0966/2020
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
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Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans
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Wippermannstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesKalker Hauptstraße / Wippermannstraßein Köln - Kalk Maßstab 1 : 2 500
Anlage 4 Auszug BV Kalk 28.05.2020 TOP 8.2.1
5120 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 öffentlich 8.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk 0966/2020 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 27.05.2020 AN/0687/2020 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.05.2020 AN/0693/2020 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über die vier Ziffern aus dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. getrennt abstimmen: Beschlüsse: Beschluss 1: 1. Dem Investor wird aufgetragen, zu 100 Prozent geförderte oder alternativ im bis- herigen Verhältnis statt 70 Prozent freifinanzierte, dauerhaft im Preis gesenkte Wohneinheiten zu errichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. Beschluss 2: 2. Bei der Planung ist eine ausreichend breite Grünachse mit Wegeverbindung bis zum alten Kalker Friedhof an der Kapellenstraße vorzusehen und später auch zu realisieren. In diese kann die KiTa und der öffentliche Spielplatz integriert wer- den. Hierdurch kann die öffentliche Grünfläche in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden im Zweifel zu Lasten der Anzahl der Gesamt- wohnfläche und des Profits. 2 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Beschluss 3: 3. Nicht nur den kommerziellen Nutzern sind Ersatzimmobilien anzubieten, sondern auch den diversen Akteuren der derzeitigen alternativen Nutzungen, wie für die Proberäume, Galerien und andere sozio-kulturelle Initiativen auf dem Gelände. Dies kann auch durch Integration in den neuen Baukörper erfolgen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt. Beschluss 4: 4. Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lö- sung des Nutzungskonfliktes zu finden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den ergänzten Än- derungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ändern: In Ziffer 1 werden nach dem Text „[…] öffentliche Grünflächen (Spielplatz)“ die folgenden beiden Wörter eingefügt: kulturelle Nutzung Der Text in Ziffer 1 wird am Ende wie folgt ergänzt: […]; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wip- permannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu be- rücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehen- den Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, an- dernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.). Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Hauptstraße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt. 3 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den beschlossenen Änderungen/Ergänzungen aus den beiden Anträgen zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebau- ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des beste- henden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.). Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Haupt- straße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nutzungskonfliktes zu finden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. / Wippermannstraße in Köln-Kalk Variante 1 | M 1:500 Stand 11.02.2020 Vorhabenträgerin: PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG N KD=46,49 Eing.H Eing.H=46,66 Eing.H=46,65 OKM OK M=48 ,36 OKM OK M=46,88 Eing.H=46,78 KD=46,79 KD=46,86 KD=46,86 KD=46,89 Eing.H=47,15 KD=46,62 Eing.H=46,63 Eing.H=46,76 KD=46,66 Eing.H=46,94 OKM OK M=51,50 OKM OK M=49 ,44 OKM OK M=49 ,49 Eing.H=46,86 OKM OK M=50,90 46,06 46,13 45,6645,45 45,66 46,08 46,02 46,00 46,64 46,53 46,44 46,70 46,60 46,50 46,43 46,48 46,65 46,5746,39 46,50 46,3546,3846,47 46,62 46,68 46,64 46,46 46,35 46,14 46,09 46,57 46,54 46,75 46,70 46,80 46,75 46,62 48,19 46,60 46,67 46,79 47,01 47,71 46,70 46,57 46,42 46,81 46,52 46,29 46,26 46,49 46,77 46,88 46,5546,89 47,05 46,85 47,22 46,44 46,71 47,61 145 163 152/31 450 166/26 161 471/27 338/26 252 106 327/27 150 151 149 146 164 189 251 44 413 105 162 478/27 835/4 297/27 165 153 27/7 188 WH=49,53 WH=54 ,60 WH=60,22 FH=51 ,50 WH=57 ,38 WH=54 ,69 WH=57,34 WH=51,51 WH=49,18 WH=49 ,48 FH=56 ,32 FH=61,86 FH=62 ,26 FH=51 ,42 Eing.H =46,18 FH=54,32 FH=63 ,33 FH=56 ,52 FH=60 ,86 FH=54,86 FH=56,75 FH= 49,44 FH=65,82 FH=63 ,38 FH=55,63 FH=56 ,30 FH=56 ,30 FH=54,27 FH=54,27 FH=54,30 WH=58 ,59 WH=51,74 WH=51 ,95 OK-Rinne=59 ,00 WH=51 ,18 WH=54,63 WH=53 ,28 FH=53 ,66 WH=50 ,01 WH=53,63 WH=58 ,56 WH=60 ,65 WH=55,63 WH=57 ,99 WH=53,63 WH=54 ,57 WH=50,79 WH= 49,26 WH=61,24 WH=54,61 H=51,72 WH=52 ,76 FH=51,45 WH=49,85 WH=54,37 FH=52 ,29 WH=54 ,55 WH=53 ,15 WH=58 ,03 WH=54 ,58 Stpl Geländer Tor-Anlage Geländer Geländer Radweg Gehweg Radweg Gehweg Einkaufswagen Laubbaum U=0,7 D=4,0 Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl StplStpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl StplStplStplStpl StplStplStplStpl StplStplStpl Stpl Stpl StplStpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Kleinpflaster-rampe Asphalt Ga I PD I FD I WD Geschäft I FD "Fressnapf" und "Autoteile Kalk" III WDA Dachaufbau Dachaufbau Dachaufbau Platten Ein- und Ausfahrt V SD I SHD FD PDII FD III I U-Bahn 1 296 I 321 Wippermannstr . 