Mandari Insight

3275/2022

Projektanträge im Rahmen des ersten Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das Sozia-le-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.10.2022, TOP 8.1.7

01_03_VF_Antrag_Mobil_bleiben_Evang_Kirchengemeinde_BG

· application/pdf

Ansehen

01_04_VF_Antrag_WIReltern_Gruppen_Familiendienst_BG

· application/pdf

Ansehen

01_02_VF_Antrag_Tanzangebot_Senioren_BG

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

01_01_VF_Antrag_Sportschuetzen_op_Joeck_BG

· application/pdf

Ansehen

01_03_VF_Antrag_Mobil_bleiben_Evang_Kirchengemeinde_BG

8422 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Die Oberbürgermeisterin Antrag auf Zuwendungen

Amt für Stadtentwicklung und Statistik aus dem Verfügungsfonds
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 /221-28493

E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds

Ostheim und Neubrück

Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Evangelische’Kirchengemeinde Köln Rath-Ostheim

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner

Familienname Vorname

Stangenberg-Wingerning Andrea

Straße und Hausnummer Postleitzahl
EEE

Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse

Projekttitel
Mobil bleiben in Ostheim - ein Rollstuhl fürs Veedel

Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)

® Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft

Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger

[] Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum

Projektbeginn Projektende
1.12.2022 15.12.2022

Seite 1 von4

Beschreibung des Projektes

(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Im Stadtteil Ostheim existieren verschiedene Akteure, die Unternehmungen für ältere |
Menschen organisieren. Zu nennen sind beispielsweise das SeniorenNetzwerk |
Ostheim oder die (Senioren-)Begegnungsstätte Paula-Dürre-Haus. In der Zielgruppe |
Ider Senior*innen sind häufig Personen, die Gehprobleme haben und z.B. einen Rollator
benötigen. Für diese Gruppe der Bewohner*innen Ostheims ist es sehr wichtig, dass es|
immer die Möglichkeit gibt Zugriff auf einen Rollstuhl zu haben, falls eine Person
während einer Unternehmung einen solchen benötigt. Ein Rollstuhl ist bei
Unternehmungen von Gruppen, die gesundheitlich eingeschränkt sind essenziell, daes
wichtig ist auf den Fall vorbereitet zu sein, dass ein Person ggf. nicht selbstständig |
Iwieder den Rückweg antreten kann oder einen kurzen Schwächeanfall hat. Es sollim
IZusammenhang mit der Anschaffung des Rollstuhls dieser in der behindertengerechten |
Toilette des Paula-Dürre-Haus untergebracht werden und ein kostenloses
‚Ausleihsystem implementiert werden. Der Rollstuhl kann so von allen ausgeliehen |
werden und das PDH organisiert den Verleih. Es könnten weitere Akteure wie das
SeniorenNetzwerk den Rollstuhl für Unternehmungen ausleihen oder auch |
Privatpersonen, die sehr akut einen benötigen. Außerdem könnten Privatpersonen, die
nur ab und zu einen Rollstuhl benötigen und deswegen keinen bewilligt bekommen
haben, diesen bei Bedarf ausleihen. Es trägt so niedrigschwellig zur
Gesundheitsinfrastruktur des gesamten Stadtteils bei.

Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?

Dieses Projekt spricht Akteure an, die Angebote mit älteren Menschen und/oder

Menschen mit Gehbehinderungen anbieten. Es spricht Bewohner*innen Ostheims an,
die einen Rollstuhl benötigen oder Angehörige von Personen, die einen Rollstuhl |
benötigen.

Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)

Dieses Projekt soll die Gemeinschaft im Stadtteil fördern. Zum einen arbeiten
verschiedene Akteure so noch besser vernetzt zusammen. Zum anderen können so
Personen angesprochen werden, die bis jetzt nicht so einfach die Möglichkeit hatten
sich aktiv im Stadtteil zu beteiligen (Menschen mit Gehbehinderungen). So kann auch
die Selbsthilfe der gehbehinderten Personen gefördert werden. |

3
i
3
i

|

Das neue Angebot wird im Stadtteil unter anderem über Flyer beworben, bei dem auch
auf die Förderung hingewiesen wird.

Das Angebot wird auch über den Sozialraumkoordinator in Ostheim und Neubrück
bekannt gemacht, damit möglichst viele Menschen davon nutzen tragen können

Seite 2 von 4

Kosten des Projektes

Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Rollstuhl 575
Werbematerial für das Verleihsystem ! 60

Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes

Beiträge oder Spenden

Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen

Summe der Einnahmen

Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds 635,00
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)

Seite 3von 4

Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn.

Höhe des beantragten Abschlags
Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses,
höchstens 1500 Euro.

Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers

Kontoinhaberin oder Kontoinhaber
Familienname Vorname
Ev. Kirchengemeinde Köln Rath Ostheim Verwendungszweck: Senioren Oh

Geldinstitut

nun
IBAN

BIC
ERBE

Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die
beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige
Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder
sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit
der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig
und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen.

Hinweis zum Datenschutz
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach
Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

X Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den
Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne
eine entsprechende Einwilligung nicht möglich.

Köln, 09.09.2022

Ort und Datum Unterschri
Antragstellers

Ev. Kirchengemeinde Köln Rath-Ostheim
Gemeindebezirk Ostheim
Heppenheimer Str. 7

51107 Köln Seite 4 von 4

Standard-Rollstuhl Ecotec 2G (Sitzbreite 38 cm)

Art. Nr.: 910300100

Anspruchsvoller und flexibler in der 2. Generation

Sehr leichter und wendiger Rollstuhl

Armlehnen wegschwenkbar

Fußplatte hochklappbar mit Fersenband

Gepolsterte Rückenlehne und Sitzauflage

Alu-Radgabel mit dreifacher Höhenverstellung

Pulverbeschichteter Stahl-Greifreifen

Sitzhöheneinstellung von 46 und 51 cm

Serienmäßige Steckachse für eine schnelle Radmontage oder Demontage

175 x 45 mm PU-Lenkrad und 24" Vollgummi Antriebsrad

Integrierte Bremshebelverlängerung ausziehbar und umklappbar

Crashtest nach ISO 7176-19: Zugelassen für den Personentransport im Fahrzeug in Verbindung mit
allen zugelassenen Personen- und Rollstuhlrückhaltesystemen

Der Ecotec 2G mit Gleichteileprinzip: Gewinnen Sie an Flexibilität und reduzieren Ihren Lagerbestand —
mit dem Gleichteileprinzip: Viele Ersatzteile und das Zubehör des Ecotec 2G sind kompatibel mit allen
Litec 2G, Litec 2G Plus, Freetec, Rotec und Multitec

Produktvarianten

Ecotec 2G Sitzbreite 42 cm (Art. Nr.: 910300200)
Ecotec 2G Sitzbreite 46 cm (Art. Nr.: 910300300)
Ecotec 2G Sitzbreite 50 cm (Art. Nr.: 910300400)

Ecotec 2G Sitzbreite 38 cm mit Trommelbremse (Art. Nr.: 910350100)

2G Sitzbreite 42 cm mit Trommelbremse a Nr.: 910350200 1°

Ecotec 2G Sitzbreite 50 cm mit Trommelbremse (Art. Nr.: 910350400)

r

Leichtgewichtrollstuhl Litec 2G (Sitzbreite 38 cm)

