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4169/2018

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisieren des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.31

Anlage 3 Vorabauszug BV 9 21.01.2019

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Kurzerläuterung der Maßnahme Strunde M1b Wichheimer

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Ansehen

Anlage 2 Verwaltungsratsbeschluss und Beschlussvorlage Verwaltungsrat

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Anlage 4_Stellungnahme StEB

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Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug BV 9 21.01.2019

1073 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 221-99322  
Fax       :  (0221) 221-99412 
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 22.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotoko ll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 21.01.2019  
öffentlich 
9.2.4 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisieren des Gewässer-
entwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umset-
zungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln-
Dellbrück 
4169/2018 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Beschlussvorlage in die nächste Sit-
zung der BV 9 am 25.03.2019 zu vertagen. 
 
Da die umfangreiche Beschlussvorlage erst sehr kurzfristig zur Verfügung stand 
(Freigabe 21.01.2019 mittags), war eine qualitative Vorbereitung und Behandlung 
dieses Themas nicht möglich. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die verschiedenen 
Varianten, mit denen sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Mülheim intensiv aus-
einandersetzen möchten.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Rat

6597 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4169/2018 
Freigabedatum 
21.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisieren des Gewässerentwicklungskonzeptes 
vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich 
Wichheimer Mühle, Köln-Dellbrück 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 
11.02.2014 und stimmt der Detaillierung der Umsetzungsmaßnahme in Form der Variante 3 (Gewäs-
serverlegung im südlichen Bereich mit Wasser im alten Gerinne) im Bereich der Wichheimer Mühle 
[STR M1b: km 0+200 bis km 0+370] zu. 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB 
Köln) diese Planung dem Umwelt und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln (IWA) zur wasserrechtli-
chen Genehmigung vorlegen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 
Verkehrsausschuss 29.01.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  frühestens ab 
Haushaltsjahr 2019 (in Abhängigkeit vom Baubeginn der Maßnahme): 500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja bis zu 400.000 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in 
einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet dies, dass für 
die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche 
aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber 
keine Nutzung mehr haben, müssen entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (2810/2013) nach vorheriger Zustimmung 
des Verwaltungsrates das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) einschließlich des Umsetzungsfahr-
plans nach der WRRL beschlossen. In der Ratssitzung am 12.11.2015 (1468/2015) wurde die Be-
schlussvorlage zur Wichheimer Mühle an den Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 
AöR (StEB Köln) zurückverwiesen. Zwischenzeitlich wurden weitere Varianten untersucht und bewer-
tet. Alternativ zur Beseitigung des Sohlsturzes an der Stelle des ehemaligen Mühlenrades hat sich zur 
Gewährleistung der geforderten wasserwirtschaftlich Durchgängigkeit als sinnvollste Variante die 
Schaffung eines neuen Bachbettes als Umlaufgerinnes im südlichen Bereich des Grundstücks mit 
Beibehaltung der bestehenden Gerinnes erwiesen. 
Der Verwaltungsrat der StEB Köln hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die hier vorge-
schlagene Variante 3 als vorrangige Lösung einer örtlichen Gewässerentwicklungsmaßnahme weiter 
zu verfolgen. Auf dieser Grundlage soll nunmehr der Beschluss des Ratsrates eingeholt werden. 
Die derzeitigen Abstimmungen deuten darauf hin, dass bei der in der Anlage beschriebenen Einzel-
maßnahme eine Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich ist. Eine bauliche 
Realisierung kann frühestens in der jeweils nächsten vegetationsfreien Winterzeit erfolgen, d.h. frü-
hestens im Winter 2019/2020.  
Die vorgesehene Gewässerentwicklungsmaßnahme wurde in den Jahren 2013, 2015 und 2016 den

3 
jeweiligen Anwohnern und Eigentümern im Zusammenhang mit dem Gewässerentwicklungskonzept 
vorgestellt. Zu der Maßnahme konnte mit den Anliegern bisher kein 100%iges Einvernehmen erreicht 
werden. Im Verlauf der Planung und der Informationsgespräche hat sich die Mehrheit der Anlieger für 
den Verbleib der Wasserführung in dem alten Gerinne und gegen eine Gewässerumverlegung aus-
gesprochen. Dieser Wunsch wird in der vorgeschlagenen Variante 3 aufgegriffen und berücksichtigt. 
Um den größtmöglichen ökologischen Nutzen hinsichtlich der Durchgängigkeit, der Strukturvarianz 
und der Artenvielfalt erzielen zu können, wird zusätzlich zu dem bestehenden Gerinne eine Umge-
hungstrasse vorgesehen. Diese Variante entspricht ebenfalls den Forderungen der Denkmalschutz-
behörde. Sollte es in Trockenperioden zu einer geringen Wasserführung kommen, wird dem Umge-
hungsgerinne das Bachwasser vorrangig zugeführt, damit den Kleinstlebewesen und den Fischen 
das Überleben ermöglicht wird. 
Zusätzlich zu den Abstimmungen während der Planungen und dem Genehmigungsverfahren erfolgen 
vor Baubeginn weitere Informationen der Anlieger und weitere Interessierte. So werden bei allen Ge-
wässerbaumaßnahmen zusätzlich zu den Pressemitteilungen die jeweiligen Bürgerämter sowie Ge-
wässeranlieger konkret über den vorgesehenen Baubeginn und die Bauausführung informiert.  
Die Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt beläuft sich auf insgesamt 500.000 Euro, davon können 
voraussichtlich bis zu 400.000 Euro über Fördermittel finanziert werden.  
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen entspre-
chend der geplanten Bauphase angemeldet. 
 