11 10 8 a 14 4 Kalker Hauptstraße 7 13 Whs 325 6 2 10 a 12 12 10 b 12 a 8 Kasernen- straße 9 65 Zechenstraße 3 I II II SD IV SD FD I Halle SD SD SD II III SD III FD IV Flur 27 III II II Halle II PD WD SD III I II FD FD SD WD II SD SD FD WD III PD FD SD I IV I III SD Werkstatt I Baulastnummer 497/96 S.1 PD SDIII III SD Flur 26 I 10,00 10,00 Büro Dachaufbau Dachaufbau Dachaufbau Whs 2 Dachaufbauten Dachaufbau Gb. 00641-00671 Gb. 07432 Whs Whs Whs III WD Whs III SD 3 Dachaufbauten Dachaufbau 4 Dachaufbauten Whs Balkone Loggien FD -3,49- -21 ,12- -18 ,35- -12 ,35- -7 ,23- -7 ,07- -2 ,03- -2 ,02- -7 ,09- -42 ,75- -53 ,35- -15,38- 1 -1 ,83- -Bgl .=3 ,04- -41,55- -0,20- -32,72- -49 ,45- -119 ,21- 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 8 910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 12 ,57 12 ,57 6,51 C1 C2 C3 C4 Asphalt Gasstation Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Tor-Anlage Tor-Anlage III SD Whs Loggia 1 .-3 . OG Garagen Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Balkon 1.-3. OG Whs A Whs A Dachaufbau Whs A Dachaufbau Dachaufbau 2 Dachaufbauten 3 Dachaufbauten 2 Dachaufbauten Erker Erker Whs A Whs A Zugang durch Bewohner verweigert Loggien Loggien Loggien Loggien DachaufbauDachterrasse DachaufbauDachterrasse Bahn Stadt Köln Gb. 00226 Gb. 04491 Gb. 06795 Gb. 00218 Gb. 00218 Stadt Köln Gb. 04512 Zufahrt TG V+ Wohnen II Wohnen Mietergärten V+ EG: Kita OG: Wohnen I Wohnweg autofrei Außengelände Kita ca. 800 qm Gemeinschaftliche Freibereiche / Private Spielflächen ca. 560 qm Fußweg (optional) Zufahrt Stellplätze Kita Öffentliche Spielfläche / ca. 760 qm KD=46,49 Eing.H Eing.H=46,66 Eing.H=46,65 OKM OK M=48 ,36 OKM OK M=46,88 Eing.H=46,78 KD=46,79 KD=46,86 KD=46,86 KD=46,89 Eing.H=47,15 KD=46,62 Eing.H=46,63 Eing.H=46,76 KD=46,66 Eing.H=46,94 OKM OK M=51,50 OKM OK M=49 ,44 OKM OK M=49 ,49 Eing.H=46,86 OKM OK M=50,90 46,06 46,13 45,6645,45 45,66 46,08 46,02 46,00 46,64 46,53 46,44 46,70 46,60 46,50 46,43 46,48 46,65 46,5746,39 46,50 46,3546,3846,47 46,62 46,68 46,64 46,46 46,35 46,14 46,09 46,57 46,54 46,75 46,70 46,80 46,75 46,62 48,19 46,60 46,67 46,79 47,01 47,71 46,70 46,57 46,42 46,81 46,52 46,29 46,26 46,49 46,77 46,88 46,5546,89 47,05 46,85 47,22 46,44 46,71 47,61 145 163 152/31 450 166/26 161 471/27 338/26 252 106 327/27 150 151 149 146 164 189 251 44 413 105 162 478/27 835/4 297/27 165 153 27/7 188 WH=49,53 WH=54 ,60 WH=60,22 FH=51 ,50 WH=57 ,38 WH=54 ,69 WH=57,34 WH=51,51 WH=49,18 WH=49 ,48 FH=56 ,32 FH=61,86 FH=62 ,26 FH=51 ,42 Eing.H =46,18 FH=54,32 FH=63 ,33 FH=56 ,52 FH=60 ,86 FH=54,86 FH=56,75 FH= 49,44 FH=65,82 FH=63 ,38 FH=55,63 FH=56 ,30 FH=56 ,30 FH=54,27 FH=54,27 FH=54,30 WH=58 ,59 WH=51,74 WH=51 ,95 OK-Rinne=59 ,00 WH=51 ,18 WH=54,63 WH=53 ,28 FH=53 ,66 WH=50 ,01 WH=53,63 WH=58 ,56 WH=60 ,65 WH=55,63 WH=57 ,99 WH=53,63 WH=54 ,57 WH=50,79 WH= 49,26 WH=61,24 WH=54,61 H=51,72 WH=52 ,76 FH=51,45 WH=49,85 WH=54,37 FH=52 ,29 WH=54 ,55 WH=53 ,15 WH=58 ,03 WH=54 ,58 Stpl Geländer Tor-Anlage Geländer Geländer Radweg Gehweg Radweg Gehweg Einkaufswagen Laubbaum U=0,7 D=4,0 Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl StplStpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl StplStplStplStpl StplStplStplStpl StplStplStpl Stpl Stpl StplStpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Stpl Kleinpflaster-rampe Asphalt Ga I PD I FD I WD Geschäft I FD "Fressnapf" und "Autoteile Kalk" III WDA Dachaufbau Dachaufbau Dachaufbau Platten Ein- und Ausfahrt V SD I SHD FD PDII FD III I U-Bahn 1 296 I 321 Wippermannstr . 11 10 8 a 14 4 Kalker Hauptstraße 7 13 Whs 325 6 2 10 a 12 12 10 b 12 a 8 Kasernen- straße 9 65 Zechenstraße 3 I II II SD IV SD FD I Halle SD SD SD II III SD III FD IV Flur 27 III II II Halle II PD WD SD III I II FD FD SD WD II SD SD FD WD III PD FD SD I IV I III SD Werkstatt I Baulastnummer 497/96 S.1 PD SDIII III SD Flur 26 I 10,00 10,00 Büro Dachaufbau Dachaufbau Dachaufbau Whs 2 Dachaufbauten Dachaufbau Gb. 00641-00671 Gb. 07432 Whs Whs Whs III WD Whs III SD 3 Dachaufbauten Dachaufbau 4 Dachaufbauten Whs Balkone Loggien FD -3,49- -21 ,12- -18 ,35- -12 ,35- -7 ,23- -7 ,07- -2 ,03- -2 ,02- -7 ,09- -42 ,75- -53 ,35- -15,38- 1 -1 ,83- -Bgl .=3 ,04- -41,55- -0,20- -32,72- -49 ,45- -119 ,21- 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 8 910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 12 ,57 12 ,57 6,51 C1 C2 C3 C4 Asphalt Gasstation Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Balkon EG-3 . OG Tor-Anlage Tor-Anlage III SD Whs Loggia 1 .-3 . OG Garagen Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Loggien Balkon 1.-3. OG Whs A Whs A Dachaufbau Whs A Dachaufbau Dachaufbau 2 Dachaufbauten 3 Dachaufbauten 2 Dachaufbauten Erker Erker Whs A Whs A Zugang durch Bewohner verweigert Loggien Loggien Loggien Loggien DachaufbauDachterrasse DachaufbauDachterrasse Bahn Stadt Köln Gb. 00226 Gb. 04491 Gb. 06795 Gb. 00218 Gb. 00218 Stadt Köln Gb. 04512 Zufahrt TG Mietergärten V+ EG: Kita OG: Wohnen I Wohnweg autofrei Öffentlicher Spielplatz ca. 550 qm Private Spielflächen ca. 400 qm Stellplätze Kita Außengelände Kita ca. 800 qm V+ Wohnen Private Spielflächen ca. 200 qm Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. / Wippermannstraße in Köln-Kalk Variante 2 | M 1:500 Stand 11.02.2020 Vorhabenträgerin: PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG N
Anlage 2 Begründung
