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V/0196/2007

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0005/2007

Vorlagen 12.03.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2007, TOP 2.4

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Beschlussvorlage

6373 Zeichen

V/0196/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0005/2007 
"Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen des Einzelhandelskonzeptes zu aktualisieren 
und die Fortschreibung des EH - Konzeptes „Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ vorzuberei-
ten. Im Herbst soll dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
ein Bearbeitungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
2. Als erster Schritt zur Vorbereitung der Konzeptfortschreibung wird die Verwaltung beauftragt, 
im zweiten Quartal 2007 ein Hearing zum Einzelhandel durchzuführen, in dem grundsätzliche 
Positionen und Anforderungen an die Konzeptfortschreibung aus der Sicht der relevanten Ak-
teure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Institutionen erörtert werden.  
 
3. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion 90/Die Grünen/GAL zur 
weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft verwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 21.02.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Zu 1.: 
Mit dem Antrag Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wird die Aktualisie-
rung des Einzelhandelskonzeptes vorgeschlagen. Daneben gibt es weitere aktuelle Anlässe, die 
eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes und des Zentrenkonzeptes erfordern:  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0196/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hopp 
Ruf: 
6117 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0196/2007 
A) Neue rechtliche Anforderungen:  
 
• Die Novellierung des Städtebaurechts (Baugesetzbuch 2007) 
• Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungspro-
gramm – LEPro § 24a), zurzeit in Beratung 
 
Nach den neuen rechtlichen Vorgaben sind Zentren- und Einzelhandelskonzepte für die 
Rechtssicherheit von Entscheidungen zur Einzelhandelsentwicklung erforderlich. Daher ist es 
geboten, die städtischen Konzepte (Zentrenkonzept und Einzelhandelskonzept) als Entwick-
lungskonzepte im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB insbesondere hinsichtlich der Auswei-
sung und räumlichen Abgrenzung der Zentren bzw. zentralen Versorgungsbereiche zu über-
prüfen und ggf. an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Das Gesetz zur Änderung des LEPro 
ist zwar noch nicht vom Landtag beschlossen, dennoch ist es bereits heute zwingend als ein in 
Aufstellung befindliches Ziel der Landesplanung bei der Fortschreibung der Konzepte konkret 
zu berücksichtigen.  
 
B) Aktuelle Investitionsabsichten für großflächige Einzelhandelsvorhaben:
 
 
Seit Beschluss zum Einzelhandelskonzept im Mai 2004 hat sich der Einzelhandel in Münster 
weiter entwickelt. Neben den bereits realisierten (z. B. Münster-Arkaden) oder in der Umset-
zungsphase befindlichen Projekten (z. B. Germania), bestehen zurzeit konkrete Investitionsab-
sichten für mehrere Großvorhaben, z. B. die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels-
standortes mit Verbrauchermarkt und Fachmärkten an der Steinfurter Str. (Antrag der Fa. 
Stroetmann), die Planung eines Versorgungszentru ms im Bereich des Stadtbezirkszentrums 
Wolbecker Str./Hansaring (ehemaliges Postgelände/OSMO), die Verlagerung und Erweiterung 
des SB-Warenhauses der Fa. Ratio am Albersloher Weg, der Umbau des Hauptbahnhofes etc.  
 
Nicht jedes Vorhaben ist hinsichtlich der Art, des Umfangs oder des Standortes der geplanten 
Einzelhandelsnutzungen mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept kompatibel. Einzelfall bezo-
gene Gutachten bieten keine ausreichende Basis, das Zusammenwirken aller avisierten Groß-
projekte zu beurteilen. Eine Bewertung der einzelnen Vorhaben ist daher im Rahmen des Ge-
samtkonzeptes vorzunehmen. Selbstverständlich können Entscheidungen über neue Vorhaben 
auch weiterhin zeitnah getroffen werden, wenn vorab ein Abgleich mit den inhaltlichen Zielen 
der Konzeptfortschreibung erfolgt ist.  Insgesamt sind Einzelhandelskonzepte stets auf der Ba-
sis aktueller Rahmenbedingungen fortzuschreiben. 
 
C) Aktualisierung Datenbasis zum Einzelhandel
 
 
Für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist eine empirisch abgesicherte, möglichst 
aktuelle Datengrundlage erforderlich. Diese wird zurzeit (Stichtag 31.12.2006) erarbeitet und 
liegt in Kürze vor. Diese aktuelle Übersicht über die Einzelhandelsentwicklung und -situation in 
Münster schafft eine tragfähige Basis für die beabsichtigte Fortschreibung des Einzelhandels-
konzeptes.  
 
Mit der vorgesehen Konzeptfortschreibung wird eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhan-
delsentwicklung unter Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, aktueller 
Einzelhandelsentwicklungen und bekannter Investitionsinteressen, unter besonderer Beachtung 
der oberzentralen Funktion der Stadt Münster (Einzugsbereich), angestrebt. Der Antrag Nr. A-
R/0005/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Aktualisierung des Einzelhandelskon-
zeptes fügt sich in diesen Kontext ein. 
 