Der wasserwirtschaftliche Nutzen eines durchgängigen Wasserlaufes ohne Sohlabstürze wird in ei-
nem Video erläutert, welches am Beispiel der vorgesehenen Gewässerumbauarbeiten an der Strun-
der Mühle erstellt wurde. Dieses Video ist einsehbar unter: 
https://www.youtube.com/watch?v=GssLTjRsRgE)  
https://daten.steb-koeln.de/sharing/ltXJZWK8c  
 
Begründung für die Dringlichkeit der Vorlage 
Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Mitzeichnungen und Ergänzungen konnten erst in den 
letzten Tagen eingeholt werden, so dass die Erstellung der Vorlage nur sehr kurzfristig möglich war. 
Mit der Maßnahme soll zeitnah begonnen werden, um den Baubeginn in der Vegetationsfreien Zeit 
(01.11.2019-28.02.2020) noch zu realisieren. Andernfalls müsste die Maßnahme in den darauffolgen-
den Winter 2020/2021 verschoben werden. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Kurzerläuterung der Maßnahme 
Anlage 2:  Beschlussvorlage und Beschluss Verwaltungsrat der StEB

Anlage 1 Kurzerläuterung der Maßnahme Strunde M1b Wichheimer

3679 Zeichen

Anlage 1 
 1/5 
Strunde 
Maßnahmen-Nr.:  STR M1b Bearbeitungstrecke: von km 0+200 bis 0+370 
Bearbeitungslänge: 170 m Funktionselement: Trittstein 
Gewässertyp: Sandgeprägte Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen 
Übersichtsplan 
 
Beschreibung Ist-Zustand 
Die Strunde entspringt in der Bergisch-Gladbacher Kalkmulde in einer Karstfläche. Sie durchquert die 
Bergische Heideterrasse, um anschließend im Stadtgebiet von Köln als Niederungsbach durch die 
Niederterrasse dem Rhein zuzufließen. Die Gesamtlänge der Strunde auf Kölner Stadtgebiet beträgt 
5,7 km.  
Der Bach stellt sich im Kölner Stadtgebiet als erheblich verändert dar. Zum Teil, besonders im Bereich 
Dellbrück und Holweide, ist die Sohle vollständig verändert. Im Bereich der Maßnahme STR M1b ist 
das Gewässer im Bereich der Wohnbebauung auf der rechten und linken Gewässerseite durch Mauern 
begrenzt, dieses erlaubt keinerlei ökologische Entwicklung. Auf der linken Seite befindet sich eine 
großzügige Gartenlandschaft, welche sich im Besitz der Stadt Köln befindet. Im südlicheren Bereich 
verläuft die Strunde weitgehend natürlich. 
 
Eigentümer: ☐ privat ☒ öffentlich

Anlage 1 
 2/5 
Foto Ist-Zustand (STR M1b), Lage des Gewässers

Anlage 1 
 3/5 
Umsetzungsfahrplan (Stand März 2012) 
 
Maßnahmenbeschreibung Umsetzungsfahrplan 
In dieser Maßnahme soll der Gewässerverlauf neutrassiert werden. 
Restriktionen 
Altlasten: kein Hinweis auf Altlasten im Kataster der Stadt 
Grundstück: Die Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Köln. Ein Ankauf ist nicht erforderlich. 
Die Anwohner sind in die Planung eingebunden. 
 
Genehmigungsverfahren  ☐ Gewässerunterhaltung ☒ § 68 WHG ☐ § 22 LWG

Anlage 1 
 4/5 
Entwurf 
Ökologische Aufwertung durch ein Umgehungsgerinne 
unter Beibehaltung der bestehenden Situation (Bachwasser im Mühlengraben) 
(angepasste Trassierung mit geringerem Eingriff)

Anlage 1 
 5/5 
Maßnahmenbeschreibung Entwurf 
Die neue Trasse wird möglichst weit außerhalb der Hofanlage der Mühle angeordnet, damit hier die 
Belange des Denkmalschutzes bestmöglich abgedeckt werden. Der künstliche Graben vor den 
Gebäuden bleibt erhalten, die Hofanlage bleibt auch nahezu unverändert und die ökologisch wertvollste 
Trassenführung kann hergestellt werden.  
 
