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V/0157/2008

Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule, Manfred-von-Richthofen-Straße 49

Vorlagen 18.02.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 08.04.2008, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3 - Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 2 - Ökocheckliste

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Ansehen

Beschlussvorlage

12604 Zeichen

V/0157/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule, Manfred-von-Richthofen-Straße 49 
- Zustimmung zur Planung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.03.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Anhörung 
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Vorentwurfsplanung des Amtes für Immobilienmanagement vom Februar 2008, für die 
Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule  wird zugestimmt (Anlage 1). 
 
2.  Die Gegenüberstellung „Systembau“ – „konventionelle Bauweise“ wird zur Kenntnis  
     genommen.    
 
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 2).  
 
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit allen Planungsbeteiligten die weitere Pla-
nung in konventioneller Bauweise zu erarbeiten und den Baubeschluss gemäß Terminplan her-
beizuführen.  Dabei soll geprüft werden in wiewei t eine systematisierte Bauweise auf einzelne   
Bauteile zur Kostensenkung realisiert werden kann. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass  Investitionskosten gemäß der Kostenschätzung nach 
 DIN 276 vom Februar 2008 in Höhe von 2.163.000,00 Euro entstehen (Anlage 3). 
 Weiter entstehen Folgekosten in Höhe von 20.000,00 Euro p.a. für die  laufende Bauunterhal-
tung. Die genaue Folgelastenberechnung wird zum Baubeschluss vorgelegt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0157/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Koppenborg 
Ruf: 
492-2419 
E-Mail: 
Koppenb@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0157/2008 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt  finanziert: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
 
Produktgruppe 0301 Erweiterung der 
Albert- Schweitzer- Schule 
Leistungen f
ür Schulen 
Maßnahmenziffer 4160 
   
  Auszahlung für Baumaßnah-
men 
2007 25.000   
   2008 940.000  
   VE (850.000)  
   2009 955.000  
   Gesamt 1.920.000  
  Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlage-
vermögen 
 
2007 13.000  
   2009 134.000  
   Gesamt 147.000  
  Besch. Lehrm. i.R. investiver 
Maßnahmen PG 0301 Leis-
tungen für Schulen 
Maßnahmenziffer 0030 
2009 96.000  
   insgesamt 2.163.000   
      
Teilergebnisplan 0112 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen 
Anmietung Fertigbauklassen 
Einschl. Rückbau 
2008 11.000 
 
   2009 39.500  
   Gesamt 50.500  
 
Befristung 
 
Keine

- 3 - 
V/0157/2008 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.08.2007 mit der Vorlage V/0610/2007 und 
V/0610/2007/1. Erg. das Raumprogramm beschlossen und zur Kenntnis genommen, dass die 
Erweiterung aufgrund der vorhandenen Gebäude- und Grundstückssituation als 2-geschossiger 
Anbau an das vorhandene Schulgebäude in konventioneller Bauweise im Bereich des 
vorhandenen Gebäudetraktes der ehemaligen Gymnastikhalle vorgesehen ist.   
Mit der Ergänzungsvorlage wurde die Verwaltung beauftragt, alternativ auch eine Systembauweise 
zu prüfen. 
 
 
Zu 1.:  Vorentwurfsplanung 
 
Die Vorentwurfsplanung wurde vom Amt für Immobilienmanagement in enger Abstimmung mit den 
Planungsbeteiligten, insbesondere der Leitung der Albert-Schweitzer-Schule und dem Amt für 
Schule und Weiterbildung entwickelt und wird von allen Beteiligten unterstützt. 
 
Die Planung sieht vor, dass der Schule alle nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raum-
programmen für eine einzügige Förderschule erforderlichen Räume in einem zusammenhängen-
den Schulgebäude zukünftig zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist bereits jetzt gegeben und wird 
zurzeit teilweise durch die Anmietung von vier Klassencontainern abgedeckt. 
 
Konzept – Neubau 
 
Der zweigeschossige Erweiterungsbau steht  als neuer Baukörper in Nord-Süd-Richtung 
an der Stelle der ehemaligen Gymnastikhalle, die, wie in der Vorlage V/0610/2007 beschlossen, 
zurückgebaut wird. 
 
