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A-N/0010/2013

Temporeduzierung im Bereich der einzurichtenden Querungshilfe an der Westhoffstraße

Antrag an die BV Nord 17.05.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 28.05.2013, TOP 5.4

A-N-0010-2013-Temporeduzierung Querungshilfe Westhoffstaße

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A-N-0010-2013-Temporeduzierung Querungshilfe Westhoffstaße

2827 Zeichen

A-N/0010/2013  
8. Mai. 2013 
 
 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob im Bereich der einzurichtenden Querungshil- 
fe (Mittelinsel) auf der Westhoffstraße in Höhe Idenbrockweg/Eimermacherweg (Vorlage V/0051/2013) 
eine deutliche Temporeduzierung der zulässigen Höch stgeschwindigkeit angeordnet werden kann 
bzw. muss. Dabei sollen insbesondere die Strecken/T eilstücke vom Kreisverkehr „Am Burloh“ kom- 
mend bis zur Mittelinsel und von „Wilkinghege“ komm end ab der Einmündung „Keplerweg“ bis zur 
Mittelinseln in den Blick genommen werden.  
 
 
Begründung 
 
Mit der o. a. Vorlage hat die BV-Nord in ihrer Sitz ung am 23.4. 2013 die Einrichtung der o. a. Mitteli n- 
sel einstimmig beschlossen. In der Begründung zu di eser Vorlage wurde u. a. auch die Variante „Er- 
richtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage“ untersu cht, jedoch wegen der hohen Kosten und dem 
Nachteil abgelehnt, dass die Grünanforderung zu einem Stoppen und Warten und damit zu einer nicht 
zu unterschätzenden Fahrtunterbrechung führt. Daher sei eine häufige Missachtung der Lichtzeichen- 
anlage durch Radfahrer zu befürchten: Sie fahren einfach bei Rot über die Ampel. 
 
Ein ähnlicher Effekt kann jedoch auch bei dem Bau einer Mittelinsel eintreten. Fußgänger und Radfah- 
rer queren zwar nicht bei Rot die Straße, da eine „Ampel“ fehlt, sondern sie queren die Straße, weil sie 
die Geschwindigkeit der heranfahrenden Kraftfahrzeu ge nicht richtig ein- bzw. unterschätzen. Das 
kann fatale Folgen haben und zu Unfällen führen, de nn man muss berücksichtigen, dass der Anhalte- 
weg des Kraftfahrzeuges bei einer Geschwindigkeit v on 50 km/h 40 m, von 40 km/h 28 m und bei 30 
km/h 18 m beträgt. Allerdings kann der Anhalteweg, je nach Witterung, durchaus auch länger sein. 
Auch wird nicht immer die zulässige Höchstgeschwind igkeit von 50 km/h eingehalten, was zu einem 
deutlich längeren Anhalteweg führt. So haben die Me ssergebnisse auf der Westhoffstraße in Höhe 
Rewe-Markt in Fahrtrichtung Wilkinghege einen v85 Wert von 54km/h ergeben. Das bedeutet von den 
9.706 gemessenen Fahrzeugen fahren 85% (8.250) nich t schneller als 54 km/h, allerdings 15% (rund 
1.450) überschreiten diesen Wert. Umgerechnet bedeutet es bei 54 km/h einen Anhalteweg von 45 m 
und bei 60 km/h einen Anhalteweg von 54 m. Das ist deutlich zu lang, um an dieser Stelle eine sichere 
Querung für Radfahrer und Fußgänger (besonders älte re Menschen und Kinder) ohne Reduzierung 
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen.  
 
Die Prüfung ist daher jetzt notwendig, um spätesten  bei der Errichtung der Mittelinsel Fakten für eine  
politische Bewertung und Entscheidung zu haben. 
 
 
 
 
 
  
    Frese    Igelbrink      Lamken       Langela                 Urbscheit         Witte

Beratungsverlauf (1)

28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Westhoffstraße
  • Keplerweg
  • Am Burloh
  • Eimermacherweg
  • Idenbrockweg
  • Wilkinghege

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0010/2013
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
17.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37