3019/2025
Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 9 West
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Jahresbericht 2024
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Jahresbericht Naturschutzwacht Köln-Mülheim West – 2024 Auch in diesem Jahr steht für mich der Interessenkonflikt zwischen Naturschutz mit den für Flora und Fauna erforderlichen Einschränkungen für uns Menschen und dem Bedürfnis, sich in der Na- tur vor Ort möglichst frei zu bewegen im Zentrum meiner Beobachtungen und Gespräche mit Passanten und Initiativen vor Ort. Leider sind die zur Transparenz und zum Verständnis hilfreichen Maßnahmen, wie Beschilderun- gen und Informationstafeln noch nicht vollständig umgesetzt worden. Am Hornpott wurden zumin- dest Naturschutzschilder mit Piktogrammen und Wegmarkierungen (Holzpfähle mit roter Spitze) aufgestellt. Es ist eine kritische bis ablehnende Haltung vieler Menschen bezogen auf den Natur- und Um- weltschutz, wenn damit Einschränkungen verbunden sind, zu beobachten. Schilder werden über- malt oder entfernt, Anleinpflicht bei Hunden und Betretungsverbote, sofern sie überhaupt ersicht- lich sind, werden übergangen (der Hornpott ist hierbei eine positive Ausnahme). Um mich nicht selber zu gefährden (ich bin allein unterwegs), und manche Verbote in ihrer Aus- schließlichkeit von mir aus auch nicht vermittelbar sind, nehme ich in der Regel eine eher be- obachtende Rolle ein, oder schalte ggf. hierfür zuständige Stellen ein. Die Jacke der UNB mit der Beschriftung „Naturschutzwacht“ habe ich kaum genutzt und daher an die Behörde zurückgege- ben. Andererseits ist das bleibend hohe Bewusstsein von Verantwortung für die Naturräume zu be- obachten: Meldungen von Auffälligkeiten, Müllbeseitigung (von einzelnen oder organisiert), Inte- resse an Führungen und Schautafeln u. a.. Grüner Kuhweg: - Das gezielte Freischneiden des südlichen Dünenhanges erfolgt regelmäßig durch die NABU und wird von mir aktiv unterstützt. - Der Schutzstreifen zum angrenzenden konventionell genutzten Acker wird mittler- weile vom zuständigen Landwirt in ausreichendem Maße angelegt. - Das ursprünglich asphaltierte Gelände hat durch Absenkungen einige kleine Tümpel herausgebildet, die auch in diesem Jahr durch häufigere Regenfälle gut gefüllt sind und von der Tierwelt (z. B. Frösche und Kröten) entsprechend genutzt werden. - Der Schutzzaun auf der Nordseite des Weges als Abgrenzung der unter Naturschutz stehenden Kiesgrube ist weiterhin an mehreren Stellen defekt und unvollständig. Dies ist u. a. durch umgestürzte Bäume verursacht. M. E. müsste der Zaun erneuert wer- den. Die kleine Aussichtshütte kann wegen Baumumsturz nicht mehr erreicht und ge- nutzt werden. Hier wäre auch ein Rückschnitt der Bäume davor erforderlich, um den Blick auf den See und dessen Vogelwelt wieder zu ermöglichen. Alternativ könnte etwa 70 Meter weiter westlich eine Erhebung genutzt werden, für den Bau einer kleinen Aussichtsplattform. Hier gibt es bereits einen kurzen Trampel- pfad zu einer Stelle, von der man einen recht guten Blick über den Kiessee hat. Ich nutze ihn regelmäßig, um einen schnellen Überblick über den See zu bekommen. - Zusätzlich begehe ich das Naturschutzgelände von der Nordseite, wo der Mutzbach entlang fließt. Die davon nördlich gelegenen Wiesen zwischen Bahn und Autobahn werden bei entsprechendem Wetter von einigen wenigen männlichen Anhängern der FKK-Szene genutzt, die dort und auch über den Mutzbach hinunter zum See Pfade begehen. Es gibt keinerlei Hinweisschilder oder Abgrenzungen. Hier sind allerdings keine Müllrückstände zu verzeichnen. - Die Beschilderung ist insgesamt in diesem NSG verbesserungsbedürftig. Eine Infota- fel könnte sinnvoll sein, andererseits besteht die Gefahr, dass dadurch nichteinge- zäunte Bereiche interessant und damit möglicherweise verstärkt begangen werden, obwohl dies der Naturschutz