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3582/2023

Pilotprojekt „INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT„ hier: Genehmigung zur abweichenden Verwendung von Zuschussmitteln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.11.2023

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Anlage I Projektskizze

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage I Projektskizze

5078 Zeichen

Projektskizze  
INSGES*AMT –INklusive-Service-GEStaltung im AMT  
 
 
1. Projektbeschreibung 
Das Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln wird in Zusammenarbeit mit 
dem ZsL (Zentrum für selbstbestimmtes Leben) Köln und Mitarbeitenden der TH-
Köln das Projekt INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT durchführen 
Im Rahmen des Projekts INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT sollen 
die Prozesse in einem Kundenzentrum auf Barrieren in der gleichberechtigten 
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen überprüft und geeignete Maßnahmen 
zum Abbau dieser Barrieren in einem multiprofessionellen Team erarbeitet werden. 
 Dabei sollen sowohl die Online-Informationen, das Auffinden des Kundenzentrums 
aus dem Quartier heraus, die Eingangssituation, die  Orientierung innerhalb des 
Gebäudes sowie Informationen und Beratung vor Ort g eprüft und Verbesserungen 
erarbeitet werden. „Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen“. Dieses Prinzip soll 
für alle Nutzer*innen des Gebäudes gelten. 
Die Planung muss sowohl dem Zwei-Sinne-Prinzip entsprechen 
(Informationsvermittlung über mindestens zwei Sinne erfassbar), als auch einfach 
und im besten Fall intuitiv erfahrbar alle Nutzer*innen des Kundenzentrums 
lenken und leiten, unabhängig von einer Behinderung, aber auch des Alters, der 
Sprachkompetenz oder des Geschlechts. 
 
1.1  Multiprofessionelles Team   
 
- Büro der Behindertenbeauftragten (Auftraggeberin AG) 
Projektsteuerung 
Enge fachliche Begleitung im Gesamtprojekt  
Vertragliche Angelegenheiten 
 
- Technische Hochschule (TH) Köln  
Projektsteuerung 
Organisation und Durchführung der Workshops 
Mitglieder des Expert*innen-Gremiums 
 
- ZSL Köln – Zentrum Selbstbestimmten Lebens e.V. als Beratungsstelle für 
Behinderte von Behinderten.  
Mitglieder des Expert*innen-Gremiums 
 
 
- Expert*innen-Gremium 
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zur Bewertung und Testung 
der im Projekt zu entwickelnden Planungsprinzipien.

- Büro für Leichte Sprache 
Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten amtsdeutscher Antragsformulare zur 
Umwandlung in leichte Sprache, Unterstützung im Aufbau des Leit- und 
Orientierungssystems in Bezug auf Schrift- und Bildgebender Information. 
Zusammenarbeit im Aufbau der digitalen Vorinformation.  
 
- Büro für IT-Programmierung 
Untersuchung und Verbesserung der Usability sowie der Vorinformation 
bezüglich der Nutzung des Kundenzentrums für Menschen mit Behinderung.  
 
- Mitarbeitende des Kundenzentrums 
Für die Analyse der Abläufe innerhalb eines Kundenzentrums werden 2-3 
Mitarbeitende als Ansprechpartner*innen Teil des Gesamtteams. 
 
 
1.2 Projektablauf 
Im ersten Schritt ist eine Analyse der Prozesse geplant. Dabei werden die Barrieren 
für Menschen mit Behinderungen identifiziert und Ar beitspakete für die Fachbüros 
definiert. 
Auf Grundlage der identifizierten Barrieren erarbei ten die Büros für Achitektur und 
Grafik, für Informatinstechnik und für Leichte Spra che Lösungsansätze, die in 
Workshops mit dem Expert*innengremium abgestimmt und ggf. angepasst werden. 
Im Rahmen des Projekts sind, neben der Auftaktveran staltung 3-4 Workshops zur 
Abstimmung mit dem Expert*innengremium geplant 
In den Workshops die Planungsinhalte geprüft, disku tiert und auf eine praktikable 
Anwendbarkeit hin bewertet. 
Zwischen den Workshops sind Arbeitsphasen geplant, in denen die Fachbüros 
Lösungsansätze erarbeiten und anpassen. Ein Austausch zu Ideen und Ansätzen in 
den Arbeitsphasen unter den Fachbüros ist ausdrücklich gewünscht. 
Am Ende des Projekts entsteht ein Konzept mit Prinz ipien und Maßnahmen zum 
Abbau von Barrieren in Kundenzentren.

1.3 Planungs-Objekt 
 
Foto: Luftbild Agrippa-Quartier  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Als konkretes Planungs-Objekt steht das Kundenzentrum Innenstadt an seinem 
zukünftig neuen Standort im Agrippa-Quartier, zwischen Leonhard-Tietz-Straße und 
Agrippastraße (siehe Fotos), zur Verfügung. Die Immobilie wird aktuell für die 
Nutzung durch die städtische Verwaltung ertüchtigt. Im Rahmen dessen wird auch 
die baurechtlich notwendige Barrierefreiheit des Kundenzentrums hergestellt.  
Die Planungen im Rahmen des Projekts werden hier als ergänzende Maßnahme 
entwickelt, eine unmittelbare Realisierung wird aufgrund der klar abgegrenzten 
Förderung nicht Teil des Projektes sein. 
 