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- 1 - Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Kalker Hauptstr./Wippermanstr. in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – 24.03.2020 1 Anlass und Ziel der Planung Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) hat das Areal westlich des Ran- gierbahnhofs und südlich der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk mit einer Größe von circa 7.440 m² erworben. Das Grundstück ist derzeit mit mehreren gewerblich genutzten Hallen, einem dreigeschossigen Verwaltungsgebäude und einem eingeschossigen Anbau im Norden der Fläche bebaut. Die Frei- flächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet und nahezu komplett versiegelt. Die zur- zeit innerhalb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sollen im Rahmen der Realisierung des Vorhabens verlagert werden. Ende 2019 sind einige Mietverträge ausgelaufen, so dass bereits heute ein Teil der Gebäude leer steht. So ist beispielsweise der größte Gewerbemieter mit seinen 2.130 m² Hallenfläche zum Jahreswechsel ausgezogen. Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das Gelände zu einem städtischen Wohnquartier zu entwickeln. Neben Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment sollen eine Kindertageseinrichtung und ein öffentlicher Spielplatz realisiert werden. Hierzu sollen die beste- henden Gebäude zurückgebaut und das Gelände neu erschlossen werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. 2 Verfahren Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezoge- ner Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Be- bauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Bestandteil des vor- habenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Aufstellung gemäß § 13a Absatz 1 BauGB ist möglich, da der Bebauungsplan für die Wie- dernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innen- entwicklung aufgestellt wird und weniger als 20.000 m² Grundfläche gemäß § 19 Absatz 2 BauN- VO festsetzt (7.440 m² Grundstücksgröße). Es werden auch keine Bebauungspläne im engeren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB mitzurechnen wären. Zudem werden nicht die Zulässigkeit von UVP- pflichtigen Vorhaben und keine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes begründet. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 BImSchG zu beachten sind. Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichterungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es kann abge- sehen werden von: der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 2 - dem Monitoring nach § 4c BauGB. Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als be- reits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im weite- ren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. Das Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM, Fassung 2017). Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurden erste städtebauliche Varianten erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum 05.07. bis zum 05.08.2019 durchgeführt wurde. Die jetzt vorliegenden Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen in der Lage des öffentlichen Spielplatzes. Für die Planung des Vorhabens beabsichtigt der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit bis zu fünf Planungsbüros in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung ein. Die Mehrfachbeauftragung soll im Jahr 2020 durchgeführt werden. Der Vorhabenträger hat am 24.03.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah- rens gemäß § 12 BauGB gestellt. 3 Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kalk im rechtsrheinischen Köln. Es umfasst ein mit mehreren ge- werblich genutzten Gebäuden bebautes Grundstück (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251). Im Norden bildet die Kalker Hauptstraße die Grenze, im Osten schließen Gleisanlagen der Deut- schen Bahn AG an das Plangebiet an. Im Süden grenzt das Plangebiet an das Flurstück 152/31. Im Westen wird das Plangebiet von der östlichen Grundstücksgrenze der an der Zechenstraße gelegenen Grundstücke begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 7.441 m². Die genauen Abgrenzungen des Plangebiets ist dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu entnehmen. 3.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet ist mit ein- bis zweigeschossigen gewerblich genutzten Hallen sowie einem dreige- schossigen Gebäude mit Dienstleistungs- und Büronutzung bebaut. Im nördlichsten Bereich des Plangebiets, angrenzend an die Kalker Hauptstraße, befindet sich eine Parkplatzfläche, die den beiden südlich angrenzenden Einzelhandelsbetrieben zugeordnet ist. Bei diesen handelt es sich aktuell um einen Anbieter für Tierbedarf und Tiernahrung sowie einen Einzelhändler für Autoteile. In der nordöstlichen Ecke des Plangebietes befindet sich ein eingeschossiges Gebäude, welches als Imbiss genutzt wurde und derzeit leer steht. Weiter südlich befinden sich ein dreigeschossiges Bürogebäude mit Satteldach sowie ein- bzw. zweigeschossige Werkshallen, welche seit Ende des Jahres 2019 leer stehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 3 - Die Gebäude werden über die als Sackgasse endende Wippermannstraße erschlossen, entlang derer Parkplätze angeordnet sind. Das Plangebiet ist im jetzigen Zustand nahezu vollständig versiegelt. Im Bereich der gesamten östlichen Grundstücksgrenze verläuft außerhalb des Plangebiets eine mit Büschen und kleineren Bäumen bewachsene Böschung, welche das Grundstück vom höhergelegenen Güterbahnhof der Deutschen Bahn abtrennt. Der Höhenunterschied zwischen Plangebiet und Güterbahnhof beträgt circa 3 m. Die Umgebung der Plangebiete ist im Bereich der Zechenstraße durch drei- bis viergeschossige Blockrandbebauung mit Geschosswohnungen geprägt. In Richtung Süden schließen teilweise ge- werbliche genutzte Bereiche an. Entlang der Kalker Hauptstraße befindet sich eine vier- bis fünf- geschossige Blockrandbebauung mit ausgebautem Dach, die im Erdgeschoss in der Regel eine gewerbliche Nutzung aufnimmt. Alle wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen sind in fußläufiger Entfernung erreichbar. 