V/0157/2008
Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule, Manfred-von-Richthofen-Straße 49
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Beschlussvorlage
12604 Zeichen
V/0157/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule, Manfred-von-Richthofen-Straße 49
- Zustimmung zur Planung -
Beratungsfolge
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
11.03.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Anhörung
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Vorentwurfsplanung des Amtes für Immobilienmanagement vom Februar 2008, für die
Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule wird zugestimmt (Anlage 1).
2. Die Gegenüberstellung „Systembau“ – „konventionelle Bauweise“ wird zur Kenntnis
genommen.
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 2).
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden
zur Kenntnis genommen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit allen Planungsbeteiligten die weitere Pla-
nung in konventioneller Bauweise zu erarbeiten und den Baubeschluss gemäß Terminplan her-
beizuführen. Dabei soll geprüft werden in wiewei t eine systematisierte Bauweise auf einzelne
Bauteile zur Kostensenkung realisiert werden kann.
II. Kosten/Folgekosten
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten gemäß der Kostenschätzung nach
DIN 276 vom Februar 2008 in Höhe von 2.163.000,00 Euro entstehen (Anlage 3).
Weiter entstehen Folgekosten in Höhe von 20.000,00 Euro p.a. für die laufende Bauunterhal-
tung. Die genaue Folgelastenberechnung wird zum Baubeschluss vorgelegt.
Vorlagen-Nr.:
V/0157/2008
Auskunft erteilt:
Herr Koppenborg
Ruf:
492-2419
E-Mail:
Koppenb@stadt-muenster.de
Datum:
18.02.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0157/2008
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
Produktgruppe 0301 Erweiterung der
Albert- Schweitzer- Schule
Leistungen f
ür Schulen
Maßnahmenziffer 4160
Auszahlung für Baumaßnah-
men
2007 25.000
2008 940.000
VE (850.000)
2009 955.000
Gesamt 1.920.000
Auszahlung für den Erwerb
von beweglichem Anlage-
vermögen
2007 13.000
2009 134.000
Gesamt 147.000
Besch. Lehrm. i.R. investiver
Maßnahmen PG 0301 Leis-
tungen für Schulen
Maßnahmenziffer 0030
2009 96.000
insgesamt 2.163.000
Teilergebnisplan 0112 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
Anmietung Fertigbauklassen
Einschl. Rückbau
2008 11.000
2009 39.500
Gesamt 50.500
Befristung
Keine
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V/0157/2008
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.08.2007 mit der Vorlage V/0610/2007 und
V/0610/2007/1. Erg. das Raumprogramm beschlossen und zur Kenntnis genommen, dass die
Erweiterung aufgrund der vorhandenen Gebäude- und Grundstückssituation als 2-geschossiger
Anbau an das vorhandene Schulgebäude in konventioneller Bauweise im Bereich des
vorhandenen Gebäudetraktes der ehemaligen Gymnastikhalle vorgesehen ist.
Mit der Ergänzungsvorlage wurde die Verwaltung beauftragt, alternativ auch eine Systembauweise
zu prüfen.
Zu 1.: Vorentwurfsplanung
Die Vorentwurfsplanung wurde vom Amt für Immobilienmanagement in enger Abstimmung mit den
Planungsbeteiligten, insbesondere der Leitung der Albert-Schweitzer-Schule und dem Amt für
Schule und Weiterbildung entwickelt und wird von allen Beteiligten unterstützt.
Die Planung sieht vor, dass der Schule alle nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raum-
programmen für eine einzügige Förderschule erforderlichen Räume in einem zusammenhängen-
den Schulgebäude zukünftig zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist bereits jetzt gegeben und wird
zurzeit teilweise durch die Anmietung von vier Klassencontainern abgedeckt.
Konzept – Neubau
Der zweigeschossige Erweiterungsbau steht als neuer Baukörper in Nord-Süd-Richtung
an der Stelle der ehemaligen Gymnastikhalle, die, wie in der Vorlage V/0610/2007 beschlossen,
zurückgebaut wird.
Am Standort des alten, eingeschossigen Gebäudes ist der zweigeschossige Neubau geplant.
Als wichtiges städtebauliches Kriterium gilt die Ensemblewirkung. Geplant ist, die Schule so zu
ergänzen, dass das Gesamterscheinungsbild erhalten bleibt. Diesem gestalterischen Anliegen ist
bereits bei der ersten Erweiterung im Jahr 1996 entsprochen worden.
