Mandari Insight

0966/2020

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Beschlussvorlage Ausschuss 14.04.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.4

Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans

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Ansehen

Anlage 4 Auszug BV Kalk 28.05.2020 TOP 8.2.1

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Ansehen

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 2 Begründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans

400 Zeichen

Wippermannstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesKalker Hauptstraße / Wippermannstraßein Köln - Kalk
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 4 Auszug BV Kalk 28.05.2020 TOP 8.2.1

5120 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 02.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 28.05.2020 
öffentlich 
8.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk 
0966/2020 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 27.05.2020 
AN/0687/2020 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.05.2020 
AN/0693/2020 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über die vier Ziffern aus dem 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. getrennt abstimmen: 
Beschlüsse: 
Beschluss 1: 
1. Dem Investor wird aufgetragen, zu 100 Prozent geförderte oder alternativ im bis-
herigen Verhältnis statt 70 Prozent freifinanzierte, dauerhaft im Preis gesenkte 
Wohneinheiten zu errichten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. 
Beschluss 2: 
2. Bei der Planung ist eine ausreichend breite Grünachse mit Wegeverbindung bis 
zum alten Kalker Friedhof an der Kapellenstraße vorzusehen und später auch zu 
realisieren. In diese kann die KiTa und der öffentliche Spielplatz integriert wer-
den. Hierdurch kann die öffentliche Grünfläche in der geforderten Mindestgröße 
von 5.000 m² realisiert werden im Zweifel zu Lasten der Anzahl der Gesamt-
wohnfläche und des Profits.

2 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen abgelehnt. 
Beschluss 3: 
3. Nicht nur den kommerziellen Nutzern sind Ersatzimmobilien anzubieten, sondern 
auch den diversen Akteuren der derzeitigen alternativen Nutzungen, wie für die 
Proberäume, Galerien und andere sozio-kulturelle Initiativen auf dem Gelände. 
Dies kann auch durch Integration in den neuen Baukörper erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt. 
Beschluss 4: 
4. Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lö-
sung des Nutzungskonfliktes zu finden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den ergänzten Än-
derungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie 
folgt zu ändern: 
 In Ziffer 1 werden nach dem Text „[…] öffentliche Grünflächen (Spielplatz)“ die 
folgenden beiden Wörter eingefügt: kulturelle Nutzung 
 Der Text in Ziffer 1 wird am Ende wie folgt ergänzt:  
[…]; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wip-
permannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu be-
rücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehen-
den Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, an-
dernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines 
Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, 
Band-Räume, u. ä.). 
 Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker 
Hauptstraße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

3 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt abschließend den Beschlussvorschlag 
der Verwaltung mit den beschlossenen Änderungen/Ergänzungen aus den beiden 
Anträgen zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge-
änderten Beschluss zu fassen:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der 
Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich der Wohnbebauung an 
der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) 
—Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten mit 
dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und 
eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine 
Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus 
Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des beste-
henden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls 
eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts 
für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.). 
Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Haupt-
straße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. 
Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung 
des Nutzungskonfliktes zu finden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

7786 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Variante 1 | M 1:500
Stand 11.02.2020
Vorhabenträgerin: PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG
N
KD=46,49
Eing.H
Eing.H=46,66
Eing.H=46,65
OKM
OK
 M=48
,36
OKM
OK M=46,88
Eing.H=46,78
KD=46,79
KD=46,86
KD=46,86
KD=46,89
Eing.H=47,15
KD=46,62
Eing.H=46,63
Eing.H=46,76
KD=46,66
Eing.H=46,94
OKM
OK M=51,50
OKM
OK
 M=49
,44
OKM
OK
 M=49
,49
Eing.H=46,86
OKM
OK M=50,90
46,06
46,13
45,6645,45
45,66
46,08
46,02
46,00
46,64
46,53
46,44
46,70
46,60
46,50
46,43
46,48
46,65
46,5746,39
46,50
46,3546,3846,47
46,62
46,68
46,64
46,46
46,35
46,14 46,09
46,57
46,54
46,75
46,70
46,80
46,75
46,62
48,19
46,60
46,67
46,79
47,01
47,71
46,70
46,57
46,42 46,81
46,52
46,29 46,26
46,49
46,77 46,88
46,5546,89
47,05
46,85
47,22
46,44
46,71
47,61
145
163
152/31
450
166/26
161
471/27
338/26 252
106
327/27
150
151
149
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164
189
251
44
413
105
162
478/27
835/4
297/27
165
153
27/7
188
WH=49,53
WH=54
,60
WH=60,22
FH=51
,50
WH=57
,38
WH=54
,69
WH=57,34
WH=51,51
WH=49,18
WH=49
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FH=56
,32
FH=61,86
FH=62
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FH=51
,42
Eing.H
=46,18
FH=54,32
FH=63
,33
FH=56
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FH=
49,44
FH=65,82
FH=63
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FH=55,63
FH=56
,30
FH=56
,30
FH=54,27
FH=54,27
FH=54,30
WH=58
,59
WH=51,74
WH=51
,95
OK-Rinne=59
,00
WH=51
,18
WH=54,63
WH=53
,28
FH=53
,66
WH=50
,01
WH=53,63
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WH=60
,65
WH=55,63
WH=57
,99
WH=53,63
WH=54
,57
WH=50,79
WH=
49,26
WH=61,24
WH=54,61
H=51,72
WH=52
,76
FH=51,45
WH=49,85
WH=54,37
FH=52
,29
WH=54
,55
WH=53
,15
WH=58
,03
WH=54
,58
Stpl
Geländer
Tor-Anlage
Geländer
Geländer
Radweg
Gehweg
Radweg
Gehweg
Einkaufswagen
Laubbaum
U=0,7
D=4,0
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
StplStpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
StplStplStplStpl
StplStplStplStpl
StplStplStpl
Stpl
Stpl
StplStpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl Stpl
Stpl
Stpl
Stpl Stpl
Stpl
Stpl
Stpl Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Stpl
Kleinpflaster-rampe
Asphalt
Ga 
I  PD
I FD
I  WD
Geschäft I FD
"Fressnapf" und "Autoteile Kalk"
III    WDA
Dachaufbau
Dachaufbau
Dachaufbau
Platten
Ein-
 und
 Ausfahrt
V
SD
I
SHD
FD
PDII
FD
III
I
U-Bahn
1
296
I
321
Wippermannstr
.
11
10
8 a
14
4
Kalker Hauptstraße
7
13
Whs
325
6
2
10
 a
12
12
10
 b
12
 a
8
Kasernen-
straße
9
65
Zechenstraße
3
I
II
II
SD
IV
SD
FD
I
Halle
SD
SD
SD
II
III
SD
III
FD
IV
Flur 27
III
II
II
Halle
II
PD
WD
SD
III
I
II
FD
FD
SD
WD
II
SD
SD
FD
WD
III
PD
FD
SD
I
IV
I
III
SD
Werkstatt
I
Baulastnummer
497/96 S.1
PD
SDIII
III
SD
Flur 26
I
10,00
10,00
Büro
Dachaufbau
Dachaufbau
Dachaufbau
Whs
2 Dachaufbauten
Dachaufbau
Gb. 00641-00671
Gb. 07432
Whs
Whs
Whs
III WD
Whs
III SD
3 Dachaufbauten
Dachaufbau
4 Dachaufbauten
Whs
Balkone
Loggien
FD
-3,49-
-21
,12-
-18
,35-
-12
,35-
-7
,23-
-7
,07-
-2
,03-
-2
,02-
-7
,09-
-42
,75-
-53
,35-
-15,38-
1
-1
,83-
-Bgl
.=3
,04-
-41,55-
-0,20-
-32,72-
-49
,45-
-119
,21-
2
3
4
5
6
7
1
2
3
4
5
6
7
8
910
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20 21 22
23 24
25
26 27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
12
,57
12
,57
6,51
C1
C2
C3
C4
Asphalt
Gasstation
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Tor-Anlage
Tor-Anlage
III SD
Whs
Loggia
 1
.-3
. OG
Garagen
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Balkon 1.-3. OG
Whs
A
Whs
A
Dachaufbau
Whs
A
Dachaufbau
Dachaufbau
2 Dachaufbauten
3 Dachaufbauten
2 Dachaufbauten
Erker
Erker
Whs
A
Whs
A
Zugang
 durch
 