3.3 Erschließung 3.3.1 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist über die Kalker Hauptstraße und die Wippermannstraße erschlossen. Die Wip- permannstraße ist eine Privatstraße. Circa 30 m südlich des Einmündungsbereiches von der Kalker Hauptstraße befindet sich eine verschließbare Toranlage. Über die Kalker Hauptstraße bestehen gute Anbindungen an das örtliche und überörtliche Ver- kehrsnetz sowie die Autobahnen A3, A4 und A59. 3.3.2 ÖPNV Über die Haltestelle Kalk Kapelle der Stadtbahnlinien 1 und 9 ist das Plangebiet an den öffentli- chen Personennahverkehr der Stadt Köln angebunden. Die Haltestellen befinden sich fußläufig in circa 400 m Entfernung. Darüber hinaus befindet sich die S- und Regionalbahnhaltestelle Trim- bornstraße in circa 1,7 km Entfernung. 3.3.3 Fuß-und Radverkehr Auf der Kalker Hauptstraße gibt es eigenständige Radwege beziehungsweise im weiteren Verlauf Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die Wippermannstraße weist als Privatstraße einen durch die angrenzende Gewerbenutzung geprägten Charakter auf. Dementsprechend bestehen hier keine gesonderten Bereiche für Fußgänger und Radfahrer. Bauliche Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer bestehen im Bereich der Kalker Hauptstra- ße in Form von signalisierten Furten. 3.3.4 Ver- und Entsorgung Die technische Infrastruktur ist der Kalker Hauptstraße und der Wippermannstraße vorhanden. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird an das bestehende Netz angeschlossen. 3.4 Soziale Infrastruktur 3.4.1 Kindertageseinrichtungen Innerhalb des Stadtteils Köln-Kalk besteht ein Bedarf an weiteren Kinderbetreuungsplätzen. Dem trägt das Vorhaben durch die Integration einer Kinderbetreuungseinrichtung im Neubau Rechnung. Der Ausbau der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze innerhalb des Stadtteils entspricht dem ge- samtstädtischen Ziel, die Betreuungsquote deutlich zu erhöhen und ist als eines der Ziele im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“ festgehal- ten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 4 - 3.4.2 Schulen Der Stadtteil Köln Kalk weist eine aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Aus- gangssituation auf. Das Wohnungsbauvorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa zehn zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Pri- marbereich und fünf zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe in der Sekundar- stufe I aus. Diese können nicht innerhalb des Plangebiets kompensiert werden. Die Bewältigung der Situation wird Gegenstand des weiteren Planverfahrens. 3.4.3 Flächen für Jugendarbeit Aufgrund der geringen Anzahl der durch das Wohnungsbauvorhaben verursachten Zuzüge von Jugendlichen werden innerhalb des Plangebietes keine zusätzlichen Flächen für die Jugendarbeit vorgesehen. Der durch das Bauvorhaben ausgelöste Mehrbedarf an Flächen für die Jugendarbeit kann durch die bereits in Köln-Kalk vorhandenen Einrichtungen aufgenommen werden. 4 Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln, ist das Plangebiet als All- gemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist der überwiegende Teil des Plangebiets als Ge- mischte Baufläche dargestellt. Die Fläche östlich der Wippermannstraße ist ebenso wie die Fläche der angrenzenden Gleisanlagen als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Die angrenzenden Flächen außerhalb des Plangebiets, nördlich der Kalker Hauptstraße sind als Besonderes Wohngebiet dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennut- zungsplan geändert ist, sofern die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Da die geplanten Nutzungen die im bestehenden Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen im Be- zirkszentrum Kalk fortführen, ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Be- richtigung angepasst. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der Stadt Köln. 4.4 Bebauungsplan Der nördliche Teil des Plangebietes liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.: 7045/02 Kalker Hauptstraße in Köln Kalk. Dieser schließt innerhalb seines Geltungsbereichs Ver- gnügungsstätten in Form von Spielhallen und Wettbüros aus. Für den südlichen Teil des Plangebietes besteht kein Bebauungsplan. Die Fläche ist dem unbe- planten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Neues Planungsrecht soll auf Grundlage der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden. Die Rechtskraft des neuen vorhaben- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 5 - bezogenen Bebauungsplans setzt die unterliegende Festsetzung des alten Bebauungsplans außer Kraft. 4.5 Denkmalschutz Es liegen keine Hinweise zu Denkmälern vor. 4.6 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell wei- terentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh- nungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraus- setzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Bau- recht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Die Anwendung erfolgt unter den nachfolgend benannten Aspekten, die in der weiteren Planung vertieft werden. 4.6.1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Bei Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche von mindestens 1.800 m² oder mindestens 20 Wohneinheiten entstehen, sind mindestens 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Planung zu ermittelnden Geschossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 4.6.2 Soziale Infrastruktur Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertageseinrichtung soll nachgewiesen werden, wenn im Stadtteil keine ausreichenden Kapazitäten im Bestand verfügbar sind. Unterhalb des maßgebli- chen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. Durch die geplante Errichtung einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung sollen Ka- pazitäten geschaffen werden, die über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 4.6.3 Öffentliche Spielplätze Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen soll innerhalb des Plangebiets nach den Vorgaben der Stadt Köln hergestellt werden und unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Stadt Köln übertragen werden. Je Einwohner ist eine öffentliche Spielplatzfläche von 2 m² vorzusehen. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro Wohnein- heit ausgegangen. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 500 m². Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbe- darf alternativ abzulösen. Ausgehend von einer geplanten Geschossfläche Wohnen von circa 9.600 m² für alle Vollgeschos- se (bzw. circa 11.100 m² inklusive der Nicht-Vollgeschosse) liegt die Größe des zu errichtenden Spielplatzes bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 90 m² bei circa 490 m² (bzw. circa 570 m²). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 6 - Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen öffentlichen Spielplatz von mindestens 500 m² auf dem Grundstück zu realisieren. Dadurch wird die Spielplatzversorgung in dem momentan unterversorg- ten Abschnitt der Kalker Hauptstraße deutlich verbessert und dazu beigetragen, den Kindern und Jugendlichen des Stadtteils bedarfsgerechte Frei- und Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Die genaue Größe und Lage des Spielplatzes soll im Rahmen der Mehrfachbeauftragung ermittelt werden. 4.6.4 Öffentliche Grünflächen Gemäß Kooperativem Baulandmodell ist der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentli- chen Grünflächen zu ermitteln und möglichst innerhalb des Plangebiets nachzuweisen. Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner im Plangebiet ein Bedarf von 10 m² öffentliche Grünfläche begründet wird. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit ausgegangen. Die Mindestgröße einer öffentlichen Grünfläche, die zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 5.000 m². Unterhalb des Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass keine öffentliche Grünfläche in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden kann. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob - Anteile an Grünflächen mit Freiflächen- und Erholungsfunktion als öffentlich zugängliche Flä- che nachgewiesen werden können, - der Grünanteil der öffentlichen Spielfläche anteilig vergrößert werden kann oder - eine Ablöse gezahlt wird. 4.6.5 Qualifizierungsverfahren Bei Vorhaben, bei denen Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten oder unabhängig von der An- zahl der Wohneinheiten eine Geschossfläche für Wohnzwecke von 6.750 m² geschaffen werden, ist ein Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird ein Qualifizierungsverfahren in Form einer städtebaulichen Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Resultate des Qualifizierungsverfahrens bilden die Grundlage für die weitere städtebauliche Pla- nung. 4.6.6 Anwendungszustimmung Die Anwenderzustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 07.05.2019 liegt vor. 4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautä- tigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vor- haben mit circa 130 Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 4.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 definiert den nördli- chen Teilbereich des Grundstücks als zentralen Versorgungsbereich für den Stadtteil Kalk. Gleich- zeitig werden für die östliche Randlage der Kalker Hauptstraße und somit auch für den Teil des Plangebiets eine leicht überdurchschnittliche Leerstandsquote, Abwertungstendenzen sowie z. T. sichtbare trading-down Tendenzen festgestellt. 4.9 Gestaltungshandbuch öffentlicher Raum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 7 - Der Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuchs öffentlicher Raum der Stadt Köln definiert den Bereich der Kalker Hauptstraße, an dem das Plangebiet gelegen ist, als Verbindungsbereich zwei- er Stadträume besonderer Bedeutung. Diese befinden sich beidseitig der Bahnunterführung im Verlauf der Kalker Hauptstraße. Innerhalb des Verbindungsbereichs werden Gestaltungsstandards für den öffentlichen Raum definiert, der an das Grundstück angrenzt. Durch die Umsetzung des Vorhabens soll der an die Kalker Hauptstraße angrenzende nördliche Grundstücksteil bebaut werden. Dadurch wird die durch die weiter westlich gelegenen Gebäude gebildete Gebäudekante bis zur Gleisunterführung fortgesetzt, wodurch sich ein im Vergleich zur jetzigen Situation ein stadträumlich klarer definierter Straßenraum ergibt. 5 Städtebauliches Planungskonzept 5.1 Nutzungskonzept Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von circa 130 Geschosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment. Zudem ist die Errichtung einer Kindertageseinrichtung und eines öffentlichen Spielplatzes vorgesehen. Die geplante Ge- schossfläche liegt bei circa 10.500 m² für alle Vollgeschosse bzw. bei circa 12.000 m² inklusive der Nicht-Vollgeschosse. Im Bereich Wohnen sollen circa 9.600 m² Geschossfläche in den Vollge- schossen entstehen bzw. circa 11.1100 m² inklusive der Nicht-Vollgeschosse. Die Schaffung neuen Wohnraums entspricht dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, für die wach- sende Bevölkerung ein ausreichendes Wohnungsangebot in zentralen Lagen bereitzustellen. Die Realisierung neuer Wohnungsbauvorhaben leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit den Leitlinien der städtischen Wohnungspolitik überein. Besonders im Stadtteil Kalk verlangen die demographische Entwicklung und der daraus resultie- rende Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Dies wird auch im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk be- schrieben, welches am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die langfristige Entwicklungsfähigkeit des Standorts in Richtung Gewerbe wird aufgrund der Er- schließungssituation und der nicht gegebenen Expansionsmöglichkeiten als nicht realistisch ein- gestuft. Ein Teil der ansässigen Betriebe hat zum Ende des Jahres 2019 seinen Betrieb auf dem Standort aufgegeben. Zudem wurden bereits im Umfeld, einige ehemals gewerblich genutzte Flä- chen zu Wohnzwecken umgenutzt. Der im Norden des Plangebiets ansässige Einzelhandel ent- spricht in seinen Angeboten nicht dem täglichen Bedarf und kann daher ebenso in weniger zentra- ler Lage verortet werden. Die Neubebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden sowie einer Kindertageseinrichtung er- möglicht die Schaffung neuen Wohnraums in zentraler Lage der Stadt Köln. Die mit dem Bauvor- haben verbundene Erhöhung des Grünflächenanteils und die Bereitstellung einer öffentlichen Spielfläche tragen zur Aufwertung des Standorts im Vergleich zur jetzigen Nutzung und Gestaltung bei. 5.2 Städtebauliches Strukturkonzept Das städtebauliche Strukturkonzept sieht eine fünfgeschossige, geschlossene Blockrandschlie- ßung vor, um das Grundstück vor den einwirkenden Lärmimmissionen (Verkehrs- und Gewerbe- lärm) von der Kalker Hauptstraße und vom Güterbahnhof zu schützen. Die Wohnungen sollen so geplant werden, dass Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden. Der Zu- schnitt des Plangebiets (Nord-Süd) lässt dies ohne Qualitätseinbußen zu, durchgesteckte Grund- risse können in Ost-West-Orientierung entwickelt werden und planungsrechtlich gesichert werden. Die Kindertagesstätte ist im nördlichen Grundstücksteil platziert und über die Kalker Hauptstraße gut erreichbar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 8 - Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet werden. Ne- ben den erforderlichen privaten Kleinkindspielflächen soll ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 500 m² realisiert werden. Die inneren Erschließungswege sind autofrei geplant, um eine hohe Aufenthaltsqualität zu ermög- lichen. Die privaten Wege sollen öffentlich zugänglich und von Fußgängern und Fahrradfahrern sowie gegebenenfalls von Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen genutzt werden können. Die er- forderlichen Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die beiden städtebaulichen Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in der Lage der öffentli- chen Spielflächen. Variante 1 verortet eine öffentliche Spielplatzfläche im Süden des Grundstücks, während Variante 2 diese im nördlichen Grundstücksbereich vorsieht. Variante 1 bietet die Option, die vorgesehene Fußwegeerschließung über ein außerhalb des Plan- gebiets befindliches Grundstück fortzuführen und an die Zechenstraße anzuknüpfen. Hierfür ist jedoch eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu erzielen. Die Varianten zeigen Möglichkeiten einer städtebaulichen Neuordnung auf und sollen als Struktur- vorgabe in das durchzuführende Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) einfließen. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung soll die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans bilden. 6 Auswirkungen der Planung/Umweltbelange Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Num- mer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: - Artenschutz - Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) - Boden - Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) - Verkehr - Klima Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 6.1 Artenschutz Um die Belange des gesetzlichen Artenschutzes im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu be- rücksichtigen, wird eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II durch das Kölner Büro für Faunistik erstellt. 6.2 Natur und Landschaft Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren ermittelt. Aufgrund der derzeitigen Nutzung und des Versiegelungsgrades des Plangebiets sind nach § 13a BauGB Eingriffe in den Naturhaushalt bereits durch die Vornutzung vollzogen. Eine naturschutz- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 9 - rechtliche Eingriff-/Ausgleichbilanzierung ist deshalb nicht erforderlich. Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden dargestellt, bewertet und die Auswirkungen durch Maßnahmen gemindert. 6.3 Boden/Altlasten Das Plangebiet ist derzeit überwiegend versiegelt. Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Grundstücks können Bodenverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Bodengutachten ist beauftragt und wird nach Vorlage der Ergebnisse im weiteren Verfahren ausgewertet. Nach derzeitiger Erkenntnis liegt kein Altlastenverdacht vor. 6.4 Wasser Das Plangebiet liegt vollständig im Hochwasserrisikogebiet des Rheines. Im Plangebiet liegen Starkregengefahren vor. Im Rahmen der Planung werden Lösungen zur Risikominimierung konzi- piert. 6.5 Immissionsschutz 6.5.1 Lärmimmissionen Aufgrund seiner innerstädtischen Lage ist das Grundstück mit hohen Lärmimmissionen aus Ge- werbe- und Verkehrslärm (Flug, Schiene, Straße) vorbelastet. Zur Beurteilung der auf das Plange- biet und die Umgebung einwirkenden Lärmimmissionen wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Zum Umgang mit den Lärmbelastungen wird ein Immissionsschutzkonzept entwi- ckelt, aus dem Festsetzungen abgeleitet werden. 