Folglich wird der Neubau exakt die gleiche Gebäudetiefe erhalten wie der vorhandene zweige-
schossige Hauptbaukörper . Die Dachneigung von 20 Grad des bestehenden Gebäudes wird auf
den Neubau übertragen. Dadurch bilden beide Gebäudeteile eine starke Achse in Nord-Süd-
Richtung mit einer ca. elf Meter breiten Torsituation. Die angrenzenden eingeschossigen Gebäu-
deteile mit Pultdächern lehnen sich an die zweigeschossige Bebauung und bilden eine vierseitig
geschlossene Hofsituation. Vom Schulhof mit den angrenzenden ein- und zweigeschossigen Ge-
bäuden und über interne Flure sind die verschiedenen Gebäudeteile funktional miteinander ver-
bunden.
Funktionen
Der künftige Neubau erhält an der Südseite einen Eingang mit Windfang und direktem Zugang zu
einem behindertengerechten Aufzug. Der an dieser Stelle geplante Aufzug könnte zukünftig auch
eine behindertengerechte Erschließung des Altbaus über einen gegebenenfalls dann zu erstellen-
den Verbindungssteg im ersten Obergeschoss ermöglichen.
An den Windfang grenzt eine kleine Halle die überleitet in einen zweibündigen Flur. Im Erdge-
schoss befinden sich die Klassenräume mit angrenzenden Gruppenräumen, Technik-, Lehrmittel-
und Nebenräumen.
Im ersten Obergeschoß sind weitere Klassen- und Gruppenräume, sowie der Werk-, und
Maschinenraum geplant. Erd- und Obergeschoss sind über kleine Lufträume im Hallenbereich
miteinander verbunden. Alle Klassenräume werden von der Ostseite optimal belichtet.
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V/0157/2008
Zu 2.: Gegenüberstellung: Systembauweise – konventionelle Bauweise
Die Verwaltung wurde mit der oben genannten Ergänzungsvorlage beauftragt, einen Vergleich
beider Bauweisen zu prüfen.
Hierzu hat es mehrere Gespräche mit Systemherstellern gegeben, die in der Verwaltung geprüft
wurden. Nachfolgende Unterschiede können festgestellt werden:
- Die Lebensdauer eines in konventioneller Bauweise erstellten Gebäudes beträgt
ca. 60 – 80 Jahre. Die Lebensdauer eines Systembaus beträgt erfahrungsgemäß ca. 25 – 30
Jahre.
- Nach Berechnungen betragen die Kosten in Systembauweise ca. 1.450.000,- € incl. Bauan-
trag, firmeneigener Werkplanung und Aufstellung vor Ort. Hinzu kommen Baunebenkosten in
Höhe von ca. 67.500,- € für Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauleitung, die von Sei-
ten des Auftraggebers zu erbringen sind. In der Addition beträgt die Summe 1.510.500,- €.
- Bei der Umsetzung in konventioneller Bauweise ergeben die Baukosten der Kostengruppe 300
+ 400 einen Betrag von 1.348.850,- €. In diesem Betrag sind die Baunebenkosten der KG 700
in Höhe von 206.000,- € für Architekten- und Tragwerksplanerleistungen noch nicht enthalten
und müssen zu den Baukosten addiert werden. Die Bausumme beträgt dann 1.554.850,00 €.
Der Systembau ist unter Berücksichtigung und Einbeziehung der anfallenden Baunebenkosten der
KG 700 ca. 45.000,- € günstiger gegenüber der konventionellen Bauweise, jedoch bestehen zwi-
schen beiden Bauweisen qualitative Unterschiede:
Die Außenwandbekleidung besteht bei einem Systembau aus einer Dämmschicht und einem
Klinkerriemchen mit einer Stärke von 1,5 cm. In der konventioneller Bauweise besteht die Verklei-
dung aus einer Dämmschicht und einem 11,5 cm starken Verblendstein.
Die Sohlplatte und die Geschoßdecken bestehen im Systembau in der Regel aus einem Stahltra-
pezblech mit schwimmendem Estrich in leichter Bauweise. Dieser Aufbau führt erfahrungsgemäß
zu deutlichen Schwingungen im Inneren des Gebäudes.
Im konventionellen Gebäude werden die Sohlplatte und die Geschoßdecken aus einer nicht
schwingenden und steifen Stahlbetonkonstruktion erstellt. Auf die Konstruktion wird ebenfalls ein
schwimmender Estrich verlegt.
Die Außenwände des Systembaus bestehen aus einem Stahlrahmen und entsprechenden leichten
und weichen Verkleidungen, gegenüber einer schweren und steifen Massivkonstruktion in konven-
tioneller Bauweise.
