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2622/2017

Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 76390/02; 2. Änderung; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 14.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.11.2017, TOP 13.2

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 3 Ausschnitt textl. Festsetzungen

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Anlage 4

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Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes

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Anlage 2 aktueller Bebauungsplan

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Anlage 1. 1

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Anlage 0

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5

1229 Zeichen

A N L A G E  5  
 
 
 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 76390/02  
Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung 
Vorlage 2622/2017 
hier:    Reduzierung des Geltungsbereichs 
 
 
 
Ziel dieser zweiten Bebauungsplanänderung ist es, Planungsrecht im Sinne des § 246 BauGB zu 
schaffen, sodass die Unterbringung von Flüchtlingen respektive Asylsuchenden für eine begrenzte 
Dauer  im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans möglich ist.  
 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 den vorgenannten 
Einleitungsbeschluss mit der Maßgabe gefasst, die Bebauungsplanänderung auf das eigentliche 
Baugrundstück für die Flüchtlingsunterbringung zu reduzieren (siehe Anlage 4).  
 
Die Verwaltung wird der Beschlusslage folgend den Geltungsbereich auf das Baugrundstück, 
Flurstück 489, Flur 4, Gemarkung Urbach an der Josef-Broicher-Straße gemäß Anlage 1.1 
reduzieren.  
 
 
Beschluss-Ergänzung: 
[Der Stadtentwicklungsausschuss  
…] 
3. beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 76390/02 –Arbeitstitel: 
Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung– auf das Baugrundstück, Flurstück 489, Flur 
4, Gemarkung Urbach gemäß Anlage 1.1. zu begrenzen.

Anlage 3 Ausschnitt textl. Festsetzungen

99 Zeichen

Anlage 3Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 76390/02 
Antoniusstraße 
In Köln-Porz-Urbach

Anlage 4

2293 Zeichen

Anlage 4 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327 
Fax:  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 02.10.2017 
Beschlussprotokoll 
über die 30.Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2014/2020 am 
Dienstag, dem 26.09.2017, 17:00 Uhr bis 20:50 Uhr, Matthias-Chlasta Saal (Raum 
311), Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln 
I. Öffentlicher Teil 
7.2.14 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungs-
planes 76390/02  
Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung 
2622/2017 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet, 
das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die 
Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die 
Antoniusstraße und im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der Straße 
Am Maarhof beziehungsweise den Mühlenweg und die Bartholomäusstraße in 
Porz-Urbach begrenzt wird –Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 
2. Änderung– einzuleiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet 
zuzulassen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu: 
Die Änderung im B-Plan bezieht sich nur auf die Parzellen für die geplanten Notunter-
künfte. 
Abstimmungsergebnis: 
Ja:  10 Stimmen  CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP) 
Nein:  eine Stimme  Frau Wilden (Pro Köln) 
Enth.:  7 Stimmen  SPD, Herr Eberle (Linke), AfD (Herr Gera-
edts)

Bezirksvertretung 7 (Porz) 
 am 26.09.2017 
 - 2 - 
Mehrheitlich mit Maßgabe zugestimmt. 
7.2.14.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.2.14: Antoniusstra-
ße 
AN/1382/2017 
Absatz 1 der Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt: 
…, mit der Maßgabe, dass Flüchtlingsunterkünfte, die im Planbereich errichtet wer-
den, eine Größe von insgesamt 240 Plätzen nicht überschreiten. 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) bei Enthaltung von Herr Gera-
edts (AfD) mehrheitlich abgelehnt.

Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes

375 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 76390/02$QWRQLXVVWUD‰HLQ.|OQ3RU]8UEDFKbQGHUXQJ
0 10050 200300 Meter

Anlage 2 aktueller Bebauungsplan

16364 Zeichen

76 100

GE1 GRZ 0,1, BMZ 10
H=22m; .,
$1 450
„GRZ 0,7, BMZ 10
H= 22m
‚ Beet. zugunsten
des Leitungstfäger: —
+6100 34200

Hinweise

1,

Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches

Sa aUILELLGGEIANIELNLERELLZ

senbegteiigrüf

Fluglärmschutzzone C

GE 1 GRZ 0,8, BMZz 10
H = 22m

GE 1

GRZ’0,6 , BMZ 8
H=13,5m

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Höhen:

258

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pielplatz —

GE1I
GRZ 0,6, BMZ8
H=13,5m.