Am Standort des alten, eingeschossigen Gebäudes ist der zweigeschossige Neubau geplant. 
Als wichtiges städtebauliches Kriterium gilt die Ensemblewirkung. Geplant ist, die Schule so zu 
ergänzen, dass das Gesamterscheinungsbild erhalten bleibt. Diesem gestalterischen Anliegen ist 
bereits bei der ersten  Erweiterung im Jahr 1996 entsprochen worden. 
Folglich  wird der Neubau exakt die gleiche Gebäudetiefe erhalten wie der vorhandene zweige-
schossige Hauptbaukörper . Die Dachneigung von 20 Grad des bestehenden Gebäudes  wird auf 
den Neubau übertragen.  Dadurch bilden beide Gebäudeteile eine starke Achse in Nord-Süd-
Richtung mit einer ca. elf Meter breiten Torsituation. Die angrenzenden eingeschossigen Gebäu-
deteile mit Pultdächern  lehnen sich an die zweigeschossige Bebauung und bilden eine  vierseitig 
geschlossene Hofsituation. Vom Schulhof mit den angrenzenden ein- und zweigeschossigen Ge-
bäuden und über interne Flure sind die verschiedenen Gebäudeteile  funktional miteinander ver-
bunden.  
 
Funktionen  
 
Der künftige Neubau erhält an der Südseite einen Eingang mit Windfang und direktem Zugang zu 
einem behindertengerechten Aufzug. Der an dieser Stelle geplante Aufzug könnte zukünftig auch 
eine behindertengerechte Erschließung des Altbaus über einen gegebenenfalls dann zu erstellen-
den Verbindungssteg im ersten Obergeschoss ermöglichen. 
 
An den Windfang grenzt eine kleine Halle die überleitet in einen zweibündigen Flur. Im Erdge-
schoss befinden sich die Klassenräume mit angrenzenden Gruppenräumen, Technik-, Lehrmittel- 
und Nebenräumen.  
Im ersten Obergeschoß sind weitere Klassen- und Gruppenräume, sowie der Werk-, und  
Maschinenraum geplant. Erd- und Obergeschoss  sind über kleine Lufträume im Hallenbereich 
miteinander verbunden. Alle Klassenräume werden  von der Ostseite optimal belichtet.

- 4 - 
V/0157/2008 
 
Zu 2.:     Gegenüberstellung:    Systembauweise – konventionelle Bauweise 
 
Die Verwaltung wurde mit der oben genannten Ergänzungsvorlage beauftragt, einen Vergleich 
beider Bauweisen zu prüfen. 
Hierzu hat es mehrere Gespräche mit Systemherstellern gegeben, die in der Verwaltung geprüft 
wurden. Nachfolgende Unterschiede können festgestellt werden: 
 
- Die Lebensdauer eines in konventioneller Bauweise erstellten Gebäudes beträgt  
 ca.  60 – 80 Jahre. Die Lebensdauer eines Systembaus beträgt erfahrungsgemäß ca. 25 – 30  
 Jahre.  
 
- Nach Berechnungen betragen die Kosten in  Systembauweise ca. 1.450.000,- € incl. Bauan-
trag, firmeneigener Werkplanung und Aufstellung vor Ort. Hinzu kommen Baunebenkosten in 
Höhe von ca. 67.500,- € für Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauleitung, die von Sei-
ten des Auftraggebers zu erbringen sind. In der Addition beträgt die Summe 1.510.500,- €.  
 
- Bei der Umsetzung in konventioneller Bauweise ergeben die Baukosten der Kostengruppe 300 
+ 400 einen Betrag von 1.348.850,- €.  In diesem Betrag sind die Baunebenkosten der KG 700 
in Höhe von 206.000,- € für Architekten- und Tragwerksplanerleistungen  noch nicht enthalten 
und müssen zu den Baukosten addiert werden.  Die Bausumme beträgt dann 1.554.850,00 €. 
 
