0514/2019
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Anlage- Bedarfsanerkennung RPA
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14 (2.02.2019 141/1 Herr Plümpe R 23551 Externe Beauftragung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein regionales Was- serbussystem auf dem Rhein; voraussichtliche Auftragssumme 167.000 € netto zzgl. MwSt. = 198.730 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/08/19) * Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.02.2019 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Vergabe einer externen Beauftragung zur Erstellung der o. g. Studie zur Stellungnahme. Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Aspekten keine Einwendungen: Ausgangslage war der Beschluss des Rates vom 10.05.2016 mit dem die Verwaltung beauf- tragt wurde, zusammen mit diversen Kooperationspartnern ein Linien- und Betreiberkonzept für ein regionales Wasserbusliniensystem zu entwickeln. Auf Grundlage einer geschlossenen Kooperationsvereinbarung hat die Stadt Köln als Kon- sortialführerin beim Land einen Förderantrag gestellt. Laut Ihren Ausführungen liegt 66 ein entsprechender Bewilligungsbescheid vor, Sie sind jedoch aus personellen Kapazitätsgrün- den und aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung (Schiffsverkehr) nicht in der Lage, diese Un- tersuchung mit eigenem Personal durchzuführen.. Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden durch das Land zu 50 % erstattet. Der verblei- bende Eigenanteil von 99.365 € brutto verteilt sich zu 72,5 % auf die Stadt Köln, 17,5 % auf die Stadt Leverkusen und 10 % auf die Stadt Wesseling, so das letztendlich nach Erstattung durch die beteiligten Kommunen bei der Stadt Köln ein finanzieller Aufwand von rd. 72.000 € brutto verbleibt. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0514/2019 Freigabedatum 25.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein regionales Wasserbussystem auf dem Rhein Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Machbar- keitsstudie für ein regionales Wasserbussystem auf dem Rhein fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Verkehrsausschuss 26.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 198.730 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 126.730 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 10.05.2016 (TOP 3.1.2. „Wasserbusli- niensystem Rheinland“) beauftragt, „zusammen mit den benachbarten Gebietskörperschaften Bonn, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis in enger Kooperation mit Region Köln/Bonn e.V., dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und der KVB AG ein Linien- und Betreiberkonzept für ein regionales Wasserbusliniensystem Rheinland zu entwickeln, das vom Aufbau her stufenweise realisiert werden kann“ (AN/0815/2016). In der Zwischenzeit haben verschiedene Gespräche mit den oben genannten Beteiligten stattgefun- den. Im Ergebnis hat die Verwaltung, gemeinsam mit den Städten Leverkusen und Wesseling, im November 2018 eine Kooperationsvereinbarung zur Beauftragung einer gemeinsamen Untersuchung für ein solches Wasserbusliniensystem unterzeichnet. Im Anschluss hat die Verwaltung – als Konsortialführerin auf Grundlage der Kooperationsvereinba- rung sowie des Konsortialpapiers – am 14.11.2018 einen Antrag auf Förderung der geplanten Unter- suchung beim Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projektaufrufs „progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ gestellt. Inzwischen liegt der Verwaltung ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Bewilli- gungsbehörde des Landes mit Datum vom 14.12.2018 vor. Der Bewilligungszeitraum für die Förde- rung endet am 30.06.2020 mit der Option, diesen formlos um ein halbes Jahr zu verlängern. Eine Untersuchung dieser Größenordnung ist sowohl aus personellen Kapazitätsgründen als auch aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung (Schiffsverkehr) nicht als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an einen externen Dienstleister. Kosten Die Gesamtkosten sind auf 167.000 Euro netto bzw. 198.730 Euro brutto angesetzt, die Förderquote beträgt 50 %. Der verbleibende Eigenanteil der beteiligten Kommunen verteilt sich gemäß Kooperati- 3 onsvereinbarung wie folgt auf die Kommunen: Stadt Köln 72,5 %, Stadt Leverkusen 17,5 %, Stadt Wesseling 10 %. Im Ergebnis entstehen der Stadt Köln Kosten von rd. 72.000 Euro brutto. geplante Leistungen in Arbeitspaketen (AP) Arbeitstage Summe der Kosten (netto/ in Euro) AP 1: Analyse des bestehenden Verkehrssystems und der Be- völkerungs-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung 30 21.000 AP 2: Analyse verschiedener Schiffstypen und Antriebsformen (insb. mit elektrischem Antrieb) 20 14.000 AP 3: Erarbeitung von Grundlagen und Rahmenbedingungen für ein potenzielles Bedienungskonzept 30 21.000 AP 4: Erarbeitung Bedienungskonzept 40 28.000 AP 5: Erstellung Fahrgastprognose 20 14.000 AP 6: Einnahmen-, Kostenberechnung/Nutzen-Kosten-Analyse 30 21.000 AP 7: Präsentationen und Abstimmungstermine (inkl. 10.000 Euro Reisekosten) 20 24.000 AP 8: Berichtswesen (inkl. 3.000 Euro Druckkosten) 30 24.000 Gesamtsumme aller Arbeitstage und Kosten (Vorabschät- zung/netto) 220 167.000 geschätzte Bruttokosten insgesamt (inkl. 19 % Umsatzsteuer) 198.730 Der Bedarf zur Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung wurde durch das Rechnungsprüfungs- amt mit Schreiben vom 07.02.2019 anerkannt (Anlage). Sofern der Verkehrsausschuss als zuständiges Fachgremium den Bedarf für die Maßnahme feststellt, wird die Verwaltung ein entsprechendes Vergabeverfahren für die externe Beauftragung der Untersu- chung einleiten. Finanzierung Für die externe Beauftragung der Machbarkeitsuntersuchung stehen die erforderlichen konsumtiven Finanzmittel im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in ausreichender Höhe zur Verfügung. Anlage Stellungnahme durch das RPA
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0514/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.02.2019
- Erstellt
- 12.02.2019 16:12