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A-N/0020/2015

Beschilderung des Wohngebietes Morthorststraße

Antrag an die BV Nord 01.06.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2015, TOP 5.4

Stellungnahme A-N-0020-2015

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A-N-0020-2015-Beschildung des Wohngebietes Morthorststraße

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Stellungnahme A-N-0020-2015

513 Zeichen

66.32.0501
Roland Tönnis

Bezirksvertretung Münster-Nord
über Dez. Ill L

Antrag Ifd. Nr. A-N/0020/2015 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster

Nord

05.08.2015
6681

Stadt Münster
Amt für Bürger- yfid Ratsse)
Bezirksverwältung Nord

14. Aug. 2015

„Beschilderung des Wohngebietes Morthorststraße“

- Stellungnahme des Tiefbauamtes —

Der Bau- und Betriebshof wird das Wohngebiet Morthorststraße bis Ende September
2015 mit ergänzender Hausnummerierung nach den Standards der Stadt Münster verse-

hen:

A-N-0020-2015-Beschildung des Wohngebietes Morthorststraße

1651 Zeichen

A-N/00020/2015 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 29.05.2015 
A n t r a g : 
 
 
 
 
Beschilderung des Wohngebietes Morthorststraße 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
 
das Wohngebiet Morthorststraße ist auch innerhalb der Bebauung mit einer Ausschilderung, wo 
welche Hausnummern zu finden sind, zu versehen. 
 
 
 Begründung: 
 
 
Aufgrund der Anordnung der Gebäude im Wohngebiet sind die Hausnummern der Wohnhäuser 
nicht auf den ersten Blick erkennbar. Dieses gilt sowohl für Häusergruppen als auch für einzelne 
Häuser, da sehr häufig die Hauseingänge und somit die Nummerierung der Häuser von der Straße 
abgewandt nicht einsehbar sind. Eine Beschilderung, wo welche Hausnummern zu finden sind, ist 
insbesondere auch für Einsatzfahrten von Polizei und Rettungskräften erforderlich. 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch  Abbing  Tebbe  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25
  • Morthorststraße

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Details

Aktenzeichen
A-N/0020/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
01.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37