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0425/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Luftbild

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Anlage 2, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

5078 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0425/2025 
Freigabedatum 
 16.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen 
Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den 
Kaulen 62-64, 50769 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 
und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes 
am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule An den Kaulen 
62-64, 50769 Köln, zu beauftragen. 
 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung 
eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft 
und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Mit einer energetischen Sanierung werden bedingt durch den erzielten, reduzierten Heizener-
giebedarf die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) deutlich gesenkt. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
Die Gemeinschaftsgrundschule und die Katholische Grundschule An den Kaulen 62-64, 
50769 Köln stehen im Fokus notwendiger baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden 
müssen.  
 
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht 
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss 
genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden. 
 
Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
In dieser Schule wird eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt. Das Dach und die 
Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Mit laufenden, punktuellen Instandhal-
tungsmaßnahmen können dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden.  
Aufgrund der oben genannten Gebäudeschäden ist eine umfangreiche energetische Sanie-
rung erforderlich. Altersbedingte Schäden an Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ 
auf den Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), wer-
den damit ausgeglichen. 
 
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend 
beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. 
 
Kostenschätzung und Finanzierung 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla-
genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt.

3 
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.  
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits 
vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be-
treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist.  
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.  
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlage: Luftbild

Anlage 1 - Luftbild

31 Zeichen

An den Kaulen 62-64, 50769 Köln

Anlage 2, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025

5115 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443  
Fax       :  (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-Session@stadt -
koeln.de 
Datum: 03.07.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Gemeinsame Sondersitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung und des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 02.07.2025  
öffentlich 
4.1 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen 
zur energetischen Sanierung am der Gemeinschaftsgrundschule und 
Katholischen Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln 
0425/2025 
Ergänzungsantrag Zu Top 4.1 „Beauftragung der Kölner Schulbauge-
sellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am der 
Gemeinschaftsgrundschule und Katholischen Grundschule An den Kau-
len 62-64, 50769 Köln“ 
AN/1051/2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion SPD: 
 
Beschluss: 
Die SPD-Fraktion bittet um folgende Ergänzung zu TOP 4.1: 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbarkeitsstudie 
soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zustand der sanitären 
Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sanierung oder ggf. zum Er-
satz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan aufzunehmen. Dabei sind 
auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauberkeit, Nutzungsfreundlichkeit sowie 
die Einbindung der Schulgemeinschaft zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: 
Einstimmig zugestimmt 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:  
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Er-
stellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leis-
tungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung 
des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholische 
Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln, zu beauftragen. 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und 
Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der 
Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbar-
keitsstudie soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zu-
stand der sanitären Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sa-
nierung oder ggf. zum Ersatz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan 
aufzunehmen. Dabei sind auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauber-
keit, Nutzungsfreundlichkeit sowie die Einbindung der Schulgemeinschaft zu 
berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: 
Einstimmig zugestimmt 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion SPD: 
 
Beschluss: 
Die SPD-Fraktion bittet um folgende Ergänzung zu TOP 4.1: 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbarkeitsstudie 
soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zustand der sanitären 
Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sanierung oder ggf. zum Er-
satz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan aufzunehmen. Dabei sind 
auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauberkeit, Nutzungsfreundlichkeit sowie 
die Einbindung der Schulgemeinschaft zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: 
Einstimmig zugestimmt 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Er-
stellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leis-
tungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur energetischen Sanierung 
des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholische 
Grundschule An den Kaulen 62-64, 50769 Köln, zu beauftragen. 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und 
Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der 
Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Machbar-
keitsstudie soll die Schulbaugesellschaft explizit beauftragt werden, den Zu-

stand der sanitären Anlagen zu erfassen und Maßnahmen zur umfassenden Sa-
nierung oder ggf. zum Ersatz der Schultoiletten zu prüfen und in den Stufenplan 
aufzunehmen. Dabei sind auch pädagogische Aspekte wie Sicherheit, Sauber-
keit, Nutzungsfreundlichkeit sowie die Einbindung der Schulgemeinschaft zu 
berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

547 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die vorbereitenden Untersuchungen sind schnellstmöglich zu beginnen, da nicht 
prognostiziert werden kann, wann ggf. Undichtigkeiten auftreten, die die Nutzung des 
Gebäudes einschränken können. Dies ist vor dem Hintergrund der insgesamt 
angespannten Raumsituation unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus ist es Ziel, die 
Ferienzeiten 2025 für erste Untersuchungen und die Ferienzeiten 2026 für 
lärmintensive Sanierungsarbeiten zu nutzen. Dazu sind die vorbereitenden 
Maßnahmen unverzüglich zu starten.

Beratungsverlauf (5)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0425/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
06.02.2025 12:59