V/0516/2006
Einführung des gebührenfreien Kurzzeitparkens - "Brötchentaste"
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Berichtsvorlage
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V/0516/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Einführung des gebührenfreien Kurzzeitparkens - "Brötchentaste" Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.01.2004 (Anlage 1) Beratungsfolge 15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) nimmt den ersten Erfahrungsbericht (Anlage 2) zur Kenntnis. Die Verwaltung hat einen ersten Erfahrungsbericht mit Handlungsempfehlungen erstellt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Bevor über den Bestand und die Ausweitung von Kurzzeitparkzonen entschieden werden kann, beabsichtigt die Verwaltung Folgendes zu veranlassen: 1. Es werden Gespräche mit der Kaufmannschaft geführt, um dieses Serviceangebot zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes „Hammer Straße“ deutlicher herauszustellen. 2. Nach Durchführung von Werbemaßnahmen erfolgt eine erneute Verkehrserhebung. 3. Auf der somit vorhandenen breiteren Datenbasis wird dem ASSVW erneut berichtet. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage Vorlagen-Nr.: V/0516/2006 Auskunft erteilt: Herr Julitz Ruf: 492 32 83 E-Mail: JulitzM@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 2
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Anlage 2 zur Berichtsvorlage Nr. V/0516/2006 Ergebnisbericht Bericht zum Pilotprojekt „15 Minuten kostenfreies P arken an Parkscheinautomaten in der Hammer Straße“ Ende Juni 2004 wurde auf der Hammerstraße das Pilot projekt „15 Minuten kostenfreies Par- ken an Parkscheinautomaten in der Hammer Straße“ in Betrieb genommen. Zur Überprüfung der Auswirkungen der Einrichtung de s 15 Minuten kostenfreien Parkens wurde eine Zählung des ruhenden Verkehrs im Bereich der Hammerstraße durchgeführt. Zum besseren Vergleich der gewonnenen Daten wurden zwei Zählungen vor der Einführung des Pilotprojektes (am Dienstag den 22.06.2004 und am Donnerstag den 24.06.2004) und zwei nach der Einführung (am Dienstag den 21.06.200 5 und am Donnerstag den 23.06.2005) durchgeführt. Im Rahmen der Erhebungen wurden abschnittsweise bei allen Stellplätzen in der Hammer- straße kontinuierlich Beobachtungen des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Ergebnisse der Begleituntersuchung 1. Mittlere Parkdauer Die mittlere Parkdauerverteilung hat sich seit der Einführung des Blanko-Parkscheins leicht verändert. Beträgt die mittlere Parkdauer aller Par ker im Rahmen der Zählung 2004 noch 22 Minuten, so steigt dieser Wert bis 2005 auf 26 Minu ten (Zählung 2005). Die den Blanko- Parkschein nutzenden PKW parken hingegen nur für durchschnittlich 17 Minuten. 2. Verteilung der Parkberechtigungen Die Anzahl der Parkvorgänge ist gleich geblieben. Der Anteil der Parkfälle ohne Parkberechtigung sink t von 1140 Fällen (68,14 %) in der Vor- her-Untersuchung auf 983 Fälle (59,15 %) in der Nachher-Untersuchung. Gleichzeitig nehmen aber auch die Anteile der Parkf älle mit kostenpflichtigen Parkscheinen ab, wobei besonders der Parkschein für 30-minütiges Parken einen starken Rückgang von 79 Parkscheinen (44,13 %) zu verzeichnen hat. Der P arkschein für 60-minütiges Parken hat hingegen einen Zuwachs von 9,48 % zu verzeichnen. ... - 2 - Tabelle Parkfälle 2004 2005 Veränderung absolut % absolut % absolut % Parkfälle insgesamt 1673 - 1662 - - 11 - 0,66 Parkfälle ohne Parkschein 1140 68,14 983 59,14 - 157 - 13,77 Parkfälle mit Parkschein 533 31,86 679 40,86 + 146 + 27,39 Parkfälle mit... Sonderausweis 48 2,87 71 4,27 + 23 + 47,92 Parkschein 30 179 10,7 100 6,02 - 79 - 44,13 Parkschein 60 306 18,29 335 20,16 + 29 + 9,48 "Brötchenparkschein" - - 173 10,41 + 173 