

6 
... 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung von Segmented RNAV (GPS) Approach BR 07 sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht teilweise 
• Entlastungswirkung wann?: Anflug 
• Entlastungswirkung durch?: Lärm verteilen 
• Entlastungswirkung durch?: Anzahl der Betroffenen mindern 
 
Auswirkungen für Darmstadt:  
 
• Zusätzliche neue Anfluggrundlinie im Bereich der Konversionsflächen mit einer erwarteten 
Flughöhe von i.d.R. 2.000 – 2.700 Metern (Mindestflughöhe ca. 1.700 Meter) 
 
Maßnahme 5 - Dedicated Runways Operations (bevorzugte Bahnnutzung, DROps)  
 
Im Zuge dieser Maßnahme werden Starts bzw. Abflüge so auf bestimmte Startbahnen bzw. 
Abflugrouten gebündelt, dass insgesamt die geringste Belastung erzeugt wird.  
Da es sich um eine Lärm verteilende Maßnahme handelt, wird  besonderes Augenmerk auf etwaige 
örtliche Zusatzbelastungen gerichtet.  
Untersuchungen haben gezeigt, dass deutliche Entlastungen in vielen Bereichen der Region 
erreicht werden können.  
Die Maßnahme lässt sich nur in verkehrsarmen Zeiten nachts
 nutzen, soll aber auf so viele 
stattfindende Abflüge wie möglich angewendet werden (mindestens alle Abflüge von 23 bis 5 Uhr).  
Dabei sollen an Tagen ungeraden
 Datums DROps und an Tagen geraden Datums das 
konventionelle Betriebskonzept genutzt werden, so dass zeitweise für die jeweils Betroffenen 
Lärmpausen entstehen. Ein Wechsel des Betriebskonzepts während der Nacht ist nicht vorgesehen, 
kann aber unter Umständen aus betrieblichen Gründen (z. B. Sperrung der Bahn) erforderlich 
werden.

7 
... 
Das DROps_07-Konzept für Ostbetrieb  (Wind aus Osten – im langjährigen Mittel zu 25 %) sieht 
als alternatives Betriebsszenario vor, in den verkehrsarmen Nachtzeiten alle Abflüge auf die 
Startbahn West zu legen.  
Hierfür wurde eine zusätzliche östlich des Flughafens verlaufende Abflugstrecke Richtung 
Norden zwischen DA-Wixhausen und Erzhausen definiert.  
Damit sollen unnötig lange Flugwege und daraus resultierende Emissionen vermieden werden, 
gleichzeitig wird die Anbindung an das Luftstraßennetz optimiert.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung von DROps_07 sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht teilweise 
• Entlastungswirkung wann?: Start 
• Entlastungswirkung durch?: Lärm verteilen 
• Entlastungswirkung durch?: Anzahl der Betroffenen mindern 
• Entlastungswirkung durch?: Lärmpausen schaffen 
 
Auswirkungen für Darmstadt:  
 
• Mehr erwartete Flugbewegungen auf der Route KNG_lang (an DA vorbei und südlich Eberstadt 
nach Osten abknickend) 
• Entlastung, keine/kaum Flugbewegungen auf der Route KNG_kurz (zwischen Arheilgen und 
Wixhausen) 
• Neue Abflugroute / Flugbewegungen zwischen Wixhausen und Erzhausen

8 
... 
 
Das DROps_25-Konzept für Westbetrieb  (Wind aus Westen - im langjährigen Mittel zu 75 %) sieht 
als alternatives Betriebsszenario vor, die Starts über das Parallelbahnsystem abzuwickeln und dafür 
die Startbahn West nicht zu nutzten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung von DROps_25 sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht teilweise 
• Entlastungswirkung wann?: Start 
• Entlastungswirkung durch?: Lärm verteilen 
• Entlastungswirkung durch?: Anzahl der Betroffenen mindern 
• Entlastungswirkung durch?: Lärmpausen schaffen 
 
Auswirkungen für Darmstadt:  
 
• Mehr erwartete Flugbewegungen auf der Route KNG_kurz (zwischen Arheilgen und Wixhausen) 
 
• Entlastung, keine/kaum Flugbewegungen auf der Route KNG_lang (an DA vorbei und südlich 
Eberstadt nach Osten abknickend) 
 
Maßnahme 6 - Optimierung kontinuierlicher Sinkflug (Continous Descent Approach – CDA)

9 
... 
Anflüge zu einem Flughafen, die mit einem kontinuierlichen Sinkflug einhergehen, auf horizontale 
Flugsegmente weitestgehend verzichten und bei denen die Triebwerke im „Leerlauf“, d. h. ohne 
oder nur mit geringem Schub arbeiten, fallen unter die Kategorie CDA.  
 
