0659/2023
Schwammstadt Mülheim - Örtliche Versickerung; Beantwortung Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.01.2023
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3764 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0659/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 Schwammstadt Mülheim - Örtliche Versickerung; Beantwortung Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.01.2023 Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Mülheim vom 19.01.2023 gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Rates wird von der StEB Köln wie folgt beantwortet: 1. Wie viele derartige Anträge wurden von 2015 bis heute im Stadtbezirk Mülheim ge stellt und wie viele bewilligt? Für den Zeitraum von 2015 bis 2022 wurden nach Mitteilung der Unteren Immissionsschutz -, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) der Stadt Köln 151 Wasserrechtliche Erlaubnisse zur vollständigen oder teilweisen örtlichen Beseitigung von Niederschlagswassers erteilt. Über abgelehnte Anträge, An- tragsrücknahmen und erlaubnisfreier Versickerung liegen den StEB Köln keine Informationen vor. In 126 Fällen haben die StEB Köln die Nutzungsberechtigten von der Überlassungspflicht des Nieder- schlagswassers freigestellt. 2. Bei wie vielen handelte es sich um Neubauprojekte, bei wie vielen um Maßnahmen im Bestand? Dabei handelte es sich bei 101 Fällen um Neubauprojekte und bei 25 Fällen um Maßnahmen im Be- stand. 3. Welchen Umfang in Grundstückfläche und im Falle von Wohngebäuden: von Wohneinheiten hatten diese Bauprojekte? Im genannten Zeitraum wurden bei Korrekturen im Bestand über 4.150 m² von der Überlassungspflicht für Niederschlagswasser freigestellt. Konkretere Angaben können aufgrund der bisher angeforderten Erfassungssystematik (Ermittlung der letztlich zur Gebührenveranlagung relevanten Flächen) nicht gemacht werden. Im Zuge der Erfassungsverfahren werden Korrekturen und Veränderungen gegenei- nander aufgerechnet, z. B. im Rahmen von Neuparzellierungen und Verschmelzungen, die keine Net- toveränderung der Flächen abbilden, sondern lediglich Veränderungen der Berechnungsgrundlagen darstellen. Daher kann dazu keine belastbare Angabe erteilt werden. Im Zusammenhang mit Neub auten werden nur die gebührenrelevanten Flächen ermittelt, nicht der Umfang freigestellter Flächen. 4. Mit welchen Maßnahmen informiert die StEB bzw. die Stadt Köln über diese Möglichkeiten und be- wirbt sie? • Hinweise zur Versickerungspflicht im Rahmen d es Baugenehmigungsverfahrens • Beratungen zur Versickerung im Pflichtberatungsgespräch zum Kanalanschlussverfahren • Ausführliche Informationen auf der Homepage und über die Social Media Kanäle der StEB Köln 2 • Ausführliche Informationen in Broschüren (z.B. „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, „Mehr Grün für ein besseres Klima“, alle Broschüren sind auch als Download online erhältlich) • Durchführung von Beratungs - und Informationsveranstaltungen (z.B. bei Bürgervereinen, digitales Online Seminar während der Starkregensaison von April bis September zum Thema Überflutungsvor- sorge, Organisation eines Beratungstages im Forum der Volkshochschule im Museum am Neumarkt. Dieses Jahr findet die Veranstaltung am 29.04.2023 statt. Weitere Informationen zu dieser Veranstal- tung werden in der nächsten Zeit auf der Homepage der StEB Köln veröffentlicht.) • Durchführung einer Wanderausstellung zum Thema Überflutungsvorsorge während der Starkregen- saison in öffentlichen Ausstellungsorten (z.B. Bezirksrathäuser, Bürgerzen tren etc.) • Teilnahme mit Beratungs - und Informationsstand an öffentlichen Veranstaltungen, z.B. Klimatag im Kölner Zoo, Straßenland Festival usw. • Möglichkeit der Vereinbarung von Beratungsterminen (telefonisch, digital, Vor -Ort, persönlich im Ver- waltungsgebäude der StEB Köln in Köln -Merheim)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0659/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.02.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 12:30