2003/2021
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2003/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folge nden 8 Kinder- tageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22 anzumelden: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Alte Apotheke, Alte Apotheke 4 im Stadtteil Zündorf Trä- ger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie 2. Ev. Kindertagesstätte „Fair eint“, Buschfeldstraße 30 im Stadtteil Holweide, Träger: Evangeli- scher Kindertagesstättenverband Köln-Rechtsrheinisch (Diakonisches Werk) 3. Kita „Kleiner Bär“, Frankfurter Straße 589 im Stadtteil Ostheim, Träger: LOGOS Verein für russische Kultur und Bildung e.V. 4. Kita „Kleiner Fuchs“, Andreas -Hermes-Straße 5 im Stadtteil Neubrück, Träger: LOGOS Ver- ein für russische Kultur und Bildung e.V. 5. SKM-Familienzentrum Vingst, Würzburger Str. 7 a im Stadtteil Vingst, Träger: SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 6. Fröbel Bildung & Erziehung gGmbH Kita KALK, Kapellenstraße 67 im Stadtteil Kalk, Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) 7. FRÖBEL-Kindergarten "Zuckerhut", Ostmerheimer Straße 214 a im Stadtteil Holweide, Trä- ger: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) 8. Ev. Kindertagesstätte Sürth -Weiß, Auferstehungskirchweg 7 im Stadtteil Sürth, Träger: Ev. Kirchengemeinde Sürth-Weiß b) Die folgenden 2 bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen: 1. Städtisches Verbundfamilienzentrum Brühler Landstraße 450 im Stadtteil Meschenich, Träger Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie mit insgesamt 3 Verbundpartnern. Verbund- partner sind: Kita Trenkebergstraße 33 und Kita Am Hilgerskreuz 2. 2. Kath. Famili enzentrum Höhenberg/ Vingst, Lustheider Str. 25 im Stadtteil Vingst, Träger: Kalker Netzwerk (Katholische Kirchengemeinde St. Theodor und St. Elisabeth) mit insgesamt 4 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Kita Würzburger Str. 7 a, Kita Alter Deutzer Post- weg 39 und Kita An St. Elisabeth 11 Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 2 Mit den 8 neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2021/22 insgesamt 155 Familienzentren in Köln gefördert. c) Die folgenden 2 Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentr en im Kindergartenjahr 2021/22 anzumelden, sofern die zusätzlichen, unter Haushaltsvorbe- halt bewilligten Kontingente vom Land zur Verfügung gestellt werden: 1. Kita Wibbelstätz, Buchheimer Weg 30 im Stadtteil Ostheim, Träger: Fröbel Bildung und Erzie- hung gGmbH (DPWV) 2. Kita Kunterbunt, Am Rosenmaar 1a im Stadtteil Höhenhaus, Träger: Fröbel Bildung und Er- ziehung gGmbH (DPWV) Damit würde sich die Anzahl der Familienzentren auf 157 erhöhen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind F amilienzentren Kindertagesein- richtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vor- halten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Partnern im Sozialraum zu ko- operieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförd erung für Kinder und ihre Familien anzubie- ten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können sie auf Grundlage eines Sozialräumli- chen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. Familienzentren werden mit 20.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Mit Erlass vom 23.02.2021 hat d as Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein -Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2021/22 landesweit weitere 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden 9 neue Kontingente für Familienze n- tren zugewiesen. Ein verschobenes Kontingent aus dem letzten Jahr konnte zusätzlich vergeben werden, da dieses auf Grund eines neuen Verbundes zweier Familienzentren frei geworden war. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhöhten Armuts - und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famil ienzentren auch in an- deren Stadtteilen etabliert werden. Um ein ausreichendes Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs - und Koordinierungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten. In der Sitzung des AK 80 vom 10.03.2021 wurde mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt, dass diese ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen zu Famili- enzentren melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben Interessensbekundungen für 10 neue Familienzentren und 2 Kontingenterhöhungen für bestehende Verbundfamili enzentren. Mit dem Trä- ger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) wurde abgestimmt, dass von den insgesamt vier vom Träger angemeldeten Kindertagesstätten zunächst nur zwei gefördert werden sollen und zwei weitere, falls die Stadt Köln vom LVR noch zusätzliche Kontingente erhält. 