3415/2024
Kanalsanierung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum 13-15, 50829 Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
4066 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 3415/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 Kanalsanierung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum 13-15, 50829 Köln Eigentümerin der Liegenschaft Görlinger Zentrum 13-15 in 50829 Köln, Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich, ist die Stadt Köln. Bauherr von baulichen Maßnahmen ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren. Eine Kanalprüfung der gesamten Leitungen des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengen- ich im August 2022 hatte starke Mängel an den Leitungen ergeben. So wurden zum Teil starke Schäden der Schadensklasse A mit Bodenabsackungen und Einsturzgefahr festge- stellt. Die rechtlichen Regelungen nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwas- seranlagen (SüwVO Abw.) sehen hierbei eine Sanierung binnen sechs Monaten vor, da schadhafte Abwasserleitungen eine Belastung für die Umwelt darstellen. Nach §§ 9 Absatz 1 und 14 Absatz 2 der Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln obliegt die Un- terhaltung und Ausbesserung sowie die Erneuerung/Sanierung der Grundleitungen sowie der Anschlussleitungen dem anschlussberechtigten Grundstückseigentümer (hier Amt für Sozia- les, Arbeit und Senioren, Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren). Im April 2024 hatte die Verwaltung von den Stadtentwässerungsbetrieben die Androhung ei- nes Zwangsgeldes in Höhe von 12.500 Euro erhalten, da zunächst davon ausgegangen wurde, dass der einsturzgefährdete Schacht mit den entsprechenden Abwasserkanälen nach Feststellung der Schäden im August 2022 nicht instandgesetzt wurde. Das einsturzgefährdete Stück der Kanalleitung wurde jedoch bereits im September 2022 durch eine von der städtischen Gebäudewirtschaft beauftragten Fachfirma instandgesetzt. Für die weiteren Schäden waren noch Ortungsarbeiten notwendig, um die genaue Lage der Schä- den zu ermitteln. Auf dieser Basis ergab sich die Art und der Umfang des Reparatur- und Sa- nierungsbedarfes. Die Stadtentwässerungsbetriebe wurden am 03.07.2024 über die seinerzeit durchgeführte In- standsetzung des einsturzgefährdeten Schachtes informiert, so dass die Androhung eines Zwangsgeldes abgewendet werden konnte. Zur Behebung der noch bestehenden sonstigen Schäden an den Grundleitungen und An- schlussleitungen wurden die Stadtentwässerungsbetriebe auf Basis des rechtlich möglichen Inhousegeschäftes über die städtische Gebäudewirtschaft beauftragt. Auf Basis der Auswertung der Ergebnisse der Kanalbefahrung und der Inspektionsdaten durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wurden von dort die einzelnen notwendigen Maß- 2 nahmen zusammengefasst und eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Nach fach- technischer, sachlicher, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, wurde der preisgünstigste Bieter beauftragt. Die Stadtent- wässserungsbetriebe Köln haben die beauftragte Kanalsanierungsfirma vor Ort eingewiesen sowie überwacht und anschließend die Abnahme- und Rechnungsprüfung übernommen. Die Rechnung der bauausführenden Firma über die durchgeführte Sanierung beträgt 55.343,83 Euro brutto (46.507,42 Euro netto). Das Honorar der Stadtentwässerungsbetriebe für die Sanierungsbetreuung beträgt 5.445,44 Euro brutto (netto 4.576,00 Euro). Die vorläufigen Gesamtkosten liegen damit bei brutto 60.789,27 Euro (netto 51.083,42 Euro). Hinzu kommen noch die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft. Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten für den verbliebenen Kanal ging die Verwaltung aufgrund der geschätzten Kosten zunächst von einem Betrag unterhalb 50.000 Euro netto aus, so dass keine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Ehrenfeld gefertigt wurde. Da der Nettobetrag nun jedoch über der Wertgrenze von 50.000 Euro liegt, wird die Bezirks- vertretung Ehrenfeld im Nachgang über die durchgeführte Maßnahme der Kanalsanierung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3415/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 15:14