Bewohner
 
verweigert
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
DachaufbauDachterrasse
DachaufbauDachterrasse
Bahn
Stadt Köln
Gb. 00226
Gb. 04491
Gb. 06795
Gb. 00218
Gb. 00218
Stadt Köln
Gb. 04512
Zufahrt TG
V+
Wohnen
II
Wohnen
Mietergärten
V+
EG: Kita
OG: Wohnen
I
Wohnweg
autofrei
Außengelände
 Kita 
ca. 800 qm
Gemeinschaftliche
Freibereiche
 /
Private Spielflächen
ca. 560 qm
Fußweg (optional)
Zufahrt 
Stellplätze
Kita
Öffentliche Spielfläche /
ca. 760 qm

KD=46,49
Eing.H
Eing.H=46,66
Eing.H=46,65
OKM
OK
 M=48
,36
OKM
OK M=46,88
Eing.H=46,78
KD=46,79
KD=46,86
KD=46,86
KD=46,89
Eing.H=47,15
KD=46,62
Eing.H=46,63
Eing.H=46,76
KD=46,66
Eing.H=46,94
OKM
OK M=51,50
OKM
OK
 M=49
,44
OKM
OK
 M=49
,49
Eing.H=46,86
OKM
OK M=50,90
46,06
46,13
45,6645,45
45,66
46,08
46,02
46,00
46,64
46,53
46,44
46,70
46,60
46,50
46,43
46,48
46,65
46,5746,39
46,50
46,3546,3846,47
46,62
46,68
46,64
46,46
46,35
46,14 46,09
46,57
46,54
46,75
46,70
46,80
46,75
46,62
48,19
46,60
46,67
46,79
47,01
47,71
46,70
46,57
46,42 46,81
46,52
46,29 46,26
46,49
46,77 46,88
46,5546,89
47,05
46,85
47,22
46,44
46,71
47,61
145
163
152/31
450
166/26
161
471/27
338/26 252
106
327/27
150
151
149
146
164
189
251
44
413
105
162
478/27
835/4
297/27
165
153
27/7
188
WH=49,53
WH=54
,60
WH=60,22
FH=51
,50
WH=57
,38
WH=54
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Tor-Anlage
Geländer
Geländer
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Radweg
Gehweg
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Laubbaum
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D=4,0
Stpl
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Stpl
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I FD
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"Fressnapf" und "Autoteile Kalk"
III    WDA
Dachaufbau
Dachaufbau
Dachaufbau
Platten
Ein-
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 Ausfahrt
V
SD
I
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III
I
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1
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I
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I
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SD
III
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IV
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FD
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Baulastnummer
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SD
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I
10,00
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Büro
Dachaufbau
Dachaufbau
Dachaufbau
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Dachaufbau
Gb. 00641-00671
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Dachaufbau
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1
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-41,55-
-0,20-
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-49
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-119
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2
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46
47
48
12
,57
12
,57
6,51
C1
C2
C3
C4
Asphalt
Gasstation
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Balkon
 EG-3
. OG
Tor-Anlage
Tor-Anlage
III SD
Whs
Loggia
 1
.-3
. OG
Garagen
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
Balkon 1.-3. OG
Whs
A
Whs
A
Dachaufbau
Whs
A
Dachaufbau
Dachaufbau
2 Dachaufbauten
3 Dachaufbauten
2 Dachaufbauten
Erker
Erker
Whs
A
Whs
A
Zugang
 durch
 
