4169/2018
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisieren des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln-Dellbrück
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Anlage 3 Vorabauszug BV 9 21.01.2019
1073 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 22.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotoko ll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 21.01.2019 öffentlich 9.2.4 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisieren des Gewässer- entwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umset- zungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln- Dellbrück 4169/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Beschlussvorlage in die nächste Sit- zung der BV 9 am 25.03.2019 zu vertagen. Da die umfangreiche Beschlussvorlage erst sehr kurzfristig zur Verfügung stand (Freigabe 21.01.2019 mittags), war eine qualitative Vorbereitung und Behandlung dieses Themas nicht möglich. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Varianten, mit denen sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Mülheim intensiv aus- einandersetzen möchten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Rat
6597 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/20/201/2
Vorlagen-Nummer
4169/2018
Freigabedatum
21.01.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisieren des Gewässerentwicklungskonzeptes
vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich
Wichheimer Mühle, Köln-Dellbrück
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom
11.02.2014 und stimmt der Detaillierung der Umsetzungsmaßnahme in Form der Variante 3 (Gewäs-
serverlegung im südlichen Bereich mit Wasser im alten Gerinne) im Bereich der Wichheimer Mühle
[STR M1b: km 0+200 bis km 0+370] zu.
Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB
Köln) diese Planung dem Umwelt und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln (IWA) zur wasserrechtli-
chen Genehmigung vorlegen.
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019
Verkehrsausschuss 29.01.2019
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019
Finanzausschuss 11.02.2019
Rat 14.02.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme frühestens ab
Haushaltsjahr 2019 (in Abhängigkeit vom Baubeginn der Maßnahme): 500.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja bis zu 400.000
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in
einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet dies, dass für
die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche
aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber
keine Nutzung mehr haben, müssen entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (2810/2013) nach vorheriger Zustimmung
des Verwaltungsrates das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) einschließlich des Umsetzungsfahr-
plans nach der WRRL beschlossen. In der Ratssitzung am 12.11.2015 (1468/2015) wurde die Be-
schlussvorlage zur Wichheimer Mühle an den Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe Köln,
AöR (StEB Köln) zurückverwiesen. Zwischenzeitlich wurden weitere Varianten untersucht und bewer-
tet. Alternativ zur Beseitigung des Sohlsturzes an der Stelle des ehemaligen Mühlenrades hat sich zur
Gewährleistung der geforderten wasserwirtschaftlich Durchgängigkeit als sinnvollste Variante die
Schaffung eines neuen Bachbettes als Umlaufgerinnes im südlichen Bereich des Grundstücks mit
Beibehaltung der bestehenden Gerinnes erwiesen.
Der Verwaltungsrat der StEB Köln hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die hier vorge-
schlagene Variante 3 als vorrangige Lösung einer örtlichen Gewässerentwicklungsmaßnahme weiter
zu verfolgen. Auf dieser Grundlage soll nunmehr der Beschluss des Ratsrates eingeholt werden.
Die derzeitigen Abstimmungen deuten darauf hin, dass bei der in der Anlage beschriebenen Einzel-
maßnahme eine Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich ist. Eine bauliche
Realisierung kann frühestens in der jeweils nächsten vegetationsfreien Winterzeit erfolgen, d.h. frü-
hestens im Winter 2019/2020.
Die vorgesehene Gewässerentwicklungsmaßnahme wurde in den Jahren 2013, 2015 und 2016 den
3
jeweiligen Anwohnern und Eigentümern im Zusammenhang mit dem Gewässerentwicklungskonzept
vorgestellt. Zu der Maßnahme konnte mit den Anliegern bisher kein 100%iges Einvernehmen erreicht
werden. Im Verlauf der Planung und der Informationsgespräche hat sich die Mehrheit der Anlieger für
den Verbleib der Wasserführung in dem alten Gerinne und gegen eine Gewässerumverlegung aus-
gesprochen. Dieser Wunsch wird in der vorgeschlagenen Variante 3 aufgegriffen und berücksichtigt.
Um den größtmöglichen ökologischen Nutzen hinsichtlich der Durchgängigkeit, der Strukturvarianz
und der Artenvielfalt erzielen zu können, wird zusätzlich zu dem bestehenden Gerinne eine Umge-
hungstrasse vorgesehen. Diese Variante entspricht ebenfalls den Forderungen der Denkmalschutz-
behörde. Sollte es in Trockenperioden zu einer geringen Wasserführung kommen, wird dem Umge-
hungsgerinne das Bachwasser vorrangig zugeführt, damit den Kleinstlebewesen und den Fischen
das Überleben ermöglicht wird.
