1459/2025
Generalinstandsetzung der OGTS-Gebäude (Trakt C & D) sowie Teilsanierung der Trakte A, B und E der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Hauptstraße 149, Rodenkirchen – Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1404 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1459/2025
Stand: 07.01.2026
Sachstandsbericht
Generalinstandsetzung der OGTS-Gebäude (Trakt C & D) sowie Teilsanierung der
Trakte A, B und E der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther
Hauptstraße 149, Rodenkirchen – Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für eine Generalinstandsetzung der OGTS-Trakte C &
D (Mensa und Verwaltungsraum) sowie für die Teilsanierung der Unterrichtstrakte A, B und
der Turnhalle (Trakt E) der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Haupt-
straße 149, 50999 Rodenkirchen fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 (LPh 3) HOAI.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ortsbegehungen mit den beratenden Ingenieur*innen (Schadstoffgutachter*innen, Bau-
physiker*innen, Statiker*innen, Brandschutzsachverständiger*innen, et cetera) wurden erfolg-
reich durchgeführt.
Der Umfang der Baumaßnahme wurde gemäß den Vorgaben der beratenden Ingenieur*innen
sowie der Nutzer*innen aktualisiert.
Derzeit befinden sich die Verträge der Fachplaner*innen in der Bearbeitung.
Nächste Schritte:
Die Verträge mit den Fachplaner*innen werden abgeschlossen.
Die Leistungen werden ausgeschrieben.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
07.01.2027
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 zu 1459/2025 - Begründung der Dringlichkeit Die kurzfristige Vorlage ist das Ergebnis umfassender Analysen der aktuellen Gutachten, Prüfberichte und Ortsbegehungen. Um alle relevanten Informationen präzise zusammenzu- stellen und die Dringlichkeit der Maßnahmen klar darzulegen, war eine sorgfältige Bearbei- tung erforderlich. Die Dringlichkeit der Baumaßnahme ergibt sich aus der Notwendigkeit, die täglich genutzten Speiseräume unverzüglich von bestehenden Mängeln zu befreien. Ein zeitnaher Beschluss ist entscheidend, um die Planung und Durchführung der Sanierungs- maßnahmen schnellstmöglich einzuleiten. Dadurch können die Mängel in den Speiseräumen und anderen betroffenen Bereichen umgehend behoben und zusätzliche Kosten für kleinere Reparaturen vermieden werden, die bis zur endgültigen Projektrealisierung anfallen könnten. Dies ist besonders wichtig, da ein reibungsloser Schulalltag für die Lernatmosphäre und die Organisation der Schule von zentraler Bedeutung ist.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1459/2025 Freigabedatum 13.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung der OGTS-Gebäude (Trakt C & D) sowie Teilsanierung der Trakte A, B und E der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Hauptstraße 149, Rodenkirchen – Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für eine Generalinstandsetzung der OGTS-Trakte C & D (Mensa und Verwaltungsraum) sowie für die Teilsanierung der Unterrichtstrakte A, B und der Turnhalle (Trakt E) der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Haupt- straße 149, 50999 Rodenkirchen fest und beschließt die Aufnahme der Planung bis ein- schließlich Leistungsphase 3 (LPh 3) HOAI. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Sportausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung! c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die energetische Sanierung des Gebäudes, welche die Dachsanierung, den Austausch der alten Holzfenster und die Erneuerung der veralteten Heizkörper umfasst, trägt zur Senkung der langfristigen Betriebskosten und zur Reduzierung der Umweltbelastung bei. