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3019/2025

Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 9 West

Mitteilung BV 04.11.2025

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Jahresbericht 2024

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Jahresbericht 2024

7486 Zeichen

Jahresbericht Naturschutzwacht Köln-Mülheim West – 2024 
 
Auch in diesem Jahr steht für mich der Interessenkonflikt zwischen Naturschutz mit den für Flora 
und Fauna erforderlichen Einschränkungen für uns Menschen und dem Bedürfnis, sich in der Na-
tur vor Ort möglichst frei zu bewegen im Zentrum meiner Beobachtungen und Gespräche mit 
Passanten und Initiativen vor Ort. 
Leider sind die zur Transparenz und zum Verständnis hilfreichen Maßnahmen, wie Beschilderun-
gen und Informationstafeln noch nicht vollständig umgesetzt worden. Am Hornpott wurden zumin-
dest Naturschutzschilder mit Piktogrammen und Wegmarkierungen (Holzpfähle mit roter Spitze) 
aufgestellt. 
Es ist eine kritische bis ablehnende Haltung vieler Menschen bezogen auf den Natur- und Um-
weltschutz, wenn damit Einschränkungen verbunden sind, zu beobachten. Schilder werden über-
malt oder entfernt, Anleinpflicht bei Hunden und Betretungsverbote, sofern sie überhaupt ersicht-
lich sind, werden übergangen (der Hornpott ist hierbei eine positive Ausnahme). 
 
Um mich nicht selber zu gefährden (ich bin allein unterwegs), und manche Verbote in ihrer Aus-
schließlichkeit von mir aus auch nicht vermittelbar sind, nehme ich in der Regel eine eher be-
obachtende Rolle ein, oder schalte ggf. hierfür zuständige Stellen ein. Die Jacke der UNB mit der 
Beschriftung „Naturschutzwacht“ habe ich kaum genutzt und daher an die Behörde zurückgege-
ben. 
Andererseits ist das bleibend hohe Bewusstsein von Verantwortung für die Naturräume zu be-
obachten: Meldungen von Auffälligkeiten, Müllbeseitigung (von einzelnen oder organisiert), Inte-
resse an Führungen und Schautafeln u. a.. 
 
Grüner Kuhweg: 
 
- Das gezielte Freischneiden des südlichen Dünenhanges erfolgt regelmäßig durch die 
NABU und wird von mir aktiv unterstützt. 
- Der Schutzstreifen zum angrenzenden konventionell genutzten Acker wird mittler-
weile vom zuständigen Landwirt in ausreichendem Maße angelegt. 
- Das ursprünglich asphaltierte Gelände hat durch Absenkungen einige kleine Tümpel 
herausgebildet, die auch in diesem Jahr durch häufigere Regenfälle gut gefüllt sind 
und von der Tierwelt (z. B. Frösche und Kröten) entsprechend genutzt werden. 
- Der Schutzzaun auf der Nordseite des Weges als Abgrenzung der unter Naturschutz 
stehenden Kiesgrube ist weiterhin an mehreren Stellen defekt und unvollständig. Dies 
ist u. a. durch umgestürzte Bäume verursacht. M. E. müsste der Zaun erneuert wer-
den. Die kleine Aussichtshütte kann wegen Baumumsturz nicht mehr erreicht und ge-
nutzt werden. Hier wäre auch ein Rückschnitt der Bäume davor erforderlich, um den 
Blick auf den See und dessen Vogelwelt wieder zu ermöglichen.  
Alternativ könnte etwa 70 Meter weiter westlich eine Erhebung genutzt werden, für 
den Bau einer kleinen Aussichtsplattform. Hier gibt es bereits einen kurzen Trampel-
pfad zu einer Stelle, von der man einen recht guten Blick über den Kiessee hat. Ich 
nutze ihn regelmäßig, um einen schnellen Überblick über den See zu bekommen. 
- Zusätzlich begehe ich das Naturschutzgelände von der Nordseite, wo der Mutzbach 
entlang fließt. Die davon nördlich gelegenen Wiesen zwischen Bahn und Autobahn 
werden bei entsprechendem Wetter von einigen wenigen männlichen Anhängern der 
FKK-Szene genutzt, die dort und auch über den Mutzbach hinunter zum See Pfade 
begehen. Es gibt keinerlei Hinweisschilder oder Abgrenzungen. Hier sind allerdings 
keine Müllrückstände zu verzeichnen. 
- Die Beschilderung ist insgesamt in diesem NSG verbesserungsbedürftig. Eine Infota-
fel könnte sinnvoll sein, andererseits besteht die Gefahr, dass dadurch nichteinge-
zäunte Bereiche interessant und damit möglicherweise verstärkt begangen werden, 
obwohl dies der Naturschutz nicht zulässt, da hier keine offiziellen Wege existieren.