Zusätzlich zu den Abstimmungen während der Planungen und dem Genehmigungsverfahren erfolgen
vor Baubeginn weitere Informationen der Anlieger und weitere Interessierte. So werden bei allen Ge-
wässerbaumaßnahmen zusätzlich zu den Pressemitteilungen die jeweiligen Bürgerämter sowie Ge-
wässeranlieger konkret über den vorgesehenen Baubeginn und die Bauausführung informiert.
Die Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt beläuft sich auf insgesamt 500.000 Euro, davon können
voraussichtlich bis zu 400.000 Euro über Fördermittel finanziert werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen entspre-
chend der geplanten Bauphase angemeldet.
Der wasserwirtschaftliche Nutzen eines durchgängigen Wasserlaufes ohne Sohlabstürze wird in ei-
nem Video erläutert, welches am Beispiel der vorgesehenen Gewässerumbauarbeiten an der Strun-
der Mühle erstellt wurde. Dieses Video ist einsehbar unter:
https://www.youtube.com/watch?v=GssLTjRsRgE)
https://daten.steb-koeln.de/sharing/ltXJZWK8c
Begründung für die Dringlichkeit der Vorlage
Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Mitzeichnungen und Ergänzungen konnten erst in den
letzten Tagen eingeholt werden, so dass die Erstellung der Vorlage nur sehr kurzfristig möglich war.
Mit der Maßnahme soll zeitnah begonnen werden, um den Baubeginn in der Vegetationsfreien Zeit
(01.11.2019-28.02.2020) noch zu realisieren. Andernfalls müsste die Maßnahme in den darauffolgen-
den Winter 2020/2021 verschoben werden.
Anlagen
Anlage 1: Kurzerläuterung der Maßnahme
Anlage 2: Beschlussvorlage und Beschluss Verwaltungsrat der StEB
Anlage 1 Kurzerläuterung der Maßnahme Strunde M1b Wichheimer
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Anlage 1 1/5 Strunde Maßnahmen-Nr.: STR M1b Bearbeitungstrecke: von km 0+200 bis 0+370 Bearbeitungslänge: 170 m Funktionselement: Trittstein Gewässertyp: Sandgeprägte Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen Übersichtsplan Beschreibung Ist-Zustand Die Strunde entspringt in der Bergisch-Gladbacher Kalkmulde in einer Karstfläche. Sie durchquert die Bergische Heideterrasse, um anschließend im Stadtgebiet von Köln als Niederungsbach durch die Niederterrasse dem Rhein zuzufließen. Die Gesamtlänge der Strunde auf Kölner Stadtgebiet beträgt 5,7 km. Der Bach stellt sich im Kölner Stadtgebiet als erheblich verändert dar. Zum Teil, besonders im Bereich Dellbrück und Holweide, ist die Sohle vollständig verändert. Im Bereich der Maßnahme STR M1b ist das Gewässer im Bereich der Wohnbebauung auf der rechten und linken Gewässerseite durch Mauern begrenzt, dieses erlaubt keinerlei ökologische Entwicklung. Auf der linken Seite befindet sich eine großzügige Gartenlandschaft, welche sich im Besitz der Stadt Köln befindet. Im südlicheren Bereich verläuft die Strunde weitgehend natürlich. Eigentümer: ☐ privat ☒ öffentlich Anlage 1 2/5 Foto Ist-Zustand (STR M1b), Lage des Gewässers Anlage 1 3/5 Umsetzungsfahrplan (Stand März 2012) Maßnahmenbeschreibung Umsetzungsfahrplan In dieser Maßnahme soll der Gewässerverlauf neutrassiert werden. Restriktionen Altlasten: kein Hinweis auf Altlasten im Kataster der Stadt Grundstück: Die Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Köln. Ein Ankauf ist nicht erforderlich. Die Anwohner sind in die Planung eingebunden. Genehmigungsverfahren ☐ Gewässerunterhaltung ☒ § 68 WHG ☐ § 22 LWG Anlage 1 4/5 Entwurf Ökologische Aufwertung durch ein Umgehungsgerinne unter Beibehaltung der bestehenden Situation (Bachwasser im Mühlengraben) (angepasste Trassierung mit geringerem Eingriff) Anlage 1 5/5 Maßnahmenbeschreibung Entwurf Die neue Trasse wird möglichst weit außerhalb der Hofanlage der Mühle angeordnet, damit hier die Belange des Denkmalschutzes bestmöglich abgedeckt werden. Der künstliche Graben vor den Gebäuden bleibt erhalten, die Hofanlage bleibt auch nahezu unverändert und die ökologisch wertvollste Trassenführung kann hergestellt werden. Die Lauflänge wird so um eine Gesamtlänge von ca. 20 m verlängert. Hierzu wird die Geländetopografie