Art. Nr.: 910500100

Die 2. Generation

Sehr leichter und wendiger Rollstuhl

Armlehne wegschwenkbar

Winkelverstellbare (0° - 30°) und hochklappbare Fußplatte serienmäßig

Beinstütze fünffach höhenverstellbar

Gepolsterte Rückenlehne und Sitzauflage

Verstärkter Alurahmen für optimale Stabilität

Alu-Radgabel mit dreifacher Höhenverstellung

Sitzhöheneinstellung von 46 bis 52 cm dreistufig möglich

Radstandverlängerung ist möglich

175 x 45 mm PU-Lenkrad und 24" Vollgummi Antriebsrad

Serienmäßige Steckachse für eine schnelle Radmontage oder Demontage

Crashtest nach ISO 7176-19: Zugelassen für den Personentransport im Fahrzeug in Verbindung mit allen
zugelassenen Personen- und Rollstuhlrückhaltesystemen

Der Litec 2G mit Gleichteileprinzip: Gewinnen Sie an Flexibilität und reduzieren Ihren Lagerbestand - mit
dem Gleichteileprinzip: Viele Ersatzteile und das Zubehör des Litec 2G sind kompatibel mit allen Ecotec
2G, Litec 2G Plus, Freetec, Rotec und Multitec

Produktvarianten

Litec 2G Sitzbreite 42 cm (Art. Nr.: 910500200)
Litec 2G Sitzbreite 46 cm (Art. Nr.: 910500300)
Litec 26 Sitzbreite 50 cm (Art. Nr.: 910500400)

Litec 2G Sitzbreite 38 cm mit Trommelbremse (Art. Nr.: 910550100

x >65,—

Litec 2G Sitzbreite 46 cm mit Trommelbremse (Art. Nr.: 910550300)
Litec 2G Sitzbreite 50 cm mit Trommelbremse (Art. Nr.: 910550400)

01_04_VF_Antrag_WIReltern_Gruppen_Familiendienst_BG

25365 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Köhnen
Familiendienst gUG (haftungsbeschränkt)
Rösrather Straße 2-16
51107
Ostheim und Neubrück
info@familiendienst-koeln.de
30.06.2023
Marcel
01.11.2022
022130504202
022130504201
Zwei WIReltern-Gruppen für Ostheim

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
Das Projekt richtet sich an alle interessierten Eltern, Fürsorgeberechtigte und
Familienmitglieder aus dem Programmgebiet, die Unterstützungsbedarf haben sowie
Interesse daran, Teil einer respektvollen und vertrauensvollen Gruppe zu werden, die
nachhaltig ein unterstützendes Auffangnetz darstellt. Ein besonderer Schwerpunkt in
der Bewerbung wird auf den Mehrgeschosswohnungsbau in Ostheim gelegt (Siedlung
Gernsheimerstr und Buchheimer Weg), da hier der Unterstützungsbedarf besonders
hoch ist. Zudem bietet sich bei den ElternGruppen eine Zusammensetzung an
Teilnehmenden an, die nah beieinander wohnen. Gerade in diesen sozialräumlichen
Quartieren ist ein besonderer Jugendhilfebedarf festzustellen, der mit unserem Angebot
präventiv aufgegriffen werden kann.
Als Familiendienst gUg möchten wir über den Verfügungsfonds zwei Eltern-Selbsthilfe
Gruppen für das Programmgebiet realisieren. Das dafür erarbeitete detaillierte Konzept
"WIReltern" ist dem Antrag beigefügt. Ganz nach dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe, soll
den Eltern ein professioneller Rahmen geboten werden, in dem sie sich gegenseitig
stützen. Begleitet werden die Gruppen in den ersten 10 Einheiten von ausgebildeten
Pädagog:innen, Psycholog:innen und Familienberater:innen. Die Schwerpunkte der
Sitzungen bestimmen die Teilnehmenden individuell mit ihren eigenen Themen und
Situationen, die sie aus ihrem Alltag mitbringen (Beispielthemen siehe Konzept S.6-7).
Durch das eigene Einbringen von Beispielen und Situationen besteht ein gewisser
Realitätsbezug, der gleichzeitig einen niederschwelligen und stärkenden Impuls gibt.
Ein weiteres großes Ziel dieser Elterngruppe ist es, eine vertrauensvolle Basis für die
Eltern zu etablieren, sodass die Teilnehmenden die Elterngruppen nach dem Ablauf der
Förderung selbstständig weiterführen und sich ein tragfähiges Auffangnetz für sich
selbst aufbauen.
Hinweis: Der Stundensatz in Höhe von 37,50€ setzt sich aus den regulären
Fachleistungsstunden des Trägers zusammen.
Durch die Elterngruppen sollen die Familien vor Ort gestärkt und ermächtigt werden,
ihre eigenen Erziehungs- und Familienkompetenzen zu stärken und selbstwirksam
wahrzunehmen. Zudem sollen die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Familien
im Programmgebiet abgemildert werden. Durch die anhaltenden Belastungen durch die
Coronasituation und die aktuell steigenden Mehrkosten (Belastung), wird das
Familienleben auf meist beengtem Wohnraum von zusätzlichen Konflikten bestimmt.
Dies führt letztlich zu einer Potenzierung und fehlenden Abgrenzung, sodass der Alltag
in den Familien häufig sehr konfliktreich und "aufgeladen" ist. Durch die Wahrnehmung
und das Kennenlernen von anderen Menschen in gleichen/ähnlichen Situationen, kann
das Negative durchbrochen werden. Ein Austausch über die GEMEINSAMEN Themen
stärkt und befähigt die Familien selbstwirksam zu werden.

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
5900,00
0
0
Personalkosten - 37,50€/h Fachkraft | 4 FK | 60 Stunden
Raumkosten - 50,00€/Termin
Materialkosten - Verpflegung, Literatur
0
1.000,00€
400,00€
4.500,00€

Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn
Höhe des beantragten Abschlags
Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses,
höchstens 1500 Euro.
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers
Kontoinhaberin oder Kontoinhaber
Familienname Vorname
Geldinstitut
IBAN
BIC
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die
beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige
Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder
sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit
der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig
und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen.
Hinweis zum Datenschutz
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach
Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den
Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne
eine entsprechende Einwilligung nicht möglich.
Ort und Datum
Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des
Antragstellers
Seite 4 von 4
Zum Ausgleich der parallel auszugebenden Kosten, da der Träger nur einen kleinen
Teil an Rücklagen hat, welche zweckungebunden ausgegeben werden dürfen.
Sparkasse Köln Bonn
Köln, 12.08.2022
1500,00
Familiendienst LR gUG
COLSDE33
DE88 3705 0198 1936 5344 76
/

Ergänzung: Erläuterung der Räumlichkeit für das Angebot und Fachkräfte für das Projekt 
Der Raum für das Angebot wird derzeit noch mit dem Veedel e.V. abgestimmt. Als Optionen stehen 
die Bürgerbegegnungsstätte (Buchheimer Weg 5 ) und das Café im Veedel (Buchheimer Weg 50) zur 
Verfügung. Es kann somit gewährleistet werden, dass das Angebot im Falle der Bewilligung im 
direkten Wohnquartier der teilnehmenden Familien stattfinden würde.   
Für die Umsetzung der WIReltern-Gruppen greift der Familiendienst auf externe, freiberufliche 
Fachräfte zurück, die per Honorar mit dem beantragten Stundenlohn bezahlt werden.

