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AN/1039/2021

Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken

SPD Antrag nach § 3 14.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.05.2021, TOP 3.2

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

8732 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm  
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2021 
 
AN/1039/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
 
Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschus-
ses für Soziales und Senioren am 27.05.2021 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein ämterübergreifendes Konzept zur wirksamen 
Verhinderung von Wohnungslosigkeit und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit 
zu erarbeiten. Das Konzept soll dabei insbesondere folgende Eckpunkte beinhal-
ten: 
Die präventiven Angebote zum Wohnungserhalt durch die zentrale Fachstelle sol-
len erhalten und ausgebaut werden. 
 
 Damit neue Obdachlosigkeit gar nicht erst entsteht, sind Zwangs-
räumungen z. B. zur Durchsetzung von Luxussanierungen durch die zent-
rale Fachstelle möglichst zu verhindern. Das Instrument der Beschlagnah-
mung und Wiedereinweisung ist zu nutzen, um den Betroffenen ein Dach 
über dem Kopf und den Menschen das Verbleiben in ihrem gewohnten Um-
feld zu sichern, wenn geeignete Ersatzwohnungen nicht verfügbar sind. 
 
 Bei Beschlagnahmung und Wiedereinweisung muss jedoch ein adäquates 
Angebot zur Wohnraumversorgung innerhalb eines für den Wohnungsge-
ber transparenten Zeitrahmens gemacht werden. 
 
 Für Personen und Haushalte, die in der Lage sind, die sich aus einem Miet-
vertrag ergebenden Pflichten einzuhalten, sind ausreichend Belegrechte an

- 2 - 
 
bestehenden Wohnungen vorzuhalten und zu erwerben, die einen An-
schluss in ein reguläres Mietverhältnis ermöglichen. 
 
 Für Personen und Haushalt, die nicht in der Lage sind, die sich aus einem 
Mietvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten, sind ausreichend Wohn-
raumkapazitäten im kommunalen Wohnversorgungsbetrieb vorzuhalten. 
Die hier angesprochene Zielgruppe muss d abei intensiv durch Fachkräfte 
der sozialen Arbeit und andere Unterstützungsangebote passgenau beglei-
tet werden. 
 
 Ein adäquates Angebot zur Wohnraumversorgung erhalten ebenfalls akut 
obdachlose Menschen. Das Angebot eines Hotelplatzes muss dabei ebenso 
wie die Unterbringung in Sammel - und Notunterkünfte auf ein sehr kurz-
fristiges Nothandeln beschränkt sein. Die Regel müssen kleinere und men-
schenwürdige Einheiten sein, in denen besser auf persönliche Wünsche 
und individuelle Bedürfnisse der Betroffenen eingegang en wird und eine 
soziale Betreuung gewährleistet ist. 
 
 Für akut obdachlose Personen ist der „Housing First“ -Gedanke anzuwen-
den. Hierfür müssen geeignete Wohnungen dezentral von der Verwaltung 
vorgehalten werden. 
 
 Alternativ sind Übergangswohnformen zeitlich befristet zu ermöglichen, um 
akut obdachlose Personen über soziale Betreuung in die Lage zu verset-
zen, in einem Mietverhältnis zurechtzukommen. Diese Übergangswohn-
formen sind geeignet, über den Wohnaspekt hinaus auch weitere Angebote 
zur persönlichen We iterentwicklung anzudocken. In diesem Rahmen sind 
selbstverwaltete Wohn- und Arbeitsprojekte zu erproben und zu fördern. 
 
  
 
Begründung: 
Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Köln ist laut „Integrierter Wohnungs-
notfall-Berichterstattung 2019 in NRW“ erneu t gestiegen. Zum Zeitpunkt der 
Veröffentlichung des Berichtes im August 2020 waren 6.198 Menschen zum 
Stichtag 30. Juni 2019 von Wohnungslosigkeit betroffen; 2018 waren es 5.987. 
Dabei beschränkt sich die Berichterstattung nur auf einen Ausschnitt der Woh-
nungsnotfälle. Gezählt werden Personen bzw. Haushalte, die tatsächlich von 
Wohnungslosigkeit betroffen und institutionell (ordnungs - oder sozialhilferecht-
lich) untergebracht sind bzw. von freien Trägern betreut werden. Wohnungslose 
Personen, die weder ordnu ngsrechtlich noch bei den freien Trägern der Woh-
nungslosenhilfe untergebracht sind, werden nicht berücksichtigt. In Erscheinung 
tritt auch nicht der große Anteil an Personen, die in unzumutbaren Wohnverhält-
nissen leben oder denen der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevor-
steht. Schätzungen des Kölner Streetworkings gehen zurzeit davon aus, dass 
mehr als 300 Menschen in Köln ganz auf der Straße leben.  
 
