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2010/0422

Personalbedarfskonzept bei der Stadtverwaltung Darmstadt

Magistratsvorlage 22.09.2010

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2010/0422

2733 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat II 
Personal- und 
Strukturentwicklung 
Personalamt 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 101 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0422  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Personalbedarfskonzept bei der Stadtverwaltung Darmstadt 
 
Vorlage vom: 22.09.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem beigefügten „Personalbedarfskonzept für die Stadtverwaltung Darmstadt“  
    wird zugestimmt.  
 
2. Der Bericht ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. 
 
3. Rechte des Personalrates, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung  
    sind zu wahren. 
 
Anlagen:  Personalbedarfskonzept für die Stadtverwaltung Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.09.2010   
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2010 „den Magistrat beauftragt, 
das Personalentwicklungskonzept mit einem Personalbedarfskonzept zu verbinden, insbesondere 
auch bezogen auf den Bereich der überplanmäßigen Stellen, dies im übernächsten Haupt- und 
Finanzausschuss vorzustellen und hierzu halbjährlich zu berichten.“ 
 
Für die Erarbeitung eines städtischen Personalbedarfskonzeptes sind insbesondere folgende 
Rahmenvorgaben von Bedeutung: 
■  Die aktuelle Festlegung im § 8 der Haushaltssatzung für 2010, wonach lediglich 25 vom 
Hundert der freiwerdenden Stellen wiederbesetzt werden dürfen 
■  Vorgaben im Haushaltssicherungskonzept 2010 ff., wie z. B. 
- Personalreduzierung in 2010 und 2011 
- weiterer mittelfristiger Personalabbau 
- Reduzierung von Leistungen 
- Auslagerung von Aufgabenbereichen 
- Strukturveränderungen in der Kernverwaltung. 
 
Die vorgegebene Terminierung zur Berichterstattung an den Haupt- und Finanzausschuss führt zu 
einem Konzept, welches die aktuellen Grundstrukturen einer Personalbedarfs-planung aufweist und 
nachfolgend zwischen den Querschnittsfunktionen Personal, Organisation sowie Personal- und 
Strukturentwicklung weiter zu präzisieren und fortzuschreiben ist. 
 
Beteiligungsrechte des Personalrates, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehinderten-
vertretung sind zu wahren. 
 
 
Darmstadt, 22.09.2010  
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann       Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister       Bürgermeister

anlage 1

18059 Zeichen

Personalbedarfskonzept Wissenschaftsstadt

für die Stadtverwaltung Darmstadt Darmstadt
Hauptamt Postfach 11 1061 Der Magistrat
Organisationsabteilung 64225 Darmstadt

Inhaltsverzeichnis

1; Vorbemerkünß:....sesenieensenenser unse enneRDesnGennesweer Erna TEERET een EEE 2

2. Ausgangslage

3. Personälbedarfsplanung......uesenneennnennnneenennennnnnnnnennennennannennennannanennnnnannannannennensnnnnnnnnnnnnnennensennannennansantannuntnne 2

3.1 Begriffsbestimmungen

3.1.1 Persönalbedärf....u.ü.sseneneennenn nern ECT LEEwnnEEenE ENDETE TERN ERELE REEL 2
3:1;2 Quantitativs Persönälbedärfsplänuns.:.u...:. Run 3
4. Quantitative Personalbedarfsplanung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt... 4
4.1 Allgemeine’Rahmenbedingungenisssrsssnasnennusessssensaneensnsasinseehsemeensseenereiseen 4
4.2 Faktoren für die Umsetzung eines oantitstiven Personalbedarfskonzeptes.....cncussee 5
4.3:MaßnahmIENBIENUNR. nennen TTS 6
5. Entwicklung im Bereich der überplanmäßigen Stellen in der Kernverwaltung.....unsssssneneeneen 7
6. ZUSEAHMEHTASTUNg une en EnnanE nun aan nun Dan nenn anne RER End h Han aEnas TREND BEER 7

