3582/2023
Pilotprojekt „INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT„ hier: Genehmigung zur abweichenden Verwendung von Zuschussmitteln
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Anlage I Projektskizze
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Projektskizze
INSGES*AMT –INklusive-Service-GEStaltung im AMT
1. Projektbeschreibung
Das Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln wird in Zusammenarbeit mit
dem ZsL (Zentrum für selbstbestimmtes Leben) Köln und Mitarbeitenden der TH-
Köln das Projekt INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT durchführen
Im Rahmen des Projekts INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT sollen
die Prozesse in einem Kundenzentrum auf Barrieren in der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen überprüft und geeignete Maßnahmen
zum Abbau dieser Barrieren in einem multiprofessionellen Team erarbeitet werden.
Dabei sollen sowohl die Online-Informationen, das Auffinden des Kundenzentrums
aus dem Quartier heraus, die Eingangssituation, die Orientierung innerhalb des
Gebäudes sowie Informationen und Beratung vor Ort g eprüft und Verbesserungen
erarbeitet werden. „Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen“. Dieses Prinzip soll
für alle Nutzer*innen des Gebäudes gelten.
Die Planung muss sowohl dem Zwei-Sinne-Prinzip entsprechen
(Informationsvermittlung über mindestens zwei Sinne erfassbar), als auch einfach
und im besten Fall intuitiv erfahrbar alle Nutzer*innen des Kundenzentrums
lenken und leiten, unabhängig von einer Behinderung, aber auch des Alters, der
Sprachkompetenz oder des Geschlechts.
1.1 Multiprofessionelles Team
- Büro der Behindertenbeauftragten (Auftraggeberin AG)
Projektsteuerung
Enge fachliche Begleitung im Gesamtprojekt
Vertragliche Angelegenheiten
- Technische Hochschule (TH) Köln
Projektsteuerung
Organisation und Durchführung der Workshops
Mitglieder des Expert*innen-Gremiums
- ZSL Köln – Zentrum Selbstbestimmten Lebens e.V. als Beratungsstelle für
Behinderte von Behinderten.
Mitglieder des Expert*innen-Gremiums
- Expert*innen-Gremium
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zur Bewertung und Testung
der im Projekt zu entwickelnden Planungsprinzipien.
- Büro für Leichte Sprache
Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten amtsdeutscher Antragsformulare zur
Umwandlung in leichte Sprache, Unterstützung im Aufbau des Leit- und
Orientierungssystems in Bezug auf Schrift- und Bildgebender Information.
Zusammenarbeit im Aufbau der digitalen Vorinformation.
- Büro für IT-Programmierung
Untersuchung und Verbesserung der Usability sowie der Vorinformation
bezüglich der Nutzung des Kundenzentrums für Menschen mit Behinderung.
- Mitarbeitende des Kundenzentrums
Für die Analyse der Abläufe innerhalb eines Kundenzentrums werden 2-3
Mitarbeitende als Ansprechpartner*innen Teil des Gesamtteams.
1.2 Projektablauf
Im ersten Schritt ist eine Analyse der Prozesse geplant. Dabei werden die Barrieren
für Menschen mit Behinderungen identifiziert und Ar beitspakete für die Fachbüros
definiert.
Auf Grundlage der identifizierten Barrieren erarbei ten die Büros für Achitektur und
Grafik, für Informatinstechnik und für Leichte Spra che Lösungsansätze, die in
Workshops mit dem Expert*innengremium abgestimmt und ggf. angepasst werden.
Im Rahmen des Projekts sind, neben der Auftaktveran staltung 3-4 Workshops zur
Abstimmung mit dem Expert*innengremium geplant
In den Workshops die Planungsinhalte geprüft, disku tiert und auf eine praktikable
Anwendbarkeit hin bewertet.
Zwischen den Workshops sind Arbeitsphasen geplant, in denen die Fachbüros
Lösungsansätze erarbeiten und anpassen. Ein Austausch zu Ideen und Ansätzen in
den Arbeitsphasen unter den Fachbüros ist ausdrücklich gewünscht.
Am Ende des Projekts entsteht ein Konzept mit Prinz ipien und Maßnahmen zum
Abbau von Barrieren in Kundenzentren.
1.3 Planungs-Objekt
Foto: Luftbild Agrippa-Quartier
Als konkretes Planungs-Objekt steht das Kundenzentrum Innenstadt an seinem
zukünftig neuen Standort im Agrippa-Quartier, zwischen Leonhard-Tietz-Straße und
Agrippastraße (siehe Fotos), zur Verfügung. Die Immobilie wird aktuell für die
Nutzung durch die städtische Verwaltung ertüchtigt. Im Rahmen dessen wird auch
die baurechtlich notwendige Barrierefreiheit des Kundenzentrums hergestellt.
Die Planungen im Rahmen des Projekts werden hier als ergänzende Maßnahme
entwickelt, eine unmittelbare Realisierung wird aufgrund der klar abgegrenzten
Förderung nicht Teil des Projektes sein.
2. Ziele des Projekts
• Die Konzeption einer niederschwellig nutzbaren stä dtischen Dienststelle
für alle Kölner*innen durch grafische, organisatorische und digitale
Barrierefreiheit.
• Die Erarbeitung von Planungsprinzipien für ein Umf eld, in dem
Bürger*innen durch eine gute Orientierung, Sicherheit und
Teilhabe erfahren können.