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachverhalt Aus den Gutachten der letzten Jahre ergibt sich ein dringender Bedarf für eine grundlegende Sanierung des Schulgebäudes, insbesondere der OGTS-Gebäude. Die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen zeigt Mängel an den Unterverteilungen in verschiedenen Trakten sowie an den Schutzmaßnahmen bezüglich der Steckdosen. Der Prüfbericht des Dachgutachters vom 11.03.2025 ergab, dass das Dach des OGTS-Trakts C beschädigt und mangelhaft ist. Der Bodenbelag ist uneben. Die Holzfenster, Heizkörper, Rohrleitungen und Abhangdecken sind veraltet, Jalousien defekt und es besteht dringender Reparaturbedarf durch Risse an der Fassade. Diese Aspekte sollen in die Maßnahmen zur Instandsetzung, einschließlich der Fassadenanschlüsse und der neuen Elektroverteilung, ein- bezogen werden. Angesichts diverser baulicher Schnittstellen und notwendiger Eingriffe in den Bestandsbau 3 (Trakt C), die durch verschiedene alte Bauelemente bedingt sind, sowie des Alters der Bau- substanz, wurde die Entscheidung getroffen, die Maßnahme als Generalinstandsetzung durchzuführen. Im Unterrichtsbereich und in der Verwaltung (in den Trakten A & B) sollten ebenfalls die alte Elektroverteilung, neue Heizkörper und Leitungen sowie die mangelhafte Sicherheitsbeleuch- tung berücksichtigt werden. Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung wurden 2023 die elektrischen Unterverteilungen, Lichtverteiler, Verkabelungen sowie Lichtschalter in der Sporthalle (Trakt E) beanstandet. Die Sicherheitsbeleuchtung in der Turnhalle muss dringend erneuert werden. Die Maßnahme wurde in der Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in die Prio 0 aufge- nommen. Zielsetzung Durch die Generalinstandsetzung der OGTS-Trakte sollen die beiden alten Gebäude, die als Speiseräume und Verwaltungsräume genutzt werden, auf einen zeitgemäßen Standard ge- bracht und ihre Nutzung effizienter gestaltet werden. Insbesondere durch den Austausch der Fenster, die Installation neuer Heizkörper und Leitungen sowie den Austausch der Türen (falls erforderlich) und die Dachsanierung, soll die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes opti- miert werden. Dies führt zu einer Reduzierung der langfristigen Betriebskosten und einer Ver- ringerung der Umweltbelastung. Durch die Kombination der Maßnahmen in den Trakten A und B sowie in der Turnhalle, die teilweise ähnliche Mängel aufweisen, kann der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Finanzierung Die Planungskosten für die Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI werden auf rund 315.000 Euro brutto geschätzt. Hierin sind das Honorar für externe Planer*innen, Gut- achter*innen und der Aufwand der Gebäudewirtschaft enthalten. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertig- stellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je- weils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grundschulen. Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. im Budget des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistel- liger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. Auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung nach DIN wird die Verwaltung den erfor- derlichen Durchführungsbeschluss (Baubeschluss) einholen. Hierin werden sodann die ent- sprechenden finanziellen Auswirkungen auf den Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick- lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentli- che Aufwendungen dargestellt. Begründung für die Unabweisbarkeit und Klimaschutz Die Generalinstandsetzung der OGTS-Trakte hat zum Ziel, die alten Gebäude und Räume wieder in einen einwandfreien Betriebszustand zu versetzen. Diese Maßnahme ist unerläss- lich, um die Funktionalität und Sicherheit der Räume langfristig zu gewährleisten. Ein zentraler Aspekt der Klimatechnik ist die Fähigkeit, die unterschiedlichen Anforderungen der Räume hinsichtlich Temperatur und relativer Feuchtigkeit konstant zu halten. So kann eine dauerhaft konservatorisch stabile Nutzung gemäß den jeweiligen Raumdefinitionen er- reicht werden. Durch die Generalinstandsetzung in Verbindung mit der energetischen Sanierung können die 4 Mängel nachhaltig behoben werden. Dies bringt sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile mit sich. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den Zielen der Stadt Köln, eine nachhaltige und kli- mafreundliche Entwicklung zu fördern. Sie stellen sicher, dass das Gebäude auch in Zukunft effizient und umweltbewusst betrieben werden kann. Daher ist die Durchführung dieser Baumaßnahme sowohl aus rechtlichen Gründen als auch im Hinblick auf die Klimaschutzstrategie der Stadt unverzichtbar. Die Investition in die Instand- setzung und energetische Sanierung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungs- vollen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1459/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 09:04