mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA REUNDE & GUT aus der Sitzung des Rates vom 14.11.2024 (AN/1391/2024) betreffend Gelände zwischen Ignystraße und A4 "Garten Müller"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3250/2024 vom 19.03.2025

Stand: Am 14.11.2024 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 3250/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA REUNDE & GUT aus der Sitzung des Rates vom 14.11.2024 (AN/1391/2024) betreffend Gelände zwischen Ignystraße und A4 "Garten Müller" Der geltende vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59441/02 mit dem Arbeitstitel: „Östlich Ignystraße in Köln-Weiden“ setzt den heute ansässigen Gartenbaubetrieb (Handelsgärtnerei) sowie eine private Grünfläche fest. Die Flächen innerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich im Privateigentum. Bei einer geän- derten Nutzung ist ein neues Bebauungsplanverfahren mit entsprechenden politischen Beschlüssen erforderlich. Der Umgriff der im Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünfläche liegt überdies im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Im Landschaftsplan ist diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet L17, Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marien- burg und verbindende Grünzüge sowie ein kleinerer Teil als Geschützter Landschafts- bestandteil LB3.12, Feldgehölze und Böschung nordwestlich der Jungbluth-Brücke in Weiden ausgewiesen. Das Gelände schließt nördlich der Jungbluthstraße an den heutigen Grünzug West in Köln-Weiden an und wird im Zuge der beauftragten Konzeptplanung zum Land- schaftspark, deren Prüfung bis zum Ende des 1. Halbjahres 2025 abgeschlossen sein wird, mit betrachtet (vgl. 3023/2024). Die Planungen für die Landschaftsparks befinden sich in einer frühen Planungsphase. Die perspektivische Realisierung eines Landschaftsparks steht einer städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Gartenbaubetriebes grundsätzlich nicht entgegen.
  • Anlage 1 Beantwortung einer Nachfrage von RM Syndicus

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Beantwortung einer Nachfrage von RM Syndicus

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    61 17.03.2025 Beantwortung der Nachfrage von Frau RM aus der Sitzung des Rates vom 14.11.2024 (3250/2024) auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage (AN/1391/2024) betreffend Gelände zwischen Ignystraße und A4 „Garten Mül- ler“ Frau RM Syndicus stellt die folgende Nachfrage: Wir haben eine Nachfrage hierzu, und zwar, ob wir es richtig verstehen, dass hier Garten Müller eine Grünfläche gekauft hat mit einer Ausnahmegenehmigung, dort ganz ausnahmsweise und nur vorübergehend ein Gartencenter hinzubauen, und dass jetzt hier tatsächlich eventuell Bauland entsteht und Häuser und Wohnungen gebaut werden können. Antwort der Verwaltung: Das gesamte Grundstück ist heute über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59441/02 mit dem Arbeitstitel: „Östlich Ignystraße in Köln-Weiden“ als Gartenbau- betrieb und private Grünfläche festgesetzt. Hierzu wurde ein reguläres Bebauungs- planverfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt. Der Einleitungsbeschluss wurde am 28.05.2004 bekanntgemacht und die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt erfolgte am 18.01.2006. Seither besteht das oben genannte Planungs- recht. Bereits im Jahr 2018 wurde das Grundstück verkauft und es bestand seitens des neuen Eigentümers die Absicht, hier Wohnungsbau zu entwickeln. Dazu wurde eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in die politische Be- ratung gegeben. (vgl. Beschlussvorlage 1523/2018 Beschluss über die Einleitung ei- nes Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Nördlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden). Das Bebauungsplanverfahren wurde nicht eingeleitet. Bei einer geplanten städtebaulichen Entwicklung mit einer anderen Nutzung als der im heute rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten, wäre ein neues Bebauungs- planverfahren mit entsprechenden politischen Beschlüssen erforderlich.

Beratungsverlauf

  1. 14.11.2024

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz