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AN/0084/2017

Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Stand-plätze auf den Kölner Wochenmärkten

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 20.01.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 26.01.2017, TOP 4.2

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

3150 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses 
Frau dos Santos Herrmann 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.01.2017 
 
AN/0084/2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 26.01.2017 
 
Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme 
der Stand-plätze auf den Kölner Wochenmärkten 
Sehr geehrte Frau dos Santos Herrmann, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen von CDU und den Grünen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26.01.2017 zu setzen: 
 
Am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Satzungsänderung für die Wochenmärkte 
(3787/2016) und die Änderung der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Stand-
plätze auf den Wochenmärkten (3779/2016) beschlossen. Mit der Beschlussfassung zu bei-
den Vorlagen wurden die rechtlichen Voraussetzungen für ein unbares Zahlungsverfahren 
erfüllt, so dass mit der Umsetzung begonnen werden kann. Dies wurde notwendig, da die 
Verwaltung ab dem 01.01.2017 vorsieht, auch für die Tagesplatzhändler eine unbare Gebüh-
renerhebung einzuführen und damit das bisherige Barkassiersystem am Marktstand abzu-
schaffen.  
 
Die Vorlage wurde kurzfristig beschlossen, um die weiteren verwaltungsinternen Verfahren 
zügig voranzutreiben. Dennoch bleiben in der Sache einige Fragen ungeklärt, die durch eine 
umfassende Darstellung (in der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2017) geklärt werden 
sollen. Besonders hinsichtlich der Belegungszahlen und der Umstellung auf eine unbare Ge-
bührenerhebung fehlen belastbare Vergleichszahlen. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen sowie darüber 
hinaus gehend um die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung der Wochenmärk-
te: 
 
1. Wie gestalten sich die Belegungszahlen der Wochenmärkte im Vergleich: 1. Halbjahr 
2016 vs. 1. Halbjahr 2017 (aufgeschlüsselt nach Tagesplatzhändlern und Dauerhänd-
lern)?

- 2 - 
 
2. Wie hoch ist die Anzahl der Tagesplatzhändler, die am unbaren Gebührenerhe-
bungsverfahren beteiligt sind im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 vs. 1. Halbjahr 2017? 
 
3. Wie hoch ist die Anzahl der Händler, die von einem Einzelplatz auf einen Dauerplatz 
um-gestiegen sind? Ergeben sich hierdurch entsprechende Leerstände? 
 
4. Gibt es Akzeptanzprobleme beim neuen Verfahren? Falls ja, wie kann es verbessert 
werden? 
 
5. Wie entwickeln sich im Zeitraum 2012 bis 2016 der Kostendeckungsgrad der Wo-
chenmärkte, die Anzahl der Nutzflächen (pro laufender Meter an die Händler) sowie 
die Anzahl der Warengruppen (Angebotsvielfalt und Angebotsstruktur)? 
 
Die Beantwortung einschließlich der Daten ist dem Wirtschaftsausschuss und dem Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung bis spätestens zur ersten Sitzung nach den Sommerferien 
2017 vorzulegen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Geschäftsführer Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0084/2017
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
20.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27