3498/2017
Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst - Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Müheim in der Sitzung am 9.10.2017, TOP 8.1.7
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 3498/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst - Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 09.10.2017, TOP 8.1.7 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in der Sitzung am 09.10.2017 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit dem per Dringlichkeitsentscheidung vom 06.06.2017 getroffenen und in der BV-Sitzung vom 10.07.2017 genehmigten Beschluss zum Opti- mierten Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst, alternative Linienführungen für die Linie 190 zu prüfen. Hierbei ist auch die Wendemöglichkeit auf dem Vorplatz des Mülheimer Bahnhofs in die Prüfung einzubeziehen.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat zusammen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bereits im Vorfeld der Erarbeitung der Beschlussvorlage „Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst“ (vgl. Vorlagen-Nr.: 1746/2017) alternative Linienführungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgeschlagene Linienführung mit der Wendefahrt am Bahnhof Mülheim über die Rüdes- heimer Straße und Wiesbadener Straße technisch machbar und zweckmäßig ist. Von der Endhaltestelle einer Buslinie - in diesem Fall am Bahnhof Mülheim - wird üblicherweise für eine Wendefahrt die nächstgelegene Möglichkeit geprüft, um eine möglichst kurze Wendefahrt ohne Umwege durchführen zu können. In diesem Fall führt diese Wendefahrt über die Rüdesheimer Straße und Wiesbadener Straße. Die Wendezeit (einschließlich Pausenzeiten und Verspätungsausgleich) wird im Bereich der ausgebauten Bushaltestelle auf der Montanusstraße unmittelbar am Bf. Mülheim verbracht. Die Fahrbahnbreite in diesem Bereich lässt ein Vorbeifahren an dem wartenden Bus zu. Alternative Wendefahrten haben gegenüber der von KVB und Verwaltung favorisierten Variante deut- liche Nachteile. So führt die Wendefahrt über die Montanusstraße dazu, dass die Haltestelle Acker- straße nur noch in einer Richtung bedient wird. An der Haltestelle Ackerstraße werden bereits heute ca. 200 Ein- und Aussteigende pro Tag gezählt. Mit der künftigen Bedienung in beide Richtungen erwarten Verwaltung und KVB aufgrund der gestiegenen Attraktivität weitere Fahrgäste speziell aus dem Bereich der Hermann-Kunz-Straße, für die diese Haltestelle durch Beschluss des Verkehrsaus- schusses am 28.04.2015 dauerhaft eingerichtet wurde (vgl. Vorlagen-Nr: 2794/2014). Die Verlängerung der Buslinie 150 über die Graf-Adolf-Straße bis zum Rendsburger Platz ist tech- nisch möglich, führt aber dazu, dass für den gleichen Fahrplan ein zusätzlicher Bus notwendig wird. Im Unterschied zur Haltestelle in der Montanusstraße am Bf. Mülheim gibt es entlang der Graf-Adolf- Straße keine Möglichkeit, die Busse zum Abhalten ihrer notwendigen Wendezeit mehrere Minuten abzustellen, sodass diese Variante einer weiteren Verlängerung bedürfte. Die betrieblichen Mehrkos- ten würden sich in jedem Fall auf einen geringen sechsstelligen Betrag belaufen, ohne dass dem ein Mehrwert gegenüber steht. Die Prüfung einer Wendemöglichkeit auf dem Bahnhofsvorplatz hat ergeben, dass das Wenden von 2 Bussen, auch Gelenkbussen, aufgrund der Flächenverfügbarkeit grundsätzlich möglich wäre. Hierzu müsste jedoch die Platzfläche vollständig umgestaltet werden. Dieses würde eine langfristige Planung inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Kosten in der Größenordnung von 300 000 bis 500 000 Eu- ro verursachen. Die Tatsache, dass in diesem Fall Zuschussmittel für die finanzielle Förderung des erst kürzlich umgebauten Platzes zurückgezahlt werden müssten, lassen die Kosten so stark an- wachsen. Die erforderliche Umgestaltung der Platzfläche zu Gunsten einer Wendeanlage für Busse würde ge- nerell dem Planungsgrundsatz der im Rahmen Mülheim 2020 umgesetzten Gestaltung der Platzflä- che widersprechen. Ziel der umgesetzten Planung ist es, den Platz als Stadtraum wieder erfahrbar zu machen und seine Aufenthaltsqualität durch verschiedene Maßnahmen zu verbessern. Grundsätzlich sieht die Planung vor, die Platzfläche freizuhalten. Dieser Planungsgrundsatz ist durch die Politik beschlossen worden. Des Weiteren ist die Maßnahme durch verschiedene Ausschüsse bestätigt worden. Auch der Gestattungsvertrag mit der DB AG bein- haltet diesen Grundsatz der Planung. Der Gestattungsvertrag ist für 30 Jahre zwischen DB AG und der Stadt Köln geschlossen. Des Weiteren wurde die Platzfläche mit Hilfe von Fördergeldern ausgebaut. Sollte eine Umgestaltung der Platzfläche durch die Politik beschlossen werden, würde dies dazu führen, dass die durch die Bezirksregierung genehmigten Fördergelder zurückgezahlt werden müssten, da der Grundsatz der Planung nicht mehr bestehen würde. Aus Sicht der Verwaltung ist die Umgestaltung der Platzfläche zu Gunsten einer Wendeschleife für Busse aufgrund der bestehenden Sachlage keine Option. Aufgrund der dargestellten Argumente ist aus Sicht der Verwaltung und der KVB die beschlossene Linienführung zweckmäßig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3498/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.11.2017
- Erstellt
- 14.11.2017 09:52