Durch den CDA wird sowohl Treibstoff eingespart als auch Lärm reduziert.  
 
Der CDA wird am Flughafen Frankfurt bereits seit einigen Jahren in der Nachtzeit in der Regel von 
23 bis 5 Uhr angewendet.  
Eine Reihe von Faktoren führt in der Praxis jedoch dazu, dass ein idealer CDA nicht in vollem 
Umfang möglich ist und nicht alle Anflüge als CDA durchgeführt werden. Die Anwendung variiert je 
nach Flugzeugtyp, Beladung, Wetter. 
Mit der Implementierung der Maßnahme 6 sollen Anwendungshäufigkeit und -genauigkeit optimiert 
werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung des Continous Descent Approach sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht teilweise 
• Entlastungswirkung wann?: Landeanflug 
• Entlastungswirkung durch?: Abstand zur Lärmquelle erhöhen 
• Entlastungswirkung durch?: Anzahl der Betroffenen mindern 
 
Auswirkungen für die Region insgesamt: POSITIV - Lärm mindernd ! 
 
Maßnahme 7 - Anhebung des Anfluggleitwinkels auf Landebahn NW
 
 
Die Anhebung des Gleitwinkels des Instrumentenlandesystems (ILS) ist eine der wenigen 
flugbetrieblichen Möglichkeiten, den Fluglärm im Anflug generell zu reduzieren.

10 
... 
Dabei wird die mögliche Lärmreduzierung vor allem durch den höheren Gleitwinkel und die sich 
damit ergebene größere Überflughöhe erzeugt.  
Grundsätzlich wird auch durch das spätere Einfliegen in den Gleitpfad, einer späteren Anpassung 
des Schubes, einem späteren Ausfahren des Fahrwerkes und eines geringeren Schubniveaus für 
den stabilisierten Flug eine Lärmmi nderung erwartet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Prinzipien der Entlastungswirkung einer  Anhebung des Anfluggleitwinkels sind: 
 
• Entlastungswirkung wann?: Nacht teilweise 
• Entlastungswirkung wann?: Tag 
• Entlastungswirkung wann?: Landeanflug 
• Entlastungswirkung durch?: Abstand zur Lärmquelle erhöhen 
 
Auswirkungen für die Region insgesamt: POSITIV - Lärm mindernd ! 
 
Bisherige Forderungen zum 1. Maßnahmenpaket:
 
  
Die Maßnahmen 
 
1_Vertikale Optimierung Abflugverfahren 
2_Umrüstung Lufthansa-Flotte 
6_Optimierung CDA 
7_Anhebung Gleitwinkel 
 
entfalten keine negative Betroffenheit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Die Maßnahmen 
 
3_Optimierung beim Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind  in  Kombination mit  
4_Einführung eines neuen Anflugverfahrens (Segmented RNAV (GPRS) Aproach)  und 
5_Bevorzugte Bahnnutzung – Dedicated Runway Operations DROps 
 
werden vor dem Hintergrund künftiger Anfluggrundlinien auch über Darmstadt  erstmalig 
Innenstadtbereiche Darmstadts negativ belasten und Veränderungen für die Nordstadt-bezirke mit 
sich bringen.

11 
... 
Mit Schreiben vom  /barb4right 14.09.2010 wurden daher gegenüber der Kommission zur Abwehr des 
Fluglärms (KAF) grundsätzliche Bedenken angemeldet und zur genaueren Abschätzung der 
Auswirkungen ausreichende Information sowie für anstehende Probebetriebe ein begleitendes 
Fluglärm-Monitoring (auch für die Innenstadtlage Darmstadts) gefordert. 
 
Insbesondere für die Maßnahme 5_Bevorzugte Bahnnutzung – Dedicated Runway Operations 
DROps bestehen nach wie vor Zweifel, dass die gemäß  FTI/FNI-Indexbewertungen erwartet-en 
Entlastungen eintreten werden. 
 