1. Gemäß $ 16 Abs. 3 BauNVO wird die Höhe für Gebäude und
bauliche Anlagen als Höchstgrenze festgesetkt (siehe
Planzeichnung)., .

Als oberer Bezugspunkt gilt dabei die Gebäudeöberkante
bzw. Oberkante der baulichen Anlage. Als unterer Be-
zugspunkt gilt die mittlere Höhenlage des natürlichen

\ Geländes des Baugrundstückes an der Grenze zwischen

Verkehrsfläche und jeweiligem Grundstück,

Grenzt ein Grundstück an mehrere Verkehrsflächen ist
° die mittlere Höhenlage des natürlichen Geländes für je-

de Grundstücksgrenze, die an einer Verkehrsfläche

Strassenbegleitgrün

426

Gem. uch

---m - -

TinTe

Des weiteren sind nach folgendem Schema

20 % Roter Hartriegel - Cornus sanguinea

15 % Haselnuß - Corylus avellana

25 % Weißdorn - Crataegus monogyna

25 % Schlehe - Prunus spinosa

15 % Hainbuche - Carpinus betulus

(alle Pflanzqualität 2 x V., 0. B., 60 - 100 cm)
zu pflanzen. Das Pflanzmaß beträgt 1 Quadratmeter

je Pflanze. Die Pflanzung hat in Gruppen zu je 10
Pflanzen einer Art zu erfolgen.

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GRZ 08 ‚BMz 10-\% we
H= 13,5m

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4.2 Auf Fläche 2 sind 9 großkronige, hochstämmige

Laubbäume wie z. B. Traubeneiche (Quercus petraea)
zu pflanzen (Pflanzqualität 3x v.,m. Bı.,
Bst 20/25),

Die übrige Fläche ist als natürliche Sukzessions-
fläche vorgesehen.

VIII. Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr.

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Ergänzende textliche Festsetzungen
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76390/02
Arbeitstitel: " Antoniusstraße" in Köln-Porz-Urbach, 1. Änderung

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 76390/02 (Anlage 3) sollen um
die folgenden

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

ergänzt werden:

1. Stellplätze und Garagen

Gemäß $ 12 Absatz 6 BauNVO sind in den GE-Gebieten Stellplätze und Garagen nur für
den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.

Nicht zulässig sind öffentliche Parkplätze oder öffentliche Parkhäuser sowie Parkplätze
«| oder Parkhäuser für Hol- und Bring-Service.

2. Tankstellen

Gemäß $ 1 Absatz 5 BauNVO sind in den GE-Gebieten die allgemein zulässigen
Tankstellen nicht zulässig.

3. Bordelle und bordellartige Betriebe

Gemäß $ 1 Absatz 5 i. V. m. Absatz 9 BauNVO sind in den GE-Gebieten Bordelle und
bordellartige Betriebe unzulässig. Läden in Form von Sex- und Erotikshops sowie

Gewerbebetriebe des sexuellen Amüsier- und Unterhaltungsbereiches (z. B. Bordelle und
bordellartige Betriebe) nicht zulässig sind.

4. Autohöfe

Gemäß $ 1 Absatz 5 i. V. m. Absatz 9 BauNVO sind in den GE-Gebieten Autohöfe
unzulässig.

5. Betriebswohnungen

Gemäß $ 1 Absatz 6 Nummer 1 BauNVO sind in den GE-Gebieten Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die
dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet
sind, nicht zulässig.

23 BauGB dürfen für die Beheizung von
Gebäuden keine festen und flüssigen Brennstoffe verwendet 6. Stromleitungen
werden. j Gemäß 8 9 Absatz 1 Nummer 13 BauGB sind im gesamten Planbereich Führungen von
ö Versorgungsleitungen (zum Beispiel Stromversorgung und Telekommunikation) nur
1.2 Für die Bepflanzung der unter 25 m breiten Flächen an : R Unten le ? =
liegt, zu ermitteln und aus den vorhandenen Höhen ein gilt: IX. Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind an Gebäuden und Anlagen
Mittelwert zu bilden. - Die Pflanzstreifen sind in max. 15 m lange Pflanz- bauliche oder sonstige technische Vorkehrungen zu treffen, Gestalterische Festsetzungen
abschnitte unterteilt. Je Pflanzabschnitt ist ein Sa tuftverunreinigende Stoffe im Sinne des BImsche in Gemäß $ 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit $ 86 Absatz 1 und Absatz 4 BauO NRW
Ei; Gemäß S 1 Abs. 4 BauNVO wird das Gewerbegebiet auf der 2. Gemäß 5 16 Abs, 6 BauNVO können die festgesetzten Höhen großkroniger, hochstämmiger Laubbaum wie Trauben- der Abluft vermieden werden. werden folgende Festsetzungen getroffen:
dieses Bebauungsplanes bestehende Rechtssetzungen aufgrund Grundlage der Abstandsliste, Runderlaß des Ministers für durch betriebstechnisch erforderliche, untergeordnete eiche (Quercus petraea) oder Winterli de (Tili
des Preußischen Fluchtliniengesetzes von 1875, des Aufbau- Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen Bauteile bzw. bauliche Anlagen (z. B. Antennen, Auf- cordata) zu Delaneen (Pflanz walicht ze zn x ee er Ei k ; 7. Werbeanlagen
gesetzes- NW und des Bundesbaugesetzes treten mit der vom 21.03.1990, wie folgt gegliedert: zugsüberfahrten, Kamine, Sende- und Empfangsanlagen, 3xv m. B Hst 20/25) “ " a a. a en nn nn Werbeanlagen sind nur am Gebäude und nicht als freistehende Werbeanlagen zuläss;
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft. Anlagen zur Nachrichten- oder Kommunikationsübertra- en ' = Er von ii sp werden, sind mit einem was- ea ae
N . GEL: Die Yetriebsarten der Abstandsklassen I - VII sind gung) mit Höhen über den festgesetzten Maßen zulässig Des weiteren sind nach folgendem Schema nn a I ER Auzulegen, einer maximalen Höhe von 2,5 m und einer zusammenkangenen Bachs a nee
Es'gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 (Bundesge- nicht zugelassen. sein, sofern sie städtebaulich verträglich sind und 30 m2 je Gebäudeseite zulässig. Die Oberkante der Werbeanlage darf die Wandhöhe der
setzblatt I Seite 132). nicht andere Bestimmungen Höhenbeschränkungen vorsehen. 20 % Roter Hartriegel - Cornus sanguinea > Gebäude i.S. d. $ 6 Absatz 4 S. 2 BauO NRW nicht überschreiten. Werbeanlagen auf
; e . . GE2: Die Betriebsarten der Abstandsklassen I - VI sind 20 % Pfaffenhütchen - Euonymus europaeus Für den Planentwurf Die Einleitung zur 1. Änderung im Dachflächen sind nicht zulässig.
nn den Verkehrsflächen dargestellte Profil ist nachricht nicht zugelassen. . vi Tarmsehliez; 60 % Rosen - Rosa spec, Stadtplanungsamt vereinfachten Verfahren nach $ 13 BauGB
2 ö ' j (alle Pflanzqualität 2 x v., o. B. ‚, 60 - 100 cm) ° ist vom Stadtentwicklungsausschuss am
. u . Gemäß 8 31 Abs. 1 BauGB können im GE 1 und CE 2 ausnahnms- = _ zu pflanzen. Das Pflanzmaß beträgt 1 Quadratmeter gez. Anne L. Müller 12.09.2013 nach 8 2 Abs. 1 i. V. mit HINWEIS
Für die Fläche westlich des bisher unbefestigten Weges in weise auch Betriebsarten des jeweils nächst größeren Ab- 1. Gap 8 ana en Rn Rn = je Pflanze, Die Pflanzung hat in Gruppen zu je 10 Dipl. -Ing. Arch. $ 1 Abs. 8 BauGB beschlossen und am Kampfmittel