       
 
2. Ziele des Projekts 
• Die Konzeption einer niederschwellig nutzbaren stä dtischen Dienststelle 
für alle Kölner*innen durch grafische, organisatorische und digitale 
Barrierefreiheit. 
• Die Erarbeitung von Planungsprinzipien für ein Umf eld, in dem 
Bürger*innen durch eine gute Orientierung, Sicherheit und 
Teilhabe erfahren können. 
• Die Sicherstellung /Ermöglichung einer selbstbesti mmte Teilhabe von 
Menschen mit Behinderungen  
• Die Erabeitung und Zusammenstellung bedarfsgerecht er Maßnahmen durch 
die Prozess-Begleitung eines Expert*innengremiums bestehend aus 
Menschen mit verschiedensten Behinderungen.  
• Die Erstellung eines Konzepts als Blaupause für we itere Kundenzentren der 
Stadt Köln (Kundenzentrum-Innenstadt als „Pilotamt“).

Beschlussvorlage Rat

6211 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3582/2023 
Freigabedatum 
29.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Pilotprojekt „INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT" 
hier: Genehmigung zur abweichenden Verwendung von Zuschussmitteln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt zur Durchführung des Pilotprojekts „INSGES*AMT - Inklusive Ser-
vice-Gestaltung im AMT“ gem. § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
2023/2024 eine abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilplan des Am-
tes für Integration und Vielfalt, Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in 2023 i.H.v. 80.000 € und in 
2024 i.H.v. 110.000 €. Die veranschlagten Finanzmittel werden stattdessen im selben 
Teilplan in der Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt. 
 
 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
2023                                                                                                             80.000 € 
2024                                                                                                           110.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
 
Der Rat der Stadt Köln möchten, dass die Verwaltung die Barrierefreiheit eines Amtes 
oder einer Beratungsstelle der Stadt Köln überprüft und ermöglicht. Für 2023 und 
2024 hat die Verwaltung dafür 190.000 Euro bekommen. Mit dem Projekt INS-
GES*AMT –INklusive-Service-GEStaltung im AMT sollen Barrieren für Menschen mit 
Behinderungen erkannt werden und es sollen Lösungen zum Abbau der Barrieren ge-
funden werden.  
 
 
Begründung:

3 
Im Rahmen des Projekts INSGES*AMT –Inklusive-Service-Gestaltung im AMT sollen 
die Prozesse in einem Kundenzentrum auf Barrieren in der gleichberechtigten Teil-
habe von Menschen mit Behinderungen überprüft und geeignete Maßnahmen zum 
Abbau dieser Barrieren in einem multiprofessionellen Team erarbeitet werden. 
Dabei sollen sowohl die Online-Informationen, das Auffinden des Kundenzentrums 
aus dem Quartier heraus, die Eingangssituation, die Orientierung innerhalb des Ge-
bäudes sowie Informationen und Beratung vor Ort geprüft und Verbesserungen erar-
beitet werden. „Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen“. Dieses Prinzip soll für alle 
Nutzer*innen des Gebäudes gelten. 
 
Nach der Analyse bestehender Barrieren bei der Nutzung der Angebote eines 
Kundenzentrums werden im Projektverlauf bedarfsgerechte Maßnahmen durch 
entsprechende Fachbüros (Leichte Sprache, Architektur, IT und Grafik) erarbeitet, 
die dann durch ein Expert*innengremium, bestehend aus Menschen mit verschie-
denen Behinderungen und Mitarbeitende eines Kundenzentrums bewertet und 
entsprechend angepasst werden. 
Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein Konzept zum Abbau bestehender Barrie-
ren bei der Nutzung der Angebote von Kundenzentren als Blaupause für weitere 
Kundenzentren der Stadt Köln. 
 
Als Projektpartner*innen konnten die Technische Hochschule Köln mit den Projektmit-
arbeitenden von EiN*Ort für Inklusives Wissen der Fakultät für angewandte Sozialwis-
senschaften und das Zentrum selbstbestimmtes Leben (ZSL) in Köln gewonnen wer-
den. Durch sie kann die professionelle Begleitung des vorgesehenen Prozesses durch 
Menschen mit verschiedenen Behinderungen gewährleistet werden.  
 
Zur Finanzierung des Projekts wurden im pol. VN zum Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 Finanzmittel i.H.v. insgesamt 190.000 € für die Jahre 2023 (80.000 €) und 
2024 (110.000 €) im im Teilplan des Amtes für Integration und Vielfalt, Produktgruppe 
0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen zugesetzt. Im Zuge der Maßnahmenplanung und –umsetzung wurde festge-
stellt, dass die erforderlichen Finanzmittel stattdessen im selben Teilplan zur Beauftra-
gung externer Dienstleistungen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen benötigt werden. 
 
Gem. § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
i.V.m. § 41 (1) GO NRW. ist die Verwendung von Mitteln, die in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen für bestimmte Projekte veranschlagt sind, verbindlich. Über 
eine abweichende Verwendung entscheidet der Fachausschuss, sofern die Entschei-
dung nicht dem Rat obliegt. 
 
Finanzierung: 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme in 2023 (80.000 €) und 2024 (110.000 €) benö-
tigten Finanzmittel sind im Teilplan des Amtes für Integration und Vielfalt, Produkt-
gruppe 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, budgetneutral von der Teil-
planzeile 15- Transferaufwendungen in die Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen umzuschichten.

4 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Der Aufbau des geplanten Projekts ist sehr komplex und erfordert die Beauftragung 
von verschiedenen Dienstleister*innen sowie die Mitwirkung verschiedener Projekt-
partner*innen, um die erforderliche Expertise zu gewährleisten. Die Vorgespräche und 
Verhandlungen waren sehr zeitaufwendig, aber nur so konnten sowohl die Technische 
Hochschule Köln, als auch die Beratungsstelle ZSL aus Köln gewonnen werden. Um 
im Januar 2024 mit dem Projekt starten zu können und die Teilnahme und Planungs-
sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist die Dringlichkeit gegeben.

Beratungsverlauf (2)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.43 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3582/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.11.2023
Erstellt
03.11.2023 15:20