1722/2022
Antrag der/des Die Linke – Fraktion AN 2324/2021 vom 13.12.2021 betr. Parkstadt Süd. Pionierpfad
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Anlage 1 Skizze Pionierpfad
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Möglicher Pionier-Sportpark
Anlage 2 Skizze Zwischennutzung
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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Bonn Köln Hamburg Mannheim Berlin GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Skizzenbuch Zwischennutzung Pionierpark / Sportpark 29.03.2022 (Auszug) Anlage 2 2 RMPSL.LA ÜbERLaGERuNG LaGEPLäNE Pionierpark und Bestand Großmarkt mit Planung GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Überlagerung Pionierpark Stand 17.03.2022 mit Planung IGG Stand 29.03.2022 PIoNIERpark (44.000 qm, im bau) FLäcHE PIoNIER-SPoRTpark (ca. 40.000 qm) 3 RMPSL.LA SuKZESSIoNSAuFwucHS ZwiSchENNuTZuNG PioNiER-SPoRTPaRk Bestand und Konzeptschema temporäre Nutzungen und Materialien BAuMPFLANZuNGEN AuSSTATTuNG, MöBLIERuNG SPIEL- uNd SPoRTFLäcHEN MIT EINFASSuNG, GEoMETRIScHE FoRM ERScHLIESSuNG duRcH 2 HAuPTwEGE uNd NEBENwEGE BESTEHENdE ScHoTTERFLäcHE Skizze © RMPSL.LA, Stand 29.03.2022 © RMPSL.LA 2019 © Stadt Köln 2022 PIoNIER- SPoRTPARK PIoNIERPARK 4 RMPSL.LA ZwiSchENNuTZuNG PioNiER-SPoRTPaRk Konzeptskizze Pionier-Sportpark Skizze © RMPSL.LA, Stand 31.03.2022 PuMPTRAcK ASPHALT AuF ERdModEL- LIERuNG SPoRTFLäcHE ASPHALT STREETBALL SPoRTFLäcHE SANd Z.B. BEAcHSoccER, BEAcHvoLLEyBALL LIEGEwIESE PLATZFLäcHE ASPHALT ScHoTTERFLäcHE/ SuKZESSIoNSFLäcHE BAuMPFLANZuNG cA. 50 STK. PIoNIERPFAd RASEN yoGA, SLAcKLINE ScHoTTERRASEN ScHoTTERFLäcHE/ SuKZESSIoNSFLäcHE oBSTwIESE SPoRTFLäcHE SPoRTFLäcHE SPoRTFLäcHE RASEN Z.B. FuSSBALL, FRISBEE, ETc. SPoRTFLäcHE ASPHALT MAGERwIESE PIoNIERPARK PIoNIER-SPoRTPARK 7 RMPSL.LA disclaimer dieses dokument ist Teil einer Präsentation und ohne die mündlichen Erläuterungen unvollständig. Es dient nur dem internen Gebrauch. weitergabe und vervielfältigung (auch auszugsweise) sind lediglich mit schriftlicher Einwilligung von RMPSL.LA zulässig. Soweit Fotos, Graphiken, Abbildungen u.a. zu Layoutzwecken oder als Platzhalter verwendet wurden, für die keine Nutzungsrechte für einen öffentlichen Gebrauch vorliegen, kann jede weitergabe, vervielfältigung oder gar veröffentlichung Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. wer diese unterlage – ganz oder teilweise – in welcher Form auch immer weitergibt, vervielfältigt oder veröffentlicht übernimmt das volle Haftungsrisiko gegenüber den Inhabern der Rechte, stellt RMPSL.LA von allen Ansprüchen dritter frei und trägt die Kosten der ggf. notwendigen Abwehr von solchen Ansprüchen durch RMPSL.LA. © RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Blend Sa Vorlagen-Nummer 23.05.2022 1722/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Antrag der/des Die Linke – Fraktion AN 2324/2021 vom 13.12.2021 betr. Parkstadt Süd. Pionierpfad Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, den am 07.02.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Pionierpfad als "Starterprojekt" der Parkstadt Süd (1250/2018) nun unverzüglich zu verwirklichen. Sollte es aktuell noch Teilabschnitte geben, auf denen der Pionierpfad noch nicht angelegt werden kann, so sind diese Teilabschnitte zunächst auszusparen und zu umgehen. Der Pionierpfad ist als provisorische Maßnahme mit angemessen geringem Aufwand umzusetzen. Dabei ist allerdings die barrierefreie Ausgestaltung zu gewährleisten. Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.02.2019 den integrierten Plan Parkstadt Süd, einschließ- lich der dazugehörigen Erläuterungen und Testentwürfe als städtebauliches Konzept gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die weitere Bauleitplanung beschlossen. Bestandteil dieses Beschluss ist auch, Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren aufzugreifen: Starterprojekte zu verwirklichen, Zwischennutzungen zu ermöglichen und weitere Beteiligungsveran- staltungen durchzuführen. Um die Entwicklung der Parkstadt Süd bereits physisch erlebbar zu machen, ist u.a. geplant, einen sogenannten Pionierpark und einen Pionierpfad als Starterprojekte zu bauen. Der Pionierpark wird aktuell gebaut. Auf den Pionierpfad weist bisher nur ein mittlerweile verwittertes Plakat an der Bonner Straße hin: 2 Dabei hat die Stadt Köln schon im Sachstandsbericht III. Quartal 2017 (3633/2017) eine Skizze des Büros RMP Stephan Lentzen vorgestellt: "Noch mindestens bis 2023 wird der städtische Großmarkt auf dem Gelände zwischen Bonner Straße und Bischofsweg betrieben. Doch schon vorher sollen die Kölnerinnen und Kölner zu Fuß oder per Rad über einen neuen Weg entlang der Bahntrasse an den Rhein gelangen können. Der Pionierpfad macht Teile des zukünftigen Inneren Grüngürtels erstmals öffentlich zugänglich und führt vom Bi- schofsweg auf heute überwiegend ungenutzten Flächen über das Gebiet des ehemaligen Güterbahn- hofs Bonntor nördlich des Großmarktareals, quert die Bonner Straße und schließt an der Alteburger Straße an den bereits bestehenden Weg in den Friedenspark an." Dem Begleitgremium Parkstadt Süd wurde am 23.11.2021 von der Verwaltung ein Plan vorgestellt, 3 einen ersten Abschnitt des Pionierpfades im Bereich zwischen dem Pionierpark und der Bonner Stra- ße zu verwirklichen. Damit wäre der Kernbereich der zukünftigen Parkstadt Süd physisch erlebbar. Ein erster wichtiger und begrüßenswerter Schritt. Dieser Pfad kann ohne Probleme über bereits vorhandene Wege nach Westen bis zum Hönninger Weg weitergeführt werden. Es fehlte dann noch die Weiterführung nach Osten bis zur Alteburger Straße. Von der Alteburger Straße bis zur Rheinuferstraße ist bereits ein öffentlicher Weg vorhanden. Stellungnahme der Verwaltung: Der am 07.02.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Pionierpfad als "Starterprojekt" der Parkstadt Süd (1250/2018) wurde zunächst, wie auf der 2. Abbildung des Antrages dargestellt, entlang der nördlichen Grenze des Großmarktes bzw. des Aurelis Geländes konzipiert. Ein entspre- chender Planungsauftrag wurde erteilt. Gleichzeitig mit der konkreten Planung für den Pionierpfad konnte mit den Abbrucharbeiten der Hal- len AU2-AU4, die sich südlich der angedachten Trasse befanden, begonnen werden. Durch die Ab- brucharbeiten haben sich die Flächenverfügbarkeiten so geändert, dass nun ein Trassenverlauf wei- ter nach Süden an die "neue" nördliche Grenze des Großmarktareals möglich wird. Die Trasse des Pfades kann sich nun an dem Verlauf des hölzernen Bauzaunes (s. Anlage 1) orien- tieren. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die Fläche des Bauzaunes zu Kommunikationszwecken für das Projekt Parkstadt Süd zu nutzen und diesen mit Informationen zu bespielen. Zurzeit wird jedoch ein weitergehender Ansatz verfolgt, der eine Zwischennutzung für das gesamte freigestellte Gelände zwischen Bauzaun und Bahntrasse vorsieht. In Anlehnung an den in der Umset- zung befindlichen Pionierpark könnte in diesem Bereich eine Erweiterung des Pionierparks mit dem Schwerpunkt Sportnutzung umgesetzt werden (s. Anlage 2). Die Umsetzung des weiteren Verlaufs des Pionierpfades, der bis zur Bonner Straße führt, soll dann in diesem Zusammenhang erfolgen. Nach Fertigstellung der beiden Abschnitte des Pionierpfades, besteht eine durchgängige Durchwe- gung vom Bischofsweg bis zur Bonner Straße. In Abhängigkeit von der Fertigstellung der neuen Konzeption und Trassenplanung sowie der verfüg- baren personellen Kapazitäten und der finanziellen Mittel, kann die Umsetzung in 2023 beginnen. Themen, wie die Beschilderung des Pfades, sind im Zuge der Ausführungsplanung noch abzustim- men. Eine weitere Fortführung des Pionierpfades östlich der Bonner Straße ist bis auf weiteres aufgrund anderweitiger Flächenbelegungen nicht möglich. Anlagen Anlage 1 Skizze Trassenverlauf Pionierpfad Anlage 2 Skizze mögliche Zwischennutzung "Pionier-Sportpark" von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Bonner Straße
- Alteburger Straße
- Bischofsweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1722/2022
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 23.05.2022
- Erstellt
- 19.05.2022 16:39