0918/2022
Änderung der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
3163 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 0918/2022 Freigabedatum 25.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (siehe Anlage 1). Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 05.04.2022 Rat 05.05.2022 2 Begründung: Die Bühnen Köln haben ihre Betriebssatzung zuletzt im Juni 2020 an die aktuelle Rechtslage angepasst. Im Rahmen der Aufarbeitung und Bewertung der Abläufe und organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit der durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln getätigten Einlage bei der Greensill Bank sowie den daraus resultierenden Handlungs- erfordernissen hatte die Verwaltung den Finanzausschuss zur Sitzung am 21.06.2021, den Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 22.06.2021, den Aussch uss Allgemeine Ver- waltung und Rechtsfragen am 06.09.2021 und den Betriebsausschuss Bühnen am 07.09.2021 darüber unterrichtet (Vorlagen -Nr. 2334/2021), dass Liquiditätsrichtlinien sowie Reportingformate und Verfahrensvorgaben der eigenbetriebsähnlichen Einr ichtungen erar- beitet und beschlossen werden sollen. Die Bühnen haben dem BA Bühnen am 05.04.2022 ihre auf Basis des Entwurfs der Kämme- rei erarbeitete und in Kraft gesetzte Liquiditätsrichtlinie zur Kenntnis gereicht. Es besteht nun ergänzend ein Anpassu ngsbedarf innerhalb der Betriebssatzung, um die Verbindlichkeit des Vorhandenseins einer Liquiditätsrichtlinie zusätzlich zu manifestieren. § 19 der Betriebssatzung Bühnen soll daher wie folgt um einen 2. Absatz ergänzt werden: § 19 Kassenführung (1) Für die Kassenführung der Bühnen der Stadt Köln w ird eine Sonderkasse eingerichtet. Die Kassenführung richtet sich nach den Bestimmungen der Kommunalhaushaltsver- ordnung Nordrhein -Westfalen vom 01.01.2019 in der jew eils gültigen Fassung. Die Einzelheiten regelt eine gesonderte Dienstanw eisung. (2) Liquiditätsanlagen haben auf Basis einer vom Geschäftsführenden Direktor der Bühnen in Kraft zu setzenden Richtlinie für Liquiditätsanlagen zu erfolgen.* * Fett = zum Beschluss ergänzte Regelung Anlagen Anlage 1 enthält den Entwurf der gemäß oberer Ergänzung angepassten Betriebssatzung. Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Aufgrund der Insolvenz der Greens- ill Bank AG und der damit verbundenen Konsequenzen für den kommunalen Bereich, empfiehlt die Kämmerei dringend eine zeitnahe Etablierung einer Liquiditätsrichtlinie für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die sich mit dem Thema von Anlagen auseinandersetzt. Dazu wird eine Anpassung der Betriebssatzung empfohlen. Um wie von II gewünscht die Liquiditätsrichtlinie möglichst rasch in Kraft zu setzen ist es notwendig, einen Beschluss im April zu erreichen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0918/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 15.03.2022 14:20