Der Systembau ist unter Berücksichtigung und Einbeziehung der anfallenden Baunebenkosten der 
KG 700 ca. 45.000,- € günstiger gegenüber der konventionellen Bauweise, jedoch bestehen zwi-
schen beiden Bauweisen qualitative Unterschiede: 
 
 
Die Außenwandbekleidung besteht bei einem Systembau aus einer Dämmschicht  und einem  
Klinkerriemchen mit einer Stärke von 1,5 cm. In der   konventioneller Bauweise besteht die Verklei-
dung aus einer  Dämmschicht und einem 11,5 cm starken Verblendstein. 
 
Die Sohlplatte und die Geschoßdecken bestehen im Systembau in der Regel aus einem Stahltra-
pezblech mit schwimmendem Estrich in leichter  Bauweise. Dieser Aufbau führt erfahrungsgemäß 
zu deutlichen Schwingungen im Inneren des Gebäudes. 
 
Im konventionellen Gebäude werden die Sohlplatte und die Geschoßdecken aus einer nicht 
schwingenden und steifen Stahlbetonkonstruktion erstellt. Auf die Konstruktion wird ebenfalls ein 
schwimmender Estrich verlegt. 
 
Die Außenwände des Systembaus bestehen aus einem Stahlrahmen und entsprechenden leichten 
und weichen Verkleidungen, gegenüber einer schweren und steifen Massivkonstruktion in konven-
tioneller Bauweise. 
Aus dem Grund ist der nachträgliche Einbau  eines Verbindungsstegs zur behindertengerechten 
Erschließung des Altbaus bei einem Systembau nur mit erhöhtem Aufwand machbar. Ein solcher 
Steg ist bei konventioneller Realisierung deutlich leichter nachrüstbar. 
 
Im  Systembau haben alle  Innen- und Außenwände wegen der Leichtbauweise keine bzw. eine 
ganz geringe Wärmespeicherkapazität. Das Raumklima ist daher ungünstiger gegenüber der Mas-
sivbauweise. 
 
Der Systembau ist flexibel und es besteht die Möglichkeit durch Demontage und Abtransport der 
Einzelelemente das Gebäude an anderer Stelle wieder aufzubauen.  
Der Vorteil der Mobilität des Systembaus wird hier nicht gefragt, da der Baukörper wegen der für 
diese Schule prognostizierten Schülerzahlen  nicht an anderer Stelle wieder aufgebaut werden 
soll.

- 5 - 
V/0157/2008 
 
Systembauweise: 
 
Nach dem Beschluss  „ Zustimmung zur Planung“  werden auf der Grundlage der vorliegenden, 
abgestimmten Planung die Qualitäten und Materialien festgelegt und in einem Leistungsverzeich-
nis festgehalten und ausgeschrieben. 
Der Systemanbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält nach Submission den Auftrag, er-
stellt den Bauantrag, beginnt mit der Fertigung und dem Erstellen des Gebäudes vor Ort.  
Die Fertigstellung erfolgt zum Schuljahresbeginn 2009/2010.  
Die Herrichtung des Grundstücks durch Abriss der abgängigen Gymnastikhalle wird von Amt 23 
vorher ausgeführt. 
 
 
Massivbauweise: 
 
Nach dem Beschluss „Zustimmung zur Planung“ wird der Bauantrag für die Massivbauweise erar-
beitet und die Ausführungsplanung erstellt. 
Alle erforderlichen Ausschreibungen werden Gewerke weise erstellt und so vorbereitet, dass der 
Baubeginn im August 2008 erfolgt, nachdem der Abriss des Altbaus im Juni/Juli 2008 geplant ist.  
Die Fertigstellung erfolgt wie bei der Systembauweise  zum  Schuljahresbeginn 2009/2010.  
 
 
Zu 3.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Das Gebäude wird entsprechend der Vorgabe der Stadt Münster, den Jahresheizwärmebedarf auf 
50 kWh/qm x a bezogen auf die BGF zu begrenzen, wärmegedämmt. Alle weiteren Angaben zu 
Materialien sind der Checkliste für bauökologische Kriterien zu entnehmen. 
 