Bewohner
 
verweigert
Loggien
Loggien
Loggien
Loggien
DachaufbauDachterrasse
DachaufbauDachterrasse
Bahn
Stadt Köln
Gb. 00226
Gb. 04491
Gb. 06795
Gb. 00218
Gb. 00218
Stadt Köln
Gb. 04512
Zufahrt TG
Mietergärten
V+
EG: Kita
OG: Wohnen
I
Wohnweg
autofrei
Öffentlicher
Spielplatz
ca. 550 qm
Private Spielflächen
ca. 400 qm
Stellplätze
Kita
Außengelände
 Kita 
ca. 800 qm
V+
Wohnen
Private 
Spielflächen
ca. 200 qm
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Variante 2 | M 1:500
Stand 11.02.2020
Vorhabenträgerin: PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG
N

Anlage 2 Begründung

32043 Zeichen

- 1 - 
 
 
Anlage 2 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Kalker Hauptstr./Wippermanstr. in Köln-Kalk 
 
Erläuterungen zur Planaufstellung – 24.03.2020 
  
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) hat das Areal westlich des Ran-
gierbahnhofs und südlich der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk mit einer Größe von circa 7.440 m² 
erworben.  
 
Das Grundstück ist derzeit mit mehreren gewerblich genutzten Hallen, einem dreigeschossigen 
Verwaltungsgebäude und einem eingeschossigen Anbau im Norden der Fläche bebaut. Die Frei-
flächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet und nahezu komplett versiegelt. Die zur-
zeit innerhalb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sollen im Rahmen der Realisierung des 
Vorhabens verlagert werden. Ende 2019 sind einige Mietverträge ausgelaufen, so dass bereits 
heute ein Teil der Gebäude leer steht. So ist beispielsweise der größte Gewerbemieter mit seinen 
2.130 m² Hallenfläche zum Jahreswechsel ausgezogen. 
 
Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das Gelände zu einem städtischen Wohnquartier zu entwickeln. 
Neben Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment sollen eine 
Kindertageseinrichtung und ein öffentlicher Spielplatz realisiert werden. Hierzu sollen die beste-
henden Gebäude zurückgebaut und das Gelände neu erschlossen werden. Die Stellplätze sollen 
in einer Tiefgarage untergebracht werden. 
 
 
2 Verfahren 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist 
die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Be-
bauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Bestandteil des vor-
habenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. 
 
Die Aufstellung gemäß § 13a Absatz 1 BauGB ist möglich, da der Bebauungsplan für die Wie-
dernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innen-
entwicklung aufgestellt wird und weniger als 20.000 m² Grundfläche gemäß § 19 Absatz 2 BauN-
VO festsetzt (7.440 m² Grundstücksgröße). Es werden auch keine Bebauungspläne im engeren 
sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche nach § 13a 
Absatz 1 Nummer 1 BauGB mitzurechnen wären. Zudem werden nicht die Zulässigkeit von UVP-
pflichtigen Vorhaben und keine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung 
oder europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes begründet. Es 
bestehen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 BImSchG zu beachten 
sind. 
Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichterungen 
des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es kann abge-
sehen werden von: 
 der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, 
 dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, 
 der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
- 2 - 
 
 dem Monitoring nach § 4c BauGB. 
Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe 
gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als be-
reits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im weite-
ren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
Das Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM, Fassung 
2017). 
 
Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurden 
erste städtebauliche Varianten erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum 
05.07. bis zum 05.08.2019 durchgeführt wurde. Die jetzt vorliegenden Varianten unterscheiden 
sich im Wesentlichen in der Lage des öffentlichen Spielplatzes. 
 
Für die Planung des Vorhabens beabsichtigt der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit 
bis zu fünf Planungsbüros in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die 
Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung ein. Die Mehrfachbeauftragung soll im Jahr 2020 
durchgeführt werden. 
 
Der Vorhabenträger hat am 24.03.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah-
rens gemäß § 12 BauGB gestellt. 
 
 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kalk im rechtsrheinischen Köln. Es umfasst ein mit mehreren ge-
werblich genutzten Gebäuden bebautes Grundstück (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 
und 251). 
 
Im Norden bildet die Kalker Hauptstraße die Grenze, im Osten schließen Gleisanlagen der Deut-
schen Bahn AG an das Plangebiet an. Im Süden grenzt das Plangebiet an das Flurstück 152/31. 
Im Westen wird das Plangebiet von der östlichen Grundstücksgrenze der an der Zechenstraße 
gelegenen Grundstücke begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 7.441 m². 
 
Die genauen Abgrenzungen des Plangebiets ist dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu entnehmen. 
 
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet ist mit ein- bis zweigeschossigen gewerblich genutzten Hallen sowie einem dreige-
schossigen Gebäude mit Dienstleistungs- und Büronutzung bebaut.  
 
Im nördlichsten Bereich des Plangebiets, angrenzend an die Kalker Hauptstraße, befindet sich 
eine Parkplatzfläche, die den beiden südlich angrenzenden Einzelhandelsbetrieben zugeordnet ist. 
Bei diesen handelt es sich aktuell um einen Anbieter für Tierbedarf und Tiernahrung sowie einen 
Einzelhändler für Autoteile. 
 
In der nordöstlichen Ecke des Plangebietes befindet sich ein eingeschossiges Gebäude, welches 
als Imbiss genutzt wurde und derzeit leer steht.  
 
Weiter südlich befinden sich ein dreigeschossiges Bürogebäude mit Satteldach sowie ein- bzw. 
zweigeschossige Werkshallen, welche seit Ende des Jahres 2019 leer stehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
- 3 - 
 
Die Gebäude werden über die als Sackgasse endende Wippermannstraße erschlossen, entlang 
derer Parkplätze angeordnet sind. 
 
