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V/0075/2005

Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen

Vorlage 24.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 12.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8993 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische 
Assistenten/innen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.02.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu-
tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Für das Haushaltsjahr 2005 entstehen Mehreinnahmen bei der HHSt. 2940.116.0000.0 „Lehr-
gangsgebühren“ in Höhe von 2.540,00  € (5,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x 
durchschnittlich 127 Lehrgangsteilnehmer/innen). 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkungen
 
 
Bis 1997 waren Erhöhungen der Lehrgangsgebühr jeweils im laufenden Lehrgang (01.01. eines 
jeden Jahres) vorgenommen worden. Um den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilneh-
mern eine bessere Finanzplanung zu ermöglichen, Zahlungsschwierigkeiten mitten im Lehrgangs-
jahr zu vermeiden und auch das Abrechnungsverfahren für die Verwaltung zu vereinfachen, wurde 
die Erhöhung erstmals zum Lehrgangsbeginn 01.09.1997 vorgenommen. Der Rat hat in seiner 
Sitzung am 19.03.1997 ausdrücklich bestätigt, dass künftig Erhöhungen jeweils am 1. September 
gelten sollen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0075/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Beuckmann 
Ruf: 
492 40 32 
E-Mail: 
Beuckman@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Alle Lehrgangsteilnehmer/innen der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen 
wurden bereits bei der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Münster als 
Trägerin der Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungszeit zu erhöhen 
(u.a. bei allgemeinen Kostensteigerungen). 
 
 
2. Zum Beschlussvorschlag
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 148,00 € ab dem 
01.09.2005 auf monatlich 153,00 € zu erhöhen. Die Anhebung ist auf Grund der allgemeinen Kos-
tensteigerungen notwendig. Sie ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2005 berücksichtigt und führt 
zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2005 und in den Folgejahren um 
ca. 2.540,00 € (7.620,00 € bei durchschnittlich 127 Lehrgangsteilnehmer/innen). 
 
Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 5,00 € (3,38 %) ist vertretbar und 
sozialverträglich (siehe Anlage 2 - Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten). Der Zuschussbedarf 
für das Haushaltsjahr 2005 für die Stadt Münster wird sich voraussichtlich auf 140.560,00 € belau-
fen, sofern die Zuschüsse des Landes in Höhe  von 73,00 € (unverändert seit 1986) monatlich je 
Lehrgangsteilnehmer/in weiter gewährt werden. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat für 
2004 einen Zuschuss in Höhe von 10,23 € monatlich je Lehrgangsteilnehmer/in zugesichert.  
 
Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 unter Berücksichtigung 
der höheren Lehrgangsgebühren ab 01.09.2005 stellen sich wie folgt dar: 
 
 Gesamt % Anteil 
       € 
Einnahmen
 
 
Lehrgangsgebühren 230.260,00 € 64,48 %  
Zuschuss des Landes 111.260,00 € 31,16 %  
Zuschuss der Apothekerkammer   15.590,00 €   4,36 % 
 
Gesamt: 357.110,00 €  100,00 %  
 
 
Ausgaben
 
 
Personalausgaben *) 433.140,00 € 87,03  %  
Sachkosten   42.530,00 €   8,55  %  
Lehrmittel   22.000,00 €   4,42  %  
 
Gesamt:  497.670,00 €  100,00  % 
 
 
Zuschussbedarf
  140.560,00 € 
 
 
*)   Hinweis: Im Etatentwurf 2005 ff sind zu hohe Personalkosten ausgewiesen. Diese werden 
vom 
 Amt 10 per Veränderungsblatt korrigiert. Die hier ausgewiesenen Personalausgaben 
entsprechen dem „neuen Ansatz“.

- 3 - 
3. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Die im Etatentwurf ausgewiesenen Einnahmen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Zu-
schussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den mit dieser Vorlage vorge-
schlagenen Einnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, müssen die entfallenden Einnahmen 
i.H.v. 2.540,00 EUR aus einem anderen Bereich erzielt oder bei Ausgabepositionen eingespart 
werden, um das Zuschussbudget einhalten zu können. 
 
 
4. Finanzierung
 
 
Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden in 2005 Einnahmen in Höhe von insgesamt 236,23 € 
(bis einschließlich August 2004 = 231,23 €) je Monat erzielt, die sich zusammensetzen aus: 
 
- Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von derzeit 73,00 €, 
 
- Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €, 
 
- Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/innen in Höhe von derzeit 153,00 € (bis ein-  
schließlich August 2005 = 148,00 €). 
 
Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten werden von der Stadt Münster finanziert. Die-
ser Zuschussbedarf belief sich in den vergangenen Jahren auf 
 
2000 155.899,00 € 
2001 159.830,00 € 
2002 250.853,49 €  *) 
2003 129.143,76 €  
2004    97.385,46 €  **) 
2005 (Plan:) 140.560,00 € 
 
*)  Überdurchschnittliche hohe Kosten für Bauunterhaltung in Höhe von 143.212,64 €. 
**) Relativ geringe Ausgaben bei Bauunterhaltung und lfd. Betriebskosten. 
 
Der unterschiedliche Zuschussbedarf ist u.a. auf 
 
- Schwankungen bei den Einnahmen aus den Lehrgangsgebühren und Zuschüssen  
 (wechselnder Teilnehmerzahlen) 
 
- unterschiedliche Gebäude- und Gebäudebewirtschaftungskosten 
 
- die im Rahmen der „Flexiblen Haushaltsführung“ bewirtschafteten Lehrmittelkosten 
 
zurück zu führen.

- 4 - 
 
5. Weitere Entwicklung 
 
Der neue Lehrgang 2004 / 2006 der PTA-Lehranstalt Münster weist in diesem Jahr erstmals zu 
wenig Anmeldungen auf. Die insgesamt pro Lehrgang zur Verfügung stehenden 72 Plätze sind 
z.Zt. mit 65 Schüler und Schülerinnen belegt. Die Informationsbriefe der PTA-Schule wurden 272 
Interessenten/innen zugesandt. Daraus ergaben sich 100 Bewerbungen und Testeinladungen. 
Tatsächlich nehmen z.Zt. 65 Teilnehmer/innen  an dem PTA-Lehrgang 2004 / 2006  teil. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Klein 
Stadträtin

- 5 - 
 
                    Anlage 1  
 
S a t z u n g 
 
 
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der Fas-
sung vom 31.03.2004.  
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 29.04.2003 (GV NRW S. 054), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S. 
644) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 
(GV NW S. 712/SGV NW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Münster 
die nachstehende Satzung am 16.03.2005 beschlossen: 
 
 
 
Art. 1 
 
 
§ 13  der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-
technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:    
 
Absatz 1:  „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in  
Höhe von 153,00 € gezahlt. Sie wird jedes Jahr
 durch Ratsbeschluss angepasst.“ 
 
 
Art. 2 
 
 
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- u
nd Gebührensatzung der Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2005 in Kraft.“

- 6 - 
                     Anlage 2  
 
 
 
 
Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten
 
 
                                         
  Lehrgangsbeitrag in 
Ort Träger 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Bemerkungen 
Siegen Apothe-
ker- 
verband 
200  
DM 
250 
DM 
270 
DM
270 
DM
290 
DM
160 
€ 
160 
€ 
160
€ 
160
€ 
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re 
3.680,-- €   23 Monate 
Castrop 
Rauxel 
Apothe-
ker- 
verband 
200 
DM 
250 
DM 
270 
DM
270 
DM
290 
DM
160 
€ 
160 
€ 
160
€ 
160
€ 
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re 
3.680,-- €   23 Monate 
Gelsen-
kirchen 
Apothe-
ker- 
verband 
200 
DM 
250 
DM 
270 
DM
270 
DM
290 
DM
160 
€ 
160 
€ 
160
€ 
160
€ 
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re 
3.680,-- €   23 Monate 
Paderborn Apothe-
ker- 
verband 
200  
DM 
250 
DM 
270 
DM
270 
DM
290 
DM
160 
€ 
160 
€ 
160
€ 
160
€ 
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re 
3.680,-- €   23 Monate 
Minden Apothe-
ker- 
verband 
200 
DM 
250 
DM 
270 
DM
270 
DM
290 
DM
160 
€ 
160 
€ 
160
€ 
160
€ 
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re 
3.680,-- €   23 Monate 
Hamm 
 
Stadt 230 
DM 
230 
DM 
230 
DM
270 
DM
270 
DM
138 
€ 
138 
€ 
138
€ 
138
€ 
Prüfungsgebühr 122,71  
€ 
Olsberg Hochsau-
er- 
landkreis 
190 
DM 
190 
DM 
190 
DM
190 
DM
190 
DM
95 
€ 
95 
€ 
95 
€ 
95 
€ 
Gebühren können nach 
Beendigung der Ausbil-
dung bezahlt werden. 
Seit Lehrgangsbeg. 2001
    
    
Münster Stadt 230 
DM 
230 
DM 
240 
DM
250 
DM
260 
DM
138 
€ 
143 
€ 
148
€ 
153
€ 
Bis 31.08.2002  
132,94 €

Beratungsverlauf (3)

10.02.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 12.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0075/2005
Typ
Vorlage
Datum
24.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37