0148/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 (AN1970/2023)
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Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.24
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.2024 öffentlich 2 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung 2.2 Antrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT betr.: "Bestandsschutz der Kleingartenanlage „Kölsche Kiwis“ am Maarweg" AN/1970/2023 2.2.1 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1970/2023 aus der Sit- zung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 betref- fend "Bestandsschutz der Kleingartenanlage 'Kölsche Kiwis' am Maar- weg" 0148/2024 Frau Michel erläutert, dass sie die sachlichen Argumente, die gegen eine Bebauung sprechen in der letzten Sitzung schon dargelegt habe. Sie sei jetzt verwundert dar- über, dass die Frage nach dem Stand der Angelegenheit in der Stellungnahme nicht beantwortet worden sei. Sie habe recherchiert und herausfinden können, dass das be- sagte Gelände damals der Bahn (Bundesrepublik Deutschland) gehört habe und nach der Bahnreform an Aurelis gegangen sei. Sie informiert, dass es in den Jahren 2013 bis 2017 ein B-Plan-Verfahren (Beschluss i m Jahr 2017) gegeben habe, mit der Aus- sage der Verwaltung, dass dort alles gebaut und bebaut (z. B. Ein-/Mehrfamilienhäu- ser, Einzelhandel usw.) werden könne mit Ausnahme der Kleingartenanlage von der lediglich vier Gärten für eine Zufahrt zum Gelände weichen dürfe. Sie berichtet über die Aussage von Aurelis, dass die Stadt „Wort“ gehalten habe und eine Baugenehmi- gung für eine Grundschule durch die Bauaufsicht erteilt worden sei. Sie bittet den Aus- schuss „Wort zu halten“ und für die Kleingartenanlage den Bestandsschutz auszu- sprechen. Herr Schallehn merkt an, dass auch seine Fraktion über das Vorgehen der Verwaltung irritiert sei, wenn dies der Fall sein sollte, da die Verwaltung die Fragen aus der letzten Sitzung bzgl. evtl. Bauvorhaben auf dem Gelände (z. B. einer Grundschule) nicht be- antwortet habe. Er sei der Auffassung, dass durch die in der Stellungnahme enthalte- nen Fakten es einen rechtlichen Schutz der Kleingartenanlage gebe, so dass z. B. eine Bebauung nach § 34 gar nicht zulässig sei. Er schlägt vor, die Angelegenheit in den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen, da dieses Gremium inhaltlich für das Thema „B-Plan“ zuständig sei und erwarte, dass die Verwaltung bis zum Stadtent- wicklungsausschuss die Politik entsprechend informiere. Frau Aengenvoort schließt sich den Aussagen und dem Vorschlag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen an und könne auch nicht verstehen, warum die Verwaltung keiner- lei Informationen zum Thema „Schulbau“ weitergebe. Frau Röhrig äußert, dass sie sich dem Vorschlag, den Antrag zur Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen, anschließe. Herr Dr. Albach merkt an, dass sofern Kleingärten, die unter das Kleingartengesetz fallen, verloren gehen, diese Ersetzt werden müssen und dies gelte für die vier be- nannten Kleingartenparzellen. Abschließend äußert er, dass die Konsequenz daraus sei, dass alle Ausgleichsflächen im jeweiligen Stadtgebiet zur Verfügung gestellt wer- den müssen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Verantwortlichkeit dafür bei der Stadt liege und nicht beim Investor. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit einstimmig in den Stadtentwicklungsausschuss und bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, die offenen Fragen bis zum Stadtentwicklungsausschuss zu beantworten.