NSG am Hornpott: 
 
- Die ehemalige Kiesgrube ist durch die steilen Hänge, Elektrozaun und Beweidung ver-
bunden mit der regelmäßigen Betreuung durch den Tierhalter Herrn Dernerth besonders 
geschützt. Gleichzeitig bietet der Rundweg um das Gelände einen sehr guten Einblick 
von den verschiedenen Seiten. Besondere Beachtung finden die Wasserbüffel. In diesem 
Sommer wurde auf dem Gelände ein Kalb geboren und hat sich schnell eingelebt. 
- In diesem Jahr ist der Wasserstand sehr hoch, sodass weite Teile des Geländes überflu-
tet sind. Der Einsatz von Galloways kommt daher nicht mehr in Frage. Für die Wasser-
büffel ist dies kein Problem.  
- Allerdings ist der Futterplatz im oberen Bereich gelegen, durch Regen und Fäkalien, die 
nicht entfernt werden können, sehr matschig. Hier wäre eine betonierte Fläche hilfreich, 
die den Abtransport der Fäkalien ermöglicht und damit auch evt. vorhandenen Infektions-
gefahren entgegenwirken würde. 
- Dieses Jahr konnten wir etwas verspätet eine Begehung und Sichtung des Hornpotts und 
des angrenzenden ehemaligen Geländes von Dynamit-Nobel durchführen. Außer mir war 
Frau Daniel (UNB), zwei Vertreter der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ein Mitar-
beiter der Naturschutzstation der NABU beteiligt. Die Stiftung hat das Gelände von Dynamit 
Nobel erworben (neben 2 weiteren in unmittelbarer Nähe), um hier Flächen als Ausgleichs-
maßnahmen für Versiegelungen zur Verfügung zu stellen. Diese werden entsprechend na-
turnah gestaltet und über einen langen Zeitraum (mindestens 30 Jahre) gepflegt und ab-
gesichert. Gegenseitiges Kennenlernen, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit im 
Sinne des Naturschutzes waren die zentralen Themen der Begegnung 
- Herr Dernerth als Tierhalter hätte gut an dem Treffen teilnehmen können und auch wol-
len. Er hält es insgesamt für sinnvoll, dass die verschiedenen vor Ort zuständigen Stellen 
sich in angemessenen Abständen treffen um eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen. 
 
 
Flittarder Rheinaue 
 
- Situationsbeschreibung:  
Dieses Naturschutzgebiet ist sehr weitläufig und verfügt über keinerlei Einzäunungen. 
Einzelne Naturschutz- und Fußgängerschilder weisen auf Betretungsmöglichkeiten und -
verbote hin. Weiterhin sind die geplanten Infotafeln mit Wegekarten nicht aufgestellt, Es 
existieren eine Vielzahl von („illegalen“) Trampelpfaden und auch das Rheinufer wird als 
zugänglich wahrgenommen. Allerdings gilt für das gesamte Rheinufer vom Stammheimer 
Ruderclub bis zum Bayerwerk ein ganzjähriges Betretungsverbot. Dies scheint bei der 
Bevölkerung auf Unverständnis und Ablehnung zu stoßen. Deutlich wird as auch den Mit-
arbeitern des Ordnungsamtes, die bei Verstößen Bußgelder erteilen und sich in Rechtfer-
tigungszwang sehen. 
 
- In meiner Funktion als Mittler zwischen Naturschutz und Bevölkerung vertrete ich weiter-
hin die Haltung, dass es im Sinne der Bevölkerung und des Naturschutzes wäre, einen 
eindeutig eingegrenzten Abschnitt des Rheinufers freizugeben. Als Zugangsbereich bietet 
sich m. E. das Ufer in Höhe des Dükers an. Dort besteht bereits ein inoffizieller Zugang 
und es gibt Bestrebungen von hier aus, die hier früher anlegende Fußgängerfähre nach 
Niehl wieder einzurichten. Bisher werden von Seiten des Naturschutzes diese Anliegen 
abgelehnt. 
 
- Vermüllung der Überschwemmungszonen: 
Diese ist weiterhin eher gering, durch entsprechende Sammelmaßnahmen und das ver-
änderte Bewusstsein und Verhalten vieler Menschen, die das NSG nutzen. Dennoch gab 
es durch ein zeitweises Lagern erhebliche Müllansammlungen, die nach Rücksprache mit 
dem Ordnungsamt und der UNB durch die AWB beseitigt werden konnten. 
 
