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AN/0017/2018

Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mitgliedern der Bezirksvertretung Rodenkirchen gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung vom 14.12.2017 DS: 3912/2017

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 08.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2018, TOP 8.1.1

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

1172 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0017/2018 
 Stand: 25.06.2022 
Sachstandsbericht  
Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung 
vom 14.12.2017-DS: 3912/2017-. 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018  
8.1.1 Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mit-
gliedern der BV 2 gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung 
vom 14.12.2017-DS: 3912/2017-.  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen mit Beitritt des Herrn Ilg 
AN/0017/2018 
Frau Müller vom Bauverwaltungsamt stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausführlich dar und 
bittet für die als Drohung verstandenen Formulierungen in der Mitteilung zur Sitzung am 04.12.2018 
um Entschuldigung. Ziel der Mitteilung sei die Aufklärung der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertre-
ter gewesen. 
Da die Angelegenheit ausführlich mündlich erläutert wurde, erklären alle Fraktionen einvernehmlich 
den Antrag als erledigt. 
 
Status    erledigt

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

3832 Zeichen

Die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, FDP 
der Bezirksvertretung Köln- Rodenkirchen  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0017/2018 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mitgliedern 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 
der Sitzung vom 14.12.2017-DS: 3912/2017-. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung am 22.01. 2018 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen einer mündlichen Stellungnahme gebeten darzulegen, aus 
welchem Grunde sie in ihrer Mitteilung unter TOP 1.1 der BV-Sitzung vom 14.12.2017, Vor-
lagen-Nummer 3912/2017, gegenüber den Mitgliedern der BV Rodenkirchen darlegt hat, 
dass deren Beschluss des Antrags mit der Antragsnummer AN/1881/2017 die Gefahr berge, 
sich der Untreue schuldig zu machen und schadensersatzpflichtig zu werden.  
 
Begründung: 
 
Unter der Antragsnummer AN/1881/2017 haben die Fraktionen der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates einen gemeinsamen Antrag gestellt. 
Dieser Antrag beinhaltete in Bezug auf die Umklassifizierung der K 28/ K 30 den Umgang mit 
den Rechten der Bezirksvertretung Rodenkirchen durch den Verkehrsausschuss am 
05.12.2017. Hierbei sah ich die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihren Rechten verletzt 
und bat den Hauptausschuss darum, die Entscheidung des Verkehrsausschusses aufzuhe-
ben und die Bezirksvertretung Rodenkirchen als alleiniges Entscheidungsgremium festzule-
gen. Dieser Antrag wurde sodann sowohl im Antragstext selbst, als auch in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.12.2017 substantiiert begründet.  
 
In ihrer Mitteilung mit der Vorlagennummer 3912/2017 legte die Verwaltung ihre hierzu ab-

- 2 - 
 
weichende Ansicht dar. So teilte die Verwaltung mit, dass ein Beschluss, dessen Ziel die 
Verhinderung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sei, als offensichtlich rechtswidrig 
beanstandet werden müsse. In dem Fall, dass Bezirksvertretungsmitglieder dann durch ihr 
Tun verhindern, dass gesetzlich vorgesehene Einnahmen getätigt werden können, würden 
diese Gefahr laufen, sich der Untreue schuldig zu machen und schadensersatzpflichtig zu 
werden.  
 
Diese radikale Aussage der Verwaltung bedarf einer intensiven Klärung durch diese.  
 
Zum einen gilt dies, da die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit ihrem Antrag 
mit der Antragsnummer AN/1881/2017 eine Verletzung des formalen Rechts rügte und die 
Einhaltung der Zuständigkeiten einfordert und überprüft wissen will. Insofern verwundert es, 
dass die Verwaltung offensichtlich rein fiskalische Gründe über die unbedingte Einhaltung 
des formalen Rechts zu stellen gedenkt.  
 
Zum anderen gilt es zu beachten, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung ihre politische 
Arbeit rein ehrenamtlich verrichten. Die Androhung etwaiger strafrechtlicher Schritte und die 
Ankündigung möglicher Schadensersatzforderungen führen bei den Mitgliedern der Bezirks-
vertretung Rodenkirchen zu erheblichen Unsicherheiten. Da der Staat für eine funktionieren-
de kommunalpolitische Politik gehalten ist, Bürger auch künftig für ein politisches Engage-
ment zu gewinnen, ist das vorliegende radikale Vorgehen der Verwaltung als schädlich, zu-
mindest aber als  kontraproduktiv anzusehen.              
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ch.  Schykowski    Dr. Klusemann     M. Giesen     K-H. Daniel

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0017/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
08.01.2018
Erstellt
08.01.2018 11:52