genutzt, um möglichst niedrige aber für den Hochwasserschutz ausreichend hohe Dämme herzustellen. Die vorgesehene Gewässerentwicklungsmaßnahme wurde in den Jahren 2013, 2015 und 2016 den jeweiligen Anwohnern und Eigentümern im Zusammenhang mit dem Gewässerentwicklungskonzept vorgestellt. Zu der Maßnahme konnte mit den Anliegern bisher kein 100%iges Einvernehmen erreicht werden. Im Verlauf der Planung und der Informationsgespräche hat sich die Mehrheit der Anlieger für den Verbleib der Wasserführung in dem alten Gerinne und gegen eine Gewässerumverlegung ausgesprochen. Dieser Wunsch wird in der vorgeschlagenen Variante 3 aufgegriffen und berücksichtigt. Um den größtmöglichen ökologischen Nutzen hinsichtlich der Durchgängigkeit, der Strukturvarianz und der Artenvielfalt erzielen zu können, wird noch zusätzlich zu dem bestehenden Gerinne eine Umgehungstrasse vorgesehen. Diese Variante entspricht ebenfalls den Forderungen der Denkmalschutzbehörde. Sollte es in Trockenperioden zu einer geringen Wasserführung kommen, wird dem Umgehungsgerinne das Bachwasser vorrangig zugeführt, damit den Kleinstlebewesen und den Fischen das Überleben ermöglicht wird. Bauzeiten: Ausführung: Ende 2019 bis Mitte 2020 Kosten: Gesamte Projektkosten betragen brutto 500.000 € (nach derzeitiger Schätzung)
Anlage 2 Verwaltungsratsbeschluss und Beschlussvorlage Verwaltungsrat
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5.1 Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln-Holweide Beschluss vom: 10.10.2017 Thema: Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln-Holweide Hintergrund: Die WRRL fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet das, dass für die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber keine Nutzung mehr haben, können entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden. Die Wichheimer Mühle befindet sich im Unterlauf der Strunde im Stadtteil Holweide. Die Strunde verläuft in diesem Bereich zunächst recht beengt, bevor sie unterhalb der Wichheimer Mühle in einem fast natürlichen Verlauf auf das Kreuzungsbauwerk mit dem Flehbach zuläuft und die Autobahn A3 verrohrt unterquert. Hier vereinigt sie sich mit dem Flehbach und mündet am Ende in den Rhein. Im Bereich der Wichheimer Mühle sind mehrere Varianten denk- und umsetzbar, um das Ziel der Durchgängigkeit zu erreichen. Beschluss: Der Verwaltungsrat beschließt, dass die Variante 3 zur Neutrassierung der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle (km 0+200 bis km 0+370, STR M1b) mittels Verlegung in den südlichen Gartenbereich und Beibehaltung von Wasser im alten Gerinne (inkl. des historischen Absturzes) den Genehmigungsbehörden als vorrangig vor-gesehene Gewässerverbesserung vorgeschlagen wird und dem IWA (ehemals Untere Wasserbehörde) zur wasserrechtlichen Genehmigung vorzulegen ist. Anlage 2 Seite 1 von 13 TOP wird von VA eingetragen Der Vorstand Datum der Schlusszeichnung: wird von VA eingetragen StEB, Abteilung Abteilungsbezeichnung Beschlussvorlage zur Verwaltungsratssitzung am Datum zur Behandlung in Sitzungsart Betreff Strunde Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Wichheimer Mühle (STR M1b), km 0+200 bis km 0+370, Köln-Holweide Beschlussvorschlag, Alternative Der Verwaltungsrat beschließt, dass die Variante zur Neutrassierung der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle (km 0+200 bis km 0+370, STR M1b) mittels Verlegung in den südlichen Gartenbereich und Beibehaltung von Wasser im alten Gerinne den Genehmigungsbehörden als vorrangig vorgesehene Gewässerverbesserung vorgeschlagen wird und dem IWA (ehemals Untere Wasserbehörde) zur wasserrechtlichen Genehmigung vorzulegen ist. Alternative 1: Es wird kein Umbau der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle erfolgen und es wird damit auf die Herstellung einer Durchgängigkeit in diesem Teilbereich verzichtet. D. h. das Ziel der WRRL, die Durchgängigkeit der Strunde herzustellen, wird nicht erfüllt und die anderen Maßnahmen an der Strunde erreichen dieses Ziel