Die Lauflänge wird so um eine Gesamtlänge von ca. 20 m verlängert. Hierzu wird die 
Geländetopografie genutzt, um möglichst niedrige aber für den Hochwasserschutz ausreichend hohe 
Dämme herzustellen. 
 
Die vorgesehene Gewässerentwicklungsmaßnahme wurde in den Jahren 2013, 2015 und 2016 den 
jeweiligen Anwohnern und Eigentümern im Zusammenhang mit dem Gewässerentwicklungskonzept 
vorgestellt. Zu der Maßnahme konnte mit den Anliegern bisher kein 100%iges Einvernehmen erreicht 
werden. Im Verlauf der Planung und der Informationsgespräche hat sich die Mehrheit der Anlieger für 
den Verbleib der Wasserführung in dem alten Gerinne und gegen eine Gewässerumverlegung 
ausgesprochen. Dieser Wunsch wird in der vorgeschlagenen Variante 3 aufgegriffen und 
berücksichtigt. Um den größtmöglichen ökologischen Nutzen hinsichtlich der Durchgängigkeit, der 
Strukturvarianz und der Artenvielfalt erzielen zu können, wird noch zusätzlich zu dem bestehenden 
Gerinne eine Umgehungstrasse vorgesehen. Diese Variante entspricht ebenfalls den Forderungen der 
Denkmalschutzbehörde. Sollte es in Trockenperioden zu einer geringen Wasserführung kommen, wird 
dem Umgehungsgerinne das Bachwasser vorrangig zugeführt, damit den Kleinstlebewesen und den 
Fischen das Überleben ermöglicht wird. 
 
Bauzeiten:  Ausführung: Ende 2019 bis Mitte 2020 
Kosten:  Gesamte Projektkosten betragen brutto 500.000 € (nach derzeitiger Schätzung)

Anlage 2 Verwaltungsratsbeschluss und Beschlussvorlage Verwaltungsrat

18028 Zeichen

5.1 Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde im 
Bereich Wichheimer Mühle, Köln-Holweide
Beschluss vom:
10.10.2017
Thema:
Herstellung der Durchgängigkeit der Strunde im Bereich Wichheimer Mühle, Köln-Holweide 
Hintergrund:
Die WRRL fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen 
Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet das, dass für die Zielerreichung die 
Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche aufgrund der 
industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber keine 
Nutzung mehr haben, können entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden.
Die Wichheimer Mühle befindet sich im Unterlauf der Strunde im Stadtteil Holweide. Die Strunde 
verläuft in diesem Bereich zunächst recht beengt, bevor sie unterhalb der Wichheimer Mühle in 
einem fast natürlichen Verlauf auf das Kreuzungsbauwerk mit dem Flehbach zuläuft und die 
Autobahn A3 verrohrt unterquert. Hier vereinigt sie sich mit dem Flehbach und mündet am Ende 
in den Rhein.
Im Bereich der Wichheimer Mühle sind mehrere Varianten denk- und umsetzbar, um das Ziel der 
Durchgängigkeit zu erreichen.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt, dass die Variante 3 zur Neutrassierung der Strunde im Bereich der 
Wichheimer Mühle (km 0+200 bis km 0+370, STR M1b) mittels Verlegung in den südlichen 
Gartenbereich und Beibehaltung von Wasser im alten Gerinne (inkl. des historischen Absturzes) 
den Genehmigungsbehörden als vorrangig vor-gesehene Gewässerverbesserung vorgeschlagen 
wird und dem IWA (ehemals Untere Wasserbehörde) zur wasserrechtlichen Genehmigung 
vorzulegen ist.
Anlage 2

Seite 1 von 13 
TOP wird von VA eingetragen 
Der Vorstand Datum der Schlusszeichnung: wird von VA eingetragen 
StEB, Abteilung 
Abteilungsbezeichnung 
 
Beschlussvorlage  
zur Verwaltungsratssitzung am Datum zur Behandlung in Sitzungsart 
Betreff 
Strunde 
Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Wichheimer Mühle (STR M1b), 
km 0+200 bis km 0+370, Köln-Holweide 
 
Beschlussvorschlag, Alternative 
Der Verwaltungsrat beschließt, dass die Variante zur Neutrassierung der Strunde im Bereich 
der Wichheimer Mühle (km 0+200 bis km 0+370, STR M1b) mittels Verlegung in den südlichen 
Gartenbereich und Beibehaltung von Wasser im alten Gerinne den Genehmigungsbehörden als 
vorrangig vorgesehene Gewässerverbesserung vorgeschlagen wird und dem IWA (ehemals 
Untere Wasserbehörde) zur wasserrechtlichen Genehmigung vorzulegen ist. 
 
