AFM/0016/2007
Parkregelung in der Zumsandestraße
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Anfrage
1707 Zeichen
Anfrage AFM/0016/2007 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 08.05.2007 SPD-Fraktion Bezirksvertretung Münster-Mitte Anfrage an die Verwaltung Gemäß der Vorlage V/703 aus 2005 - in der BV-Sitzung vom 6.9.2005 einstimmig beschlossen -. wurde die Zumsandestraße umgebaut. Darin ist festgehalten, dass der Einwendung, vor dem Haus Zumsandestraße 9 Kurzzeitparkplätze auszuweisen, nicht gefolgt wird. Die Antragstellerin wurde auf naheliegende Kurzzeitparkplätze an der Warendorfer Straße verwiesen. Das heutige Straßenbild zeigt Folgendes: Entgegen der BV-Entscheidung wurden Kurzzeitparkplätze (Parkscheibenregelung) angelegt. Bei der nunmehr aufgestellten Beschilderung auf der ca. 350 m langen Zumsandestraße wurden 15 parkregelnde Schilder aufgestellt. Es bestehen nunmehr auf dieser kurzen Straße 5 verschiedene Parkregelungen: Anwohnerparkzonen, Behindertenparkplätze, Kurzzeitparkplätze mit Parkscheinautomaten, Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe, Parkflächen für Besucher ohne nähere Regelungen. Daraus ergeben sich die Fragen: Warum und mit welcher Begründung ist die Verwaltung bei der Umsetzung von der Entscheidung der BV-Mitte abgewichen? Welche Kosten sind durch die Aufstellung der Beschilderung entstanden? Durch diese Abweichung ist die Aufstellung von einer Unzahl an Schildern notwendig geworden. Die Bezeichnung „Schilderwald“ ist hier mehr als zutreffend. Überdies wurde die Beschilderung zum Teil verkehrt herum aufgestellt (Einbahnstraßenregelung nicht beachtet). Wir bitten hierfür um Erklärung. SPD-Fraktion Bezirksvertretung Münster-Mitte Wolfgang Becker Tobias Bünger Dirk Nolte Jürgen Ostermeier Marita Otte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Zumsandestraße 9
- Warendorfer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFM/0016/2007
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 09.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37