Im Falle der selteneren Betriebsrichtung Ost kommt das Betriebskonzept DROps 07 zu einer 
angeblich merklichen Entlastung der Route KNG-kurz zu Lasten der Route KNG-lang. 
 
Als äußerst problematisch wurde der KAF gegenüber die Einführung der neuen Route 
„Ostumfliegung für Abflüge nach Norden“ von der Startbahn 18 West kritisiert. 
Diese wird erstmalig Darmstadt-Wixhausen auch von Norden her mit Fluglärm belasten.   
Ob eine „Kompensation“ durch eine prognostizierte Entlastung vom Süden das Endergebnis in 
Wixhausen unterm Strich günstig beeinflusst, muss sich erst im Zuge des ab 02/2011 anlaufenden 
Probebetrieb mit der entsprechenden Verifizierung beweisen. 
 
Diesbezüglich wurden erfolgreich die Anforderungen der Stadt Darmstadt  vom  
/barb4right 31.08.2010 und  /barb4right 14.09.2010 zum Aufbau eines Messstationen-Trios  
 
• Arheilgen (mobile Fraport-Station)  
• Wixhausen (städtische Anlage)  
• Erzhausen (ersatzweise Wixhausen Nord / mobile Fraport-Station) 
 
als begleitende Monitoring-Maßnahme zur Verifizierung der prognostizierten Auswirkungen von 
DROps in Abstimmung mit der Fraport AG umgesetzt. 
Gegenwärtig werden Optionen geprüft, um der Fraport AG einen Standort für eine endgültige 
stationäre Mess-Anlage in Arheilgen offerieren zu können. 
 
Weitere der KAF gegenüber mit Schreiben vom  
/barb4right 14.09.2010 erhobene Forderungen sind: 
 
• Fluglärm-Monitoring (Messstation)  für die neue Anflugroute (ULNOK) über den 
Konversionsflächen Darmstadt 
• offener Umgang mit dem Maßnahmenpaket und den Ergebnissen des Probetri ebes dergestalt, 
dass künftige Ideen / Maßnahmen jederzeit auch Veränderungen bislang beschlossener 
Maßnahmen zulassen. 
• sachgerechter Umgang mit der nach wie vor in der KAF nicht entschiedenen Fragestellung einer 
Streuung von Abflügen über Darmstadt im Rahmen eines 2. Maßnahmenpaketes  
 
Am   
/barb4right 15.09.2010 wurden in einer Sondersitzung der KAF alle erhobenen Bedenken und 
Forderungen im Rahmen eines Hearings nochmals mündlich vorgetragen und verdeutlicht. 
 
In Sitzungen der KAF am 
/barb4right 24.11.2010 , /barb4right 17.01.2011 und /barb4right 25.01.2011 sind Details zur 
Realisierung  einzelner Maßnahmen  diskutiert bzw. von den Fachdienststellen (insbesondere DFS) 
vorgestellt worden. 
 
Daraus ergaben sich offene Fr agestellungen zu einzelnen Maßnahmen, welche in einem Fragen- 
und Forderungskatalog am  
/barb4right 31.01.2011 der KAF, dem FFR und dem Experten-gremium „Aktiver 
Schallschutz“  übermittelt wurden. Hierbei geht es insbesondere um

12 
... 
• konkrete Fragestellungen zur Maßnahme 4 – Segmented RNAV Approach – BR 07 zu 
o Überflughöhen 
o FTI/FNI-Indexbewertung 
o flugbetriebliche Einschätzung der DFS 
o Höhenbänder der Route ULNOK 
o Anzahl Flugbewegungen und Flugzeugmuster 
o Bewertungsraster (Größe, Lage, Ausmaß welche Betroffenenzahlen) 
o Lärmwerte 
o Planungsverfahren Konversion 
 
• Forderungen zur Maßnahme 4 – Segmented RNAV Approach – BR 07  
o Errichtung einer Fraport-Messstation für neue Anfluggrundlinie ULNOK 
o Vorlage georeferenzierter Flugroutendaten für die Stadtplanung 
 
• konkrete Fragestellungen zur Maßnahme 5 – DROps zu 
o Mindestflughöhen 
o Transfer von Flugbewegungen zwischen den KNG_Routen 
 