Anlage 3, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 10.06.2024
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 Fax: (0221) E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 03.09.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 10.06.2024 öffentlich 3.4 Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke/DIE PAR- TEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde), Fr. Pöttgen (FDP), Hr. Scholz (GUT) vom 25.01.2024 betreffend "Beschluss über die Aufstellung eines Be- bauungsplanes" AN/0146/2024 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.11.2024 zurück- gestellt. 3.5 Antrag der Fraktion KLIMAFREUNDE & GUT vom 13.11.2023 betreffend "Bestandsschutz der Kleingartenanlage "Kölsche Kiwis" am Maarweg" AN/1970/2023 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.11.2024 zurück- gestellt. Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Ratsgruppe Klimafreunde Köln & GUT aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 (AN1970/2023) betreffend "Bestandsschutz der Kleingar- tenanlage 'Kölsche Kiwis' am Maarweg" 0148/2024 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.11.2024 zurück- gestellt. Stellungnahme der Verwaltung vom 23.02.2024 0751/2024 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.11.2024 zurück- gestellt.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 17.01.2024 0148/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Ratsgruppe Klimafreunde Köln & GUT aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 (AN1970/2023) betreffend "Bestandsschutz der Kleingartenanlage 'Kölsche Kiwis' am Maarweg" Frage: „Ist die Kleingartenanlage „Kölsche Kiwis“ eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundesklein- gartengesetzes (BKleinG) und genießt damit auch den Schutz des Bundeskleingartengeset- zes?“ Antwort der Verwaltung Die Kleingartenanlage „Kölsche Kiwis“ ist eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundesklein- gartengesetzes (BKleinG) und genießt damit auch den Schutz des Bundeskleingartengeset- zes. Das Grundstück, auf dem sich die Kleingartenanlage “Kölsche Kiwis“ befindet, ist nicht im Ei- gentum der Stadt Köln. Nach Kenntnisstand des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen gehörte die Anlage der Deutschen Bahn, die das Grundstück an die heutige Eigentüme- rin verkauft hat. Anhand von Luftbildern aus den Jahren 1981/1982 kann festgestellt werden, dass die Kleingartenanlage bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. Ap- ril 1983 bestand. Nach der Überleitungsvorschrift des § 16 BKleingG gelten für Kleingarten- pachtverhältnisse, die vor Inkrafttreten des BKleingG bestanden, mit Inkrafttreten des Geset- zes die Bestimmungen des BKleingG. Die Gärten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um Kleingärten im Sinne des BKleingG zu sein. 1. Die Gärten werden durch Pachtverträge an die Nutzer vergeben und in den Pachtver- trägen wird die kleingärtnerische Nutzung festgelegt. Die kleingärtnerische Nutzung ist die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung insbesondere zur Gewinnung von Gar- tenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung. Die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten ist zwingender Bestandteil der kleingärtnerischen Nut- zung. 2 2. Außerdem müssen mehrere Kleingärten zu einer Anlage zusammengefasst sein und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sein. Dies können z.B. Wege, Vereinshäuser, Spielplätze, aber auch eine gemeinsame Wasserversorgung sein. Die Kleingartenan- lage muss durch den Charakter der kleingärtnerischen Nutzung geprägt sein. Eine Beurteilung der oben genannten Punkte konnte anhand der vorliegenden Luftbilder aus dem Jahr 2023 und einer Ortsbegehung am 19.12.2023 erfolgen. Ein Pachtvertrag liegt der Stadt Köln -Amt für Landschaftspflege und Grünflächen- vor. Demnach handelt es sich um Kleingärten, die unbefristet verpachtet sind und für die gemäß § 3 des Pachtvertrages die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gelten. Die Gärten sind überwiegend durch kleingärtnerische Nutzung geprägt und Gemeinschaftseinrichtungen sind ebenfalls vorhan- den. Die einzelnen Gärten sind bis auf wenige Ausnahmen durch ein Wegenetz mit Bänken verbunden, es gibt eine gemeinsame Wasseranlage und ein Garten der als Vereinstreff ge- nutzt wird. Gez. Wolfgramm
Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Stadtentwicklungsausschuss vom 01.02.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 02.02.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 öffentlich 3.6 Antrag der Ratsgruppe Gut Köln betreffend "Bestandsschutz der Klein- gartenanlage „Kölsche Kiwis“ am Maarweg" AN/1970/2023 3.6.1 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1970/2023 0148/2024 16.2 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Frak- tion, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde), Fr. Pöttgen (FDP), Hr. Scholz (GUT), betr.: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes AN/0146/2024 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit mit Rücklauf in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Die Vorlagen 3.6 (AN/1970/2023), 3.6.1 (0148/2024, Stellungnahme der Verwaltung) und 16.2 (AN/0146/2024) wurden in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 gemeinsam behandelt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0148/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 17.10.2024
- Erstellt
- 10.01.2024 08:12