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4067/2023

Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2024, TOP 2.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6841 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4067/2023 
Freigabedatum 
 11.01.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 
2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der AVR beschließt, den Hilfsdienst für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für das 
Jahr 2024 mit 15.000 € zu unterstützen.  
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  15.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Seit März 2022 ist die Städtepartnerschaft Köln -Wolgograd wegen des russischen Angriffs-
kriegs auf Eis gelegt worden. Das gilt für die offiziellen, nicht jedoch für die zivilgesellschaftli-
chen Kontakte (s. Beantwortung einer Anfrage unter 0842/2022). Das Projekt zur Unterstützung 
127 ehemaliger Zwangsarbeiter*innen und ihrer in Gefangenschaft geborenen Kinder, das im 
Jahr 2000 von der Stadt Köln besch lossen worden war, findet auf rein zivilgesellschaftlicher 
Ebene statt. 
Konkret handelt es sich bei dem betreffenden Projekt um die Finanzierung eines ambulanten 
Hilfsdienstes, der ehemalige Zwangsarbeiter*innen mit Medikamenten und Nahrungsmitteln un-
terstützt. Der Hilfsdienst mit der Bezeichnung „Wolgograder Zentrum zur Unterstützung nicht-
kommerzieller Organisationen“ ist eine staatsferne Organisation, die nicht politisch aktiv ist. Der 
Hilfsdienst kümmert sich ausschließlich um die ehemaligen Zwangsarbei ter*innen in Wol-
gograd, besucht und pflegt diese, kümmert sich um Medikamente, Hygieneartikel und organi-
siert für die Betroffenen Gedenkveranstaltungen.  
Die Menschen, die von diesem Projekt profitieren, leiden an chronischen Erkrankungen, sind

3 
Kriegsversehrte ohne eigenes Einkommen und hilfsbedürftig. Eine staatliche gesundheitliche 
Versorgung ist kaum vorhanden und ihre Rente reicht für die Lebenshaltungskosten oft nicht 
aus. Derzeit werden 127 Personen unterstützt, davon sind 99 weiblich und 28 männlich.  25 
Personen sind vor 1930 geboren (und damit ggf. Zwangsarbeiter*innen im engeren Sinne), 83 
sind zwischen 1930 und 1941 geboren, d. h. bis zum Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion 
(und damit vermutlich mitdeportierte Kinder), 19 sind während des Krieges geboren bzw. ge-
zeugt worden und spätestens 1945 geboren.  
Die Durchführung des Projektes ist seit dem Jahr 2000 dem Verein zur Förderung der Städte-
partnerschaft Köln-Wolgograd e. V. übertragen und gestaltete sich bislang wie folgt: 
 Die Unterstützung der Stadt Köln für das Zwangsarbeiterprojekt fließt in Form einer Zu-
wendung an den Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd e. V. 
und wird durch diesen an das Wolgograder Zentrum zur Unterstützung nichtkommerzi-
eller Organisationen weitergeleitet. Die Stadt Köln nimmt keinen direkten Kontakt mit 
russischen Akteuren auf und leistet dementsprechend keine direkten Zahlungen an rus-
sische Organisationen. Die entsprechenden Kontakte wurden auf zivilgesellschaftlicher 
Ebene über den Städtepartnerschaftsverein etabliert. Das Vorgehen des Weiterleitens 
hat sich seit Beginn des russ. Angriffskrieges bewährt, auch um den Wolgograder Hilfs-
dienst vor „unerwünschten“ Kontakten mit „westlichen“ staatlichen Stellen zu schützen.  
 Seit über 20 Jahren besteht das Büro des Wolgograder Zentrums zur Unterstützung 
nichtkommerzieller Organisationen aus demselben Personal: einer Geschäftsführerin, 
die der Städtepartnerschaftsverein seit 30 Jahren kennt und die in den Sozialen Betrie-
ben Köln ein Praktikum absolviert hat, einer Buchhalterin und sechs Sozialarbeiterinnen. 
Der Städtepartnerschaftsverein Köln-Wolgograd hat das Wolgograder Büro mehrfach 
besucht und sich von der Arbeit ein genaues Bild gemacht; zuletzt im Oktober 2023.  
 Sämtliche Ausgaben wurden bislang bele gt und lückenlos bei der Stadt Köln einge-
reicht. Die Belege wurden detailliert erfasst und geprüft. Die Auszahlungen erfolgten aus 
Gründen des schwierigen Geldtransfers nach Russland auf verschiedenen Wegen mit-
tels Überweisungen und Barauszahlungen. Die Auszahlungen sind mittels Bestätigun-
gen dokumentiert. Die vom Büro Europa und Internationales gestellten Fragen zu den 
Belegen wurden schlüssig beantwortet. Eine Namensliste der durch den Verein betreu-
ten Personen wurde vorgelegt.  
 Weder der Hilfsdienst in Wolgograd noch die einzelnen Personen stehen auf der Sank-
tionsliste der EU.  
 Der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd e. V. leistet in Er-
gänzung der städtischen Förderung i.  H. v. 15.000 € einen zusätzlichen Eigenanteil 
i. H. v. 5.000 € für das Projekt. 
 Eine andere Hilfsorganisation, die zurzeit Hilfsprojekte in Wolgograd unterhält und bereit 
wäre, den Finanztransfer für die Stadt Köln zu übernehmen, konnte nach eingehender 
Nachforschung nicht gefunden werden. Zwar gibt es weiterhin deutsche Hilfsprojekte in 
Russland, z. B. die „Initiative Pskow“ der Evangelischen Kirche im Rheinland, diese ha-
ben allerdings keinen Bezug zu Wolgograd. 
 
Aufgrund der bewährten Zusammenarbeit empfiehlt die Verwaltung, das Projekt zu-
nächst befristet für das Jahr 2024 weiter zu finanzieren. Die Entscheidung, die Städtepart-
nerschaft auf Eis zu legen, hat dessen ungeachtet weiter Bestand.  
Ohne die finanzielle Unterstützung durch den Städtepartnerschaftsverein Köln-Wolgograd und 
die Stadt Köln wäre der Hilfsdienst in seiner Existenz bedroht. Die Betroffenen werden weder

4 
vom russischen Staat noch von der Stadt Wolgograd, sondern überwiegend von dem Hilfsdienst 
unterstützt.  
 
Finanzierung: 
Die benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 15.000 Euro wird in 2024 aus dem Budget 
von 01/3 Europa und Internationales finanziert. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0101-Po-
litische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in der Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4067/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2024
Erstellt
12.12.2023 09:29