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 1 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
 
 
 
 
 
 
 
KONZEPTREIHE 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LebensRat GbR | Familiendienst LR gUG 
 Rösrather Straße 2-16 | 51107 Köln 
 0221 / 30 50 42 - 01 |  0221 / 30 50 42 - 02 
 info@familiendienst-koeln.de |  www. familiendienst -koeln.de

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 2 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
Inhalt 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ......................... 3 
1.1. Vorwort ................................ ................................ ................................ ........................... 3 
1.2. Über uns ................................ ................................ ................................ ......................... 3 
1.3. Unser Leitbild ................................ ................................ ................................ ................. 4 
1.4. Der Sozialraum Ostheim/Neubrück ................................ ................................ ................ 5 
 
2. Inhaltliche Beschreibung ................................ ................................ ................................ . 6 
2.3. Zielgruppe ................................ ................................ ................................ ...................... 7 
2.4. Umfang der WIReltern-Gruppe ................................ ................................ ....................... 7 
2.5. Unser Bezug zum Gesetzgeber, den rechtlichen Grundlagen und Leitlinien ................... 8 
2.6. Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung ................................ ................................ ............. 8 
2.7. Qualitätssicherung und -standards ................................ ................................ ................. 8 
 
3. Schlusswort................................ ................................ ................................ ...................... 9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Konzept und seine Teile sind urheberrechtlich 
geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich 
zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen 
Einwilligung des Autors.  
 
© Laura Schell & Marcel Köhnen

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 3 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
1. Einleitung 
1.1. Vorwort 
Die LebensRat GbR  hat sich im Jahr 2020 gegründet und ist eine 
Familienberatungsstelle mit vielfältigen Schwerpunkten im Kölner Stadtbezirk. Um 
den vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können, hat sich in der ersten 
Jahreshälfte 2022 die Familiendienst gUG (haftungsbeschränkt) unter der Leitung 
des LebebsRat-Teams gegründet, welcher nun weitere Bereiche rund um Kinder, 
Jugend und Familie abdeckt. Die beiden freien Trägerwerden als 
Verbundeinrichtung kooperierend geführt und teilen sich einen Standort.  
Die Institution wu rde durch Mitarbeitende des Vereins WIR für EUCH Köln e.V.  
gegründet.  Der Verein und seine Mitarbeitenden haben in den Jahren vor der 
Gründung der Verbundeinrichtungen Angebote für Kinder, Jugendliche und 
Familien im Sozialraum Ostheim und Neubrück angebo ten und durchgeführt. Als 
Folge der Corona -Krise musste der Verein seine Institutionen und Einrichtungen 
aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten schließen. In Anbetracht des weiterhin 
vorherrschenden Bedarfs im Sozialraum sowie durch die Zunahme des 
Hilfebedarfs im Zuge der Nachwirkungen der Corona -Krise, haben sich die 
Beratenden in den jeweiligen neuen freien Einrichtungen zusammengeschlossen.   
1.2. Über uns 
Die Familienberatungsstelle LebensRat GbR wurde 2020 gegründet und ist eine 
Gemeinschaft aus freiberuflichen Pädagog:innen und Psycholog:innen, welche in 
unterschiedlichen Bereichen aktiv sind. Die Familiendienst gUG 
(haftungsbeschränkt) hat sich in der ersten Jahreshälfte 2022 gegründet und stellt 
einen zusätzlichen allumfassenden Familiendienst dar. Beide Einrichtungen 
werden als Verbundeinrichtung im Rahmen der Kinder -, Jugend und 
Familienarbeit geführt und unterstützen interdisziplinär die verschiedenen 
Aufgabenbereiche.  
 
Die Aufgaben der Einrichtungen umfassen neben der familienberaterischen Arbeit 
ebenso einen familienunterstützenden Dienst sowie verschiedene präventive und 
interventive Unterstützungsangebote für Familien. Das gemeinsame Ziel aller 
Fachbereiche ist es, Ki ndern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien eine 
Unterstützung und Perspektive in ihren individuellen Bedürfnissen und 
Hilfebedarfen zu geben.  
Es werden gemeinsam mit der Familie, den Kindern/Jugendlichen oder 
Erwachsenen erfasst, in welchen Bereichen U nterstützung, Beratung oder 
Begleitung nötig, hilfreich und sinnvoll ist. Gemeinsam wird dann der Weg der 
Hilfeplanung gegangen, sodass das System Familie ressourcenorientiert gestärkt 
und gefestigt werden kann.  
 
Im Rahmen des Sozialen Dienstes umfassen d ie Angebote verschiedene 
Beratungen hinsichtlich Hilfe zur Erziehung, Bildung - und Teilhabe, Schule, KiTa, 
Ausbildung, Therapien oder auch sonderpädagogischer Förderung. Der 
Familiendienst deckt ebenso verschiedene freizeit - und sozialpädagogische

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 4 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
Gruppenangebote ab. Hier werden ganzjährig immer wieder neue Gruppen 
eröffnet, welche beispielsweise die Themen Sozialkompetenz, Anti -Aggression 
oder auch AD(H)S zum Thema haben.  Im Rahmen der Familienberatung gehören 
Themen, Sorgen und Fragen rund um Kinder, Erzi ehung, Familien und Trennung 
als auch familiäre Krisen, Alleinerziehen, Gewalt, Sucht und Kinderschutz zu 
unserem Auftrag.  
 
Ein wichtiger Ansatz unserer Arbeit ist die interdisziplinäre und multiprofessionelle 
Form der Zusammenarbeit des Teams. Verschiede ne Professionen und fachliche 
Aspekte bieten einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz auf den jeweiligen 
Hilfebedarf.  
Die Beratungsstelle ist im Stadtteil Ostheim angesiedelt und stellt eine feste 
Institution für alle Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche dar.  
1.3. Unser Leitbild 
Die Familienberatung LebensRat GbR  und die Familiendienst gUG  sind jeweils 
eigenständige freie Träger. Die pädagogische, psychologische und inhaltliche 
Arbeit orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben des 
SGB VIII, den Kinderrechten, dem Grundgesetz und den kommunalen Vorgaben 
seitens des Jugendamtes der Stadt Köln.   
 
Familie ist wichtig. Familie ist der erste und wichtigste Bezugspunkt eines jeden 
Kindes. Es werden die ersten Grundlagen, Schritte und di e Beziehungsfähigkeit 
vermittelt. Wärme, Geborgenheit und ein ausgeglichenes Regelkonstrukt gehören 
zu den wichtigsten Faktoren einer gelungenen familiären Beziehung. Diese 
Faktoren und Abläufe möchten wir unterstützen und dazu beitragen, dass ein 
harmonisches Familiensystem gelebt werden kann.  
Jede:r Beratende trägt eine Verantwortung für den Kinderschutz. Es ist die 
Verantwortung aller Mitarbeitenden, diesen  Anspruch aufrechtzuerhalten. Unsere 
Beratungsstelle soll für alle Menschen, egal ob Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. 
Erziehungsberechtigte oder auch Mitarbeitenden einen sicheren Raum bieten, in 
dem Gewalt, egal welcher Art und Weise, keinen Platz hat.  
Sollte dieser Raum für die Ausübung von Gewalt genutzt oder missbraucht 
werden, werden wir in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungs - und 
Strafverfolgungsbehörden dagegen vorgehen.   
Durch die fachlichen Qualifikationen verfügen unsere Beratenden über einen 
professionellen und achtsamen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern. 
Das gesamte Team nimmt die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen 
Grenzempfindungen aller Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Gewalt, in 
welcher Form auch immer, findet in unseren Einrichtungen keinen Platz. 
Ebenso stellen wir uns klar gegen Rassismus, Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit 
und Mobbing. Zudem sind unsere Angebote offen für alle Menschen, egal welcher 
Nationalität, Herkunft oder Religion.  
Im Zuge uns eres einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzepts gibt es klare 
einrichtungsbezogene Abläufe und Präventionsangebote.