Verlängerung des Mühlenweges sind baubegleitende archäolo- stands der Abstandsliste zugelassen werden, wenn der Nach- Aämmaß (R'wges) der Umfassungsbauteile (z. B. Außenwän Pflanzen einer Art zu ertol I 02.10.2013 ortsüblich bekanntgemacht ampfmitte
ische Maßnahmen notwendi die i j - p N r de, Dächer, Türen, Fenster) von Aufenthaltsräumen, die gen. Amtsleiterin a Innerhalb des Plangebietes ist mit Kriegsaltlasten zu rechnen. Vor Aufnahme von
lieh En ” os v£ = a weis vorliegt, daß diese Betriebe und Anlagen in ihrem Ab- den Straßen.B 8, L 84 und A 59 zugewandt sind, minde- j Köln, den 10.02.2015 Meeen Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der
En en Se migungsverfährens mit den Bauherren abzustim-. standserfordernis zu den schutzbedürftigen Gebieten den u 1 dr backen { a 2. Innerhalb der Flächen für das Anpflanzen- von Bäumen und Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten.
men Sind. Betrieben und Anlagen entsprechen, 'die in dem jeweiligen i H Sträuchern sind je Betriebsgrundstück Ein- und Ausfahr- Dezernat VI, Stadtentwicklung,Planen,
Die Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes sind in be- Teil des Baugebietes zulässig sind. 2. Das. festgesetzte Gesamtbauschalldämmaß kann ausnahms- Sen mit einer Gesamtbreite von 10,0 m zulässig. Bauen und Verkehr |
zug auf die Autobahn A 59 und die Bundesstraße B 8 (Frank- weise unterschritten werden, wenn nachgewiesen wird, 3.9 a R ; .
furter Straße), die Bestimmungen des Straßen- und Wegege- Ir Gemäß $ 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs, 9 BauNVO sind Ein- daß der maßgebliche Außenschallpegel ein geringeres Ge- ee ae ee a alıs gez. Cordes
; N _ Ö emaß : g 2 samtbauschalldämmaß erforderlich macht. 2 x ernde oder mit Rankhilfe gez. Franz-Josef Höing Vorsitzende
N an bezug auf die Landstraße L 84 (Au zelhandelsbetriebe, die sich an Endverbraucher richten, 5 anzulegende Bepflanzung anzulegen und zu erhalten. Bene
= NET eu. nicht zulässig, Hiervon ausgenommen sind Verkaufsstellen, a Diese Festsetzung betrifft alle Wohngebäuden
; die in ee under mL lanem und betrieblichen Zusam- 3. Gemäß S 31 Abs. 1 BauGB ist eine von den Festsetzungen Fassaden, d, h. Fassaden entlang er ae te Koeng 12022075 da EUR
Bei den Ostfassaden einzelner Gebäude sind möglicherweise _ menhang mit Handwerks- und produzierenden Gewerbebetrieben abweichende Bauweise zulässig, ie en Se chen und teilweise nördlichen (zwischen Frankfurter m r
Auflagen (Dämpfungsmaßnahmen) der Deutschen Flugsicherung stehen. Verkehrslärmes (von der B 8, L vi > Sy Straße und geplantem Kreisverkehr) Plangebietsgrenze. Der Planentwurf hat in der Zeit Der Rat hatam 23.06.2015 den ‚Die ortsübliche Bekanntmachung über den
GmbH zu beachten, die im Rahmen des bauaufsichtlichen Ge- nete Maßnahmen getroffen werden, vom 26.02.2015 bis 25.03.2015 Satzungsbeschluss betreffend die Beschluss der Bebauungsplan-Änderung
nehmigungsverfahrens mit den Bauherren abzustimmen sind. " ae ; a R ein 4, Er die Deu ae Eingriffe in Natur und Landschaft Bach Ss .Abe, eos mit Begründung en BiaE a ls des Hinweises
5 i III. Gemäß S 1 Abs. 6 BauNVO sind die im Gewerbegebiet, aus- . gelten die gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum öffentlich ausgelegen. ebauungsplanes nac Sal nach $ 10 Abs. 3 BauGB ist am
DB: De = Mmeserschurasone nahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß $ 8 Abs, 3 Nr. 2 und VII. Bepflanzung: Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von. Natur und j = an Iduneinseh > 9 2b 12/EalcB 04.9 en
% “ . . = = eschlossen.
Kr j , | 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. i. Die festgesetzten privaten Flächen für das Anpflanzen, Landschaft (Fläche 1 und 2) als Ausgleichsflächen. Der-Öberbürgermeisier