In der Antwort auf die Anfrage der SPD -Fraktion „Städtische Hilfe für obdachlose 
Menschen – akute Winterhilfe und Ausblick (zu AN/0005/2021)“ weist die Ver-
waltung darauf hin, dass alles darauf hindeute, dass die Zahl der wohnungs - und 
obdachlosen Menschen in Köln weiter ansteigen werde.

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Die Wohnraumnot in Köln ist sehr groß. Dagegen könnte nur ei n massiver Aus-
bau von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau helfen, doch 2019 wurden nur 
546 Sozialwohnungen errichtet. Zudem weist Köln laut den Ergebnissen der Mik-
rozensus-Zusatzerhebung 2018 eine der höchsten Mietbelastungen in Nordrhein -
Westfalen aus. 33,3 % des Haushaltseinkommens mussten die Kölnerinnen und 
Kölner im Jahr 2016 durchschnittlich für ihre Miete aufwenden.   
 
Die derzeitige allgemeine Wohnungspolitik bietet keine Antworten auf bestehen-
de und zukünftige Probleme hinsichtlich  des Themas „Be zahlbarer Wohnraum“. 
Eine besondere Zielgruppe bei Mangel von Wohnraum sind Menschen, die akut 
von Obdachlosigkeit betroffen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Diese 
Menschen befinden sich in einer extrem herausfordernden Situation und haben 
wegen de r oben genannten Wohnungspolitik keine Aussicht, Wohnraum durch 
Eigeninitiative zu erhalten. Das bestehende Neu - und Umbauprogramm für die 
städtischen Sozialhäuser des kommunalen Wohnversorgungsbetriebes ist aus 
finanziellen und konzeptionellen Gründen nicht geeignet, die bestehenden Bedar-
fe an Wohnraumversorgung zu decken. 
 
Die zunehmende Zahl wohnungsloser Haushalte und Einzelpersonen macht die 
Ausweitung der Unterbringungsressourcen zwingend notwendig. Das Angebot 
eines Platzes in einem Einfachhotel oder  einer Notunterkunft erfüllt zwar die sich 
aus dem Gesetz ergebende Unterbringungsverpflichtung. Sie reicht aber nicht 
aus, um kurzfristige Stabilisierung und Reintegration in den Wohnungsmarkt zu 
erreichen. 
 
Dies muss aber erreicht werden, um Folgekosten zu reduzieren und angemessen 
auf die begrenzte Zahl vorhandener Notunterbringungsressourcen und die knap-
pe Ressourcenlage des Kölner Wohnungsmarktes zu reagieren. 
 
Die Stadt bietet ein breit gefächertes System von Unterbringungsmöglichkeiten: 
Rund 600 Plätze für ambulant betreutes und niederschwelliges Wohnen, stationä-
re Hilfen mit über 200 Plätzen sowie von freien Trägern begleitete ordnungs-
rechtliche (Not)Unterkünfte für Familien und besondere Personengruppen mit 
rund 180 Plätzen werden vorgehalten. 2019 wurden 30 Plätze neu geschaffen. Es 
gibt mittlerweile 1.136 Hotelplätze, wovon allein im letzten Jahr 336 neu akqui-
riert wurden.  
 
Die steigende Anzahl wohnungsloser Personen in Verbindung mit dem ange-
spannten Wohnungsmarkt und dem Mangel an finanzierbaren  Wohnraum macht 
aber weitaus größere städtische Bemühungen erforderlich, weitere städtische 
Wohnversorgungsangebote für Menschen mit den unterschiedlichsten persönli-
chen Bedarfen zu schaffen. 
 
In den letzten Monaten haben sich deshalb Rat und Verwaltung au ch gegenüber 
neuen Konzepten wie dem „Housing First“ -Ansatz offen gezeigt. Housing First 
stellt ein bevorzugtes Konzept für Menschen dar, die akut wohnungslos geworden 
sind oder denen Wohnungslosigkeit droht und die nicht bereits unter den Lang-
zeitfolgen von Wohnungslosigkeit leiden. Um diesen erfolgversprechenden neuen 
Ansatz zu verfolgen, braucht es allerdings auch geeigneten Wohnraum.

- 4 - 
 
Der letzte Winter war vor dem Hintergrund der Corona -Pandemie und der sehr 
kalten Temperaturen sehr herausfordernd für d ie Träger, Ehrenamtler*innen, 
Aktivist*innen und die Verwaltung. Ihrem herausragenden Engagement gebührt 
unser Dank, denn viele Probleme, die mit der schlechten Wohnraumversorgung 
einhergehen, konnten abgemildert werden. Aus diesen Erfahrungen müssen Leh-
ren gezogen und die neu geschaffenen Angebote der akuten Winterhilfe verste-
tigt werden. Köln braucht bis zum nächsten Winter ein Konzept, das Wohnungs-
losigkeit verhindert und Obdachlosigkeit in Köln so schnell wie möglich beseitigt.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1039/2021
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
14.05.2021
Erstellt
14.05.2021 10:12