Das Plangebiet ist im jetzigen Zustand nahezu vollständig versiegelt. Im Bereich der gesamten 
östlichen Grundstücksgrenze verläuft außerhalb des Plangebiets eine mit Büschen und kleineren 
Bäumen bewachsene Böschung, welche das Grundstück vom höhergelegenen Güterbahnhof der 
Deutschen Bahn abtrennt. Der Höhenunterschied zwischen Plangebiet und Güterbahnhof beträgt 
circa 3 m. 
 
Die Umgebung der Plangebiete ist im Bereich der Zechenstraße durch drei- bis viergeschossige 
Blockrandbebauung mit Geschosswohnungen geprägt. In Richtung Süden schließen teilweise ge-
werbliche genutzte Bereiche an. Entlang der Kalker Hauptstraße befindet sich eine vier- bis fünf-
geschossige Blockrandbebauung mit ausgebautem Dach, die im Erdgeschoss in der Regel eine 
gewerbliche Nutzung aufnimmt. Alle wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen sind in fußläufiger 
Entfernung erreichbar. 
 
 
3.3 Erschließung 
 
3.3.1 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Kalker Hauptstraße und die Wippermannstraße erschlossen. Die Wip-
permannstraße ist eine Privatstraße. Circa 30 m südlich des Einmündungsbereiches von der 
Kalker Hauptstraße befindet sich eine verschließbare Toranlage. 
 
Über die Kalker Hauptstraße bestehen gute Anbindungen an das örtliche und überörtliche Ver-
kehrsnetz sowie die Autobahnen A3, A4 und A59. 
 
3.3.2 ÖPNV 
Über die Haltestelle Kalk Kapelle der Stadtbahnlinien 1 und 9 ist das Plangebiet an den öffentli-
chen Personennahverkehr der Stadt Köln angebunden. Die Haltestellen befinden sich fußläufig in 
circa 400 m Entfernung. Darüber hinaus befindet sich die S- und Regionalbahnhaltestelle Trim-
bornstraße in circa 1,7 km Entfernung.  
 
3.3.3 Fuß-und Radverkehr 
Auf der Kalker Hauptstraße gibt es eigenständige Radwege beziehungsweise im weiteren Verlauf 
Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die Wippermannstraße weist als Privatstraße einen durch die 
angrenzende Gewerbenutzung geprägten Charakter auf. Dementsprechend bestehen hier keine 
gesonderten Bereiche für Fußgänger und Radfahrer. 
 
Bauliche Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer bestehen im Bereich der Kalker Hauptstra-
ße in Form von signalisierten Furten.  
 
3.3.4 Ver- und Entsorgung 
Die technische Infrastruktur ist der Kalker Hauptstraße und der Wippermannstraße vorhanden. Die 
Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird an das bestehende Netz angeschlossen. 
 
 
3.4 Soziale Infrastruktur 
 
3.4.1 Kindertageseinrichtungen 
Innerhalb des Stadtteils Köln-Kalk besteht ein Bedarf an weiteren Kinderbetreuungsplätzen. Dem 
trägt das Vorhaben durch die Integration einer Kinderbetreuungseinrichtung im Neubau Rechnung. 
Der Ausbau der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze innerhalb des Stadtteils entspricht dem ge-
samtstädtischen Ziel, die Betreuungsquote deutlich zu erhöhen und ist als eines der Ziele im Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“ festgehal-
ten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
- 4 - 
 
3.4.2 Schulen 
Der Stadtteil Köln Kalk weist eine aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Aus-
gangssituation auf. Das Wohnungsbauvorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der 
Größenordnung von circa zehn zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Pri-
marbereich und fünf zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe in der Sekundar-
stufe I aus. Diese können nicht innerhalb des Plangebiets kompensiert werden. Die Bewältigung 
der Situation wird Gegenstand des weiteren Planverfahrens. 
 
3.4.3 Flächen für Jugendarbeit 
Aufgrund der geringen Anzahl der durch das Wohnungsbauvorhaben verursachten Zuzüge von 
Jugendlichen werden innerhalb des Plangebietes keine zusätzlichen Flächen für die Jugendarbeit 
vorgesehen. Der durch das Bauvorhaben ausgelöste Mehrbedarf an Flächen für die Jugendarbeit 
kann durch die bereits in Köln-Kalk vorhandenen Einrichtungen aufgenommen werden.  
 
 
4 Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln, ist das Plangebiet als All-
gemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist der überwiegende Teil des Plangebiets als Ge-
mischte Baufläche dargestellt. Die Fläche östlich der Wippermannstraße ist ebenso wie die Fläche 
der angrenzenden Gleisanlagen als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.  
 
Die angrenzenden Flächen außerhalb des Plangebiets, nördlich der Kalker Hauptstraße sind als 
Besonderes Wohngebiet dargestellt.  
 
Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen 
des Flächennutzungsplans ab. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der 
von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennut-
zungsplan geändert ist, sofern die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets 
nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. 
 
Da die geplanten Nutzungen die im bestehenden Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen im Be-
zirkszentrum Kalk fortführen, ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht 
beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Be-
richtigung angepasst. 
 
 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der 
Stadt Köln. 
 
 
4.4 Bebauungsplan 
Der nördliche Teil des Plangebietes liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.: 
7045/02 Kalker Hauptstraße in Köln Kalk. Dieser schließt innerhalb seines Geltungsbereichs Ver-
gnügungsstätten in Form von Spielhallen und Wettbüros aus. 
 
Für den südlichen Teil des Plangebietes besteht kein Bebauungsplan. Die Fläche ist dem unbe-
planten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. 
 