der Durchgängigkeit ebenfalls nicht. Beratungsfolge Gremium voraussichtlich in der Sitzung am Seite 2 von 13 Problemstellung des Beschlussvorschlags, Begründung, ggfs. Auswirkungen Die WRRL fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet das, dass für die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber keine Nutzung mehr haben, können entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden. Die Wichheimer Mühle befindet sich im Unterlauf der Strunde im Stadtteil Holweide. Die Strunde verläuft in diesem Bereich zunächst recht beengt, bevor sie unterhalb der Wichheimer Mühle in einem fast natürlichen Verlauf auf das Kreuzungsbauwerk mit dem Flehbach zuläuft und die Autobahn A3 verrohrt unterquert. Hier vereinigt sie sich mit dem Flehbach und mündet am Ende in den Rhein. Im Bereich der Wichheimer Mühle sind mehrere Varianten denk- und umsetzbar, um das Ziel der Durchgängigkeit zu erreichen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten untersucht. 2015 wurde diese Maßnahme bereits mit einer Vorzugsvariante (aus wasserwirtschaftlicher Sicht) in der Bezirksvertretung Mülheim diskutiert. In der Ratssitzung vom 12.11.2015 wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Maßnahmen an der Strunde STR M1b: km 0+200 bis km 0+370 Neutrassierung der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle, Köln-Holweide und STR M19: km 5+220 bis km 5+250 Entfernung des Sohlabsturzes an der Strunder Mühle, Köln-Dellbrück werden an den Verwaltungsrat der StEB AöR zur weiteren Beratung verwiesen.“ Nach mehreren Gesprächen und Terminen (11.12.2013, 11.05.2015, 06.04.2016 und 15.11.2016) zur Vorstellung der Planung bei den Eigentümern und der Korrespondenz mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (22.07.2016, 18.10.2016) wurden die Varianten der Machbarkeitsstudie optimiert und um weitere ergänzt. Dabei zeichnet sich eine Meinungs- änderung bei den Eigentümern ab, weg von der Neutrassierung und hin zu der rauen Rampe in dem alten Gerinne. Dabei sind folgende Varianten entstanden und geprüft worden: 1. Variante 1: Neutrassierung ohne Wasser im alten Gerinne Bei dieser Variante wird das Gewässer im Oberlauf auf Höhe des ersten Gebäudes der Wichheimer Mühle aus der bestehenden Trasse verschwenkt und durch den Gartenbereich geführt, so dass dabei ein naturnaher Verlauf hergestellt werden kann. Um im Bereich des Verschwenkens etwas Platz zu gewinnen wird die vorhandene Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet etwas weiter nach Osten verschoben. Im Anfangsbereich müssen sowohl Sicherungsvorkehrungen für den vorhandenen Hochspannungsmast sowie für die Fundamente der ersten Gebäude der Wichheimer Mühle durchgeführt werden. Die bestehende Trasse kann erhalten bleiben. Es ist nicht vorgesehen, dass dort Wasser fließen soll. Die bestehende Trasse hat keinen ökologischen Wert und kann, sollte es seitens der Anwohner gewünscht werden, auch verfüllt werden. Die Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung ist relativ gering, denn außer in dem Bereich, wo die neue Trasse verschwenkt, müssen keine Sicherungsmaßnahmen für die angrenzende Bebauung vorge‐ nommen werden. Die Trasse des neuen Gewässers verläuft im Gartenbereich, wo nur Erdbewegungen erfolgen müssen. Es befinden sich dort keine Bauwerke. Die Vorteile seitens der Umsetzung der Seite 3 von 13 ökologischen Zielvorgaben sind hier groß, denn neben der Herstellung der Durchgängigkeit werden auch die Strukturvarianz und die Artenvielfalt gefördert. Dies wirkt sich positiv auf den Unterlauf des Flehbaches auswirken. Da sich die beiden Gewässer im Bereich der Herler Mühle vereinigen und dem Rhein zu fließen. Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den anderen Varianten niedriger, sie bewegen sich in einem Kostenrahmen von ca. 310.000 ‐330.000€ (grob geschätzt). Der Denkmalschutz kann dieser Variante gemäß Schreiben vom 18.10.2016 nicht zustimmen. Diese Variante wird bei den Anwohnern mehrheitlich nicht bevorzugt. Es gibt jedoch eine kleine Gruppe Befürworter. 