0257/2020
Förderwettbewerb Modellregion Wasserstoffmobilität
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 0257/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 05.03.2020 Verkehrsausschuss 12.03.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.03.2020 Förderwettbewerb Modellregion Wasserstoffmobilität Mit ihrem Grobkonzept „Wasserstoffregion Rheinland – nachhaltige Mobilitätslösungen für die Regi- on“ haben die Städte Brühl, Hürth, Köln, Wesseling sowie der Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis erfolgreich die erste Etappe im Landeswettbewerb zum Aufbau einer Modellregion Wasserstoffmobilität absolviert. Neben dem Verbundantrag der Wasserstoffregion Rheinland hat das Land Nordrhein-Westfalen als weitere Kandidaten für die nächste Wettbewerbsetappe zum einen den Zusammenschluss aus Düsseldorf, Rhein-Kreis Neuss, Wuppertal und Duisburg sowie zum anderen den Kreis Steinfurt ausgewählt. Im Namen der beteiligten Gebietskörperschaften des Wettbewerbsbeitrags „Modellregion Wasser- stoffregion Rheinland“ hat die Stadt Hürth die Beantragung der Fördermittel übernommen. Entspre- chend des Förderbescheids vom 12.06.2019 stehen 349.110 € in der zweite Phase des Wettbewerbs für die Erarbeitung eines Feinkonzepts zur Verfügung. Den zusätzlich zur Fördersumme zu erbrin- genden Eigenanteil der kommunalen Antragssteller (20% der Gesamtsumme von 436.387,50 Euro = 87.277,50 Euro) teilen sich die Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe mit drei Beiträgen à 11.635 Euro (Hürth, Brühl und Wesseling) und drei Anteilen à 17.455 Euro (die Kreise Rhein-Sieg, Rhein-Berg sowie die Stadt Köln). Der Kostenbeitrag seitens der Stadt Köln steht bei der Koordinationsstelle Klimaschutz im Dezernat Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen be- reit. Von Seiten der Stadt Köln wird das Projekt dezernats- und ämterübergreifend betreut (Koordina- tionsstelle Klimaschutz, Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, KölnBusiness Wirtschafts- förderungs-GmbH). Im Weiteren sind mit Blick auf die darstellbaren Projektansätze auch kommunale Beteiligungsgesellschaften und Unternehmen eingebunden. Hinzu kommen zahlreiche Unterstützer aus Wirtschaft und Wissenschaft. So zum Beispiel Shell, Toyota, Deutz, die Hochschulen TH Köln und Bonn-Rhein-Sieg. Alle drei Bewerber um die Modellregion bereiten aktuell die Ausarbeitung eines detaillierten Feinkon- zepts vor und haben sich für die Erstellung des Gesamtkonzepts zusätzliche H2-Expertise gesichert. Im Fokus stehen hierbei die Nutzungspotenziale der Wasserstofftechnologien in der Region sowie die erforderlichen Realisierungsvoraussetzungen. So haben die im Verbundantrag zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften der Wasserstoffre- gion Rheinland ein Expertenkonsortium unter der Führung des in Köln ansässigen Ingenieurbüros Emcel mit der Erstellung des Feinkonzepts im Rahmen eines Ausschreibungsprozesse beauftragt. Weitere Konsortialpartner sind u. a. HyCologne, Forschungszentrum Jülich, Prof. Stolten und Dr. Ro- binius, das Center of Automotive Management sowie die Rechtsanwaltkanzlei Longo und Partner. 2 Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zu deren Anteilseigner alle Gebietskörperschaften des Ver- bundantrags zählen, hat die zentrale Koordination dieses kommunalen Kooperationsprojekts über- nommen. Mit der Erarbeitung eines Feinkonzepts für die nächste Phase des Förderaufrufs hat die Region gute Aussichten, zum Vorreiter für die Nutzung von Wasserstoff zu werden. Dabei stehen insbesondere der Einsatz neuer Antriebstechnologien zur Stärkung klimaschonender Mobilität, aber auch H2- Technologien im Rahmen der Sektorenkopplung im Fokus. Über den Ausbau der Infrastruktur in Her- stellung, Verteilung und einer Vielzahl möglicher Anwendungen gilt es, die Sektoren Elektrizität, Wärmeversorgung und Mobilität mit dem Ziel einer nachhaltigen Energiewirtschaft zu verknüpfen. Neben der Bedeutung von Wasserstoffnutzung als Zukunftsfeld ressourcenschonender Energiean- sätze ist die Beteiligung am Förderwettbewerb Ausdruck der regionalen Kooperation und der Veran- kerung nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Unabhängig des Ausgangs des Wettbewerbs herrscht Einigkeit unter den beteiligten Kommunen, dass die Themen Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie gemeinsam in der Region vorange- trieben und die Ergebnisse des nun zu erarbeitenden Feinkonzepts nach Möglichkeit umgesetzt wer- den sollen. Die Abgabefrist für das Feinkonzept beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ist der 31. Mai 2020. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0257/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.02.2020
- Erstellt
- 24.01.2020 09:55