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V/0354/2022

Vorgaben für die Verbringung von Abfällen

Vorlagen 18.05.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 21.06.2022, TOP 5

Anlage: Antrag der CDU-Fraktion

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage: Antrag der CDU-Fraktion

1164 Zeichen

Münster, den 24. Februar 2022 
 
 
Der Betriebsausschuss AWM möge beschließen: 
 
Bei allen zukünftigen Vereinbarungen bzw. bei der Verlängerung bestehender Verträge, 
bezüglich der Verwertung, der Weiterverarbeitung des Mülls sowie der Wertstoffe der AWM 
ist zwingend zu vereinbaren, dass der Müll oder die Wertstoffe innerhalb der EU 
weiterverarbeitet werden müssen.  
 
 
Begründung: 
 
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bestätigte die AWM, dass nach den 
vorliegenden Kenntnissen der AWM keine Abfälle aus Münster den EU-Raum verlassen 
bzw. in Nicht-EU Staaten exportiert werden. 
Ein wesentlicher Teil der Abfälle verbleibt für die weitere Verwertung in Anlagen in 
Deutschland. Lediglich Abfälle aus der mechanischen Aufbereitung (MRA) und die Altmetalle 
von den Wertstoffhöfen werden in die Niederlande verbracht und dort weiter behandelt bzw. 
verwertet. 
Mit diesem Antragsbeschluss will die CDU-Fraktion sicherstellen, dass auch in Zukunft 
verbindlich Abfälle in Länder exportiert werden, in denen die Arbeitsbedingungen bei der 
Trennung oder Weiterverarbeitung der Stoffe nachvollziehbar sind. 
 
 
Gez.  
Hendrik Grau 
und Fraktion

Beschlussvorlage

6588 Zeichen

V/0354/2022
V/0354/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Vorgaben für die Verbringung von Abfällen
- Antrag der CDU-Fraktion an den Betriebsausschuss der AWM vom 24.02.2022
Beratungsfolge
21.06.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Dem als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion, wonach sämtliche Abfälle im Einflussbereich
der AWM innerhalb der EU weiterverarbeitet werden müssen, wird nicht gefolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Begründung:
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) unterstützen das im Antrag beabsichtigte Ziel, dass
beispielsweise Kunststofffolien und ähnliche Abfälle nicht in südostasiatische Meere gelangen, voll-
umfänglich. Jedoch geben die AWM zu bedenken, dass die zum Beschluss dargelegte Maßnahme
hierfür nur eingeschränkt geeignet ist.
Bei einer verpflichtenden Verarbeitung in der EU würden Länder wie beispielsweise die Schweiz,
Norwegen oder das vereinte Königreich als Bestimmungsland entfallen. Zwar liegen den AWM keine
Kenntnisse darüber vor, dass Abfälle aus Münster das europäische Ausland verlassen. Jedoch wäre
es auch nicht branchenunüblich, wenn die Vertragspartner der AWM z.B. T eileder abgesteuerten NE-
Metall-Abfälle für ein stoffliches Recycling in eines der vorgenannten Länder verbringen oder dorthin
verkaufen. Auf ein verpflichtendes, vertragliches Verbot bzgl. der Verbringung aus der EU heraus
hinzuwirken hätte marktwirtschaftliche Nachteile für die AWM. Vor diesem Hintergrund würden die
AWM als potentiellen Vertragspartner unattraktiver erscheinen. Gegebenenfalls könnte sich durch
diese Vorgabe das Bieterfeld auf entsprechende Ausschreibungen verkleinern.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
20.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Weinhold
T elefon:6052-40
Weinhold@awm.stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0354/2022
Auch der Altpapiermarkt ist länderübergreifend strukturiert und beinhaltet in der Regel einen oder
mehrere Zwischenhändler. Für die AWM ist auch bezüglich dieser Fraktion nicht bis zum Ende der
Abfalleigenschaft nachvollziehbar, in welcher Papierfabrik welche Anteile des Altpapiers landen, die
im münsteraner Stadtgebiet eingesammelt werden. Analog zum Beispiel der NE-Metall-Abfälle hätte
eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen potentielle
Nachteile für die AWM.
Aus den vorgenannten Punkten ergäbe sich bezüglich der Einhaltung einer entsprechenden
Vereinbarung die Notwendigkeit, die Absatzwege unserer Geschäftspartner zu überprüfen. Diese
Überprüfung müsste des Weiteren bis zu dem Punkt bzw. dem Unternehmen durchgeführt werden,
bei welchem der Abfall seine Abfalleigenschaft verliert. Diese Überwachungstätigkeit ist eine
hoheitliche Aufgabe der Überwachungsbehörden und kann nicht durch die Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster geleistet werden.
Bezüglich der gesammelten Altkleider wurden die Container auch auf den Recyclinghöfen in
Zusammenarbeit mit karitativen Verbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, AWO und CAJ
aufgestellt. Auch wenn aus Sicht der Bürger die AWM verantwortlich für die Altkleider sind, sind die
vorbenannten Verbände nach dem Abholen aus den Containern in Sachherrschaft der Altkleider. Die
AWM möchten den vorbenannten Verbänden weder unsachgemäßes Verhalten im Umgang mit
Altkleidern unterstellen, noch die Verbände bzgl. des Verbleibs der Altkleider kontrollieren müssen.
Hierzu ist anzumerken, dass sich die karitativen Verbände im Regelfall verpflichten, die Grundsätze
von Fairwertung einzuhalten und einen hohen ethischen Anspruch an sich selbst richten.
In der aktuellen politischen Lage ist davon auszugehen, dass die karitativen Verbände Altkleider,
Schuhe, Decken und andere T extilien aus der Altkleidersammlung in das nicht-EU-Land Ukraine
liefern. Diese Tätigkeit möchten die AWM nicht durch eine vertragliche Vereinbarung ausschließen.
Eine Abfallfraktion, auf die der vorliegende Antrag offenbar hauptsächlich abzielt, ist die
Wertstofffraktion (gelbe T onne). Hierfür gibt es ein Gebietseinteilungsmodell für das Stadtgebiet
Münster: Für 22 % des Stadtgebiets sind die AWM in Münster zuständig. 78 % sind derzeit in der
Hand der REMONDIS GmbH & Co. KG. Die Verantwortung für über ¾ der Wertstofffraktion in
Münster liegt folglich nicht bei den AWM, sondern bei den dualen Systemen. Hier besteht keine
rechtliche Handhabe oder Einflussmöglichkeit für die AWM.
Eine zweite Abfallfraktion, auf die der Antrag offenbar hauptsächlich abzielt, sind die Sortierreste aus
der mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage (MRA). Beim Hauptabnehmer der Sortierreste
handelt es sich um das niederländische Unternehmen Twence in Hengelo. Mittels moderner und
effizienter Kraft-Wärme-Kopplung wird hier durch energetische Verwertung Strom und Wärme
hergestellt. Ein unsachgemäßer Umgang mit dieser Abfallfraktion ist durch die thermische Verwertung
auszuschließen.
Die weiteren Hauptbestandteile der Sortierreste der MRA setzen sich maßgeblich aus Holz-, Metall
und Kunststoff- bzw. Gummiabfällen zusammen. 2021 wurden diese Outputfraktionen an drei Unter-
nehmen abgegeben. Bei jedem dieser Betriebe handelt es sich (wie auch bei den AWM) um
zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung. Daher unterliegen
auch unsere Vertragspartner sowohl einer engmaschigen, behördlichen Überwachung als auch einer
hohen und strafbewährten Eigenverantwortung. Deswegen haben die AWM keinen Grund zu der
Annahme, dass die Vertragspartner nicht verantwortungsvoll mit überantworteten Abfällen umgehen
würden.