2. Variante 2: Neutrassierung mit Wasser im alten Gerinne Bei dieser Variante wird das Gewässer genau wie bei Variante 1 in eine neue Trasse verlegt, aber ein Teil des Wassers wird durch die alte Trasse geleitet. Der Hauptstrom wird in der neuen Trasse verlaufen. Dazu wird in den Damm ein definierter Zulauf installiert, der die alte Trasse mit einem geringeren Teil der Wassermenge versorgt. Bei Niedrigwasser kann der alte Lauf vor den Häusern trocken fallen und ggf. bleibt eine Restmenge Wasser im Gerinne bis der Wasserstand wieder steigt. Um im Bereich des Verschwenkens etwas Platz zu gewinnen, wird die vorhandene Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet, etwas weiter nach Osten verschoben. Im oberen Bereich müssen sowohl Sicherungsvorkehrungen für den vorhandenen Hochspannungsmast sowie die ersten Gebäude der Wichheimer Mühle durchgeführt werden. Die Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung ist auch bei dieser Variante relativ gering. Abweichend zur Variante 1 verbleibt eine geringe Menge Wasser im alten Lauf, somit ändert sich auch wenig für die Fundamente der Wichheimer Mühle. Die Vorteile hinsichtlich der Ökologie sind hier ebenfalls groß, da nicht nur die Durchgängigkeit sondern auch Strukturvarianz und Artenvielfalt hergestellt wird. Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den folgenden Varianten niedriger, sie bewegen sich in einem Kostenrahmen von ca. 350.000 ‐380.000€ (grob geschätzt). Der Denkmalschutz kann dieser Variante gemäß Schreiben vom 18.10.2016 nicht zustimmen, wobei hier der Aspekt der Wasserführung Berücksichtigung gefunden hat. Diese Variante wird bei den Anwohnern mehrheitlich nicht bevorzugt. Für diese Variante gibt es seitens der Anwohner keine Befürworter. 3. Variante 3: Neutrassierung im südlichen Gartenbereich mit Wasser im alten Gerinne Bei dieser Variante wird das Gewässer ähnlich wie bei Variante 1 und 2 im nördlichen Bereich aus der bestehenden Trasse verschwenkt, jedoch durch den südlicheren Gartenbereich geführt. Der naturnahe Verlauf wird auch hier hergestellt. Um im Bereich des Verschwenkens etwas Platz zu gewinnen, wird die vorhandene Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet, etwas weiter nach Osten verschoben. Im oberen Bereich müssen sowohl Sicherungsvorkehrungen für den vorhandenen Hochspannungsmast sowie die ersten Gebäude der Wichheimer Mühle durchgeführt werden. Die bestehende Trasse bleibt erhalten und ein Teil des Wassers wird weiterhin durch diese Gerinne geleitet. Dies entspricht der Variante 2. Das Risiko für die angrenzende Bebauung ist wie bei Variante 1 und 2 relativ gering und die Beeinträchtigung der Hofanlage wird auf ein Minimum beschränkt, da der Gewässerlauf weiter außerhalb in die benachbarte Fläche verschoben wird. Die Trasse des neuen Gewässers ist etwas länger als bei Variante 1 und 2. Die Vorteile seitens der Umsetzung der ökologischen Zielvorgaben sind hier Seite 4 von 13 ebenfalls groß, die Durchgängigkeit, die Strukturvarianz und die Artenvielfalt werden erreicht bzw. gefördert. Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den Varianten 1 und 2 höher, sie bewegen sich in einem Kostenrahmen von ca. 420.000‐480.000€ (grob geschätzt), da die Trasse länger als bei den Varianten 1 und 2 ist. Die Besonderheit hier ist, dass die neue Trasse möglichst weit außerhalb der Hofanlage der Mühle angeordnet wird, damit der Belang des Denkmalschutzes bestmöglich abgedeckt wird. Der künstliche Graben vor den Gebäuden bleibt erhalten, die Hofanlage bleibt auch nahezu unverändert und die Trassenführung mit dem höchsten ökologischen Nutzen kann hergestellt werden. Diese Variante wird als guter Kompromiss für alle Belange angesehen. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wurde mit dem Schreiben vom 22.07.2016 über die geplante Maßnahme informiert. Der Denkmalschutz kann dieser Variante gemäß der E‐Mail vom 23.08.2017 zustimmen. Die Anwohner wurden mit Schreiben vom 24.03.2017 über alle Varianten informiert. 