2417/2017
Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld; Einleitungsbeschluss
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Anlage 1 (Übersichtsplan)
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50 0 100 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie- rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befan- genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord- nungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Maßstab: 1: 5.000 Stadtplanungsamt Anlage 1 Übersichtsplan zum YRUKDEHQEH]RJHQHQBebauungsplan Arbeitstitel: "Geschäfts- und Wohngebäude (KUHQIHOGJUWHOLQ.|OQ(KUHQIHOG" 100 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 solb ma Vorlagen-Nummer 2417/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln- Ehrenfeld —Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Geschäfts- und Wohngebäude festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1; Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 2 Begründung: Mit Schreiben vom 02.08.2017 hat die Metropol Immobilien und Beteiligungs GmbH, Marienburger Straße 1, 50968 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, auf dem Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 unter Umnutzung der Erdgeschossfläche des Bestandsgebäudes einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 1 200 m² Verkaufsfläche sowie weiteren Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufsfläche anzusiedeln. Weiter soll die Postnutzung umgebaut und modernisiert werden. In den Obergeschossen soll eine Hotelnutzung teils im Bestandsbau, teils in einer baulichen Ergänzung sowie einer Wohnnutzung verwirklicht werden. Durch die Ergänzungen entsteht ein neuer Baublock, der den Bestand integriert, aber in seiner Fassadengestaltung und durch die neuen Nutzungen dem Gebäudekomplex ein voll- ständig neues Erscheinungsbild geben wird. Die Stellplätze sollen überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Einfahrt erfolgt über die Vorfahrt am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt über den schmalen Grundstücksstreifen zur Bartholo- mäus-Schink-Straße hin. Für den Planbereich existiert der Bebauungsplan Nummer 6446/02 aus dem Jahre 2012. Gemäß § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch (BauGB) sind hier Vergnügungsstätten nicht zulässig. Hiervon ausge- nommen sind Einrichtungen und Betriebe, die Musik-und Tanzveranstaltungen anbieten; diese sind ausnahmsweise zulässig. Bordelle und bordellartige Betriebe sind ebenfalls nicht zulässig. Weitere Festsetzungen trifft der Bebauungsplan nicht. Das Plangebiet liegt im Innenbereich, so dass in Er- gänzung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes § 34 BauGB zur Anwendung kommt. Das geplante Vorhaben ist auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht umsetzbar, da eine Vielzahl von Punkten (Lärmimmissionsthematik etc.) der Klärung bedarf, die über die Bandbreite eines Bauge- nehmigungsverfahrens hinausgehen. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Kooperative Baulandmodel kommt hier nicht zur Anwendung. Die vorliegende Planung sieht ins- gesamt zehn Wohnungen mit einer BGF von circa 1 025 m² vor. Vorhaben, bei denen Baurecht für unter 1 800 m² Geschossfläche(GF) für Wohnzwecke oder für weniger als 20 Wohneinheiten (WE) geschaffen wird, sind von der Anwendung des Kooperativen Baulandmodells entbunden. 3 Anlagen
Anlage 3 (Konzept)
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Das Grundstück: Ehrenfeldgürtel 125 Anlage 3 Seite 1 von 4 6SDUNDVVH .DUGLQDO)ULQJV+DXV D D D E H F I D E D 531 651 70 / 105 2 342 369 552 6 a 12 9 650 4657 / 7 0 127 648 343 4660 / 70 647 4686 / 70 4 370 BahnhofEhrenfeld Ehrenfeldguerte l Bartholomaeu s-Schink -Strasse 531 651 70 / 105 2 342 369 552 6 a 129 650 465 7 / 70 12 7 648 343 466 0 / 70 647 4686 / 70 4 370 4656 / 70 638 282 70 / 36 327 325 4294 / 70 680 104 36 10 6 10 8 11 0 IV u=2.2 d=1 8 u=2 .7 d=18 IV u=2.6 d=1 6 IV u= 2 . 