V/0075/2005
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
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Beschlussvorlage
8993 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische
Assistenten/innen
Beratungsfolge
10.02.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu-
tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Für das Haushaltsjahr 2005 entstehen Mehreinnahmen bei der HHSt. 2940.116.0000.0 „Lehr-
gangsgebühren“ in Höhe von 2.540,00 € (5,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x
durchschnittlich 127 Lehrgangsteilnehmer/innen).
Begründung:
1. Vorbemerkungen
Bis 1997 waren Erhöhungen der Lehrgangsgebühr jeweils im laufenden Lehrgang (01.01. eines
jeden Jahres) vorgenommen worden. Um den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilneh-
mern eine bessere Finanzplanung zu ermöglichen, Zahlungsschwierigkeiten mitten im Lehrgangs-
jahr zu vermeiden und auch das Abrechnungsverfahren für die Verwaltung zu vereinfachen, wurde
die Erhöhung erstmals zum Lehrgangsbeginn 01.09.1997 vorgenommen. Der Rat hat in seiner
Sitzung am 19.03.1997 ausdrücklich bestätigt, dass künftig Erhöhungen jeweils am 1. September
gelten sollen.
Vorlagen-Nr.:
V/0075/2005
Auskunft erteilt:
Frau Beuckmann
Ruf:
492 40 32
E-Mail:
Beuckman@stadt-muenster.de
Datum:
24.01.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Alle Lehrgangsteilnehmer/innen der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
wurden bereits bei der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Münster als
Trägerin der Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungszeit zu erhöhen
(u.a. bei allgemeinen Kostensteigerungen).
2. Zum Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 148,00 € ab dem
01.09.2005 auf monatlich 153,00 € zu erhöhen. Die Anhebung ist auf Grund der allgemeinen Kos-
tensteigerungen notwendig. Sie ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2005 berücksichtigt und führt
zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2005 und in den Folgejahren um
ca. 2.540,00 € (7.620,00 € bei durchschnittlich 127 Lehrgangsteilnehmer/innen).
Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 5,00 € (3,38 %) ist vertretbar und
sozialverträglich (siehe Anlage 2 - Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten). Der Zuschussbedarf
für das Haushaltsjahr 2005 für die Stadt Münster wird sich voraussichtlich auf 140.560,00 € belau-
fen, sofern die Zuschüsse des Landes in Höhe von 73,00 € (unverändert seit 1986) monatlich je
Lehrgangsteilnehmer/in weiter gewährt werden. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat für
2004 einen Zuschuss in Höhe von 10,23 € monatlich je Lehrgangsteilnehmer/in zugesichert.
Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 unter Berücksichtigung
der höheren Lehrgangsgebühren ab 01.09.2005 stellen sich wie folgt dar:
Gesamt % Anteil
€
Einnahmen
Lehrgangsgebühren 230.260,00 € 64,48 %
Zuschuss des Landes 111.260,00 € 31,16 %
Zuschuss der Apothekerkammer 15.590,00 € 4,36 %
Gesamt: 357.110,00 € 100,00 %
Ausgaben
Personalausgaben *) 433.140,00 € 87,03 %
Sachkosten 42.530,00 € 8,55 %
Lehrmittel 22.000,00 € 4,42 %
Gesamt: 497.670,00 € 100,00 %
Zuschussbedarf
140.560,00 €
*) Hinweis: Im Etatentwurf 2005 ff sind zu hohe Personalkosten ausgewiesen. Diese werden
vom
Amt 10 per Veränderungsblatt korrigiert. Die hier ausgewiesenen Personalausgaben
entsprechen dem „neuen Ansatz“.
- 3 -
3. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Die im Etatentwurf ausgewiesenen Einnahmen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Zu-
schussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den mit dieser Vorlage vorge-
schlagenen Einnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, müssen die entfallenden Einnahmen
i.H.v. 2.540,00 EUR aus einem anderen Bereich erzielt oder bei Ausgabepositionen eingespart
werden, um das Zuschussbudget einhalten zu können.
4. Finanzierung
Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden in 2005 Einnahmen in Höhe von insgesamt 236,23 €
(bis einschließlich August 2004 = 231,23 €) je Monat erzielt, die sich zusammensetzen aus:
- Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von derzeit 73,00 €,
- Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €,
- Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/innen in Höhe von derzeit 153,00 € (bis ein-
schließlich August 2005 = 148,00 €).
Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten werden von der Stadt Münster finanziert. Die-
ser Zuschussbedarf belief sich in den vergangenen Jahren auf
2000 155.899,00 €
2001 159.830,00 €
2002 250.853,49 € *)
2003 129.143,76 €
2004 97.385,46 € **)
2005 (Plan:) 140.560,00 €
*) Überdurchschnittliche hohe Kosten für Bauunterhaltung in Höhe von 143.212,64 €.
**) Relativ geringe Ausgaben bei Bauunterhaltung und lfd. Betriebskosten.
Der unterschiedliche Zuschussbedarf ist u.a. auf
- Schwankungen bei den Einnahmen aus den Lehrgangsgebühren und Zuschüssen
(wechselnder Teilnehmerzahlen)
- unterschiedliche Gebäude- und Gebäudebewirtschaftungskosten
- die im Rahmen der „Flexiblen Haushaltsführung“ bewirtschafteten Lehrmittelkosten
zurück zu führen.
- 4 -
5. Weitere Entwicklung
Der neue Lehrgang 2004 / 2006 der PTA-Lehranstalt Münster weist in diesem Jahr erstmals zu
wenig Anmeldungen auf. Die insgesamt pro Lehrgang zur Verfügung stehenden 72 Plätze sind
z.Zt. mit 65 Schüler und Schülerinnen belegt. Die Informationsbriefe der PTA-Schule wurden 272
Interessenten/innen zugesandt. Daraus ergaben sich 100 Bewerbungen und Testeinladungen.
Tatsächlich nehmen z.Zt. 65 Teilnehmer/innen an dem PTA-Lehrgang 2004 / 2006 teil.
I.V.
gez.
Dr. Klein
Stadträtin
- 5 -
Anlage 1
S a t z u n g
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der Fas-
sung vom 31.03.2004.
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.04.2003 (GV NRW S. 054), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S.
644) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969
(GV NW S. 712/SGV NW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Münster
die nachstehende Satzung am 16.03.2005 beschlossen:
Art. 1
§ 13 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-
technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:
Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in
Höhe von 153,00 € gezahlt. Sie wird jedes Jahr
durch Ratsbeschluss angepasst.“
Art. 2
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- u
nd Gebührensatzung der Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2005 in Kraft.“
- 6 -
Anlage 2
Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten
Lehrgangsbeitrag in
Ort Träger 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Bemerkungen
Siegen Apothe-
ker-
verband
200
DM
250
DM
270
DM
270
DM
290
DM
160
€
160
€
160
€
160
€
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re
3.680,-- € 23 Monate
Castrop
Rauxel
Apothe-
ker-
verband
200
DM
250
DM
270
DM
270
DM
290
DM
160
€
160
€
160
€
160
€
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re
3.680,-- € 23 Monate
Gelsen-
kirchen
Apothe-
ker-
verband
200
DM
250
DM
270
DM
270
DM
290
DM
160
€
160
€
160
€
160
€
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re
3.680,-- € 23 Monate
Paderborn Apothe-
ker-
verband
200
DM
250
DM
270
DM
270
DM
290
DM
160
€
160
€
160
€
160
€
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re
3.680,-- € 23 Monate
Minden Apothe-
ker-
verband
200
DM
250
DM
270
DM
270
DM
290
DM
160
€
160
€
160
€
160
€
Lehrgangsgebühr 2 Jah-
re
3.680,-- € 23 Monate
Hamm
Stadt 230
DM
230
DM
230
DM
270
DM
270
DM
138
€
138
€
138
€
138
€
Prüfungsgebühr 122,71
€
Olsberg Hochsau-
er-
landkreis
190
DM
190
DM
190
DM
190
DM
190
DM
95
€
95
€
95
€
95
€
Gebühren können nach
Beendigung der Ausbil-
dung bezahlt werden.
Seit Lehrgangsbeg. 2001
Münster Stadt 230
DM
230
DM
240
DM
250
DM
260
DM
138
€
143
€
148
€
153
€
Bis 31.08.2002
132,94 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0075/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37