4. Variante 4: raue Rampe oberhalb des Gebäudekomplexes Um den Absturz und den daraus resultierenden Höhenunterschied in der Gewässersohle auszugleichen, wird eine raue Rampe hergestellt. Diese Rampe endet am Tiefpunkt des Absturzes und gleicht über eine Länge von ca. 25 m den Höhenunterschied Richtung Oberwasser aus. D. h. die Bachsohle und die Ufer werden mit einem definierten Gefälle neu gestaltet. Auf den folgenden 45 m wird das Niveau der rauen Rampe beibehalten, um auf die Höhe des unterstromigen Bereiches auszulaufen. Hierzu muss ebenfalls die Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet, nach Oberstrom verschoben werden, um Platz zu gewinnen. Einschränkungen der Trassenlage sind der Hochspannungs‐ mast an sich und dessen Standsicherheit. Sie darf durch Absenkung der Sohle nicht gefährdet werden. Dafür und für die ersten Gebäude der Wichheimer Mühle müssen Sicherungsarbeiten vorgesehen werden. Die Planungs‐ und Baukosten bewegen sich in einem Kostenrahmen von ca. 400.000‐450.000€ (grob geschätzt). Bei dieser Variante ist das Risiko für die angrenzende Bebauung recht hoch einzuschätzen, da in einem Bereich von 45 m die Fundamente der Häuser und des Hochspannungsmastes freigelegt werden müssen, damit der Bach auf das Niveau der Gewässersohle nach dem Absturz abgesenkt werden kann. Zur Sicherung sind hier umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen, deren Umfang derzeit nur sehr grob abgeschätzt werden kann. Auch die Fundamente sind kritisch zu betrachten, denn die teils nassen Keller werden durch die Herstellung der rauen Rampe nicht unbedingt trocken. Die Durchfeuchtung kann auch andere Ursachen haben. Negativ erscheint, dass bei dieser Variante ausschließlich die minimale Erfüllung des ökologischen Ziels erreicht werden kann. Die Mehrheit der Anwohner ist für diese Variante. Es wird vermutet, dass mit dieser Variante eine Sanierung der Fundamente oder der baulichen Gebäudesubstanz erwartet wird. Die Forderung des Denkmalschutzes hinsichtlich der Erhaltung des künstlichen Gerinnes wird erfüllt. 5. Variante 4a: raue Rampe ab Absturz vor dem Gebäudekomplex Eine Veränderung der Variante 4 kam im Termin mit den Anwohnern auf. Diese ist noch nicht soweit wie die anderen Varianten geplant. Die Idee war hier, dass die raue Rampe direkt am Absturz beginnt und durch Aufhöhen der Sohle bis auf das eigentliche Niveau im Bereich Unterstrom durch ein gleichmäßiges Seite 5 von 13 Gefälle ausgeglichen wird. Die Länge der Rampe wird hier in etwa der Variante 4 entsprechen. Hierbei ist jedoch noch zu prüfen, ob diese Variante denn überhaupt möglich ist. Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den anderen Varianten hoch, sie bewegen sich in einem Kostenrahmen von ca. 420.000‐500.000€ (grob geschätzt). Bei dieser Variante ist das Risiko für die angrenzende Bebauung recht hoch einzuschätzen, da in einem Bereich von ca. 45 m die Fundamente angeschüttet werden müssen, um den Höhenunterschied des Absturzes auszugleichen. Es konnte noch nicht geprüft werden, ob die Bausubstanz die Erhöhung der Lasten verkraftet. Zur Sicherung der bestehenden Bausubstanz sind umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen, deren Umfang derzeit nur sehr grob abgeschätzt werden kann. Auch hier sind die Fundamente kritisch zu betrachten, denn die teils nassen Keller werden durch die Herstellung der rauen Rampe nicht unbedingt trocken Die Durchfeuchtung kann auch andere Ursachen haben. Negativ zu sehen ist, dass bei dieser Variante ausschließlich die minimale Erfüllung des ökologischen Ziels erreicht werden kann. Diese Variante wurde den Anwohnern noch nicht vorgestellt, da sie sich erst nach den Gesprächen mit den Anwohnern als Weiterentwicklung der Variante 4 ergab. Die Forderung des Denkmalschutzes hinsichtlich der Erhaltung des künstlichen Gerinnes wird erfüllt. 