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1963/2024

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Faru Schmerbach (SPD-Fraktion) im Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Vorlage 3338/2023 "Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.06.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2024, TOP 7.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3739 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2024 
 1963/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Faru Schmerbach (SPD-Fraktion) im 
Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Vorlage 3338/2023 "Bildungsmonitoring: 
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen" 
Die genannte Vorlage wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 
30.01.2024 behandelt. Im Zuge dessen erkundigte sich Frau Schmerbach, wie hoch 
der entsprechende Anteil der Inklusion bei den Kitas sei.  
 
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: 
 
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit 
Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), hat der Bundesgesetzgeber die 
Eingliederungshilfe neu geregelt.  
Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland neuer Reha-Träger für Kin-
der mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen und für die Gesamtpla-
nung der Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung verantwortlich. 
Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch XII und der 
Überführung in das Sozialgesetzbuch IX zum 01.01.2020 war es erforderlich, einen 
neuen Landesrahmenvertrag zu vereinbaren (§ 131 SGB IX). Der Landesrahmenver-
trag wurde von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie 
durch den Städtetag, den Landkreis und den Städte- und Gemeindebund NRW ver-
handelt und beschlossen. 
Seit dem 01.08.2020 gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Bildung, Erziehung 
und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung einheitliche Qualitätsstan-
dards und eine einheitliche Finanzierung.  
 
Die Finanzierung erfolgt in Form der Basisleistung I. 
 
Die Basisleistung I ist eine heilpädagogische Leistung. Heilpädagogische Leistungen 
sind Leistungen zur sozialen Teilhabe.  
Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen, ihre 
Entwicklung und Gemeinschaftsfähigkeit fördern.  
Die Basisleistung I beinhaltet dafür einen verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel.  
 
Der Träger hat innerhalb der Basisleistung I die Wahl zwischen zwei Modellen:  
1. Basisleistung I – Modell Gruppenstärkenabsenkung

2 
 
Gruppenstärkenabsenkung plus Fachkraftstunden 
Absenkung auf maximal bis zu 15 Kinder, davon 5 Kinder mit Behinderung pro 
Gruppe 
 
2. Basisleistung I – Modell Zusatzkraft 
Ausschließlich Fachkraftstunden 
Keine Gruppenstärkenabsenkung - Kindertageseinrichtungen erhalten mehr 
Fachkraftstunden 
 
Die zusätzlichen Personalstunden müssen dafür eingesetzt werden, Kinder mit 
(drohender) Behinderung ganz individuell in der Sprache, der Kommunikation, der In-
teraktion, der Wahrnehmung, der Bewegung, der geistigen, emotionalen und sozialen 
Entwicklung so zu fördern, dass eine uneingeschränkte Teilhabe am Kita-Alltag und 
am Leben möglich ist. 
Die Basisleistung I beinhaltet zudem indirekte Leistungen für Fachberatung, Fortbil-
dung, eine Pauschale für den Trägeranteil sowie für das Fallmanagement (organisato-
rische Abwicklung).  
Im Falle eines außergewöhnlich hohen Förderbedarfs eines Kindes können zusätzli-
che individuelle Leistungen, wie zum Beispiel Kitaassistenz und Therapien gewährt 
werden. 
 
Im Dezember 2023 besuchten 707 Kinder mit (drohender) Behinderung 171 städti-
sche Kitas. Davon 48 Kindertageseinrichtungen mit dem Modell Gruppenreduzie-
rung und 123 Kindertageseinrichtungen mit dem Modell Zusatzkraft.  
In allen städtischen Kitas ist die inklusive Haltung in der pädagogischen Arbeit fest 
verankert. Alle Kinder sowie deren Familien sind in unseren Einrichtungen jederzeit 
willkommen. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1963/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.06.2024
Erstellt
17.06.2024 11:07