7 d=18 III u=1 .4 d=1 4 u=2.4 d = 1 6 u=1.45 d=16.0 u=1.25 d=16.0 u=2.2 d=1 4 u=0.6 d=8 F D u=1.4 d =1 4 u=0.4-0.6 d=8 Ehrenfeldguerte l (66,89) Bartholomaeus -Schin k-Strasse (45,95) (13, 70 ) (168,0 1) (70,21) (16,66) (59 ,95) (16,79) (9,95) (2,9 7) III FD FD FD FD V I FD -I u=1.9 d=17 IFD F D FD FD I u=1.5 d=1 0 I I H=65 ,67 OK. t s e u r B.=6 3,51 O K . t s e u r B.=60,1 2 H=59,2 5 H=6 2,1 0 H=6 2,2 1 H= 5 3,3 3 H = 52,13 H=51,70 Eingangs h.=49,53I H= 5 2 ,5 9 H= 5 3,04 8,06 I u=1.1 d=8.0 u=2.1 d=15.0 u=2.3 d=16.0 H = 51,54 FD IIIFlurstück 531 TelekomTechnik I III (+12 ,46 m) TG Ausfahrt 4 Stpl. 1 Stpl. 6 Stpl. TGEinfahrt 9 Stpl . insgesamt 20 Stpl . I V IVIII III IV IV Müllcontainer Anlieferung Post AnlieferungEinzelhandel AnlieferungHotel Wohnen Hotel Hotel Einzelhandel II Einzelhandel I Post HH=66221100 325 429 10 8 II H=5259 880066 IIIIIIIVVVVVVV Einzelhandel II Einzelhandel I Post 6 Stpl. Müllcontainer ainocüllMüM Anlieferun lief f lief AnlieA Einze AnliefeHot g efer u Hote 1111111111111 StpStpStpStpStpStpStpStpplllll.. g otel ferung tel 11 StStStStS uuuuu=======000.66666666 ddddd====88 SSSSSS 6SDUNSDUNDVV66 H III Lageplan Konzept ALT BARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSEBARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSE EHRENFELDGÜRTELEHRENFELDGÜRTEL NEU E Seite 2 von 3 Illustration - Mögliche Kubatur, Fassadenstruktur und Materilität Seite 3 von 3
Anlage 2 (Begründung)
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/ 2 A N L A G E 2 612 solb 2417-2017ma1 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln- Ehrenfeld 1. Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin, die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH, hat mit Schreiben vom 02.08.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planes beantragt mit dem Ziel, ein Geschäfts- und Wohngebäude auf dem Grundstück Ehrenfeld- gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld zu realisieren. Die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH ist Eigentümerin des circa 6.590 m² großen Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 in zentraler Lage im Stadtteil Ehrenfeld. Die Gesellschaft plant nun die Optimierung des Planstandortes und möchte auf dem Grundstück unter Umnutzung der Erdgeschossfläche des Bestandsgebäudes einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 1.200 m² Verkaufsfläche sowie einen weiteren Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufs- fläche ansiedeln. Weiter soll die Postnutzung, welche am Standort als Verteilzentrum stattfindet, umgebaut und modernisiert werden. In den Obergeschossen soll eine Hotelnutzung teils im Be- standsbau, teils in einer baulichen Ergänzung sowie eine Wohnnutzung verwirklicht werden. Durch die Ergänzungen entsteht ein neuer Baublock, der den Bestand integriert, aber in seiner Fassa- dengestaltung und durch die neuen Nutzungen dem Gebäudekomplex ein vollständig neues Er- scheinungsbild geben wird. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld. Das Plangebiet ist circa 0,7 ha groß. Es umfasst das Flurstück 532, Flur 71, Gemarkung Ehrenfeld. Im Nordosten wird das Plangebiet durch das artheater, im Nordwesten und Westen durch die vorhandenen Gewerbe- und Wohn-Nutzungen entlang der Schönsteinstraße, im Süden durch die Bartholomäus-Schink-Straße und die dahinter liegende S-Bahntrasse und im Südosten durch den Ehrenfeldgürtel begrenzt. 2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Auf dem Grundstück befindet sich eine fast vollständig von der Deutschen Post AG genutzte Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen. Während im rückwärtigen Teil das Postver- teilzentrum noch voll genutzt wird, werden die Bürobereiche in den aufgehenden Geschossen des Hauptgebäudes nur noch teilweise genutzt. Ein Großteil des Grundstücks wird zudem als Anlieferungshof für die Post und als privater Parkplatz genutzt. Im Erdgeschoss findet mit ei- ner Fahrschule noch eine kleinere Handelsnutzung statt. - 2 - / 3 Das unmittelbare Umfeld des Grundstücks ist geprägt durch den vierspurigen Ehrenfeldgürtel mit mittiger Stadtbahntrasse, durch den Bahnhof Ehrenfeld und die Bahnbögen, durch groß- formatige Einzelgebäude wie das Caritaszentrum, Seniorenheim, Krankenhaus, ein Theater und einen Kindergarten, ein Technikgebäude der Telekom und ein Café sowie durch die im Osten auf der gegenüberliegenden Straßenseite und im Norden anschließende Blockstruktur von Köln-Ehrenfeld. 