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2003/2021

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 15.06.2021, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10781 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2003/2021 
Freigabedatum 
 31.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 
 
a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern 
der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folge nden 8 Kinder-
tageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 
2021/22 anzumelden: 
1. Städtische Kindertageseinrichtung Alte Apotheke, Alte Apotheke 4 im Stadtteil Zündorf Trä-
ger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie 
2. Ev. Kindertagesstätte „Fair eint“, Buschfeldstraße 30 im Stadtteil Holweide, Träger: Evangeli-
scher Kindertagesstättenverband Köln-Rechtsrheinisch (Diakonisches Werk) 
3. Kita „Kleiner Bär“, Frankfurter Straße 589 im Stadtteil Ostheim, Träger: LOGOS Verein für  
russische Kultur und Bildung e.V. 
4. Kita „Kleiner Fuchs“, Andreas -Hermes-Straße 5 im Stadtteil Neubrück, Träger: LOGOS Ver-
ein für russische Kultur und Bildung e.V. 
5. SKM-Familienzentrum Vingst, Würzburger Str. 7 a im Stadtteil Vingst, Träger: SKM Köln – 
Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 
6. Fröbel Bildung & Erziehung gGmbH Kita KALK, Kapellenstraße 67 im Stadtteil Kalk, Träger: 
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) 
7. FRÖBEL-Kindergarten "Zuckerhut", Ostmerheimer Straße 214 a im Stadtteil Holweide, Trä-
ger: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) 
8. Ev. Kindertagesstätte Sürth -Weiß, Auferstehungskirchweg 7 im Stadtteil Sürth, Träger: Ev. 
Kirchengemeinde Sürth-Weiß 
 
b) Die folgenden 2 bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent 
zu versehen: 
1. Städtisches Verbundfamilienzentrum Brühler Landstraße 450 im Stadtteil Meschenich, Träger 
Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie mit insgesamt 3 Verbundpartnern. Verbund-
partner sind: Kita Trenkebergstraße 33 und Kita Am Hilgerskreuz 2. 
2. Kath. Famili enzentrum Höhenberg/ Vingst, Lustheider Str. 25 im Stadtteil Vingst, Träger: 
Kalker Netzwerk (Katholische Kirchengemeinde St. Theodor und St. Elisabeth) mit insgesamt 
4 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Kita Würzburger Str. 7 a, Kita Alter Deutzer Post-
weg 39 und Kita An St. Elisabeth 11 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021

2 
 
Mit den 8 neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2021/22 insgesamt 
155 Familienzentren in Köln gefördert.  
 
c) Die folgenden 2 Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentr en 
im Kindergartenjahr 2021/22 anzumelden, sofern die zusätzlichen, unter Haushaltsvorbe-
halt bewilligten Kontingente vom Land zur Verfügung gestellt werden: 
1. Kita Wibbelstätz, Buchheimer Weg 30 im Stadtteil Ostheim, Träger: Fröbel Bildung und Erzie-
hung gGmbH (DPWV) 
2. Kita Kunterbunt, Am Rosenmaar 1a im Stadtteil Höhenhaus, Träger: Fröbel Bildung und Er-
ziehung gGmbH (DPWV) 
 
Damit würde sich die Anzahl der Familienzentren auf 157 erhöhen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind F amilienzentren Kindertagesein-
richtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf 
des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vor-
halten oder vermitteln.“  Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe,  sowohl Eltern bei der 
Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Partnern im Sozialraum zu ko-
operieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförd erung für Kinder und ihre Familien anzubie-
ten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können sie auf Grundlage eines Sozialräumli-
chen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. 
 
Familienzentren werden mit 20.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert.  
 
Mit Erlass vom 23.02.2021 hat d as Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des 
Landes Nordrhein -Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2021/22 landesweit weitere 150 
neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden 9 neue Kontingente für Familienze n-
tren zugewiesen. Ein verschobenes Kontingent aus dem letzten Jahr konnte zusätzlich vergeben 
werden, da dieses auf Grund eines neuen Verbundes zweier Familienzentren frei geworden war. Der 
Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit  einem erhöhten Armuts - und 
Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famil ienzentren auch in an-
deren Stadtteilen etabliert werden. 
Um ein ausreichendes Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs - und 
Koordinierungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch 
Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten.  
 
In der Sitzung des AK 80 vom 10.03.2021 wurde mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt, 
dass diese ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen zu Famili-
enzentren melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben Interessensbekundungen für 10 neue 
Familienzentren und 2 Kontingenterhöhungen für bestehende Verbundfamili enzentren. Mit dem Trä-
ger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (DPWV) wurde abgestimmt, dass von den insgesamt vier 
vom Träger angemeldeten Kindertagesstätten zunächst nur zwei gefördert werden sollen und zwei 
weitere, falls die Stadt Köln vom LVR noch zusätzliche Kontingente erhält.  
 
 
1. Neue Familienzentren 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, 
ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko.  
Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung 
auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n-

4 
zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt und vorrangig die, die bereits 
eine Förderung als plusKITA erhalten. 
 
Mit 5 Kindertagesstätten (siehe Tabelle Punkt 4) werden diese Kriterien erfüllt: 
 5 Kindertagesstätten erhalten ab 01.08.2020 Mittel plusKITA, da sie einen überdurchschnittlich 
hohen Anteil an beitragsfreien Kindern aufg rund eines niedrigen Elterneinkommens aufweisen. 
Sie erfüllen damit das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kindera r-
mut. 
 
Des Weiteren haben 3 Kindertagesstätten in Zündorf, Merheim und Sürth Interesse signalisiert, sich 
zu einem Familienzentrum zu entwickeln, was nach Ansicht der Verwaltung unterstützt werden soll. 
 