• Forderung zur Maßnahme 5 – DROps  
o Vorlage und Auswertung aller Lärmmessdaten im Zuge des modifizierten Lärmmessstellen-
Netzes zu DROPs  
o Darstellung  der Flugbewegungen im Detail (Flugzeugmuster, Destination, Flughöhen, 
Abweichungen von definierter Flugroute via Flugspuren) - korrelierend zu den Messdaten - 
 
Um künftig besser Einfluss auf die Inhalte von weiteren Maßnahmenpaketen des aktiven 
Schallschutzes nehmen zu können, wurde mit Schreiben vom 
/barb4right 09.12.2010  gegenüber dem 
Forum Flughafen und Region (FFR vertreten durch UNH gGmbH) eine Aufnahme der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in die Expertengruppe „Aktiver Schallschutz“ beantragt. Eine 
Entscheidung hierzu steht noch aus! 
 
III. Sachstand Auffächerung der Abflugrouten vom Flughafen Frankfurt und sonstige 
Aktivitäten zur Umsetzung bestehender Gremienbeschlüsse 
 
Folgende Gremienbeschlüsse
 und Anträge sind Gegenstand dieses Berichtes: 
 
 Gremium Beschluss / Antrag vom .. Inhalt 
A StaVo 29.09.2000 Streuung von Flugbewegungen über 
Darmstadt 
B Ortsbeirat 
Wixhausen 
23.09.2009 Berichtsauftrag zu aktuellem Stand der 
Verhandlungen und Aktivitäten zur 
Auffächerung, Mitteilung der 
Verantwortlichkeiten, zeitlicher 
Ergebnishorizont 
C StaVo 17.12.2009 Ergänzung des Berichtsauftrages aus „B“ z.G. 
StaVo und Bezirksverwaltung Arheilgen 
D StaVo 09.12.2010 Anschreiben an Landesregierung zum 
Nachtflugverbot, Gutachtenerstellung 
Streuverfahren, Errichtung Lärmmessstation 
DA-Mitte / Konversion 
 
Zu A:  StaVo-Beschluss vom 29.09.2000
 
 
Der StaVo-Beschluss vom 29.09.2000 definiert den politischen Wunsch zur Realisierung eines 
Streuverfahrens für (Ab-)flüge Richtung Südosten vom Frankfurter Flughafen über dem 
Hoheitsgebiet der Stadt Darmstadt.

13 
... 
Der regelmäßig in der KAF erörterte Antrag wurde nach einem Wechsel im Vorsitz der KAF 
anlässlich eines sehr komplexen Erfassungsverfahrens laufender Anträge und Ideen nochmals 
dezidiert am   /barb4right 14.10.2004 gegenüber der KAF  dargelegt und umfänglich begründet. 
 
Kurz zuvor wurde das Thema mit Schreiben vom 
/barb4right 24.08.2004 gezielt im Rahmen eines 
anstehenden Arbeitspaktetes in das Projektteam Anti-Lärm-Pakt des Regionalen Dialog-forums 
(RDF) eingespeist. 
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten erfolgte zwischen KAF und RDF eine Abstimmung zur 
Abarbeitung unterschiedlichster Anträge, darunter auch den Streuantrag Darmstadts. 
 
Von 2004 bis 2008 erfolgten im RDF ein entsprechender Arbeitsauftrag „Streugutachten“, die 
dazugehörige Basisdatenerhebung, die Lärmberechnungen sowie die Aufbereitung des Gutachtens 
(Öko-Institut) zur „Optimierungsmöglichkeiten bei der Flugroutengestaltung / 
Schalltechnische Überprüfung alternativer Flugrouten am Flughafen Frankfurt/Main am Fallbeispiel 
der Abflüge Richtung Funkfeuer König“ 
 
Das Gutachtendesign wurde mit seinerzeit mehrheitsfähigen Parametern definiert!  
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat sich an dem Gutachten nicht beteiligt! 
 
Mit Hilfe der Szenario-Technik wurden mehrere Streuvarianten und deren Auswirkungen auf 
Belästigten- und Hoch Belästigten-Zahlen ermittelt. 
 
Das „Streugutachten 2008“ des RDF kommt zu folgenden Ergebnissen: 
 
• Jede Streuvariante erhöht in der Region die Anzahl der belästigten oder hoch belästigten 
Personen 
• Die generelle Präferenz für die Bündelung wird grundsätzlich bestätigt. 
• Bei isoliert betrachteten Kommunen bzw. Ortsteilen ist lokale Lärmentlastung möglich! 
 