Alternative 1: Es wird kein Umbau der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle erfolgen und 
es wird damit auf die Herstellung einer Durchgängigkeit in diesem Teilbereich verzichtet.  
D. h. das Ziel der WRRL, die Durchgängigkeit der Strunde herzustellen, wird nicht erfüllt und die 
anderen Maßnahmen an der Strunde erreichen dieses Ziel der Durchgängigkeit ebenfalls nicht. 
 
 
Beratungsfolge 
 
Gremium voraussichtlich in der Sitzung am

Seite 2 von 13 
Problemstellung des Beschlussvorschlags, Begründung, ggfs. Auswirkungen 
 
Die WRRL fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten 
ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet das, dass für die 
Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, 
welche aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, 
heute aber keine Nutzung mehr haben, können entfernt und durch einen naturnahen Ausbau 
ersetzt werden. 
Die Wichheimer Mühle befindet sich im Unterlauf der Strunde im Stadtteil Holweide. Die 
Strunde verläuft in diesem Bereich zunächst recht beengt, bevor sie unterhalb der Wichheimer 
Mühle in einem fast natürlichen Verlauf auf das Kreuzungsbauwerk mit dem Flehbach zuläuft 
und die Autobahn A3 verrohrt unterquert. Hier vereinigt sie sich mit dem Flehbach und mündet 
am Ende in den Rhein. 
Im Bereich der Wichheimer Mühle sind mehrere Varianten denk- und umsetzbar, um das Ziel 
der Durchgängigkeit zu erreichen. 
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten untersucht. 2015 wurde diese 
Maßnahme bereits mit einer Vorzugsvariante (aus wasserwirtschaftlicher Sicht) in der 
Bezirksvertretung Mülheim diskutiert. In der Ratssitzung vom 12.11.2015 wurde folgender 
Beschluss gefasst: „Die Maßnahmen an der Strunde STR M1b: km 0+200 bis km 0+370 
Neutrassierung der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle, Köln-Holweide  und STR M19: 
km 5+220 bis km 5+250 Entfernung des Sohlabsturzes an der Strunder Mühle, Köln-Dellbrück 
werden an den Verwaltungsrat der StEB AöR zur weiteren Beratung verwiesen.“ 
Nach mehreren Gesprächen und Terminen (11.12.2013, 11.05.2015, 06.04.2016 und 
15.11.2016) zur Vorstellung der Planung bei den Eigentümern und der Korrespondenz mit dem 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (22.07.2016, 18.10.2016) wurden die Varianten der 
Machbarkeitsstudie optimiert und um weitere ergänzt. Dabei zeichnet sich eine Meinungs-
änderung bei den Eigentümern ab, weg von der Neutrassierung und hin zu der rauen Rampe in 
dem alten Gerinne. 
Dabei sind folgende Varianten entstanden und geprüft worden: 
 
1. Variante 1: Neutrassierung ohne Wasser im alten Gerinne 
Bei dieser Variante wird das Gewässer im Oberlauf auf Höhe des ersten Gebäudes der Wichheimer 
Mühle aus der bestehenden Trasse verschwenkt und durch den Gartenbereich geführt, so dass dabei ein 
naturnaher Verlauf hergestellt werden kann. Um im Bereich des Verschwenkens etwas Platz zu 
gewinnen wird die vorhandene Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet 
etwas weiter nach Osten verschoben. Im Anfangsbereich müssen sowohl Sicherungsvorkehrungen für 
den vorhandenen Hochspannungsmast sowie für die Fundamente der ersten Gebäude der Wichheimer 
Mühle durchgeführt werden. 
Die bestehende Trasse kann erhalten bleiben. Es ist nicht vorgesehen, dass dort Wasser fließen soll. Die 
bestehende Trasse hat keinen ökologischen Wert und kann, sollte es seitens der Anwohner gewünscht 
werden, auch verfüllt werden. 
Die Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung ist relativ gering, denn außer in dem Bereich, wo die 
neue Trasse verschwenkt, müssen keine Sicherungsmaßnahmen für die angrenzende Bebauung vorge‐
nommen werden. Die Trasse des neuen Gewässers verläuft im Gartenbereich, wo nur Erdbewegungen 
erfolgen müssen. Es befinden sich dort keine Bauwerke. Die Vorteile seitens der Umsetzung der

Seite 3 von 13 
ökologischen Zielvorgaben sind hier groß, denn neben der Herstellung der Durchgängigkeit werden auch 
die Strukturvarianz und die Artenvielfalt gefördert. Dies wirkt sich positiv auf den Unterlauf des 
Flehbaches auswirken. Da sich die beiden Gewässer im Bereich der Herler Mühle vereinigen und dem 
Rhein zu fließen. 
Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den anderen Varianten niedriger, sie bewegen 
sich in einem Kostenrahmen von ca. 310.000 ‐330.000€ (grob geschätzt).  
Der Denkmalschutz kann dieser Variante gemäß Schreiben vom 18.10.2016 nicht zustimmen. Diese 
Variante wird bei den Anwohnern mehrheitlich nicht bevorzugt. Es gibt jedoch eine kleine Gruppe 
Befürworter. 
 