Aus dem Grund ist der nachträgliche Einbau eines Verbindungsstegs zur behindertengerechten
Erschließung des Altbaus bei einem Systembau nur mit erhöhtem Aufwand machbar. Ein solcher
Steg ist bei konventioneller Realisierung deutlich leichter nachrüstbar.
Im Systembau haben alle Innen- und Außenwände wegen der Leichtbauweise keine bzw. eine
ganz geringe Wärmespeicherkapazität. Das Raumklima ist daher ungünstiger gegenüber der Mas-
sivbauweise.
Der Systembau ist flexibel und es besteht die Möglichkeit durch Demontage und Abtransport der
Einzelelemente das Gebäude an anderer Stelle wieder aufzubauen.
Der Vorteil der Mobilität des Systembaus wird hier nicht gefragt, da der Baukörper wegen der für
diese Schule prognostizierten Schülerzahlen nicht an anderer Stelle wieder aufgebaut werden
soll.
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V/0157/2008
Systembauweise:
Nach dem Beschluss „ Zustimmung zur Planung“ werden auf der Grundlage der vorliegenden,
abgestimmten Planung die Qualitäten und Materialien festgelegt und in einem Leistungsverzeich-
nis festgehalten und ausgeschrieben.
Der Systemanbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält nach Submission den Auftrag, er-
stellt den Bauantrag, beginnt mit der Fertigung und dem Erstellen des Gebäudes vor Ort.
Die Fertigstellung erfolgt zum Schuljahresbeginn 2009/2010.
Die Herrichtung des Grundstücks durch Abriss der abgängigen Gymnastikhalle wird von Amt 23
vorher ausgeführt.
Massivbauweise:
Nach dem Beschluss „Zustimmung zur Planung“ wird der Bauantrag für die Massivbauweise erar-
beitet und die Ausführungsplanung erstellt.
Alle erforderlichen Ausschreibungen werden Gewerke weise erstellt und so vorbereitet, dass der
Baubeginn im August 2008 erfolgt, nachdem der Abriss des Altbaus im Juni/Juli 2008 geplant ist.
Die Fertigstellung erfolgt wie bei der Systembauweise zum Schuljahresbeginn 2009/2010.
Zu 3.: Checkliste bauökologische Kriterien
Das Gebäude wird entsprechend der Vorgabe der Stadt Münster, den Jahresheizwärmebedarf auf
50 kWh/qm x a bezogen auf die BGF zu begrenzen, wärmegedämmt. Alle weiteren Angaben zu
Materialien sind der Checkliste für bauökologische Kriterien zu entnehmen.
Zu 4.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Das Erdgeschoß ist barrierefrei erschlossen. Über einen behindertengerechten Aufzug kann das 1.
Obergeschoß erreicht werden. Über einen Steg kann auch der zweigeschossige Altbau ggf. zu
einem späteren Zeitpunkt behindertengerecht angebunden werden.
Die Lage des Aufzugs in direkter Nähe zum Haupteingang ermöglicht dann eine optimale Nut-
zung des Aufzugs im zweigeschossigen Altbau und Neubau.
In Massivbauweise ist diese spätere Anbindung gegenüber einer Systembauweise leichter mach-
bar.
zu 5.: weitere Planung
Auf der Gru
ndlage der oben aufgeführten Gegenüberstellung schlägt die Verwaltung eine Ausfüh-
rung in konventioneller Bauweise für die Erweiterung der Albert – Schweitzer – Schule vor.
Dabei wird im Zuge der weiteren Planung der Einsatz von systematisierten Bauteilen zur Kosten-
senkung berücksichtigt. Die Grundlage hierfür ist die einfache Gebäudeform und Fassadengestal-
tung.
Baubeschluss: geplant April/Mai 2008
Baubeginn: geplant August 2008
Fertigstellung: geplant August 2009
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V/0157/2008
Zu 6.: Kosten/Folgekosten
Die Kosten für die Erweiterung der Albert – Schweitzer – Schule in konventioneller Bauweise
betragen nach der Kostenschätzung vom Februar 2008 für Bau und Beschaffung 2.163.000,00 €
und sind im Haushaltsplanentwurf 2008 finanziert.
Aufgrund des Gesamtvolumens und der Bruttogeschossfläche ergeben sich unter Berücksichti-
gung der Kosten für das Bauwerk (KG 300 + KG 400) Kostenkennwerte von 1.183,- €/ qm BGF
und 289,- €/cbm BRI. Für die laufende Bauunterhaltung der Erweiterung entstehen Folgekosten
von ca. 20.000,- € pro Jahr. Dies sind 1,2 % der Kostengruppen 300 – 700.