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 5 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
1.4. Der Sozialraum Ostheim/Neubrück 
Ostheim und Neubrück liegen im Stadtbezirk Kalk und sind östliche Stadtteile im 
rechtsrheinischen Köln. Ostheim und auch Neubrück sind multikulturelle Stadtteile 
mit einer hohen Migrationsrate – 63,1%1 der Einwohner des Stadtteils Ostheim 
und 63,6%2 haben einen Migrationshintergrund.  
 
In Ostheim leben Menschen aus 102 3  und in Neubrück Menschen aus 94 4 
unterschiedlichen Nationen. Die Stadtteile spiegeln eine bunte gesellschaftliche 
Mischung wider, welche neben der Diversität jedoch auch erhöhte Anforderungen 
an die Kinder, Jugend und Familienarbeit stellt.  
 
Die Stadtteile gelten als soziale Brennpunkte mit besonderem Handlungsbedarf.   
In Ostheim leben 39,3% 5  und in Neubrück 42,2% 6  der Kinder und Jugendlichen 
unter 15 Jahren von der Grundsicherung nach SGB II. 
 
In Ostheim leben 2102 7  und in Neubrück 822 8  Schüler:innen allgemeinbildender 
Schulen, welche die dort ansässigen und im Umfeld liegenden Schulen besuchen.  
In Ostheim gibt es zwei Grundschulen, eine Realschule und ein Gymnasium. Im 
benachbarten Stadtteil Neubrück gibt es zwei Grundschulen und eine  
Hauptschule. Kindertageseinrichtungen sind in beiden Stadtteilen sowohl unter 
kommunaler als auch unter privater Trägerschaft angesiedelt.  
 
Die sozialräumliche Arbeit liegt in der Trägerschaft des Veedel. e.V. und wird vor 
Ort durch jeweils eine:n Sozial raumkoordinator:in geleitet. Regelmäßige 
Sozialraumkonferenzen und Arbeitskreise unterstützen die interdisziplinäre und 
einrichtungsübergreifende Arbeit.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
1 Kölner Stadtteilinformationen: Zahlen 2018/2020 
2 Ebd. 
3 Ebd. 
4 Ebd. 
5 Ebd. 
6 Ebd. 
7 Ebd. 
8 Ebd.

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 6 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
2. Inhaltliche Beschreibung 
 
2.1. Einleitung 
 „Beeinträchtigungen im emotionalen und sozialen Handeln und ihre 
Folgereaktionen sind nicht auf unveränderliche Eigenschaften der Persönlichkeit 
zurückzuführen, sondern als Folge einer inneren Erlebnis - und Erfahrungswelt 
anzusehen, die sich in Interaktio nsprozessen im persönlichen, familiären, 
schulischen und gesellschaftlichen Umfeld herausgebildet haben.“ (KMK,2000) 
 
In unserer Konzeptreihe WIReltern möchten wir Eltern, Paaren und 
Personensorgeberechtigten eine Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe gebe n. Alle 
Erziehenden haben das Gefühl im oft aufreibenden Alltag auf sich alleine gestellt 
zu sein und mit ihren Problemen alleine da zu stehen.  
Diesen Gedanken möchten wir aufgreifen und gemeinsam sowie begleitet einen 
Handlungsspielraum sowie Sicherheit an die Hand geben.  
 
2.2. Ziele und Schwerpunkte des Angebots  
 
„WIR stärken unsere Kinder! -  Unterstützung in den unterschiedlichen 
Entwicklungsstufen meines Kindes “  
 
Dieser und weitere Leitsätze sollen die Elterngruppe während ihres 
Durchführungszeitraums begleiten. Die Schwerpunkte bestimmen die 
Teilnehmenden individuell mit ihren eigenen Themen und Situationen, die sie aus 
ihrem Alltag mitbringen. Durch das eigene Einbringen von Beispielen und 
Situationen besteht ein g ewisser Realitätsbezug, der gleichzeitig einen 
niederschwelligen und stärkenden Impuls gibt.  
 
Ganz nach dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe , soll den Eltern ein professioneller 
Rahmen geboten werden, in dem sie sich gegenseitig stützen und lernen von 
ihrem reichen Erfahrungsschatz zu profitieren. Begleitet werden sie in den ersten  
10 Einheiten von ausgebildeten Pädagog :innen, Psycholog :innen und 
Familienberater:innen.  
 
Ein weiteres großes Ziel dieser Elterngruppe ist es, eine vertrauensvolle Basis für 
die Eltern zu etablieren, sodass  sie die Elterngruppe auch selbstständig 
weiterführen und ein tragfähiges Auffangnetz für sich selbst aufbauen können. Das 
Gefühl von Gemeinschaft wird zusätzlich gestärkt, das Gefühl „Ich bin mit diesen 
Themen bestimmt allein, alle anderen haben das großartig im Griff“ soll abgebaut 
und relativiert werden.  
 
Zu den häufigsten Themen der Elterngruppe gehören erfahrungsgemäß:  
 Hilflosigkeit oder Überforderung der Eltern bei… 
o …Schulverweigerung/Hausaufgabenverweigerung 
o …Schulangst

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 7 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
o …Heul- und Wutattacken, Aggression, Gewalt  
o …Wahrnehmung und Umgang mit Bedürfnissen der Kinder 
o …Rahmenbedingungen (Klarheit) schaffen bei:  
Ritualeinführungen, Belohnung/ Konsequenzen, 
Umgang/Kommunikation, Alltagsstrukturen einführen/durchsetzen 
 
 Selbstfürsorge der Eltern und Umgang mit eigenen Bedürfnissen… 
o …Wie bleiben wir ein Elternpaar? 
o …Wie und wann ist Zeit zu zweit?  
o …Auszeiten/Entlastung und Aufgabenverteilung 
 
Im Vordergrund des Ganzen steht für uns die intrinsische Motivation, welche wir 
durch Erfolge, den Austausch  und das Miteinander fördern möchten. Es besteht 
immer die Möglichkeit eigene Ideen oder Fragestellungen einzubringen, auf 
welche unsere Mitarbeitenden dann gezielt eingehen können. Unsere 
Mitarbeiter:innen sind geschult für die obengenannten Themen multiprofessionelle 
Hilfestellungen anzubieten und die Eltern gezielt zu unterstützen durch: 
 Stressmanagement 
 Psychoedukation (da viele Kinder und Eltern im Stadtteil mit psy ch. 
Diagnosen konfrontiert sind) 
 Adäquate Selbstversorgung und Ressourcenaktivierung (nach Grawe) 
 Kommunikationsstrategien und Techniken (nach Schulz von Thun) 
 Soziales Kompetenztraining (nach Hingst und Pfingsten) 
 Training emotionaler Kompetenz (nach Berking) 
 
Diese Teilelemente sollen fester Bestandteil der Treffen sein und an passenden 
Stellen flexibel integriert werden. Unsere Erfahrung aus der Vergangenheit hat uns 
gezeigt, dass ein flexibler Rahmen einen leichteren Zugang für die Eltern schafft 
als feste Themen, die abgearbeitet werden.  
2.3. Zielgruppe 
Das Projekt richtet sich an  Eltern, Fürsorgeberechtigte und Familienmitglieder  aus 
dem Stadtgebiet Köln -Ostheim, welche Beratung, Hilfestellungen u nd 
Unterstützungsbedarf in den oben genannten Themen benötigen und Interesse 
haben Teil einer respektvollen und vertrauensvollen  Gruppe zu werden, die 
nachhaltig ein unterstützendes Auffangnetz darstellt. 
 