2. Variante 2: Neutrassierung mit Wasser im alten Gerinne 
Bei dieser Variante wird das Gewässer genau wie bei Variante 1 in eine neue Trasse verlegt, aber ein Teil 
des Wassers wird durch die alte Trasse geleitet. Der Hauptstrom wird in der neuen Trasse verlaufen. 
Dazu wird in den Damm ein definierter Zulauf installiert, der die alte Trasse mit einem geringeren Teil 
der Wassermenge versorgt. Bei Niedrigwasser kann der alte Lauf vor den Häusern trocken fallen und 
ggf. bleibt eine Restmenge Wasser im Gerinne bis der Wasserstand wieder steigt. Um im Bereich des 
Verschwenkens etwas Platz zu gewinnen, wird die vorhandene Brücke, welche die Wichheimer Straße 
mit dem Schulgelände verbindet, etwas weiter nach Osten verschoben. Im oberen Bereich müssen 
sowohl Sicherungsvorkehrungen für den vorhandenen Hochspannungsmast sowie die ersten Gebäude 
der Wichheimer Mühle durchgeführt werden. Die Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung ist 
auch bei dieser Variante relativ gering. Abweichend zur Variante 1 verbleibt eine geringe Menge Wasser 
im alten Lauf, somit ändert sich auch wenig für die Fundamente der Wichheimer Mühle.  
Die Vorteile hinsichtlich der Ökologie sind hier ebenfalls groß, da nicht nur die Durchgängigkeit sondern 
auch Strukturvarianz und Artenvielfalt hergestellt wird.  
Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den folgenden Varianten niedriger, sie bewegen 
sich in einem Kostenrahmen von ca. 350.000 ‐380.000€ (grob geschätzt). 
Der Denkmalschutz kann dieser Variante gemäß Schreiben vom 18.10.2016 nicht zustimmen, wobei hier 
der Aspekt der Wasserführung Berücksichtigung gefunden hat. Diese Variante wird bei den Anwohnern 
mehrheitlich nicht bevorzugt. Für diese Variante gibt es seitens der Anwohner keine Befürworter. 
 
3. Variante 3: Neutrassierung im südlichen Gartenbereich mit Wasser im alten Gerinne 
Bei dieser Variante wird das Gewässer ähnlich wie bei Variante 1 und 2 im nördlichen Bereich aus der 
bestehenden Trasse verschwenkt, jedoch durch den südlicheren Gartenbereich geführt. Der naturnahe 
Verlauf wird auch hier hergestellt. Um im Bereich des Verschwenkens etwas Platz zu gewinnen, wird die 
vorhandene Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet, etwas weiter nach 
Osten verschoben. Im oberen Bereich müssen sowohl Sicherungsvorkehrungen für den vorhandenen 
Hochspannungsmast sowie die ersten Gebäude der Wichheimer Mühle durchgeführt werden. 
Die bestehende Trasse bleibt erhalten und ein Teil des Wassers wird weiterhin durch diese Gerinne 
geleitet. Dies entspricht der Variante 2. 
Das Risiko für die angrenzende Bebauung ist wie bei Variante 1 und 2 relativ gering und die 
Beeinträchtigung der Hofanlage wird auf ein Minimum beschränkt, da der Gewässerlauf weiter 
außerhalb in die benachbarte Fläche verschoben wird. Die Trasse des neuen Gewässers ist etwas länger 
als bei Variante 1 und 2. Die Vorteile seitens der Umsetzung der ökologischen Zielvorgaben sind hier

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ebenfalls groß, die Durchgängigkeit, die Strukturvarianz und die Artenvielfalt werden erreicht bzw. 
gefördert. 
Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den Varianten 1 und 2 höher, sie bewegen sich in 
einem Kostenrahmen von ca. 420.000‐480.000€ (grob geschätzt), da die Trasse länger als bei den 
Varianten 1 und 2 ist. 
Die Besonderheit hier ist, dass die neue Trasse möglichst weit außerhalb der Hofanlage der Mühle 
angeordnet wird, damit der Belang des Denkmalschutzes bestmöglich abgedeckt wird. Der künstliche 
Graben vor den Gebäuden bleibt erhalten, die Hofanlage bleibt auch nahezu unverändert und die 
Trassenführung mit dem höchsten ökologischen Nutzen kann hergestellt werden. Diese Variante wird 
als guter Kompromiss für alle Belange angesehen. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
wurde mit dem Schreiben vom 22.07.2016 über die geplante Maßnahme informiert. Der Denkmalschutz 
kann dieser Variante gemäß der E‐Mail vom 23.08.2017 zustimmen. Die Anwohner wurden mit 
Schreiben vom 24.03.2017 über alle Varianten informiert.  
 