• Die Sicherstellung /Ermöglichung einer selbstbesti mmte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen
• Die Erabeitung und Zusammenstellung bedarfsgerecht er Maßnahmen durch
die Prozess-Begleitung eines Expert*innengremiums bestehend aus
Menschen mit verschiedensten Behinderungen.
• Die Erstellung eines Konzepts als Blaupause für we itere Kundenzentren der
Stadt Köln (Kundenzentrum-Innenstadt als „Pilotamt“).
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 3582/2023 Freigabedatum 29.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Pilotprojekt „INSGES*AMT - Inklusive Service-Gestaltung im AMT" hier: Genehmigung zur abweichenden Verwendung von Zuschussmitteln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt zur Durchführung des Pilotprojekts „INSGES*AMT - Inklusive Ser- vice-Gestaltung im AMT“ gem. § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 2023/2024 eine abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilplan des Am- tes für Integration und Vielfalt, Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in 2023 i.H.v. 80.000 € und in 2024 i.H.v. 110.000 €. Die veranschlagten Finanzmittel werden stattdessen im selben Teilplan in der Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt. Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2023 80.000 € 2024 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Der Rat der Stadt Köln möchten, dass die Verwaltung die Barrierefreiheit eines Amtes oder einer Beratungsstelle der Stadt Köln überprüft und ermöglicht. Für 2023 und 2024 hat die Verwaltung dafür 190.000 Euro bekommen. Mit dem Projekt INS- GES*AMT –INklusive-Service-GEStaltung im AMT sollen Barrieren für Menschen mit Behinderungen erkannt werden und es sollen Lösungen zum Abbau der Barrieren ge- funden werden. Begründung: 3 Im Rahmen des Projekts INSGES*AMT –Inklusive-Service-Gestaltung im AMT sollen die Prozesse in einem Kundenzentrum auf Barrieren in der gleichberechtigten Teil- habe von Menschen mit Behinderungen überprüft und geeignete Maßnahmen zum Abbau dieser Barrieren in einem multiprofessionellen Team erarbeitet werden. Dabei sollen sowohl die Online-Informationen, das Auffinden des Kundenzentrums aus dem Quartier heraus, die Eingangssituation, die Orientierung innerhalb des Ge- bäudes sowie Informationen und Beratung vor Ort geprüft und Verbesserungen erar- beitet werden. „Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen“. Dieses Prinzip soll für alle Nutzer*innen des Gebäudes gelten. Nach der Analyse bestehender Barrieren bei der Nutzung der Angebote eines Kundenzentrums werden im Projektverlauf bedarfsgerechte Maßnahmen durch entsprechende Fachbüros (Leichte Sprache, Architektur, IT und Grafik) erarbeitet, die dann durch ein Expert*innengremium, bestehend aus Menschen mit verschie- denen Behinderungen und Mitarbeitende eines Kundenzentrums bewertet und entsprechend angepasst werden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein Konzept zum Abbau bestehender Barrie- ren bei der Nutzung der Angebote von Kundenzentren als Blaupause für weitere Kundenzentren der Stadt Köln. Als Projektpartner*innen konnten die Technische Hochschule Köln mit den Projektmit- arbeitenden von EiN*Ort für Inklusives Wissen der Fakultät für angewandte Sozialwis- senschaften und das Zentrum selbstbestimmtes Leben (ZSL) in Köln gewonnen wer- den. Durch sie kann die professionelle Begleitung des vorgesehenen Prozesses durch Menschen mit verschiedenen Behinderungen gewährleistet werden. Zur Finanzierung des Projekts wurden im pol. VN zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 Finanzmittel i.H.v. insgesamt 190.000 € für die Jahre 2023 (80.000 €) und 2024 (110.000 €) im im Teilplan des Amtes für Integration und Vielfalt, Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen zugesetzt. Im Zuge der Maßnahmenplanung und –umsetzung wurde festge- stellt, dass die erforderlichen Finanzmittel stattdessen im selben Teilplan zur Beauftra- gung externer Dienstleistungen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt werden. Gem. § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 i.V.m. § 41 (1) GO NRW. ist die Verwendung von Mitteln, die in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für bestimmte Projekte veranschlagt sind, verbindlich. Über eine abweichende Verwendung entscheidet der Fachausschuss, sofern die Entschei- dung nicht dem Rat obliegt. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme in 2023 (80.000 €) und 2024 (110.000 €) benö- tigten Finanzmittel sind im Teilplan des Amtes für Integration und Vielfalt, Produkt- gruppe 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, budgetneutral von der Teil- planzeile 15- Transferaufwendungen in die Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umzuschichten. 4 Begründung für die Dringlichkeit: Der Aufbau des geplanten Projekts ist sehr komplex und erfordert die Beauftragung von verschiedenen Dienstleister*innen sowie die Mitwirkung verschiedener Projekt- partner*innen, um die erforderliche Expertise zu gewährleisten. Die Vorgespräche und Verhandlungen waren sehr zeitaufwendig, aber nur so konnten sowohl die Technische Hochschule Köln, als auch die Beratungsstelle ZSL aus Köln gewonnen werden. Um im Januar 2024 mit dem Projekt starten zu können und die Teilnahme und Planungs- sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist die Dringlichkeit gegeben.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3582/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 03.11.2023 15:20