3. Parkdauerverteilung Die Zahl der Parkfälle unter 5 Minuten ist vom Jahr 2004 mit 33,65 % auf das Jahr 2005 mit 28,16 % gefallen. Die Zahl der Parkfälle von unter 15 Minuten ist von 25,52 % (2004) auf 26,9 % (2005) leicht gestiegen. Tabelle Parkdauer 2004 2005 Veränderung absolut % absolut % absolut % bis 5 Minuten 563 33,65 468 28,15 - 95 - 16,87 bis 15 Minuten 427 25,52 447 26,9 + 20 + 4,47 bis 30 Minuten 272 16,26 264 15,89 - 8 - 2,94 bis 60 Minuten 235 14,05 247 14,86 + 12 + 4,86 > 60 Minuten 176 10,52 236 14,2 + 60 + 25,42 ... mit Sonderausweis mit Parkschein 30 mit Parkschein 60 mit Brötchenparkschein 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 Art der Parkberechtigung 2004 2005 - 3 - 4. Anteil von Parkfällen ohne Parkberechtigung Nach der Zählung aus dem Jahr 2005 ergibt sich, das s 59,15 % aller Parkfälle ohne Parkbe- rechtigung vollzogen werden. In absoluten Zahlen ga b es an den beiden Zähltagen 21.06.2005 und 23.06.2005 im Bereich Hammer Straße 983 Parkfälle ohne Parkberechti- gung (davon 271 Parkfälle ohne Parkberechtigung die länger als 15 Minuten andauerten). Wenn man nun diese Zahl mit den eingeleiteten Bußge ldverfahren des Ordnungsamtes vom 21.06.2005 (3 eingeleitete Verfahren) und 23.06.200 5 (18 eingeleitete Verfahren) im Bereich der Hammer Straße vergleicht, so lässt sich hier eine deutliche Diskrepanz feststellen. 5. Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen und Parkvorgänge Für die grundsätzliche Bewertung der Auswirkungen d er Einrichtung einer kostenlosen Kurz- zeitparkzone wurden insbesondere auch die Gebührene innahmen betrachtet. Hier konnten für einen 12-monatigen Zeitraum vor Einführung der so genannten "Brötchentaste" im o. g. Bereich Parkgebühren in Höhe von insgesamt 78.374,6 0 Euro verbucht werden. Für einen vergleichbaren Zeitraum nach der Einführung konnten Parkgebühren in Höhe von 71.205,70 Euro verbucht werden. Hieraus ergibt sich ein Einn ahmeverlust von 7.168,90 Euro bzw. 9,15 %. Insgesamt zeigt die Einführung des Blanko-Parkschei ns bei der Nachher-Untersuchung, dass sie nicht zu einer Erhöhung des Parkaufkommens beiträgt. Vor allem der Rückgang der Kurzzeitparker (Parkzeit unter 5 Minuten) von 563 ( 2004) auf 468 (2005) Fälle bei einem leichten Zuwachs der Parkfälle von unter 15 Minuten von 427 (2004) auf 447 (2005) zusätz- lich zu der gleichbleibenden Anzahl der Parkfälle m acht deutlich, dass das Ziel, vermehrt Kunden in der Hammer Straße einen Anreiz zum Parken zu geben, noch nicht erreicht wur- de. Die Einführung des Blanko-Parkscheins hat zu einer deutlichen Senkung der Parkfälle ohne Parkberechtigung in Höhe von 13,77 % geführt. Seit 2005 wird vermehrt der Blanko-Parkschein anste lle des Parkens ohne Parkberechtigung genutzt. Andererseits stieg die Zahl der Nutzung des Parkscheins für 60 Minuten um 9,48%. Die Zahl der Nutzung des Parkscheins für 30 Minuten sank allerdings um 44,13%. Dies lässt darauf schließen, dass die Parker in der Hammer Str aße vermehrt den Blanko-Parkschein bei Parkvorgängen bis 30 Minuten nutzen, aber bei P arkvorgängen über 30 Minuten ver- mehrt auf den Parkschein für 60 Minuten zurückgreif en, um einem eventuellen Verwar- nungsverfahren zu „entgehen“. Zusammenfassung Abschließend lässt sich daher sagen, dass die Einfü hrung des Blanko-Parkscheins noch nicht zu dem erwarteten deutlichen Anreiz zum Parke n und somit zu einer spürbaren Zu- nahme des Kundenverkehrs insgesamt geführt hat Es zeigt sich, dass es erforderlich wird, das Angeb ot der so genannten Brötchentaste stärker zu bewerben. Hierzu werden mit der Kaufmannschaft G espräche geführt. Danach wird eine erneute Verkehrserhebung erfolgen. Dem ASSVW wird hierüber in einem Erfahrungsbericht eine Handlungsempfehlung für den weiteren Einsatz erstelllt.