Zu 7.: Mittelbereitstellung/Finanzierung
Die Finanzierung im Haushalt ist in der oben aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Zu 8.: Befristung
keine
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlage 1
215 Zeichen
ANLAGE 1 ZUR VORLAGE V/ 0157 / 2008 © SJENS-USJOYNYOIY-UOA-PSYJUEIN NEUBAU OBERGESCHOSS TAT, STADT [MEINER =IS ENTWURF ZUR ERWEITERUNG DER Amt für Immobilienmanagement ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE V33-15.02.08
Anlage 3 - Kostenschätzung
2890 Zeichen
Kostenschätzung nach DIN 276 Bauvorhaben: Erweiterung der Albert- Schweitzer - Sc hule Bauort: Manfred - von - Richthofen- Straße 49 Bauherr: Stadt Münster Planung: Entwurf des Amtes für Gebäudemanagement Stand: Vorentwurf M1:200 Bauart: Massivbauweise in Mauerwerks- und Stahlbetonkonstruktion Kosten: Kostenstand: Februar 2008 100 Baugrundstück ist vorhanden 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 210 Herrichten Rodungsarbeiten und Baumschutz 81.600,00 € 220 Öffentliche Erschließung 222 Wasserversorgung 0,00 € 223 Gasversorgung 0,00 € 225 Stromversorgung 0,00 € 226 Telekommunikation 0,00 € 227 Abwasserentsorgungsbeitrag 227 Verkehrserschließungsbeitrag 0,00 € 230 Nicht öffentliche Erschließung Erneuerung des Kanäle auf dem Grundstück 15.000,00 € Summe Gruppe 200 96.600,00 € 96.600,00 € Rückbau des vorh. Eingeschossigen Klassengebäudes Versorgungsanschlüsse 300 Bauwerk - Baukonstruktion 310 - 360 Baugrube, Gründung, Außen- u. Innenwände Decken und Dächer 4650 cbm * 242,- €/cbm 1.125.300,00 € 390 Sonstige Maßnahmen für die Baukonstruktion Baustraße u. Sicherung des Schulgeländes 5.000,00 € Summe Gruppe 300 1.130.300,00 € 1.130.300,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 4650 cbm * 47,- €/ cbm 218.550,00 € Summe Gruppe 400 218.550,00 € 218.550,00 € 500 Außenanlagen 510 - 530 40.000,00 € 540 Technische Anlagen in den Außenanlagen Schmutz- u. Regenwasserkanal 590 Sonstige Maßnahmen in den Außenanlagen Vorh. Wiese zum Bolzplatz erstellen Tartanoberfläche (Angabe Amt 67) 110.000,00 € Summe Gruppe 500 150.000,00 € 150.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 610 Ausstattung Möbel und Einrichtung 147.000,00 € Beschaffung Lehrmittel 96.000,00 € Summe Gruppe 600 243.000,00 € 243.000,00 € Kosten der Baukonstruktion laut gesonderter Aufstellung Geländeflächen, befestige Flächen und Baukonstruktionen in den Außenanlagen 700 Baunebenkosten 730 Architekten- und Ingenieurleistungen 115.000,00 € 35.000,00 € 56.000,00 € Zwischensumme 1 206.000,00 € Landschaftsplanerische Leistungen 22.500,00 € 740 Gutachten und Beratung Beratung zu den Rückbauarbeiten 3.000,00 € Bodengutachten 4.000,00 € SIGE-Koordination 6.000,00 € 10.000,00 € 770 Allgemeine Baunebenkosten Veröffentlichen der Ausschreibung 3.000,00 € Gebühren, Dokumentation usw. 5.000,00 € Richtfest 2.000,00 € Zwischensumme 1 55.500,00 € Summe Gruppe 700 261.500,00 € 261.500,00 € Summe 2.099.950,00 € Ansatz für Unvorhersehbares 63.050,00 € Gesamtbaukosten 2.163.000,00 € Baukosten ohne Ausstattung und Lehrmittel 1.920.000, 00 € aufgestellt: 18.02.2008 Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement I. A. I. A. gez. gez. Koppenborg Mümken (Kostenberechnung-AlbertSchw.xls) Sachverständigenhonorare: Brandschutz, Akustik und Sonstiges Planung und Projektleitung des Gebäudes Planung und Bauleitung der Technischen Ausrüstung Tragwerksplanung, WSNW+Sonstiges
Anlage 2 - Ökocheckliste
4176 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0157/2008
Amt für Immobilienmanagement
Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien
Planung
1. Darstellung des Energiesparkonzeptes
Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes
Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im
Rahmen der Planung erstellt ?