Zu 4.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Das Erdgeschoß ist barrierefrei erschlossen. Über einen behindertengerechten Aufzug kann das 1. 
Obergeschoß erreicht werden. Über einen Steg kann auch der zweigeschossige Altbau ggf. zu 
einem späteren Zeitpunkt behindertengerecht angebunden werden. 
Die  Lage des Aufzugs in direkter Nähe zum Haupteingang ermöglicht dann eine optimale  Nut-
zung des Aufzugs im zweigeschossigen Altbau und Neubau. 
In Massivbauweise ist diese spätere Anbindung gegenüber einer Systembauweise leichter mach-
bar.  
 
zu 5.: weitere Planung 
 
Auf der Gru
ndlage der oben aufgeführten Gegenüberstellung schlägt die Verwaltung eine Ausfüh-
rung in  konventioneller  Bauweise für die Erweiterung der Albert – Schweitzer – Schule vor. 
Dabei wird im Zuge der weiteren Planung der Einsatz von systematisierten Bauteilen zur Kosten-
senkung berücksichtigt. Die Grundlage hierfür ist die einfache Gebäudeform und Fassadengestal-
tung. 
 
Baubeschluss: geplant April/Mai 2008 
Baubeginn: geplant August 2008 
Fertigstellung: geplant August 2009

- 6 - 
V/0157/2008 
Zu 6.:   Kosten/Folgekosten 
 
Die Kosten für die Erweiterung der Albert – Schweitzer – Schule in konventioneller Bauweise 
betragen nach der Kostenschätzung vom Februar 2008 für Bau und Beschaffung 2.163.000,00 € 
und sind im Haushaltsplanentwurf 2008 finanziert. 
Aufgrund des Gesamtvolumens und der Bruttogeschossfläche ergeben sich unter Berücksichti-
gung der Kosten für das Bauwerk (KG 300 + KG 400) Kostenkennwerte von 1.183,- €/ qm BGF 
und 289,- €/cbm BRI. Für die laufende Bauunterhaltung der Erweiterung entstehen Folgekosten 
von ca. 20.000,- € pro Jahr. Dies sind 1,2 % der Kostengruppen 300 – 700. 
 
 
Zu 7.:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die Finanzierung im Haushalt ist in der oben aufgeführten Tabelle zu entnehmen. 
 
 
Zu 8.:  Befristung 
 
keine 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Anlage 1

215 Zeichen

ANLAGE 1 ZUR VORLAGE

V/ 0157 / 2008

©

SJENS-USJOYNYOIY-UOA-PSYJUEIN

NEUBAU OBERGESCHOSS

TAT,

STADT [MEINER =IS

ENTWURF ZUR
ERWEITERUNG DER

Amt für Immobilienmanagement

ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE

V33-15.02.08

Anlage 3 - Kostenschätzung

2890 Zeichen

Kostenschätzung nach DIN 276 
Bauvorhaben: Erweiterung der Albert- Schweitzer - Sc hule 
Bauort: Manfred - von - Richthofen-  Straße 49 
Bauherr: Stadt Münster 
Planung: Entwurf des Amtes für Gebäudemanagement 
Stand: Vorentwurf M1:200 
Bauart: Massivbauweise in Mauerwerks- und Stahlbetonkonstruktion 
Kosten: Kostenstand: Februar 2008 
100 Baugrundstück 
ist vorhanden 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 
210 Herrichten 
Rodungsarbeiten und Baumschutz 
81.600,00 €
220 Öffentliche Erschließung 
222 Wasserversorgung 0,00 €
223 Gasversorgung 0,00 €
225 Stromversorgung 0,00 €
226 Telekommunikation 0,00 €
227 Abwasserentsorgungsbeitrag 
227 Verkehrserschließungsbeitrag 0,00 €
230 Nicht öffentliche Erschließung 
Erneuerung des Kanäle auf dem Grundstück 15.000,00 €
Summe Gruppe 200 96.600,00 € 96.600,00 €
Rückbau des vorh. Eingeschossigen 
Klassengebäudes 
Versorgungsanschlüsse