Im Eckbereic er Bartholomäusstraße/östlich des geplanten von Bäumen un rauchern sin e nac zZ 4.1 Auf Fläche 1 si f N Stadtplanungsamt
= , . . £ : . . nd 16 großkronige, hochstämmige Beuung
ee a  aenee befindet sich eine Grund- IV. Gemäß $ 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur ligen Flächen wie folgt zu bepflanzen: Laubbäume wie 2. B. Traubeneiche (Quercus petraea) Im Auftrag
[8 . 1 b _ - ’ :
m ne a en a mmma. <Hreken, über 1.1 Für die Bepflanzung der 25 m breiten Fläche gilt: u nean (Pflanzqualität 3x v., m. B. Hst Mi
aubaren Grundstücksfläche 9. Auf je 200 qm Fläche für das Anpflanzen von Bäumen Gemap m ne 7 : gez. R. Schober ”
und Sträuchern ist ein großkroniger, hochstämmiger emäß Maßnahme 7, 9 des Landschaftsplanes sind R :
Laubbaum wie z, B. Traubeneiche (Quercus petraea) ebenfalls 3 Gruppen von Obstbäumen zu pflanzen. Oberbürgermeister
r ‘ 5 : Des weiteren sind 15 Feldgehölzgruppen von jeweils
oder Winterlinde (Tilia cordata) zu pflanzen : —
“ 25 qm Pflanzfläche der unter VII.1.2 genannten Ar- 1% LOS i 22 o /o =
en R 5 2 e) } Köln, den 26.03.2015 Köln, den “ . Köln, den = .
U U 0 722.2 ee) ten und in anteiliger Zusammensetzung zu pflanzen. oO 6. = (J
Es wird bescheinigt, daß diese . ” un a Planaufstellung- Änderung -Ergänzupg | Das Anhörungsverfahren gemäß 5 3 Planaufstellung — Billigung des Zeichenerklärung Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach,
Planunterlage den Bestimmungen tadtplanungsam vom Rat der Stadt Köln in seiner | Abs. 1 BauGB hat in der Zeit Planentwurfs und öffentliche Auslegung es r — 1 Ä d -
iedel . - L , R : i tteldach ' : | .
des 5 1 Abs. 2 Planz V 81 entspricht ae Sitzung am............. 19....gemäß vom... un DIS m... mit Begründung nach 5 3 Abs. 2 z en. el- FD een CD) Sportplatz e a Ion haerung
(Stand.6/92.) " | 82 Abs. 1 BauGB vom 08.171986 (am..0.6.06..1989....) stattgefunden. BauGB vom Rat in seiner Sitzung » F e IN EA zulksul pP! I © = Flächen für b aß- r
i e | (BGB IS 2253) beschlossen und am..21.06...19.94....beschlossen. WS _]_ Kleinsiediungsgebiet N he Eeaninnen zufela en: Mansarddach Bu IB u] Spielplatz Schutz, zur Pflege Beba U uU n S | a n
Köln, den DAWE1IA2E AM. 19... Ortsübli WR |] Reines Wohngebiet A ; " aut FETT Stellplätze 2 \ und zur Entwick-
j \ NV i ZN nur Einzelhäuser zulässig Ga | Garagen EEE 7070 Fläche zum Anpflanzen von lung von Natur
Vermessungs- u. Katasteramt Dezernat für ee _WA | Allgemeines Wohngebiet TEN nur Doppelhäuser zulässig lost ı Gemeinschaftsstellplätze Bo2 od Bäumen und Sträuchern und Landschaft.
j f r ' | Dorfgebiet | g geschlossene Bauweise I GGal. G Inschatie s . Bu R
Vezm. Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung gez. Blum MD ° 9 e | et Gartenhof- und I Tgal Tea Salagan Fläche mit Bindungen für Hauptver-und Entsorgungs- r.
ı > MI Mischgebi H LI ns Bepflanzungen und für die .
gez. Fruhner Siegel i Mi ischgebiet Atriumhäuser ; 8 ie, | Erhalt B3 d leitungen
e L.SuaEs_) I =mum:r aulinıe = ;
j _ — [GET] sewerbegebiet | me Banntanze kehrsflächen besonderer ’ gg gg n
kann, der 1.1028 Köln, den.07.061994 en, den.........19 Köln, aa I den.21..061994  eittriiiee | ee ec: Zwsckbestimmung © Bäume zu erhalten
u u _ = WB a " -*-#--e- Nutzungen sowie zw. Maßen
- S N esonderes Wohngebiet
Dieser Planentwurf hat in der Zeit Dieser Plan ist aufgrund von Dieser Plan ist vom Rat in seiner Sitzung | Dieser Plan wurde gemäß 5 11 BauGB Die ortsübliche Bekanntmachung über =
vom..0.3...07...bis.04..08..1994 Bedenken und Anregungen nach am.22,.02.19I2.. mit Begründung am t:J.198Jangezeigt.
gemäß 5 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einer eingeschränkten Beteiligupg
mit Begründung offengelegen.

Stadtplanungsam
Im Auftrag

: " gez. Ohme
Köln, den.08.08.1994

Der Oberstadtdirektor

nach 5 9 Abs. 8 BauGB gemäß 5 10

ı gemäß 5 3 Abs. 3 BauGB BauGB als Satzung beschlössen worden.

| durch Beschluß des Rateg

| worden.

lm

Sp
Sr)
wen

t

Kötn, den.@.2.1978

Zu diesgm Plan gehört die Verfügung
vom dba. Ki

Az. 3.212. 0301- ALU

Bezirksregierung Köl

Im Auftrag |
°
ei TERN

kön, den Mol

die Durchführung des Anzeigeverfahrens
(8 11 Abs. 3 BauGB ) für diesen
1 Bebauungsplan einschließlich des

| Hinweises nach $ 12 BauGB

Sondergebiet

Zahl der Vollgesehosse

z.B. Il als Höchstgrenze
2.B.(ll) zwingend
2.B. V /Ill Höchst- u. Mindestgrenze
überbaubare Grundstücksfl.
GRZ Grundflächenzahl
GFZ Geschoßflächenzahl
BMZ Baumassenzahl

Grenze des räumlichen
mm am Geltungsbereiches des

und Bauweisen | Be

Straßenverkehrsflächen
Grenze zwischen !

-...

u

Bäume zu pflanzen

Flächen für die Landwirtschaft
Wald

unterirdisch

= %

D&D —

tungsrechten zu
Fläche für Versorgungsanlagen sm = KlEetenishlälkelen
oder für die Verwertung oder |

| bei schmalen Flächen
Beseitigung von Abwasser oder|

festen Abfallstoffen sowie für |
Ablagerungen |

BE

———

Öffentl. Grünflächen

Bee Private Grünflächen

Bebauungsplanes

| cr
V Trafostation R | Re .
U Umspannwerk B Parkanlage
17H ei
G “ Gasdruckreglerstation jsanas) Dauerkleingärten

7

77 7 Verkehrsflächen beson- | a
Nutzungsarten en derer Zweckbestimmung s

j Flächen für den Gemeinbedart I! Flächen für Bahnanlagen

2...) sowie für _ (na . n ae
Sport- und Spielanlagen | Grenz MitGeh-, Behr urLei Q

Öffentl. Parkflächen
Flächen für Ausgleichsmaß-

nahmen im Sinne des 8 Ba
Bundesnaturschutzgesetz :

Am 5
WR für Bauland

für Straßenland

—- u www "Bereich ohne .
Ein-u. Ausfahrt

H =maximale Gebäudehöhe
De Pflanzabschnitte

(1 2) siehe textliche M
Festsetzungen
VI,4

Bestand

vorh, Gebäude

Bordstein

Maßstab 1: 1000

0 10 50 uam

au
Köln Der Oberstadtdirektor

Zahl der Vollgeschosse

ausgebautes Da chgesc hoss

Straßenbahngleise

FEN
ww

Bäume

j 46,71 vorh. Höhenlage

über NN

Anlage 1. 1

461 Zeichen

GeltungsbereichGHUbQGHUXQJGeltungsbereichdes Beb. Plans 76390/02$QWRQLXVVWUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1.1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 76390/02$QWRQLXVVWUD‰HLQ.|OQ3RU]8UEDFKbQGHUXQJ
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter

Anlage 0

1260 Zeichen

A N L A G E  0  
613dona2622-2017ma0.docx 
 
 
 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 
Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung 
Vorlage 2622/2017 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in den Sitzun-
gen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung 7 (Porz) 
 
 
 
 
Mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung soll zügig Planungsrecht geschaffen werden, das 
eine dringende und befristete Unterbringung von Asylsuchenden/Flüchtlingen im Gewerbegebiet 
des Geltungsbereichs zulässt. Der vorliegende Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Antonius-
straße in Köln-Porz-Urbach, 1. Änderung" muss insofern dringend geändert werden, weil dessen 
Festsetzungen einer Genehmigung von Notunterkünften entgegenstehen. Das Schaffen des be-
schriebenen Planungsrechts und die damit einhergehende Notunterbringung von Asylsuchenden/ 
Flüchtlingen soll so schnell wie möglich aufgenommen werden. Aus diesem Grund gilt es, die in 
der Vorlage angestrebte Beschlussfolge umzusetzen. 
 
Stadtentwicklungsausschuss am 21.09.2017 Vorberatung Fachausschuss 
Bezirksvertretung 7 (Porz) am 26.09.2017 Anhörung 
Stadtentwicklungsausschuss am 09.11.2017 Entscheidung

Beschlussvorlage Ausschuss

7501 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 dona ma 
Vorlagen-Nummer 
 2622/2017 
Freigabedatum  14.09.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 
Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des verein-
fachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flugha-
fenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz 
Flughafen sowie die Antoniusstraße und im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der 
Straße Am Maarhof beziehungsweise den Mühlenweg und die Bartholomäusstraße in Porz-
Urbach begrenzt wird –Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung– einzu-
leiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet zuzulassen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Begründung: 
Für den Bereich besteht seit dem 10.07.1995 der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 76390/02 (Ar-
beitstitel: "Antoniusstraße", siehe Anlage 2). Er setzt ein gegliedertes Gewerbegebiet fest, dessen 
Flächen über Stichstraßen von der L 84 aus erschlossen werden sollen. Eine Umsetzung der Planung 
ist während der letzten 19 Jahre nicht erfolgt. Die Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
wird daher nach wie vor überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Darüber hinaus befinden sich auf der 
Nordseite der Bartholomäusstraße eine private Schießstandanlage sowie eine Einrichtung des Tech-
nischen Hilfswerks Köln. 
Im Jahr 2013 wurde die erste Änderung des Bebauungsplans 76390/02 eingeleitet. 2015 erlangte der 
Bebauungsplan mit der ersten Änderung Satzungsbeschluss und wurde rechtskräftig. Ziel der ersten 
Bebauungsplanänderung war die Sicherung und Fortentwicklung der innerstädtischen Gewerbeflä-
chen. Demzufolge wurden Stellplätze und Garagen in den GE-Gebieten nur für den durch die zuge-
lassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig. In diesem Zusammenhang wurden öffentliche Park-
plätze, Stellplätze sowie Parkhäuser für Hol- und Bring-Service nicht zulässig. Somit konnte mit der 
ersten Bebauungsplanänderung eine städtebauliche Fehlentwicklung verhindert werden. Die GE-
Gebiete wurden insbesondere für Büronutzung und produzierende Betriebe gesichert und gestärkt, 
indem Mindernutzungen wie Tankstellen, Autohöfe, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie die oben 
genannten Parkplätze ausgeschlossen wurden. Somit konnte der Sicherung der Funktionalität des 
Gewerbegebietes Rechnung getragen werden. 
 
