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V/0413/2024

Veloroute 12 Telgte - Münster, Abschnitt 11 Kötterstraße: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis

Vorlagen 27.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 04.09.2024, TOP 5.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4945 Zeichen

V/0413/2024 
V/0413/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute 12 Telgte - Münster, Abschnitt 11 Kötterstraße: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung für die Umgestaltung der Kötterstraße zur Fahrradstraße Basis als Sofortmaßnahme 
des Umsetzungskonzeptes zum Fahrradnetz 2.0 (vgl. V/ 0456/2024) wird auf der Grundlage dieser 
Vorlage zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 64.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 9.250 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 9.250  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 64.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
13.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Spliethoff 
Telefon: 492-7213 
Spliethoff@stadt-
muenster.de

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V/0413/2024 
Begründung: 
 
Im Februar 2024 wurde die Einführung des Infrastrukturelements „Fahrradstraße Basis“ als Ergän-
zung zum bereits bestehenden Fahrradstraßen-Standard beschlossen (vgl. Vorlage V/0493/2023). Es 
soll dazu beitragen, Fahrradstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünsti-
ger realisieren zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Sofortmaßnahmen zum Fahrradnetz 2.0  
(vgl. V/0456/2024) soll das Instrument nun erstmals eingesetzt werden und mehrere Straßen ent-
sprechend umgestaltet werden. 
 
Die Fahrradstraße Basis soll an Straßen mit ländlichem Charakter mit wenig unmittelbar angrenzen-
der Bebauung (anbaufrei) und mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Sie besitzt 
gegenüber den bisher realisierten Fahrradstraßen einen angepassten Standard (s. Abb. 5, z. B. dop-
pelte Fahrbahnrandmarkierung in weiß und rot, flächige Roteinfärbung lediglich im Bereich kritischer 
Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone 
bei vorhandenen Parkständen). Es gelten aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, Radfah-
rende dürfen nebeneinander fahren). Im Regelfall soll auch die Fahrradstraße Basis gegenüber kreu-
zenden/einmündenden Nebenstraßen bevorrechtigt werden.  
 
Der Streckenabschnitt Kötterstraße ist Teil der Veloroute 12 Telgte – Münster und im Fahrradnetz 2.0 
zur Umgestaltung als Fahrradstraße vorgeschlagen (s. Abb. 2). Aufgrund der ländlich geprägten Um-
gebung mit nur wenigen angrenzenden Gebäuden und ohne Durchgangsverkehr schlägt die Verwal-
tung die Umgestaltung im Ausbaustandard einer Fahrradstraße Basis vor. 
Da eine Führung der Veloroute durch das geplante Baugebiet zw ischen Lützowstraße und Hobbelt-
straße erst mit der Fertigstellung des Baugebietes möglich wäre, wird vorgeschlagen, diese Lücke im 
Fahrradnetz 2.0 durch die Ausweisung der gesamten Kötterstraße bis zur Hobbeltstraße als Fahr-
radstraße Basis mit geringem Mittelaufwand zu schließen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Verortung des Streckenabschnittes im Stadtgebiet

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V/0413/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 2 Verortung des Streckenabschnittes im Fahrradnetz 2.0  
(violett: Veloroute, hellblau: Basisroute) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3 & 4: Bestandssituation Kötterstraße  
 
 
Streckenverlauf erst im Rahmen der 
Baugebietsentwicklung realisierbar  
Netzlückenschluss

- 4 - 
V/0413/2024 
 
Der Streckenabschnitt Kötterstraße erhält neben der weißen eine ergänzende rote  Fahrbahnrand-
markierung (s. Abb. 5). Zudem werden mehrfarbige Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht.  
 
 
 
Abb. 5: Beispielquerschnitte einer Fahrradstraße Basis im Streckenverlauf 
 
 
Die Umgestaltung erfolgt frühestens im 4. Quartal 2024. Markierungsarbeiten sind jedoch in hohem 
Maße witterungsabhängig und werden über laufende Jahresaufträge abgewickelt. Aufgrund widriger 
Witterungsbedingungen oder begrenzter Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen kann sich die 
Umsetzung bis in das Frühjahr 2025 verzögern.   
 
Hierbei wird für den Knotenpunkt Lützowstraße / Kötterstraße aufgrund der verkehrlichen Bedeutung 
und Charakteristik der Lützowstraße und der großen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Land-
straße und Veloroute vorerst keine Umkehr der bestehenden V orfahrtregelung zugunsten einer Be-
vorrechtigung der Veloroute anvisiert.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2153 Zeichen

Anlage A zur V/0413/2024 
Kurzüberblick 
Die Kötterstraße ist Teil der Veloroute 12 nach Telgte. Sie soll im Abschnitt zwischen Hobbelt-
straße und dem Tierheim Tierfreunde Münster nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen 
(hier Fahrradstraße Basis) in Münster umgestaltet werden. Hierzu werden beidseitig eine durch-
gehende, rote Fahrbahnbegleitmarkierung sowie ergänzende Fahrradstraßen-Piktogramme auf-
gebracht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Kötterstraße zwischen Hobbeltstraße und Tierheim Tier-
freunde Münster“ zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssi-
cherheit“. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Für den 
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 64.000 €.  
  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Beratungsverlauf (2)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kötterstraße
  • Hobbeltstraße
  • Lützowstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0413/2024
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2024
Erstellt
27.06.2024 16:18