Fazits und Kritik aus Darmstädter Sicht am „Streugutachten 2008“ des RDF sind: 
 
• aus planungsrechtlicher Sicht gibt es Erfolg versprechende Streu-Szenarien  
• aus Gründen der Lärmrelevanz/Tag gibt es lohnenswerte Streu-Szenarien  für Darmstadt  
• eingedenk des definierten, geplanten Nachtflugverbotes sind belastende Nachtwerte des 
„Streugutachten 2008“ für die Fragestellung  irrelevant 
• „Verfälschung“ der Betroffenen-Zahlen durch Nachtwerte 
• Notwendige Neubewertung mit aktuellen Parametern 
• KEINE endgültige Akzeptanz möglich. 
 
Die Inhalte des Gutachtens und die Wertungen sind über einen Magistratsbericht (2008/0340) vom  
/barb4right 21.07.2008 den Gremien wie folgt vorgestellt worden: 
 
/barb4right 13.08.2008 Kenntnisnahme Magistrat 
/barb4right 18.09.2008 Kenntnisnahme Umweltausschuss StaVo  
/barb4right 30.09.2008 Kenntnisnahme StaVo 
/barb4right 22.10.2008 Kenntnisnahme Ortsbeirat Wixhausen 
 
 
Der Auftrag aus dem StaVo-Beschluss vom 29.09.2000 wird konsequent weiter verfolgt. 
Auf die folgenden Ausführungen wird verwiesen. 
 
Zu B: Ortsbeirat Wixhausen vom 23.09.2009
 
Zu C: StaVo-Beschluss vom 17.12.2009  
 
In Folge der Kenntnisnahme am /barb4right 22.10.2008 hat der Ortsbeirat Wixhausen (OBW)  am

14 
... 
/barb4right 23.09.2009 den Magistrat aufgefordert 
 
• dem OBW detailliert über den Stand der Verhandlungen und der Aktivitäten .. zur Streuung / 
Auffächerung von Flugrouten und damit einer Fluglärmminderung über Wixhausen zu berichten 
• den OBW darüber zu informieren, wer bisher verantwortlich in der Stadt mit wem die 
Verhandlungen geführt und die Aktivitäten geplant / abgestimmt hat und ggfs. zukünftig führen 
und planen / abstimmen wird 
• bis wann mit konkreten Ergebnissen für Wixhausen zu rechnen ist und deren Umsetzung 
abgeschlossen sein wird. 
 
Die StaVo hat mit Beschluss vom 
/barb4right 17.12.2009 diesen Berichtsauftrag zu Gunsten der  
StaVo und der Bezirksverwaltung Arheilgen erweitert. 
 
Aufgrund mehrmonatiger Unfall bedingter Rekonvaleszenz des städtischen Fluglärmbeauf-tragten 
konnte dem Berichtsauftrag des OBW nicht zeitnah entsprochen werden. 
Dies wurde durch mündlichen Bericht in der Sitzung des OBW am 
/barb4right 18.08.2010 nachgeholt. 
 
Zur abschließenden Abarbeitung des StaVo-Beschluss vom  /barb4right 17.12.2009 werden die Inhalte des 
OBW-Berichtes zum derzeit aktuellen Stand nachfolgend dargestellt. 
Der aktuelle Stand wurde dem OBW bereits in seiner Sitzung am /barb4right 02.02.2011 vorgestellt. 
 
Zum Stand der Verhandlungen und der Aktivitäten .. zur Streuung  
Zunächst wird auf die „Vorbemerkung unter I.“ sowie die Ausführungen zu „A: StaVo-Be-schluss 
vom 29.09.2000“ verwiesen. 
 
Vor dem Hintergrund gemachter Erfahrungen anlässlich der Vorstellung des „Streugut-achtens 
2008“ in den Gremien, bei Fraktionen und Bürgerversammlungen bestand interner Prüfungsbedarf 
zu den zu erwartenden Kollateral-Auswirkungen eines weiter verfolgten Streuverfahrens. 
 
Bis 
/barb4right Februar 2010 abgeschlossene (nicht öffentliche) hausinterne Überprüfungen haben im 
Endergebnis zur fachlichen Bestätigung der Sinnhaftigkeit und damit der Weiterverfolgung des 
Streuantrages geführt. 
 