Ziel dieser zweiten Bebauungsplanänderung ist es Planungsrecht im Sinne des § 246 BauGB zu 
schaffen, sodass die Unterbringung von Flüchtlingen respektive Asylsuchenden für die Dauer von fünf 
Jahren im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans möglich ist. Gemäß § 246 Abs. (10) BauGB ist für 
eine erforderliche Befreiung die Voraussetzung anzuhalten, dass soziale Nutzungen im Bebauungs-
plan, Festsetzung Gewerbegebiet, zulässig sind. Der Bebauungsplan 76390/02 Arbeitstitel: Antonius-
straße in Köln-Porz-Urbach schließt jedoch soziale Nutzungen aus. Dadurch besteht ein Erfordernis 
zur Änderung des Bauleitplans mit dem Ziel, soziale Nutzungen zuzulassen. Grundlage für das Ver-
waltungshandeln ist der im Rat der Stadt Köln gefasste Beschluss "Standorte zur Errichtung von tem-
porären Flüchtlingsunterkünften" vom 17.11.2016, Vorlagen-Nummer: 3114/2016. Darauf folgend 
wurde am 05.12.2016 der selbige Beschluss vom Hauptausschuss gefasst, Vorlagen-Nummer 
4008/2016. Dieser hatte die Entscheidungsbefugnis zur Sicherstellung der städtischen Unterbrin-
gungsverpflichtung und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit vom Rat der Stadt Köln übertragen 
bekommen. 
 
Ein Standort des Beschlusses war unter anderem folgendes städtisches Grundstück: 
Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, in 51147 Köln-Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 
489. Hierbei sind mobile Wohneinheiten mit bis zu 400 Plätzen vorgesehen. Nunmehr hat die Stadt 
Köln den Komplex beschlagnahmt, um eine zeitlich befristete Nutzung im Rahmen einer Notmaß-
nahme zur Gefahrenabwehr zu realisieren. Sie soll als städtische Notaufnahme für Flüchtlinge vorge-
halten werden, die Köln direkt ansteuern, bis sie zur Weiterleitung in eine andere Kommune bezie-
hungsweise in eine andere Einrichtung kommen. Dies soll lediglich eine befristete vorübergehende 
Lösung sein. 
 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2014 dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungs-
recht zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen zugestimmt. Das Gesetz wurde im Oktober 
2015 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt seitdem in Kraft. In Artikel 1 § 246 Ab-
satz 10 BauGB ist dabei bis zum 31.12.2019 die befristete Zulässigkeit für Aufnahmeeinrichtungen, 
Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende geregelt 
worden. Die Vorschrift sieht vor, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden 
kann, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können 
oder allgemein zulässig sind und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit 
öffentlichen Belangen vereinbar ist.

3 
 
Die Erleichterungen gelten jedoch nicht, wenn, wie hier, im Bebauungsplan die ausnahmsweise zu-
lässigen Nutzungen (Anlagen für soziale Zwecke) ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Diese plane-
rische Entscheidung der Gemeinde will man mit diesem Gesetz nicht aushebeln. Aus diesem Grund 
sollen die im Gewerbegebiet ausgeschlossenen ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, 
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig sein, um hier unter anderem vorübergehend 
Flüchtlinge unterzubringen. Diese Änderung trägt außerdem dazu bei, das Nutzungsspektrum zu er-
weitern, um später dem Leerstand noch besser entgegenzuwirken. 
 
Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB unter Anwendung der dementspre-
chenden Vorschriften, ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, durch-
geführt werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung nach § 13 BauGB sind gegeben, weil durch 
die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Darüber hinaus 
wir durch die zweite Änderung des Bebauungsplans keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer 
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen vorbereitet oder begründet. 
Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutz-
zwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Natura 2000 Gebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes. Damit liegen keine Ausschlussgründe für das vereinfachte Verfahren 
nach § 13 BauGB vor. 
 
Sonstige Belange oder nachbarliche Interessen sind nicht betroffen. Die Änderung ist mit den öffentli-
chen Belangen vereinbar. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 2 aktueller Bebauungsplan 
Anlage 3 aktuelle textliche Festsetzungen

Beratungsverlauf (3)

21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Antoniusstraße
  • Bartholomäusstraße
  • Josef-Broicher-Straße
  • Frankfurter Straße
  • Mühlenweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Am Maarhof

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Details

Aktenzeichen
2622/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.09.2017
Erstellt
23.08.2017 08:49