4. Variante 4: raue Rampe oberhalb des Gebäudekomplexes 
Um den Absturz und den daraus resultierenden Höhenunterschied in der Gewässersohle auszugleichen, 
wird eine raue Rampe hergestellt. Diese Rampe endet am Tiefpunkt des Absturzes und gleicht über eine 
Länge von ca. 25 m den Höhenunterschied Richtung Oberwasser aus. D. h. die Bachsohle und die Ufer 
werden mit einem definierten Gefälle neu gestaltet. Auf den folgenden 45 m wird das Niveau der rauen 
Rampe beibehalten, um auf die Höhe des unterstromigen Bereiches auszulaufen. Hierzu muss ebenfalls 
die Brücke, welche die Wichheimer Straße mit dem Schulgelände verbindet, nach Oberstrom 
verschoben werden, um Platz zu gewinnen. Einschränkungen der Trassenlage sind der Hochspannungs‐
mast an sich und dessen Standsicherheit. Sie darf durch Absenkung der Sohle nicht gefährdet werden. 
Dafür und für die ersten Gebäude der Wichheimer Mühle müssen Sicherungsarbeiten vorgesehen 
werden. 
Die Planungs‐ und Baukosten bewegen sich in einem Kostenrahmen von ca. 400.000‐450.000€ (grob 
geschätzt). 
Bei dieser Variante ist das Risiko für die angrenzende Bebauung recht hoch einzuschätzen, da in einem 
Bereich von 45 m die Fundamente der Häuser und des Hochspannungsmastes freigelegt werden 
müssen, damit der Bach auf das Niveau der Gewässersohle nach dem Absturz abgesenkt werden kann. 
Zur Sicherung sind hier umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen, deren Umfang 
derzeit nur sehr grob abgeschätzt werden kann. Auch die Fundamente sind kritisch zu betrachten, denn 
die teils nassen Keller werden durch die Herstellung der rauen Rampe nicht unbedingt trocken. Die 
Durchfeuchtung kann auch andere Ursachen haben. Negativ erscheint, dass bei dieser Variante 
ausschließlich die minimale Erfüllung des ökologischen Ziels erreicht werden kann. Die Mehrheit der 
Anwohner ist für diese Variante. Es wird vermutet, dass mit dieser Variante eine Sanierung der 
Fundamente oder der baulichen Gebäudesubstanz erwartet wird. Die Forderung des Denkmalschutzes 
hinsichtlich der Erhaltung des künstlichen Gerinnes wird erfüllt. 
 
5. Variante 4a: raue Rampe ab Absturz vor dem Gebäudekomplex 
Eine Veränderung der Variante 4 kam im Termin mit den Anwohnern auf. Diese ist noch nicht soweit wie 
die anderen Varianten geplant. Die Idee war hier, dass die raue Rampe direkt am Absturz beginnt und 
durch Aufhöhen der Sohle bis auf das eigentliche Niveau im Bereich Unterstrom durch ein gleichmäßiges

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Gefälle ausgeglichen wird. Die Länge der Rampe wird hier in etwa der Variante 4 entsprechen. Hierbei 
ist jedoch noch zu prüfen, ob diese Variante denn überhaupt möglich ist.  
Die Planungs‐ und Baukosten sind hier im Vergleich zu den anderen Varianten hoch, sie bewegen sich in 
einem Kostenrahmen von ca. 420.000‐500.000€ (grob geschätzt). 
Bei dieser Variante ist das Risiko für die angrenzende Bebauung recht hoch einzuschätzen, da in einem 
Bereich von ca. 45 m die Fundamente angeschüttet werden müssen, um den Höhenunterschied des 
Absturzes auszugleichen. Es konnte noch nicht geprüft werden, ob die Bausubstanz die Erhöhung der 
Lasten verkraftet. Zur Sicherung der bestehenden Bausubstanz sind umfangreiche und kostenintensive 
Maßnahmen zu ergreifen, deren Umfang derzeit nur sehr grob abgeschätzt werden kann. Auch hier sind 
die Fundamente kritisch zu betrachten, denn die teils nassen Keller werden durch die Herstellung der 
rauen Rampe nicht unbedingt trocken Die Durchfeuchtung kann auch andere Ursachen haben. Negativ 
zu sehen ist, dass bei dieser Variante ausschließlich die minimale Erfüllung des ökologischen Ziels 
erreicht werden kann. Diese Variante wurde den Anwohnern noch nicht vorgestellt, da sie sich erst nach 
den Gesprächen mit den Anwohnern als Weiterentwicklung der Variante 4 ergab. Die Forderung des 
Denkmalschutzes hinsichtlich der Erhaltung des künstlichen Gerinnes wird erfüllt. 
 
