Mandari Insight

RR 60/2024

Änderungsantrag der Fraktionen Linke/Volt und Grüne zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien

Sitzungsvorlage RR 20.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.12.2024, TOP 6.2

Sitzungsvorlage RR (Änderungsantrag)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Änderungsantrag der Fraktionen Linke/Volt und Grüne zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Änderungsantrag)

4160 Zeichen

1 
 
                                                                                                           
 
 
 
 
 
An den 
 
Vorsitzenden des  
Regionalrates Köln 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
 
50606 Köln 
 
 
                                                                                                                   
 
Unsere Anträge zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien – Aufstellungsbe-
schluss 
 
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe, 
 
wir möchten Sie bitten, die nachfolgenden Antragspunkte unter TOP 4 der Tagesordnung 
der Sondersitzung des Regionalrates am 15.11.2024 mitzuberücksichtigen:   
 
1. Vorrangzonen für Windenergie in Bornheim: 
 
Der Regionalrat Köln fasst den Beschluss, dass die von der Regionalpanungs -
behörde eingeplante Vorrangzone in Bornheim auf dem Villerücken auf die 
Fläche, der vom Rat der Stadt Bornheim im Rahmen der kommunalen Flä-
chennutzungsplanung beschlossenen Konzentrationszonen reduziert wird, 
sodass Konzentrationszone und Vorrangzone auf dem Villerücken identisch 
sind. 
 
2. Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung: 
 
Weiterhin beantragen wir, dass die  vollständige öffentliche Auslegung auf je-
den Fall erst nach den Weihnachtsferien erfolgt, um damit diesem außeror-
dentlich komplexen Thema ausreichend Rechnung zu tragen. 
 
 
Begründung zu 1: 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 und 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de

2 
 
 
Die Stadt Bornheim hat in einem langen und rechtssicheren politischen Prozess zwei Kon-
zentrationszonen für Windenergie (Rheinebene und Villerücken) im Rahmen der kommuna-
len Flächennutzungsplanung beschlossen. Die Be schlussfassung erfolgte mit einer sehr 
breiten politischen Mehrheit und einem hohen Maß an Zustimmung innerhalb der Bevölke-
rung sowie mit Zustimmung der Bezirksregierung.  
 
Im ersten Entwurf des Regionalplans war die Konzentrationszone in der Rheinebene au f-
grund denkmalrechtlicher Bedenken nicht aufgenommen worden. Stattdessen wurde die 
Fläche auf dem Villerücken deutlich vergrößert.  
 
Eine inzwischen durchgeführte Kulturverträglichkeitsprüfung (KVP) hat jedoch ergeben, 
dass es keine denkmalschutzrechtliche n Einschränkungen in der Konzentrationszone der 
Rheinebene gibt. Die Konzentrationszone in der Rheinebene wurde von der Bezirksregie-
rung in den neuen Entwurf des Regionalplans deshalb übernommen. 
 
Mit den beiden rechtskräftig beschlossenen Konzentrationszo nen hat die Stadt Bornheim 
bereits einen erheblichen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Flächenausweisung für 
Windenergie in Regierungsbezirk Köln geleistet.  
Es ist daher angemessen, dass beide rechtskräftig beschlossenen Konzentrationszonen in 
ihrer ursprünglichen Größe in den Teilplan erneuerbare Energie übernommen werden. Eine 
darüberhinausgehende Flächenbeanspruchung wäre innerhalb der Bevölkerung und der 
Politik in Bornheim nur schwer zu vermittelbar. 
 
Wir wollen den Kompromiss und den politischen Fr ieden in der Stadt Bornheim durch den 
Beschluss untermauern. 
 
Begründung zu 2: 
 
In der Beschlussvorlage wird unter Punkt 2 der Beschlussvorschlag formuliert, dass die 
Regionalplanungsbehörde beauftragt wird, die öffentliche Auslegung durchzuführen  sofern 
die Umweltprüfung eine Änderung des Planentwurfs nicht erfordern sollte.  
 
Für das weitere Verfahren  ist vorgesehen, die öffentliche Auslegung schnellstmöglich 
durchzuführen sofern keine Änderungen am Planentwurf erforderlich s ind. In der Verfah-
rensübersicht ist eine Offenlage sogar noch für das letzte Quartal 2024 eingeplant, was 
realistisch einer Offenlage in den Weihnachtsferien entsprechen würde. 
Eine gründliche Durchsicht und Beratung, ggf. gefolgt von der Erarbeitung einer Stellung-
nahme erscheint uns in diesem Zeitraum unmöglich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender 
 
Wilhelm Windhuis, Fraktionsmitglied 
 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen 
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)

3 
 
 
 
 
Friedrich Jeschke 
(Fraktionsvorsitzender 
Linke./Volt)

Sitzungsvorlage RR (Änderungsantrag der Fraktionen Linke/Volt und Grüne zum Aufstellungsbeschluss Teilplan erneuerbare Energien)

1205 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 60/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 05.12.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.12.2024  beschließend 
 
TOP: 
Änderungsantrag der Fraktionen Linke/Volt und Grüne zum Aufstellungsbeschluss Teilplan 
erneuerbare Energien 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Vorrangzonen für Windenergie in Bornheim:  
Der Regionalrat Köln fasst den Beschluss, dass die von der Regionalpanungs-behörde 
eingeplante Vorrangzone in Bornheim auf dem Villerücken auf die Fläche, der vom Rat 
der Stadt Bornheim im Rahmen der kommunalen Flä-chennutzungsplanung beschlos-
senen Konzentrationszonen reduziert wird, sodass Konzentrationszone und Vorrang-
zone auf dem Villerücken identisch sind.  
 
2. Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung:  
 
Weiterhin beantragen wir, dass die vollständige öffentliche Auslegung auf je-den Fall 
erst nach den Weihnachtsferien erfolgt, um damit diesem außeror-dentlich komplexen 
Thema ausreichend Rechnung zu tragen. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Änderungsantrag

Beratungsverlauf (1)

20.12.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 60/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.12.2024
Erstellt
05.12.2024 13:34