0056/2021
Lehrschwimmbecken der Grundschule Hohe Straße in Köln-Porz/Westhoven - zu einer Anfrage der SPD-Fraktion, AN/0033/2021 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz AN/0543/2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 24.02.2021 0056/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.03.2021 Sportausschuss 11.03.2021 Lehrschwimmbecken der Grundschule Hohe Straße in Köln-Porz/Westhoven - zu einer Anfrage der SPD-Fraktion, AN/0033/2021 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz AN/0543/2020 Text der Anfrage: Zum Sportausschuss im August 2020 hat die Gebäudewirtschaft auf mündliche Anfrage mitgeteilt, dass ein beauftragtes Büro für die 38. KW zugesagt hat, das Gutachten zur Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau des Lehrschwimmbeckens vorzulegen. Weiterhin hat die Gebäudewirtschaft angekündigt, dass es im Herbst 2020 eine Einschätzung über eine eventuelle provisorische Inbe- triebnahme des Beckens geben wird. (2378/2020) Auch wenn der Neubau oder die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der GGS Hohe Straße in Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Bestandsgebäude Bestandteil des 2. GU-/TU- Maßnahmenpaketes ist, hat die Diskussion in den Gremien (sowohl ASW, Bau- und Sportausschuss als auch in der BV 7) immer klar ergeben, dass man die Schließung des Lehrschwimmbeckens nicht bis 2027 hinnehmen kann. Die Schwimmzeiten sämtlicher Schulen im Stadtbezirk Porz und der örtlichen Schwimmvereine, die dort wichtige Gesundheitsangebote für Seniorinnen und Senioren sowie Rehasport anbieten, reichen bei weitem nicht mehr aus und erlauben kein Ausweichen auf andere rechtsrheinische Schwimmbä- der. Die Politik hat sich einstimmig für eine Interimslösung ausgesprochen, um den Schulen und Vereinen eine Perspektive für ihren Schwimmsport zu bieten. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um Informationen zum Sachstand: 1. Wann kann die Verwaltung das Gutachten zur Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau des Lehrschwimmbeckens der Politik vorstellen? 2. Welches der bereits diskutierten Interimslösungen plant die Verwaltung umzusetzen bzw. wann können Schulkinder und Vereine vor Ort mit einem provisorischen Schwimmangebot rechnen? Das Gutachten einschließlich der Einschätzung über mögliche provisorische Maßnahmen zur schnellstmöglichen Sicherstellung des Schulschwimmens im Stadtbezirk Porz soll auch dem Sport- ausschuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksvertretung Porz vorgelegt werden. 2 Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße ist im zweiten Maßnahmenpaket GU/ TU unter der Maßnahmen-Nummer 13 „Grundschule Hohe Straße“ im Stadtbezirk 7 mit erfasst worden. Vorgesehen ist an diesem Standort der Neubau oder die Generalsanierung der Bestandsgebäude (Altbau, Trakte A und B) sowie der Turnhalle und des Lehrschwimmbeckens (jeweils in Trakt C). Ferner ist für die Baumaßnahme ein Interimsstandort zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Schulbetriebes zu finden oder zusätzlich zu errichten. Als erster grober Ziel-Zeitplan kann für die Schulbaumaßnahme Hohe Straße ein Realisierungszeit- raum von 5 bis 7 Jahren angegeben werden. Bei den einzelnen Schulbaustandorten des zweiten Maßnahmenpaketes Schulbau werden gegenwär- tig die Nutzerbedarfe ermittelt und vervollständigt. Ebenso sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen und Standorte für einen Interimsschulbetrieb zu finden. Diese Informationen geben Aufschluss über den konkreten Maßnahmenumfang, Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort. Am Schulstandort Grundschule Hohe Straße wurde ein Gutachten zur Bestandsbewertung des Lehr- schwimmbeckens erarbeitet, das nunmehr mit in die weitere Bewertung einfließt. Im Gutachten sind im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung eine Sanierungsvariante sowie eine Neubauvariante für die kombinierte Sport- und Schwimmhalle gegenübergestellt und bewertet worden. Das Gutachten ist damit eine hilfreiche Grundlage für weitere Entscheidungen, die unter Berücksichtigung aller am Schulstandort erforderlichen Maßnahmen zu treffen sind. Neben der erforderlichen bautechnischen Bewertung des gesamten Gebäudebestandes sind beispielsweise Fragen der Schulentwicklung sowie planungs- und baurechtlichen Aspekte in die Entscheidung mit einzubeziehen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Sanierung oder Neubau unumgänglich ist, da neben den bekannten Problemen mit der Statik und Beton des Beckens die komplette Schwimmbadtechnik als abgängig bewertet wurde. Wie bei allen Maßnahmen sind finale Abstimmungen mit der betroffenen Schule bis zur Fertigstellung der Auslobung des Maßnahmenpaketes abzuschließen. Wie im ersten Maßnahmenpaket werden auch beim zweiten GU/TU Paket regelmäßig politische Kommissionen stattfinden. Geplant ist eine erste Auftaktveranstaltung der Kommission im ersten Halbjahr 2021, in der die Verwaltung über die einzelnen Projektstände berichten wird. Im Rahmen dieser Veranstaltungen soll unter anderem auch das Gutachten zum Lehrschwimmbecken am Stand- ort Hohe Straße vorgestellt werden. Zu 2: Das Schwimmbad ist seit Anfang 2019 außer Betrieb. Nutzungsmöglichkeiten anderer Bäder in der Umgebung wurden bereits geprüft. Hieraus ergaben sich keine weiteren Optionen. Ein mobi- les/temporäres Schwimmbad ist heute am Standort Hohe Straße bau- und betriebstechnisch nicht möglich. Für den Standort Hohe Straße ist ein Interimsstandort im zweiten GU/TU Paket vorgesehen. Es ist auch zu prüfen, in welchem Umfang dieser Interimsstandort entwickelt werden kann, der auch eine Auslagerung des Schwimmbades enthalten soll. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0056/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.02.2021
- Erstellt
- 08.01.2021 10:54