Das Gebäude wird unter der Sohle, in der Außenwand und im Dach hochwärmegedämmt.
Es werden Glasscheiben mit einem U-Wert von 1.1 Kw h eingebaut. Das A/V-Verhältnis
liegt im normalen Bereich.
2. Jahres-Heizwärmebedarf
gem. Rechenverfahren EnEV 2002
Geplant: qh =50 kWh /( m
2
* a)
Zulässig: qh =80 kWh /( m
2
* a)
Jahres-Heizwärmebedarf nach gesonderte Methode
Methode:
Jahres-Heizwärmebedarf: in kWh /( m
2
* a)
3. Verhältnis wärmeübertragende Gebäudehülle (A) zu m beheizten
Bauwerksvolumen (V)
A / V : 043 ( m
-1
)
4. Wärmeerzeugung
über
Einzelheizung
Zentralheizung
mit
Gas, Oel, Strom
sonstige Wärmelieferung
Nahwärmesystem
Fernwärmesystem
5. Sonnenenergienutzung, aktiv
Sonnenkollektoren
zur
Warmwassererzeugung für Gerätewartwohnung
Beheizung
Stromerzeugung
6. Wasser/Begrünung
Regenwassernutzung
Das Regenwasser wird dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt.
Regenwasserverrieselung
Eine Verrieselung ist auf dem befestigten Schulhof nicht möglich.
Versiegelung des Grundstückes (%)
ca. 90 % in Abhängigkeit von der Schulhofgestaltung.
Ersatzmaßnahmen
Es werden keine Ersatzmaßnahmen durchgeführt.
Dach-/Fassadenbegrünung
Die Dachfläche ist von den Nachbargrundstücken nicht einsehbar.
Darum wird auf eine Dachbegrünung verzichtet.
7. Maßnahmen zum Immissionsschutz
Schall / Lärm
keine Anforderungen
Altlasten /Schadstoffe
Es sind keine Schadstoffe bekannt.
8. Sonstige Angaben
Ausführung
1. wesentliche Baustoffe
Tragwerk
Mauerwerk, Stahlbetondecken und -stützen
Fassade
Verblender
Dach
Satteldach mit Welle aus Faserzement
Flachdach mit Gefälledämmung und bituminöser Abkleb ung
Fenster
Aluminiumfenster
Innenwände
massive Innenwände (Kalksandstein)
Bodenbeläge
Terrazzobeläge in den Fluren, Hochkantlamellenparkett in den Klassenräumen
Verkleidungen
Anstriche
lösungsmittelfreie Anstriche und Lasuren
2. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Bau stoffe
PVC
Tropenholz
FCKW / HFCKW -haltige Baustoffe
Begründung für Einsatz:
3. Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung
(Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftun g, Kühlung, Bürogeräte und Heizungs pumpe
aufzuführen. Für den Luftdichtigkeitstest gilt DIN 4108, Beiblatt(Entwurf))
Wesentlichen Komponenten des Heizsystems
Heizung wird an das vorh. System angeschlossen. Der neue Heizkessel erhält
Brennwerttechnik.
Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung
Es wird keine Lüftungsanlage eingebaut. Alle Räume werden natürlich belüftet.
Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtu ngstechnik
Es werden nur Leuchtsparmittel eingebaut und über Bewegungsmelder gesteuert.
Wasserspartechniken
Es werden nur wassersparende, selbstschließende Ven tile an den Wasserauslässen
eingebaut.
Luftdichtigkeit des Gebäudes
Luftdichtigkeit wird durch entsprechende Folien und Verarbeitung hergestellt
4. Abfallvermeidungskonzept
Einsatz von Recyclingstoffen
Es wird Recyclingschotter unterhalb der Betonsohle eingebaut.
Abfallvermeidungskonzeptes in der Planung- und Bau ausführung
Darstellung der wesentlichen Aspekte, z.B. Vermeidung von Verbundwerkstoffen Reduzierung von
Baustoffverpackungen, Reststoffbehälter nach Arten differenzieren und kennzeichnen.
Bauschutt wird getrennt nach Art gesammelt und durch Fachunternehmer entsorgt.
aufgestellt:
Münster, 18. 02. 2008
Koppenborg
Dipl. – Ing.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Manfred-von-Richthofen-Straße 49
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0157/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37