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3415/2024

Kanalsanierung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum 13-15, 50829 Köln

Mitteilung BV 31.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.12.2024, TOP 12.11

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3415/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 
 
Kanalsanierung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum 
13-15, 50829 Köln 
Eigentümerin der Liegenschaft Görlinger Zentrum 13-15 in 50829 Köln, Bürgerschaftshaus 
Bocklemünd/Mengenich, ist die Stadt Köln. Bauherr von baulichen Maßnahmen ist das Amt 
für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren. 
 
Eine Kanalprüfung der gesamten Leitungen des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengen-
ich im August 2022 hatte starke Mängel an den Leitungen ergeben. So wurden zum Teil 
starke Schäden der Schadensklasse A mit Bodenabsackungen und Einsturzgefahr festge-
stellt. Die rechtlichen Regelungen nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwas-
seranlagen (SüwVO Abw.) sehen hierbei eine Sanierung binnen sechs Monaten vor, da 
schadhafte Abwasserleitungen eine Belastung für die Umwelt darstellen. Nach §§ 9 Absatz 1 
und 14 Absatz 2 der Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln obliegt die Un-
terhaltung und Ausbesserung sowie die Erneuerung/Sanierung der Grundleitungen sowie der 
Anschlussleitungen dem anschlussberechtigten Grundstückseigentümer (hier Amt für Sozia-
les, Arbeit und Senioren, Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren).  
 
Im April 2024 hatte die Verwaltung von den Stadtentwässerungsbetrieben die Androhung ei-
nes Zwangsgeldes in Höhe von 12.500 Euro erhalten, da zunächst davon ausgegangen 
wurde, dass der einsturzgefährdete Schacht mit den entsprechenden Abwasserkanälen nach 
Feststellung der Schäden im August 2022 nicht instandgesetzt wurde.  
 
Das einsturzgefährdete Stück der Kanalleitung wurde jedoch bereits im September 2022 
durch eine von der städtischen Gebäudewirtschaft beauftragten Fachfirma instandgesetzt. Für 
die weiteren Schäden waren noch Ortungsarbeiten notwendig, um die genaue Lage der Schä-
den zu ermitteln. Auf dieser Basis ergab sich die Art und der Umfang des Reparatur- und Sa-
nierungsbedarfes. 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe wurden am 03.07.2024 über die seinerzeit durchgeführte In-
standsetzung des einsturzgefährdeten Schachtes informiert, so dass die Androhung eines 
Zwangsgeldes abgewendet werden konnte.  
 
Zur Behebung der noch bestehenden sonstigen Schäden an den Grundleitungen und An-
schlussleitungen wurden die Stadtentwässerungsbetriebe auf Basis des rechtlich möglichen 
Inhousegeschäftes über die städtische Gebäudewirtschaft beauftragt.  
 
Auf Basis der Auswertung der Ergebnisse der Kanalbefahrung und der Inspektionsdaten 
durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wurden von dort die einzelnen notwendigen Maß-

2 
 
nahmen zusammengefasst und eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Nach fach-
technischer, sachlicher, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote durch die 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, wurde der preisgünstigste Bieter beauftragt. Die Stadtent-
wässserungsbetriebe Köln haben die beauftragte Kanalsanierungsfirma vor Ort eingewiesen 
sowie überwacht und anschließend die Abnahme- und Rechnungsprüfung übernommen.  
 
Die Rechnung der bauausführenden Firma über die durchgeführte Sanierung beträgt 
55.343,83 Euro brutto (46.507,42 Euro netto). Das Honorar der Stadtentwässerungsbetriebe 
für die Sanierungsbetreuung beträgt 5.445,44 Euro brutto (netto 4.576,00 Euro).  
Die vorläufigen Gesamtkosten liegen damit bei brutto 60.789,27 Euro (netto 51.083,42 Euro). 
Hinzu kommen noch die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft.  
 
Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten für den verbliebenen Kanal ging die Verwaltung aufgrund 
der geschätzten Kosten zunächst von einem Betrag unterhalb 50.000 Euro netto aus, so dass 
keine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Ehrenfeld gefertigt wurde. 
 
Da der Nettobetrag nun jedoch über der Wertgrenze von 50.000 Euro liegt, wird die Bezirks-
vertretung Ehrenfeld im Nachgang über die durchgeführte Maßnahme der Kanalsanierung des 
Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich informiert.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3415/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
31.10.2024
Erstellt
30.10.2024 15:14