6. Variante 0: keine Veränderung Es wird keine Umbaumaßnahme durchgeführt, d.h. der jetzige Zustand der nicht vorhandenen Durchgängigkeit wird beibehalten. Dies bedeutet jedoch, dass das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden kann. Die Erfüllung muss gegenüber der EU berichtet werden. Derzeit ist nicht bekannt, welche Konsequenzen die Nicht‐Erfüllung der Ziele bedeutet. Dazu hat sich die EU noch nicht geäußert. Eine Gegenüberstellung der Varianten unter Berücksichtigung der Risiken für die angrenzenden Gebäude, den Aufwand für Planung, Herstellung und Unterhaltung sowie die Belange des Denkmalschutzes ist in der Anlage 2 enthalten. Es ist eine Zusammenfassung der oben beschriebenen Punkte. Die vergleichende Betrachtung aller Varianten ergab, dass die Variante 3 „Neutrassierung im südlichen Gartenbereich mit Wasser im alten Gerinne“ die ökologisch wertvollste, wirtschaftlich sinnvollste und die mit den geringsten Risiken für die nahen Gebäude ist. Daher wird die Variante 3 aus Sicht der Fachabteilung zur Umsetzung der Anforderungen der WRRL zur Durchführung vorgeschlagen. Finanzwirtschaftliche Auswirkungen nein ja, Kosten der Maßnahme 480.000 Euro Zuschussfähige Maßnahme nein ja, Höhe des Zuschusses 384.000 Euro Jährliche Folgekosten a) Personalkosten Euro b) Sachkosten Euro Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) , E u r o Einsparungen E u r o Seite 6 von 13 Anlage 1: Datenblatt Wichheimer Mühle Seite 7 von 13 Seite 8 von 13 Seite 9 von 13 Seite 10 von 13 Seite 11 von 13 Anlage 2: Gegenüberstellung der Varianten Ziel Wasserführung Hofanlage 1g r ü n neue Gewässertrasse und kein Wasser im Mühlengraben 4 Eigentums‐ parteien hoch sehr gering sehr gering gering gering hoch hoch 2 lila neue Gewässertrasse und mit Wasser im Mühlengraben 0 Eigentums‐ parteien mittel sehr gering gering hoch mittel mittel hoch 3g e l b neue Gewässertrasse und mit Wasser im Mühlengraben (neue Trasse, weniger Eingriff im Gartenbereich) 0 Eigentums‐ parteien hoch sehr gering mittel hoch hoch mittel gering 4o r a n g e raue Rampe im Bereich Wichheimer Mühle vor dem Absturz 10 Eigentums‐ parteien niedrig sehr hoch hoch mittel sehr hoch gering sehr gering 4A orange raue Rampe im Bereich Wichheimer Mühle nach dem Absturz niedrig hoch sehr hoch mittel sehr hoch gering sehr gering 14 Eigentums‐ parteien haben ihre Meinung abgegeben laufende Nummer Farbe im Plan Varianten Wahl der Eigentümer Ökologische Aufwertung und Umsetzung der WRRL Unterhaltungs‐ aufwand Planungs‐ und Herstellungs‐ aufwand Bewertung der Varianten Veränderung im Hinblick auf die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde Risiken für angrenzenden Gebäude Kosten‐ aufwand Seite 12 von 13 Anlage 3: Lageplan zu den untersuchten Varianten Seite 13 von 13 Anlage 4: Stellungnahme Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Anlage 4_Stellungnahme StEB
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Anlage 4
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) zum Beschluss der Bezirks-
vertretung Mülheim zu den Ratsvorlagen zur Aktualisierung des Gewässerentwick-
lungskonzeptes anläßlich der Umsetzungsmaßnahmen an der Stunde im Bereich
Wichheimer Mühle (4169/2018) und Strunder Mühle (41667/2018)
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 zu den beiden o. g. Vor-
lagen 4167/2018 und 4169/2018 den nachfolgenden Beschluss getroffen:
„Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Stadtentwässerungsbetriebe Köln auf,
ein Gesamtkonzept für die notwendigen Maßnahmen an der Stunde vorzulegen.
Die Vorlage wird bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes zurückgestellt.“
Gerne nehmen wir hierzu Stellung, und begründen, warum aus unserer Sicht die Vorlagen
jetzt schon im Rat behandelt werden können.
Es besteht seit nunmehr fünf Jahren ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kölner Fließ-
gewässer, das Gewässerentwicklungskonzept Köln.
Der Rat der Stadt Köln hat die gesetzliche Aufgabe der Gewässerentwicklung im Jahre 2004
auf die StEB Köln übertragen. Im Zuge der vertraglichen Regelung wurde den StEB Köln die
Pflicht zur Aufstellung und Aktualisierung eines Gewässerentwicklungskonzeptes auferlegt.