- 3 -
V/0354/2022
Die AWM sind nicht zuletzt durch die umfangreichen Verbandstätigkeiten intensiv daran beteiligt, den
ökologisch wertvollsten Verwertungsweg für die Kunststofffraktionen zu stärken und Entwicklungen
mit dieser Zielrichtung zu fördern. In der Vergangenheit sind die verwertbaren Kunststofffraktionen
bereits einem möglichst hochwertigen und regionalen Verwertungsprozess zugeführt worden. Auf
Seite der AWM besteht eine intrinsische Motivation, hier Vorreiter zu bleiben und den hohen Standard
dauerhaft zu halten.
Gewerbliche Abfalltransporte werden von den Überwachungsbehörden mittels elektronischem
Nachweisverfahren (eANV) überwacht. Die im eANV gemachten Angaben lassen sich hierdurch
einzelnen Mitarbeitern namentlich zuordnen. Sowohl die von den AWM hiermit betrauten Mitarbeiter
als auch die gesamten AWM sind sich der eigenen Verantwortung im korrekten Umgang mit Abfällen
absolut bewusst.
I. V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen: - Antrag der CDU-Fraktion an den B-AWM vom 24.02.2022
- Anlage A

Anlage A

879 Zeichen

Anlage A zur V/0354/2022
Kurzüberblick
Eine Grundsatzentscheidung, dass alle Abfälle innerhalb der EU weiterverarbeitet werden
müssen, wird nicht befürwortet.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die AWM gewährleisten eine möglichst hohe Umweltqualität bei der Verwertung von Abfällen,
ohne dabei wirtschaftliche Aspekte sowie eine möglichst weitgehende Gebührenstabilität zu
vernachlässigen.
Finanzierung
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM)
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0354/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2022
Erstellt
18.05.2022 12:22