 
 
gez. 
Jürgen Enger      Köln-Mülheim, 08.10.2025

Mitteilung BV

4009 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3019/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.11.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 
 
Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 9 West 
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Jahresbericht 2024 der Natur-
schutzwacht Bezirk 9 West 
 
Im Anhang wird der Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Mülheim West, Bezirk 9 zur 
Kenntnis gegeben. Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich für die gute Zusammenarbeit 
und das Engagement von Herrn Enger. 
Zu den im Jahresbericht genannten Beobachtungen nimmt die Untere Naturschutzbehörde 
wie folgt Stellung: 
 
Der Zugang zum Naturschutzgebiet „Am Grünen Kuhweg“ entlang des einzigen offiziellen 
Weges („Grüner Kuhweg“) wird durch das Aufwachsen eines Brombeergebüsches verhindert, 
was die Notwendigkeit eines Zaunes erübrigen würde. Die Verwaltung prüft, ob der Zaun zu-
rückgebaut werden kann oder erneuert werden muss. Die Aussichtshütte kann derzeit auf-
grund von Baumumstürzen und Aufwachsen von Gebüsch nicht genutzt werden. Es wird ge-
prüft, ob die Hütte wieder hergestellt werden kann.  
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln wurde über die FKK-Nutzung der Wiesen zwi-
schen Bahn und Autobahn informiert und kontrolliert nun regelmäßig das Gebiet.  
Um die Bürger*innen besser über die Schutzausweisung als Naturschutzgebiet zu informie-
ren, werden bis Ende des Jahres 2025 weitere Schutzgebietsschilder am nördlichen Gebiets-
rand aufgestellt. Außerdem ist für das Jahr 2026 das Aufstellen einer Informationstafel vorge-
sehen. 
 
Der Futterplatz der Rinder und Wasserbüffel im Naturschutzgebiet „Am Hornpottweg“ kann 
nicht asphaltiert werden, da eine Verdichtung und Versiegelung des Bodens dem Schutz-
zweck des Naturschutzgebiets entgegenstehen. Sollte eine Infektionsgefahr der Tiere beste-
hen, prüft die Verwaltung weitere Lösungsmöglichkeiten. 
Aus dem Bericht musste ein Absatz geschwärzt werden, da persönliche Daten und private Ei-
gentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke genannt wurden. Es wurde beschrieben, 
dass ein Ortstermin zwischen den Eigentümern von angrenzenden Grundstücken, der Unte-
ren Naturschutzbehörde, der Naturschutzstation Leverkusen-Köln und dem Naturschutzwacht 
zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch  stattgefunden hat.

2 
 
Die Verwaltung unterstützt eine Etablierung von regelmäßigen Treffen aller zuständigen Stel-
len, um eine gute Zusammenarbeit zu fördern.  
 
Im Naturschutzgebiet „Flittarder Rheinaue“ hat sich aufgrund personeller Engpässe und 
der daraus resultierenden Priorisierung von Aufgaben, das Aufstellen der neuen Informations-
tafeln verzögert. Derzeit werden die Informationstafeln final abgestimmt, sodass die Aufstel-
lung der Tafeln im Jahr 2026 erfolgen kann. Bürger*innen können auf der Internetseite der 
Stadt Köln die gelten Ver- und Gebote, die Wegeführung sowie weitere Hintergrundinformatio-
nen unter folgendem Link einsehen: Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue - Stadt Köln. Zu-
sätzlich wurde die offizielle Wegeführung durch Holzpfähle mit roter Spitze gekennzeichnet 
und ist somit für alle Besuchenden des Gebietes ersichtlich. 
 
Die traditionell genutzten Wege entlang des Rheins sind bereits seit 30 Jahren nicht mehr zu-
lässig. Die festgelegte Wegeführung und das Betretungsverbot des weiteren Naturschutzge-
bietes dienen vor allem dem Schutz und der Funktion des Naturschutzgebietes sowie dem Er-
halt der Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere. Dies ist entsprechend über den Land-
schaftsplan der Stadt Köln geregelt und reglementiert. Die Freigabe und Öffnung des 
Rheinufers steht dazu im Widerspruch. 
 
Die Idee einer Fährverbindung zwischen Niehl und Stammheim wurde in den letzten Jahren 
intensiv zwischen den Initiatoren und den entsprechenden Behörden diskutiert. Der Bau eines 
Fähranlegers mit der dazugehörigen Infrastruktur ist im Naturschutzgebiet jedoch nicht geneh-
migungsfähig.

Beratungsverlauf (2)

24.11.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3019/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.11.2025
Erstellt
21.10.2025 15:06