Jedwede „Streu-Idee“ stößt bei gewichtigen Mitgliedern der KAF, v.a. Vertretern der Ge-
nehmigungsbehörde oder der DFS auf Widerstand, da das Dogma der „Bündelung von Flug-
bewegungen geht vor Streuung“ aufrecht erhalten wird. 
Gewünschte schnelle Entscheidungen im Sinne des Streu-Antr ages sind daher nicht zu erwarten. 
Allerdings lassen der veränderte, sachorientierte Umgang mit Fragestellungen zum aktiven 
Schallschutz (siehe 1. Maßnahmenpaket) hoffnungsvoll stimmen. 
 
Darüber hinaus gilt es, für eine erfolgreiche Weiterverfolgung des Streuantrages strategische 
Überlegungen anzustellen und wichtige Entscheidungen abzuwarten. Strategische Über-legungen 
werden nicht zum Inhalt dieser Berichtsvorlage erhoben! 
 
Wichtige anstehende Entscheidungen im Kontext mit dem Streuantrag sind 
 
• die ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zum Nacht-flugverbot, 
zumal sich daran das Design für ein potenzielles städtisches Streugutachten ausrichten sollte 
(Bezug: Beschluss StaVo 09.12.2010) 
• (noch unbekannte) Inhalte und Arbeitsaufträge eines 2. Maßnahmenpaketes „Aktiver 
Schallschutz“, welches u.U. bereits Streuvarianten beinhalten könnte 
• anstehende Empfehlungen der KAF zu Detailfragen bestimmter Abflugroutenänderungen 
anlässlich des 1. Maßnahmenpaketes „Aktiver Schallschutz“

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... 
Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgend gelisteten Bemühungen als vorbereitende, Ziel 
führende und das Thema aufrecht erhaltende Aktivitäten zu werten: 
 
/barb4right 04.12.2009  Beruf ung eines städtischen Experten in die KAF 
/barb4right 08/2008 – 02/2010 Prüfung von Kollateral-Auswirkungen einer Streuung 
/barb4right 21.01.2010 Freigabe städtischer Lärmmessdaten Wixhausen für ein umfassendes 
Lärmmonitoring des FFR  
/barb4right 08/2010 Erfolgreiche Forderung eines Messstationen-Trios zur Verifizierung der 
Auswirkungen von DROps  
/barb4right 14.09.2010 Stellungnahme an KAF zur Betroff enheit im 1. Maßnahmenpaket 
/barb4right 15.01.2010 Einbringung der Betroff enheit im KAF-Hearing 
/barb4right 09.12.2010 Antrag auf Aufnahme in das Expertengremium „Aktiver Schallschutz“ 
des FFR 
/barb4right 06.01.2011 Anschreiben an Hess. Ministerpräsidenten zum Nachtflugverbot 
/barb4right 13.01.2011 Anschreiben an KAF zu Auswirkungen der neuen Anfluggrundlinie 
ULNOK  
/barb4right 31.01.2011 Umf änglicher Fragen- und Forderungskatalog an KAF und FFR zum 1. 
Maßnahmenpaket (incl. Forderung einer Messstation für die 
Anfluggrundlinie ULNOK) 
 
Zu D: StaVo-Beschluss vom 09.12.2010  
 
Mit obigem Beschluss hat die StaVo  
1.  ein absolutes Nachtflugverbot für die Region und die Rücknahme der vom Land Hessen gegen 
das Nachtflugverbot eingelegten Rechtsmittel  gefordert  
2. die Beauftragung eines  städtischen „Streugutachtens“ beschlossen 
3. die Einrichtung einer weiteren städtischen Lärmmessstation zur Erfassung der neuen 
Anfluggrundlinie ULNOK beschlossen. 
 
Der Auftrag zu Nr. 1 wurde mit Anschreiben an den Hess. Ministerpräsidenten, Herrn Volker 
Bouffier vom 
/barb4right 06.01.2011 erledigt. 
 
Zu den Aufträgen Nr. 2 und Nr. 3 wird gegenwärtig deren Finanzierbarkeit geprüft, vorbehalt-lich 
etwaig positiver Entscheidungen der KAF zur Errichtung einer Fraport-Messstation für ULNOK 
und/oder eine anderweitige Herangehensweise an und Lösung für das Arbeitspaket „Streuung“. 
 
Der Dezernent VI 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

TOP 3
TOP 3
TOP 3
TOP 106 zur Kenntnis
TOP 3
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0068
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.02.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00