6. Variante 0: keine Veränderung 
Es wird keine Umbaumaßnahme durchgeführt, d.h. der jetzige Zustand der nicht vorhandenen 
Durchgängigkeit wird beibehalten. Dies bedeutet jedoch, dass das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie nicht 
erreicht werden kann. Die Erfüllung muss gegenüber der EU berichtet werden. Derzeit ist nicht bekannt, 
welche Konsequenzen die Nicht‐Erfüllung der Ziele bedeutet. Dazu hat sich die EU noch nicht geäußert. 
Eine Gegenüberstellung der Varianten unter Berücksichtigung der Risiken für die angrenzenden 
Gebäude, den Aufwand für Planung, Herstellung und Unterhaltung sowie die Belange des 
Denkmalschutzes ist in der Anlage 2 enthalten. Es ist eine Zusammenfassung der oben 
beschriebenen Punkte. 
Die vergleichende Betrachtung aller Varianten ergab, dass die Variante 3 „Neutrassierung im 
südlichen Gartenbereich mit Wasser im alten Gerinne“ die ökologisch wertvollste, wirtschaftlich 
sinnvollste und die mit den geringsten Risiken für die nahen Gebäude ist. Daher wird die 
Variante 3 aus Sicht der Fachabteilung zur Umsetzung der Anforderungen der WRRL zur 
Durchführung vorgeschlagen. 
 
Finanzwirtschaftliche Auswirkungen  
 nein  
 ja, Kosten der Maßnahme  480.000 Euro  
Zuschussfähige Maßnahme 
 nein 
 ja, Höhe des Zuschusses  384.000 Euro 
Jährliche Folgekosten 
a) Personalkosten        Euro 
b) Sachkosten        Euro  
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro)      ,         E u r o  
Einsparungen        E u r o

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Anlage 1: Datenblatt Wichheimer Mühle

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Anlage 2: Gegenüberstellung der Varianten  
 
  
Ziel
Wasserführung Hofanlage
1g r ü n
neue Gewässertrasse
und kein Wasser im 
Mühlengraben
4 Eigentums‐
parteien hoch sehr  gering sehr  gering gering gering hoch hoch
2 lila
neue Gewässertrasse
und mit Wasser im 
Mühlengraben
0 Eigentums‐
parteien mittel sehr  gering gering hoch mittel mittel hoch
3g e l b
neue Gewässertrasse 
und mit Wasser im 
Mühlengraben (neue 
Trasse, weniger Eingriff 
im Gartenbereich)
0 Eigentums‐
parteien hoch sehr  gering mittel hoch hoch mittel gering
4o r a n g e
raue Rampe im Bereich 
Wichheimer Mühle vor 
dem Absturz
10 Eigentums‐
parteien niedrig sehr  hoch hoch mittel sehr hoch gering sehr gering
4A orange
raue Rampe im Bereich 
Wichheimer Mühle 
nach dem Absturz niedrig hoch sehr  hoch mittel sehr hoch gering sehr gering
14 Eigentums‐
parteien haben 
ihre Meinung 
abgegeben
laufende 
Nummer
Farbe im 
Plan Varianten Wahl der 
Eigentümer
Ökologische 
Aufwertung und 
Umsetzung der 
WRRL
Unterhaltungs‐
aufwand
Planungs‐ und 
Herstellungs‐
aufwand
Bewertung der Varianten
Veränderung im Hinblick auf 
die Vorgaben der 
Denkmalschutzbehörde
Risiken für 
angrenzenden 
Gebäude
Kosten‐
aufwand

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Anlage 3: Lageplan zu den untersuchten Varianten

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Anlage 4: Stellungnahme Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege

Anlage 4_Stellungnahme StEB

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            Anlage 4 
 
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) zum Beschluss der Bezirks-
vertretung Mülheim zu den Ratsvorlagen zur Aktualisierung des Gewässerentwick-
lungskonzeptes anläßlich der Umsetzungsmaßnahmen an der Stunde im Bereich 
Wichheimer Mühle (4169/2018) und Strunder Mühle (41667/2018) 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 zu den beiden o. g. Vor-
lagen 4167/2018 und 4169/2018 den nachfolgenden Beschluss getroffen: 
„Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Stadtentwässerungsbetriebe Köln auf, 
ein Gesamtkonzept für die notwendigen Maßnahmen an der Stunde vorzulegen. 
Die Vorlage wird bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes zurückgestellt.“ 
Gerne nehmen wir hierzu Stellung, und begründen, warum aus unserer Sicht die Vorlagen 
jetzt schon im Rat behandelt werden können. 
 