Neues Planungsrecht soll auf Grundlage der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung in Form eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden. Die Rechtskraft des neuen vorhaben-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
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bezogenen Bebauungsplans setzt die unterliegende Festsetzung des alten Bebauungsplans außer 
Kraft. 
 
 
4.5 Denkmalschutz 
Es liegen keine Hinweise zu Denkmälern vor. 
 
 
4.6 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt 
am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell wei-
terentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 
in Kraft getreten. 
 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh-
nungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an 
den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, 
etc.) zu beteiligen. 
 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 Anwendung. 
 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraus-
setzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Bau-
recht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Die Anwendung erfolgt unter den nachfolgend benannten 
Aspekten, die in der weiteren Planung vertieft werden. 
 
4.6.1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Bei Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche von mindestens 1.800 m² oder mindestens 20 
Wohneinheiten entstehen, sind mindestens 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohnzwecke 
im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten.  
 
Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Planung zu ermittelnden 
Geschossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 
 
4.6.2 Soziale Infrastruktur 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertageseinrichtung soll nachgewiesen werden, wenn 
im Stadtteil keine ausreichenden Kapazitäten im Bestand verfügbar sind. Unterhalb des maßgebli-
chen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. 
 
Durch die geplante Errichtung einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung sollen Ka-
pazitäten geschaffen werden, die über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 
 
4.6.3 Öffentliche Spielplätze 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen soll innerhalb des 
Plangebiets nach den Vorgaben der Stadt Köln hergestellt werden und unentgeltlich, kosten- und 
lastenfrei an die Stadt Köln übertragen werden. Je Einwohner ist eine öffentliche Spielplatzfläche 
von 2 m² vorzusehen. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro Wohnein-
heit ausgegangen. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten 
und zu betreiben ist, beträgt 500 m². Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbe-
darf alternativ abzulösen. 
 
Ausgehend von einer geplanten Geschossfläche Wohnen von circa 9.600 m² für alle Vollgeschos-
se (bzw. circa 11.100 m² inklusive der Nicht-Vollgeschosse) liegt die Größe des zu errichtenden 
Spielplatzes bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 90 m² bei circa 490 m² (bzw. circa 
570 m²).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
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Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen öffentlichen Spielplatz von mindestens 500 m² auf dem 
Grundstück zu realisieren. Dadurch wird die Spielplatzversorgung in dem momentan unterversorg-
ten Abschnitt der Kalker Hauptstraße deutlich verbessert und dazu beigetragen, den Kindern und 
Jugendlichen des Stadtteils bedarfsgerechte Frei- und Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Die 
genaue Größe und Lage des Spielplatzes soll im Rahmen der Mehrfachbeauftragung ermittelt 
werden. 
 
4.6.4 Öffentliche Grünflächen 
Gemäß Kooperativem Baulandmodell ist der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentli-
chen Grünflächen zu ermitteln und möglichst innerhalb des Plangebiets nachzuweisen. Es wird 
davon ausgegangen, dass je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner im Plangebiet ein Bedarf 
von 10 m² öffentliche Grünfläche begründet wird. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 
Einwohnern pro Wohneinheit ausgegangen. Die Mindestgröße einer öffentlichen Grünfläche, die 
zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 5.000 m². Unterhalb des Schwellenwerts ist 
der Mehrbedarf alternativ abzulösen. 
 
Aufgrund der geringen Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass keine öffentliche Grünfläche 
in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden kann. 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob 
 
- Anteile an Grünflächen mit Freiflächen- und Erholungsfunktion als öffentlich zugängliche Flä-
che nachgewiesen werden können,  
- der Grünanteil der öffentlichen Spielfläche anteilig vergrößert werden kann oder 
- eine Ablöse gezahlt wird. 
4.6.5 Qualifizierungsverfahren 
Bei Vorhaben, bei denen Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten oder unabhängig von der An-
zahl der Wohneinheiten eine Geschossfläche für Wohnzwecke von 6.750 m² geschaffen werden, 
ist ein Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. 
 
Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird ein 
Qualifizierungsverfahren in Form einer städtebaulichen Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die 
Resultate des Qualifizierungsverfahrens bilden die Grundlage für die weitere städtebauliche Pla-
nung. 
 
4.6.6 Anwendungszustimmung 
Die Anwenderzustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 
07.05.2019 liegt vor. 
 
 
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautä-
tigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vor-
haben mit circa 130 Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 
 
 
4.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 definiert den nördli-
chen Teilbereich des Grundstücks als zentralen Versorgungsbereich für den Stadtteil Kalk. Gleich-
zeitig werden für die östliche Randlage der Kalker Hauptstraße und somit auch für den Teil des 
Plangebiets eine leicht überdurchschnittliche Leerstandsquote, Abwertungstendenzen sowie z. T. 
sichtbare trading-down Tendenzen festgestellt.  
 
4.9  Gestaltungshandbuch öffentlicher Raum

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
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Der Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuchs öffentlicher Raum der Stadt Köln definiert den 
Bereich der Kalker Hauptstraße, an dem das Plangebiet gelegen ist, als Verbindungsbereich zwei-
er Stadträume besonderer Bedeutung. Diese befinden sich beidseitig der Bahnunterführung im 
Verlauf der Kalker Hauptstraße. Innerhalb des Verbindungsbereichs werden Gestaltungsstandards 
für den öffentlichen Raum definiert, der an das Grundstück angrenzt. 
 
Durch die Umsetzung des Vorhabens soll der an die Kalker Hauptstraße angrenzende nördliche 
Grundstücksteil bebaut werden. Dadurch wird die durch die weiter westlich gelegenen Gebäude 
gebildete Gebäudekante bis zur Gleisunterführung fortgesetzt, wodurch sich ein im Vergleich zur 
jetzigen Situation ein stadträumlich klarer definierter Straßenraum ergibt. 
 
