V/0354/2022
Vorgaben für die Verbringung von Abfällen
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Anlage: Antrag der CDU-Fraktion
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Münster, den 24. Februar 2022 Der Betriebsausschuss AWM möge beschließen: Bei allen zukünftigen Vereinbarungen bzw. bei der Verlängerung bestehender Verträge, bezüglich der Verwertung, der Weiterverarbeitung des Mülls sowie der Wertstoffe der AWM ist zwingend zu vereinbaren, dass der Müll oder die Wertstoffe innerhalb der EU weiterverarbeitet werden müssen. Begründung: In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bestätigte die AWM, dass nach den vorliegenden Kenntnissen der AWM keine Abfälle aus Münster den EU-Raum verlassen bzw. in Nicht-EU Staaten exportiert werden. Ein wesentlicher Teil der Abfälle verbleibt für die weitere Verwertung in Anlagen in Deutschland. Lediglich Abfälle aus der mechanischen Aufbereitung (MRA) und die Altmetalle von den Wertstoffhöfen werden in die Niederlande verbracht und dort weiter behandelt bzw. verwertet. Mit diesem Antragsbeschluss will die CDU-Fraktion sicherstellen, dass auch in Zukunft verbindlich Abfälle in Länder exportiert werden, in denen die Arbeitsbedingungen bei der Trennung oder Weiterverarbeitung der Stoffe nachvollziehbar sind. Gez. Hendrik Grau und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0354/2022 V/0354/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorgaben für die Verbringung von Abfällen - Antrag der CDU-Fraktion an den Betriebsausschuss der AWM vom 24.02.2022 Beratungsfolge 21.06.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion, wonach sämtliche Abfälle im Einflussbereich der AWM innerhalb der EU weiterverarbeitet werden müssen, wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) unterstützen das im Antrag beabsichtigte Ziel, dass beispielsweise Kunststofffolien und ähnliche Abfälle nicht in südostasiatische Meere gelangen, voll- umfänglich. Jedoch geben die AWM zu bedenken, dass die zum Beschluss dargelegte Maßnahme hierfür nur eingeschränkt geeignet ist. Bei einer verpflichtenden Verarbeitung in der EU würden Länder wie beispielsweise die Schweiz, Norwegen oder das vereinte Königreich als Bestimmungsland entfallen. Zwar liegen den AWM keine Kenntnisse darüber vor, dass Abfälle aus Münster das europäische Ausland verlassen. Jedoch wäre es auch nicht branchenunüblich, wenn die Vertragspartner der AWM z.B. T eileder abgesteuerten NE- Metall-Abfälle für ein stoffliches Recycling in eines der vorgenannten Länder verbringen oder dorthin verkaufen. Auf ein verpflichtendes, vertragliches Verbot bzgl. der Verbringung aus der EU heraus hinzuwirken hätte marktwirtschaftliche Nachteile für die AWM. Vor diesem Hintergrund würden die AWM als potentiellen Vertragspartner unattraktiver erscheinen. Gegebenenfalls könnte sich durch diese Vorgabe das Bieterfeld auf entsprechende Ausschreibungen verkleinern. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 20.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Weinhold T elefon:6052-40 Weinhold@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0354/2022 Auch der Altpapiermarkt ist länderübergreifend strukturiert und beinhaltet in der Regel einen oder mehrere Zwischenhändler. Für die AWM ist auch bezüglich dieser Fraktion nicht bis zum Ende der Abfalleigenschaft nachvollziehbar, in welcher Papierfabrik welche Anteile des Altpapiers landen, die im münsteraner Stadtgebiet eingesammelt werden. Analog zum Beispiel der NE-Metall-Abfälle hätte eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen potentielle Nachteile für die AWM. Aus den vorgenannten Punkten ergäbe sich bezüglich der Einhaltung einer entsprechenden Vereinbarung die Notwendigkeit, die Absatzwege unserer Geschäftspartner zu überprüfen. Diese Überprüfung müsste des Weiteren bis zu dem Punkt bzw. dem Unternehmen durchgeführt werden, bei welchem der Abfall seine Abfalleigenschaft verliert. Diese Überwachungstätigkeit ist eine hoheitliche Aufgabe der Überwachungsbehörden und kann nicht durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geleistet werden. Bezüglich der gesammelten Altkleider wurden die Container auch auf den Recyclinghöfen in Zusammenarbeit mit