Seite 1 von 7

1. Vorbemerkung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2010 „den Magistrat beauftragt,
das Personalentwicklungskonzept mit einem Personalbedarfskonzept zu verbinden, insbesondere
auch bezogen auf den Bereich der überplanmäßigen Stellen, dies im übernächsten Haupt- und Fi-
nanzausschuss vorzustellen und hierzu halbjährlich zu berichten.“

Die vorgegebene Terminierung zur Berichterstattung an den Haupt- und Finanzausschuss führt zu
einem Konzept, welches Strukturen für unterschiedliche Zeiträume darstellt und in seinen jeweili-
gen Teilsegmenten zukünftig weiter zu detaillieren ist. Die Abstimmung mit der Personal- und
Strukturentwicklung und dem Personalamt erfolgte im Hinblick auf die grundsätzlichen Struktur-
überlegungen und bedarf weiterer Feinabstimmungen.

Nach der Vorgabe des Haupt- und Finanzausschusses ist der Bereich der überplanmäßigen Stellen
intensiver zu betrachten. Eine effiziente langfristige Personalbedarfsplanung erfordert einen Ein-
klang zwischen Stellenplan, zugeordneten Aufgaben und vorhandenem Personal. Der Abbau von
überplanmäßigen Stellen auf ein vertretbares Maß muss daher als ein wesentliches Ziel angesehen
werden.

2. Ausgangslage

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind die wichtigste Res-
source, um das vielfältige Leistungsangebot der Verwaltung gegenüber den Bürgern und Bürgerin-
nen zu erbringen. Gleichwohl befindet sich die Stadt Darmstadt in einer schwierigen wirtschaftli-
chen Lage. Dies erfordert eine Reihe von Maßnahmen, die in erheblichem Maße Auswirkungen auf
das Leistungsangebot haben werden. Insbesondere mit der Haushaltssatzung 2010 und dem
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. wurden Vorgaben gesetzt, die zwangsläufig Auswirkungen auf
die Personalressourcen der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. Ein Personalbedarfskonzept
muss sich daran orientieren.

3. Personalbedarfsplanung
3.1 Begriffsbestimmungen

3.1.1 Personalbedarf

Für die Aufstellung eines Personalbedarfskonzeptes für die Stadt Darmstadt ist es notwendig, den
Begriff Personalbedarf zu definieren und dies in Bezug zu den städtischen Gegebenheiten zu set-
zen.

Allgemein ist Personalbedarf wie folgt definiert:
„Die Festlegung des Arbeitskräftepotenzials, das.ein Unternehmen momentan bzw. zu einem zu-

künftigen Zeitpunkt in quantitativer und qualitativer Hinsicht benötigt, um die geplanten Aktivitäten
durchführen zu können.“!

! http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54931/personalbedarf-v7.html
Seite 2 von 7

Aus der Begriffsbestimmung wird deutlich, dass ein Personalbedarfskonzept neben der Bestim-
mung des quantitativen Personalbedarfs auch die Bestimmung des qualitativen Personalbedarfs
beinhaltet. Aspekte zum qualitativen Personalbedarf sind bereits in dem vorliegenden Personalent-
wicklungskonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt? enthalten.

Die Erarbeitung eines Personalbedarfskonzeptes, das alle dargestellten Aspekte im Sinne des Auf-
trags des Haupt- und Finanzausschusses beinhaltet, muss im Zusammenwirken der in der Stadt
Darmstadt hierfür zuständigen Querschnittsfunktionen für Personal, Organisation sowie Personal-
und Strukturentwicklung erfolgen. Ausgehend von dem Zeitraum, den die Entwicklung eines abge-
stimmten Personalentwicklungskonzeptes beanspruchte, kann die kurzfristige Vorlage eines Perso-
nalbedarfskonzeptes nur ein Grundkonzept sein, welches nachfolgend weiter abgestimmt und
konkretisiert werden muss.

