1963/2024
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Faru Schmerbach (SPD-Fraktion) im Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Vorlage 3338/2023 "Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3739 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 18.06.2024 1963/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Faru Schmerbach (SPD-Fraktion) im Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Vorlage 3338/2023 "Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen" Die genannte Vorlage wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.01.2024 behandelt. Im Zuge dessen erkundigte sich Frau Schmerbach, wie hoch der entsprechende Anteil der Inklusion bei den Kitas sei. Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe neu geregelt. Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland neuer Reha-Träger für Kin- der mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen und für die Gesamtpla- nung der Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung verantwortlich. Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch XII und der Überführung in das Sozialgesetzbuch IX zum 01.01.2020 war es erforderlich, einen neuen Landesrahmenvertrag zu vereinbaren (§ 131 SGB IX). Der Landesrahmenver- trag wurde von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie durch den Städtetag, den Landkreis und den Städte- und Gemeindebund NRW ver- handelt und beschlossen. Seit dem 01.08.2020 gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung einheitliche Qualitätsstan- dards und eine einheitliche Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt in Form der Basisleistung I. Die Basisleistung I ist eine heilpädagogische Leistung. Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teilhabe. Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen, ihre Entwicklung und Gemeinschaftsfähigkeit fördern. Die Basisleistung I beinhaltet dafür einen verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel. Der Träger hat innerhalb der Basisleistung I die Wahl zwischen zwei Modellen: 1. Basisleistung I – Modell Gruppenstärkenabsenkung 2 Gruppenstärkenabsenkung plus Fachkraftstunden Absenkung auf maximal bis zu 15 Kinder, davon 5 Kinder mit Behinderung pro Gruppe 2. Basisleistung I – Modell Zusatzkraft Ausschließlich Fachkraftstunden Keine Gruppenstärkenabsenkung - Kindertageseinrichtungen erhalten mehr Fachkraftstunden Die zusätzlichen Personalstunden müssen dafür eingesetzt werden, Kinder mit (drohender) Behinderung ganz individuell in der Sprache, der Kommunikation, der In- teraktion, der Wahrnehmung, der Bewegung, der geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung so zu fördern, dass eine uneingeschränkte Teilhabe am Kita-Alltag und am Leben möglich ist. Die Basisleistung I beinhaltet zudem indirekte Leistungen für Fachberatung, Fortbil- dung, eine Pauschale für den Trägeranteil sowie für das Fallmanagement (organisato- rische Abwicklung). Im Falle eines außergewöhnlich hohen Förderbedarfs eines Kindes können zusätzli- che individuelle Leistungen, wie zum Beispiel Kitaassistenz und Therapien gewährt werden. Im Dezember 2023 besuchten 707 Kinder mit (drohender) Behinderung 171 städti- sche Kitas. Davon 48 Kindertageseinrichtungen mit dem Modell Gruppenreduzie- rung und 123 Kindertageseinrichtungen mit dem Modell Zusatzkraft. In allen städtischen Kitas ist die inklusive Haltung in der pädagogischen Arbeit fest verankert. Alle Kinder sowie deren Familien sind in unseren Einrichtungen jederzeit willkommen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1963/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.06.2024
- Erstellt
- 17.06.2024 11:07