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1332/2021

Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe "Die Partei" vom 18.03.2021 zum Thema "Schutzauftrag Kindeswohl in Zeiten der Pandemie" (AN/0576/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 30.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5064 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2021 
 1332/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 06.05.2021 
 
Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe "Die Partei" vom 18.03.2021 zum Thema 
"Schutzauftrag Kindeswohl in Zeiten der Pandemie" (AN/0576/2021) 
Die Ratsgruppe „Die Partei“ stellt mehrere Fragen zur Aufrechterhaltung des Schutzauftrags unter 
den Bedingungen der Pandemie. 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
1. Wie hat sich die Anzahl der Meldungen über Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII durch 
Notbetreuung, eingeschränkten Regelbetrieb in Kita, Schule und sonstigen Einrichtungen der 
Jugendhilfe verändert? Bitte nach Monaten aufschlüsseln für die Jahre 2019, 2020 und 2021. 
Die Statistik zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen weist folgende Zahlenwerte zum jeweiligen 
Monatsende auf. Der Übersicht halber wurden nicht alle Monate aufgeführt. 
 
2019 2020 2021
01.01. 01.04. 01.07. 01.11. 01.01. 01.04. 01.07. 01.11. 01.01.
Gesamtzahl der Meldungen 359 270 418 333 475 245 376 348 372
davon Kindeswohlgefährdung 125 59 107 72 138 55 93 83 72
keine Kindeswohlgefährdung
aber Hilfebedarf 68 97 109 96 134 65 91 74 91
keine Kindeswohlgefährdung
und kein Hilfebedarf 166 114 202 165 203 125 192 348 209
 
 
Aus Sicht der Verwaltung unterliegen die Monatszahlen hinsichtlich der Meldungen mit Verdacht auf 
Kindeswohlgefährdung immer starken Schwankungen. Durch die komplette Schließung der Kinderta-
gesstätten und Schulen im harten Lockdown vom Frühjahr 2020 kam es eindeutig zu geringeren Mel-
dungen aus diesen Bereichen. 
 
2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Jugendamtes ergriffen, die durch Kita-und Schul-
schließungen ausbleibende Meldungen über Kindeswohlgefährdungen zu kompensieren, etwa 
durch Hausbesuche gefährdeter Kinder? 
Von Seiten der Jugendverwaltung wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen, um den 
Schutzauftrag auch unter Corona-Bedingungen aufrechtzuerhalten: 
- Prioritäre Ausstattung des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) des Jugendamtes 
mit Schutzausrüstung, um einen nahtlosen 24/7-Dienst ohne Einschränkung zu ermöglichen. 
- Schaffung einer zusätzlichen Notaufnahmegruppe um auch an Covid 19 erkrankte bzw. unter 
Quarantäne stehende Kinder und Jugendliche in Krisensituationen aufnehmen zu können. 
- Abstimmung mit allen Kölner Kindertagesstätten und Schulen zur Aufnahme von „gefährdeten 
Kindern“ im Rahmen der Notbetreuung, die ursprünglich nur für die Betreuung von Kindern 
von Eltern aus „kritischer Infrastruktur“ vorgesehen war. Diese Kölner Lösung wurde nachträg-
lich auch landesweit umgesetzt.

2 
 
- Festlegung von Mindestarbeitsstandards für die Bereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes, 
Pflegekinderdienstes, UMA Erstaufnahme und Amtsvormundschaft, um den Kontakt zu dem 
Jugendamt bekannten Familien und deren Kindern aufrechtzuerhalten. Hausbesuche wurden 
und werden dabei oftmals durch Treffen im Freien oder Video-Telefonkonferenzen ersetzt. 
- Den Integrationshelfer*innen wurden auf Antrag auch Helferstunden bewilligt, wenn die Schü-
ler*innen nicht die Schule besuchten. Die Integrationshelfer*innen konnten damit die Kinder im 
Homeschooling unterstützen. 
 
3. Inwiefern hat die Stadt die Träger von Einrichtungen und Diensten nach §8a Abs. 4 SGB VIII 
in Maßnahmen zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen unter Pandemiebedingungen 
und Schließung von Einrichtungen einbezogen? 
Die Kooperation in Kinderschutzfällen gemäß §8a SGB VIII ist in Köln generell durch den Abschluss 
von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und allen Ein-
richtungen und Diensten und Beratungsstellen in der Erziehungshilfe, allen Einrichtungen der Kinder-
und Jugendarbeit, allen Kindertagestätten und allen Schulen im Kölner Stadtgebiet geregelt und gesi-
chert. Diese Verabredungen gelten jederzeit und sind nicht „pandemieabhängig“.  
 
4. Wurden Kitas und Schulen beauftragt, dass ihre Mitarbeiter mit gefährdeten Kindern individuell 
Kontakt halten sollen? 
Wie unter Antwort zu Frage 2 aufgeführt, hat sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Fach-
kräften in den Kindertagesstätten sowie den Kölnern Grundschulen sehr schnell auf einen Personen-
kreis verständigt, dem im Rahmen der Notbetreuung ein Betreuungsangebot gemacht wurde. Dieses 
Angebot wurde von den Familien überwiegend positiv aufgenommen und angenommen. Aus den 
Schulen wurde berichtet, dass darüber hinaus auch die Schulsozialarbeiter*innen aktiv in Lockdown-
zeiten auf Kinder und Familien zugegangen sind, um den Kontakt aufrechtzuerhalten. 
 
5. Wurde gefährdeten Kindern die Möglichkeit eingeräumt, die Kita zu besuchen, auch wenn ihre 
Eltern nicht zu den systemrelevanten Berufsgruppen mit Betreuungsoption gehören? 
Ja, siehe Antwort zu Frage 2. 
 
Zusammenfassend hat die Jugendverwaltung aus ihrer Sicht alle Möglichkeiten genutzt, den Schutz-
auftrag des Jugendamtes gerade auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1332/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
30.04.2021
Erstellt
09.04.2021 08:45