Das aktuell gültige Gewässerentwicklungskonzept wurde am 11.02.2014 nach Beteiligung
der betroffenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vom Rat beschlossen (2810/2013).
Die Maßnahmen an der Strunder- sowie der Wichheimer Mühle sind in der aktuell gültigen
Fassung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 enthalten. Die derzeitigen
Vorlagen stehen somit im Einklang mit dem aktuell gültigen Gewässerentwicklungskonzept.
Beide Maßnahmen an der Strunde sind außerdem wichtige Bausteine zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie in Köln und in die landesweiten Maßnahmenübersichten eingeflos-
sen. Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Durchgängigkeit bisher wasserbiologisch unab-
hängiger Gewässerabschnitte wieder herzustellen und somit eines der maßgebendsten Ziele
der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ohne eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maß-
nahmen wären die Genpoole der Wasserlebewesen weiterhin getrennt und die insbesondere
bei Trockenwetter- und Hitzezeiten unbedingt nötigen Wanderungen in andere Gewässerab-
schnitte stark behindert.
Neben den im aktuellen Gewässerkonzept dargestellten Maßnahmen arbeiten die StEB Köln
in Abstimmung mit den städtischen Fachämtern auch an der Entwicklung weiterer Gewäs-
serverbesserungen. Auch hatte die Bezirksvertretung Mülheim in 2015 die Verwaltung um
eine Prüfung beauftragt, ob der Altarm Strunde im Stadtteil Köln-Buchheim durch eine Offen-
legung oder Teiloffenlegung mit dem Rhein verbunden und so wieder mit Wasser befüllt
werden könnte. Dies haben die StEB Köln zum Anlass genommen und haben eine Machbar-
keitsstudie zur (teilweisen) Offenlegung der Unterläufe sowohl des Flehbachs/Faulbachs als
auch der Strunde bis zum Rhein beauftragt. Eine Förderung durch die Bezirksregierung er-
scheint grundsätzlich möglich. Ob in den dicht bebauten Stadtquartieren eine Offenlegung
technisch überhaupt realisierbar ist, muss allerdings erst detailliert untersucht werden.
Nach einem Teilnehmerwettbewerb bearbeitet seit Ende 2017 ein Büro dieses Thema. In
einem ersten Schritt wurden mögliche Trassen ermittelt. Diese werden nun hinsichtlich vor-
handener Restriktionen und der möglichen technischen Umsetzbarkeit bewertet sowie mit
einer ersten Kostenschätzung versehen. Die vorläufigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
sind für das dritte Quartal 2019 vorgesehen. Diese Überlegungen sollen auch aufgrund des
Eingriffs in das bestehende Ortsbild einschl. der erheblichen Kosten anschließend mit den
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städtischen Fachämtern hinsichtlich der Vor- und Nachteile diskutiert und abgestimmt wer-
den sowie den Gremien vorgestellt werden.
Die Maßnahmen „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ sind neue Maß-
nahmen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gewässerentwicklungskonzepts 2014 noch
nicht feststanden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Offenlegung bis zum Rhein wird bei
der für 2020 anstehenden Aktualisierung in das Gewässerentwicklungskonzept aufgenom-
men. Bei der „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ handelt es sich um–
wenn auch aufwendige – Einzelmaßnahmen und nicht um ein Gesamtkonzept für die Strun-
de und den Flehbach/Faulbach. Das Gesamtkonzept für die Strunde und den Fleh-
bach/Faulbach sowie alle weiteren Kölner Bäche ist auch weiterhin das Gewässerentwick-
lungskonzept Köln.
Sollte sich herausstellen, dass eine (Teil-)Offenlegung in den Unterläufen von Fleh-
bach/Faulbach und/oder Strunde technisch nicht realisierbar ist, so gilt auch weiterhin das
wasserwirtschaftliche Ziel, die bestehenden und nicht durchgängig mit dem Rhein verbunde-
nen Gewässerkörper dieser Bäche zumindest untereinander, also von der Stegwiese in
Buchheim bis zur Stadtgrenze Köln / Bergisch Gladbach durchgängig miteinander zu verbin-
den.
Ein Zurückstellen aller anderen, bereits im Gewässerentwicklungskonzept enthaltenen Maß-
nahmen an der Strunde (bzw. am Flehbach/Faulbach) bis zum Vorliegen der Machbarkeits-
studie zur (Teil-)Offenlegung ist daher weder wasserwirtschaftlich noch organisatorisch sinn-
voll und stünde auch den gesetzlichen Zielen zur Gewässerentwicklung entgegen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4169/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.01.2019
- Erstellt
- 12.12.2018 09:30