 
5 Städtebauliches Planungskonzept 
 
5.1  Nutzungskonzept 
Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von circa 
130 Geschosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment. Zudem ist die Errichtung 
einer Kindertageseinrichtung und eines öffentlichen Spielplatzes vorgesehen. Die geplante Ge-
schossfläche liegt bei circa 10.500 m² für alle Vollgeschosse bzw. bei circa 12.000 m² inklusive der 
Nicht-Vollgeschosse. Im Bereich Wohnen sollen circa 9.600 m² Geschossfläche in den Vollge-
schossen entstehen bzw. circa 11.1100 m² inklusive der Nicht-Vollgeschosse. 
 
Die Schaffung neuen Wohnraums entspricht dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, für die wach-
sende Bevölkerung ein ausreichendes Wohnungsangebot in zentralen Lagen bereitzustellen. Die 
Realisierung neuer Wohnungsbauvorhaben leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 
11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit 
den Leitlinien der städtischen Wohnungspolitik überein.  
 
Besonders im Stadtteil Kalk verlangen die demographische Entwicklung und der daraus resultie-
rende Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Dies wird auch 
im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk be-
schrieben, welches am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. 
 
Die langfristige Entwicklungsfähigkeit des Standorts in Richtung Gewerbe wird aufgrund der Er-
schließungssituation und der nicht gegebenen Expansionsmöglichkeiten als nicht realistisch ein-
gestuft. Ein Teil der ansässigen Betriebe hat zum Ende des Jahres 2019 seinen Betrieb auf dem 
Standort aufgegeben. Zudem wurden bereits im Umfeld, einige ehemals gewerblich genutzte Flä-
chen zu Wohnzwecken umgenutzt. Der im Norden des Plangebiets ansässige Einzelhandel ent-
spricht in seinen Angeboten nicht dem täglichen Bedarf und kann daher ebenso in weniger zentra-
ler Lage verortet werden.  
 
Die Neubebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden sowie einer Kindertageseinrichtung er-
möglicht die Schaffung neuen Wohnraums in zentraler Lage der Stadt Köln. Die mit dem Bauvor-
haben verbundene Erhöhung des Grünflächenanteils und die Bereitstellung einer öffentlichen 
Spielfläche tragen zur Aufwertung des Standorts im Vergleich zur jetzigen Nutzung und Gestaltung 
bei.  
 
 
5.2  Städtebauliches Strukturkonzept  
Das städtebauliche Strukturkonzept sieht eine fünfgeschossige, geschlossene Blockrandschlie-
ßung vor, um das Grundstück vor den einwirkenden Lärmimmissionen (Verkehrs- und Gewerbe-
lärm) von der Kalker Hauptstraße und vom Güterbahnhof zu schützen. Die Wohnungen sollen so 
geplant werden, dass Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden. Der Zu-
schnitt des Plangebiets (Nord-Süd) lässt dies ohne Qualitätseinbußen zu, durchgesteckte Grund-
risse können in Ost-West-Orientierung entwickelt werden und planungsrechtlich gesichert werden. 
Die Kindertagesstätte ist im nördlichen Grundstücksteil platziert und über die Kalker Hauptstraße 
gut erreichbar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
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Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet werden. Ne-
ben den erforderlichen privaten Kleinkindspielflächen soll ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 
500 m² realisiert werden. 
 
Die inneren Erschließungswege sind autofrei geplant, um eine hohe Aufenthaltsqualität zu ermög-
lichen. Die privaten Wege sollen öffentlich zugänglich und von Fußgängern und Fahrradfahrern 
sowie gegebenenfalls von Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen genutzt werden können. Die er-
forderlichen Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. 
 
Die beiden städtebaulichen Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in der Lage der öffentli-
chen Spielflächen. Variante 1 verortet eine öffentliche Spielplatzfläche im Süden des Grundstücks, 
während Variante 2 diese im nördlichen Grundstücksbereich vorsieht. 
 
Variante 1 bietet die Option, die vorgesehene Fußwegeerschließung über ein außerhalb des Plan-
gebiets befindliches Grundstück fortzuführen und an die Zechenstraße anzuknüpfen. Hierfür ist 
jedoch eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu erzielen.  
 
Die Varianten zeigen Möglichkeiten einer städtebaulichen Neuordnung auf und sollen als Struktur-
vorgabe in das durchzuführende Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) einfließen. Das 
Ergebnis der Mehrfachbeauftragung soll die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans 
bilden. 
 
 
6 Auswirkungen der Planung/Umweltbelange 
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet 
werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Num-
mer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 
 
Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen 
ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: 
- Artenschutz 
- Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) 
- Boden 
- Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) 
- Verkehr 
- Klima 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
 
6.1 Artenschutz 
 
Um die Belange des gesetzlichen Artenschutzes im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu be-
rücksichtigen, wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II durch das Kölner Büro für 
Faunistik erstellt.  
 
 
6.2 Natur und Landschaft 
Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren ermittelt. 
Aufgrund der derzeitigen Nutzung und des Versiegelungsgrades des Plangebiets sind nach § 13a 
BauGB Eingriffe in den Naturhaushalt bereits durch die Vornutzung vollzogen. Eine naturschutz-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
- 9 - 
 
rechtliche Eingriff-/Ausgleichbilanzierung ist deshalb nicht erforderlich. Die Auswirkungen auf den 
Naturhaushalt werden dargestellt, bewertet und die Auswirkungen durch Maßnahmen gemindert. 
 
 
6.3 Boden/Altlasten 
Das Plangebiet ist derzeit überwiegend versiegelt. Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des 
Grundstücks können Bodenverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Bodengutachten 
ist beauftragt und wird nach Vorlage der Ergebnisse im weiteren Verfahren ausgewertet.  
Nach derzeitiger Erkenntnis liegt kein Altlastenverdacht vor. 
 
