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2406/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, Zebrastreifen nördlich des Kreuzungspunktes Sebastianstr.Hillesheimstr. sowie südöstliche und nordöstliche Abpollerung (Az.: 02-1600-114-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.11.2022, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2732 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2406/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, Zebrastreifen nördlich des Kreuzungspunktes 
Sebastianstr.Hillesheimstr. sowie südöstliche und nordöstliche Abpollerung (Az.: 02-1600-114-
22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die gewünschten Ver-
kehrsänderungen ab.  
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Der Petent regt die Einrichtung eines Zebrastreifens nördlich des Kreuzungspunktes an. Flankierend 
sollte man die Bereiche süd-östlich und nord-östlich des Kreuzungspunktes abpollern, sodass ein 
Missbrauch durch Kurzparker verhindert wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind rechtliche Vorgaben zu beachten. So dür-
fen Fußgängerüberwege u. a nicht in  der Nähe von anderen Fußgängerüberwegen liegen. In 80 
m südlicher Entfernung zur Hillesheimstr. befindet sich bereits ein Fußgängerüberüberweg. Dar-
über hinaus ist zu bedenken, dass ein Fußgängerüberweg auf Grund der privaten Zufahrten und 
Stellplätze in dem angesprochenen Bereich nicht zu realisieren ist.  
 
Die Installation von Pollern auf der westlichen Seite im Einmündungsbereich der Hillesheimstr. ist 
auf Grund der ausgewiesenen Feuerwehraufstellfläche und der Zufahrten nicht möglich. Darüber 
hinaus ist das Parken auf Gehwegen nach § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht 
zulässig. Gem.§ 39 Abs.1 i. V. m. § 45 Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische 
Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. Durch die best ehende 
gesetzliche Regelung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung von baulichen 
Elementen in der Form von Pollern auf dem Gehweg im Bereich der Sebastianstraße und der 
Hillesheimstraße. 
Es können nicht überall dort Poller aufgestellt werden , wo falsch geparkt wird. Zum einen wird 
der Gehweg durch die baulichen Elemente dauerhaft eingeengt, zum anderen sind Poller über-
aus wartungsintensiv, da diese oft beschädigt werden.  Die Einrichtung des Haltverbotes ist ge-
nerell erfolgt, um den Bereich üb ersichtlich zu halten; auch kurzes Parken ist hier nicht gestat-
tet. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wurde informiert, um regelmäßige Kontrollen des Be-
reichs durchzuführen. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 2 - Eingabe

984 Zeichen

Anlage 2 
 
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung 5 Nippes, 
 
im Bereich des Kreuzungspunktes Sebastianstr./Hillesheimstr. in Niehl sind 
Halteverbotszonen eingerichtet, um den Kreuzungspunkt für Autofahrer und Fußgänger 
übersichtlich zu halten. 
 
Allerdings werden diese Bereiche von Kurzparkern, die entweder die gegenüberliegende 
Bäckerei besuchen oder den Kiosk, hochfrequent genutzt. Dies führt dazu, dass der 
Kreuzungspunkt insbesondere für kleine Menschen sehr unübersichtlich wird bzw. diese 
zwischen den parkenden Autos erst spät gesehen werden. 
 
Ich würde daher die Einrichtung eines Zebrastreifens nördlich des Kreuzungspunktes 
vorschlagen, um die Situation zu entschärfen. Flankierend sollte man die Bereiche süd-
östlich und nord-östlich des Kreuzungspunktes abpollern, sodass ein Missbrauch durch 
Kurzparker verhindert wird. 
 
Ich freue mich über eine Diskussion oder sogar eine Berücksichtigung dieser Anregung und 
verbleibe mit 
Besten Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1664 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich um ein Geschäft der 
laufenden Verwaltung. Eine Entscheidung 
ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben 
zu treffen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2406/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.08.2022
Erstellt
01.08.2022 17:38