1. Neue Familienzentren Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n- 4 zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt und vorrangig die, die bereits eine Förderung als plusKITA erhalten. Mit 5 Kindertagesstätten (siehe Tabelle Punkt 4) werden diese Kriterien erfüllt: 5 Kindertagesstätten erhalten ab 01.08.2020 Mittel plusKITA, da sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an beitragsfreien Kindern aufg rund eines niedrigen Elterneinkommens aufweisen. Sie erfüllen damit das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kindera r- mut. Des Weiteren haben 3 Kindertagesstätten in Zündorf, Merheim und Sürth Interesse signalisiert, sich zu einem Familienzentrum zu entwickeln, was nach Ansicht der Verwaltung unterstützt werden soll. Zwei weitere Interessensbekundungen lagen vor, sodass beim LVR zusätzliche Kontingente bean- tragt wurden, die bereits unter Haushaltsvorbehalt bewilligt wurden. Somit haben 10 Kindertagesein- richtungen ihr Interesse bekundet, sich zum Familienzentrum weiter zu entwickeln, wovon zwei defini- tiv gefördert und zwei unter Haushaltsvorbehalt zusätzlich zertifiziert werden können. 2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesein- richtungen. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebote dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. Wie schon in den letzten Kindergartenjahren sollen Verbünde auch im Kindergartenjahr 2021/22 die Möglichkeit b e- kommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. Auch die Verbünde erfüllen die der Auswahl zugrunde liegenden Kriterien des Bezugs von Mitteln plusKITA und haben ihren Standort in einem Gebiet mit besonderem Armuts - und Bildungsrisiko (siehe Tabelle unter Punkt 5). Insgesamt erhöht sich die Zahl der mit zwei Kontingenten geförderten Verbundfamilienzentren somit i m Kinder- gartenjahr 2021/2022 auf 15. 3. Zuschusshöhe Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wurde die Zuschusshöhe mit 20.000 Euro neu festgelegt und die Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Kriterien der besonderen Benachteiligung entfiel. Der indika- torenunabhängige Zuschuss von 20.000 Euro gilt sowohl für die Familienzentren als auch für die Kon- tingenterhöhungen bei Verbünden. 4. Neue Familienzentren Mit den 8 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22 steigt das Angebot auf insgesamt 155 Familienzentren in Köln. Durch die zwei weiteren, unter Haushaltsvorbehalt geförderten Familienzen- tren, erhöht sich die Anzahl der Familienzentren auf 157. 5 lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger plusKITA (Anteil EK I, Stand Juni 2019) überdurch- schnittlicher Anteil SGB II Stadtteil (Stand: Dez. 2020) 1 42.21-425-20-2626.0 Kita Alte Apotheke 714 / Zündorf Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie - - 2 42.21-425-20-1593.0 Ev. Kita „Fair eint“ 904 / Holweide Evangelischer Kindertagesstätten-verband Köln-Rechtsrheinisch (Diakonisches Werk) x x 3 42.21-425-20-7456.0 Kita „Kleiner Bär“ 707 / Urbach LOGOS Verein für russische Kultur und Bildung e.V. x x 4 42.21-425-20-7258.0 Kita „Kleiner Fuchs“ 809 / Neubrück LOGOS Verein für russische Kultur und Bildung e.V. x x 5 42.21-425-20-1552.0 SKM-Familienzentrum Vingst 803 / Vingst SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. x x 6 42.21-425-20-7830.0 Fröbel Bildung & Erziehung gGmbH Kita KALK 802 / Kalk Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) x x 7 42.21-425-20-7647.0 FRÖBEL-Kindergarten "Zuckerhut" 806 / Merheim FRÖBEL Bildung u. Erziehung gGmbH (DPWV) - - 8 42.21-425-20-2415.0 Ev. Kirchengemeinde Sürth-Weiß 210 / Sürth Evangelische Kirchengemeinde Sürth/ Weiß (Diakonisches Werk) - - 9 42.21-425-20-1676.0 Fröbel Kita "Wibbelstätz" 805 / Ostheim Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) - x 10 42.21-425-20-1625.0 FRÖBEL-Kindergarten "Kunterbunt" 906 / Höhenhaus FRÖBEL Bildung u. Erziehung gGmbH (DPWV) - x 5. Kontingenterhöhungen lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger Verbundpartner plusKITA (Anteil EK I, Stand Juni 2019) überdurchschnitt- licher Anteil SGB II Stadtteil (Stand: Dez. 2020) 1 42.21-425-20-5300.0 Städtisches Verbundfamilienzentrum Brühler Landstraße 213 / Meschenich Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie Kita Trenkebergstraße 33 und Kita Am Hilgerskreuz 2 x x 2 42.21-425-20-1697.0 Kath. Familienzentrum Höhenberg/ Vingst 803 / Vingst Kalker Netzwerk (Katholische Kirchengemeinde St. Theodor und St. Elisabeth) Kita Würzburger Str. 7 a, Kita Alter Deutzer Postweg 39 und Kita An St. Elisabeth x x
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Buschfeldstraße 30
- Frankfurter Straße 589
- Würzburger Straße 7a
- Kapellenstraße 67
- Ostmerheimer Straße 214a
- Lustheider Straße 25
- Brühler Landstraße 213
- Auferstehungskirchweg 7
- Buchheimer Weg 30
- Am Hilgerskreuz 2
- Am Rosenmaar 1a
- Andreas-Hermes-Straße 5
- Alter Deutzer Postweg 39
- Trenkebergstraße 33
- An St. Elisabeth 11
- Alte Apotheke 4
- Straße 5
- Straße 7
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 2003/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 10:10