karitativen Verbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, AWO und CAJ aufgestellt. Auch wenn aus Sicht der Bürger die AWM verantwortlich für die Altkleider sind, sind die vorbenannten Verbände nach dem Abholen aus den Containern in Sachherrschaft der Altkleider. Die AWM möchten den vorbenannten Verbänden weder unsachgemäßes Verhalten im Umgang mit Altkleidern unterstellen, noch die Verbände bzgl. des Verbleibs der Altkleider kontrollieren müssen. Hierzu ist anzumerken, dass sich die karitativen Verbände im Regelfall verpflichten, die Grundsätze von Fairwertung einzuhalten und einen hohen ethischen Anspruch an sich selbst richten. In der aktuellen politischen Lage ist davon auszugehen, dass die karitativen Verbände Altkleider, Schuhe, Decken und andere T extilien aus der Altkleidersammlung in das nicht-EU-Land Ukraine liefern. Diese Tätigkeit möchten die AWM nicht durch eine vertragliche Vereinbarung ausschließen. Eine Abfallfraktion, auf die der vorliegende Antrag offenbar hauptsächlich abzielt, ist die Wertstofffraktion (gelbe T onne). Hierfür gibt es ein Gebietseinteilungsmodell für das Stadtgebiet Münster: Für 22 % des Stadtgebiets sind die AWM in Münster zuständig. 78 % sind derzeit in der Hand der REMONDIS GmbH & Co. KG. Die Verantwortung für über ¾ der Wertstofffraktion in Münster liegt folglich nicht bei den AWM, sondern bei den dualen Systemen. Hier besteht keine rechtliche Handhabe oder Einflussmöglichkeit für die AWM. Eine zweite Abfallfraktion, auf die der Antrag offenbar hauptsächlich abzielt, sind die Sortierreste aus der mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage (MRA). Beim Hauptabnehmer der Sortierreste handelt es sich um das niederländische Unternehmen Twence in Hengelo. Mittels moderner und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung wird hier durch energetische Verwertung Strom und Wärme hergestellt. Ein unsachgemäßer Umgang mit dieser Abfallfraktion ist durch die thermische Verwertung auszuschließen. Die weiteren Hauptbestandteile der Sortierreste der MRA setzen sich maßgeblich aus Holz-, Metall und Kunststoff- bzw. Gummiabfällen zusammen. 2021 wurden diese Outputfraktionen an drei Unter- nehmen abgegeben. Bei jedem dieser Betriebe handelt es sich (wie auch bei den AWM) um zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung. Daher unterliegen auch unsere Vertragspartner sowohl einer engmaschigen, behördlichen Überwachung als auch einer hohen und strafbewährten Eigenverantwortung. Deswegen haben die AWM keinen Grund zu der Annahme, dass die Vertragspartner nicht verantwortungsvoll mit überantworteten Abfällen umgehen würden. - 3 - V/0354/2022 Die AWM sind nicht zuletzt durch die umfangreichen Verbandstätigkeiten intensiv daran beteiligt, den ökologisch wertvollsten Verwertungsweg für die Kunststofffraktionen zu stärken und Entwicklungen mit dieser Zielrichtung zu fördern. In der Vergangenheit sind die verwertbaren Kunststofffraktionen bereits einem möglichst hochwertigen und regionalen Verwertungsprozess zugeführt worden. Auf Seite der AWM besteht eine intrinsische Motivation, hier Vorreiter zu bleiben und den hohen Standard dauerhaft zu halten. Gewerbliche Abfalltransporte werden von den Überwachungsbehörden mittels elektronischem Nachweisverfahren (eANV) überwacht. Die im eANV gemachten Angaben lassen sich hierdurch einzelnen Mitarbeitern namentlich zuordnen. Sowohl die von den AWM hiermit betrauten Mitarbeiter als auch die gesamten AWM sind sich der eigenen Verantwortung im korrekten Umgang mit Abfällen absolut bewusst. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: - Antrag der CDU-Fraktion an den B-AWM vom 24.02.2022 - Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0354/2022 Kurzüberblick Eine Grundsatzentscheidung, dass alle Abfälle innerhalb der EU weiterverarbeitet werden müssen, wird nicht befürwortet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die AWM gewährleisten eine möglichst hohe Umweltqualität bei der Verwertung von Abfällen, ohne dabei wirtschaftliche Aspekte sowie eine möglichst weitgehende Gebührenstabilität zu vernachlässigen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0354/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 18.05.2022 12:22