Bei der Fortschreibung des Konzeptes sollen die Akteure des Einzelhandels einbezogen werden. 
Es ist zu prüfen, ob und wie externe Unterstützungsleistungen (z. B. Moderation, fachlichen Exper-
tisen) erforderlich werden bzw. Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen.

- 3 - 
V/0196/2007 
Zu 2.: 
In einem öffentlichen Hearing zum Einzelhandel, das zugleich den Auftakt für die Konzeptfort-
schreibung darstellt, sollen die Anforderungen an die Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzep-
tes beleuchtet werden. Dabei sollen Akteure aus Wirtschaft (Einzelhandel), Politik und Fachpla-
nung mit ihren zum Teil unterschiedlichen Positionen zu Wort kommen. Das Hearing soll vor der 
Sommerpause stattfinden.  
 
Zu 3.: 
Die inhaltliche Begleitung der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes obliegt 
dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Der Ausschuss erhält 
diese Vorlage daher nachrichtlich zur Kenntnis.  
 
 
 
 
i. V. 
gez.  
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL - Aktualisierung des Einzelhandels-
konzeptes -

Anlage zur Vorlage

3767 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                 Antrag Nr.: A-R/0005/2007 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
1 
 
Antrag 
 
„Aktualisierung des  
Einzelhandelskonzeptes“ 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2004 wird aktualisiert, 
um städtisches Handeln im Sinne einer stadtverträglichen 
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung abzusichern. 
 
2. Zu diesem Zweck wird der Einzelhandelsbesatz zwi schenzeitlich realisierter 
bzw. in Realisierung befindlicher Projekte wie das Hanseviertel und die 
Münster- Arkaden in das Konzept aufgenommen. Hinsichtlich noch nicht 
realisierter Vorhaben mit Einzelhandelsbesatz im Innenstadtbereich 
(Stubengasse) wird erneut deren Notwendigkeit überprüft. 
 
3. Hinsichtlich weiterer geplanter und teilweise be reits im Einzelhandelskonzept 
beschriebener Bauvorhaben trifft die Verwaltung Einschätzung hinsichtlich 
Umfang und möglicher struktureller Auswirkungen auf bestehende 
Einzelhandelsstrukturen. 
 
Hierzu zählen u.a.: 
- Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
- Einzelhandelsbesatz Germania- Therme/Ex-Jovel 
- Multifunktionales Zentrum T-Park II an der Steinfu rter Straße 
- Wolbecker Str./Hansaring 
- Hiltrup-West/ Meesenstiege 
- Hauptbahnhof/Bahnhofsumfeld 
 
4. Hinsichtlich bestehender Unterversorgung (z.B. A melsbüren, Sentruper Höhe) 
berichtet die Verwaltung dem Rat über die aktuelle Versorgungssituation und 
bemüht sich um eine Verbesserung derselben. 
 
5. Die Stadt Münster wirkt in Zusammenarbeit mit de n anderen Kommunen des 
Münsterlandes auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes 
hin. 
 
6. Die beteiligten Akteure Unternehmensverbände und  Gewerkschaften sind mit 
einzubeziehen. 
 
Begründung: 
 
Das Einzelhandelskonzept und die dort dargelegten Leitlinien zur räumlichen 
Entwicklung ist/sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Dieses 
Instrument ist für eine stadtverträgliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 
unverzichtbar. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
13.02.2007

2 
 
Nach Erstellung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2004 sind Bauvorhaben wie die 
Münster- Arkaden realisiert worden. Weitere Projekte wie das Hanseviertel mit 
Einzelhandelsbesatz befinden sich in der Realisierungsphase. Die Erneuerung des 
Hauptbahnhofes sieht ebenfalls einen nicht unerheblichen Einzelhandelsanteil vor. 
 
Ob andere Projekte wie die Bebauung der Stubengasse realisiert werden, ist 
zumindest unklar. Die Bebauung der Stubengasse mit weiterer Einzelhandelsnutzung 
erscheint hinsichtlich des Umfeldes nicht sinnvoll, wenn der oft benannte 
„Kannibalisierungseffekt“ hinsichtlich der Standortkonkurrenz vermieden werden soll. 
 
Darüber hinaus sind weitere Einzelhandelsnutzungen im Konzept vorgesehen, die 
teilweise seit längerem vorgesehen sind und geplant werden. Hier wird die 
Fachverwaltung um aktuelle Einschätzungen im Rahmen des Gesamtkontextes der 
räumlichen Entwicklung angefordert wie auch um Hinweise gebeten, wie bestehende 
Unterversorgungen in einzelnen Stadtteilen behoben werden können. 
 
Die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist zur Verbesserung der 
interkommunalen Abstimmung notwendiger denn je. Auf eine zügige Umsetzung ist 
daher von Seiten der Stadt Münster zu insistieren. 
 
 
 
gez. Carsten Peters 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Steinfurter Straße
  • Wolbecker Straße
  • Stubengasse
  • Bremer Straße 54
  • Albersloher Weg
  • Sentruper Höhe
  • Meesenstiege
  • Hansaring
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0196/2007
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37