 
6.4 Wasser 
Das Plangebiet liegt vollständig im Hochwasserrisikogebiet des Rheines. Im Plangebiet liegen 
Starkregengefahren vor. Im Rahmen der Planung werden Lösungen zur Risikominimierung konzi-
piert. 
 
 
6.5 Immissionsschutz 
 
6.5.1 Lärmimmissionen 
Aufgrund seiner innerstädtischen Lage ist das Grundstück mit hohen Lärmimmissionen aus Ge-
werbe- und Verkehrslärm (Flug, Schiene, Straße) vorbelastet. Zur Beurteilung der auf das Plange-
biet und die Umgebung einwirkenden Lärmimmissionen wird eine schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Zum Umgang mit den Lärmbelastungen wird ein Immissionsschutzkonzept entwi-
ckelt, aus dem Festsetzungen abgeleitet werden. 
 
 
6.5.2 Erschütterungen 
Da das Gelände direkt an das Rangiergelände der Deutschen Bahn in Köln-Kalk anschließt, wird 
eine erschütterungstechnische Machbarkeitsuntersuchung vom Büro Peutz Consult GmbH durch-
geführt. Diese zeigt, dass es unter Berücksichtigung von im Gutachten getroffenen Empfehlungen 
möglich ist, auf dem Plangelände ohne große zusätzliche spezielle, erschütterungsmindernde 
Maßnahmen Gebäude zu errichten, in denen die Anforderungen der DIN 4150-2 an Erschütte-
rungsimmissionen für Wohngebäude eingehalten werden. 
 
Durch die im Bereich Köln Kalk unterirdisch verlaufenden Stadtbahntrassen der Linien 1 und 9 
können Erschütterungs- und Schalleinwirkungen auf das Plangebiet entstehen. 
 
 
6.5.3 Luftschadstoffe 
Aufgrund seiner Lage zwischen der Kalker Hauptstraße B55 mit einem Verkehrsaufkommen von 
teilweise über 1000 KFZ/h und dem Rangierbahnhof der Deutschen Bahn ist das Plangebiet mit 
Luftschadstoffen vorbelastet ist. Ein Gutachten zur Untersuchung der Luftschadstoffe wird erarbei-
tet. 
 
 
6.6 Verkehr 
Aufgrund der Ansiedlung neuer Nutzungen im Plangebiet werden die Auswirkungen der Planung 
auf die Verkehrsbelastungen der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld sowie die Parkplatzsituati-
on im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen zur verträgli-
chen Abwicklung der Verkehre aufgezeigt. Zur Förderung alternativer Mobilitätsformen wird zudem 
ein Mobilitätskonzept erstellt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
- 10 - 
 
6.7 Klima 
 
6.7.1 Klimaschutz 
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt 
und dargestellt.  
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas 
Kohlendioxid (CO2) wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen 
zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. 
 
Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes kön-
nen nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt wer-
den. Hoch verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der 
heute geltenden Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an 
Vegetationsflächen geringe Emissionen erwarten lassen. Im Rahmen des Verfahrens soll ein 
Energiekonzept erstellt werden.  
 
 
6.7.2 Klimawandelanpassung, lokales Klima 
Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Auf-
heizung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten.  
 
Die Planung führt zu einer Verringerung der derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und 
wirkt sich somit positiv auf das lokale Versickerungspotenzial und die Verdunstung aus. 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um 
dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 
 
 
7 Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. 
 
Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird entsprechend § 12 BauGB ein Durchführungs-
vertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er-
schließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kos-
ten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk 
Erläuterungen  zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020  
 
- 11 - 
 
 
8 Kenndaten 
 
Größe des Plangebiets in ha ca. 0,74 ha  
BGF R oberirdisch gesamt in m² ca. 12.000 m² 
− BGF R oberirdisch Wohnen  ca. 11.100 m² 
− BGF R oberirdisch Kita  ca. 900 m² 
BGF R unterirdisch gesamt in m² ca. 4.000 m² 
Anzahl der geplanten WE ca. 130 WE 
davon öffentlich gefördert ca. 35 WE 
Frei- und Grünfläche in m² ca. 3.500 m² 
davon öffentlich ca. 500 m² 
davon privat ca. 3.000 m² 
Verkehrsfläche in m² ca. 1500 m² 
davon öffentlich 0 m² 
davon privat ca. 1500 m²

Beschlussvorlage Ausschuss

11865 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 0966/2020 
Freigabedatum 
 14.04.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich der 
Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 
und 251) —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten mit 
dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz) und eine Kindertageseinrichtung 
festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) hat das Areal westlich des Rangier-
bahnhofs und südlich der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 
188 und 251) mit einer Größe von circa 7.440 m² (vgl. Anlage 1) erworben.  
 
Das Grundstück ist derzeit mit mehreren gewerblich genutzten Hallen, einem dreigeschossigen Ver-
waltungsgebäude und einem eingeschossigen Anbau im Norden der Fläche bebaut. Die Freiflächen 
sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet und nahezu komplett versiegelt. Die zurzeit inner-
halb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sollen im Rahmen der Realisierung des Vorhabens 
verlagert werden. Ende 2019 sind einige Mietverträge ausgelaufen, so dass bereits heute ein Teil der 
Gebäude leer steht. So ist beispielsweise der größte Gewerbemieter mit seinen 2.130 m² Hallenflä-
che zum Jahreswechsel ausgezogen. 
 
Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das Gelände zu einem städtischen Wohnquartier zu entwickeln. Ne-
ben Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment sollen eine Kinder-
tageseinrichtung und ein öffentlicher Spielplatz realisiert werden. Hierzu sollen die bestehenden Ge-
bäude zurückgebaut und das Gelände neu erschlossen werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefga-
rage untergebracht werden. 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Be-
bauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan 
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen 
vor (vgl. Anlage 2), Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und 
Erschließungsplan. Die relevanten Umweltbelange werden im weiteren Verfahren umfassend unter-
sucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurden erste 
städtebauliche Varianten erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum 05.07. 
bis zum 05.08.2019 durchgeführt wurde. Die jetzt vorliegenden Varianten unterscheiden sich im We-
sentlichen in der Lage des öffentlichen Spielplatzes. 
 