Es besteht seit nunmehr fünf Jahren ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kölner Fließ-
gewässer, das Gewässerentwicklungskonzept Köln.  
Der Rat der Stadt Köln hat die gesetzliche Aufgabe der Gewässerentwicklung im Jahre 2004 
auf die StEB Köln übertragen. Im Zuge der vertraglichen Regelung wurde den StEB Köln die 
Pflicht zur Aufstellung und Aktualisierung eines Gewässerentwicklungskonzeptes auferlegt. 
Das aktuell gültige Gewässerentwicklungskonzept wurde am 11.02.2014 nach Beteiligung 
der betroffenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vom Rat beschlossen (2810/2013).  
Die Maßnahmen an der Strunder- sowie der Wichheimer Mühle sind in der aktuell gültigen 
Fassung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 enthalten. Die derzeitigen 
Vorlagen stehen somit im Einklang mit dem aktuell gültigen Gewässerentwicklungskonzept.  
Beide Maßnahmen an der Strunde sind außerdem wichtige Bausteine zur Umsetzung der 
Wasserrahmenrichtlinie in Köln und in die landesweiten Maßnahmenübersichten eingeflos-
sen. Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Durchgängigkeit bisher wasserbiologisch unab-
hängiger Gewässerabschnitte wieder herzustellen und somit eines der maßgebendsten Ziele 
der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ohne eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maß-
nahmen wären die Genpoole der Wasserlebewesen weiterhin getrennt und die insbesondere 
bei Trockenwetter- und Hitzezeiten unbedingt nötigen Wanderungen in andere Gewässerab-
schnitte stark behindert. 
Neben den im aktuellen Gewässerkonzept dargestellten Maßnahmen arbeiten die StEB Köln 
in Abstimmung mit den städtischen Fachämtern auch an der Entwicklung weiterer Gewäs-
serverbesserungen. Auch hatte die Bezirksvertretung Mülheim in 2015 die Verwaltung um 
eine Prüfung beauftragt, ob der Altarm Strunde im Stadtteil Köln-Buchheim durch eine Offen-
legung oder Teiloffenlegung mit dem Rhein verbunden und so wieder mit Wasser befüllt 
werden könnte. Dies haben die StEB Köln zum Anlass genommen und haben eine Machbar-
keitsstudie zur (teilweisen) Offenlegung der Unterläufe sowohl des Flehbachs/Faulbachs als 
auch der Strunde bis zum Rhein beauftragt. Eine Förderung durch die Bezirksregierung er-
scheint grundsätzlich möglich. Ob in den dicht bebauten Stadtquartieren eine Offenlegung 
technisch überhaupt realisierbar ist, muss allerdings erst detailliert untersucht werden. 
Nach einem Teilnehmerwettbewerb bearbeitet seit Ende 2017 ein Büro dieses Thema. In 
einem ersten Schritt wurden mögliche Trassen ermittelt. Diese werden nun hinsichtlich vor-
handener Restriktionen und der möglichen technischen Umsetzbarkeit bewertet sowie mit 
einer ersten Kostenschätzung versehen. Die vorläufigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
sind für das dritte Quartal 2019 vorgesehen. Diese Überlegungen sollen auch aufgrund des 
Eingriffs in das bestehende Ortsbild einschl. der erheblichen Kosten anschließend mit den

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städtischen Fachämtern hinsichtlich der Vor- und Nachteile diskutiert und abgestimmt wer-
den sowie den Gremien vorgestellt werden. 
Die Maßnahmen „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ sind neue Maß-
nahmen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gewässerentwicklungskonzepts 2014 noch 
nicht feststanden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Offenlegung bis zum Rhein wird bei 
der für 2020 anstehenden Aktualisierung in das Gewässerentwicklungskonzept aufgenom-
men. Bei der „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ handelt es sich um– 
wenn auch aufwendige – Einzelmaßnahmen und nicht um ein Gesamtkonzept für die Strun-
de und den Flehbach/Faulbach. Das Gesamtkonzept für die Strunde und den Fleh-
bach/Faulbach sowie alle weiteren Kölner Bäche ist auch weiterhin das Gewässerentwick-
lungskonzept Köln. 
Sollte sich herausstellen, dass eine (Teil-)Offenlegung in den Unterläufen von Fleh-
bach/Faulbach und/oder Strunde technisch nicht realisierbar ist, so gilt auch weiterhin das 
wasserwirtschaftliche Ziel, die bestehenden und nicht durchgängig mit dem Rhein verbunde-
nen Gewässerkörper dieser Bäche zumindest untereinander, also von der Stegwiese in 
Buchheim bis zur Stadtgrenze Köln / Bergisch Gladbach durchgängig miteinander zu verbin-
den.  
Ein Zurückstellen aller anderen, bereits im Gewässerentwicklungskonzept enthaltenen Maß-
nahmen an der Strunde (bzw. am Flehbach/Faulbach) bis zum Vorliegen der Machbarkeits-
studie zur (Teil-)Offenlegung ist daher weder wasserwirtschaftlich noch organisatorisch sinn-
voll und stünde auch den gesetzlichen Zielen zur Gewässerentwicklung entgegen.

Beratungsverlauf (5)

21.01.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
29.01.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4169/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.01.2019
Erstellt
12.12.2018 09:30