6.5.2 Erschütterungen Da das Gelände direkt an das Rangiergelände der Deutschen Bahn in Köln-Kalk anschließt, wird eine erschütterungstechnische Machbarkeitsuntersuchung vom Büro Peutz Consult GmbH durch- geführt. Diese zeigt, dass es unter Berücksichtigung von im Gutachten getroffenen Empfehlungen möglich ist, auf dem Plangelände ohne große zusätzliche spezielle, erschütterungsmindernde Maßnahmen Gebäude zu errichten, in denen die Anforderungen der DIN 4150-2 an Erschütte- rungsimmissionen für Wohngebäude eingehalten werden. Durch die im Bereich Köln Kalk unterirdisch verlaufenden Stadtbahntrassen der Linien 1 und 9 können Erschütterungs- und Schalleinwirkungen auf das Plangebiet entstehen. 6.5.3 Luftschadstoffe Aufgrund seiner Lage zwischen der Kalker Hauptstraße B55 mit einem Verkehrsaufkommen von teilweise über 1000 KFZ/h und dem Rangierbahnhof der Deutschen Bahn ist das Plangebiet mit Luftschadstoffen vorbelastet ist. Ein Gutachten zur Untersuchung der Luftschadstoffe wird erarbei- tet. 6.6 Verkehr Aufgrund der Ansiedlung neuer Nutzungen im Plangebiet werden die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastungen der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld sowie die Parkplatzsituati- on im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen zur verträgli- chen Abwicklung der Verkehre aufgezeigt. Zur Förderung alternativer Mobilitätsformen wird zudem ein Mobilitätskonzept erstellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 10 - 6.7 Klima 6.7.1 Klimaschutz Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt und dargestellt. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes kön- nen nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt wer- den. Hoch verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der heute geltenden Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegetationsflächen geringe Emissionen erwarten lassen. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. 6.7.2 Klimawandelanpassung, lokales Klima Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Auf- heizung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versickerungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 7 Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird entsprechend § 12 BauGB ein Durchführungs- vertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er- schließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kos- ten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln-Kalk Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 24.03.2020 - 11 - 8 Kenndaten Größe des Plangebiets in ha ca. 0,74 ha BGF R oberirdisch gesamt in m² ca. 12.000 m² − BGF R oberirdisch Wohnen ca. 11.100 m² − BGF R oberirdisch Kita ca. 900 m² BGF R unterirdisch gesamt in m² ca. 4.000 m² Anzahl der geplanten WE ca. 130 WE davon öffentlich gefördert ca. 35 WE Frei- und Grünfläche in m² ca. 3.500 m² davon öffentlich ca. 500 m² davon privat ca. 3.000 m² Verkehrsfläche in m² ca. 1500 m² davon öffentlich 0 m² davon privat ca. 1500 m²
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 0966/2020 Freigabedatum 14.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz) und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) hat das Areal westlich des Rangier- bahnhofs und südlich der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) mit einer Größe von circa 7.440 m² (vgl. Anlage 1) erworben. Das Grundstück ist derzeit mit mehreren gewerblich genutzten Hallen, einem dreigeschossigen Ver- waltungsgebäude und einem eingeschossigen Anbau im Norden der Fläche bebaut. Die Freiflächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet und nahezu komplett versiegelt. Die zurzeit inner- halb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sollen im Rahmen der Realisierung des Vorhabens verlagert werden. Ende 2019 sind einige Mietverträge ausgelaufen, so dass bereits heute ein Teil der Gebäude leer steht. So ist beispielsweise der größte Gewerbemieter mit seinen 2.130 m² Hallenflä- che zum Jahreswechsel ausgezogen. Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das Gelände zu einem städtischen Wohnquartier zu entwickeln. Ne- ben Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment sollen eine Kinder- tageseinrichtung und ein öffentlicher Spielplatz realisiert werden. Hierzu sollen die bestehenden Ge- bäude zurückgebaut und das Gelände neu erschlossen werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefga- rage untergebracht werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Be- bauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor (vgl. Anlage 2), Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die relevanten Umweltbelange werden im weiteren Verfahren umfassend unter- sucht und in die Abwägung eingestellt. Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurden erste städtebauliche Varianten erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum 05.07. bis zum 05.08.2019 durchgeführt wurde. Die jetzt vorliegenden Varianten unterscheiden sich im We- sentlichen in der Lage des öffentlichen Spielplatzes. Für die Planung des Vorhabens beabsichtigt der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit bis zu fünf Planungsbüros unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertre- tung Kalk in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die Aufgabenstellung zur Mehrfachbeauftragung ein. Die Mehrfachbeauftragung soll im Jahr 2020 durchgeführt werden. Der Vorhabenträger hat am 24.03.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt. Das Plangebiet ist über die Kalker Hauptstraße und die Wippermannstraße erschlossen. 