Wesentliche Grundlage für diesen Abstimmungsprozess ist ein Grundkonsens hinsichtlich einer
aktuellen und zukünftigen quantitativen Personalbedarfsplanung. Die nachfolgenden Ausführungen
befassen sich daher im Wesentlichen mit der quantitativen Personalbedarfsplanung.

3.1.2 Quantitative Personalbedarfsplanung

Die Ermittlung des (quantitativen) Personalbedarfs hat eine strategische und eine operative Kom-
ponente.

m Bei der strategischen Personalbedarfsplanung stehen die strategische Ausrichtung der Kom-
mune und die hieraus abgeleitete Aufgabenplanung im Vordergrund. Um den Personalbedarf
auf der operativen Ebene effizient zu gestalten, sind die strategischen Vorgaben der Verwal-
tungsführung, die Auswirkungen auf den Personalbedarf haben, Voraussetzung.

m Operative Personalbedarfsplanung hat im Wesentlichen die Verfahren zur Ermittlung des Per-
sonalbedarfs zum Inhalt. Für die operative Personalbedarfsplanung in quantitativer Hinsicht ist
die Stellenbemessung, die ihren Niederschlag im Stellenplan findet, ein zentrales Element.? Die
Stellenbemessung lässt sich unterteilen in die analytische und die empirische Stellenbemes-
sung.

«e Die analytische Stellenbemessung ist ein systematisches Verfahren, bei dem Faktoren, die
sich auf den Personalbedarf auswirken, betrachtet und in ein Berechnungsverfahren über-
führt werden.

Einer analytischen Personalbedarfsermittlung sollen eine Aufgabenkritik sowie eine Ge-
schäftsprozessoptimierung vorausgehen.* Denn nur so kann der tatsächliche Bedarf fest-
gestellt werden.

Die analytische Stellenbemessung hat dort ihre Grenzen, wo Fallzahlen und Fallzeiten nur
unzureichend bestimmbar sind (z. B. bei Stadtentwicklungs- oder Bauleitplanung) oder
über eine fallbezogene Stellenbemessung keine direkte Beziehung zum Personal- und Sach-
aufwand herstellbar ist (z. B. Arbeitsfelder im sozialpädagogischen bzw. im sozialarbeiter-
ischen Bereich).

? Beschluss des Magistrats vom 18.11.2009 zur Magistratsvorlage 2009/0395 „Personalentwicklung bei der
Stadtverwaltung Darmstadt - Gesamtstädtisches Konzept“
3 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Stellenbemessung neben der Festlegung des notwendigen
Stellenbedarfs auch die Feststellung der Stellenbewertung umfasst.
* Organisationshandbuch des Bundesministeriums des Innern, 5. Personalbedarfsermittlung
Seite 3 von 7

Die empirische Stellenbemessung hat eigene sowie Erfahrungen anderer zum Inhalt. Es
sollen Aussagen und Informationen gewonnen werden, welche Stellenausstattung für eine
bestimmte Aufgabe angemessen ist, ohne auf ein formales Verfahren zurückzugreifen.?

Als Elemente sind zu nennen:

®» Benchmarking

» Städteumfragen

» Vergleichende Prüfungen (z. B. 91. Vergleichende Prüfung des Hessischen Rechnungs-
hofes)

® Eigene Erhebungen - Zahlenreihen/Schätzungen

» Politische Vorgaben.

Dort, wo Vergleiche mit anderen stattfinden, ergeben sich Anhaltspunkte für eigene Ent-
scheidungen. Bei politischen Vorgaben wird gewollt oder ungewollt auch eine Festlegung
der Qualität der Aufgabenwahrnehmung vorgenommen. Beispielhaft sei hier auf die Min-
destverordnung für Kindertageseinrichtungen oder die Einsparvorgabe im Haushaltsplan
2010 der Wissenschaftsstadt Darmstadt verwiesen. Auch die Entscheidungen des
Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, Stellen für bestimmte Bereiche zu strei-
chen oder zur Verfügung zu stellen, sind Teil dieser empirischen Stellenbemessung.