300 Bauwerk - Baukonstruktion 
310  -  360  Baugrube,  Gründung,  Außen- u. Innenwände 
Decken und Dächer 
4650 cbm * 242,- €/cbm 1.125.300,00 €
 390 Sonstige Maßnahmen für die Baukonstruktion 
Baustraße u. Sicherung des Schulgeländes 5.000,00 €
Summe Gruppe 300 1.130.300,00 € 1.130.300,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 
4650 cbm * 47,- €/ cbm 218.550,00 €
Summe Gruppe 400 218.550,00 € 218.550,00 €
500 Außenanlagen 
510 - 530 
40.000,00 €
540 Technische Anlagen in den Außenanlagen 
Schmutz- u. Regenwasserkanal  
590 Sonstige Maßnahmen in den Außenanlagen 
Vorh. Wiese zum Bolzplatz erstellen 
Tartanoberfläche (Angabe Amt 67) 110.000,00 €
Summe Gruppe 500 150.000,00 € 150.000,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 
610 Ausstattung 
Möbel und Einrichtung 147.000,00 €
Beschaffung Lehrmittel 96.000,00 €
Summe Gruppe 600 243.000,00 € 243.000,00 €
Kosten der Baukonstruktion laut 
gesonderter Aufstellung 
Geländeflächen, befestige Flächen und 
Baukonstruktionen in den Außenanlagen

700 Baunebenkosten 
730 Architekten- und Ingenieurleistungen 
115.000,00 €
35.000,00 €
56.000,00 €
Zwischensumme 1 206.000,00 €
Landschaftsplanerische Leistungen 22.500,00 €
740 Gutachten und Beratung 
Beratung zu den Rückbauarbeiten 3.000,00 €
Bodengutachten 4.000,00 €
SIGE-Koordination 6.000,00 €
10.000,00 €
770 Allgemeine Baunebenkosten 
Veröffentlichen der Ausschreibung 3.000,00 €
Gebühren, Dokumentation usw. 5.000,00 €
Richtfest 2.000,00 €
Zwischensumme 1 55.500,00 €
Summe Gruppe 700 261.500,00 € 261.500,00 €
Summe 2.099.950,00 €
Ansatz für Unvorhersehbares 63.050,00 €
Gesamtbaukosten 2.163.000,00 €
Baukosten ohne Ausstattung und Lehrmittel 1.920.000, 00 €
aufgestellt: 18.02.2008 
Stadt Münster 
Amt für Immobilienmanagement 
I. A.   I. A. 
gez. gez. 
Koppenborg Mümken 
(Kostenberechnung-AlbertSchw.xls)       
Sachverständigenhonorare: Brandschutz, Akustik 
und Sonstiges 
Planung und Projektleitung des Gebäudes 
Planung und Bauleitung der Technischen 
Ausrüstung 
Tragwerksplanung, WSNW+Sonstiges

Anlage 2 - Ökocheckliste

4176 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0157/2008 
                             Amt für Immobilienmanagement       
 
 
Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 
 
 
Planung  
 
1. Darstellung des Energiesparkonzeptes 
 Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes 
 Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im 
Rahmen der Planung erstellt ? 
 
Das Gebäude wird unter der Sohle, in der Außenwand und im Dach hochwärmegedämmt. 
Es werden Glasscheiben mit einem U-Wert von 1.1 Kw h eingebaut. Das A/V-Verhältnis 
liegt im normalen Bereich. 
 
  
2. Jahres-Heizwärmebedarf  
 
gem. Rechenverfahren EnEV 2002 
 
 Geplant:   qh =50 kWh /( m 
2
 * a) 
 
 Zulässig:   qh =80 kWh /( m 
2
 * a) 
 
 
 Jahres-Heizwärmebedarf nach gesonderte Methode 
 
 Methode:       
 
 Jahres-Heizwärmebedarf:       in   kWh /( m 
2
 * a)  
 
 
3. Verhältnis wärmeübertragende Gebäudehülle (A) zu m beheizten 
Bauwerksvolumen (V) 
        
 A / V : 043 ( m 
-1
 ) 
 
 
4. Wärmeerzeugung 
 
  über 
   Einzelheizung   
   Zentralheizung  
 
 mit 
 
  Gas,    Oel,    Strom  
 
 sonstige Wärmelieferung 
 
  Nahwärmesystem  
   Fernwärmesystem

5. Sonnenenergienutzung, aktiv 
  
 
 Sonnenkollektoren  
 
 zur 
 
 
 Warmwassererzeugung für Gerätewartwohnung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung  
 
 
6. Wasser/Begrünung 
 
 Regenwassernutzung 
  
Das Regenwasser wird dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt. 
            