Anlage 1
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!"# !"$ Anlage 1 zur Berichtsvorlage Nr. V/0516/2006 Münster, 16. 1. 2004 Antrag an den Planungsausschuss „Brötchentaste“ jetzt erproben Die Verwaltung wird beauftragt, 1. auf der Hammer Straße im Bereich zwischen der Geiststraße und dem Ludgeriplatz kostenloses Kurzzeitparken für einen Zeitraum von b is zu 15 Minuten an Park- scheinautomaten einzuführen, 2. dem Rat unverzüglich eine entsprechende Änderung de r Parkgebührenordnung zur Beschlussfassung vorzulegen und 3. nach einer einjährigen Erprobungsphase dem Planungs ausschuss einen Erfah- rungsbericht mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Begründung: In seiner 794. Sitzung am 28.11.2003 hat der Bundes rat, dem vom Deutschen Bundestag am 06.11.2003 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Danach wird § 6 a Straßenverkehrsgesetz wie folgt neu gefasst: „Für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können in Ortsdurchfahrten die Gemein- den, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast, Gebü hren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, G ebührenordnungen zu erlassen. In die- sen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverord- nung weiter übertragen werden.“ - 2 - Durch diese Änderung ist es den Gemeinden in Zukunf t möglich, die Parkgebühren völlig eigenverantwortlich, angepasst an die örtlichen Ver hältnisse, zu erheben oder nicht zu erhe- ben. Möglich wird auch eine räumliche oder zeitlich e Staffelung. Nach der Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt wird es s omit auch möglich sein, ein kostenloses Kurzzeitparken in Münster zu realisieren. Die Ausweisung des kostenlosen Kurzzeitparkens für das gesamte Stadtgebiet ist nicht sinn- voll. Die Neuregelung kann nur an einer eine entspr echende Infrastruktur aufweisenden Radi- alstraße gelingen. Hier bietet sich die Hammer Stra ße im Bereich zwischen der Geiststraße und dem Ludgeriplatz an. Auch Teilbereiche der Ware ndorfer oder Wolbecker Straße wären denkbar. Für ein Modellprojekt, das ggfls. auf ande re Straßen übertragen werden könnte, ist jedoch die Hammer Straße am besten geeignet. Das ko stenlose Kurzzeitparken sollte nur für einen Zeitraum von bis zu 15 Minuten angeboten werd en, um eine klare Abgrenzung zum Dauerparken zu wahren und Missbrauch zu verhindern . Parkscheinautomaten im Bereich der Hammer Straße wurden ab dem Jahr 2000 aufgestellt u nd besitzen die technischen Vorausset- zungen für eine Umstellung. Die Auswirkungen der Veränderung der Regelung sollt en für ein Jahr erprobt werden. Nach Vorlage des Erfahrungsberichtes könnte dann auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse entschieden werden, ob und wenn ja für welche Straß en die weitere Einrichtung kostenloser Kurzzeitparkplätze sinnvoll ist. gez. Sellenriek Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hammer Straße 983
- Geiststraße
- Wolbecker Straße
- Ludgeriplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0516/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37