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über den Ehrenfeldgürtel und die Bartholomäus-Schink-Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Rad- wegenetz angebunden. Das Plangebiet liegt zwischen den Stadtbahnhaltestellen "Subbelrather Straße/Gürtel" (Linien 5 und 13) und "Venloer Straße/Gürtel" (Linien 3, 4 und 13), die jeweils fußläufig in circa 200 m erreichbar sind. Die Haltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" der S- und Regionalbahnen befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet. Die Bushaltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" (Buslinien 141, 142 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf dem Ehrenfeldgürtel. 2.4 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Besonderes Wohngebiet" (WB) darge- stellt. Eine Änderung des FNP ist nicht erforderlich, da die geplanten Nutzungen, bestehend aus Läden, Hotel und Wohnen, in einem besonderen Wohngebiet zulässig sind und der Be- bauungsplan somit aus dem FNP entwickelt ist. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 3.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, das am 17.12.2013 durch den Rat der Stadt verabschiedet wurde, ist das Plangebiet Bestandteil des Nahversorgungszentrums Eh- renfeld-Ost, Subbelrather Straße. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem das Bezirkszent- rum Ehrenfeld, Venloer Straße sowie das Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, Landmannstraße. Das Ziel, am Standort Ehrenfeldgürtel 125 einen neuen Einzelhandelsstandort, bestehend aus einem Supermarkt und weiterem Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufsfläche sowie der Poststation zu installieren, entspricht somit den Zielen des Einzelhandels- und Zen- trenkonzeptes. 3.5 Bebauungsplan Für den Planbereich existiert der Bebauungsplan Nummer 6446/02 aus dem Jahre 2012, der seinerzeit zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche – hier das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße und das Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Straße – auf- gestellt wurde. Gemäß § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch (BauGB) sind hier zur Erreichung dieses - 3 - / 4 Zieles Vergnügungsstätten nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Einrichtungen und Be- triebe, die Musik-und Tanzveranstaltungen anbieten, diese sind ausnahmsweise zulässig. Bordelle und bordellartige Betriebe sind ebenfalls nicht zulässig. Weitere Festsetzungen trifft der Bebauungsplan nicht. Das Plangebiet liegt im Innenbereich, so dass in Ergänzung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes § 34 BauGB zur Anwendung kommt. 4. Planungs- und Nutzungskonzept Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie des Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine deutli- che Erweiterung des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der Umgebung eingliedert. Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue Adresse in Ehrenfeld geschaffen werden. Die Handels- und Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschoss bilden die Grundlage für die Konzeptentwicklung. Hotel- und Wohnnutzungen werden in den Obergeschossen angeordnet und eine städtebauliche Gesamtkonfiguration entwickelt, die aus dem vormaligen Winkelge- bäude einen differenzierten Baublock ausbildet. Das Konzept sieht eine flächige Ausdehnung des Erdgeschosses für Einzelhandel und Postnutzung als Verteilzentrum sowie die Zugangs- bereiche für die in den Obergeschossenen liegenden Hotel- und Wohnnutzungen vor. Die heutige Anlieferung der Post wird auf die andere Seite des Gebäuderiegels gelegt. Somit er- folgt zukünftig die Anlieferung von Post und Einzelhandel über den nordöstlich gelegenen Er- schließungshof. Der am Ehrenfeldgürtel