4. Quantitative Personalbedarfsplanung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

4.1 Allgemeine Rahmenbedingungen

Der Gestaltungsspielraum der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist durch die wirtschaftliche Lage
stark eingeschränkt. Im Verbund mit den Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ergeben sich auch im Personalhaushalt erhebliche Einsparvorgaben, die
erschwerend kurzfristig zu realisieren sind. Notwendige (und schmerzliche) kurzfristige Maßnah-
men wurden bereits mit dem Haushalts- und Stellenplan 2010 eingeleitet. Weitere strukturelle
Maßnahmen, die dauerhaft auch zu einer Reduzierung des Personalhaushalts führen sollen, sind
im Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. enthalten.

Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind hier als wesentliche Vorgaben zu benennen:

m Die im Haushaltsplan 2010 der Stadt Darmstadt vorgegebene Einsparvorgabe im Personalsek-
tor, nach der 3 von 4 frei werdenden Stellen nicht mehr zu besetzen sind

sw Die im Stellenplan 2010 der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgegebene Wiederbesetzungs-
sperre, nach der ein Großteil der freiwerdenden Stellen 15 Monate frei zu halten ist

m Im Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthaltene Vorga-
ben, wie z.B.

eine flächendeckende Überprüfung aller Dienstleistungsbereiche der Stadt,

eine Personalreduzierung in 2010 und 2011,

grundlegende Überprüfung der Standards bei den sogenannten „Pflichtleistungen“ und Re-
duzierung der Leistungen auf den tatsächlich gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard,
Reduzierung der freiwilligen Leistungen in allen Dezernaten,

Auslagerung von Aufgabenbereichen,

Strukturveränderungen in der Kernverwaltung.

5 Siehe auch KGSt-Handbuch Organisationsmanagement, Kapitel 17 (Stellenbemessung), Seite 4

Seite 4 von 7

4.2 Faktoren für die Umsetzung eines quantitativen Personalbedarfskonzeptes

Voraussetzung für eine effiziente operative Personalbedarfsplanung (Stellenbemessung) ist eine für
den jeweiligen Bereich vorgenommene Aufgabenkritik. Die Aufträge hierzu sind im Haushaltssiche-
rungskonzept 2010 ff. festgeschrieben, erfordern aber einen entsprechenden zeitlichen Umfang in
der Umsetzung. Erste konkrete Ansätze sind im Rahmen des Projektes zum Aufbau einer qualifi-
zierten Produktsteuerung zu erwarten.®

Analytische Personalbemessungen, die zudem sehr zeit- und ressourcenaufwändig sind, führen in
diesem Stadium nur in Einzelfällen zu effizienten und dauerhaft verwendbaren Ergebnissen.

Die Notwendigkeit einer umgehenden Konsolidierung im Personalhaushalt, die ihren Niederschlag
darin gefunden hat, dass zumindest in den Jahren 2010 und 2011 die überwiegende Anzahl der
freiwerdenden Stellen gestrichen werden soll, ist nicht kompatibel mit einer analytischen Personal-
bemessung. Die Personalbemessung und soweit möglich eine damit verbundene Aufgabenreduzie-
rung, unterliegt in diesen Fällen eher einer zufälligen Auswahl und nicht einer vorgelagerten Aufga-
benkritik und Geschäftsprozessoptimierung.

Ausgehend davon, dass analytische Personalbemessungen zeit- und ressourcenaufwändig sind, in
bestimmten Aufgabenfeldern zudem Grenzen unterliegen, werden weiterhin Benchmarking sowie
Städtevergleiche und zunehmend kennzahlen- und produktorientierte Betrachtungsweisen von Be-
deutung sein.

