AN/0017/2018
Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mitgliedern der Bezirksvertretung Rodenkirchen gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung vom 14.12.2017 DS: 3912/2017
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0017/2018 Stand: 25.06.2022 Sachstandsbericht Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mitgliedern der Bezirksvertretung Rodenkirchen gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung vom 14.12.2017-DS: 3912/2017-. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.1 Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mit- gliedern der BV 2 gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung vom 14.12.2017-DS: 3912/2017-. Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen mit Beitritt des Herrn Ilg AN/0017/2018 Frau Müller vom Bauverwaltungsamt stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausführlich dar und bittet für die als Drohung verstandenen Formulierungen in der Mitteilung zur Sitzung am 04.12.2018 um Entschuldigung. Ziel der Mitteilung sei die Aufklärung der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertre- ter gewesen. Da die Angelegenheit ausführlich mündlich erläutert wurde, erklären alle Fraktionen einvernehmlich den Antrag als erledigt. Status erledigt
Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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Die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, FDP der Bezirksvertretung Köln- Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0017/2018 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Erklärung der Intention des strafrechtlichen Drohszenarios gegenüber den Mitgliedern der Bezirksvertretung Rodenkirchen gemäß der Mitteilung der Verwaltung in TOP 1.1 der Sitzung vom 14.12.2017-DS: 3912/2017-. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 22.01. 2018 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird im Rahmen einer mündlichen Stellungnahme gebeten darzulegen, aus welchem Grunde sie in ihrer Mitteilung unter TOP 1.1 der BV-Sitzung vom 14.12.2017, Vor- lagen-Nummer 3912/2017, gegenüber den Mitgliedern der BV Rodenkirchen darlegt hat, dass deren Beschluss des Antrags mit der Antragsnummer AN/1881/2017 die Gefahr berge, sich der Untreue schuldig zu machen und schadensersatzpflichtig zu werden. Begründung: Unter der Antragsnummer AN/1881/2017 haben die Fraktionen der Bezirksvertretung Ro- denkirchen gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates einen gemeinsamen Antrag gestellt. Dieser Antrag beinhaltete in Bezug auf die Umklassifizierung der K 28/ K 30 den Umgang mit den Rechten der Bezirksvertretung Rodenkirchen durch den Verkehrsausschuss am 05.12.2017. Hierbei sah ich die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihren Rechten verletzt und bat den Hauptausschuss darum, die Entscheidung des Verkehrsausschusses aufzuhe- ben und die Bezirksvertretung Rodenkirchen als alleiniges Entscheidungsgremium festzule- gen. Dieser Antrag wurde sodann sowohl im Antragstext selbst, als auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.12.2017 substantiiert begründet. In ihrer Mitteilung mit der Vorlagennummer 3912/2017 legte die Verwaltung ihre hierzu ab- - 2 - weichende Ansicht dar. So teilte die Verwaltung mit, dass ein Beschluss, dessen Ziel die Verhinderung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sei, als offensichtlich rechtswidrig beanstandet werden müsse. In dem Fall, dass Bezirksvertretungsmitglieder dann durch ihr Tun verhindern, dass gesetzlich vorgesehene Einnahmen getätigt werden können, würden diese Gefahr laufen, sich der Untreue schuldig zu machen und schadensersatzpflichtig zu werden. Diese radikale Aussage der Verwaltung bedarf einer intensiven Klärung durch diese. Zum einen gilt dies, da die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit ihrem Antrag mit der Antragsnummer AN/1881/2017 eine Verletzung des formalen Rechts rügte und die Einhaltung der Zuständigkeiten einfordert und überprüft wissen will. Insofern verwundert es, dass die Verwaltung offensichtlich rein fiskalische Gründe über die unbedingte Einhaltung des formalen Rechts zu stellen gedenkt. Zum anderen gilt es zu beachten, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung ihre politische Arbeit rein ehrenamtlich verrichten. Die Androhung etwaiger strafrechtlicher Schritte und die Ankündigung möglicher Schadensersatzforderungen führen bei den Mitgliedern der Bezirks- vertretung Rodenkirchen zu erheblichen Unsicherheiten. Da der Staat für eine funktionieren- de kommunalpolitische Politik gehalten ist, Bürger auch künftig für ein politisches Engage- ment zu gewinnen, ist das vorliegende radikale Vorgehen der Verwaltung als schädlich, zu- mindest aber als kontraproduktiv anzusehen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Ch. Schykowski Dr. Klusemann M. Giesen K-H. Daniel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0017/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 08.01.2018
- Erstellt
- 08.01.2018 11:52