gelegene viergeschossige Bestandsriegel wird an seiner Südwestseite um etwa acht Meter verlängert und erhält ein allseitig zurückspringendes Staffelgeschoss. Auch der zweigeschossige Bestandsriegel wird um zwei Geschosse auf vier Geschosse auf- gestockt. Ein ebenfalls viergeschossiger L-förmiger Baukörper wird im Südwesten als Neubau an den Bestandsbau angeschlossen, so dass über dem flächigen Ladensockel im Erdge- schoss in den Obergeschossen ein nach Nordwesten geöffneter Block aus Bestands- und Neubauten entsteht. Die Öffnung nach Nordwesten gliedert den Gesamtbaukörper auch in seiner Nutzungsverteilung und ermöglicht eine gute Belichtung des Innenhofs. In den ersten beiden Obergeschossen des nordöstlichen Seitenflügels können weitere Nutzungen als Erwei- terungsflächen der Post oder des Hotels untergebracht werden. Das Hotel erstreckt sich über alle Obergeschosse des Riegels am Ehrenfeldgürtel, den südwestlichen Seitenflügel sowie das dritte Obergeschoss des nordöstlichen Seitenflügels, während die insgesamt zehn Woh- nungen als Vier- beziehungsweise Zweispänner in den Obergeschossen des Nordwestriegels untergebracht werden. Eine Tiefgarage mit circa 90 Stellplätzen und zusätzlich circa zehn oberirdische Stellplätze im Hof stellen ausreichend Parkmöglichkeiten bereit. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt über die Vorfahrt am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgarage über den schmalen Grund- stücksstreifen zur Bartholomäus-Schink-Straße hin. Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche Ver- besserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als Parkplatzfläche versiegelt – ergibt. Des Weiteren sind der Erhalt sowie die Neuanpflanzung von Bäumen vorgesehen. Ein Baum im Einfahrtsbereich der Anlieferung muss gegebenenfalls weichen, wird aber an anderer Stelle im Plangebiet ersetzt – die übrigen straßenbildprägen- den Platanen am Ehrenfeldgürtel werden erhalten. - 4 - 5. Auswirkungen der Planung/Umweltbelange 5.1 Verkehr In einem ersten Schritt wurden Erschließungsvarianten untersucht und qualitativ bewertet (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Ehrenfeldgürtel 125 in Köln, Zwischenbericht, Januar 2016). Derzeit ist für Lkw eine Zu- und Abfahrt für die Anlieferung vom Ehrenfeldgürtel aus und für Pkw eine Zu- und Abfahrt ebenfalls über den Eh- renfeldgürtel sowie auch über die Bartholomäus-Schink-Straße angedacht. Eine endgültige Bewertung ist auf Basis von weiteren Analysen noch vorzunehmen. 5.2 Artenschutz Das Grundstück wird heute als Parkplatz genutzt und ist zum größten Teil versiegelt. Daher sind keine wesentlichen Artenschutzbelange zu erwarten. 5.3 Lärmschutz Größte Lärmquellen sind die stark befahrene Verkehrsachse des Ehrenfeldgürtels sowie der eigene Anlieferverkehr für Einzelhandel, Post und Hotel. Hier gilt es zu untersuchen, inwieweit gesunde Verhältnisse für die Wohn-, Hotel-, Handels- und sonstigen Nutzungen ohne wesent- liche Einschränkung hergestellt werden können. Gerade gegenüber dem Nachbarn Senioren- heim gilt es geeignete Maßnahmen durch Anordnung und Orientierung der eigenen Nutzun- gen zu treffen, so dass diese nicht beeinträchtigt wird. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass dies in jedem Fall möglich ist. 5.4 Luftqualität Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoff- Immissionen notwendig ist. 5.5 Altlasten Altlasten und Bodenverunreinigungen sind nach Auswertung der vorhandenen Bauakten und Unterlagen nicht zu erwarten. Das Erfordernis weiterer Untersuchungen wird mit der zuständi- gen Fachdienststelle abgestimmt. 6. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch- führungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht. Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Schönsteinstraße
- Bartholomäus-Schink-Straße
- Subbelrather Straße
- Venloer Straße
- Landmannstraße
- Marienburger Straße 1
- Ehrenfeldgürtel 125
- Straße 1
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2417/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 04.08.2017 10:12