Der vorgesehene umfangreiche Abbau von Planstellen hat zwangsläufig Auswirkungen auf die
planmäßige Eingliederung von Personal. Der Steuerung in den Bereichen

m Einstellung und Übernahme von Nachwuchskräften (Auszubildende, Beamtenanwärterinnen und
-anwärter),

m Eingliederung von überplanmäßig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ?
Eingliederung von aus Beurlaubung zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Eingliederung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die keine (adäquate) Einsatzmöglichkeit
vor Ort (mehr) haben, j

kommt daher zukünftig besondere Bedeutung zu. Ein Steuerungsinstrumentarium, welches die
Vermittlung dieser Beschäftigten auf zur (Wieder-JBesetzung freigegebene Stellen optimieren soll,
steht mittlerweile mit der Stellen- und Personalbörse zur Verfügung.®

Mitentscheidend für den Erfolg der Stellen- und Personalbörse wird daher auch sein, inwieweit
überplanmäßige Stellen durch planmäßige Eingliederung von Beschäftigten sukzessive abgebaut
werden können (siehe hierzu auch Ziffer 5.).

6 Beschluss des Magistrats vom 07.07.2010 zur Magistratsvorlage 2010/0284 „Qualifizierte Produktsteuerung
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“
7 Hierunter sind Beschäftigte mit kwü-Stellen sowie Nachwuchskräfte nach dem Abschluss ihrer Ausbildungs-
bzw. Vorbereitungszeit zu verstehen
8 Beschluss des Magistrats vom 10.06.2009 zur Magistratsvorlage 2009/0070 „Personalentwicklungskonzept -
Implementierung einer Stellen- und Personalbörse“
Seite 5 von 7

4.3 Maßnahmenplanung

Ausgehend von der aktuellen Haushaltssituation und den bestehenden stringenten Regelungen
hierzu, sind für eine zukunftsorientierte quantitative Personalbedarfsplanung folgende wesentliche
Schritte handlungsleitend:

> Umsetzung der aktuellen Einsparvorgaben im Personalsektor bei freien bzw. freiwerdenden
Stellen.

> Durchführung der im Haushaltskonsolidierungskonzept 2010 ff. festgeschriebenen Aufgabenkri-
tik bei Pflicht- und freiwilligen Leistungen.

> Strikte Umsetzung von Konsolidierungspotenzialen im Personalbereich, die sich aus der Aufga-
benkritik ergeben, um weiteren Handlungsspielraum gegenüber den aktuellen Vorgaben zur
Stellenreduzierung zurück zu gewinnen.

> Ausgehend von dem Projekt „Qualifizierte Produktsteuerung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ Aufbau von empirischen Personalkennzahlen für personalintensive Bereiche.

> Durchführung von analytischer Stellenbemessung in Bereichen, die über die Relation Fallzahl
und Fallzeit sinnvoll abgebildet werden können, sofern eine Aufgabenkritik und Geschäftspro-
zessoptimierung durchgeführt wurde.

> Ausbau des Berichtswesens (Personalcontrolling) zum Personalbedarf (quantitativ und qualita-
tiv), insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der überplanmäßigen Stellen.

Die o.a. aktuelle Einsparvorgabe zum Personalhaushalt sowie die Aufgabenkritik bei Pflicht- und
freiwilligen Leistungen stellen wesentliche Größen einer strategischen quantitativen Personalbe-
darfsplanung dar. Hieraus ergeben sich in zeitlicher Hinsicht auf der operativen Ebene die nachste-
henden Haupthandlungsfelder.

kurzfristig mittelfristig langfristig

Umsetzung der aktuellen - Personal-
Einsparvorgaben zu frei- controlling
en/freiwerdenden Stellen.

