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A-N/0004/2022

Verlängerung der 30er-Zone an der Grevener Straße/Am Max-Klemens-Kanal

Antrag an die BV Nord 14.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 03.05.2022, TOP 7.1

Originalantrag

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Stellungnahme Amt 32_20220610

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Originalantrag

1465 Zeichen

A-N/0004/2022 
 
  
 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord 
               
  
 
12.02.2022 
Antrag an die BV Nord: 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftrag, die 30er Zone, die von der Grevener Strasse 502 bis zur 
Einmündung Kanalstrasse reicht, bis zum Haus Sprakeler Strasse 403 zu verlängern. 
 
Begründung: 
Werktäglich wird die Bushaltestelle „Am Max -Clemens-Kanal“ vor dem Restaurant 
Gourmet Wald von den Mitarbeiter/ -innen des Gut Kinderhaus (LWL/Westfalenfleiß 
Gelände) benutzt. Diese Mitarbeiter/ -innen müssen  werktäglich die Grevener Strasse 
überqueren, um zur Arbeit zu gelangen. Die Tempo 30 Zone, die für die Sicherheit der 
Kita „Die Glühwürmchen e.V.“  sorgen soll, endet jedoch an der Einmündung 
Kanalstrasse, ca. 2 50 Meter vor der Bushaltestelle. Die  Mitarbeiter/-innen des Gut 
Kinderhaus -in der Regel Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 
Sozialgesetzbuch IX- haben Schwierigkeiten die Strasse zu überqueren, da an dieser 
Stelle die PKW Gas geben, statt langsam weiterzufahren.  Die Einmündung zum 
LWL/Westfalenfleiß Gelände liegt direkt gegenüber der Bushaltestelle an der Sprakeler 
Strasse. Mit der Erweiterung der 30er Zone bis hinter die Bushaltestelle würde zudem die 
Einmündung Grevener Strasse/Am Max-Clemens-Kanal beruhigt werden.   
 
 
Igelbrink  Kiewit 
Borker   Kolbert 
Benadio              Stienemann 
Lamken                    Giesbert 
                                 Görlich

Stellungnahme Amt 32_20220610

2987 Zeichen

32.12.0013 
Frau Solf 
An die Bezirksvertretung 
Münster-Nord 
STADT MÜNSTER. 
.. f 0. JUNI. 202® 
Amt fur_ Bürger- u. Ratssf.l;vice 
Se:i,rksverwa:tung Nord 
23.05.2022 
3292 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
.über 
33.25 
Verlängerung der 30er-Zone an der Grevener Straße/ Am Max-Klemens-Kanal 
: 1 
• Antrag lfd. Nr. A-N/0004/2022 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 
03.05.2022 . 
Die Verwaltung wurde beauftragt, den an der Grevener Straße auf Höhe der Kitas ,Die 
Glühwürmchen e.V.' und ,Grünhaus' befindlichen Abschnitt mit Tempo 30 km/h auf Strecke 
bis zu der auf Höhe· der Sprakeler Straße 403 befindlichen Bushaltestelle ,Am Max-Klemens­ 
Kanal' zu verlängern. Die Bushaltestelle wird von Mitarbeitenden des Gut Kinderhaus (LWL/ 
Westfalenfleiß Gelände) genutzt. Diese müssen werktäglich die Grevener Straße überqueren, 
um zur Arbeit zu gelangen. 
Im Bestand beginnt Tempo .30 km/h auf Strecke stadteinwärts . auf Höhe des 
Ortseingangsschilds beziehungsweise der Linksabbiegespur in die Kanalstraße und endet 
stadtauswärts hinter der Einmündung der Kanalstraße. - . 
Streckenbezogene Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
Vorliegend wurde die Höchstgeschwindigkeit bereits aufgrund der sich an der Grevener Straße 
befindlichen Kitas ,Die Glühwürmchen e.V.' und ,Grünhaus' im Nahbereich der sensiblen 
Einrichtungen auf Tempo 30 km/h auf Strecke reduziert. Eine Reduzierung der zulässigen 
Höchstqeschwindlqkelt auf 30 km/h auf Strecke gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO, ist jedoch 
ausschließlich innerorts zulässig. Eine Verlängerung des Abschnitts von Tempo 30 km/h auf 
Strecke aufgrund der sensiblen Einrichtungen bis zu der Haltestelle Am Max-Klemens-Kanal 
ist daher aktuell verkehrsrechtlich nicht möglich. 
Nach der StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb ges'chlossener 
Ortschaften 100 km/h. Für den betreffenden Abschnitt der Grevener Straße wurde auf Höhe 
der Bushaltestellen ,Am Max-Klemens-Kanal' die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 
50 km/h beschränkt. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach 
der StVO nur möglich, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr 
zu verunglücken, deutlich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage besteht vorliegend laut 
Auskunft der Polizei nicht. 
Zur sicheren Querung der Grevener Straße wird zudem empfohlen, die ,etwas weiter südlich 
der Bushaltestellen befindliche Mittelinsel auf Höhe der Grevener Straße 403 zu nutzen.

' Die Einrichtung beziehungsweise Verlänqerunq des bestehenden Streckenabschnitts von 
Tempo 30 km/h für die Grevener Straße kommt daher aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht 
in Betracht. Die Straßenverkehrsbehörde kann ihre Entscheidung für solche Beschränkungen 
'des fließenden Verkehrs nur auf Grundlage des aktuell geltenden Straßenverkehrsrechts 
treffen. Verkehrspolitische Akzente können hierbei nicht berücksichtigt werden ..

Beratungsverlauf (1)

03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße 502
  • Kanalstraße
  • Sprakeler Straße 403
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0004/2022
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
14.03.2022
Erstellt
14.03.2022 08:37