A-N/0004/2022
Verlängerung der 30er-Zone an der Grevener Straße/Am Max-Klemens-Kanal
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Originalantrag
1465 Zeichen
A-N/0004/2022
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
12.02.2022
Antrag an die BV Nord:
Die BV Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftrag, die 30er Zone, die von der Grevener Strasse 502 bis zur
Einmündung Kanalstrasse reicht, bis zum Haus Sprakeler Strasse 403 zu verlängern.
Begründung:
Werktäglich wird die Bushaltestelle „Am Max -Clemens-Kanal“ vor dem Restaurant
Gourmet Wald von den Mitarbeiter/ -innen des Gut Kinderhaus (LWL/Westfalenfleiß
Gelände) benutzt. Diese Mitarbeiter/ -innen müssen werktäglich die Grevener Strasse
überqueren, um zur Arbeit zu gelangen. Die Tempo 30 Zone, die für die Sicherheit der
Kita „Die Glühwürmchen e.V.“ sorgen soll, endet jedoch an der Einmündung
Kanalstrasse, ca. 2 50 Meter vor der Bushaltestelle. Die Mitarbeiter/-innen des Gut
Kinderhaus -in der Regel Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2
Sozialgesetzbuch IX- haben Schwierigkeiten die Strasse zu überqueren, da an dieser
Stelle die PKW Gas geben, statt langsam weiterzufahren. Die Einmündung zum
LWL/Westfalenfleiß Gelände liegt direkt gegenüber der Bushaltestelle an der Sprakeler
Strasse. Mit der Erweiterung der 30er Zone bis hinter die Bushaltestelle würde zudem die
Einmündung Grevener Strasse/Am Max-Clemens-Kanal beruhigt werden.
Igelbrink Kiewit
Borker Kolbert
Benadio Stienemann
Lamken Giesbert
Görlich
Stellungnahme Amt 32_20220610
2987 Zeichen
32.12.0013 Frau Solf An die Bezirksvertretung Münster-Nord STADT MÜNSTER. .. f 0. JUNI. 202® Amt fur_ Bürger- u. Ratssf.l;vice Se:i,rksverwa:tung Nord 23.05.2022 3292 über Herrn Stadtrat Heuer .über 33.25 Verlängerung der 30er-Zone an der Grevener Straße/ Am Max-Klemens-Kanal : 1 • Antrag lfd. Nr. A-N/0004/2022 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 03.05.2022 . Die Verwaltung wurde beauftragt, den an der Grevener Straße auf Höhe der Kitas ,Die Glühwürmchen e.V.' und ,Grünhaus' befindlichen Abschnitt mit Tempo 30 km/h auf Strecke bis zu der auf Höhe· der Sprakeler Straße 403 befindlichen Bushaltestelle ,Am Max-Klemens Kanal' zu verlängern. Die Bushaltestelle wird von Mitarbeitenden des Gut Kinderhaus (LWL/ Westfalenfleiß Gelände) genutzt. Diese müssen werktäglich die Grevener Straße überqueren, um zur Arbeit zu gelangen. Im Bestand beginnt Tempo .30 km/h auf Strecke stadteinwärts . auf Höhe des Ortseingangsschilds beziehungsweise der Linksabbiegespur in die Kanalstraße und endet stadtauswärts hinter der Einmündung der Kanalstraße. - . Streckenbezogene Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vorliegend wurde die Höchstgeschwindigkeit bereits aufgrund der sich an der Grevener Straße befindlichen Kitas ,Die Glühwürmchen e.V.' und ,Grünhaus' im Nahbereich der sensiblen Einrichtungen auf Tempo 30 km/h auf Strecke reduziert. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstqeschwindlqkelt auf 30 km/h auf Strecke gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO, ist jedoch ausschließlich innerorts zulässig. Eine Verlängerung des Abschnitts von Tempo 30 km/h auf Strecke aufgrund der sensiblen Einrichtungen bis zu der Haltestelle Am Max-Klemens-Kanal ist daher aktuell verkehrsrechtlich nicht möglich. Nach der StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb ges'chlossener Ortschaften 100 km/h. Für den betreffenden Abschnitt der Grevener Straße wurde auf Höhe der Bushaltestellen ,Am Max-Klemens-Kanal' die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 50 km/h beschränkt. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach der StVO nur möglich, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage besteht vorliegend laut Auskunft der Polizei nicht. Zur sicheren Querung der Grevener Straße wird zudem empfohlen, die ,etwas weiter südlich der Bushaltestellen befindliche Mittelinsel auf Höhe der Grevener Straße 403 zu nutzen. ' Die Einrichtung beziehungsweise Verlänqerunq des bestehenden Streckenabschnitts von Tempo 30 km/h für die Grevener Straße kommt daher aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Die Straßenverkehrsbehörde kann ihre Entscheidung für solche Beschränkungen 'des fließenden Verkehrs nur auf Grundlage des aktuell geltenden Straßenverkehrsrechts treffen. Verkehrspolitische Akzente können hierbei nicht berücksichtigt werden ..
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Grevener Straße 502
- Kanalstraße
- Sprakeler Straße 403
- Am Max-Klemens-Kanal
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0004/2022
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 14.03.2022
- Erstellt
- 14.03.2022 08:37