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3498/2017

Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst - Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Müheim in der Sitzung am 9.10.2017, TOP 8.1.7

Mitteilung BV 28.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.12.2017, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

5176 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 3498/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
 
Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst - Dringlichkeitsantrag der 
Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 09.10.2017, TOP 8.1.7 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in der Sitzung am 09.10.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit dem per Dringlichkeitsentscheidung vom 
06.06.2017 getroffenen und in der BV-Sitzung vom 10.07.2017 genehmigten Beschluss zum Opti-
mierten Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst, alternative Linienführungen für die Linie 190 
zu prüfen. Hierbei ist auch die Wendemöglichkeit auf dem Vorplatz des Mülheimer Bahnhofs in die 
Prüfung einzubeziehen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat zusammen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bereits im Vorfeld der 
Erarbeitung der Beschlussvorlage „Optimiertes Buskonzept für Mülheim Süd, Kalk und Vingst“ (vgl. 
Vorlagen-Nr.: 1746/2017) alternative Linienführungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, 
dass die vorgeschlagene Linienführung mit der Wendefahrt am Bahnhof Mülheim über die Rüdes-
heimer Straße und Wiesbadener Straße technisch machbar und zweckmäßig ist. 
 
Von der Endhaltestelle einer Buslinie - in diesem Fall am Bahnhof Mülheim - wird üblicherweise für 
eine Wendefahrt die nächstgelegene Möglichkeit geprüft, um eine möglichst kurze Wendefahrt ohne 
Umwege durchführen zu können. In diesem Fall führt diese Wendefahrt über die Rüdesheimer Straße 
und Wiesbadener Straße. Die Wendezeit (einschließlich Pausenzeiten und Verspätungsausgleich) 
wird im Bereich der ausgebauten Bushaltestelle auf der Montanusstraße unmittelbar am Bf. Mülheim 
verbracht. Die Fahrbahnbreite in diesem Bereich lässt ein Vorbeifahren an dem wartenden Bus zu.  
 
Alternative Wendefahrten haben gegenüber der von KVB und Verwaltung favorisierten Variante deut-
liche Nachteile. So führt die Wendefahrt über die Montanusstraße dazu, dass die Haltestelle Acker-
straße nur noch in einer Richtung bedient wird. An der Haltestelle Ackerstraße werden bereits heute 
ca. 200 Ein- und Aussteigende pro Tag gezählt. Mit der künftigen Bedienung in beide Richtungen 
erwarten Verwaltung und KVB aufgrund der gestiegenen Attraktivität weitere Fahrgäste speziell aus 
dem Bereich der Hermann-Kunz-Straße, für die diese Haltestelle durch Beschluss des Verkehrsaus-
schusses am 28.04.2015 dauerhaft eingerichtet wurde (vgl. Vorlagen-Nr: 2794/2014). 
 
Die Verlängerung der Buslinie 150 über die Graf-Adolf-Straße bis zum Rendsburger Platz ist tech-
nisch möglich, führt aber dazu, dass für den gleichen Fahrplan ein zusätzlicher Bus notwendig wird. 
Im Unterschied zur Haltestelle in der Montanusstraße am Bf. Mülheim gibt es entlang der Graf-Adolf-
Straße keine Möglichkeit, die Busse zum Abhalten ihrer notwendigen Wendezeit mehrere Minuten 
abzustellen, sodass diese Variante einer weiteren Verlängerung bedürfte. Die betrieblichen Mehrkos-
ten würden sich in jedem Fall auf einen geringen sechsstelligen Betrag belaufen, ohne dass dem ein 
Mehrwert gegenüber steht. 
 
Die Prüfung einer Wendemöglichkeit auf dem Bahnhofsvorplatz hat ergeben, dass das Wenden von

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Bussen, auch Gelenkbussen, aufgrund der Flächenverfügbarkeit grundsätzlich möglich wäre. Hierzu 
müsste jedoch die Platzfläche vollständig umgestaltet werden. Dieses würde eine langfristige Planung 
inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Kosten in der Größenordnung von 300 000 bis 500 000 Eu-
ro verursachen. Die Tatsache, dass in diesem Fall Zuschussmittel für die finanzielle Förderung des 
erst kürzlich umgebauten Platzes zurückgezahlt werden müssten, lassen die Kosten so stark an-
wachsen. 
 
Die erforderliche Umgestaltung der Platzfläche zu Gunsten einer Wendeanlage für Busse würde ge-
nerell dem Planungsgrundsatz der im Rahmen Mülheim 2020 umgesetzten Gestaltung der Platzflä-
che widersprechen. Ziel der umgesetzten Planung ist es, den Platz als Stadtraum wieder erfahrbar zu 
machen und seine Aufenthaltsqualität durch verschiedene Maßnahmen zu verbessern. Grundsätzlich 
sieht die Planung vor, die Platzfläche freizuhalten. 
 
Dieser Planungsgrundsatz ist durch die Politik beschlossen worden. Des Weiteren ist die Maßnahme 
durch verschiedene Ausschüsse bestätigt worden. Auch der Gestattungsvertrag mit der DB AG bein-
haltet diesen Grundsatz der Planung. Der Gestattungsvertrag ist für 30 Jahre zwischen DB AG und 
der Stadt Köln geschlossen.  
 
Des Weiteren wurde die Platzfläche mit Hilfe von Fördergeldern ausgebaut. Sollte eine Umgestaltung 
der Platzfläche durch die Politik beschlossen werden, würde dies dazu führen, dass die durch die 
Bezirksregierung genehmigten Fördergelder zurückgezahlt werden müssten, da der Grundsatz der 
Planung nicht mehr bestehen würde. Aus Sicht der Verwaltung ist die Umgestaltung der Platzfläche 
zu Gunsten einer Wendeschleife für Busse aufgrund der bestehenden Sachlage keine Option.  
 
Aufgrund der dargestellten Argumente ist aus Sicht der Verwaltung und der KVB die beschlossene 
Linienführung zweckmäßig.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3498/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.11.2017
Erstellt
14.11.2017 09:52