2.4. Umfang der WIReltern-Gruppe 
Grundsätzlich wird WIReltern alle drei Wochen zu festen Zeiten mit insgesamt 10 
Einheiten ( á 1,5h) in einem Gruppenraum angeboten. Je nach Anzahl der 
Anmeldungen können mehrere WIR eltern-Gruppen im Laufe eines Jahres 
unabhängig voneinander durchgeführt werden. Hierbei möchten wir versuchen, 
die Gruppen auf die jeweiligen Schwerpunktquartiere im Sozialraum zu verteilen.

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 8 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
2.5. Unser Bezug zum Gesetzgeber, den rechtlichen Grundlagen und Leitlinien 
Mit allen Bereichen u nserer Arbeit orientieren wir uns an dem Rahmen und 
Vorgaben des SGB VIII, des Grundgesetzes und den kommunal en Vorgaben 
seitens der Bezirks jugendämter der Stadt Köln.  Ebenso orientieren wir uns an 
einem humanistischen und wertfreien Menschenbild und selb stverständlich an der 
UN-Kinderrechtskonvention.  
2.6. Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung 
Gerade in unserem Tätigkeitsbereich hat jede:r einzelne unserer Berater:innen 
eine Verantwortung für den Kinderschutz. Es ist die Verantwortung aller 
Mitarbeitenden, diesen Anspruch auch aufrechtzuerhalten. Unsere 
Beratungsstelle soll für alle Menschen, egal ob Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. 
Erziehungsberechtigte oder auch Mitarbeiter:innen, ein sicherer Raum sein, in 
dem Gewalt, egal welcher Art und Weise, definitiv keinen Platz hat.  
Sollte dieser Raum für die Ausübung von Gewalt genutzt oder missbraucht 
werden, werden wir in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungs - und 
Strafverfolgungsbehörden dagegen vorgehen.   
 
Durch die fachlichen Qualifikationen verfügen u nsere Berater:innen über einen 
professionellen und achtsamen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern. 
Alle Mitarbeiter:innen nehmen die Intimsphäre, das Schamgefühl und die 
individuellen Grenzempfindungen aller Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. 
Gewalt, in welcher Form auch immer, findet in unseren Einrichtungen keinen 
Platz. 
 
Im Zuge der Erstellung unseres einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzeptes 
haben wir einrichtungsbezogenes Verfahren erstellt. 
2.7. Qualitätssicherung und -standards 
Im Rahmen unserer Arbeit und Tätigkeit muss die Qualität unserer Angebote stetig 
evaluiert und ggf. angepasst werden.  
Hierzu nutzen wir verschiedene Instrumente und Organisationseinheiten. 
Grundsätzlich findet ein Großteil unserer Qualitätssicherung gemei nsam im Team 
statt. Unser interdisziplinäres Team eruiert und evaluiert Entscheidungen und 
Vorgänge regelmäßig in kollegialen Fachberatungen und Teamsitzungen. Ebenso 
sehen wir eine Qualitätssicherung durch die verschiedenen Professionen in 
unserem Team ge währleistet – eine Zuweisung und Zuordnung eines speziellen 
Falls an eine qualifizierte Fachkraft kann jederzeit erfolgen.  
 
Sollte dies einmal nicht möglich sein, kann aufgrund der Netzwerkarbeit schnell 
ein passende:r Ansprechpartner:in in einer kooperie renden Einrichtung gefunden 
werden. Des Weiteren bietet das Instrument der kollegialen -, fallbezogen - und 
externen Supervision die Möglichkeit der Qualitätsevaluation. Hierzu haben wir 
feste Partner:innen, welche wir zur Supervision heranziehen. Als letzte n und 
wichtigen Punkt sehen wir unsere Qualitätssicherung immer wieder durch die 
Anpassung unserer Angebote und der Ermittlung der Bedarfe gegeben. Diese

Konzeptreihe WIReltern 
Seite 9 von 9 
© LebensRat GbR | Familiendienst gUG 
werden in gemeinsamen Stadtteilkonferenzen und Arbeitskreisen mit diversen 
anderen Akteuren besprochen und diskutiert.  
3. Schlusswort 
In unserem Konzept stellen wir dar, welche Arbeitsweisen, Schwerpunkte und 
Standards wir uns in unserer Arbeit gesetzt haben.  
Unser Konzept wird stets aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht.  
 
 
 
 
 
Laura Schell Marcel Köhnen 
Psychologin M. Sc. 
Psych. Psychotherapeutin VT 
Pädagoge 
Trainer für Soziales, AD(H)S und 
Lernstörungen 
Fachkraft für Inklusion, Traumapädagogik 
und Schulbegleitung

01_02_VF_Antrag_Tanzangebot_Senioren_BG

3513 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Dr. Theisohn
Seniorennetzwerk und Evang.Kirchengemeinde
Grevenstr. 91
51107
Ostheim und Neubrück
martintheisohn@arcor.de
30.6.2024
Martin
1.1.2023
016094179250
Zusammenkommen, Austausch und Tanzen in Ostheim und Neubrück

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
Es soll die ganze ältere Generation angesprochen werden. Wer tanzen mag und die
Gemeinschaft sucht, ist willkommen.
Es wird über Plakate und die Presse zu den verschiedenen Veranstaltungen
eingeladen werden und natürlich auch auf die Förderung hingewiesen.
Das SeniorenNetzwerk Ostheim und die Evang. Kichengemeinde Ostheim sowie das
SeniorenNetzwerk Neubrück und die Evang. Kichengemeinde Neubrück möchten das
Gemeinschaftsgefühl stärken und die Bewohnerschaft der beiden Stadtteile aktivieren
zu gemeinsamem Feiern. Austausch und Bewegung ist gesund. Die Teilnahme von an
Demenz erkrankten Personen soll gewünscht und ermöglicht werden. Wir rechnen mit
ca. mit 50-70 Teilnehmenden pro Veranstaltung.
In Ostheim sollen 5 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden und in Neubrück 3-
4. In Ostheim werden die Veranstaltungen in der evangelischen Kirche (Heppenheimer
Straße 7) und in Neubrück im Gemeinderaum der Evangelischen Kirche (Europaring
35) stattfinden. Unser Ziel ist, dass Senioren aus beiden Stadtteilen an den
Veranstaltungen teilnehmen und es so auch zu einer Vernetzung kommt.
Pro Veranstaltung fallen Kosten für den Musiker und die Küsterin an (250 €) sowie für
das Catering (Getränke, Kuchen: ca. 60 €), Deko ca. 20 €. Der Besuch ist kostenlos. Es
wird darum gebeten, sich nach Möglichkeit mit einer Spende an den Kosten zu
beteiligen.
Es soll das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden. Zu dem wird auch die körperliche
und seelische Gesundheit  gefördert.

