4067/2023
Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 4067/2023 Freigabedatum 11.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 2024 Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der AVR beschließt, den Hilfsdienst für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für das Jahr 2024 mit 15.000 € zu unterstützen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit März 2022 ist die Städtepartnerschaft Köln -Wolgograd wegen des russischen Angriffs- kriegs auf Eis gelegt worden. Das gilt für die offiziellen, nicht jedoch für die zivilgesellschaftli- chen Kontakte (s. Beantwortung einer Anfrage unter 0842/2022). Das Projekt zur Unterstützung 127 ehemaliger Zwangsarbeiter*innen und ihrer in Gefangenschaft geborenen Kinder, das im Jahr 2000 von der Stadt Köln besch lossen worden war, findet auf rein zivilgesellschaftlicher Ebene statt. Konkret handelt es sich bei dem betreffenden Projekt um die Finanzierung eines ambulanten Hilfsdienstes, der ehemalige Zwangsarbeiter*innen mit Medikamenten und Nahrungsmitteln un- terstützt. Der Hilfsdienst mit der Bezeichnung „Wolgograder Zentrum zur Unterstützung nicht- kommerzieller Organisationen“ ist eine staatsferne Organisation, die nicht politisch aktiv ist. Der Hilfsdienst kümmert sich ausschließlich um die ehemaligen Zwangsarbei ter*innen in Wol- gograd, besucht und pflegt diese, kümmert sich um Medikamente, Hygieneartikel und organi- siert für die Betroffenen Gedenkveranstaltungen. Die Menschen, die von diesem Projekt profitieren, leiden an chronischen Erkrankungen, sind 3 Kriegsversehrte ohne eigenes Einkommen und hilfsbedürftig. Eine staatliche gesundheitliche Versorgung ist kaum vorhanden und ihre Rente reicht für die Lebenshaltungskosten oft nicht aus. Derzeit werden 127 Personen unterstützt, davon sind 99 weiblich und 28 männlich. 25 Personen sind vor 1930 geboren (und damit ggf. Zwangsarbeiter*innen im engeren Sinne), 83 sind zwischen 1930 und 1941 geboren, d. h. bis zum Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion (und damit vermutlich mitdeportierte Kinder), 19 sind während des Krieges geboren bzw. ge- zeugt worden und spätestens 1945 geboren. Die Durchführung des Projektes ist seit dem Jahr 2000 dem Verein zur Förderung der Städte- partnerschaft Köln-Wolgograd e. V. übertragen und gestaltete sich bislang wie folgt: Die Unterstützung der Stadt Köln für das Zwangsarbeiterprojekt fließt in Form einer Zu- wendung an den Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd e. V. und wird durch diesen an das Wolgograder Zentrum zur Unterstützung nichtkommerzi- eller Organisationen weitergeleitet. Die Stadt Köln nimmt keinen direkten Kontakt mit russischen Akteuren auf und leistet dementsprechend keine direkten Zahlungen an rus- sische Organisationen. Die entsprechenden Kontakte wurden auf zivilgesellschaftlicher Ebene über den Städtepartnerschaftsverein etabliert. Das Vorgehen des Weiterleitens hat sich seit Beginn des russ. Angriffskrieges bewährt, auch um den Wolgograder Hilfs- dienst vor „unerwünschten“ Kontakten mit „westlichen“ staatlichen Stellen zu schützen. Seit über 20 Jahren besteht das Büro des Wolgograder Zentrums zur Unterstützung nichtkommerzieller Organisationen aus demselben Personal: einer Geschäftsführerin, die der Städtepartnerschaftsverein seit 30 Jahren kennt und die in den Sozialen Betrie- ben Köln ein Praktikum absolviert hat, einer Buchhalterin und sechs Sozialarbeiterinnen. Der Städtepartnerschaftsverein Köln-Wolgograd hat das Wolgograder Büro mehrfach besucht und sich von der Arbeit ein genaues Bild gemacht; zuletzt im Oktober 2023. Sämtliche Ausgaben wurden bislang bele gt und lückenlos bei der Stadt Köln einge- reicht. Die Belege wurden detailliert erfasst und geprüft. Die Auszahlungen erfolgten aus Gründen des schwierigen Geldtransfers nach Russland auf verschiedenen Wegen mit- tels Überweisungen und Barauszahlungen. Die Auszahlungen sind mittels Bestätigun- gen dokumentiert. Die vom Büro Europa und Internationales gestellten Fragen zu den Belegen wurden schlüssig beantwortet. Eine Namensliste der durch den Verein betreu- ten Personen wurde vorgelegt. Weder der Hilfsdienst in Wolgograd noch die einzelnen Personen stehen auf der Sank- tionsliste der EU. Der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd e. V. leistet in Er- gänzung der städtischen Förderung i. H. v. 15.000 € einen zusätzlichen Eigenanteil i. H. v. 5.000 € für das Projekt. Eine andere Hilfsorganisation, die zurzeit Hilfsprojekte in Wolgograd unterhält und bereit wäre, den Finanztransfer für die Stadt Köln zu übernehmen, konnte nach eingehender Nachforschung nicht gefunden werden. Zwar gibt es weiterhin deutsche Hilfsprojekte in Russland, z. B. die „Initiative Pskow“ der Evangelischen Kirche im Rheinland, diese ha- ben allerdings keinen Bezug zu Wolgograd. Aufgrund der bewährten Zusammenarbeit empfiehlt die Verwaltung, das Projekt zu- nächst befristet für das Jahr 2024 weiter zu finanzieren. Die Entscheidung, die Städtepart- nerschaft auf Eis zu legen, hat dessen ungeachtet weiter Bestand. Ohne die finanzielle Unterstützung durch den Städtepartnerschaftsverein Köln-Wolgograd und die Stadt Köln wäre der Hilfsdienst in seiner Existenz bedroht. Die Betroffenen werden weder 4 vom russischen Staat noch von der Stadt Wolgograd, sondern überwiegend von dem Hilfsdienst unterstützt. Finanzierung: Die benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 15.000 Euro wird in 2024 aus dem Budget von 01/3 Europa und Internationales finanziert. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0101-Po- litische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4067/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 12.12.2023 09:29