 Regenwasserverrieselung 
  
Eine Verrieselung ist auf dem befestigten Schulhof nicht möglich. 
  
 Versiegelung des Grundstückes (%)  
  
ca. 90 % in Abhängigkeit von der Schulhofgestaltung. 
 
 Ersatzmaßnahmen 
  
Es werden keine Ersatzmaßnahmen durchgeführt. 
 
 Dach-/Fassadenbegrünung  
  
Die Dachfläche ist von den Nachbargrundstücken nicht  einsehbar. 
Darum wird auf eine Dachbegrünung verzichtet. 
 
 
7. Maßnahmen zum Immissionsschutz 
 
 Schall / Lärm 
  
keine Anforderungen 
 
 Altlasten /Schadstoffe 
 Es sind keine Schadstoffe bekannt. 
 
8. Sonstige Angaben

Ausführung  
 
1.  wesentliche Baustoffe 
 
 Tragwerk 
 
 Mauerwerk, Stahlbetondecken und -stützen 
 
 Fassade  
 
 Verblender 
 
  
 Dach  
             Satteldach mit Welle aus Faserzement 
 Flachdach mit Gefälledämmung und bituminöser Abkleb ung 
 
 
 Fenster  
  
 Aluminiumfenster 
      
 Innenwände 
  
massive Innenwände (Kalksandstein) 
 
 Bodenbeläge 
  
Terrazzobeläge in den Fluren, Hochkantlamellenparkett in den Klassenräumen  
    
 Verkleidungen 
  
      
 
 Anstriche 
  
lösungsmittelfreie Anstriche und Lasuren 
 
 
2. Einsatz  von durch Ratsbeschlüsse indizierte Bau stoffe 
 
 
 PVC   
  Tropenholz  
  FCKW / HFCKW -haltige Baustoffe       
  
 Begründung für Einsatz:

3. Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung 
 (Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftun g, Kühlung, Bürogeräte und Heizungs pumpe 
aufzuführen. Für den Luftdichtigkeitstest gilt DIN 4108, Beiblatt(Entwurf)) 
 
 Wesentlichen Komponenten des Heizsystems 
 
Heizung wird an das vorh. System angeschlossen. Der  neue Heizkessel erhält 
Brennwerttechnik. 
 
 Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung 
  
Es wird keine Lüftungsanlage eingebaut. Alle Räume werden natürlich belüftet. 
 
 Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtu ngstechnik 
  
Es werden nur Leuchtsparmittel eingebaut und über  Bewegungsmelder gesteuert. 
  
 Wasserspartechniken 
  
Es werden nur wassersparende, selbstschließende Ven tile an  den Wasserauslässen 
eingebaut. 
 
 Luftdichtigkeit des Gebäudes 
  
Luftdichtigkeit  wird durch entsprechende Folien  und Verarbeitung hergestellt 
 
 
4. Abfallvermeidungskonzept 
 
 Einsatz von Recyclingstoffen 
  
Es wird Recyclingschotter unterhalb der Betonsohle eingebaut. 
 
 Abfallvermeidungskonzeptes in der Planung- und Bau ausführung 
Darstellung der wesentlichen Aspekte, z.B. Vermeidung von Verbundwerkstoffen Reduzierung von 
Baustoffverpackungen, Reststoffbehälter nach Arten differenzieren und kennzeichnen.  
 
Bauschutt wird getrennt nach Art gesammelt und durch Fachunternehmer entsorgt. 
  
  
 
 
 
aufgestellt: 
 
Münster, 18. 02. 2008 
    
      
Koppenborg 
Dipl. – Ing.

Beratungsverlauf (3)

04.03.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße 49

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0157/2008
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37