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0918/2022

Änderung der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 6.1.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Betriebssatzung Entwurf 2022

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Beschlussvorlage Rat

3163 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0918/2022 
Freigabedatum 
25.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln in der zu diesem 
Beschluss beigefügten Fassung (siehe Anlage 1). 
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 05.04.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Begründung: 
 
Die Bühnen Köln haben ihre Betriebssatzung zuletzt im Juni 2020 an die aktuelle Rechtslage 
angepasst. 
 
Im Rahmen der Aufarbeitung und Bewertung der Abläufe und organisatorischen Regelungen 
im Zusammenhang mit der durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt 
Köln getätigten Einlage bei der Greensill Bank sowie den daraus resultierenden Handlungs-
erfordernissen hatte die Verwaltung den Finanzausschuss zur Sitzung am 21.06.2021, den 
Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 22.06.2021, den Aussch uss Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen am 06.09.2021 und den Betriebsausschuss Bühnen am 
07.09.2021 darüber unterrichtet (Vorlagen -Nr. 2334/2021), dass Liquiditätsrichtlinien sowie 
Reportingformate und Verfahrensvorgaben der eigenbetriebsähnlichen Einr ichtungen erar-
beitet und beschlossen werden sollen.  
 
Die Bühnen haben dem BA Bühnen am 05.04.2022 ihre auf Basis des Entwurfs der Kämme-
rei erarbeitete und in Kraft gesetzte Liquiditätsrichtlinie zur Kenntnis gereicht. 
 
Es besteht nun ergänzend ein Anpassu ngsbedarf innerhalb der Betriebssatzung, um die 
Verbindlichkeit des Vorhandenseins einer Liquiditätsrichtlinie zusätzlich zu manifestieren. 
 
§ 19 der Betriebssatzung Bühnen soll daher wie folgt um einen 2. Absatz ergänzt werden: 
 
§ 19 Kassenführung 
(1) Für die Kassenführung der Bühnen der Stadt Köln w ird eine Sonderkasse eingerichtet. 
Die Kassenführung richtet sich nach den Bestimmungen der Kommunalhaushaltsver-
ordnung Nordrhein -Westfalen vom 01.01.2019 in der jew eils gültigen Fassung. Die 
Einzelheiten regelt eine gesonderte Dienstanw eisung. 
(2) Liquiditätsanlagen haben auf Basis einer vom Geschäftsführenden Direktor der 
Bühnen in Kraft zu setzenden Richtlinie für Liquiditätsanlagen zu erfolgen.*  
 
* Fett = zum Beschluss ergänzte Regelung 
 
 
Anlagen 
 
 Anlage 1 enthält den Entwurf der gemäß oberer Ergänzung angepassten 
Betriebssatzung.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und 
Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Aufgrund der Insolvenz der Greens-
ill  Bank AG und der damit verbundenen Konsequenzen für den kommunalen Bereich, empfiehlt die 
Kämmerei dringend eine zeitnahe Etablierung einer Liquiditätsrichtlinie für die eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen, die sich mit dem Thema von Anlagen auseinandersetzt. Dazu wird eine Anpassung 
der Betriebssatzung empfohlen. Um wie von II gewünscht die Liquiditätsrichtlinie möglichst rasch in 
Kraft zu setzen ist es notwendig, einen Beschluss im April zu erreichen.

Beratungsverlauf (2)

05.04.2022 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0918/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.03.2022
Erstellt
15.03.2022 14:20