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
3080,00
4180
0
1100,00
Gema-Gebühren  (50 € x 11)
Deko (20 € x11)
Kosten für den Musiker (150 € pro Nachmittag 7+4)
Cateringkosten (60 €  x11)
Kosten für die Küsterin (100 € pro Nachmittag  11x)
1100,00
660
1100
550
220
1650

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6878 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 
 3275/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Projektanträge im Rahmen des ersten Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das Sozia-
le-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt  
 
 dem Antrag der Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V auf Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt 
„Schützenverein op Jöck"- Mobil in Ostheim“ in der beantragten Höhe von 4.073,79 € brutto, 
 
 dem Antrag des Seniorennetzwerks und der Evang. Kirchengemeinde auf Zuwendungen aus 
dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt 
„Zusammenkommen, Austausch und Tanzen in Ostheim und Neubrück“ in der beantragten 
Höhe von 3.080,00 € brutto, 
 
 dem Antrag der Evangelische Kirchengemeinde Köln Rath-Ostheim auf Zuwendungen aus 
dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt 
„Mobil bleiben in Ostheim - ein Rollstuhl fürs Veedel“ in der beantragten Höhe von 635,00 € 
brutto, 
 
 dem Antrag des Familiendienst gUG auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das So-
ziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Zwei WIReltern-Gruppen für 
Ostheim“ in der beantragten Höhe von 5.900,00 € brutto, 
 
 
statt zu geben. 
 
Beschlussalternative  
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass für die vier Anträge oder für einen einzelnen Antrag keine 
Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ be-
reitgestellt werden.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  66.666,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 46.666,62      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr. 2899/2016) für die Durchfüh-
rung des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Vee-
del - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbedarf sowie die 
nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im Fo-
kus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürger*innen ist daher ein entscheidender Bau-
stein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“.  
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet „Ostheim und 
Neubrück“ am 06.05.2021 (Vorlage-Nr.: 3704/2020) wurde die Grundlage geschaffen, um Zuwendun-
gen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.  
Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde mit 
Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden. Der Verfü-
gungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“.  
Das Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung hat zum 01.06.2022 seine Arbeit begonnen und 
ist auf 24 Monate zeitlich begrenzt. Für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ stehen im 
geplanten Durchführungszeitraum Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolu-

3 
men von 66.666,00 € zur Verfügung. Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag wird auf 
4.999,00 Euro netto begrenzt. 
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale Richtli-
nie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt und von der 
Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022).  
Über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Bezirksvertretung 
Kalk nach einer Vorprüfung der Anträge durch ein Fachgremium, das aus dem Quartiersmanage-
ment, je einer/einem Sozialraumkoordinator*in für die Räume Ostheim und Neubrück, der Bezirksju-
gendpflege sowie je einer/einem Vertreter*in des Interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Kalk 
gebildet wird.  
In der gesamten Projektlaufzeit sind regelmäßige Antragsdurchläufe vorgesehen. 
Im Rahmen des zum 13.09.2022 beendeten ersten Antragsdurchlaufes wurden vier Anträge als 
grundsätzlich förderfähig an das Fachgremium weitergeleitet. Das Antragsvolumen der förderfähigen 
Anträge beläuft sich im ersten Durchgang auf 14.788,79 € brutto.  
 
Aus dem Beratungsgremium ergeht die Empfehlung an die Bezirksvertretung Kalk, die vier 
eingegangenen Projekte zu bewilligen: 
 
 Summe  14.788,79 € 11.503,18€ 13.688,79 € 1.100,00 € 
Antragsteller*in Projekt Gesamtpro-
jektkosten 
brutto 
Beantragte  
Förderung 
netto (Brut-
tow ert abzgl. 
19% Mw St) 
Beantragte  
Förderung 
brutto 
 
Eigenanteil 
brutto 
(vom Antrag-
steller zu tragen) 
Sportschützengesell-
schaft Köln-Ostheim 
1963 e.V. 
"Schützenverein op Jöck" - 
Mobil in Ostheim  
 
4.073,79 € 3.423,35 € 4.073,79 € 0 € 
Seniorennetzwerk 
und 
Evang.Kirchengemei
nde 
Zusammenkommen, Aus-
tausch und Tanzen in 
Ostheim und Neubrückr 
 
4.180,00 € 2.588,24 € 3.080,00 € 1.100,00 € 
Evangelische Kir-
chengemeinde Köln 
Rath-Ostheim 
Mobil bleiben in Ostheim - 
ein Rollstuhl fürs Veedel  
 
635,00 € 533,61 € 635,00 € 0 € 
Familiendienst gUG 
LebensRat GbR) 
Zwei WIReltern-Gruppen 
für Ostheim 
5.900,00 € 4.957,98 € 5.900,00 € 0 € 
 
Finanzen 
Der erste Antragsdurchlauf endete zum 13.09.2022. Die vier fristgerecht beantragten Projekte umfas-
sen ein förderfähiges Gesamtvolumen von 13.688,79 € brutto.  
 
Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnisplan 
0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Projektantrag „Schützenverein op Jöck"- Mobil in Ostheim“  
Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V

4 
Anlage 2 „Zusammenkommen, Austausch und Tanzen in Ostheim und Neubrück“ 
Seniorennetzwerk und Evang.Kirchengemeinde 
Anlage 3 „Mobil bleiben in Ostheim - ein Rollstuhl fürs Veedel“ 
Evangelische Kirchengemeinde Köln Rath-Ostheim 
Anlage 4 „Zwei WIReltern-Gruppen für Ostheim“ 
Familiendienst gUG (LebensRat GbR) 
 
Anlagen

01_01_VF_Antrag_Sportschuetzen_op_Joeck_BG

14196 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Thiel
Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.
Fuldaer Str. 97
51103
Ostheim und Neubrück
25.03.2023
Walter
25.03.2023
01724324701
"Schützenverein op Jöck"- Mobil in Ostheim