3 Über die Haltestelle Kalk Kapelle der Stadtbahnlinien 1 und 9 ist das Plangebiet an den öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Köln angebunden. Dem Bedarf an Kindertageseinrichtungen in Köln-Kalk trägt das Vorhaben durch die Integration einer Kinderbetreuungseinrichtung, die über den ursächlichen Bedarf im Plangebiet hinausgeht, im Neubau Rechnung. Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation ist bekannt, Das Vor- haben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa zehn zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich und fünf zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I aus. Die Bewältigung der Situation wird Ge- genstand des weiteren Planverfahrens. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist der überwiegende Teil des Plangebiets als Ge- mischte Baufläche dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebau- ungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Da die geplanten Nutzungen die im bestehenden Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen im Bezirkszentrum Kalk fortführen, ist die ge- ordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von circa 130 Geschosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment. Zudem ist die Errichtung einer Kindertageseinrichtung und eines öffentlichen Spielplatzes vorgesehen. Die Schaffung neuen Wohnraums entspricht dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, für die wachsen- de Bevölkerung ein ausreichendes Wohnungsangebot in zentralen Lagen bereitzustellen. Die Reali- sierung neuer Wohnungsbauvorhaben leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit den Leitlinien der städtischen Wohnungspolitik überein. Besonders im Stadtteil Kalk verlangen die demographische Entwicklung und der daraus resultierende Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Dies wird auch im Inte- grierten Stadtteilentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk beschrieben, welches am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die langfristige Entwicklungsfähigkeit des Standorts in Richtung Gewerbe wird aufgrund der Erschlie- ßungssituation und der nicht gegebenen Expansionsmöglichkeiten als nicht realistisch eingestuft. Ein Teil der ansässigen Betriebe hat zum Ende des Jahres 2019 seinen Betrieb auf dem Standort aufge- geben. Zudem wurden bereits im Umfeld, einige ehemals gewerblich genutzte Flächen zu Wohnzwe- cken umgenutzt. Der im Norden des Plangebiets ansässige Einzelhandel entspricht in seinen Ange- boten nicht dem täglichen Bedarf und kann daher ebenso in weniger zentraler Lage verortet werden. Das städtebauliche Strukturkonzept sieht eine fünfgeschossige, geschlossene Blockrandschließung vor, um das Grundstück vor den einwirkenden Lärmimmissionen (Verkehrs- und Gewerbelärm) von der Kalker Hauptstraße und vom Güterbahnhof zu schützen. Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet werden. Neben den erforderlichen privaten Kleinkind- spielflächen soll ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 500 m² realisiert werden. Die beiden städtebaulichen Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in der Lage der öffentlichen Spielflächen. Variante 1 verortet eine öffentliche Spielplatzfläche im Süden des Grundstücks, wäh- rend Variante 2 diese im nördlichen Grundstücksbereich vorsieht. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 07.05.2019 liegt vor. Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Planung zu ermittelnden Ge- schossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 4 Durch die geplante Errichtung einer mindestens dreigruppigen Kindertageseinrichtung sollen Kapazi- täten geschaffen werden, die über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen öffentlichen Spielplatz mit mindestens 500 m² auf dem Grundstück zu realisieren. Dadurch wird die Spielplatzversorgung in dem momentan unterversorgten Abschnitt der Kalker Hauptstraße deutlich verbessert und dazu beigetragen, den Kindern und Ju- gendlichen des Stadtteils bedarfsgerechte Frei- und Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Die ge- naue Größe und Lage des Spielplatzes soll im Rahmen der Mehrfachbeauftragung ermittelt werden. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass keine öffentliche Grünfläche in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden kann. I m weiteren Verfahren wird die genaue Umsetzung der Grünflächenbedarfe vorhabenbezogen geprüft. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: - Artenschutz - Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) - Boden - Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) - Verkehr - Klima Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlen- dioxid (CO2) wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emissi- on des Klimaschadgases geprüft. Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt werden. Hoch verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt , die aufgrund der heute gel- tenden Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegeta- tionsflächen geringe Emissionen erwarten lassen. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt und dargestellt (Energiekonzept). Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Aufhei- zung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versicke- rungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maß- nahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 5 Anlagen 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 3 Städtebauliches Planungskonzept
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0966/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.04.2020
- Erstellt
- 26.03.2020 07:55