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1902/2018

Angebote für Obdachlose, Beantwortung der Anfrage AN/0646/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10537 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 20.08.2018 
 1902/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
 
Angebote für Obdachlose, Beantwortung der Anfrage AN/0646/2018 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung von Fragen zur Versorgung von obdachlosen 
Menschen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Antworten der Verwaltung unter den verschie-
denen  Fragen eingefügt. 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
Die Winterhilfe für Obdachlose ist für die Saison 2017/18 beendet. Ehrenamtliche Akteure haben 
rückgemeldet, dass die Resonanz der Nutzerinnen und Nutzer positiver ausfällt als in den vorange-
gangenen Jahren. Zudem wurden mehr Plätze zur Verfügung gestellt. Das ist erfreulich. Trotzdem 
bleiben viele ungelöste Probleme bestehen. Die Bedürfnisse von Obdachlosen werden durch die An-
gebote in der Stadt nur zum Teil erfüllt. 
 
Deshalb fragt die Fraktion DIE LINKE: 
 
 
Frage 1: 
 
Die Zahl der Menschen, die in Parks und Wäldern wild campen, weil sie obdachlos sind, hat augen-
scheinlich stark zugenommen. Obdachlose, die Notunterkünfte nicht nutzen, geben seit Jahren die-
selben Gründe dafür an: Die Schlafstellen sind zu weit von den Aufenthaltsorten der Obdachlosen-
szene weg und nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, was zu vielen „Schwarzfahr-
Delikten“ führt. Hundebesitzer dürfen ihre Tiere nicht mitnehmen. In den Unterkünften, auch den Ho-
tels, gibt es Ungezieferbefall. Die wenigen Besitztümer sind nicht vor Diebstahl geschützt. Alkohol-
konsum ist verboten, was den zahlreichen Alkoholikern, die obdachlos sind, die Nutzung der Unter-
künfte verbietet. 
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, denjenigen Obdachlosen ein Angebot zu machen und 
Abhilfe für die oben genannten Gründe zu schaffen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur Erreichbarkeit der Unterbringungseinrichtungen für obdachlose Menschen 
Die Verwaltung bietet mit Hilfe von Trägern der freien Wohlfahrtspflege sieben zielgruppen-
spezifische Notschlafstellen für wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten 
und zwei OBG-Notaufnahmen an. Letztere ausschließlich über die Zuweisung der Fachstelle Woh-
nen. Insgesamt befinden sich vier der sieben Notschlafstellen in der Innenstadt, die entsprechend 
ohne Probleme auch zu Fuß zu erreichen sind. Die beiden OBG-Notaufnahmen werden dezentral 
betrieben. In Niehl vom Sozialdienst Katholischer Männer Köln (SKM) und in Wahn von der Diakonie 
Michaelshoven. Beide Notaufnahmen sind mit dem ÖPNV gut zu erreichen.

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Die Verwaltung prüft die Möglichkeit durch Streetworker und Ehrenamtliche vor Ort, Fahrkarten im 
Bedarfsfalle ausgeben zu lassen. 
 
Zur Mitnahme von Hunden in Notunterbringungseinrichtungen 
In der Notschlafstelle Comeback des Sozialdienstes kath. Frauen dürfen Tiere mitgebracht werden. 
sofern von dem Tier keine Gefährdung ausgeht und von einem verantwortlichen Handeln der Halterin 
ausgegangen werden kann. Während der Winterhilfe können im Einzelfall Wohnungslose mit Hunden 
auch über das Amt für Wohnungswesen beim Internationalen Bund vermittelt werden. 
Die Verwaltung hat darüber hinaus mit dem Kölner Tierschutzverein 1868 Kontakt aufgenommen. 
Das Tierheim in Zollstock ist bereit, in den Wintermonaten bis zu 10 Hunde aufzunehmen. Die Tiere 
können bis 18:00 Uhr gebracht werden. Sie werden dort in beheizten Zwingern untergebracht und mit 
Futter und Wasser versorgt. Am Folgetag können die Tiere ab 7:00 Uhr wieder abgeholt werden. 
Nach Anmeldung beim SKM können die Tiere im Rahmen des Tierarztprojektes dort auch tierärztlich 
versorgt werden. 
Dem Anliegen, dass Übernachtende ihre Haustiere – insbesondere Hunde – in die beiden OBG-
Notaufnahmen und gewerblichen OBG-Unterbringungen (Einfachhotels) mitnehmen können, kann in 
der jetzigen Ressourcenlage seitens der Verwaltung nicht entsprochen werden. Die hohe und räum-
lich enge Belegung dieser Unterbringungsmöglichkeiten lassen aus hygienischen, sozialen und si-
cherheitsrelevanten Gesichtspunkten die Tierhaltung nicht zu. 
 