nicht zulässt, da hier keine offiziellen Wege existieren. NSG am Hornpott: - Die ehemalige Kiesgrube ist durch die steilen Hänge, Elektrozaun und Beweidung ver- bunden mit der regelmäßigen Betreuung durch den Tierhalter Herrn Dernerth besonders geschützt. Gleichzeitig bietet der Rundweg um das Gelände einen sehr guten Einblick von den verschiedenen Seiten. Besondere Beachtung finden die Wasserbüffel. In diesem Sommer wurde auf dem Gelände ein Kalb geboren und hat sich schnell eingelebt. - In diesem Jahr ist der Wasserstand sehr hoch, sodass weite Teile des Geländes überflu- tet sind. Der Einsatz von Galloways kommt daher nicht mehr in Frage. Für die Wasser- büffel ist dies kein Problem. - Allerdings ist der Futterplatz im oberen Bereich gelegen, durch Regen und Fäkalien, die nicht entfernt werden können, sehr matschig. Hier wäre eine betonierte Fläche hilfreich, die den Abtransport der Fäkalien ermöglicht und damit auch evt. vorhandenen Infektions- gefahren entgegenwirken würde. - Dieses Jahr konnten wir etwas verspätet eine Begehung und Sichtung des Hornpotts und des angrenzenden ehemaligen Geländes von Dynamit-Nobel durchführen. Außer mir war Frau Daniel (UNB), zwei Vertreter der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ein Mitar- beiter der Naturschutzstation der NABU beteiligt. Die Stiftung hat das Gelände von Dynamit Nobel erworben (neben 2 weiteren in unmittelbarer Nähe), um hier Flächen als Ausgleichs- maßnahmen für Versiegelungen zur Verfügung zu stellen. Diese werden entsprechend na- turnah gestaltet und über einen langen Zeitraum (mindestens 30 Jahre) gepflegt und ab- gesichert. Gegenseitiges Kennenlernen, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit im Sinne des Naturschutzes waren die zentralen Themen der Begegnung - Herr Dernerth als Tierhalter hätte gut an dem Treffen teilnehmen können und auch wol- len. Er hält es insgesamt für sinnvoll, dass die verschiedenen vor Ort zuständigen Stellen sich in angemessenen Abständen treffen um eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen. Flittarder Rheinaue - Situationsbeschreibung: Dieses Naturschutzgebiet ist sehr weitläufig und verfügt über keinerlei Einzäunungen. Einzelne Naturschutz- und Fußgängerschilder weisen auf Betretungsmöglichkeiten und - verbote hin. Weiterhin sind die geplanten Infotafeln mit Wegekarten nicht aufgestellt, Es existieren eine Vielzahl von („illegalen“) Trampelpfaden und auch das Rheinufer wird als zugänglich wahrgenommen. Allerdings gilt für das gesamte Rheinufer vom Stammheimer Ruderclub bis zum Bayerwerk ein ganzjähriges Betretungsverbot. Dies scheint bei der Bevölkerung auf Unverständnis und Ablehnung zu stoßen. Deutlich wird as auch den Mit- arbeitern des Ordnungsamtes, die bei Verstößen Bußgelder erteilen und sich in Rechtfer- tigungszwang sehen. - In meiner Funktion als Mittler zwischen Naturschutz und Bevölkerung vertrete ich weiter- hin die Haltung, dass es im Sinne der Bevölkerung und des Naturschutzes wäre, einen eindeutig eingegrenzten Abschnitt des Rheinufers freizugeben. Als Zugangsbereich bietet sich m. E. das Ufer in Höhe des Dükers an. Dort besteht bereits ein inoffizieller Zugang und es gibt Bestrebungen von hier aus, die hier früher anlegende Fußgängerfähre nach Niehl wieder einzurichten. Bisher werden von Seiten des Naturschutzes diese Anliegen abgelehnt. - Vermüllung der Überschwemmungszonen: Diese ist weiterhin eher gering, durch entsprechende Sammelmaßnahmen und das ver- änderte Bewusstsein und Verhalten vieler Menschen, die das NSG nutzen. Dennoch gab es durch ein zeitweises Lagern erhebliche Müllansammlungen, die nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt und der UNB durch die AWB beseitigt werden konnten. gez. Jürgen Enger Köln-Mülheim, 08.10.2025
