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2816/2018

Siebzehnte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29.06.2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.10.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Bedarfsberechnung Straßenbeleuchtung

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Anlage 1 - Änderungssatzung

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Anlage 1 - Änderungssatzung

2430 Zeichen

Anlage 1 
 
Siebzehnte Satzung  
 
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29. Juni 2001 über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages  
 
vom  
 
Der Rat der Stadt Kö ln hat in seiner Sitzung am ……….  aufgrund des § 132 des Baugeset z-
buches (BauGB) in der F assung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ) in 
Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung des La ndes Nordrhein-West-
falen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntma chung vom 14.07.1994 (GV NRW S.  666/ 
SGV NRW 2023) - jeweils in der bei E rlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Sat-
zung beschlossen: 
 
§ 1 
 
§ 3 Absatz 1 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages - 
Erschließungsbeitragssatzung - vom 29. Juni 2001 (ABl. St adt Köln 2001, S.  289; 2004, 
S. 106, 876; 2005, S. 640; 2006, S. 889; 2007, S. 576; 2009, S. 175, 1087; 2010, S. 1013; 
2011, S. 1134; 2013, S. 141; 2014, S. 44, 961 ; 2015, S. 514; 2017, S. 5; 2017, S. 461 ) wird 
wie folgt neu gefasst: 
 
„Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach tatsäc hlichen Kosten ermittelt, 
soweit für den jeweiligen Herstellungszeitraum keine Einheitssätze für die betroffenen 
Teileinrichtungen im Verzeichnis der Einheitssätze nach § 3 Absatz 3 dieser Satzung 
festgesetzt sind. 
 
Bei der Festsetzung von Einheitssätzen wird der beitragsfähige Erschließungsau f-
wand mit Ausnahme der Straßenbäume je Quadratmeter Fläche der Erschließung s-
anlage ermittelt. Bei Straßenbäumen wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand 
als Einheitssatz je Baum ermittelt. 
 
Zum beitragsfähigen Aufw and gehören auch Fremdkapitalkosten . Sie sind nicht B e-
standteil der Einheitssatzermittlung.“ 
 
§ 2 
 
Gemäß § 3 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages - 
Erschließungsbeitragssatzung - vom 29. Juni  2001 wird folgender Text al s Verzeichnis der 
Einheitssätze (Teil 3) ergänzend aufgenommen:

"Einheitssatz für Erschließungsanlagen bzw. ihre Teileinrichtu ngen 
nach § 2 Abs. 1 Ziffer  
 
Herstellungszeitraum 
ab 01.01.2017 
bis 31.12.2017 
  
Euro/m² 
 
 16 
      
4  b) Straßenbäume  je Baum 1.157,62 
     
1 bis 4  Straßenbeleuchtung    
      
  a) technische Leuchtstellen  8,77 
      
  b) dekorative Leuchtstellen  13,41“ 
     
 
§ 3 
 
§ 1 der Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
§ 2 der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2816/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.10.2018
Erstellt
24.08.2018 07:37