Zum Thema Ungeziefer 
Das Thema Ungeziefer wird in den Notunterbringungseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe und in 
den OBG-Einrichtungen sehr ernst genommen. Es werden fortlaufende Kontrollen auf Ungeziefer 
durchgeführt. Sollte ein Ungezieferbefall auftreten, wird dieser sofort mit geeigneten Maßnahmen 
bekämpft. Hinweisen und Beschwerden wird unmittelbar nachgegangen. Die Einrichtungen sind er-
fahrungsgemäß auf Grund dieser Maßnahmen regelmäßig ungezieferfrei.  
 
Zum Thema Diebstahl 
In den Notschlafstellen und in nahezu allen gewerblichen OBG-Einrichtungen (Einfachhotels) stehen 
Schließfächer oder verschließbare Schränke/ Spinde zur Verfügung. 
 
Zum Thema Alkoholkonsum in den OBG-Unterkünften 
Die OBG-Notaufnahmen und Einfachhotels sind Orte, an denen akzeptiert wird, dass der Alkohol zur 
Lebenswelt vieler obdachloser Menschen gehört. Aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit und zur 
Vermeidung von Gefährdungen/ Gewaltsituationen musste jedoch das Rauchen und der Alkoholkon-
sum in den OBG-Notaufnahmeeinrichtungen untersagt werden. Gleiches gilt für die von freien Trä-
gern betreuten OBG-Unterbringungseinrichtungen. In den Einfachhotels obliegt die Hausordnung den 
privaten Hotelbetreibern. Der Genuss von Alkohol und das Rauchen sind in der Mehrzahl dieser Ein-
fachhotels gestattet. 
 
 
Frage 2: 
 
Ein Teil der obdachlosen Menschen in Köln weist massive psychische Probleme auf. Akute Psycho-
sen und wahnhafte Zustände erschweren es dieser Personengruppe, Angebote in Anspruch zu neh-
men. Sie kapseln sich eher ab und vermeiden den Stress menschlicher Begegnungen. Darum brau-
chen sie eine spezielle Ansprache und Angebote, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.  
Gibt es differenzierte Angebote für diese Gruppe und wenn ja, welche mit welchen Kapazitäten? 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Obdachlose Menschen mit psychischen Problemen lehnen überwiegend eine Selbstbezeichnung als 
psychisch krank ab, ebenso wie die Nutzung psychiatrischer Hilfsangebote. Ein Zugang gelingt nur 
über Hilfen, die der/die Betroffene unmittelbar als hilfreich erlebt. Wenn hierüber eine Vertrauensbe-
ziehung entstanden ist, kann in der Folge auch das Thema der psychischen Problematik angespro-
chen werden, ohne einen Kontaktabbruch zu provozieren. Nur so kann die notwendige Vermittlung in 
psychiatrische Behandlung gelingen.

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Aus diesem Grund werden explizite psychiatrische Angebote wie Sprechstunden in Wohnungslosen-
beratungsstellen nicht angeboten. Dies wurde auch schon bei der Konzeptionierung der speziellen 
Angebote der Wohnungslosenhilfe für psychisch kranke Menschen wie „Hotel Plus“ = 35 Wohnplätze 
„Respekt“ = 5 Wohnplätze oder die Außenwohngruppen der Diakonie Michaelshoven e.V. „Am Ma-
gerhof“ = 13 Wohnplätze, berücksichtigt. 
 