- Empirische - Empirische
Stellen- Stellen-
bemessung bemessung

- Analytische - Analytische
Stellen- Stellen-
bemessung. bemessung

- Personal- — Personal-
controlling controlling

- Empirische
(Durchgeführte) Aufgabenkritik Stellen-
bei Pflicht- und freiwilligen Leis- bemessung
tungen - Personal-
controlling

Seite 6 von 7

5. Entwicklung im Bereich der überplanmäßigen Stellen in der Kernverwaltung

Im Stellenplan 2009 wurden erstmalig für die seither überplanmäßigen Kräfte einschließlich der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Personenkreis der behinderten Menschen angehören
und zu Lasten der SB-Sondermittel (Beschäftigungsentgelte) verrechnet wurden, Stellen eingerich-
tet. Diese Stellen haben entsprechende Vermerke („kw-ü“ bzw. „kw-ü SB“) erhalten. Diese Vorge-
hensweise war mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Insgesamt handelte es sich um 47 vb Stellen und 67 tb Stellen, deren Einrichtung der Magistrat in
seiner Sitzung am 15. September 2008 beschlossen hatte. Nach einer Personalbedarfsberechnung
für Erzieherinnen und Erzieher im Kindertagesstättenbereich wurden die „kw-ü“-Vermerke an 8 vb
und 30 tb Stellen mit Beschluss des Magistrats vom 22. Oktober 2008 wieder gestrichen, um diese
Stellen dauerhaft als planmäßige Stellen einzurichten. Aufgrund des Beschlusses der Stadtverord-
netenversammlung zum Haushalt 2009 wurden daraufhin 39 vb Stellen und 37 tb Stellen mit ent-
sprechendem „kw-ü“-Vermerk für überplanmäßige Kräfte geschaffen.

Gemäß dem Grundsatzbeschluss zum Steltenplan 2009, die für die seitherigen überplanmäßigen
Beschäftigten eingerichteten kw-ü Stellen durch Umsetzungen der Stelleninhaberinnen und Stellen-
inhaber wieder vorrangig abzubauen, konnten im Stellenplan 2010 bereits Stellen im Umfang von
17,5 vb Stellen wieder gestrichen werden.

Im Stellenplan 2010 sind noch 24 vb Stellen und 32 tb Stellen (mit unterschiedlichstem Stunden-
umfang) ausgewiesen. Nicht erfasst sind hiervon (befristet) übernommene Nachwuchskräfte sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Rückkehr aus Beurlaubung oder aus sonstigen perso-
nalwirtschaftlichen Gründen nicht planmäßig eingegliedert werden konnten. Mit Stand 22.09.2010
sind dies 15 Beamte und Beamtinnen sowie 27 Tarifbeschäftigte.

Bei den vorgenannten Beschäftigten arbeitet die Personalverwaltung daran, diese planmäßig ein-
zugliedern. Die Beschäftigen erhalten Vorstellungsangebote, die sich an Ihrer Qualifikation orientie-
ren. Die Beratungen in der Personalbörse sind ebenfalls angelaufen, sodass es grundsätzlich mög-
lich sein sollte, den überplanmäßigen Personalbestand sukzessive abzubauen.

Allerdings erschweren die Einsparvorgaben, wonach alle freien Stellen einer 15-monatigen Beset-
zungssperre unterliegen und % aller freien Stellen gestrichen werden sollen, sowohl die Planungen
als auch die tatsächlichen Eingliederungen. Bei momentan ca. 60 freien Stellen wären demnach
15 Stellen wieder zu besetzen. Diesen stehen die o. a. überplanmäßigen Beschäftigten gegenüber.

6. Zusammenfassung

Die schwierige Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt legt den Handlungsrahmen für die
Verwaltung fest. Die Personalaufwendungen, und damit insbesondere der Umfang des Personal-
körpers, stellen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Größe dar. Das vorliegende Konzept
einer quantitativen Personalbedarfsplanung trägt diesen Faktoren Rechnung und sichert mittel- bis
langfristig den effizienten Einsatz der Personalressourcen.

Darmstadt, 22. September 2010

Wölfgäng Glenz
ürgermeister

Seite 7 von 7

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0422
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00