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3019/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 9 West Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Jahresbericht 2024 der Natur- schutzwacht Bezirk 9 West Im Anhang wird der Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Mülheim West, Bezirk 9 zur Kenntnis gegeben. Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und das Engagement von Herrn Enger. Zu den im Jahresbericht genannten Beobachtungen nimmt die Untere Naturschutzbehörde wie folgt Stellung: Der Zugang zum Naturschutzgebiet „Am Grünen Kuhweg“ entlang des einzigen offiziellen Weges („Grüner Kuhweg“) wird durch das Aufwachsen eines Brombeergebüsches verhindert, was die Notwendigkeit eines Zaunes erübrigen würde. Die Verwaltung prüft, ob der Zaun zu- rückgebaut werden kann oder erneuert werden muss. Die Aussichtshütte kann derzeit auf- grund von Baumumstürzen und Aufwachsen von Gebüsch nicht genutzt werden. Es wird ge- prüft, ob die Hütte wieder hergestellt werden kann. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln wurde über die FKK-Nutzung der Wiesen zwi- schen Bahn und Autobahn informiert und kontrolliert nun regelmäßig das Gebiet. Um die Bürger*innen besser über die Schutzausweisung als Naturschutzgebiet zu informie- ren, werden bis Ende des Jahres 2025 weitere Schutzgebietsschilder am nördlichen Gebiets- rand aufgestellt. Außerdem ist für das Jahr 2026 das Aufstellen einer Informationstafel vorge- sehen. Der Futterplatz der Rinder und Wasserbüffel im Naturschutzgebiet „Am Hornpottweg“ kann nicht asphaltiert werden, da eine Verdichtung und Versiegelung des Bodens dem Schutz- zweck des Naturschutzgebiets entgegenstehen. Sollte eine Infektionsgefahr der Tiere beste- hen, prüft die Verwaltung weitere Lösungsmöglichkeiten. Aus dem Bericht musste ein Absatz geschwärzt werden, da persönliche Daten und private Ei- gentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke genannt wurden. Es wurde beschrieben, dass ein Ortstermin zwischen den Eigentümern von angrenzenden Grundstücken, der Unte- ren Naturschutzbehörde, der Naturschutzstation Leverkusen-Köln und dem Naturschutzwacht zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch stattgefunden hat. 2 Die Verwaltung unterstützt eine Etablierung von regelmäßigen Treffen aller zuständigen Stel- len, um eine gute Zusammenarbeit zu fördern. Im Naturschutzgebiet „Flittarder Rheinaue“ hat sich aufgrund personeller Engpässe und der daraus resultierenden Priorisierung von Aufgaben, das Aufstellen der neuen Informations- tafeln verzögert. Derzeit werden die Informationstafeln final abgestimmt, sodass die Aufstel- lung der Tafeln im Jahr 2026 erfolgen kann. Bürger*innen können auf der Internetseite der Stadt Köln die gelten Ver- und Gebote, die Wegeführung sowie weitere Hintergrundinformatio- nen unter folgendem Link einsehen: Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue - Stadt Köln. Zu- sätzlich wurde die offizielle Wegeführung durch Holzpfähle mit roter Spitze gekennzeichnet und ist somit für alle Besuchenden des Gebietes ersichtlich. Die traditionell genutzten Wege entlang des Rheins sind bereits seit 30 Jahren nicht mehr zu- lässig. Die festgelegte Wegeführung und das Betretungsverbot des weiteren Naturschutzge- bietes dienen vor allem dem Schutz und der Funktion des Naturschutzgebietes sowie dem Er- halt der Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere. Dies ist entsprechend über den Land- schaftsplan der Stadt Köln geregelt und reglementiert. Die Freigabe und Öffnung des Rheinufers steht dazu im Widerspruch. Die Idee einer Fährverbindung zwischen Niehl und Stammheim wurde in den letzten Jahren intensiv zwischen den Initiatoren und den entsprechenden Behörden diskutiert. Der Bau eines Fähranlegers mit der dazugehörigen Infrastruktur ist im Naturschutzgebiet jedoch nicht geneh- migungsfähig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3019/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 21.10.2025 15:06