A-W/0001/2021
Fuß- und Radverkehr sicherer gestalten: Querungshilfe Arnheimweg am Gievenbach prüfen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme vom 08.08.2023
2864 Zeichen
66.31 .01 13 Herr Hollenberg 08.08.2023 6699 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster - West Bezirksverwaltunq Münster - West über Herrn Stadtbaurat Denstorff Fuß- und Radverkehr sicherer gestalten: Querungshilfe Arnheimweg am Gievenbach prüfen Anfrage lfd. Nr. A-W0001 12021der Fraktion Bündnis g0/Die Grünen/GAL aus der Bezi rksve rtretu ng M ü nste r-West vom 05.0 1 .2021 Mit dem Antrag (A-W0001 12021) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-West vom 05.01 .2021 wurde die Venrualtung beauftragt die Querung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang des Gievenbachs auf dem Arnheimweg etwa durch eine Aufpflasterung zu optimieren. Nach einer Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und die Verkehrsplanung der Stadt Münster kann der Erstellung einer Aufpflasterung in Verlängerung des Geh- und Radweges nicht zugestimmt werden. Der Aufwand für eine Aufpflasterung an besagter Stelle steht in keinem Verhältnis zum Gewinn an Verkehrssicherheit und Komfort. Durch vorhandene Kanalschächte müsste eine aufwendige und kostspielige Planung erfolgen. Lösungen mittels temporärer Aufpflasterungen sind somit nicht möglich. Um die Situation trotzdem verbessern zu können werden andere Maßnahmen ergriffen. Da sich die vorhandene Absenkung nicht in Verlängerung des gemeinsamen Geh- und Radweges befindet wird diese versetzt und durch eine zusätzliche Absenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite ergänzt. Um ein queren für zu Fuß gehenden zu erleichtern wird zusätzlich der bereits vorhandene Freiburger Kegel durch einen weiteren ergänzt, um so ein verkehrssicheres überqueren des Arnheimweges zu ermöglichen. Zusätzlich wird in den Einmündungen Laustiege und Coesfeldweg mittels Haifischzähnen d ie vo rha ndenen Rechts-vor-Li n ks-Regel u ng verdeufl icht. Laut Meldung der Polizei kommt es im Einmündungsbereich Arnheimweg/Coesfeld regelmäßig zu Unsicherheiten bezüglich der Vorfahrtsregelung und in Folge dessen zu Missachtungen der geltenden Rechts-vor-links-Regelung und Gefahrensituationen. Diese Beobachtung bestätigte sich ebenfalls im Rahmen eines Ortstermins. Z A[JG. 2023HW h*0nctar m Auf die geltende Vorfahrtsregelung wird bereits verstärkt mit Hilfe des VZ 102 (Achtung Kreuzung) hingewiesen. lrreführend kann für Verkehrsteilnehmende im oben genannten Streckenabschnitt sein, dass in der Einmündung im Coesfeldweg eine Aufpflasterung besteht, die @n Anschein erwecken könnte, dass Verkehrsteilnehmende auf dem Arnheimweg. vorfahrtsberechtigt seien und ar1s dem Coesfeldweg ausfahrende Verkehrsteilnehmende wartepflichtig seien. Zur Harmonisierung der Verkehrsführung und um Missverständnissen von Autofahrenden vorzubeugen, ist es im vorliegenden Fall notwendig, ebenfalls den Einmündungsbereich Arnheimweg/Laustiege, der im direkten Nahbereich liegt, mit den Haifischzähnen zu markieren A iter
Originalantrag
2515 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER FraktioninderBezirksvertretungWest 5. Januar 2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Fuß- und Radverkehr sicherer gestalten: Querungshilfe Arnheimweg am Gievenbach prüfen Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung möge prüfen, wie die Querung des gemischten Fuß- und Radweges entlang des Gievenbachs über den Arnheimweg, etwa durch eine Aufpflasterung analog des Übergangs desselben Weges über die Gievenbecker Reihe, sicherer für den Fuß- und Radverkehr gestaltet werden kann (vgl. angehängten Kartenausschnitt). Dabei sollen auch die anfallenden Kosten abgeschätzt werden. Begründung: Der Fuß- und Radweg ist stark frequentiert, sowohl von Berufspendler*innen auf dem Rad, als auch von zahlreichen Spaziergänger*innen und vielen Kindern und Jugendlichen, die auf dem Weg zum Fachwerk Gievenbeck oder dessen Sportanlagen, sowie zu der sehr beliebten Parkanlage Grüner Finger sind. Die Kreuzung des Fuß- und Radweges mit der Gievenbecker Reihe funktioniert gut mit der sicht- und fühlbaren Aufpflasterung der Fahrbahn. Etwa 400 Meter weiter jedoch kreuzt dieser Fuß- und Radweg den Arnheimweg ohne jede Markierung. Auch eine Absenkung für Radfahrer*innen ist dort ein paar Meter neben der Einmündung, was den Radverkehr für einige Meter auf den Fußweg zwingt. Eine Aufpflasterung würde die Stelle, wo Fußgänger*innen queren können, klar kennzeichnen und auch den Autoverkehr auf die Kreuzung aufmerksam machen. Ebenso könnten die den Weg nutzenden Radfahrer*innen auf diese Weise ohne besondere Umstände das Niveau der normalen Fahrbahn erreichen, indem sie von der Aufpflasterung über deren Flanken abfahren, anstatt wie bisher mit dem abrupten Ende des Rad- und Fußweges zu unnötigen Manövern gezwungen zu werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster T0251-8995810• v0251-8995815 kratsfraktion@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de – 1/2 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER FraktioninderBezirksvertretungWest Bisher ungekennzeichnete Querung Bereits vorhandene Aufpflasterung Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL AnkePallas,Fraktionssprecherin KaiBleker KarinaKuschewski JörgNathaus Dr.HedwigWening JosefFreitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster T0251-8995810• v0251-8995815 kratsfraktion@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de – 2/2 –
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Windthorststraße
- Arnheimweg
- Coesfeldweg
- Gievenbecker Reihe
- Am Gievenbach
- Laustiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0001/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.01.2021
- Erstellt
- 06.01.2021 08:39