 
Frage 3: 
 
Wie groß schätzt die Verwaltung die Gruppe der akut schwer psychisch Kranken ein (absolut und 
prozentual) und hat sich diese Gruppe in den letzten Jahren vergrößert? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie viele wohnungslose Menschen in Köln akut schwer psychisch krank sind, kann die Verwaltung 
nicht beantworten, da dem Gesundheitsamt und Amt für Soziales und Senioren hierzu kein verifizier-
bares Zahlenmaterial vorliegt. 
Festzustellen ist jedoch, dass die Häufigkeit schwerer psychischer Erkrankungen (schizophrene Stö-
rungen, bipolare Störungen, rezidivierende Depressionen mit psychotischen Symptomen) weltweit als 
weitgehend kulturunabhängig stabil gilt. 
Veränderungen in der Dauer von Krankenhausbehandlungen, Abbau von institutioneller Unterbrin-
gung, Stärkung der Betroffenenrechte und Mangel an günstigem Wohnraum führen dazu, dass Men-
schen mit einer schweren psychischen Erkrankung stärker im öffentlichen Raum sichtbar werden. 
 
 
Frage 4: 
 
Schlagzeilen machte kürzlich der Fall eines obdachlosen Paares, das im Wald zeltete, weil es sich 
nachts nicht trennen wollte. Anscheinend gibt es zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten für Paare.  
Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, hier schnell Abhilfe zu schaffen, z. B. durch die Vergabe 
von Doppelzimmern in angemieteten Hotels? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung bringt Paare regelmäßig gemeinsam, z. B. in Doppelzimmern der Einfachhotels, un-
ter. Es kann im Einzelfall sein, dass bei einer ersten Vorsprache nicht sofort ein Doppelzimmer ver-
fügbar ist, so dass temporär eine getrennte Unterbringung zur Vermeidung der Obdachlosigkeit not-
wendig ist. 
Um dem Bedarf wohnungsloser Paare gerecht zu werden, entstand bereits 1995 das Wohnhaus für 
Paare und Lebensgemeinschaften mit 16 Plätzen, das heute als Kooperationsprojekt zwischen dem 
Amt für Wohnungswesen, dem Amt für Soziales und Senioren und dem Internationalen Bund betrie-
ben wird. Ziel ist die mittel- bis längerfristige Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation bei ei-
nem hohen Grad an Selbstständigkeit. 
Darüber hinaus hat die Verwaltung in den 26 Einfachhotels mit insgesamt 770 Plätzen 111 Doppel-
zimmer zur Verfügung.  
 
 
Frage 5: 
 
Viele der Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Phase des großen Zuzugs werden 
heute nicht mehr benötigt. Zelte und Leichtbauhallen stellen eine Verbesserung gegenüber dem 
Übernachten auf der Straße dar. Container könnten als Anlaufstelle in der dicht bebauten Innenstadt 
fungieren. Die ehrenamtlichen Obdachloseninitiativen suchen z. B. einen Ort, an dem sie Essen ver-
teilen können, ohne immer wieder vertrieben zu werden.

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Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, diese Objekte für Obdachlose weiter zu verwerten? 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung prüft jede an sie herangetragene Liegenschaft eingehend auf eine mögliche ander-
weitige Nutzung, auch hinsichtlich einer Nutzung als OBG-Notunterbringung für obdachlose Men-
schen. Dies gilt auch für nicht mehr benötigte Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge, sofern 
eine Umänderung auf die Nutzung für einen anderen Personenkreis baurechtlich möglich ist. Eine 
entsprechende Liegenschaft muss zahlreichen Kriterien entsprechen und darf einen Mindeststandard 
nicht unterschreiten (Zimmerzahl, Zimmergröße, sanitäre Anlagen, Brandschutz, Lage, Kompatibilität 
zum Quartier etc.). 
Darüber hinaus verfolgt die Verwaltung weiterhin und mit Hochdruck die Strategie, dass für den Per-
sonenkreis, der am meisten benachteiligt ist, am Wohnungsmarkt Wohnungen bereitgestellt werden. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1902/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.08.2018
Erstellt
05.06.2018 13:44