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
Das Projekt richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Programmgebiets
sowie alle Altersgruppen und ist nicht auf Vereinsmitglieder beschränkt. Im Gegenteil:
Besonders Jugendliche aber auch Erwachsene sollen durch das niederschwellige
Angebot angesprochen werden und an das Engagement in lokalen Vereinen und den
Schießsport herangeführt werden. Darüber hinaus möchten die Sportschützen mit dem
Angebot eine Attraktion zu bestehenden Stadtfesten und Veranstaltungen beitragen
und diese weiter aufwerten.
Die Sportschützen Ostheim möchten mit dem Projekt "Schützenverein op Jöck" einen
mobilen Stand entwickeln, der in Zukunft bei Ostheimer Stadtteilveranstaltungen
aufgebaut werden kann. Zum ersten Mal soll das Angebot im Stadtteil vor Ostern 2023
aufgebaut werden. Es soll ein buntes Ostheimer Frühlingsfest mit vielen
Überraschungen für klein und groß werden (siehe Anhang). Hintergrund des Projektes
ist, dass die Sportschützen derzeit keine eigenen Räumlichkeiten in Ostheim besitzen,
sondern das Vereinsheim der Schützengesellschaft Merheim mit nutzen. Die Präsenz
im Stadtteil Ostheim ist den Sportschützen aber sehr wichtig und soll durch das Projekt
ausgebaut werden. Als weitere Auftritte im nächsten Jahr sind bereits das Schützen
und Volksfest, die Adelheidiade in Neubrück und das Waldbadviertelfest angedacht.
Beantragt zur Förderung ist ein mobiles Zelt und ein Lichtpunktgewehr. Das Zelt kann
durch andere Vereine/Engagierte im Stadtteil für Veranstaltungen bei den
Sportschützen kostenlos ausgeliehen werden. Bei dem Lichtpunktgewehr handelt es
sich um keine Waffe, da mit Licht und nicht Munition geschossen wird. Ein
Lichtpunktgewehr LPG kann daher auch (nur unter Aufsicht des Vereins und dessen
lizensierter Aufsicht) durch Kinder bedient werden und bietet sich daher für das mobile
Angebot an (siehe Erläuterung Anhang). Für die Öffentlichkeitsarbeit planen die
Schützen mit Unterstützung des Quartiersmanagements die Gestaltung einer Beachflag
oder eines Banners mit dem entsprechenden Förderhinweis.
Durch das Angebot möchten die Sportschützen ihre Präsenz im Stadtteil verstärken,
besonders da (noch) kein Vereinsheim in Ostheim vorhanden ist. Durch das
regelmäßige Aufbauen des Standes soll ein Wiedererkennungswert entstehen. Den
Bewohnerinnen und Bewohnern soll gezeigt werden, dass sich Engagement für den
Stadtteil lohnt und die Sportschützen hierfür auch eine Möglichkeit bieten. Gerne
werden die Sportschützen mit ihrem Stand auch auf anderen Ostheimer und
Neubrücker Stadtteilveranstaltungen zur Verfügung stehen.
Zusätzlich kann das neu angeschaffte Zelt auch von anderen Vereinen/Engagierten im
Stadtteil vielfältig eingesetzt werden. Die Sportschützen kümmern sich um die Ausleihe
und Pflege des Zeltes. Die Ausleihmöglichkeit wird über den Verein, die
Sozialraumkoordination und das Starke Veedel Büro im Stadtteil kommuniziert.

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
4073,79
Zelt + Taschenset
Banner oder Beach Flag mit Förderhinweis
Lichtpunktgewehr
150
1784,80
2138,99

Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. 
 
Walter Thiel 07/2022 
 
Das Sportgerät „Lichtpunktgewehr“ 
Ein Lichtpunktgewehr (LPG) / eine Lichtpunktpistole (LPP) ist eine Zieleinrichtung mit der äußeren 
Form eines (Sport-)Gewehres bzw. einer Pistole, die anstatt mit echter Munition mit einem 
Lichtstrahl ein Ziel anvisiert und trifft. Erfunden wurden Lichtpunktgewehre, um Sportschützen 
einerseits eine moderne Kontrollmöglichkeit der Schießleistung durch eine Anschlussmöglichkeit an 
einen Computer zu geben und andererseits die am Sportschießen interessierte Jugend einen 
Einstieg zu geben, da die untere gesetzliche Altersgrenze für den Schießsport mit Waffen bei 
12 Jahren liegt. Da ein Lichtpunktgerät keine Schusswaffe ist und auch keine Waffe, kann es 
von allen Altersstufen benutzt werden.  
Technische Ausrüstung 
                                                                                                                                                                                   
Mit einem ungefährlichen Lichtstrahl der Laserklasse 1 ausgestattet, komplett fest in die äußere Form 
eines Sportgewehres eingebaut. Das Ziel wird schon beim Visieren mit einem roten Punkt angezeigt. 
Die Zielgeräte geben bei einem Treffer ein Licht- und Tonsignal von sich. Die übliche Zielentfernung 
für diese Geräte liegt zwischen fünf und zehn Meter. Ausgestattet mit den für übliche 
Wettkampfwaffen verwendeten Visierungen kann völlig ungefährlich das Sportschießen trainiert 
werden. 
An der Zielfläche in 10 bis 25 Meter Entfernung befindet sich ein Sensor, der die Lage des 
eintreffenden Lichtstrahls auf 1/10 Millimeter genau feststellt und an einen Computer zur Anzeige 
weiterleitet. Hier können dann Ziel- oder Lagefehler des Schützen sofort am Bildschirm erkannt und 
entsprechend korrigiert werden. Bevorzugt verwendet werden hier Sportgewehre/-pistolen, die über 
einen so genannten Trainingsabzug verfügen. Bei Auslösen des gespannten Abzuges ertönt nur ein 
Knacken, die Waffe selbst wird nicht ausgelöst und ist auch nicht mit Munition geladen. Diese Art 
von Trainingseinrichtung dürfen auch Teilnehmer unter 12 Jahren benutzen. 
Einsatzmöglichkeiten 
                                                                                                                                                
Die Lichtpunktgeräte werden überwiegend für das sportliche Training im Schießsport eingesetzt und 
sind auch für Jugendliche speziell konstruiert worden. So liegt das Gewicht der Geräte meist bei zwei 
Kilogramm (Luftgewehre im Sportbereich wiegen bis 4,5 Kilogramm). Der Deutsche Schützenbund 
stellte im November 2003 erste Lichtpunktgeräte für den Einsatz im Bereich der Jugendgewinnung 
vor. Es werden auch schon Wettkämpfe bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften mit 
Lichtpunktgeräten durchgeführt. 
Mit RedDot dürfen auch wir schießen!                                                 
Keine Altersgrenze! Keine gesetzlichen Einschränkungen! 
Durch zahlreiche Änderungen im deutschen Waffenrecht ist es für die Vereine immer schwieriger 
geworden, Nachwuchsförderung zu betreiben. Die Altersbeschränkung „ab 12 Jahren“ macht 
es vielen Schützenvereinen schwer, mancherorts fast unmöglich, Kinder und Jugendliche zu 
gewinnen und für den Schießsport zu begeistern. Das Lichtschießen bietet nun die Möglichkeit, 
diesem negativen Entwicklungstrend entgegenzuwirken. Ohne die vom Waffengesetz geforderte 
Altersbeschränkung können schon Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren die Faszination 
Schießsport erleben.

Sportschützenge
sel
lschaft 
Köln-Ostheim 1963 e.V.
 