Zwei weitere Interessensbekundungen lagen vor, sodass beim LVR zusätzliche Kontingente bean-
tragt wurden, die bereits unter Haushaltsvorbehalt bewilligt wurden. Somit  haben 10 Kindertagesein-
richtungen ihr Interesse bekundet, sich zum Familienzentrum weiter zu entwickeln, wovon zwei defini-
tiv gefördert und zwei unter Haushaltsvorbehalt zusätzlich zertifiziert werden können.  
 
 
2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten 
Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesein-
richtungen. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die 
Angebote dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien  profitieren davon. Wie schon in den 
letzten Kindergartenjahren sollen Verbünde auch im Kindergartenjahr 2021/22 die Möglichkeit b e-
kommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. Auch die Verbünde erfüllen die der 
Auswahl zugrunde liegenden Kriterien des Bezugs von Mitteln plusKITA und haben ihren Standort in 
einem Gebiet mit besonderem Armuts - und Bildungsrisiko (siehe Tabelle unter Punkt 5). Insgesamt 
erhöht sich die Zahl der mit zwei Kontingenten geförderten Verbundfamilienzentren somit i m Kinder-
gartenjahr 2021/2022 auf 15. 
 
 
3. Zuschusshöhe  
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wurde die Zuschusshöhe mit 20.000 Euro neu festgelegt und die 
Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Kriterien der besonderen Benachteiligung entfiel. Der indika-
torenunabhängige Zuschuss von 20.000 Euro gilt sowohl für die Familienzentren als auch für die Kon-
tingenterhöhungen bei Verbünden.  
 
 
4. Neue Familienzentren 
Mit den 8 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22 steigt das Angebot auf insgesamt 155 
Familienzentren in Köln. Durch die zwei weiteren, unter Haushaltsvorbehalt geförderten Familienzen-
tren, erhöht sich die Anzahl der Familienzentren auf 157.

5 
lfd. 
Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger
plusKITA 
(Anteil EK I, 
Stand Juni 
2019)
überdurch-
schnittlicher 
Anteil SGB II 
Stadtteil (Stand: 
Dez. 2020)
1 42.21-425-20-2626.0 Kita Alte Apotheke 714 / Zündorf
Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und 
Familie
- -
2 42.21-425-20-1593.0 Ev. Kita „Fair eint“ 904 / Holweide
Evangelischer Kindertagesstätten-verband 
Köln-Rechtsrheinisch (Diakonisches Werk)
x x
3 42.21-425-20-7456.0 Kita „Kleiner Bär“ 707 / Urbach
LOGOS Verein für russische Kultur und 
Bildung e.V.
x x
4 42.21-425-20-7258.0 Kita „Kleiner Fuchs“ 809 / Neubrück
LOGOS Verein für russische Kultur und 
Bildung e.V.
x x
5 42.21-425-20-1552.0
SKM-Familienzentrum 
Vingst 803 / Vingst
SKM Köln – Sozialdienst Katholischer 
Männer e.V.
x x
6 42.21-425-20-7830.0
Fröbel Bildung & 
Erziehung gGmbH Kita 
KALK 802 / Kalk
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 
(DPWV)
x x
7 42.21-425-20-7647.0
FRÖBEL-Kindergarten 
"Zuckerhut" 806 / Merheim
FRÖBEL Bildung u. Erziehung gGmbH 
(DPWV)
- -
8 42.21-425-20-2415.0
Ev. Kirchengemeinde 
Sürth-Weiß 210 / Sürth
Evangelische Kirchengemeinde Sürth/ 
Weiß (Diakonisches Werk)
- -
9 42.21-425-20-1676.0
Fröbel Kita 
"Wibbelstätz" 805 / Ostheim
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 
(DPWV)
- x
10 42.21-425-20-1625.0
FRÖBEL-Kindergarten 
"Kunterbunt" 906 / Höhenhaus
FRÖBEL Bildung u. Erziehung gGmbH 
(DPWV)
- x
 
 
 
5. Kontingenterhöhungen 
 
lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger Verbundpartner
plusKITA 
(Anteil EK I, 
Stand Juni 
2019)
überdurchschnitt-
licher Anteil SGB 
II Stadtteil (Stand: 
Dez. 2020)
1 42.21-425-20-5300.0
Städtisches 
Verbundfamilienzentrum 
Brühler Landstraße 213 / Meschenich
Stadt Köln; Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
Kita Trenkebergstraße 33 
und Kita Am Hilgerskreuz 2
x x
2 42.21-425-20-1697.0
Kath. Familienzentrum 
Höhenberg/ Vingst 803 / Vingst
Kalker Netzwerk (Katholische 
Kirchengemeinde St. 
Theodor und St. Elisabeth)
Kita Würzburger Str. 7 a, 
Kita Alter Deutzer Postweg 
39 und Kita An St. Elisabeth 
x x

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Buschfeldstraße 30
  • Frankfurter Straße 589
  • Würzburger Straße 7a
  • Kapellenstraße 67
  • Ostmerheimer Straße 214a
  • Lustheider Straße 25
  • Brühler Landstraße 213
  • Auferstehungskirchweg 7
  • Buchheimer Weg 30
  • Am Hilgerskreuz 2
  • Am Rosenmaar 1a
  • Andreas-Hermes-Straße 5
  • Alter Deutzer Postweg 39
  • Trenkebergstraße 33
  • An St. Elisabeth 11
  • Alte Apotheke 4
  • Straße 5
  • Straße 7
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2003/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
26.05.2021 10:10