1332/2021
Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe "Die Partei" vom 18.03.2021 zum Thema "Schutzauftrag Kindeswohl in Zeiten der Pandemie" (AN/0576/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 30.04.2021 1332/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 06.05.2021 Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe "Die Partei" vom 18.03.2021 zum Thema "Schutzauftrag Kindeswohl in Zeiten der Pandemie" (AN/0576/2021) Die Ratsgruppe „Die Partei“ stellt mehrere Fragen zur Aufrechterhaltung des Schutzauftrags unter den Bedingungen der Pandemie. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Meldungen über Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII durch Notbetreuung, eingeschränkten Regelbetrieb in Kita, Schule und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe verändert? Bitte nach Monaten aufschlüsseln für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Die Statistik zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen weist folgende Zahlenwerte zum jeweiligen Monatsende auf. Der Übersicht halber wurden nicht alle Monate aufgeführt. 2019 2020 2021 01.01. 01.04. 01.07. 01.11. 01.01. 01.04. 01.07. 01.11. 01.01. Gesamtzahl der Meldungen 359 270 418 333 475 245 376 348 372 davon Kindeswohlgefährdung 125 59 107 72 138 55 93 83 72 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 68 97 109 96 134 65 91 74 91 keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf 166 114 202 165 203 125 192 348 209 Aus Sicht der Verwaltung unterliegen die Monatszahlen hinsichtlich der Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung immer starken Schwankungen. Durch die komplette Schließung der Kinderta- gesstätten und Schulen im harten Lockdown vom Frühjahr 2020 kam es eindeutig zu geringeren Mel- dungen aus diesen Bereichen. 2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Jugendamtes ergriffen, die durch Kita-und Schul- schließungen ausbleibende Meldungen über Kindeswohlgefährdungen zu kompensieren, etwa durch Hausbesuche gefährdeter Kinder? Von Seiten der Jugendverwaltung wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen, um den Schutzauftrag auch unter Corona-Bedingungen aufrechtzuerhalten: - Prioritäre Ausstattung des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) des Jugendamtes mit Schutzausrüstung, um einen nahtlosen 24/7-Dienst ohne Einschränkung zu ermöglichen. - Schaffung einer zusätzlichen Notaufnahmegruppe um auch an Covid 19 erkrankte bzw. unter Quarantäne stehende Kinder und Jugendliche in Krisensituationen aufnehmen zu können. - Abstimmung mit allen Kölner Kindertagesstätten und Schulen zur Aufnahme von „gefährdeten Kindern“ im Rahmen der Notbetreuung, die ursprünglich nur für die Betreuung von Kindern von Eltern aus „kritischer Infrastruktur“ vorgesehen war. Diese Kölner Lösung wurde nachträg- lich auch landesweit umgesetzt. 2 - Festlegung von Mindestarbeitsstandards für die Bereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Pflegekinderdienstes, UMA Erstaufnahme und Amtsvormundschaft, um den Kontakt zu dem Jugendamt bekannten Familien und deren Kindern aufrechtzuerhalten. Hausbesuche wurden und werden dabei oftmals durch Treffen im Freien oder Video-Telefonkonferenzen ersetzt. - Den Integrationshelfer*innen wurden auf Antrag auch Helferstunden bewilligt, wenn die Schü- ler*innen nicht die Schule besuchten. Die Integrationshelfer*innen konnten damit die Kinder im Homeschooling unterstützen. 3. Inwiefern hat die Stadt die Träger von Einrichtungen und Diensten nach §8a Abs. 4 SGB VIII in Maßnahmen zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen unter Pandemiebedingungen und Schließung von Einrichtungen einbezogen? Die Kooperation in Kinderschutzfällen gemäß §8a SGB VIII ist in Köln generell durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und allen Ein- richtungen und Diensten und Beratungsstellen in der Erziehungshilfe, allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, allen Kindertagestätten und allen Schulen im Kölner Stadtgebiet geregelt und gesi- chert. Diese Verabredungen gelten jederzeit und sind nicht „pandemieabhängig“. 4. Wurden Kitas und Schulen beauftragt, dass ihre Mitarbeiter mit gefährdeten Kindern individuell Kontakt halten sollen? Wie unter Antwort zu Frage 2 aufgeführt, hat sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Fach- kräften in den Kindertagesstätten sowie den Kölnern Grundschulen sehr schnell auf einen Personen- kreis verständigt, dem im Rahmen der Notbetreuung ein Betreuungsangebot gemacht wurde. Dieses Angebot wurde von den Familien überwiegend positiv aufgenommen und angenommen. Aus den Schulen wurde berichtet, dass darüber hinaus auch die Schulsozialarbeiter*innen aktiv in Lockdown- zeiten auf Kinder und Familien zugegangen sind, um den Kontakt aufrechtzuerhalten. 5. Wurde gefährdeten Kindern die Möglichkeit eingeräumt, die Kita zu besuchen, auch wenn ihre Eltern nicht zu den systemrelevanten Berufsgruppen mit Betreuungsoption gehören? Ja, siehe Antwort zu Frage 2. Zusammenfassend hat die Jugendverwaltung aus ihrer Sicht alle Möglichkeiten genutzt, den Schutz- auftrag des Jugendamtes gerade auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1332/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 30.04.2021
- Erstellt
- 09.04.2021 08:45