0425/2025
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0425/2025 Freigabedatum 16.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel- lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln, zu beauftragen. Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Mit einer energetischen Sanierung werden bedingt durch den erzielten, reduzierten Heizener- giebedarf die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) deutlich gesenkt. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge- sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt sind. Die Gemeinschaftsgrundschule und die Katholische Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln stehen im Fokus notwendiger baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen. Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden. Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: In dieser Schule wird eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt. Das Dach und die Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Mit laufenden, punktuellen Instandhal- tungsmaßnahmen können dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden. Aufgrund der oben genannten Gebäudeschäden ist eine umfangreiche energetische Sanie- rung erforderlich. Altersbedingte Schäden an Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), wer- den damit ausgeglichen. Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan- lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. Kostenschätzung und Finanzierung Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau- gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla- genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt. 3 Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla- gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be- treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell- schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlage: Luftbild
Anlage 1 - Luftbild
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An den Kaulen 62-64, 50769 Köln
Anlage 2, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax : (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-Session@stadt - koeln.de Datum: 03.07.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025 öffentlich 4.1 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln 0425/2025 Ergänzungsantrag Zu Top 4.1 „Beauftragung der Kölner Schulbauge- sellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den Kau- len 62-64, 50769 Köln“ AN/1051/2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion SPD: Beschluss: Die SPD-Fraktion bittet um folgende Ergänzung zu TOP 4.1: Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbarkeitsstudie soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zustand der sanitären Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sanierung oder ggf. zum Er- satz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan aufzunehmen. Dabei sind auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauberkeit, Nutzungsfreundlichkeit sowie die Einbindung der Schulgemeinschaft zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: Einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Er- stellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leis- tungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln, zu beauftragen. Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbar- keitsstudie soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zu- stand der sanitären Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sa- nierung oder ggf. zum Ersatz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan aufzunehmen. Dabei sind auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauber- keit, Nutzungsfreundlichkeit sowie die Einbindung der Schulgemeinschaft zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: Einstimmig zugestimmt Ausschuss Schule und Weiterbildung I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion SPD: Beschluss: Die SPD-Fraktion bittet um folgende Ergänzung zu TOP 4.1: Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbarkeitsstudie soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zustand der sanitären Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sanierung oder ggf. zum Er- satz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan aufzunehmen. Dabei sind auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauberkeit, Nutzungsfreundlichkeit sowie die Einbindung der Schulgemeinschaft zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: Einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Er- stellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leis- tungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln, zu beauftragen. Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbar- keitsstudie soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zu- stand der sanitären Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sa- nierung oder ggf. zum Ersatz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan aufzunehmen. Dabei sind auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauber- keit, Nutzungsfreundlichkeit sowie die Einbindung der Schulgemeinschaft zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: Einstimmig zugestimmt
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die vorbereitenden Untersuchungen sind schnellstmöglich zu beginnen, da nicht prognostiziert werden kann, wann ggf. Undichtigkeiten auftreten, die die Nutzung des Gebäudes einschränken können. Dies ist vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Raumsituation unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus ist es Ziel, die Ferienzeiten 2025 für erste Untersuchungen und die Ferienzeiten 2026 für lärmintensive Sanierungsarbeiten zu nutzen. Dazu sind die vorbereitenden Maßnahmen unverzüglich zu starten.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0425/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 06.02.2025 12:59