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3250/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA REUNDE & GUT aus der Sitzung des Rates vom 14.11.2024 (AN/1391/2024) betreffend Gelände zwischen Ignystraße und A4 "Garten Müller"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 19.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Anlage 1 Beantwortung einer Nachfrage von RM Syndicus

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

1784 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3250/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 14.11.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA REUNDE & GUT aus 
der Sitzung des Rates vom 14.11.2024 (AN/1391/2024) betreffend Gelände zwischen 
Ignystraße und A4 "Garten Müller" 
Der geltende vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59441/02 mit dem Arbeitstitel: 
„Östlich Ignystraße in Köln-Weiden“ setzt den heute ansässigen Gartenbaubetrieb 
(Handelsgärtnerei) sowie eine private Grünfläche fest. Die Flächen innerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich im Privateigentum. Bei einer geän-
derten Nutzung ist ein neues Bebauungsplanverfahren mit entsprechenden politischen 
Beschlüssen erforderlich.  
Der Umgriff der im Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünfläche liegt überdies im 
Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Im Landschaftsplan ist diese 
Fläche als Landschaftsschutzgebiet L17, Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien-
burg und verbindende Grünzüge sowie ein kleinerer Teil als Geschützter Landschafts-
bestandteil LB3.12, Feldgehölze und Böschung nordwestlich der Jungbluth-Brücke in 
Weiden ausgewiesen. 
Das Gelände schließt nördlich der Jungbluthstraße an den heutigen Grünzug West in 
Köln-Weiden an und wird im Zuge der beauftragten Konzeptplanung zum Land-
schaftspark, deren Prüfung bis zum Ende des 1. Halbjahres 2025 abgeschlossen sein 
wird, mit betrachtet (vgl. 3023/2024).  
Die Planungen für die Landschaftsparks befinden sich in einer frühen Planungsphase. 
Die perspektivische Realisierung eines Landschaftsparks steht einer städtebaulichen 
Entwicklung des ehemaligen Gartenbaubetriebes grundsätzlich nicht entgegen.

Anlage 1 Beantwortung einer Nachfrage von RM Syndicus

1873 Zeichen

61 17.03.2025  
Beantwortung der Nachfrage von Frau RM aus der Sitzung des Rates vom 
14.11.2024 (3250/2024) auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 
(AN/1391/2024) betreffend Gelände zwischen Ignystraße und A4 „Garten Mül-
ler“ 
Frau RM Syndicus stellt die folgende Nachfrage: 
Wir haben eine Nachfrage hierzu, und zwar, ob wir es richtig verstehen, dass hier 
Garten Müller eine Grünfläche gekauft hat mit einer Ausnahmegenehmigung, dort 
ganz ausnahmsweise und nur vorübergehend ein Gartencenter hinzubauen, und 
dass jetzt hier tatsächlich eventuell Bauland entsteht und Häuser und Wohnungen 
gebaut werden können. 
Antwort der Verwaltung: 
Das gesamte Grundstück ist heute über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 
59441/02 mit dem Arbeitstitel: „Östlich Ignystraße in Köln-Weiden“ als Gartenbau-
betrieb und private Grünfläche festgesetzt. Hierzu wurde ein reguläres Bebauungs-
planverfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt. Der Einleitungsbeschluss wurde 
am 28.05.2004 bekanntgemacht und die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses im 
Amtsblatt erfolgte am 18.01.2006. Seither besteht das oben genannte Planungs-
recht.  
Bereits im Jahr 2018 wurde das Grundstück verkauft und es bestand seitens des 
neuen Eigentümers die Absicht, hier Wohnungsbau zu entwickeln. Dazu wurde eine 
Beschlussvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in die politische Be-
ratung gegeben. (vgl. Beschlussvorlage 1523/2018 Beschluss über die Einleitung ei-
nes Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: 
Nördlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden). Das Bebauungsplanverfahren wurde 
nicht eingeleitet. 
Bei einer geplanten städtebaulichen Entwicklung mit einer anderen Nutzung als der 
im heute rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten, wäre ein neues Bebauungs-
planverfahren mit entsprechenden politischen Beschlüssen erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ignystraße
  • Jungbluthstraße
  • Kronstädter Straße

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Details

Aktenzeichen
3250/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
19.03.2025
Erstellt
21.10.2024 10:52