Für die Planung des Vorhabens beabsichtigt der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit bis 
zu fünf Planungsbüros unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertre-
tung Kalk in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die Aufgabenstellung 
zur Mehrfachbeauftragung ein. Die Mehrfachbeauftragung soll im Jahr 2020 durchgeführt werden. 
 
Der Vorhabenträger hat am 24.03.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
gemäß § 12 BauGB gestellt. 
 
Das Plangebiet ist über die Kalker Hauptstraße und die Wippermannstraße erschlossen.

3 
Über die Haltestelle Kalk Kapelle der Stadtbahnlinien 1 und 9 ist das Plangebiet an den öffentlichen 
Personennahverkehr der Stadt Köln angebunden.  
 
Dem Bedarf an Kindertageseinrichtungen in Köln-Kalk trägt das Vorhaben durch die Integration einer 
Kinderbetreuungseinrichtung, die über den ursächlichen Bedarf im Plangebiet hinausgeht, im Neubau 
Rechnung.  
 
Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation ist bekannt, Das Vor-
haben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa zehn zusätzlichen 
Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich und fünf zusätzlichen Schülerinnen 
und Schülern je Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I aus. Die Bewältigung der Situation wird Ge-
genstand des weiteren Planverfahrens. 
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist der überwiegende Teil des Plangebiets als Ge-
mischte Baufläche dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebau-
ungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Da die geplanten Nutzungen die im 
bestehenden Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen im Bezirkszentrum Kalk fortführen, ist die ge-
ordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 
BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. 
 
Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von circa 130 
Geschosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment. Zudem ist die Errichtung einer 
Kindertageseinrichtung und eines öffentlichen Spielplatzes vorgesehen. 
 
Die Schaffung neuen Wohnraums entspricht dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, für die wachsen-
de Bevölkerung ein ausreichendes Wohnungsangebot in zentralen Lagen bereitzustellen. Die Reali-
sierung neuer Wohnungsbauvorhaben leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 
beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit den Leitlinien 
der städtischen Wohnungspolitik überein.  
 
Besonders im Stadtteil Kalk verlangen die demographische Entwicklung und der daraus resultierende 
Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Dies wird auch im Inte-
grierten Stadtteilentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk beschrieben, 
welches am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. 
 
Die langfristige Entwicklungsfähigkeit des Standorts in Richtung Gewerbe wird aufgrund der Erschlie-
ßungssituation und der nicht gegebenen Expansionsmöglichkeiten als nicht realistisch eingestuft. Ein 
Teil der ansässigen Betriebe hat zum Ende des Jahres 2019 seinen Betrieb auf dem Standort aufge-
geben. Zudem wurden bereits im Umfeld, einige ehemals gewerblich genutzte Flächen zu Wohnzwe-
cken umgenutzt. Der im Norden des Plangebiets ansässige Einzelhandel entspricht in seinen Ange-
boten nicht dem täglichen Bedarf und kann daher ebenso in weniger zentraler Lage verortet werden.  
 
Das städtebauliche Strukturkonzept sieht eine fünfgeschossige, geschlossene Blockrandschließung 
vor, um das Grundstück vor den einwirkenden Lärmimmissionen (Verkehrs- und Gewerbelärm) von 
der Kalker Hauptstraße und vom Güterbahnhof zu schützen. Die Freiflächen sollen begrünt und mit 
Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet werden. Neben den erforderlichen privaten Kleinkind-
spielflächen soll ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 500 m² realisiert werden. 
 
Die beiden städtebaulichen Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in der Lage der öffentlichen 
Spielflächen. Variante 1 verortet eine öffentliche Spielplatzfläche im Süden des Grundstücks, wäh-
rend Variante 2 diese im nördlichen Grundstücksbereich vorsieht. 
 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen 
Baulandmodell mit Datum 07.05.2019 liegt vor. 
 
Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Planung zu ermittelnden Ge-
schossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren.

4 
 
Durch die geplante Errichtung einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung sollen Kapazi-
täten geschaffen werden, die über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen öffentlichen Spielplatz mit mindestens 500 m² auf dem 
Grundstück zu realisieren. Dadurch wird die Spielplatzversorgung in dem momentan unterversorgten 
Abschnitt der Kalker Hauptstraße deutlich verbessert und dazu beigetragen, den Kindern und Ju-
gendlichen des Stadtteils bedarfsgerechte Frei- und Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Die ge-
naue Größe und Lage des Spielplatzes soll im Rahmen der Mehrfachbeauftragung ermittelt werden. 
 
Aufgrund der geringen Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass keine öffentliche Grünfläche in 
der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden kann. I m weiteren Verfahren wird die 
genaue Umsetzung der Grünflächenbedarfe vorhabenbezogen geprüft. 
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet 
werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 
7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 
 
Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen 
ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: 
- Artenschutz 
- Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) 
- Boden 
- Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) 
- Verkehr 
- Klima 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz 
durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlen-
dioxid (CO2) wird. 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emissi-
on des Klimaschadgases geprüft. 
 
Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können 
nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt werden. Hoch 
verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt , die aufgrund der heute gel-
tenden Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegeta-
tionsflächen geringe Emissionen erwarten lassen.  
 
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt und 
dargestellt (Energiekonzept).  
 
Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Aufhei-
zung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der 
derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versicke-
rungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maß-
nahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung 
an den Klimawandel zu dienen.

5 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 
3 Städtebauliches Planungskonzept

Beratungsverlauf (3)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0966/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.04.2020
Erstellt
26.03.2020 07:55