V/0196/2007
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0005/2007
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Beschlussvorlage
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V/0196/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr.: A-R/0005/2007 "Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes" Beratungsfolge 21.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen des Einzelhandelskonzeptes zu aktualisieren und die Fortschreibung des EH - Konzeptes „Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ vorzuberei- ten. Im Herbst soll dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft ein Bearbeitungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden. 2. Als erster Schritt zur Vorbereitung der Konzeptfortschreibung wird die Verwaltung beauftragt, im zweiten Quartal 2007 ein Hearing zum Einzelhandel durchzuführen, in dem grundsätzliche Positionen und Anforderungen an die Konzeptfortschreibung aus der Sicht der relevanten Ak- teure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Institutionen erörtert werden. 3. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion 90/Die Grünen/GAL zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt- schaft verwiesen. Begründung: Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 21.02.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. Zu 1.: Mit dem Antrag Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wird die Aktualisie- rung des Einzelhandelskonzeptes vorgeschlagen. Daneben gibt es weitere aktuelle Anlässe, die eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes und des Zentrenkonzeptes erfordern: Vorlagen-Nr.: V/0196/2007 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 6117 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 12.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0196/2007 A) Neue rechtliche Anforderungen: • Die Novellierung des Städtebaurechts (Baugesetzbuch 2007) • Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungspro- gramm – LEPro § 24a), zurzeit in Beratung Nach den neuen rechtlichen Vorgaben sind Zentren- und Einzelhandelskonzepte für die Rechtssicherheit von Entscheidungen zur Einzelhandelsentwicklung erforderlich. Daher ist es geboten, die städtischen Konzepte (Zentrenkonzept und Einzelhandelskonzept) als Entwick- lungskonzepte im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB insbesondere hinsichtlich der Auswei- sung und räumlichen Abgrenzung der Zentren bzw. zentralen Versorgungsbereiche zu über- prüfen und ggf. an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Das Gesetz zur Änderung des LEPro ist zwar noch nicht vom Landtag beschlossen, dennoch ist es bereits heute zwingend als ein in Aufstellung befindliches Ziel der Landesplanung bei der Fortschreibung der Konzepte konkret zu berücksichtigen. B) Aktuelle Investitionsabsichten für großflächige Einzelhandelsvorhaben: Seit Beschluss zum Einzelhandelskonzept im Mai 2004 hat sich der Einzelhandel in Münster weiter entwickelt. Neben den bereits realisierten (z. B. Münster-Arkaden) oder in der Umset- zungsphase befindlichen Projekten (z. B. Germania), bestehen zurzeit konkrete Investitionsab- sichten für mehrere Großvorhaben, z. B. die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels- standortes mit Verbrauchermarkt und Fachmärkten an der Steinfurter Str. (Antrag der Fa. Stroetmann), die Planung eines Versorgungszentru ms im Bereich des Stadtbezirkszentrums Wolbecker Str./Hansaring (ehemaliges Postgelände/OSMO), die Verlagerung und Erweiterung des SB-Warenhauses der Fa. Ratio am Albersloher Weg, der Umbau des Hauptbahnhofes etc. Nicht jedes Vorhaben ist hinsichtlich der Art, des Umfangs oder des Standortes der geplanten Einzelhandelsnutzungen mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept kompatibel. Einzelfall bezo- gene Gutachten bieten keine ausreichende Basis, das Zusammenwirken aller avisierten Groß- projekte zu beurteilen. Eine Bewertung der einzelnen Vorhaben ist daher im Rahmen des Ge- samtkonzeptes vorzunehmen. Selbstverständlich können Entscheidungen über neue Vorhaben auch weiterhin zeitnah getroffen werden, wenn vorab ein Abgleich mit den inhaltlichen Zielen der Konzeptfortschreibung erfolgt ist. Insgesamt sind Einzelhandelskonzepte stets auf der Ba- sis aktueller Rahmenbedingungen fortzuschreiben. C) Aktualisierung Datenbasis zum Einzelhandel Für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist eine empirisch abgesicherte, möglichst aktuelle Datengrundlage erforderlich. Diese wird zurzeit (Stichtag 31.12.2006) erarbeitet und liegt in Kürze vor. Diese aktuelle Übersicht über die Einzelhandelsentwicklung und -situation in Münster schafft eine tragfähige Basis für die beabsichtigte Fortschreibung des Einzelhandels- konzeptes. Mit der vorgesehen Konzeptfortschreibung wird eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhan- delsentwicklung unter Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, aktueller Einzelhandelsentwicklungen und bekannter Investitionsinteressen, unter besonderer Beachtung der oberzentralen Funktion der Stadt Münster (Einzugsbereich), angestrebt. Der Antrag Nr. A- R/0005/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Aktualisierung des Einzelhandelskon- zeptes fügt sich in diesen Kontext ein. Bei der Fortschreibung des Konzeptes sollen die Akteure des Einzelhandels einbezogen werden. Es ist zu prüfen, ob und wie externe Unterstützungsleistungen (z. B. Moderation, fachlichen Exper- tisen) erforderlich werden bzw. Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen. - 3 - V/0196/2007 Zu 2.: In einem öffentlichen Hearing zum Einzelhandel, das zugleich den Auftakt für die Konzeptfort- schreibung darstellt, sollen die Anforderungen an die Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzep- tes beleuchtet werden. Dabei sollen Akteure aus Wirtschaft (Einzelhandel), Politik und Fachpla- nung mit ihren zum Teil unterschiedlichen Positionen zu Wort kommen. Das Hearing soll vor der Sommerpause stattfinden. Zu 3.: Die inhaltliche Begleitung der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes obliegt dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Der Ausschuss erhält diese Vorlage daher nachrichtlich zur Kenntnis. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL - Aktualisierung des Einzelhandels- konzeptes -
Anlage zur Vorlage
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0005/2007 im Rat der Stadt Münster 1 Antrag „Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes“ Der Rat möge beschließen: 1. Das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2004 wird aktualisiert, um städtisches Handeln im Sinne einer stadtverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung abzusichern. 2. Zu diesem Zweck wird der Einzelhandelsbesatz zwi schenzeitlich realisierter bzw. in Realisierung befindlicher Projekte wie das Hanseviertel und die Münster- Arkaden in das Konzept aufgenommen. Hinsichtlich noch nicht realisierter Vorhaben mit Einzelhandelsbesatz im Innenstadtbereich (Stubengasse) wird erneut deren Notwendigkeit überprüft. 3. Hinsichtlich weiterer geplanter und teilweise be reits im Einzelhandelskonzept beschriebener Bauvorhaben trifft die Verwaltung Einschätzung hinsichtlich Umfang und möglicher struktureller Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelsstrukturen. Hierzu zählen u.a.: - Erweiterung Zentrum Kinderhaus - Einzelhandelsbesatz Germania- Therme/Ex-Jovel - Multifunktionales Zentrum T-Park II an der Steinfu rter Straße - Wolbecker Str./Hansaring - Hiltrup-West/ Meesenstiege - Hauptbahnhof/Bahnhofsumfeld 4. Hinsichtlich bestehender Unterversorgung (z.B. A melsbüren, Sentruper Höhe) berichtet die Verwaltung dem Rat über die aktuelle Versorgungssituation und bemüht sich um eine Verbesserung derselben. 5. Die Stadt Münster wirkt in Zusammenarbeit mit de n anderen Kommunen des Münsterlandes auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes hin. 6. Die beteiligten Akteure Unternehmensverbände und Gewerkschaften sind mit einzubeziehen. Begründung: Das Einzelhandelskonzept und die dort dargelegten Leitlinien zur räumlichen Entwicklung ist/sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Dieses Instrument ist für eine stadtverträgliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung unverzichtbar. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de 13.02.2007 2 Nach Erstellung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2004 sind Bauvorhaben wie die Münster- Arkaden realisiert worden. Weitere Projekte wie das Hanseviertel mit Einzelhandelsbesatz befinden sich in der Realisierungsphase. Die Erneuerung des Hauptbahnhofes sieht ebenfalls einen nicht unerheblichen Einzelhandelsanteil vor. Ob andere Projekte wie die Bebauung der Stubengasse realisiert werden, ist zumindest unklar. Die Bebauung der Stubengasse mit weiterer Einzelhandelsnutzung erscheint hinsichtlich des Umfeldes nicht sinnvoll, wenn der oft benannte „Kannibalisierungseffekt“ hinsichtlich der Standortkonkurrenz vermieden werden soll. Darüber hinaus sind weitere Einzelhandelsnutzungen im Konzept vorgesehen, die teilweise seit längerem vorgesehen sind und geplant werden. Hier wird die Fachverwaltung um aktuelle Einschätzungen im Rahmen des Gesamtkontextes der räumlichen Entwicklung angefordert wie auch um Hinweise gebeten, wie bestehende Unterversorgungen in einzelnen Stadtteilen behoben werden können. Die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist zur Verbesserung der interkommunalen Abstimmung notwendiger denn je. Auf eine zügige Umsetzung ist daher von Seiten der Stadt Münster zu insistieren. gez. Carsten Peters gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Christof Hoffmann gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Steinfurter Straße
- Wolbecker Straße
- Stubengasse
- Bremer Straße 54
- Albersloher Weg
- Sentruper Höhe
- Meesenstiege
- Hansaring
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0196/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37