 
Walter Thiel
 
07/2022
 
 
 
 
 
 
anderen im Veedel stattfindenden Veranstaltungen.
sondern auch bei unserem neugestalteten jährlichen „Open Air Schützen und Volksfest“ und bei
 
Das Zelt und auch das Lichtpunktgewehr wird nicht nur für diese Veranstaltung zum Einsatz kommen,
 
Das ganze Fest wird von der Sportschützengesellschaft selbst organisiert und ausgerichtet.
An dem ganzen Tag wird natürlich auch für das Leibliche Wohl gesorgt sein.
Die älteren Teilnehmer bekommen je nach Punktezahl bunte Ostereier.
kreierte Buttons zum Selbermachen uvm. anbieten.
Neben dem Traditionellen wollen wir den Kindern auch ein Glücksradspiel, Kinderschminken, selbst
 
ausgehen.
12 Jahre bekommen je nach Ihrer erworbener Punktzahl Überraschungseier, leer wird aber keiner
 
Traditionell wird hier ein „Ostereierschießen“ für Jung und Alt ausgerichtet. Die kleinen Teilnehmer bis
 
Servatiusstraße 99 neben dem Fußballverein SSV Ostheim.
Unser Frühlingsfest soll 14 Tage vor Ostern stattfinden am 25.03.2023 auf unserem Gelände in der
 
Beschreibung Frühlingsfest 2023:

siehe Anhang.
Bezug: Preisliste 2022 von DISAG
Die von uns gewählte Variante ist aus Alu.
Die beiden blau (=siehe unten) markierten sind günstiger aber auch aus Holz.
genommen werden, was aber unwirtschaftlich wäre, da zu teuer.
dieser wird benötigt um die Treffer anzuzeigen. Als Alternative könnte hier auch ein Laptop oder Tablet
 
Bei der rot (=siehe unten) markierten Variante fehlt der MiniView (das ist quasi ein kleiner Bildschirm)
System zu haben.
 
Wir haben uns für diese Variante entschieden, hier ist alles dabei um ein einsatzfähiges 
die verschiedenen Größen der Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren anzupassen.
das diese Variante die benötigten verschiedene Einstellmöglichkeiten bietet, um das Sportgerät an 
es ist leichter und besser zu desinfizieren als Holz und auch wesentlich langlebiger. Hinzu kommt 
Wir haben uns schon alleine aus hygienischen Gründen (=Corona) für dieses Material entschieden,
 
Vergleichbare Systeme von anderen Hersteller gibt es leider nicht.

Kundenpreisliste
Gültig ab 1.4.2022, Preisänderungen und technische Änderungen vorbehalten
ArtNr. Artikel Beschreibung Empf. VK inkl. 19% MwSt.
10019 RedDot Gewehr Komplettpaket inkl. Laserziel, Software (Windows), Simulator Gewehr mit Holzschaft rechts/links, 
Laser, Laseradapter
1.299,00 €
10238 RedDot Gewehr Komplettpaket mit MiniView inkl. Laserziel, Software (Windows), Simulator Gewehr mit Holzschaft rechts/links, 
Laser, Laseradapter, MiniView
1.470,00 €
10307 RedDot Alu-Gewehr Komplettpaket inkl. Laserziel, Software (Windows), Simulator Gewehr mit Aluschaft rechts/links, 
Laser, Laseradapter
1.495,00 €
10308 RedDot Alu-Gewehr Komplettpaket mit 
MiniView
inkl. Laserziel, Software (Windows), Simulator Gewehr mit Aluschaft rechts/links, 
Laser, Laseradapter, MiniView
1.680,00 €
10222 RedDot-Pistole Komplettpaket inkl. Laserziel, Software (Windows), Simulator Pistole / Griff (Größe S), Laser, LP-
Aufsatz für Laserziel
1.320,00 €
10239 RedDot-Pistole Komplettpaket mit MiniView inkl. Laserziel, Software (Windows), Simulator Pistole / Griff (Größe S), Laser, LP-
Aufsatz für Laserziel, MiniView
1.499,00 €
10226 RedDot Pistole Erweiterungspaket inkl. Simulator Pistole, Laser, LP-Aufsatz für Laserziel 745,00 €
10156 RedDot Präzisions-Laserziel LG Anschlüsse: Bluetooth, RS-232
inkl. Netzteil und PC Software
595,00 €
10220 RedDot Pistolen Aufsatz für Laserziel 51,50 €
10233 RedDot MiniView 3" TouchScreen, Datenübertragung über Bluetooth, Standfüße auf der Rückseite, 
Stromversorgung über Akku, Mini-USB-Anschluss inkl. Kabel
185,00 €
10024 RedDot Simulator Gewehr Holzschaft rechts/links
mit Laser und Laseradapter
719,00 €
10015 RedDot Simulator Gewehr Holzschaft rechts/links
ohne Laser und Laseradapter
580,00 €
10306 RedDot Simulator Gewehr Alu Aluschaft rechts/links
mit Laser und Laseradapter
899,00 €
10305 RedDot Simulator Gewehr Alu Aluschaft rechts/links
ohne Laser und Laseradapter
775,00 €
10225 RedDot Simulator Pistole rechts/links Griff (Größe S), mit Laser 695,00 €
10221 RedDot Simulator Pistole rechts/links Griff (Größe S), ohne Laser 580,00 €
10025 Laseradapter für Simulator Gewehr FWB mit Laser
inkl. Innensechskantschlüssel 1,5 mm/
Schlitz-Schraubendreher
137,00 €
DISAG GmbH & Co KG
Heganger 16 - 96103 Hallstadt
Tel.: +49 (0)951 309553-0
FAX: +49 (0)951 309553-30
E-Mail: info@disag.de - www.disag.de
DISAG - Kundenpreisliste - Stand: 31.03.2022

10021 Laseradapter für Simulator Gewehr FWB ohne Laser 25,00 €
10026 Laseradapter (SAM) für SAMulatorgewehr mit  Laser
inkl. Innensechskantschlüssel 1,5 mm / Schlitz-Schraubendreher
158,00 €
10031 RedDot Laseradapter (SAM) für SAMulatorgewehr ohne Laser 45,00 €
10348 Laser Lasermodul einzeln
inkl. Innensechskantschlüssel 1,5 mm / Schlitz-Schraubendreher
113,50 €
ArtNr. Zubehör Beschreibung Empf. VK inkl. 19% MwSt.
10027 Stativ für Laserziel inkl. Tasche, Höhe 58-158 cm;
Gew. 1115g
46,90 €
10240 DL RS-232 (LiYCY 3x0,35 mm²), Länge: 15,0 m 49,90 €
10003 USB/Seriell-Wandler inkl. USB-Kabel für RM-IV, RM-III, RM-III/Universal sowie RedDot 25,70 €
10030 Bluetooth/USB Adapter 23,50 €
10032 RS232 Switch Serieller Umschalter 4-Port
4x Eingang; 1x Ausgang
25,20 €
10036 Datenleitung RS-232, Länge 2m Seriell Umschalter <-> SIZ Schützeninformationszentrum 14,50 €
10265 RS232 gekreuzt, Länge: 1 m Gekreuzte Datenleitung RS232 mit Stecker an beiden Enden 32,50 €
10339 RS232 gekreuzt, Länge: 7,5 m Gekreuzte Datenleitung RS232 mit Stecker an beiden Enden 46,50 €
DISAG - Kundenpreisliste - Stand: 31.03.2022

DiesesÊZeltÊlinksÊwäreÊfürÊunsÊamÊschönsten,ÊdaÊ
esÊdiesesÊinÊgrün/weißÊgibt.ÊDieÊanderenÊsindÊnurÊ
inÊweißÊoderÊgrau/weißÊerhältlich.ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊ
ZudemÊistÊderÊPreisÊvonÊ2140€ÊÊinkl.ÊTaschensetÊ
wasÊbeiÊdenÊanderenÊnochÊhinzukommenÊwürde.

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Rösrather Straße 2
  • Fuldaer Straße 97
  • Servatiusstraße 99
  • Buchheimer Weg 5
  • Heppenheimer Straße 7
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Grevenstraße 91
  • Europaring 35
  • Straße 2 16
  • Straße 7
  • Straße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3275/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.10.2022
Erstellt
06.10.2022 12:53