V/0413/2024
Veloroute 12 Telgte - Münster, Abschnitt 11 Kötterstraße: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis
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Beschlussvorlage
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V/0413/2024 V/0413/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Veloroute 12 Telgte - Münster, Abschnitt 11 Kötterstraße: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung für die Umgestaltung der Kötterstraße zur Fahrradstraße Basis als Sofortmaßnahme des Umsetzungskonzeptes zum Fahrradnetz 2.0 (vgl. V/ 0456/2024) wird auf der Grundlage dieser Vorlage zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 64.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 9.250 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2025 9.250 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2025 64.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 13.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Spliethoff Telefon: 492-7213 Spliethoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0413/2024 Begründung: Im Februar 2024 wurde die Einführung des Infrastrukturelements „Fahrradstraße Basis“ als Ergän- zung zum bereits bestehenden Fahrradstraßen-Standard beschlossen (vgl. Vorlage V/0493/2023). Es soll dazu beitragen, Fahrradstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünsti- ger realisieren zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Sofortmaßnahmen zum Fahrradnetz 2.0 (vgl. V/0456/2024) soll das Instrument nun erstmals eingesetzt werden und mehrere Straßen ent- sprechend umgestaltet werden. Die Fahrradstraße Basis soll an Straßen mit ländlichem Charakter mit wenig unmittelbar angrenzen- der Bebauung (anbaufrei) und mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Sie besitzt gegenüber den bisher realisierten Fahrradstraßen einen angepassten Standard (s. Abb. 5, z. B. dop- pelte Fahrbahnrandmarkierung in weiß und rot, flächige Roteinfärbung lediglich im Bereich kritischer Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone bei vorhandenen Parkständen). Es gelten aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, Radfah- rende dürfen nebeneinander fahren). Im Regelfall soll auch die Fahrradstraße Basis gegenüber kreu- zenden/einmündenden Nebenstraßen bevorrechtigt werden. Der Streckenabschnitt Kötterstraße ist Teil der Veloroute 12 Telgte – Münster und im Fahrradnetz 2.0 zur Umgestaltung als Fahrradstraße vorgeschlagen (s. Abb. 2). Aufgrund der ländlich geprägten Um- gebung mit nur wenigen angrenzenden Gebäuden und ohne Durchgangsverkehr schlägt die Verwal- tung die Umgestaltung im Ausbaustandard einer Fahrradstraße Basis vor. Da eine Führung der Veloroute durch das geplante Baugebiet zw ischen Lützowstraße und Hobbelt- straße erst mit der Fertigstellung des Baugebietes möglich wäre, wird vorgeschlagen, diese Lücke im Fahrradnetz 2.0 durch die Ausweisung der gesamten Kötterstraße bis zur Hobbeltstraße als Fahr- radstraße Basis mit geringem Mittelaufwand zu schließen. Abb. 1: Verortung des Streckenabschnittes im Stadtgebiet - 3 - V/0413/2024 Abb. 2 Verortung des Streckenabschnittes im Fahrradnetz 2.0 (violett: Veloroute, hellblau: Basisroute) Abb. 3 & 4: Bestandssituation Kötterstraße Streckenverlauf erst im Rahmen der Baugebietsentwicklung realisierbar Netzlückenschluss - 4 - V/0413/2024 Der Streckenabschnitt Kötterstraße erhält neben der weißen eine ergänzende rote Fahrbahnrand- markierung (s. Abb. 5). Zudem werden mehrfarbige Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht. Abb. 5: Beispielquerschnitte einer Fahrradstraße Basis im Streckenverlauf Die Umgestaltung erfolgt frühestens im 4. Quartal 2024. Markierungsarbeiten sind jedoch in hohem Maße witterungsabhängig und werden über laufende Jahresaufträge abgewickelt. Aufgrund widriger Witterungsbedingungen oder begrenzter Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen kann sich die Umsetzung bis in das Frühjahr 2025 verzögern. Hierbei wird für den Knotenpunkt Lützowstraße / Kötterstraße aufgrund der verkehrlichen Bedeutung und Charakteristik der Lützowstraße und der großen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Land- straße und Veloroute vorerst keine Umkehr der bestehenden V orfahrtregelung zugunsten einer Be- vorrechtigung der Veloroute anvisiert. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0413/2024 Kurzüberblick Die Kötterstraße ist Teil der Veloroute 12 nach Telgte. Sie soll im Abschnitt zwischen Hobbelt- straße und dem Tierheim Tierfreunde Münster nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (hier Fahrradstraße Basis) in Münster umgestaltet werden. Hierzu werden beidseitig eine durch- gehende, rote Fahrbahnbegleitmarkierung sowie ergänzende Fahrradstraßen-Piktogramme auf- gebracht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Kötterstraße zwischen Hobbeltstraße und Tierheim Tier- freunde Münster“ zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssi- cherheit“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 64.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kötterstraße
- Hobbeltstraße
- Lützowstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0413/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2024
- Erstellt
- 27.06.2024 16:18