A-N/0010/2013
Temporeduzierung im Bereich der einzurichtenden Querungshilfe an der Westhoffstraße
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A-N-0010-2013-Temporeduzierung Querungshilfe Westhoffstaße
2827 Zeichen
A-N/0010/2013
8. Mai. 2013
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob im Bereich der einzurichtenden Querungshil-
fe (Mittelinsel) auf der Westhoffstraße in Höhe Idenbrockweg/Eimermacherweg (Vorlage V/0051/2013)
eine deutliche Temporeduzierung der zulässigen Höch stgeschwindigkeit angeordnet werden kann
bzw. muss. Dabei sollen insbesondere die Strecken/T eilstücke vom Kreisverkehr „Am Burloh“ kom-
mend bis zur Mittelinsel und von „Wilkinghege“ komm end ab der Einmündung „Keplerweg“ bis zur
Mittelinseln in den Blick genommen werden.
Begründung
Mit der o. a. Vorlage hat die BV-Nord in ihrer Sitz ung am 23.4. 2013 die Einrichtung der o. a. Mitteli n-
sel einstimmig beschlossen. In der Begründung zu di eser Vorlage wurde u. a. auch die Variante „Er-
richtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage“ untersu cht, jedoch wegen der hohen Kosten und dem
Nachteil abgelehnt, dass die Grünanforderung zu einem Stoppen und Warten und damit zu einer nicht
zu unterschätzenden Fahrtunterbrechung führt. Daher sei eine häufige Missachtung der Lichtzeichen-
anlage durch Radfahrer zu befürchten: Sie fahren einfach bei Rot über die Ampel.
Ein ähnlicher Effekt kann jedoch auch bei dem Bau einer Mittelinsel eintreten. Fußgänger und Radfah-
rer queren zwar nicht bei Rot die Straße, da eine „Ampel“ fehlt, sondern sie queren die Straße, weil sie
die Geschwindigkeit der heranfahrenden Kraftfahrzeu ge nicht richtig ein- bzw. unterschätzen. Das
kann fatale Folgen haben und zu Unfällen führen, de nn man muss berücksichtigen, dass der Anhalte-
weg des Kraftfahrzeuges bei einer Geschwindigkeit v on 50 km/h 40 m, von 40 km/h 28 m und bei 30
km/h 18 m beträgt. Allerdings kann der Anhalteweg, je nach Witterung, durchaus auch länger sein.
Auch wird nicht immer die zulässige Höchstgeschwind igkeit von 50 km/h eingehalten, was zu einem
deutlich längeren Anhalteweg führt. So haben die Me ssergebnisse auf der Westhoffstraße in Höhe
Rewe-Markt in Fahrtrichtung Wilkinghege einen v85 Wert von 54km/h ergeben. Das bedeutet von den
9.706 gemessenen Fahrzeugen fahren 85% (8.250) nich t schneller als 54 km/h, allerdings 15% (rund
1.450) überschreiten diesen Wert. Umgerechnet bedeutet es bei 54 km/h einen Anhalteweg von 45 m
und bei 60 km/h einen Anhalteweg von 54 m. Das ist deutlich zu lang, um an dieser Stelle eine sichere
Querung für Radfahrer und Fußgänger (besonders älte re Menschen und Kinder) ohne Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen.
Die Prüfung ist daher jetzt notwendig, um spätesten bei der Errichtung der Mittelinsel Fakten für eine
politische Bewertung und Entscheidung zu haben.
Frese Igelbrink Lamken Langela Urbscheit Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Westhoffstraße
- Keplerweg
- Am Burloh
- Eimermacherweg
- Idenbrockweg
- Wilkinghege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0010/2013
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 17.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37